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Die Wiederbelegung deutscher Großmachtpolitik nach der Wiedervereinigung
Seit der Wiedervereinigung 1990 und der wiedergewonnenen
außenpolitischen Souveränität
ist merklich das Bestreben deutscher Außenpolitik zu erkennen,
in der internationalen Politik wieder "mitzumischen".
Außer dem diplomatischen Bemühen um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat,
werden in einem sukzessiven und beharrlichen Prozess rechtliche
und sicherheitspolitische Vorkehrungen getroffen, die der Bundeswehr den Weg
von einer Verteidigungsarmee hin zur einer Interventionsarmee
ebnen sollen. Die seit Kriegsende Deutschland
auferlegten Handlungsbeschränkungen werden dabei zielgerichtet
beseitigt; die Bevölkerung argumentativ und
mental auf wieder mögliche militärische Einsätze, auch
außerhalb des NATO-Geltungsgebietes, vorbereitet.
Von den anfänglichen mehr "humanitären" und "logistischen"
Aufgaben deutscher Truppen im Rahmen von UN-Einsätzen
(1991: in Irak, 1991/93: Kambodscha,
1992: Somalia; 1994: Ruanda; 1994: Georgien; 1999: Ost-Timor)
werden im Laufe des letzten Jahrzehnts deutsche Streitkräfte immer
häufiger auch zu militärischen Zwecken
herangezogen. So seit 1992 im Jugoslawienkrieg, in dem
deutsche Truppen Überwachungsfunktion des Luftraumes übernehmen
und später ein Kontingent innerhalb der IFOR, SFOR, KFOR und letztlich in
Mazedonien stellen. Am völkerrechtswidrigen NATO-Krieg gegen
Kosovo/Jugoslawien, sind deutsche Truppen erstmals
außerhalb des NATO-Geltungsgebiets militärisch aktiv beteiligt.
Das deutsche Grundgesetz kennt militärische Auseinandersetzungen
nur im Verteidigungsfall. Bewaffnete Auslandseinsätze der
Bundeswehr außerhalb des NATO-Geltungsbereiches (out of area)
sind deshalb höchst umstritten, aber auch die Frage, wer über den
Einsatz die Entscheidungsbefugnis hat. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil
vom Juli 1994 stellt in dieser Frage fest, dass
Out-of-Area-Einsätze deutscher Streitkräfte zwar
"verfassungskonform" seien, jedoch diese "grundsätzlich
der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages"
bedürfen.
Die BÜNDNIS90/Die Grünen, damals in der Opposition, haben
durch dieses Urteil zwei mögliche Varianten zukünftiger
deutscher Außenpolitik gesehen: "Selbstbeschränkung oder
Großmachtpolitik".
Der Parlamentsvorbehalt hat jedoch - wie zu erwarten
war - die seit 1992 in der Außen- und Sicherheitspolitik
eingeschlagene Strategie und ihre Realisierung nicht verhindert, lediglich
ein wenig hinausgezögert.
In allen out-of-area-bezüglichen Parlamentsentscheidungen haben sich - gleich
welche Regierungskoalition das Sagen hatte - die Abgeordneten stets
mit großer Mehrheit für ein Engagement der Bundeswehr
auch ausserhalb des NATO-Gebiets entschieden. Die Ausnahme bildet die PDS.
Um eine weitere Aushöhlung der Entscheidungsbefugnisse parlamentarischer
Gremien nicht zuzulassen, hat sie eine Verfassungsklage gegen die Zustimmung
der Bundesregierung zu den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs
zum Neuen strategischen Konzept der NATO eingereicht. Dieses neue
Konzept, beschlossen auf der NATO-Gipfelkonferenz im April 1999, sieht weitreichende Veränderungen des ursprüngliches NATO-Vertrages
vor. Statt der Verteidigung der territorialen Grenzen der Mitgliedsländer
rücken zukünftig diffuse "Sicherheitsinteressen", und zwar weltweit, ins
Aktionsfeld der NATO, die im Zweifelsfall auch ohne UN-Mandat "gesichert"
werden dürfen. Sicherheitspolitische
Risiken, die militärische Einsätze rechtfertigen, sind "Terror", "Sabotage",
"organisiertes Verbrechen", "Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger
Ressourchen" (gemeint sind Öl- und Gaspiplines), etc. Darüber hinaus wird die
Option eines automaren Erstschlags eingeräumt.
Deutsche Außenpolitik nach dem 11. September 2001
Der 11. September 2001 wird zum Anlass der rot-grünen Regierungskoalition,
die Rolle Deutschlands in der Internationalen Politik im Bewußtsein
der wiedergewonnenen nationalen Souveränität
neu zu "positionieren".
Bereits am Nachmittag des 11.09. spricht Bundeskanzler Gerhard Schröder
von "Kriegserklärung gegen die gesamte zivilisierte Welt" und sichert
Bush die "uneingeschränkte Solidarität" zu. Wörtlich sagt er:
"Wir alle - alle
Deutschen - sind voller Entsetzen über die terroristischen
Anschläge in den Vereinigten Staaten. Dies ist eine
Kriegserklärung gegen die gesamte zivilisierte Welt. Wer diesen
Terroristen hilft oder sie schützt, verstößt gegen alle
fundamentalen Werte, die das Zusammenleben der Völker, auch
untereinander, begründen.
Das deutsche Volk steht in dieser Stunde, die so schwer ist für die
Menschen in den Vereinigten Staaten, fest an der Seite der Vereinigten
Staaten von Amerika. Ich habe dem amerikanischen Präsidenten George
W. Bush die uneingeschränkte Solidarität Deutschlands zugesichert."
-
Erste Stellungnahme
George Bush am gleichen Abend spicht vom "Krieg gegen den Terrorismus vereint mit den Verbündeten". Wortlaut:
Erstmals spricht er "Krieg gegen den Terrorismus" vereint mit den Verbündeten.
"Die Vereinigten Staaten und ihre Freunde und Bündnispartner stehen gemeinsam mit allen, die Frieden und Sicherheit auf der Welt wollen, und wir stehen zusammen, um den Krieg gegen den Terrorismus zu gewinnen." ..."Zwischen den Terroristen, die diese Akte begangen haben, und denjenigen, die ihnen Zuflucht gewähren" wird hinsichtlich der Bestrafung nicht unterschieden."
- Stellungnahme George Bush am 11.09.2001
Mit diesen Aussagen stehen am Abend des 11. September Bewertungs- und
Handlungsrahmen bereits fest. Die Medien berichten durchgehend
in einem nie dagewesenen Maße über die Ereignisse. Die Bilder, die
fortwährend wiederholt werden, bilden den Auftakt jeder Sendung.
Die emotionale und psychologische Handlungsbereitschaft der Zuschauer ist
innerhalb kurzer Zeit auf Vergeltung positioniert. In dieser emotional völlig
überreizten Atmosphäre werden zwei wesentliche Entscheidungsrichtungen getroffen:
Anti-Terror-Gesetze nach innen; Krieg nach außen.
Die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen sind schnell zusammengeschustert:
- 12.09.2001 Resolution 1368 des UN-Sicherheitsrates sieht das Recht
zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung im Einklang mit
der UN-Charta vor.
- 14.09.2001 NATO-Rat stellt offiziell den "Verteidiungsfall" fest. .
- 19.09.2001 Bundestag erkennt den Verteidigungsfall an.
- 28.09.2001 Resolution 1373 des UN-Sicherheitsrates (Anti-Terror-Resolution)
- 02.10.2001 NATO-Rat ruft erstmals seit seinem Bestehen den "Bündnisfall"
aus
- 07.10.2001 Luftangriffe der Amerikaner und Briten auf Afghanistan beginnen.
Militärische Ziele
Militärische Ziele sind "terroristische Ausbildungslager der Al-Quaida und militärische Einrichtungen des Taliban-Regimes in Afghanistan".
Kurze Zeit später wird aber von der Beseitigung des Taliban-Regimes insgesamt
gesprochen. Eine Ausweitung des Krieges ist infolge der allgmeinen
Zielsetzung "Kampf gegen den internationalen Terrorismus" absehbar und
geht mit der Neuen Strategie der NATO konform.
Wörtlich in der Ansprache von Bush am 7.10.2001 heißt es:
"Heute (! - A.d.R.) konzentrieren wir uns auf Afghanistan, aber der Kampf ist umfassender. Jedes Land muss eine
Entscheidung treffen. In diesem Konflikt gibt es keinen neutralen Boden. Wenn Mitglieder einer Regierung die
Verbrecher und Mörder unschuldiger Menschen unterstützen, sind sie selbst zu Verbrechern und Mördern
geworden."
- Ansprache des US-Präsidenten Bush im Fernsehen
Bundesregierung will als vollwertiger Partner dabei sein -
Vorbereitung auf den Bündnisfall
Der Bundestag erkennt den vom
NATO-Rat am 12.09. festgestellten Verteidigungsfall an (Punkt 6). Er stimmt
der "uneingeschränkten Solidarität mit dem Vereinigten Staaten" zu, indem
er auch die "Bereitstellung geeigneter militärischer Fähigkeiten" untersützt
(Punkt 7). Wortlaut:
"6. Der Deutsche Bundestag stimmt der Erklärung des Nordatlantikrates vom
12. September 2001 zu, in der festgestellt wird, dass der terroristische Angriff vom 11. September 2001 gegen die Vereinigten Staaten als Handlung im Sinne
des Artikels 5 des Washingtoner Vertrages zu gelten hat, wenn sich herausstellt, dass dieser Angriff vom Ausland aus gegen die Vereinigten Staaten verübt wurde. ..."
7. Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bereitschaft der Bundesregierung,
den Bekundungen der uneingeschränkten Solidarität mit den Vereinigten Staaten konkrete Maßnahmen des Beistandes folgen zu lassen. Dazu zählen politische und wirtschaftliche Unterstützung sowie die Bereitstellung geeigneter Fähigkeiten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. ..."
Von 611 anwesenden Abgewordenten stimmen 565 mit "Ja", 40 mit "Nein" (davon 1 SPD-, 4 Grüne-, 35 PDS-Stimmen, ) und 6 Enthaltungen
Nachdem über zwei Drittel (!) der Abgeordneten der
"uneingeschränkten Solidarität" zugestimmt haben, deutet die Regierung an,
welche Ziele sie verfolgt. In der deutschen Außenpolitik geht es nach dem 11.10.2001
um die "Positionierung Deutschlands in der Zukunft" in der internationalen Politik.
Die Überrumpelungstaktik Schröders geht auf. Mit seiner vorschnell
verkündeteten und in keiner Weise problematisierten "uneingeschränkten Solidarität"
gelingt es ihm und der Regierung, die Abgeordneten auf diese
Prämisse einzuschwören. Der Logik dieser deduktiven Argumentation
folgend, ist die Zustimmung weiterer Entscheidungen so gut wie sicher.
- 06.11. US-Verteidigungsminister fordert von
der Bundesregierung militärische Hilfe an. (Wortlaut)
- 07.11. Bundesregierung beschließt den Antrag auf Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte
in Einsatzgebiete: arabische Halbinsel, Mittel- und
Zentralasien und Nord-Ost-Afrika sowie die angrenzenden
Seegebiete. (.pdf)
- 07.11. Stellungnahme von Gerhard Schröder vor der Presse Wortlaut
- Analyse des Antrags von Tobias Pflüger (IMI e.V.)
Mit diesem Antrag werden alle weiteren Beschlüsse über die
Ausführung militärischer Einsätze der Bundesregierung für ein Jahr
übertragen, was einer zeitweiligen Selbstentmachtung des Bundestages
und einer Blankovollmacht für den Bundeskanzler in dieser Frage
gleichkommt.
[ Es sei daran erinnert, das in einem Verteidigungsfall auch die
"Notstandsgesetze" in Kraft gesetzt werden können und damit
der Exekutive nahezu unumschränkte Vollmachten übertragen werden.]
Nachdem sich bei einigen SPD- und Grünen-Abgeordneten Kritik gegen den
Antrag formiert und eine eigene Regierungsmehrheit nicht mehr gewährleistet
scheint, greift Gerhard Schröder zu einem zwar verfassungskonformen, aber
machtstrategischen Trick und stellt die Vertrauensfrage.
Dabei verknüpft er die Sachfrage des Kriegsermächtigungsantrages
mit der persönlichen Vertrauensfrage. Wer "nein" sagt zum Antrag,
verweigert zugleich dem Kanzler sein Vertrauen und
kündigt damit die Koalition auf. Die eigentliche Frage, nämlich die der deutschen
Beteiligung an Kriegseinsätzen ausserhalb der NATO durch die Bundeswehr, wird zur
zweitrangigen Größe.
Die Grünen stehen vor einer existenziellen Zerreißprobe,
einerseits als Regierungspartei die Rot-Grüne-Regierungskoalition unbedingt
weiterhin aufrecht erhalten zu wollen, andererseits als ehemalige
friedensengagierte Oppositionspartei ihre Glaubwürdigkeit zu wahren.
Auch sie greifen schließlich zu einem
machtpolitischen Manöver, indem sie sowohl die Kanzlermehrheit garantieren
als auch die Kritiker zu Wort kommen lassen und diese zahlenmäßig
auf vier Abgeordnete begrenzen.
Unter massivem Druck der SPD-Führung auf die Abgeordneten
(das Recht auf Gewissensfreiheit des Abgeordneten wird abgesprochen;
bei Nichtzustimmung des Antrags wird die Rückgabe des Mandats gefordert, etc.)
kommt es schließlich am 16. November 2001 zur Abstimmung im Bundestag.
Von 666 Abgeordneten stimmen 336 dem militärpolitischen und
parlamentseinschränkenden "Vorratsbeschluss" zu. (Regierung: SPD - 294;
BÜNDNIS90/Die Grünen - 47; insgesamt = 341) -
Und abends tanzt der Kongress (Bundespresseball).
26.11.2001 starten die ersten drei Transall-Maschinen vom US-Fliegerhorst
Ramstein, um Ausrüstung der amerikanischen Streitkräfte
zum NATO-Stützpunkt Incirlik in der Osttürkei zu bringen.
Da dieser Beschluss sowohl von seiner außenpolitischer Konsequenz als
auch von der Verfahrensweise her historische Tragweite hat, dokumentieren
wir die Debatte ausführlich.
Quellen und Materialien:
- 16.11.2001 Rot-Grüne Regierungskoalition stimmt im Bundestag dem
Antrag zu und versichert zugleich Schröder das Vertrauen.
Antrag (.pdf)
oder (.html)
Abstimmungsverhalten
Reden (Auswahl):
Regierungskoalition: Schröder zu Auslandseinsätze deutscher
Streitkräfte und Begründung zur Vertrauensfrage.
Rede Kirstin Müller (BÜNDNIS90/Die Grünen)
Rede Joseph Fischer, Außenminister, (BÜNDNIS90/Die Grünen)
Opposition:
Die CSU/CDU und FDP, die ausnahmelos immer für Auslandseinsätze
der Bundeswehr gestimmt haben, sehen sich aufgrund der vom Bundeskanzler gestellten
Vertrauensfrage genötigt, mit "nein" zu stimmen. Ihre Kritik gilt maßgeblich
der vertrakten Situation, in einer solch bedeutenden Frage mit "nein"
stimmen und dies vor aller Welt und vor allem ihren amerikanischen
Freunden gegenüber dokumentieren zu müssen.
Rede Friedrich Merz (CDU) -
Rede Michael Glos (CSU) -
Rede Guido Westerwelle (FDP)
PDS stimmt gegen den Beschluss, fordert die sofortige Beendigung des Krieges
in Afghanistan und schlägt in ihrem eingebrachten Entschließungsantrag eine
Alternative zur bisherigen Regierungsstrategie vor.
Rede Roland Claus (PDS) -
Rede Gregor Gysi (PDS)
77 Abgeordnete, vornehmlich aus den Regierungsparteien sehen sich gehalten,
ihr Wahlverhalten schriftlich zu begründen. Dies verdeutlicht die Zerrissenheit
und Widersprüchlichkeit der Abgeordneten in dieser Frage.
Erklärungen von SPD- und Grüne-Abgeordneten
Parteifunktionäre bestätigen den Kurs Schröders:
- 19.11.2001 Schröder wird auf dem SPD-Parteitag in Nürnberg
mit 88,58 Prozent der Stimmen wiedergewählt (450 Ja-; 42-Nein-Stimmen,
16 Enthaltungen).
20.11.2001 90 Prozent der Delegierten stimmen für den außen- und
sicherheitspolitischen Antrag Schröders.
- 26.11.2001 Bundesdelegiertenkonferenz der BÜNDNIS90/Die Grünen in Rostock
"akzeptieren" in dem Antrag des Parteivorstandes,
daß die "Abgeordneten mehrheitlich der Bereitstellung von Einheiten der Bundeswehr
zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zugestimmt haben."
Im Eilverfahren, kurz vor Weihnachten (die Abgeordneten sind merklich in Ferienstimmung
und warten das Ergebnis nicht einmal mehr ab), beschließt der Deutsche Bundestag
am 22.12.2001 in namentlicher Abstimmung die Beiteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte am "Einsatz einer Internationalen
Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan".
(Abstimmergebnis: 581 Abgeordnete, davon 538 Ja, 35 Nein, 8 Enth.)
Damit befinden sich deutsche Soldaten zum ersten Mal nach 1945 im Kriegseinsatz.
Auch wenn die offizielle Verlautbarung beschwichtigend nur von "Beteiligung
deutscher Soldaten an der internationalen Schutztruppe in Kabul (ISAF)"
spricht, kann darüber nicht hinweggetäuscht werden, daß sich auch deutsche
KSK-Soldaten an der US-Offensive (unter US-Kommando stehend) beteiligen und
direkt im Kriegseinsatz befinden. Anfang März 2002 sind 858 deutsche Soldaten
am Afghanistan-Einsatz beteiligt, darunter 126 KSK-Soldaten. Zu diesem Zeitpunkt
wird deutlich, dass sich die US-Offensive zusehends zu einem Boden- und Guerillakrieg
auszuweiten droht. Am 6.3.2002 werden die absehbaren Folgen dieser Großmachtpolitik
und des Einsatzes Realität: Erstmals werden zwei deutsche Soldaten Opfer dieses
Krieges. Ein "Stück soldatischer Normalität" meint Bernhard Gertz,
der Chef des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, gegenüber der "Leipziger Volkszeitung".
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