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Hartmut Krauss
'Herrschaft' als zentraler Problemgegenstand
kritisch-emanzipatorischer Gesellschaftstheorie
Fortsetzung: Teil III
So wie der Entstehungsprozess
zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse kein gleichförmig
und monokausal verlaufender Vorgang gewesen ist, sondern ein zeitlich
und räumlich differenziertes und multikausales
'Entwicklungsgefüge' darstellt, so ist auch das strukturelle
Resultat dieses Prozesses nicht als eindimensional ableitbares
Verhältnis zu fassen, sondern als mehrdimensionales
Beziehungsgeflecht mit spezifischen Interdependenzen zu begreifen. D.
h.: Um 'zwischenmenschliche Herrschaft' als komplexe Ganzheit zu
erfassen, muss zum einen ein mechanistisch-reduktionistisches
Herangehen im Stil 'ein-seitiger' Klassen-, Patriarchats-
Rassismusanalyse etc. vermieden werden. Zum anderen ist auch die
Koexistenz von konkret-gesellschaftlichen Herrschaftsstrukturen zu
berücksichtigen, die nach dem herkömmlichen
Formationsschematismus unterschiedlichen Gesellschaftstypen
zugeordnet werden. Zu beachten ist folglich der "Mischcharakter"
konkreter Herrschaftsverhältnisse,
also z. B. die 'realgesellschaftliche' Gleichzeitigkeit bzw.
'Überlagerung' und Verflechtung 'moderner' und 'traditioneller'
Herrschaftsverhältnisse. Zudem ist auch die Ungleichzeitigkeit
bzw. das unterschiedliche 'Auswirkungstempo'
objektiv-gegenständlicher (materieller), geistig-ideologischer
(ideeller) und mentaler (psychischer) Veränderungsprozesse
angemessen zu berücksichtigen. Insbesondere ist hier das
Augenmerk darauf zu lenken, dass nicht etwa "nur" die
Produktionsverhältnisse, sondern die in der Subjektivität
der Gesellschaftsmitglieder inkorporierte 'Herrschaftsideologie' in
all ihren soziokulturellen Ausdrucks- und
Institutionalisierungsformen als "Fessel" bzw. langfristige
Blockade progressiver Gesellschaftsentwicklung zu fungieren vermag.
Daraus ergibt sich auch das aktuelle Phänomen der gewalttätigen
Resistenz (Zählebigkeit) prämoderner Herrschaftskultur
innerhalb der neoliberal-kapitalistisch dominierten 'Spätmoderne'
sowie die Konstituierung neototalitärer Massenbewegungen auf
religiös-fundamentalistischer Grundlage.
Das Bewusstsein ist demnach nicht einfach der mechanische "Abdruck"
des aktuellen gesellschaftlichen Seins, sondern ein zugleich
aktiv-'eigenlogisches' und durch vorgängige Seinsprozesse
entscheidend geformtes Wirkungsmoment des
gesellschaftlich-historischen Prozesses.
Im Rahmen der verallgemeinernden
Rekapitulation des Entstehungsprozesses zwischenmenschlicher
Herrschaftsverhältnisse sind auch die 'Umschlagpunkte' und
sozialen 'Ebenen'/Bereiche erkennbar geworden, an bzw. auf denen
vormalige kollektiv-egalitäre 'Handlungs-Macht' in
antagonistisch werdende Beziehungsverhältnisse zwischen
'Aneignern' und 'Enteigneten' der lebensrelevanten
Verfügungskompetenzen transformiert wird. Daraus lässt sich
auch ein kategorialer Leitfaden für die Analyse
zeitlich-räumlich konkreter Herrschaftssysteme
abstrahieren. Im Einzelnen sind hier folgende strukturellen
Dimensionen zu unterscheiden:
Die erste, ökonomische
Herrschaftsebene erfasst die 'klassendialektische' Beziehung
zwischen der Masse der unmittelbaren Produzenten/innen einerseits
sowie den verfügungskompetenten (Grund-)Eigentümern und
Leitern/Kommandeuren des gesellschaftlichen Produktionsprozesses
andererseits. Bei näherer Betrachtung tritt diese ökonomische
Herrschaftsbeziehung in zwei konstitutiven Realisierungsweisen in
Erscheinung: Erstens in Gestalt der Abpressung/Aneignung von
'Mehrarbeit' der unmittelbaren Produzenten/innen in den historischen
Gestalten von Sklavenarbeit; Fronarbeit (Arbeitsrente), Produktrente
und Geldrente; sowie Lohnarbeit. Zweitens in Form des Ausschlusses
der unmittelbaren Produzenten/innen von der Kontrolle/Verfügung
über die Ziele , Bedingungen und Ergebnisse der
gesellschaftlichen Produktion. Zu berücksichtigen ist hier
natürlich das jeweils konkrete Ausmaß der 'Ausbeutung',
der außerökonomischen Gewaltanwendung sowie der
Einschränkung persönlicher Freizügigkeit. "Fronarbeit
ist Zwangsarbeit. Aber ungleich der Sklavenarbeit, die zeitgleich
unbegrenzt ist, wird der Frondienst periodisch und vorübergehend
in Anspruch genommen. Wenn der Fronarbeiter seinen Dienst getan hat,
darf er heimkehren und seinen eigenen Angelegenheiten nachgehen.
Infolgedessen ist der Frondienstpflichtige freier als der Sklave,
aber weniger frei als der Lohnarbeiter. Er kann nicht auf dem
Arbeitsmarkt frei verhandeln" (Wittfogel 1962, S. 77).
Die zweite, politische
Herrschaftsebene bezieht sich auf den Gegensatz zwischen
'Regierenden' und 'Regierten', wobei die 'Regierenden' als Inhaber
der 'Staatsgewalt' die multiple Verfügungskompetenz über
die allgemeinen/"infrastrukturellen" Angelegenheiten
monopolisieren, während die Masse der 'Regierten' als
weitestgehend ausgeschlossenes (Verfügungs-)Objekt der
Regierungsgewalt fungiert. Dabei besteht die staatsvermittelte
politische Herrschaft "insbesondere in bestimmten
Verfügungsgewalten über die jeweiligen politischen
Untergebenen (z.B. Bürger/innen, Nichtbürger/innen,
Unfreie) und über Güterabgaben (Tribute, Steuern, Abgaben,
Beiträge), wobei ihr Kern die primäre Verfügungsmacht
über ein Gebiet ist. Die Ungleichheit in Bezug auf solche
Verfügungsgewalten bedeutet Ungleichstellung von
Gesellschaftsangehörigen, insbesondere die von Inhaber/inne/n
und inländischen Nichtinhaber/inne/n von Staatsgewalt, ferner
die von Gebietsangehörigen und Gebietsfremden, die auch als
Ausländer/innen bzw. Fremde bezeichnet werden. Insgesamt geht
es hierbei um politische Macht-Ohnmacht-Verhältnisse"
(Tjaden-Steinhauer/Tjaden 2001, S. 17f.). Zu berücksichtigen
ist auch hier das konkrete Ausmaß der Unterdrückung und
Fremdbestimmung der 'Regierten', bedingt durch die Praktizierung
unterschiedlicher politischer Herrschaftsformen (z.B.
autoritär-despotisch/diktatorisch/totalitär;
konstitutionell-monarchisch, scheinparlamentarisch;
formaldemokratisch/pluralistisch ) sowie durch das Verhältnis
von unmittelbar gewaltförmigen und 'hegemonialen'
Herrschaftsmethoden.
Zudem ist dem Tatbestand Rechnung zu tragen, dass die
Staatsbürokratie nicht etwa nur funktional und
'interessenpolitisch' mit den ökonomischen Herrschaftsträgern
verquickt ist, sondern relevante Teile von ihr als Akteure
parasitärer Mehrwertabschöpfung (per Aneignung von
Bestechungsgeldern, Unterschlagung, Mittelverschwendung etc.) und
Verfügungsberechtigte über 'öffentliche' Gelder auch
ökonomische Herrschaft ausüben.
Die dritte, ideologische bzw.
geistig-kulturelle Herrschaftsebene resultiert aus der
Monopolisierung der realitätsbezogenen Deutungs-,
Interpretations- und Definitionsmacht seitens spezifischer
Teilgruppen der Herrschenden (Priesterschaft, Klerus, moderne
Geisteselite), die vermittels besonderer 'Apparate' (Kultstätten,
Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, normsetzende und
-kontrollierende Institutionen etc.) die herrschaftskonforme
Sozialisation der 'bevormundeten' Gesellschaftsmitglieder
organisieren. Bei genauerer Betrachtung geht es hierbei nicht nur
darum, dass die "Ideen der Herrschenden" zu den
"herrschenden Ideen" werden und folglich
gesamtgesellschaftlich dominieren (d. h.: ein
Präsentationsübergewicht besitzen), sondern darum,
'alltagswirksame' Bedeutungssysteme
zu schaffen, deren Verinnerlichung/Habitualisierung zur massenhaften
Herausbildung von herrschaftsakzeptierender Subjektivität und
Lebensführung führt. Auf diese Weise entsteht eine
bewusstseins- und verhaltensprägende Herrschaftskultur
mit spezifischen Riten, Sitten, ideologischen Artikulationsformen,
Mentalitäten etc., die widerständiges/herrschaftskritisches
Denken, Fühlen und Handeln im Keim verhindern soll. Erst diese
'Übersetzung' zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse
in eine ideologisch-normative, d. h. bewusstseins- und
verhaltensprägende Herrschaftskultur gewährleistet die
reproduktionsfähige Stabilität eines Herrschaftssystems.
Leo Kofler (1968, S. 110f.) hat das psychische
Verinnerlichungsresultat der Übernahme herrschender Ideologie
durch die Beherrschten als "repressives Menschenbild"
bezeichnet: "Durch Jahrtausende die Geschichte der
Klassengesellschaft begleitend, wird es immer stärker zur
ideologischen 'Gewohnheit' und dringt immer tiefer in den
subjektiven Erlebnis- und Gefühlsbereich, um schließlich
archaische Bedeutung zu erlangen." Im Hinblick auf sein
ideologisch-psychologisches Wesen ist das repressive Menschenbild
genauer als das Resultat stagnativer und regressiver Verarbeitung
vielschichtiger Unterdrückungs-, Ausbeutungs- und
Ausgrenzungserfahrungen zu bestimmen, das nachfolgenden Generationen
von Beherrschten als weltanschauliche Orientierungsgrundlage des
sich Einrichtens in der als ausweglos erlebten und gedeuteten
Abhängigkeit tradiert wird. - Zu berücksichtigen ist auch
auf dieser Ebene wieder der variierende Ausprägungsgrad
geistig-kultureller Bevormundung und Fremdbestimmung der
Gesellschaftsangehörigen bzw. das konkrete Ausmaß der
herrschaftlichen Bewusstseins- und Verhaltenskontrolle.
Die vierte, klassenübergreifend
und mikrostrukturell wirksame, patriarchalische Herrschaftsebene
bildet das familiale Verhältnis zwischen väterlichem
Haushaltsvorstand, der Ehefrau, den Nachkommen sowie - in
prämodern-agrarischen Herrschaftsordnungen - den Hof- und
Haushaltsbediensteten. Im Zentrum dieses patriarchalischen
Herrschaftsverhältnisses steht damit letztlich die
Verfügungsgewalt des 'Hausvaters (pater familias) über die
Personen und Sachen seines Hausverbandes. Als grundlegende Formen
dieser rechtlich kodifizierten und religiös-ideologisch
legitimierten Herrschaftsausübung des 'Patriarchen' sind
folgende Realisierungsweisen anzuführen: 1) Die
Entscheidungskompetenz über den Einsatz, die Nutzung und die
Vererbung des Familienvermögens (Grund und Boden; Sach- und
Geldvermögen). 2.) Die Vormundschaft über die Ehefrau und
die Kinder im Sinne einer strikt-autoritären
Verhaltenskontrolle und Gehorsamspflicht, beispielsweise in Form der
Zwangsverheiratung der Töchter; sowie. 3) Die disziplinarische
Strafgewalt in Gestalt des väterlichen und ehemännlichen
Züchtigungsrechtes.
Während im Zuge der 'westlichen' Säkularisierungs-,
Entfeudalisierungs- und rechtlichen Liberalisierungstendenzen
patriarchalische Herrschaftsverhältnisse nachhaltig erodierten
und zumindest formalrechtlich eine 'Gleichstellung der Geschlechter'
durchgesetzt werden konnte, besitzt die patriarchalische Dimension
in nichtwestlichen Herrschaftssystemen eine noch weitgehend
ungebrochene alltagskulturelle Normierungskraft. Das gilt
insbesondere für Länder und Gesellschaftsordnungen mit
einer 'gesetzesislamisch' fundierten ("schariatischen")
Herrschaftsideologie,
aber auch für fundamentalistische Bewegungen innerhalb des
Christentums, der jüdischen Religion sowie des Hinduismus.
Die fünfte, interkulturelle
Herrschaftsebene ergibt sich aus dem Ausschließungs-
und Unterdrückungsverhältnis zwischen gesellschaftlich
dominierenden Bevölkerungsgruppen und den Angehörigen
ausgegrenzter/unterworfener/diskriminierter Gemeinschaften. Konkrete
Erscheinungsformen dieses Herrschaftsverhältnisses sind
insbesondere a. die Beziehungen zwischen Eroberern/Kolonialherren
und okkupierten/kolonisierten Völkern; b. zwischen ethnisch
definierter Mehrheitsgesellschaft und
(Gebiets-)Fremden/Ausländern/Einwanderern; c. zwischen den
"rechtgläubigen" Angehörigen dominierender
Religionsgemeinschaften und den anders- und/oder nichtgläubigen
Mitgliedern minoritärer Glaubens- und
Weltanschauungsgemeinschaften; sowie d. zwischen ideologisch
konstruierter "Herrenrasse" und den Angehörigen
'unterlegener' "Fremdrassen". Kulturelle, religiöse,
ethnische, "rassische" etc.
'Andersartigkeit'/'Unterschiedlichkeit' wird diskursiv in
'Minderwertigkeit' übersetzt und zudem vielfach mit
'Bedrohlichkeit' assoziiert. Erst einmal zu einem festgefügten
Wahrnehmungs- und Wertungsstereotyp geronnen, dient diese diskursive
Verknüpfung von Anderssein/Minderwertigkeit/Bedrohlichkeit als
Legitimationsgrundlage für die mehrdimensional wirkenden
Ausschließungs-, Entrechtungs-, Unterdrückungs- und
Diskriminierungsprozesse, denen die pauschal negativ etikettierten
Fremden/Ungläubigen/Unterworfenen/"rassisch"
Unterlegenen ausgesetzt sind. Beispiele für diese
Herrschaftsbeziehung sind der weitgehende Ausschluß der
negativ bewerteten Gemeinschaftsangehörigen von lukrativen
Ämtern und beruflichen Positionen, die Zuweisung von "niederen"
Arbeiten, die Vorenthaltung von Rechten, die Behinderung kultureller
Ausdruckmöglichkeiten etc.
Unterhalb der bislang
skizzierten 'offiziellen' Herrschaftsebenen ist eine weitere,
informelle/inoffizielle bzw. 'subkulturelle' Herrschaftsebene
zu berücksichtigen, die sich jenseits der staatlich
legitimierten und rechtlich sanktionierten Herrschaftsordnung
entwickelt, aber mit dieser oftmals vielfältig verwoben ist.
Dabei handelt es sich um die gewaltgestützte Ausbeutung,
Unterdrückung und Versklavung von bestimmten Menschengruppen
durch reproduktionsfähige illegale/kriminelle Organisationen,
Verbände, Netzwerke etc., denen es gelingt, Zonen der
Gesetzlosigkeit zu schaffen, in denen keine sanktionsfähige
Ordnungsmacht mehr existiert. Herausragende gegenwärtige
Erscheinungsformen dieser informellen/subkulturellen Herrschaft sind
a. das 'organisierte Verbrechen' mit seinen operativen Verbindungen
in den Bereichen Drogenhandel,
Frauenhandel/Kinderhandel/Sexindustrie, Handel mit Körperteilen,
Waffenschieberei, Einschleusung von illegalen Einwanderern etc. ; b.
die neue Sklaverei in Form von Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft
und Vertragssklaverei
sowie c. die terroristisch-raubökonomische Gebietsherrschaft
von militärischen Banden unter Führung von 'Warlords' in
zerfallenden Staaten (vornehmlich im subsaharanischen Afrika). In
Rechnung zu stellen ist der Tatbestand, dass heute vielerorts eine
staatliche Duldung illegaler Herrschaftszonen zu verzeichnen ist und
oftmals auch eine enge Kooperation zwischen Staatsorganen,
Wirtschaftsunternehmen/Banken und organisierter Kriminalität
praktiziert wird. "Diese Kontinuität zwischen Profiten aus
krimineller Tätigkeit und ihrer Investition in legale
Tätigkeiten macht es unmöglich, die wirtschaftlichen
Auswirkungen des globalen Verbrechens allein auf den kriminellen
Bereich zu begrenzen, weil der legale Sektor eine große Rolle
dabei spielt, die Gesamtdynamik des Systems zu sichern und zu
verschleiern. Ferner gehört zur Durchführung von
Geschäften auch die Kombination einer geschickten Manipulation
legaler Verfahren und Finanzsysteme in jedem einzelnen Land und
international mit dem gezielten Einsatz von Gewalt und weit
verbreiteter Korruption von Beamten, Bankern, Bürokraten und
Gesetzeshütern" (Castells 2003, S. 179).
Eine Betrachtung der Komplexität
zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse bliebe
unvollständig, wenn nicht neben der Interdependenz bzw. der
wechselseitigen Stützung der hier aufgewiesenen Strukturebenen
auch die internen Abstufungsverhältnisse innerhalb der
Klassen der Herrschenden und Beherrschten wenigstens Erwähnung
fänden. Z. B. ist zu beachten, dass ökonomisch Beherrschte
auf anderen Ebenen durchaus Nutznießer (interkulturelle Ebene)
und selbst Herrschaftsausübende (patriarchalische Ebene) sein
können. Ein konkretes Herrschaftssystem erweist sich damit
subjektseitig auch als kompliziert gegliedertes
"Verstrickungssystem", das spontan, d. h. ohne begreifende
Analyse und progressive Widerspruchsverarbeitung auf der Grundlage
der entwickeltsten gesellschaftskritischen Denkformen nicht
überwindbar erscheint (Vgl. hierzu Holzkamp 1973 und 1983;
Holzkamp Osterkamp 1977 und 1978; Krauss 1996 sowie Stiehler 1997,
Kap. VIII).
Fortsetzung - Teil IV


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