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Beiträge zur Theorie  









Hartmut Krauss

'Herrschaft' als zentraler Problemgegenstand kritisch-emanzipatorischer Gesellschaftstheorie

Fortsetzung: Teil III

III. Zur strukturellen Komplexität zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse

So wie der Entstehungsprozess zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse kein gleichförmig und monokausal verlaufender Vorgang gewesen ist, sondern ein zeitlich und räumlich differenziertes und multikausales 'Entwicklungsgefüge' darstellt, so ist auch das strukturelle Resultat dieses Prozesses nicht als eindimensional ableitbares Verhältnis zu fassen, sondern als mehrdimensionales Beziehungsgeflecht mit spezifischen Interdependenzen zu begreifen. D. h.: Um 'zwischenmenschliche Herrschaft' als komplexe Ganzheit zu erfassen, muss zum einen ein mechanistisch-reduktionistisches Herangehen im Stil 'ein-seitiger' Klassen-, Patriarchats- Rassismusanalyse etc. vermieden werden. Zum anderen ist auch die Koexistenz von konkret-gesellschaftlichen Herrschaftsstrukturen zu berücksichtigen, die nach dem herkömmlichen Formationsschematismus unterschiedlichen Gesellschaftstypen zugeordnet werden. Zu beachten ist folglich der "Mischcharakter" konkreter Herrschaftsverhältnisse28, also z. B. die 'realgesellschaftliche' Gleichzeitigkeit bzw. 'Überlagerung' und Verflechtung 'moderner' und 'traditioneller' Herrschaftsverhältnisse. Zudem ist auch die Ungleichzeitigkeit bzw. das unterschiedliche 'Auswirkungstempo' objektiv-gegenständlicher (materieller), geistig-ideologischer (ideeller) und mentaler (psychischer) Veränderungsprozesse angemessen zu berücksichtigen. Insbesondere ist hier das Augenmerk darauf zu lenken, dass nicht etwa "nur" die Produktionsverhältnisse, sondern die in der Subjektivität der Gesellschaftsmitglieder inkorporierte 'Herrschaftsideologie' in all ihren soziokulturellen Ausdrucks- und Institutionalisierungsformen als "Fessel" bzw. langfristige Blockade progressiver Gesellschaftsentwicklung zu fungieren vermag. Daraus ergibt sich auch das aktuelle Phänomen der gewalttätigen Resistenz (Zählebigkeit) prämoderner Herrschaftskultur innerhalb der neoliberal-kapitalistisch dominierten 'Spätmoderne' sowie die Konstituierung neototalitärer Massenbewegungen auf religiös-fundamentalistischer Grundlage29. Das Bewusstsein ist demnach nicht einfach der mechanische "Abdruck" des aktuellen gesellschaftlichen Seins, sondern ein zugleich aktiv-'eigenlogisches' und durch vorgängige Seinsprozesse entscheidend geformtes Wirkungsmoment des gesellschaftlich-historischen Prozesses.

Im Rahmen der verallgemeinernden Rekapitulation des Entstehungsprozesses zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse sind auch die 'Umschlagpunkte' und sozialen 'Ebenen'/Bereiche erkennbar geworden, an bzw. auf denen vormalige kollektiv-egalitäre 'Handlungs-Macht' in antagonistisch werdende Beziehungsverhältnisse zwischen 'Aneignern' und 'Enteigneten' der lebensrelevanten Verfügungskompetenzen transformiert wird. Daraus lässt sich auch ein kategorialer Leitfaden für die Analyse zeitlich-räumlich konkreter Herrschaftssysteme30 abstrahieren. Im Einzelnen sind hier folgende strukturellen Dimensionen zu unterscheiden:

  1. Die erste, ökonomische Herrschaftsebene erfasst die 'klassendialektische' Beziehung zwischen der Masse der unmittelbaren Produzenten/innen einerseits sowie den verfügungskompetenten (Grund-)Eigentümern und Leitern/Kommandeuren des gesellschaftlichen Produktionsprozesses andererseits. Bei näherer Betrachtung tritt diese ökonomische Herrschaftsbeziehung in zwei konstitutiven Realisierungsweisen in Erscheinung: Erstens in Gestalt der Abpressung/Aneignung von 'Mehrarbeit' der unmittelbaren Produzenten/innen in den historischen Gestalten von Sklavenarbeit; Fronarbeit (Arbeitsrente), Produktrente und Geldrente; sowie Lohnarbeit. Zweitens in Form des Ausschlusses der unmittelbaren Produzenten/innen von der Kontrolle/Verfügung über die Ziele , Bedingungen und Ergebnisse der gesellschaftlichen Produktion. Zu berücksichtigen ist hier natürlich das jeweils konkrete Ausmaß der 'Ausbeutung', der außerökonomischen Gewaltanwendung sowie der Einschränkung persönlicher Freizügigkeit. "Fronarbeit ist Zwangsarbeit. Aber ungleich der Sklavenarbeit, die zeitgleich unbegrenzt ist, wird der Frondienst periodisch und vorübergehend in Anspruch genommen. Wenn der Fronarbeiter seinen Dienst getan hat, darf er heimkehren und seinen eigenen Angelegenheiten nachgehen. Infolgedessen ist der Frondienstpflichtige freier als der Sklave, aber weniger frei als der Lohnarbeiter. Er kann nicht auf dem Arbeitsmarkt frei verhandeln" (Wittfogel 1962, S. 77).

  2. Die zweite, politische Herrschaftsebene bezieht sich auf den Gegensatz zwischen 'Regierenden' und 'Regierten', wobei die 'Regierenden' als Inhaber der 'Staatsgewalt' die multiple Verfügungskompetenz über die allgemeinen/"infrastrukturellen" Angelegenheiten monopolisieren, während die Masse der 'Regierten' als weitestgehend ausgeschlossenes (Verfügungs-)Objekt der Regierungsgewalt fungiert. Dabei besteht die staatsvermittelte politische Herrschaft "insbesondere in bestimmten Verfügungsgewalten über die jeweiligen politischen Untergebenen (z.B. Bürger/innen, Nichtbürger/innen, Unfreie) und über Güterabgaben (Tribute, Steuern, Abgaben, Beiträge), wobei ihr Kern die primäre Verfügungsmacht über ein Gebiet ist. Die Ungleichheit in Bezug auf solche Verfügungsgewalten bedeutet Ungleichstellung von Gesellschaftsangehörigen, insbesondere die von Inhaber/inne/n und inländischen Nichtinhaber/inne/n von Staatsgewalt, ferner die von Gebietsangehörigen und Gebietsfremden, die auch als Ausländer/innen bzw. Fremde bezeichnet werden. Insgesamt geht es hierbei um politische Macht-Ohnmacht-Verhältnisse" (Tjaden-Steinhauer/Tjaden 2001, S. 17f.). Zu berücksichtigen ist auch hier das konkrete Ausmaß der Unterdrückung und Fremdbestimmung der 'Regierten', bedingt durch die Praktizierung unterschiedlicher politischer Herrschaftsformen (z.B. autoritär-despotisch/diktatorisch/totalitär; konstitutionell-monarchisch, scheinparlamentarisch; formaldemokratisch/pluralistisch ) sowie durch das Verhältnis von unmittelbar gewaltförmigen und 'hegemonialen' Herrschaftsmethoden31. Zudem ist dem Tatbestand Rechnung zu tragen, dass die Staatsbürokratie nicht etwa nur funktional und 'interessenpolitisch' mit den ökonomischen Herrschaftsträgern verquickt ist, sondern relevante Teile von ihr als Akteure parasitärer Mehrwertabschöpfung (per Aneignung von Bestechungsgeldern, Unterschlagung, Mittelverschwendung etc.) und Verfügungsberechtigte über 'öffentliche' Gelder auch ökonomische Herrschaft ausüben.

  3. Die dritte, ideologische bzw. geistig-kulturelle Herrschaftsebene resultiert aus der Monopolisierung der realitätsbezogenen Deutungs-, Interpretations- und Definitionsmacht seitens spezifischer Teilgruppen der Herrschenden (Priesterschaft, Klerus, moderne Geisteselite), die vermittels besonderer 'Apparate' (Kultstätten, Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, normsetzende und -kontrollierende Institutionen etc.) die herrschaftskonforme Sozialisation der 'bevormundeten' Gesellschaftsmitglieder organisieren. Bei genauerer Betrachtung geht es hierbei nicht nur darum, dass die "Ideen der Herrschenden" zu den "herrschenden Ideen" werden und folglich gesamtgesellschaftlich dominieren (d. h.: ein Präsentationsübergewicht besitzen), sondern darum, 'alltagswirksame' Bedeutungssysteme32 zu schaffen, deren Verinnerlichung/Habitualisierung zur massenhaften Herausbildung von herrschaftsakzeptierender Subjektivität und Lebensführung führt. Auf diese Weise entsteht eine bewusstseins- und verhaltensprägende Herrschaftskultur mit spezifischen Riten, Sitten, ideologischen Artikulationsformen, Mentalitäten etc., die widerständiges/herrschaftskritisches Denken, Fühlen und Handeln im Keim verhindern soll. Erst diese 'Übersetzung' zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse in eine ideologisch-normative, d. h. bewusstseins- und verhaltensprägende Herrschaftskultur gewährleistet die reproduktionsfähige Stabilität eines Herrschaftssystems. Leo Kofler (1968, S. 110f.) hat das psychische Verinnerlichungsresultat der Übernahme herrschender Ideologie durch die Beherrschten als "repressives Menschenbild" bezeichnet: "Durch Jahrtausende die Geschichte der Klassengesellschaft begleitend, wird es immer stärker zur ideologischen 'Gewohnheit' und dringt immer tiefer in den subjektiven Erlebnis- und Gefühlsbereich, um schließlich archaische Bedeutung zu erlangen." Im Hinblick auf sein ideologisch-psychologisches Wesen ist das repressive Menschenbild genauer als das Resultat stagnativer und regressiver Verarbeitung vielschichtiger Unterdrückungs-, Ausbeutungs- und Ausgrenzungserfahrungen zu bestimmen, das nachfolgenden Generationen von Beherrschten als weltanschauliche Orientierungsgrundlage des sich Einrichtens in der als ausweglos erlebten und gedeuteten Abhängigkeit tradiert wird. - Zu berücksichtigen ist auch auf dieser Ebene wieder der variierende Ausprägungsgrad geistig-kultureller Bevormundung und Fremdbestimmung der Gesellschaftsangehörigen bzw. das konkrete Ausmaß der herrschaftlichen Bewusstseins- und Verhaltenskontrolle.

  4. Die vierte, klassenübergreifend und mikrostrukturell wirksame, patriarchalische Herrschaftsebene bildet das familiale Verhältnis zwischen väterlichem Haushaltsvorstand, der Ehefrau, den Nachkommen sowie - in prämodern-agrarischen Herrschaftsordnungen - den Hof- und Haushaltsbediensteten. Im Zentrum dieses patriarchalischen Herrschaftsverhältnisses steht damit letztlich die Verfügungsgewalt des 'Hausvaters (pater familias) über die Personen und Sachen seines Hausverbandes. Als grundlegende Formen dieser rechtlich kodifizierten und religiös-ideologisch legitimierten Herrschaftsausübung des 'Patriarchen' sind folgende Realisierungsweisen anzuführen: 1) Die Entscheidungskompetenz über den Einsatz, die Nutzung und die Vererbung des Familienvermögens (Grund und Boden; Sach- und Geldvermögen). 2.) Die Vormundschaft über die Ehefrau und die Kinder im Sinne einer strikt-autoritären Verhaltenskontrolle und Gehorsamspflicht, beispielsweise in Form der Zwangsverheiratung der Töchter; sowie. 3) Die disziplinarische Strafgewalt in Gestalt des väterlichen und ehemännlichen Züchtigungsrechtes33. Während im Zuge der 'westlichen' Säkularisierungs-, Entfeudalisierungs- und rechtlichen Liberalisierungstendenzen patriarchalische Herrschaftsverhältnisse nachhaltig erodierten und zumindest formalrechtlich eine 'Gleichstellung der Geschlechter' durchgesetzt werden konnte, besitzt die patriarchalische Dimension in nichtwestlichen Herrschaftssystemen eine noch weitgehend ungebrochene alltagskulturelle Normierungskraft. Das gilt insbesondere für Länder und Gesellschaftsordnungen mit einer 'gesetzesislamisch' fundierten ("schariatischen") Herrschaftsideologie34, aber auch für fundamentalistische Bewegungen innerhalb des Christentums, der jüdischen Religion sowie des Hinduismus35.

  5. Die fünfte, interkulturelle Herrschaftsebene ergibt sich aus dem Ausschließungs- und Unterdrückungsverhältnis zwischen gesellschaftlich dominierenden Bevölkerungsgruppen und den Angehörigen ausgegrenzter/unterworfener/diskriminierter Gemeinschaften. Konkrete Erscheinungsformen dieses Herrschaftsverhältnisses sind insbesondere a. die Beziehungen zwischen Eroberern/Kolonialherren und okkupierten/kolonisierten Völkern; b. zwischen ethnisch definierter Mehrheitsgesellschaft und (Gebiets-)Fremden/Ausländern/Einwanderern; c. zwischen den "rechtgläubigen" Angehörigen dominierender Religionsgemeinschaften und den anders- und/oder nichtgläubigen Mitgliedern minoritärer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften; sowie d. zwischen ideologisch konstruierter "Herrenrasse" und den Angehörigen 'unterlegener' "Fremdrassen". Kulturelle, religiöse, ethnische, "rassische" etc. 'Andersartigkeit'/'Unterschiedlichkeit' wird diskursiv in 'Minderwertigkeit' übersetzt und zudem vielfach mit 'Bedrohlichkeit' assoziiert. Erst einmal zu einem festgefügten Wahrnehmungs- und Wertungsstereotyp geronnen, dient diese diskursive Verknüpfung von Anderssein/Minderwertigkeit/Bedrohlichkeit als Legitimationsgrundlage für die mehrdimensional wirkenden Ausschließungs-, Entrechtungs-, Unterdrückungs- und Diskriminierungsprozesse, denen die pauschal negativ etikettierten Fremden/Ungläubigen/Unterworfenen/"rassisch" Unterlegenen ausgesetzt sind. Beispiele für diese Herrschaftsbeziehung sind der weitgehende Ausschluß der negativ bewerteten Gemeinschaftsangehörigen von lukrativen Ämtern und beruflichen Positionen, die Zuweisung von "niederen" Arbeiten, die Vorenthaltung von Rechten, die Behinderung kultureller Ausdruckmöglichkeiten etc.36

  6. Unterhalb der bislang skizzierten 'offiziellen' Herrschaftsebenen ist eine weitere, informelle/inoffizielle bzw. 'subkulturelle' Herrschaftsebene zu berücksichtigen, die sich jenseits der staatlich legitimierten und rechtlich sanktionierten Herrschaftsordnung entwickelt, aber mit dieser oftmals vielfältig verwoben ist. Dabei handelt es sich um die gewaltgestützte Ausbeutung, Unterdrückung und Versklavung von bestimmten Menschengruppen durch reproduktionsfähige illegale/kriminelle Organisationen, Verbände, Netzwerke etc., denen es gelingt, Zonen der Gesetzlosigkeit zu schaffen, in denen keine sanktionsfähige Ordnungsmacht mehr existiert. Herausragende gegenwärtige Erscheinungsformen dieser informellen/subkulturellen Herrschaft sind a. das 'organisierte Verbrechen' mit seinen operativen Verbindungen in den Bereichen Drogenhandel, Frauenhandel/Kinderhandel/Sexindustrie, Handel mit Körperteilen, Waffenschieberei, Einschleusung von illegalen Einwanderern etc. ; b. die neue Sklaverei in Form von Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft und Vertragssklaverei37 sowie c. die terroristisch-raubökonomische Gebietsherrschaft von militärischen Banden unter Führung von 'Warlords' in zerfallenden Staaten (vornehmlich im subsaharanischen Afrika). In Rechnung zu stellen ist der Tatbestand, dass heute vielerorts eine staatliche Duldung illegaler Herrschaftszonen zu verzeichnen ist und oftmals auch eine enge Kooperation zwischen Staatsorganen, Wirtschaftsunternehmen/Banken und organisierter Kriminalität praktiziert wird. "Diese Kontinuität zwischen Profiten aus krimineller Tätigkeit und ihrer Investition in legale Tätigkeiten macht es unmöglich, die wirtschaftlichen Auswirkungen des globalen Verbrechens allein auf den kriminellen Bereich zu begrenzen, weil der legale Sektor eine große Rolle dabei spielt, die Gesamtdynamik des Systems zu sichern und zu verschleiern. Ferner gehört zur Durchführung von Geschäften auch die Kombination einer geschickten Manipulation legaler Verfahren und Finanzsysteme in jedem einzelnen Land und international mit dem gezielten Einsatz von Gewalt und weit verbreiteter Korruption von Beamten, Bankern, Bürokraten und Gesetzeshütern" (Castells 2003, S. 179).

Eine Betrachtung der Komplexität zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse bliebe unvollständig, wenn nicht neben der Interdependenz bzw. der wechselseitigen Stützung der hier aufgewiesenen Strukturebenen auch die internen Abstufungsverhältnisse innerhalb der Klassen der Herrschenden und Beherrschten wenigstens Erwähnung fänden. Z. B. ist zu beachten, dass ökonomisch Beherrschte auf anderen Ebenen durchaus Nutznießer (interkulturelle Ebene) und selbst Herrschaftsausübende (patriarchalische Ebene) sein können. Ein konkretes Herrschaftssystem erweist sich damit subjektseitig auch als kompliziert gegliedertes "Verstrickungssystem", das spontan, d. h. ohne begreifende Analyse und progressive Widerspruchsverarbeitung auf der Grundlage der entwickeltsten gesellschaftskritischen Denkformen nicht überwindbar erscheint (Vgl. hierzu Holzkamp 1973 und 1983; Holzkamp Osterkamp 1977 und 1978; Krauss 1996 sowie Stiehler 1997, Kap. VIII).



Fortsetzung - Teil IV









 

GLASNOST, Berlin 1992 - 2019