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Beiträge zur Theorie  









Hartmut Krauss

'Herrschaft' als zentraler Problemgegenstand kritisch-emanzipatorischer Gesellschaftstheorie

Fortsetzung: Teil II

II. Zum Entstehungsprozess zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse

Mit dem sich zeitlich und räumlich uneinheitlich vollziehenden Übergang von der okkupationswirtschaftlichen Reproduktionsweise (Aneignung unmittelbar gegebener Nahrungsquellen und Naturvorräte) der Jäger- und Sammlergemeinschaften zur produktionswirtschaftlichen Herstellung von Lebensmitteln durch Feldanbau und Viehzucht kam es zur allmählichen Auflösung des urgesellschaftlich-egalitären Vergesellschaftungszusammenhangs10. Das Kernereignis dieses Übergangsprozesses bildete die sog. "neolithische (jungsteinzeitliche) Revolution"11, d. h. die agrarische Umwälzung der Produktivkräfte, vermittels derer die Diskrepanz zwischen dem Bevölkerungszuwachs in den entwickelten Jäger- und Sammlergemeinschaften und der diesbezüglich relativen Verknappung der unmittelbar gegebenen Nahrungsgüter gelöst wurde. Voraussetzung hierfür war der Übergang zur überwiegend sesshaften Lebensweise als Basis für die Herausbildung kombinierter hauswirtschaftlicher Produktionsformen in Gestalt von Ackerbau12, Viehzucht13 und Handwerk.

Anhand der vorliegenden Forschungsliteratur ist davon auszugehen, dass die Herausbildung früher zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse das langwierige und geographisch recht uneinheitlich in Erscheinung tretende "synthetische" Resultat sich wechselseitig verbindender und bestärkender Entwicklungsprozesse gewesen ist und demzufolge einen multikausalen Charakter aufweist14. Im einzelnen sind hier in verallgemeinernder Perspektive wohl folgende bedeutsame Prozessfaktoren hervorzuheben:

  1. Die elementare Voraussetzung für sozialökonomische Differenzierungsprozesse bis hin zur Etablierung von Ausbeutungsbeziehungen ist die gesellschaftlich gewachsene Möglichkeit/Fähigkeit zur kontinuierlichen Erzeugung eines Mehrprodukts infolge gesteigerter Arbeitsproduktivität. Die Grundlage hierfür bildete ursprünglich die fest etablierte agrarische Produktionsweise mit ihren Nahrungsüberschüssen und die dadurch möglich gewordene Freisetzung von Arbeitskräften für andere (handwerkliche, produktionsleitende, "deutende" etc.) Tätigkeiten, so dass es zu einer sich tendenziell verfeinernden Aufgliederung der gesellschaftlichen Gesamtarbeit in differenzierte Handlungsprozesse kam. Neben der produktiven Verwendung der Überschüsse als Vorräte für Notfälle oder als Tauschmittel für Rohstoffe etc. wurde ein Teil unproduktiv für kultisch-religiöse Zwecke verausgabt (Teile von Ernte und Jagdbeute als Opfer; Bau von Kultstätten; Unterhalt von Priestern etc.). "Die Überschüsse stellten jenen Teil des gesellschaftlichen Gesamtprodukts dar, der als Ergebnis gestiegener Arbeitsproduktivität die notwendige Konsumtion, den Ersatzbedarf verbrauchter Produktionsmittel, die Anforderungen der erweiterten Reproduktion und den Aufwand für Schutz und Sicherheit überstieg. Sie dienten aber offenbar noch nicht der individuellen Konsumtion nichtproduktiver Schichten als eines weiteren wesentlichen Merkmals des Mehrprodukts. Ihnen wohnten jedoch die Keime dessen inne, was aus ihnen schließlich in der Zerfallsepoche der Urgesellschaft das Mehrprodukt werden ließ: die Möglichkeit privater Aneignung der Ergebnisse der gesellschaftlichen Mehrarbeit als ökonomische Grundlage für die Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln und damit für die Ausbeutung von Menschen" (Grünert 1989, S. 204).

  2. Die Etablierung einer Vorratswirtschaft auf der Grundlage eines konstanten Mehrprodukts hatte nun aber bereits folgende beachtenswerte Konsequenzen: Zum einen förderte sie den kalkulatorischen Umgang mit den überschüssigen Gütern, "da Vorräte, Aufwendungen und Erträge miteinander verglichen und zueinander in Beziehung gesetzt werden müssen" (Lambrecht u. a. 1998, S. 213). Zum anderen konnte die einmal in Gang gekommene Überschussproduktion "leicht in die Irrationalität einer Surplusproduktion um ihrer selbst willen umschlagen" (ebenda, S. 214). Besonders hervorzuheben ist aber die Zentralisierung von Vorratshaltung in eigens geschaffenen Einrichtungen (Tempel- und später Palastwirtschaften), die von den einzelnen Haushalten - zunächst im gegenseitigen Einvernehmen - mit Gütern beliefert wurden, Ländereien erwarben und Arbeitsleistungen beanspruchten und so ein eigenständiges Wirtschaftsvermögen sowie eine autonome sozialökonomische 'Handlungs-Macht' darstellten15. Wenn auch zunächst aus einer gemeinschaftlichen Verständigung erwachsen, handelte es sich hierbei doch im Kern um die Verlagerung von sozialökonomischen (subsistenziellen) Entscheidungskompetenzen von den einzelnen agrarischen Produktionseinheiten/Haushalten zu den Akteuren der zentralen Vorratswirtschaft, so dass sich sukzessive die Tendenz zur Herausbildung herrschaftlicher Macht-Ohnmacht-Beziehungen auf der Grundlage nach und nach monopolisierter Entscheidungsbefugnisse durchsetzte. In diesen Kontext der Verselbständigung und schließlichen 'Verherrschaftlichung' von übertragener 'Handlungs-Macht' gehörte auch die mit dem Übergang zum Bewässerungsackerbau funktional notwendig gewordene Ausdifferenzierung einer produktionsvorbereitenden, -koordinierenden und -organisierenden Leitungsebene mit spezifischen Handlungspositionen. Die Tätigkeit dieses von der unmittelbaren Produktion freigestellten und mit spezieller 'Handlungs-Macht' ausgestatteten Leitungspersonals entsprach anfänglich durchaus den allgemeinen Lebens- und Reproduktionsinteressen der Gemeinschaft und so stellte auch die aus dem gesellschaftlichen Mehrprodukt entnommene Abgabe für die Leitungsmitglieder zunächst noch kein Ausbeutungsverhältnis dar. "Sie wurde erst im Laufe der Zeit in ein Ausbeutungsverhältnis umgeformt, wenn ein immer größerer Teil der höher werdenden Abgaben nicht in die gesellschaftliche Reproduktion floss, sondern der privaten Konsumtion oder Akkumulation des Leiters und der mit ihm verbundenen Personen zugeführt wurde" (Klengel 1976, S. 48)16.

Infolge der verbesserten Produktionsmethoden, der überwiegend sesshaften Lebensweise, der Vorratswirtschaft und der veränderten Ernährungsweise (z. B. Milchproduktion) ergaben sich grundlegende Veränderungen im Bevölkerungswachstum sowie der Altersstruktur17: "Die Zunahme der Rate der Geburten bzw. der heranwachsenden Kinder, die Abnahme der Kindersterblichkeit und die Verlängerung der durchschnittlichen Lebenserwartung der Erwachsenen führten zu einem raschen Bevölkerungsanstieg in den drei weltgeschichtlichen Zentren und ihrer Umgebung, im Vorderen Orient, in Ostasien und in Mittelamerika" (Hermann 1983, S. 60). Aus diesen demographischen Veränderungen resultierte wiederum eine einschneidende strukturelle Transformation der Gemeinwesen. Zum einen wandelten sich die matrilinearen gentilen Lokalgruppen zu patrilinear gerichteten Gentilverbänden, zum anderen wurde die gentil-blutsverwandtschaftliche Verfassung durch die gentil-politische 'Stammesverfassung‘ überformt. Da zudem der Widerspruch zwischen den nunmehr vergrößerten Sozialverbänden und den begrenzten Lebensquellen (verfügbarer Boden, Größe und Anzahl der Tierherden, Zugang zu Wasser) auf neuer Grundlage fortwirkte, ergaben sich vermehrt Konflikte zwischen den Stämmen, die zunehmend auch kriegerisch ausgetragen wurden18, so dass die stammesinterne Ausdifferenzierung dauerhafter militärischer Organisationsformen an Bedeutung gewann.

Friedrich Engels hat diesen Differenzierungsvorgang folgendermaßen umrissen: "Die Volksversammlung kommt auf, wo sie nicht schon bestand. Heerführer, Rat, Volksversammlung bilden die Organe der zu einer militärischen Demokratie fortentwickelten Gentilgesellschaft. Militärisch - denn der Krieg und die Organisation zum Krieg sind jetzt regelmäßige Funktionen des Volkslebens geworden. Die Reichtümer der Nachbarn reizen die Habgier von Völkern, bei denen Reichtumserwerb schon als einer der ersten Lebenszwecke erscheint ... Der Krieg, früher nur geführt zur Rache für Übergriffe oder zur Ausdehnung des unzureichend gewordenen Gebiets, wird jetzt des bloßen Raubs wegen geführt, wird stehender Erwerbszweig. Nicht umsonst starren die dräuenden Mauern um die neu befestigten Städte: In ihren Gräben gähnt das Grab der Gentilverfassung, und ihre Türme ragen bereits hinein in die Zivilisation" (Engels 1984/ MEW 21, S. 159f.).

Infolge der Zunahme kriegerischer Konflikte zwischen den Gemeinwesen19 kam es zu einer selektiven Aufwertung des "Anführers" bzw. des Leiters der militärischen Auseinandersetzungen und seiner unmittelbaren Gefolgsleute. Zunächst nur zeitweilig berufen, gelang es ihm, sein Amt permanent auszuüben, mit Vorrechten (z. B. bezüglich der Beuteverteilung) auszustatten und erblich zu machen. Zunächst nur zeitweilig übertragene militärische Befehlsvollmacht führte so aufgrund der Verstetigung kriegerischer Auseinandersetzungen zur Etablierung einer abgehobenen Sonderstellung mit exklusiver Entscheidungs- und Aneignungsgewalt. Dabei unterstützte die gewaltsame Eroberung/Einverleibung fremder Gemeinwesen und die Unterjochung ihrer Angehörigen das Streben des "Anführers", "sich aus dem Verband einer Gemeinde zu lösen und als übergeordnete Instanz in dieser neuen Einheit eine permanente Funktion auszuüben20.

  1. Im Kontext der kontinuierlichen Erwirtschaftung eines Mehrprodukts, der dadurch ermöglichten gesellschaftlichen Arbeitsteilung sowie der Ausdifferenzierung und schließlichen Verselbständigung von Leitungsebenen mit exklusiver 'Handlungs- und Verfügungs-Macht' erodierte auch das ursprüngliche Gemeineigentum. Zum einen dürfte die über einen längeren Zeitraum währende Nutzung bestimmter Bodenparzellen durch einzelne Gemeinschaftsmitglieder auf 'gewohnheitsrechtlichem' Wege zur Herausbildung von individuellem Bodeneigentum geführt haben. Zum anderen wurden "mit großer Wahrscheinlichkeit Kriegsdienste von Männern durch die Vergabe von Bodenflächen bzw. Nutzungsrechten daran vergolten" (Lambrecht u.a. 1998, S. 228). Insbesondere kam es aber "durch Inanspruchnahme der Landreserve der Gemeinde, andererseits durch besondere Landzuweisungen aus dem bereits agrarisch genutzten Land" (Klengel 1976, S. 51) zur Entstehung von privatem Sondereigentum in den Händen der sich fortlaufend privilegierenden Inhaber von Leitungsfunktionen, vor allem der Spitzenfunktionäre der Tempelwirtschaft sowie dem militärischen Anführer. Da für die Bewirtschaftung dieses anwachsenden Sondereigentums weder die eigenen Arbeitskräfte noch die erbeuteten Kriegssklaven ausreichten, war die sich herausbildende Herrschaftsklasse bemüht, Arbeitskräfte durch ökonomischen oder aber außerökonomischen Zwang zu gewinnen. Damit war der Grundstein gelegt für die Etablierung von klassenherrschaftlichen Ausbeutungsbeziehungen zwischen Privateigentümern und unmittelbaren Produzenten.

  2. Von entscheidender Bedeutung für die weitere Ausgestaltung der frühen zwischenmenschlichen Herrschaftsverhältnisse war zum einen die "eliteninterne" Durchsetzung der Dominanzposition des militärischen Anführers/Staatsführers gegenüber der Tempelaristokratie und der Priesterschaft sowie zum anderen die damit möglich gewordene Monopolisierung der religiösen Deutungs- und Interpretationsmacht21. Der zum absoluten Herrscher gewordene Anführer vermochte sich nunmehr zugleich als Vertreter des Gesamtgemeinwesens gegenüber der Gottheit/den Gottheiten und als Stellvertreter der Gottheit(en) gegenüber dem Gemeinwesen in Szene zu setzen und erreichte auf diese Weise die Aura einer höheren/zusammenfassenden Einheit., "die über allen diesen kleinen Gemeinwesen steht, als der höhere Eigentümer oder als der einzige Eigentümer erscheint, die wirklichen Gemeinden daher nur als erbliche Besitzer" (Marx 1974/Grundrisse, S. 376). Ihm oblag damit auch die 'rechtmäßige'/religiös sanktionierte Verfügung über das gesellschaftliche Mehrprodukt. Voraussetzung für diese 'monopolistische' Herrschaftsausübung war die Unterwerfung und anschließende funktionale Integration der Priesterschaft in den despotischen Herrschaftsapparat. "Eine Widerspiegelung hat diese Entwicklung in der Vorstellung der Götter als Herrscher erfahren, die über niedere Gottheiten geboten. Das Herrscherprinzip fand in die religiösen Vorstellungen Eingang; ein Frevel gegenüber dem Herrscher war gleichbedeutend mit einer Sünde wider die Götter und die von ihnen geschaffene Weltordnung" (Grünert 1989; S. 232). Die für den religiösen Glauben elementare metaphysische Seinsordnung wird auf diese Weise gegenüber der urgesellschaftlich-egalitären Mythologie umgedeutet in eine göttlich bestimmte zentralistische Herrschaftsordnung mit paradigmatischem Charakter für die 'weltliche‘ Realität und das menschliche Handeln in ihr: "Gottgefälligkeit" und Unterwerfung unter die weltlichen Herrschaftsinstanzen werden fortan zu einem "multisemantischen", in vielfältigen Bedeutungszusammenhängen wie Bildern, Metaphern, mythologischen Erzählungen, heiligen Texten etc. in Erscheinung tretenden Kernnormativ religiöser Bedeutungssysteme zusammengeschmolzen. Gleichzeitig erhält die Ausübung von Herrschaftspraxis gerade auch in Form von Zerstörung und offener Gewaltanwendung gegen Andere, Fremde, Nichtgläubige etc. die Weihe des Göttlichen, mitunter sogar als bloße Vollstreckung göttlicher Aufforderung. Besonders herzuheben ist hier, dass die Monopolisierung der religiösen (Welt-)Deutungs- und Interpretationsmacht nicht bloß einen "sekundären Überbau" darstellt, sondern ein zentrales, subjektprägendes Formierungs- und Reproduktionsmoment zwischenmenschlicher Herrschaftsbeziehungen bildet, das tief in die menschlichen Denk-, Erlebnis- und Verhaltensweisen bzw. Habitusformen eingreift und diese herrschaftsfunktional umgestaltet.

  3. Die Monopolisierung von Deutungs- und Interpretationsmacht ist zwar eine notwendige und äußerst wirkungsmächtige, aber noch keine hinreichende Voraussetzung für eine dauerhafte Bestandssicherung zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse. Darüber hinaus bedarf es, neben der Aufrechterhaltung und herrschaftlichen Überformung 'allgemeinwohlsichernder' Einrichtungen, der Schaffung eines Ensembles von Institutionen zur Kontrolle, Abschreckung und Niederhaltung der Beherrschten und Unterworfenen. Im Einzelnen sind hier insbesondere anzuführen: eine Zentralregierung als zusammenfassende und koordinierende Befehlsgewalt, die tributeintreibende bzw. die Mehrwertabpressung besorgende Beamtenschaft, stehendes Heer; Polizei, Gerichte, Gefängnisse etc. Dabei ist davon auszugehen, dass mit der Usurpation und Vererbung von öffentlichen Ämtern sowie der Akkumulation ämterbezogener Reichtümer und Privilegien (Sondereigentum, Tributforderungen, Vorrechte etc.) der Grundstein gelegt ist sowohl für die Klassenspaltung als auch für die Entstehung des Staates als Organ der herrschaftlichen Reorganisation des Gemeinwesens. Angesichts dieses menschheitsgeschichtlichen Entwicklungshintergrundes ist zutreffend darauf hingewiesen worden, dass die Unterdrückung der nunmehr dauerhaft unterworfenen und beherrschten Menschengruppen primär nicht im Ausschluss von Luxuskonsum, 'relativer Armut' etc. besteht, sondern vielmehr im Ausschluss von gesellschaftlicher Realitätskontrolle und der darin implizierten Möglichkeit zur bewussten Gestaltung/Veränderung der gemeinschaftlichen Lebensverhältnisse. "Diese Fremdbestimmung schließt, gemessen am gesellschaftlichen Stand, weitgehende individuelle Entwicklungslosigkeit ein, die in dem Sinne gleichbedeutend mit 'Unmenschlichkeit' ist, als das Spezifikum menschlicher in Abhebung von bloß organismischer Lebensaktivität, die individuelle Teilhabe am kumulierten gesellschaftlichen Wissen und die bewusste Mitgestaltung des gesellschaftlichen Prozesses, hier unterdrückt und verstümmelt ist" (Holzkamp-Osterkamp1978, S. 286). 'Zwischenmenschliche Herrschaft' konkretisiert sich damit bei näherer Betrachtung als Entsubjektivierung der Mehrheit durch Enteignung gesellschaftlicher Verfügungsmöglichkeiten mit dem Resultat der Akkumulation individueller Entwicklungsvoraussetzungen auf Seiten der Herrschenden und der Konzentration individueller Entwicklungsbehinderungen auf Seiten der Beherrschten.

  4. Mit der Erosion der urgesellschaftlich-egalitären Gemeinschaftsbeziehungen, der Herausbildung agrarischer Privateigentümer unterschiedlicher Größenordnung und der bereits angesprochenen Bedeutungszunahme militärischer Aktivitäten, kam es auch zur herrschaftlichen Umstrukturierung der Familie als 'Grundeinheit' und elementarer Bereich der gesellschaftlichen Lebensreproduktion.22 Im Kern handelte es sich hierbei um die Transformation der relativ egalitären Paarfamilie in die Hausvaterfamilie mit patriarchalischer Verfügungsgewalt. Diese patriarchalische Verfügungsgewalt, hervorgegangen aus der exklusiven Aneignung intrafamilialer Handlungs- und Entscheidungsmacht, basierte auf der Umsetzung der früheren Nutzungs- und späteren Eigentumsrechte des männlichen Familienoberhauptes/Hausvaters in eine Herrschaftsbeziehung gegenüber der Ehefrau, den Nachkommen sowie den übrigen Mitgliedern der hauswirtschaftlichen Lebensgemeinschaft. Der ökonomisch-politische Entstehungskontext der patriarchalischen Familienbeziehungen ergab sich dabei im Näheren aus der Korrelation folgender Entwicklungskomponenten: a) der Verstärkung/Verdichtung militärischer Konflikte; b) der gesellschaftliche Aufwertung der kriegführenden Männer, c) der Vergabe von zusätzlichen Bodenflächen und Nutzungs-/Eigentumsrechten an Männer für besondere Kriegsdienste; sowie d) die Herausbildung größerer/exponierter Wirtschaftsvermögen in Form reicherer Familienhaushalte. Mit der Entstehung, Konsolidierung und Vergrößerung privater, patriarchalisch kommandierter Wirtschaftsvermögen entstand bzw. verstärkte sich dann auch das Verlangen nach Sicherung väterlicher Erbfolge und nach Garantie legitimer Erben. In diesem Entwicklungskontext schlugen die bisherigen sozialen Geschlechterunterschiede um in einen asymmetrisch-herrschaftsförmigen Geschlechtergegensatz. "Da die Triebfeder, welche die Monogamie hervortrieb, die Mehrung von Eigentum war und das Verlangen, es auf die Kinder zu übertragen - auf die legitimen Erben, trat ... der neue Brauch auf: Abschließung der Frauen" (Marx 1976b, S. 162). Diese 'Abschließung‘ - symbolkräftig bezeugt im sog. Keuschheitsgürtel oder aber in der 'Verschleierung' des weiblichen Körpers - konzentriert sich in der Kontrolle der weiblichen Sexualität ('Monogamisierung') sowie in der weitgehenden Zurückdrängung der Frauen aus dem öffentlichen Leben, was eine systematische Entrechtung impliziert23, die sich u.a. in folgenden formellen und informellen Normen ausdrückt: Schmähung sexueller Freizügigkeit der Frau als Ausschweifung und Schande bis hin zu prophylaktischer Genitalverstümmelung (bei gleichzeitiger Institutionalisierung männlicher Polygamie); Anstößigkeit von weiblicher Initiative bei der Gattenwahl und generell in der heterosexuellen Kommunikation; der verbreitete Brauch der Zwangsverheiratung; die Preisgabe des "Mädchennamens" bei der Eheschließung als Demutssymbol gegenüber dem zukünftigen männlichen Familienoberhaupt, "Schwiegertochter-Arbeit" als spezifische Form der patriarchalisch-despotischen Familienbeziehungen; generell die Behandlung von Frauen als Besitz des Mannes24; Verdrängung von Frauen aus Priesterfunktionen; Verdammung mutterrechtlich-naturreligiöser Praktiken ("Frauenmagie") als Teufelswerk, Hexerei etc.

Unterhalb der hierarchisch angeordneten Ebenen von "Gottvater", "König" (Stellvertreter Gottes auf Erden) und herrschender/en Klasse/n (Obrigkeit) bildete das hausväterliche Patriarchat die unterste, sozialisatorisch äußerst wirkungsvolle Säule einer religiös sanktionierten, traditionalistisch-autoritativen Herrschaftsordnung, an der nicht gerüttelt werden durfte und die auch heute noch - in Verbindung mit dem 'heiligen Vaterland' - das kulturübergreifend herausragende Paradigma konservativer Grundgesinnung darstellt.

Während die Existenz früher Herrschaftssysteme anhand von archäologischem Fundmaterial, Bauresten, Gräbern, bildhaften Darstellungen, Urkunden etc. relativ 'dicht' dokumentiert werden kann, läßt sich die konkrete Art und Weise der ursprünglichen Etablierung sozialer Herrschaftsbeziehungen in dieser Form natürlich nicht belegen. Dennoch ist m. E. begründet zu vermuten, dass der Vorgang zwischenmenschlicher Herrschaftsgenese nicht nur in der nach außen gerichteten Gestalt zwischenethnischer Eroberungskriege mit dem Resultat anschließender Versklavung von Teilen der Unterlegenen, sondern auch in seiner 'binnengesellschaftlichen' Durchsetzungsvariante ein - je nach Umständen variierender - räuberisch-gewaltsamer Prozess gewesen ist. Mit Blick auf sich gegenwärtig vollziehende Bildungsprozesse reproduktionsfähiger lokaler/regionaler Bandenkriminalität, wo es hierarchisch strukturierten Gruppen von Kriminellen unter Ausschaltung, Zurückdrängung oder Einbeziehung von 'Sicherheitsorganen' gelingt, mit terroristisch-despotischen Strategien eine Raub- und Schutzgeldökonomie zu konsolidieren25, ist davon auszugehen, dass die Entstehung zwischenmenschlicher Herrschaftsbeziehungen da und dort einsetzte, wo es Einzelnen oder Gruppen gelang, zunächst situativ angewandte 'Gewalt-Macht' zum Zwecke der parasitären Bereicherung dauerhaft durchzusetzen26. Die allgemeine Möglichkeit zu Ausbildung dieses parasitären Bereicherungsmotivs "auf Kosten anderer" konnte sich in dem Maße entwickeln, wie durch Produktivitätssteigerung der gesellschaftlichen Arbeit, wachsender und sich verstetigender Arbeitsteilung, der Erwirtschaftung eines konstanten Mehrprodukts sowie generell der 'Verdichtung' überindividueller Tätigkeitszusammenhänge die unmittelbare Abhängigkeit zwischen individueller und gesellschaftlicher Lebenssicherung 'zerriss' und sich beide Momente zunehmend gegeneinander verselbständigten. In Anlehnung an Holzkamp (1983, S. 193) ist hier von einer "Durchbrechung der Unmittelbarkeit des Zusammenhangs zwischen der Schaffung von Lebensmitteln/-bedingungen und deren Gebrauch/Nutzung durch das jeweils gleiche Individuum (zu) sprechen." Die damit gegebene 'gesamtgesellschaftliche Vermitteltheit' der individuellen Existenz impliziert folglich die Möglichkeit, die objektive Entkoppelung zwischen der Schaffung und Nutzung der 'gesellschaftlichen Lebensmittel' auf subjektiv parasitäre Weise zu instrumentalisieren, d. h. ohne Gegenleistung die von anderen erbrachten Arbeitsergebnisse repressiv/gewaltsam anzueignen. Somit wäre die Erzeugung von Herrschaftsstrukturen nicht zuletzt auch auf die Verknüpfung von parasitären Bereicherungsabsichten mit der Fähigkeit zur dauerhaften Durchsetzung und Anwendung von 'Gewalt-Macht' zurückzuführen und damit die universell sichtbare Durchdringung/Wesensverwandtschaft von Herrschaft, Gewalt und Kriminalität fassbar geworden27.



Fortsetzung - Teil III









 

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