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1992-06-19

Tagung des Ministerrates der WEU am 19. Juni 1992




Tagung des Ministerrates der Westeuropäischen Union

Am 19. Juni 1992 auf dem Petersberg zu Bonn

Die Außen- und die Verteidigungsminister der
WEU-Mitgliedstaaten kamen am 19. Juni 1992 in Bonn
zusammen; sie gaben die Petersberg-Erklärung ab, die aus den
folgenden drei Teilen besteht:

I.   Die WEU und die Sicherheit Europas

Il.  Stärkung der operationellen Rolle der WEU

III. Beziehungen zwischen der WEU und den anderen
     europäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw.
     des Atlantischen Bündnisses



PETERSBERG-ERKLÄRUNG


I. Die WEU und die Sicherheit Europas

Entwicklungen bezüglich der Sicherheitslage in Europa, der
Abrüstung und der Rüstungskontrolle

1.  Die Minister zogen eine Bilanz der bedeutsamen
Veränderungen, die sich seit ihrer letzten ordentlichen
Tagung im November 1991 bezüglich der Sicherheitslage in
Europa ergeben haben.  Sie betonten, wie wichtig es für den
Frieden und die Sicherheit in Europa sei, die Rolle und die
Institutionen der KSZE zu stärken.

Sie verliehen der Erwartung Ausdruck, daß in Helsinki
Beschlüsse zur Einleitung neuer Verhandlungen über
Rüstungskontroll- und Abrüstungsmaßnahmen sowie zur
Ausweitung der regelmäßigen Konsultationen und der
Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen gefaßt werden.

Angesichts der Einrichtung eines neuen KSZE-Forums für die
Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich sind ihrer Auffassung
nach Beschlüsse zur Stärkung der Fähigkeit der KSZE,
Konflikte zu verhindern, Krisen zu bewältigen und
Streitigkeiten friedlich beizulegen, von größter Bedeutung.

Sie unterstützten den auf dem Folgetreffen von Helsinki zur
Diskussion stehenden Vorschlag, wonach sich die KSZE zu
einer regionalen Abmachung nach Kapitel VIII der Charta der
Vereinten Nationen erklären soll.  Die Minister waren der
Ansicht, daß die KSZE befugt sein solle, friedenserhaltende
Operationen unter ihrer eigenen Verantwortung einzuleiten
und durchzuführen.


2.  In dem Maße, wie die WEU ihre operationellen Fähigkeiten
im Einklang mit der Maastrichter Erklärung weiterentwickelt,
sind wir bereit, je nach den Umständen des betreffenden
Falles und nach Maßgabe unserer eigenen Verfahren die
wirksame Durchführung von Konfliktverhütungs- und
Krisenbewältigungsmaÿnahmen einschließlich
friedenserhaltender Aktivitäten der KSZE oder des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu unterstützen.
Dies wird unbeschadet m”glicher Beiträge anderer
KSZE-Staaten und anderer Organisationen zu diesen
Aktivitäten geschehen.

3.  Die Minister begrüßten die vom KSZE-Rat in Berlin und
Prag gefaßten Beschlüsse bezüglich der Beziehungen zwischen
der KSZE und anderen sich gegenseitig verstärkenden
europäischen und transatlantischen Organisationen
einschließlich der WEU. Sie erklärten, die WEU sei bereit,
sich gemeinsam mit der Europäischen Union in vollem Umfang
am Aufbau der europäischen Sicherheitsarchitektur zu
beteiligen.

Ferner bekräftigten sie ihre Überzeugung, daß das
Atlantische Bündnis eine der unverzichtbaren Grundlagen der
europäischen Sicherheit bildet. Sie begrüßten den
derzeitigen Reformprozeß in der NATO, der auf die Schaffung
einer tragfähigen neuen transatlan tischen Partnerschaft
abzielt.

4.  Die Minister begrüßten die auf der außerordentlichen
KSE-Konferenz am 5. Juni 1992 in Oslo erreichte
Vereinbarung, welche die Grundlage für das Inkrafttreten des
KSE-Vertrags bietet, der nach wie vor ein wesentliches Ziel
ihrer Bemühungen im Bereich der Rüstungskontrolle darstellt.
Die uneingeschränkte und wirksame Durchführung des Vertrags
wird die Stabilität erhö”e n und einer neuen kooperativen
Sicherheitsordnung in Europa den Weg ebnen.  Sie fordern die
neuen Vertragsstaaten auf, seine Ratifizierung noch vor dem
KSZE Gipfeltreffen in Helsinki sicherzustellen.

Die Minister halten es für sehr wichtig, daß rechtzeitig zum
Gipfeltreffen in Helsinki ein Übereinkommen über die
Begrenzung der Personalstärken der Land- und
Luftstreitkräfte (KSE 1 a) geschlossen und der Vertrag über
den Offenen Himmel durchgeführt wird. Sie erklärten erneut,
daß sie sich für ein baldiges Inkrafttreten des Vertrags
über den Offenen Himmel einsetzen, und forderten andere
KSZE-Staaten auf, dem Vertrag im Einklang mit seinen
Bestimmungen beizutreten.

5.  Die Minister begrüßten die kürzlich von den betroffenen
Staaten ergriffenen Maßnahmen, durch die das Inkrafttreten
des START-Vertrags ermöglicht werden soll, sowie die am 17.
Juni in Washington erreichte wichtige Vereinbarung zwischen
den Vereinigten Staaten und Rußland über weitere
Reduzierungen im strategischen Bereich.

6.  Die Minister verwiesen erneut darauf, daß die Präsenz
ausländischer Streitkräfte im Hoheitsgebiet eines souveränen
Staates die ausdrückliche Zustimmung dieses Staates
erfordert. Sie betonten, daß es wichtig sei, in den
laufenden Verhandlungen rasch Zeitpläne für den Abzug
ausländischer Truppen aus dem Hoheitsgebiet der baltischen
Staaten aufzustellen.

7.  Die Minister brachten die Überzeugung zum Ausdruck, daß
ein Übereinkommen über chemische Waffen in den nächsten
Monaten erreicht werden kann.  Sie sind zuversichtlich, daß
dieses Übereinkommen in bezug auf die weltweite
multilaterale Rüstungskontrolle eine wichtige
Vorreiterrolle spielen kann, und appellieren an alle
Mitgliedstaaten der Abrüstungskonferenz, den sich
herausbildenden Konsens zu unterstützen.  Sie brachten
erneut ihre feste Absicht zum Ausdruck, zu den
ursprünglichen Unterzeichnern dieses Übereinkommens zu
zählen, und fordern alle anderen Staaten auf, es ihnen
gleichzutun.

8.  Die WEU-Mitgliedstaaten bekräftigten ihre
Entschlossenheit, weiterhin zur Schaffung einer neuen
Friedensordnung in Europa beizutragen, die im Einklang mit
der Charta von Paris auf Zusammenarbeit beruhen wird.  Die
Minister hoben in diesem Zusammenhang den wertvollen Beitrag
des NAKR hervor. Vor diesem Hintergrund hat die WEU die
Auÿen- und die Verteidigungsminister acht Staaten
Zentraleuropas zu einer Sondertagung auf Ministerebene
eingeladen, die noch im Laufe dieses Tages stattfinden wird.
Die WEU und die eingeladenen Staaten beabsichtigen, ihre
Konsultationen und ihre Zusammenarbeit im Rahmen der neuen
europäischen Sicherheitsstruktur zu verstärken.


Durchführung der Erklärung von Maastricht

9.  Die Minister hoben die grundlegende Bedeutung des
Vertrags über die Europäische Union hervor und sehen der
weiteren Ausarbeitung der gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik auf der Tagung des Europäischen Rates in
Lissabon erwartungsvoll entgegen.  Sie erörterten die
Fortschritte, die im Einklang mit der von den
WEU-Mitgliedstaaten auf der Tagung des Europäischen Rates im
Dezember 1991 in Maastricht angenommenen Erklärung bei der
Entwicklung der Rolle der WEU als Verteidigungskomponente
der Europäischen Union und als Instrument zur Stärkung des
europäischen Pfeilers der Atlantischen Allianz erzielt
wurden.

10.  Die Minister bekräftigten, wie wichtig es ist, daß die
WEU im Einklang mit ihrer Maastrichter Erklärung enge
Arbeitsbeziehungen zur Europäischen Union und zum
Atlantischen Bündnis herstellt. Sie verabschiedeten einen
Bericht über die praktischen Maßnahmen, die erforderlich
sind, damit die WEU diese Beziehungen entwickeln kann.  Sie
baten den Ständigen Rat, dem Rat der Zwölf sowie dem
Nordatlantikrat konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen
die Herbeiführung einer engen Zusammenarbeit zwischen den
jeweiligen Sekretariaten erleichtert werden soll.

11.  Die Minister nahmen einen Bericht des Generalsekretärs
über die Fortschritte bezüglich der Verlegung des Rates und
des Generalsekretariats der WEU von London nach Brüssel
entgegen. Sie wiesen den Ständigen Rat und den
Generalsekretär an, zügig die nötigen Vorkehrungen zu
treffen, damit die Verlegung im Januar 1993 abgeschlossen
werden kann.

12.  Die Minister nahmen einen Bericht des
Generalinspekteurs der Bundeswehr über die Treffen der
Stabschefs entgegen. Die Minister vereinbarten, daß die
Stabschefs zweimal jährlich vor den ordentlichen Tagungen
des Ministerrates sowie erforderlichenfalls ad hoc
zusammentreten sollen. Ferner kamen die Minister überein,
daß nach der Verlegung des Rates und des Sekretariats nach
Brüssel den nationalen Delegationen auch Militärs mit der
Aufgabe zur Seite gestellt werden konnten, für den Rt
Stellungnahmen zu erarbeiten und ihn zu beraten, den
Planungsstab über die Ansichten der Stabschefs zu
unterrichten sowie die fachliche Qualität der Arbeit des
Planungsstabs zu überwachen.

13.  Die WEU-Minister begrüßten den von den
Verteidigungsministern der IEPG auf ihrer Osloer Tagung am
6. März 1992 gefaßten Beschluß, die künftige Rolle der IEPG
in der europäischen Sicherheitsarchitektur zu analysieren.
Dies ist eine positive Entwicklung, die uneingeschränkt mit
dem von den WEU-Mitgliedstaaten in Maastricht beschlossenen
Ziel im Einklang steht, eine verstärkte Zusammenarbeit im
Rüstungsbereich im Hinblick auf die Gründung einer
europäischen Rüstungsbehörde der WEU näher zu untersuchen.
Die WEU-Minister schlagen vor, daß Experten sowohl der WEU
als auch der IEPG diese Frage eingehend prüfen, eine erste
Untersuchung der Rolle und der Aufgaben einer möglichen
europäischen Rüstungsbehö”rde vornehmen sowie einen Bericht
zur Prüfung vorlegen.

14.  Die WEU-Minister begrüßten den am 25.  Mai auf der
Brüsseler Tagung der Verteidigungsminister der EUROGROUP
gefaßten Beschluß, neben anderen Optionen und falls die
nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, die Möglichkeit zu
prüfen, ob der WEU einige oder alle der derzeitigen
Aufgaben der EUROGROUP, für die noch Bedarf besteht,
übertragen werden können.

15.  Die Minister nahmen mit Befriedigung die beträchtlichen
Fortschritte zur Kenntnis, die in bezug auf die Errichtung
eines experimentellen WEU-Satellitenzentrums in Torrej
(Spanien) erzielt wurden; dies sei ein konkretes Beispiel
für die Stärkung der operationellen Rolle der WEU, und sie
sähen der noch für dieses Jahr geplanten offiziellen
Einweihung erwartungsvoll entgegen. Ferner nahmen sie zur
Kenntnis, daß der Auftrag für die Realisierbarkeitsstudie in
bezug auf das Hauptsystem (main system feasibili ty study)
an ein Konsortium von Firmen aus WEU-Mitgliedstaaten unter
der Führung eines deutschen Unternehmens vergeben worden
ist.


Aktivitäten der Arbeitsgruppen

16.  Im Bereich der Verifikation stellten die Minister mit
Befriedigung fest, daß eine Reihe von Regeln für den Einsatz
multinationaler Teams im KSE-Rahmen von der WEU erarbeitet
und anschließend im Bündnis angenommen worden sind. Dies
war seit der Maastricht er Erklärung das erste Beispiel für
die Einbringung von in der WEU vereinbarten gemeinsamen
Positionen in den Konsultationsprozeß der NATO.

17.  Unter Berücksichtigung der bereits erzielten
Fortschritte einigten sich die Minister grundsätzlich auf
eine Realisierbarkeitsstudie mit dem Ziel, die
kostengünstigste Möglichkeit für die gemeinsame Durchführung
des Vertrags über den Offenen Himmel durch die
Mitgliedstaaten aufzuzeigen. Sie beauftragten die
Expertengruppe, die Grundlagen für die Studie zu
vereinbaren, die Optionen aufzuzeigen, die einer weiteren
Prüfung wert sind, sowie die Kostenfrage zu prüfen, damit
sie auf ihrer nächsten ordentlichen Tagung einen Beschluß
zur Fortsetzung der Studie fassen k”nnen.

Sie hoben die Bereitschaft der WEU hervor, zu einem späteren
Zeitpunkt mit Dritten zusammenzuarbeiten, und begrüßten in
diesem Zusammenhang die Kontakte, die mit anderen
europäischen Bündnispartnern sowie mit der Russischen
Fö”deration -Rußland stattgefundenhaben. Sie
vereinbarten, daß Experten die Möglichkeiten einer
verstärkten Zusammenarbeit mit der Russischen Fö”deratin  
Rußland, die eine gemeinsame Realisierbarkeitsstudie
und/oder einen Versuchsüberflug umfassen k”nnte, untersuchen
sollen.

18.  Die Minister erklärten erneut, daß die Arbeit der
Unterarbeitsgruppe Mittelmeer zur Sicherheit im
Mittelmeerraum von großer Bedeutung ist. Sie
verabschiedeten ein Mandat für die Einleitung eines
schrittweisen, abgestuften Dialogs der WEU mit den Maghreb-
Staaten, der den politischen Entwicklungen sowohl in diesen
Staaten als auch im Mittelmeerraum Rechnung trägt.


Das WEU-Institut für Sicherheitsstudien

19.  Die Minister nahmen mit Befriedigung die Aktivitäten
des WEU-Instituts für Sicherheitsstudien in Paris zur
Kenntnis. Seine Veröffentlichungen, Seminare und Kolloquien
hätten zu einem vertieften Verständnis für die derzeitige
Entwicklung einer europäischen Sicherheitsidentität sowie
zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der WEU und
anderen europäischen Staaten einen großen Beitrag geleistet.


II.   Stärkung der operationellen Rolle der WEU


1.  Im Einklang mit dem in der Maastrichter Erklärung der
WEU-Mitgliedstaaten vom 10. Dezember 1991 enthaltenen
Beschluß, die WEU als Verteidigungskomponente der
Europäischen Union und als Instrument zur Stärkung des
europäischen Pfeilers der Atlantischen Allianz auszubauen,
haben die WEU-Mitgliedstaaten zur Stärkung der
operationellen Rolle der WEU geeignete Aufgaben, Strukturen
wie auch Mittel geprüft und festgelegt, die insbesondere
einen WEU-Planungsstab und der WEU zugeordnete militärische
Einheiten umf assen.

2.  Die WEU-Mitgliedstaaten erklären sich bereit,
militärische Einheiten des gesamten Spektrums ihrer
konventionellen Streitkräfte für unter der Befehlsgewalt der
WEU durchgeführte militärische Aufgaben zur Verfügung zu
stellen.

3.  Beschlüsse zum Einsatz von der WEU zugeordneten
militärischen Einheiten werden vom Rat der WEU im Einklang
mit den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen
gefaßt.

Über die Teilnahme an bestimmten Operationen entscheiden die
Mitglieder nach wie vor als souveräne Staaten entsprechend
ihrer jeweiligen Verfassung.

4.  Militärische Einheiten der WEU-Mitgliedstaaten, die
unter der Befehlsgewalt der WEU eingesetzt werden, könnten
neben ihrem Beitrag zur gemeinsamen Verteidigung in
Übereinstimmung mit Artikel 5 des Washingtoner Vertrags bzw.
Artikel V des geänderten Brüsseler Vertrags auch für
folgende Zwecke eingesetzt werden:

-   humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze;

-   friedenserhaltende Aufgaben;

-   Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, einschließlich
    Maßnahmen zur Herbeiführung des Friedens.

5.  Die Planung und Durchführung dieser Aufgaben muß in
vollem Umfang mit den für die kollektive Verteidigung aller
Bündnispartner erforderlichen militärischen Vorkehrungen
vereinbar sein.

6.  Die militärischen Einheiten werden sich aus
Streitkräften der WEU-Mitgliedstaaten, einschließlich
Streitkräften mit NATO-Aufgaben - in diesem Fall nach
Konsultationen mit der NATO - zusammensetzen und
multinational organisiert werden sowie aus Einheiten aller
Teilstreitkräfte bestehen.

7.  Alle WEU-Mitgliedstaaten werden bald angeben, welche
ihrer militärischen Einheiten und Stäbe sie der WEU für
deren verschiedene potentielle Aufgaben bereitstellen
würden. Falls bereits aus Streitkräften der WEU-Staaten
gebildete multinationale Truppenteile bestehen oder geplant
sind, k”nnten diese Einheiten mit Zustimmung aller an ihnen
beteiligten Staaten für Einsätze unter der Befehlsgewalt der
WEU zur Verfügung gestellt werden.

8.  Die WEU-Mitgliedstaaten beabsichtigen, geeignete
Fähigkeiten zu entwickeln und zu üben, damit militärische
Einheiten der WEU zur Erfüllung dieser Aufgaben zu Land, zur
See oder aus der Luft eingesetzt werden k”nnen.

9.  Vorbehaltlich praktischer Hindernisse wird am 1.
Oktober 1992 ein Planungsstab eingerichtet, der dem Rat
unterstehen wird. Er wird seinen Sitz gemeinsam mit dem
Generalsekretariat in einem geeigneten Gebäude in Brüssel
haben.

Der Rat hat heute Generalmajor Caltabiano (italienische
Luftwaffe) zum ersten Direktor des Planungsstabs ernannt.

Der Planungsstab wird für folgendes verantwortlich sein:

- die Vorbereitung von Eventualfallplänen für den Einsatz
von Streitkräften unter der Ägide der WEU,

- Erarbeitung von Empfehlungen für die erforderlichen
Führungssysteme einschließlich ständiger Dienstanweisungen
für eventuell auszuwählende Führungsstäbe;

- Fortschreibung einer Liste der Einheiten und Kombinationen
von Einheiten, die der WEU für bestimmte Operationen
zugewiesen werden k”nnten.

10.  Der Ministerrat billigte das Mandat des Planungsstabs.



III.  Beziehungen zwischen der WEU und den anderen
europäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw.
des Atlantischen Bündnisses

A.

Im Anschluß an die am 10. Dezember 1991 im Zusammenhang mit
dem Vertrag über die Europäische Union in Maastricht
abgegebene Erklärung verwiesen die Minister der WEU-Staaten
auf die folgenden grundlegenden Prinzipien, auf denen die
Beziehungen zwischen Mitgliedstaaten und assoziierten
Mitgliedstaaten beruhen sollten:

- Beilegung ihrer Meinungsverschiedenheiten mit friedlichen
Mitteln im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem
geänderten Brüsseler Vertrag, aus dem Nordatlantikvertrag
und aus der Charta der Vereinten Nationen sowie im Einklang
mit den nach den Bestimmungen der Schlußakte von Helsinki
und der Charta von Paris eingegangenen Verpflichtungen und
den anderen allgemein anerkannten Grundsätzen und Regeln des
V”lkerrechts;

- in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen
Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt in
ihren Beziehungen untereinander.

Ferner hoben sie hervor, daß die Sicherheitsgarantien und
Verteidigungsverpflichtungen in den Verträgen, welche die
Mitgliedstaaten innerhalb der Westeuropäischen Union und
innerhalb des Atlantischen Bündnisses miteinander verbinden,
sich gegenseitig verstärken und von den Unterzeichnern des
Teils III der Petersberg-Erklärung bei Streitigkeiten
zwischen Mitgliedstaaten einer der beiden Organisationen
nicht geltend gemacht werden.


B.  

In ihrer Maastrichter Erklärung vom 10.  Dezember 1991
schlugen die Mitgliedstaaten der WEU vor, daß die Staaten,
die Mitglieder der Europäischen Union sind, eingeladen
werden, der WEU zu den nach Artikel XI des geänderten
Brüsseler Vertrags zu vereinbarenden Bedingungen
beizutreten oder, falls sie dies wünschen, Beobachter zu
werden. Gleichzeitig wurden andere europäische
Mitgliedstaaten der NATO eingeladen, assoziierte Mitglieder
der WEU nach Modalitäten zu werden, die es ihnen
ermöglichen, an den Tätigkeiten der WEU voll teilzunehmen.

Im Einklang mit Teil III der Petersberg-Erklärung kamen die
Minister überein, daß auf folgende Punkte hingewiesen werden
sollte, wenn Staaten, die daran interessiert sind,
eingeladen werden, Mitglieder, Beobachter oder assoziierte
Mitglieder zu werden.


Mitglieder

Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das Angebot zum
Beitritt zur WEU angenommen haben, verpflichten sich,

- im Einklang mit den von allen WEU-Mitgliedstaaten
vertretenen Grundsätzen und Wertvorstellungen den Brüsseler
Vertrag von 1948 in der am 23. Oktober 1954 geänderten
Fassung, seine Protokolle und die mit ihm zusammenhängenden
Dokumente sowie die von den Mitgliedstaaten nach dem Vertrag
geschlossenen Übereinkünfte einzuhalten;

- die im Einklang mit dem Vertrag angenommenen
Übereinkünfte, Beschlüsse und Regeln sowie die Erklärungen
beginnend mit der Erklärung von Rom vom 27. Oktober 1984
zustimmend zur Kenntnis zu nehmen;

- die WEU im Einklang mit der am 10.  Dezember 1991 in der
Erklärung über die Rolle der WEU und ihre Beziehungen zur
Europäischen Union und zum Atlantischen Bündnis
eingegangenen Verpflichtung, die dem Vertrag über die
Europäische Union beigefügt ist, zur Verteidigungskomponente
der Europäischen Union und als Instrument zur Stärkung des
Europäischen Pfeilers der Atlantischen Allianz auszubauen;

- den Inhalt des Teils III der Petersberg-Erklärung, der
Teil des Beitrittsprotokolls wird, uneingeschränkt
anzuerkennen.


Beobachter

Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das Angebot,
Beobachter zu werden, angenommen haben,

- können, obwohl sie keine Vertragsparteien des geänderten
Brüsseler Vertrags sind, unbeschadet des Artikels VIII des
geänderten Brüsseler Vertrags an den Tagungen des WEU- Rates
teilnehmen; auf Antrag der Mehrheit der Mitgliedstaaten
oder der Hälfte der Mitgliedstaaten einschließlich der
Präsidentschaft kann die Teilnahme an Ratstagungen auf
Vollmitglieder beschränkt werden; 

- können zu Tagungen von Arbeitsgruppen eingeladen werden; -
kö”nnen auf Antrag eingeladen werden, das Wort zu ergreifen;

- werden in bezug auf Aufgaben, die der WEU von anderen
Foren und Institutionen, deren Mitglieder sie bereits sind,
übertragen wurden, die gleichen Rechte und Verantwort-
lichkeiten haben wie Vollmitglieder.


Assoziierte Mitglieder

Andere europäische Mitgliedstaaten des Atlantischen
Bündnisses, die das Angebot, assoziierte Mitglieder der WEU
zu werden, angenommen haben, können, obwohl sie keine
Vertragsparteien des geänderten Brüsseler Vertrags sind,
vorbehaltlich folgender Bestimmungen und unbeschadet des
Artikels VIII des geänderten Brüsseler Vertrags in vollem
Umfang an den Tagungen des WEU-Rates, seiner Arbeitsgruppen
und der Nebenorgane teilnehmen:

- auf Antrag der Mehrheit der Mitgliedstaaten oder der
Hälfte der Mitgliedstaaten einschließlich der
Präsidentschaft kann die Teilnahme auf Vollmitglieder
beschränkt werden;

- sie werden durch ständige Liaison-Beziehungen in die
Arbeit des Planungsstabs einbezogen werden k”nnen;

- sie werden in bezug auf Aufgaben, die der WEU von anderen
Foren und Institutionen, deren Mitglieder sie bereits sind,
übertragen wurden, die gleichen Rechte und
Verantwortlichkeiten haben wie Vollmitglieder;

- sie werden das Rederecht haben, ohne jedoch einen Beschluß
blockieren zu können, für den ein Konsens unter den
Mitgliedstaaten erforderlich ist;

- sie können sich den Beschlüssen der Mitgliedstaaten
anschließen; sie werden an deren Durchführung teilnehmen
kö”nnen, sofern nicht die Mehrheit der Mitgliedstaaten oder
die Hälfte der Mitgliedstaaten einschließlich der
Präsidentschaft etwas anderes beschließt;

- sie werden an militärischen Operationen der WEU, für die
sie Streitkräfte bereitstellen, auf der gleichen Grundlage
wie Vollmitglieder teilnehmen;

- sie werden den Inhalt von Teil III Buchstabe A der
Petersberg-Erklärung, der Teil des Assoziierungsdokuments
sein wird, in vollem Umfang anerkennen;

- sie werden zum Zweck des Austausches von Mitteilungen
betreffend Tagungen und Aktivitäten, an denen sie
teilnehmen, an das Fernmeldesystem (WEUCOM) der
Mitgliedstaaten angeschlossen;

- sie werden aufgefordert werden, zu den einzelnen Etats der
Organisation einen finanziellen Beitrag zu leisten.


Weltraumaktivitäten

Aus praktischen Gründen werden Weltraumaktivitäten bis zum
Ende der experimentellen Phase des Satellitenzentrums im
Jahre 1995 auf die derzeitigen Mitglieder beschränkt sein.
Während dieser Zeit werden die neuen Mitglieder und die
assoziierten Mitglieder fortlaufend über die
Weltraumaktivitäten der WEU unterrichtet werden.  Für
assoziierte Mitglieder werden geeignete Vorkehrungen
getroffen werden, damit diese an späteren
Weltraumaktivitäten vom gleichen Zeitpunkt an, zu dem
Beschlüsse zur Fortsetzung die ser Aktivitäten gefaßt
werden, teilnehmen können'.


Mandat

c.

Die Minister beauftragten den Ständigen Rat, die Aufnahme
der Gespräche mit den betroffenen Staaten zu veranlassen.

Die Minister bekräftigten den Wunsch, die nötigen
Vereinbarungen noch vor dem 31. Dezember 1992 zu schließen.




Erklärung zur Krise in Jugoslawien


1. Die Minister verwiesen erneut auf die von der Gemeinschaft
und ihren Mitgliedstaaten am 15. Juni 1992 abgegebene
"Erklärung zu Jugoslawien". Sie brachten einmal mehr ihre
tiefe Sorge über die Fortdauer des Konflikts im ehemaligen
Jugoslawien zum Ausdruck. Insbesondere bedauerten sie die
verzweifelte humanitäre Lage und die fortgesetzte Anwendung
von Gewalt in Bosnien-Herzegowina (s.  S.  656).


2.  Die Minister betonten, daß sofortige und umfassende
humanitäre Hilfe insbesondere für die Menschen in
Bosnien-Herzegowina dringend erforderlich ist.  Sie
unterstrichen ferner, wie wichtig es ist, die in der
Resolution 758 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
vorgesehene Sicherheitszone in und um Sarajewo
einschlieÿlich des Flughafens zu schaffen, und bekundeten
ihre Unterstützung für die Bemühungen um die Sicherung einer
solchen Zone sowie um die Wiedereröffnung des Flughafens von
Sarajewo. Sie begrüßten und befürworteten die aktive
Beteiligung von Mitgliedstaaten an dieser Operation.

3.  Die Minister hoben hervor, daß ihre Staaten entschlossen
sind, die fortgesetzte Gewaltanwendung sowie die Mißachtung
von KSZE-Verpflichtungen und grundlegenden
Menschenrechtsnonnen nicht hinzunehmen. In diesem
Zusammenhang erinnerten sie an die von der KSZE kürzlich
gefaßten Beschlüsse.

4.  Die Minister appellierten an alle betroffenen Parteien,
die Kampfhandlungen unverzüglich einzustellen und sich an
die Waffenstillstandsvereinbarungen zu halten. Sie
verwiesen erneut darauf, daß Gebietsgewinne oder
-veränderungen, die durch Gewalt herbeigeführt werden,
unannehmbar sind und von der Völkergemeinschaft nicht
anerkannt werden. Sie bekräftigten ferner, daß die
Menschenrechte und Grundfreiheiten auch nationaler und
ethnischer Gruppen wirksam geschützt werden müssen.

5.  Die Minister betonten erneut, daß sie die Operation der
Vereinten Nationen zur Währung des Friedens in Kroatien in
vollem Umfang unterstützen. Alle Elemente des Friedensplans
der Vereinten Nationen müssen genauestens beachtet und
uneingeschränkt umgesetzt werden.

6.  Die Minister brachten erneut ihre nachdrückliche
Unterstützung für die Konferenz über Jugoslawien
einschließlich der Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft
im Rahmen der Gespräche über eine Verfassung für
Bosnien-Herzegowina zum Ausdruck.

7.  Die Minister erklärten ferner, daß ihre Staaten
entschlossen sind, die Resolution 757 des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen in vollem Umfang einzuhalten und die
in ihr enthaltenen Sanktionen vollständig umzusetzen.  In
diesem Zusammenhang stellten sie fest, daß der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen hat,
erforderlichenfalls umgehend weitere Schritte - unter
anderem auf der Grundlage des Kapitels VII der Charta der
Vereinten Nationen - zur Herbeiführung einer friedlichen
Lösung im Einklang mit seinen einschlägigen Resolutionen zu
prüfen.

8.  Die Minister erklärten, daß die WEU bereit ist, im
Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zur wirksamen
Umsetzung von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen im Zusammenhang mit dem Konflikt im ehemaligen
Jugoslawien zu leisten.  Sie beauftragten eine aus
Vertretern der Außen- und der Verteidigungsministerien
zusammengesetzte Ad-hoc-Gruppe, die Möglichkeiten der WEU zu
prüfen, an der Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen mitzuwirken.




Erklärung der außerordentlichen Tagung des WEU-Ministerrates und der Staaten Zentraleuropas



1.  Auf Einladung der deutschen Präsidentschaft der
Westeuropäischen Union trafen sich die Außen- und die
Verteidigungsminister Belgiens, Bulgariens, Deutschlands,
Estlands, Frankreichs, Italiens, Lettlands, Litauens,
Luxemburgs, der Niederlande, Polens, Portugals, Rumäniens,
Spaniens, Ungarns, der Tschechoslowakei und des Vereinigten
K”nigreichs am 19. Juni 1992 in Bonn, um ihre
Entschlossenheit zu bekunden, den Umfang der Beziehungen zu
erweitern, die auf die Entscheidung des Brüsseler
Ministerrates vom April 1990 hin aufgenommen wurden.

2.  Die Minister waren sich darin einig, daß angesichts der
Umwälzungen der letzten Jahre in Europa die Intensivierung
der Beziehungen zwischen der WEU und den Staaten
Zentraleuropas zur Stabilität und zur Errichtung einer neuen
Friedensordnung in Europa beitragen wird, die auf
Partnerschaft und Zusammenarbeit, mehr Sicherheit und
größerem Vertrauen sowie auf Abrüstung beruht.

3.  Die Minister begrüßten die vom KSZE-Rat in Berlin und
Prag gefaßten Beschlüsse über die Beziehungen zwischen der
KSZE und anderen europäischen und transatlantischen
Organisationen, die sich gegenseitig stärken, einschließlich
der WEU. Sie wiesen darauf hin, daß Sicherheit im
weitesten Sinne nicht nur militärische, sondern auch
politische Aspekte, die Achtung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten sowie wirtschaftliche, soziale und
”kologische Aspekte einschlißÿt.

4.  Die Minister bestätigten, daß die WEU in Übereinstimmung
mit den vom Europäischen Rat im Dezember 1991 in Maastricht
gefaßten Beschlüssen einen der wesentlichen Bestandteile der
künftigen europäischen Sicherheitsarchitektur darstellen
wird. In diesem Zus ammenhang stellten sie fest, daß die
Petersberg-Erklärung folgenden Passus enthält:

"ln dem Maße, wie die WEU ihre operationellen Fähigkeiten im
Einklang mit der Maastrichter Erklärung weiterentwickelt,
sind wir bereit, je nach den Umständen des betreffenden
Falles und nach Maßgabe unserer eigenen Verfahren die
wirksame Durchführung von Konfliktverhütungs- und
Krisenbewältigungsmaßnahmen einschließlich
friedenserhaltender Aktivitäten der KSZE oder des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu unterstützen.
Dies wird unbeschadet möglicher Beiträge anderer
KSZE-Staaten und anderer Organisationen zu diesen
Aktivitäten geschehen."

5.  Die Intensivierung der Beziehungen der WEU zu Bulgarien,
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der
Tschechoslowakei und Ungarn soll die besonderen Beziehungen
widerspiegeln, die zwischen diesen Ländern und der
Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten bereits
bestehen und sich noch entwickeln.  Andere geeignete Formen
der Zusammenarbeit können je nach Bedarf und nach aßÿgae
der Entwicklung dieser Beziehungen eingeführt werden.

6.  Die Minister führten einen eingehenden Meinungsaustausch
über den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der WEU und
diesen Ländern. Sie beschlossen, die bestehenden Beziehungen
durch eine Strukturierung des Dialogs, der Konsultationen
und der Zusammenarbeit zu verstärken.

Schwerpunkt der Konsultationen werden die
Sicherheitsarchitektur und die Stabilität in Europa, die
zukünftige Entwicklung der KSZE sowie Rüstungskontrolle und
Abrüstung, insbesondere die Umsetzung des KSE-Vertrags und
des Vertrags über den Offenen Himmel sowie des Wiener
Dokuments 1992, sein. Die Ereignisse in Europa und in den
Nachbarregionen werden für die Teilnehmer von besonderem
Interesse sein.

Auf diese Weise werden die zentraleuropäischen Partner der
WEU sich mit der künftigen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik der Europäischen Union vertraut machen
können und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der
Verteidigungskomponente der Union u nd dem europäischen
Pfeiler des Atlantischen Bündnisses, so, wie sie sich nach
und nach entwickeln, finden.

7.  Die Außen- und die Verteidigungsminister haben die
folgenden konkreten Maßnahmen beschlossen:

- Die Außen- und die Verteidigungsminister werden einmal
jährlich zusammentreffen.  Weitere Treffen auf Ministerebene
k”nnen einberufen werden, falls die Umstände dies erfordern.

- Zwischen dem Ständigen Rat der WEU und den Botschaftern
der betreffenden Länder wird ein Konsultationsforum
eingerichtet. Dieses Forum tritt mindestens zweimal
jährlich am Sitz der WEU zusammen.

- Diese Treffen werden Gelegenheit bieten, die Umsetzung der
beschlossenen Maÿnahmen zu überwachen und gegebenenfalls
Vorschläge zur Einbeziehung weiterer Felder der
Zusammenarbeit zu machen.

- Die sicherheitspolitischen Konsultationen auf
Ministerebene und auf Ebene des Ständigen Rates der WEU/der
Botschafter können durch Treffen mit einer Ad-hoc-Troika der
WEU auf Ebene der hohen Beamten ergänzt werden.

- Folgende Initiativen werden fortgesetzt und gefördert:

- regelmäÿiger Austausch von Unterlagen und Informationen;

- verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem WEU-Institut für
Sicherheitsstudien und den entsprechenden Stellen der
betreffenden Länder. Es werden vermehrt Seminare und
Kolloquien veranstaltet. Das Stipendienprogramm wird
fortgesetzt.

8.  Die Minister sprachen sich für den Ausbau der
Beziehungen zwischen der Versammlung der WEU und den
Parlamenten der betreffenden Länder aus.

9.  Diese im Rahmen der WEU mit den Staaten Zentraleuropas
durchgeführten Maßnahmen und ähnliche Bemühungen im Rahmen
des Bündnisses werden einander ergänzen und verstärken.




Erklärung der außerordentlichen Tagung des WEU-Ministerrates und der Staaten Zentraleuropas zu Berg-Karabach

Die Minister sind über die Fortdauer der Kampfhandlungen in
Berg-Karabach tief besorgt. Sie bekräftigen ihren Appell an
die Konfliktparteien, umgehend einen wirksamen
Waffenstillstand herbeizuführen und zusätzliche Schritte
einschließlich des Rückzugs aus besetzten Gebieten zu
unternehmen. Jede Handlung, die sich gegen die territoriale
Unversehrtheit eines Staates in der Absicht richtet,
politische Ziele durch Gewalt und im Widerspruch zu den
Prinzipien der KSZE zu erreichen, ist unannehmbar.

Die Minister begrüßen mit Nachdruck den Friedensprozeß, der
auf der Tagung des KSZE-Ministerrats am 24. März 1992 in
Helsinki eingeleitet wurde. Sie würdigen die Initiative,
zwei vorläufige Treffen in Rom durchzuführen.

Sie bedauern, daÿ aus einer Reihe von Gründen, darunter die
Nichtteilnahme einer der betroffenen Parteien, auf den
Treffen noch nicht die für den Erfolg der Friedenskonferenz
von Minsk erforderlichen Voraussetzungen geschaffen wurden.
Die gegenwärtigen Anstrengungen müssen jetzt verstärkt
wwerden, damit die Friedenskonferenz von Minsk wie geplant
am 23. Juni 1992 einberufen werden kann.

Alle betroffenen Parteien werden dringend aufgefordert,
diesen Prozeß mit dem Ziel fortzusetzen, weiteres
Blutvergießen in Berg-Karabach zu verhindern und eine
gerechte und dauerhafte politische Lösung herbeizuführen.


Quelle: Bulletin Nr. 68 vom 23. Juni 1992




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