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1. Der Verteidigungsplanungsausschuß und die Nukleare Pla- nungsgruppe der Nordatlantikpakt-Organisation traten am 14. und 15. Dezember auf Ministerebene in Brüssel zusammen. 2. Unser Treffen stand am Ende einer Reihe von Begegnungen auf hoher Ebene während der letzten zwei Wochen einschließ- lich der Gipfeltreffen der KSZE und der EU sowie der Ministertagungen des Nordatlantikrats und des Nordatlan- tischen Kooperationsrats. Wir haben die zentrale Rolle der NATO unterstrichen und die Entschlossenheit unserer Allianz, ihre Einheit und ihren Zusammenhalt zu wahren sowie die Sta- bilität im gesamten transatlantischen Raum in der Weise zu erhöhen, daß die Sicherheit aller gefestigt wird. Wir messen der transatlantischen Bindung, die für die Sicherheit der Bünd- nispartner und Stabilität in Europa von grundlegender Bedeu- tung ist, besondere Wichtigkeit bei. Die Allianz bleibt das unersetzliche Fundament für die Sicherheit unserer Nationen. Wir sind einstimmig der Ansicht, daß die Werte der Allianz nicht als selbstverständlich hingenommen werden dürfen. Unsere Sicherheit ist weiterhin auf eine integrierte Militär- struktur und kollektive Verteidigungsvorkehrungen angewie- sen, die die Allianz in die Lage versetzen, sich gemeinsam zu verteidigen und ihre neuen Aufgaben, einschließlich Friedens- erhaltung, zu erfüllen. 3. Wir haben die wesentlichen Fragen zur zukünftigen Entwick- lung der Allianz besprochen, unter anderem den Fortschritt der Arbeit zur Umsetzung der von den Staats- und Regierungs- chefs auf ihrem Brüsseler Gipfeltreffen im Januar getroffenen Entscheidungen. Ferner haben wir die Entwicklung im ehe- maligen Jugoslawien eingehend erörtert. Wir haben unsere jährliche Überprüfung der konventionellen und nuklearen Kräfte der Allianz abgeschlossen, insbesondere die nationalen Verteidigungspläne für den Zeitraum 1995 bis 1999 und dar- über hinaus. 4. Wir haben die im Verteidigungsbereich geleistete Arbeit zu den Gipfelinitiativen vor dem Hintergrund des grundlegenden Wandels bewertet, den die Allianz bereits vollzogen hat, um dem neuen Sicherheitsumfeld Rechnung zu tragen. Wir unter- stützen den Aufbau der sich entwickelnden europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität sowie die Rolle der Westeuropäischen Union. Wir bauen immer engere und ko- operativere Beziehungen zu unseren Partnern aus. In diesem Zusammenhang begrüßten wir die zügigen Fortschritte bei der Umsetzung der Partnerschaft für den Frieden (PfP), der nun- mehr 23 Partnerländer angehören. Drei große Partnerschaften sowie viele andere Aktivitäten sind bereits mit breiter Beteili- gung von NATO- und Partnerstaaten durchgeführt worden. 5. Auf dem Gipfel im Januar haben unsere Staats- und Regie- rungschefs bekräftigt, daß die Allianz, wie in Artikel 10 des Washingtoner Vertrags vorgesehen, für eine Mitgliedschaft anderer europäischer Staaten offen bleibt, die in der Lage sind, die Prinzipien des Vertrags zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen. Wir haben die auf dem Gipfel erzielte Einigung bekräftigt, daß die Erweiterung Teil eines evolutionären Prozesses sein wird, unter Berücksichti- gung politischer und sicherheitspolitischer Entwicklungen in ganz Europa und als Beitrag zur Sicherheit aller. Die Erweite- rung wird somit integraler Bestandteil der allgemeineren Ent- wicklung kooperativer Sicherheitsbeziehungen im gesamten euro-atlantischen Raum sein. Wir haben daher die auf dem jüngsten Treffen der NATO-Außenminister getroffene Ent- scheidung begrüßt, einen Prüfungsprozeß innerhalb der Allianz einzuleiten, um das Wie der NATO-Erweiterung, die Prinzipien, die diesen Prozeß leiten sollen, und die Auswir- kungen der Mitgliedschaft festzulegen. Als Verteidigungs- minister werden wir uneingeschränkt zu diesem Prozeß bei- tragen, der sich auf unsere kollektiven Verteidigungsvorkeh- rungen auswirken wird, besonders auf den Verteidigungspla- nungsprozeß und die integrierte Streitkräfte- und Kommando- struktur. Daher haben wir unsere Ständigen Vertreter gebeten, mit fachlicher Beratung durch die Militärbehörden der NATO sicherzustellen, daß diese Auswirkungen als Beitrag zur Arbeit des Nordatlantikrats zu diesem Thema untersucht und eingebracht werden. 6. Die Partnerschaft für den Frieden ist von wesentlicher Bedeu- tung für die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen der NATO und ihren Partnern. Sie entwickelt wertvolle Koopera- tionsmuster im Verteidigungsbereich, die die Stabilität weiter festigen werden. Sie ist ein wirksamer Mechanismus zur Ent- wicklung der militärischen Grundfähigkeiten, die erforderlich sind, um zusammen mit der NATO wirksam operieren zu kön- nen und Interoperabilität zwischen der NATO und Partnern zu fördern, was für die Partnerländer von Nutzen ist, unabhängig davon, ob sie eine NATO-Mitgliedschaft anstreben oder nicht. Wir haben bekräftigt, daß die aktive Beteiligung an der Part- nerschaft für den Frieden auch eine wichtige Rolle im evolu- tionären Prozeß der NATO-Erweiterung spielen wird. 7. Wir messen dem den Partnern angebotenen Prozeß der Vertei- digungsplanung und -Überprüfung besondere Bedeutung bei. Er greift auf die langjährige Erfahrung der NATO auf diesem Gebiet zurück, erkennt die Notwendigkeit einer maßgerechten Vorgehensweise, die den speziellen Belangen einzelner Part- ner Rechnung trägt, und wird im Laufe der Zeit noch breiter angelegt und vertieft werden. Dieser maßgerechte Ansatz muß dazu dienen, daßjede Partnernation bestimmte Ziele erreichen kann, um so die Interoperabilität zu erhöhen. Er wird konkrete Planung für die Kräfte ermöglichen, die für Partnerschaftsakti- vitäten vorgesehen sind, wie auch einen allgemeineren Infor- mationsaustausch unter den Bündnismitgliedern und Partnern über Verteidigungs- und Finanzplanung insgesamt bieten. Dieser Prozeß wird somit zwei Hauptziele der Partnerschaft für den Frieden fördern: engere Zusammenarbeit sowie Trans- parenz der nationalen Verteidigungsplanung und Haushalts- führung. 8. Die Partnerschaft für den Frieden stützt sich inzwischen auf ein festes Fundament. Wir sind entschlossen, die seit dem Gipfel erzielten dynamischen Fortschritte weiterzuführen. Wir haben mit Befriedigung die seit Januar geleistete Arbeit zur Erstellung des strukturellen Rahmens und der Verfahren für die Partnerschaft für den Frieden überprüft. Mit dem von unseren Partnern bekundeten Interesse, sich enger der NATO anzuschließen, sowie ihrer zunehmenden Präsenz im NATO- Hauptquartier und in der Partnerschaftskoordinierungszelle, hat sich die Partnerschaft für den Frieden energisch der Erfül- lung ihrer Zweckbestimmung zugewandt, mit den Partnern zusammenzuarbeiten, um dauerhafte Stabilität aufzubauen. Wir haben die für 1995 vorgesehenen konkreten Vorhaben zur Kenntnis genommen, zu denen eine umfangreiche und an- spruchsvolle Übungsserie gehört. Diese werden ergänzt durch umfangreiche bilaterale Kooperationsprogramme zwischen NATO- und Partnerländern. Wir haben ebenso mit Zufrieden- heit Vorschläge zur Kenntnis genommen, die praktische Zusammenarbeit mit PfP-Partnern auf den Gebieten Luftver- teidigung, Fernmeldewesen, Rüstungsbeschaffung und Stan- dardisierung zu erweitern. Die Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden müssen auch in Zukunft ange- messen finanziert werden. Wir treten weiter dafür ein, die zum Erfolg dieser Initiative erforderlichen Mittel bereitzustellen und erkennen und begrüßen in diesem Zusammenhang die Beiträge, die die Partner selbst zur Finanzierung ihrer Teil- nahme leisten müssen. 9. Wir haben festgestellt, daß Rußland bedeutende Beiträge zu Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum über ein breites Spektrum von Fragen zu leisten vermag. Wir haben daher die Wichtigkeit der Beziehung der NATO zu Rußland bekräftigt einschließlich praktischer Zusammenarbeit inner- halb wie auch außerhalb der Partnerschaft für den Frieden. Wir haben ferner die Wichtigkeit einer unabhängigen, demo- kratischen und stabilen Ukraine betont sowie unser Interesse an der Entwicklung weiterer praktischer Zusammenarbeit mit ihr. 10. Wir haben festgestellt, daß bei der Anpassung der Verfahren und Strukturen der Allianz Fortschritte erzielt worden sind, die unsere Streitkräfte in die Lage versetzen, sich wirksam den im Wandel befindlichen Erfordernissen europäischer Sicherheit zu stellen. Wir haben die Fortschritte zur Entwicklung des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos (CJTF) erörtert, das Auswirkungen auf die gemeinsame Verteidigungsplanung und die integrierte NATO-Struktur haben wird. Wir unterstüt- zen diese weitere Arbeit und regen an, Mittel und Wege zu prüfen, um die Weiterentwicklung des Konzepts zu erleich- tern, sobald möglich auch durch Pilotversuche. Die Alliierten Streitkräftekommandos werden die Effizienz von Operationen in Krisensituationen bedeutend steigern, unabhängig davon, ob sie durch die NATO oder die Westeuropäische Union durchgeführt werden, und unsere Fähigkeit erhöhen, nicht der NATO angehörende Länder mit einzubeziehen. Wir haben unsere Ansicht bekräftigt, daß die Umsetzung dieses Konzepts im Einklang mit dem Grundsatz erfolgen sollte, trennbare, jedoch nicht getrennte militärische Fähigkeiten zur Verwen- dung durch die NATO oder die WEU zu entwickeln. Wir unterstrichen ferner die Bedeutung dieser Arbeit für die wei- tere Entwicklung der europäischen Sicherheits- und Ver- teidigungsidentität sowie die engere Zusammenarbeit zwi- schen NATO und der WEU nach den Grundsätzen der Trans- parenz und Kornplementarität. 11. Wir haben den Fortschrittsbericht des Gemeinsamen Prolifera- tionsausschusses (JCP) über die Arbeit zur Kenntnis genom- men, die die Hochrangige Politisch-Militärische Arbeits- gruppe für Proliferation (SGP) sowie die Hochrangige Vertei- digungspolitische Arbeitsgruppe für Proliferation (DGP) geleistet haben, um politische und verteidigungspolitische Anstrengungen der NATO gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) und ihrer Trägersysteme zu intensivieren und zu erweitern. Wir sind uns über die Wich- tigkeit dieser Arbeit als Teil der fortdauernden Anpassung der NATO an das neue Sicherheitsumfeld einig. Diplomatische Bemühungen, Proliferation zu verhindern oder rückgängig zu machen, bleiben unsere höchste Priorität. Darüber hinaus muß die NATO als Verteidigungsbündnis das gesamte Spektrum der Fähigkeiten untersuchen, die benötigt werden, um von einer Weiterverbreitung und dem Einsatz von Massenvemich- tungswaffen abzuhalten und erforderlichenfalls diesem Risiko durch die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung, des Territoriums und der Streitkräfte der NATO entgegenzu- wirken. Politisch-militärische Ungewißheiten und zukünftige technologische Entwicklungen in Verbindung mit Massenver- nichtungswaffen werden sich auf die kollektive Verteidi- gungsplanung der NATO auswirken. Wir haben die zuneh- menden Proliferationsrisiken in bezug auf Staaten an der NATO-Peripherie, einschließlich der Rolle der Hersteller und Lieferanten von MVW-Technologien für solche Staaten, sowie die fortbestehenden Risiken des unerlaubten Transfers von MVW und waffenbezogener Materialien festgestellt. Die DGP wird auf der Grundlage ihrer bisherigen Arbeit das Spek- trum an erforderlichen Fähigkeiten ermitteln, wir sehen ihrem Fortschrittsbericht auf unserem nächsten Treffen entgegen. 12. Kollektive Verteidigungsplanung bleibt für den Zusammen- halt und die militärische Effizienz der NATO von grundlegen- der Bedeutung. Auf dieser Grundlage haben wir die nationalen Verteidigungspläne für den Zeitraum 1995-1999 und darüber hinaus überprüft und einen Fünfjahres-Streitkräfteplan ange- nommen. Substantieller Fortschritt wird weiterhin dazu beitra- gen, die Kräfte und Fähigkeiten bereitzustellen, die erforder- lich sind, um die grundlegende Sicherheitsaufgabe der Allianz, das heißt Abschreckung und Verteidigung, weiter zu erfüllen und dabei diese Kräfte gleichfalls in die Lage zu versetzen, die neuen Aufgaben des Bündnisses durchzuführen einschließlich der Friedenserhaltung. Wir haben den Fortschritt zur Kenntnis genommen, der sicherstellt, daß der kollektive Planungs- prozeß beide Erfordernisse berücksichtigt. Wir haben jedoch Schwachstellen bei bestimmten Fähigkeiten festgestellt, ins- besondere in bezug auf die Unterstützung für Krisenreaktion- kräfte, die bodengestützte Luftverteidigung sowie die strategi- sche Mobilität, die wichtige Auswirkungen auf die Umsetzung aller Aspekte der Bündnisstrategie haben könnten. Wir haben die Ankündigung des deutschen Verteidigungsministers be- grüßt, daß die operativen Elemente der deutschen Heeres-, Luftwaffen- und Marinestreitkräfte in den neuen Bundes- ländern am 1. Januar 1995 der NATO assigniert werden. 13. Eine Reihe von Nationen sehen sich anhaltendem Druck aus- gesetzt, weitere Einsparungen in den laufenden Ausgaben sowie den Betriebs- und Instandhaltungskosten, Investitions- programmen, Streitkräftestrukturen und der Einsatzbereit- schaft vorzunehmen. Wir haben daher unsere Verpflichtung erneuert sicherzustellen, daß alte unsere Streitkräfte weiterhin auftragsgemäß ausgebildet und ausgerüstet werden und haben in diesem Zusammenhang angemerkt, daß die Nationen ihre Anstrengungen fortsetzen sollten, die Verteidigungshaushalte zu stabilisieren. Wir werden uns weiterhin um die Ressourcen bemühen, die erforderlich sind, um unsere Streitkräfte in die Lage zu versetzen, das volle Spektrum ihrer Aufgaben und Aufträge wahrzunehmen. 14. Wir haben dem ersten vom Oberausschuß für Ressourcen vor- gelegten Jahresbericht den Sachstand der laufenden Finanzie- rungsprogramme und die möglichen Anforderungen an die gemeinsame Finanzierung in der Zukunft entnommen. Um die erforderliche finanzielle Stabilität für die gemeinsam finan- zierten Ressourcen-Programme der NATO zu erhalten, haben wir unsere Verpflichtung bekräftigt, angemessene Mittel bereitzustellen, um zu gewährleisten, daß die wesentlichen Erfordernisse der Militärbehörden unserer Allianz sowie neue Anforderungen, die sich aus den Gipfelinitiativen vom Januar 1994 ableiten, weiterhin erfüllt werden. In diesem Zusammen- hang unterstützen wir die auf dem jüngsten Treffen der NATO-Außenminister getroffene Entscheidung, eine breit- angelegte Untersuchung der NATO-Haushaltsführung, ihrer Strukturen und Verfahren in Angriff zu nehmen. 15. Wirksame transatlantische Rüstungskooperation bleibt ein wesentlicher Bestandteil unserer kollektiven Verteidigung, besonders unter den neuen Sicherheitsgegebenheiten, die einen immer stärkeren Akzent auf Interoperabilität der Aus- rüstung legen, um multinationale Operationen auch über einen längeren Zeitraum führen zu können. Wir haben die jüngste Entscheidung der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirek- toren begrüßt, die Arbeit an einem System zur Bodenüber- wachungsfähigkeit der Allianz weiterzuführen. Eine solche Fähigkeit würde unser luftgestütztes Warn- und Führungs- system (AWACS) ergänzen und ein äußerst wertvolles Mittel zur Führung militärischer Operationen, auch im Rahmen der Friedenserhaltung, und Krisenbeherrschung, sein. Wir haben ferner mit Interesse von der umfassenden Arbeit der Nationa- len Rüstungsdirektoren Kenntnis genommen in bezug auf die praktischen Auswirkungen, die der friedenserhaltende Einsatz von Streitkräften sowie die erweiterte Luftverteidigung/takti- sche Verteidigung gegen Flugkörper auf unsere militärische Ausstattung haben werden. Wir sehen den Ergebnissen dieser Arbeit entgegen. 16. Wir haben die Lage im ehemaligen Jugoslawien erörtert und den Standpunkt bekräftigt, den der Nordatlantikrat hierzu am 1. Dezember bezogen hat. Nach wie vor beklagen wir beson- ders die Fortdauer des Konflikts in Bosnien, der zu unend- lichem Leid geführt hat, zuletzt in und im Umfeld der Schutz- zone Bihac. Wir haben die bosnischen Serben und alle sie unterstützenden Kräfte erneut aufgefordert, ihre Offensive in Bihac zu beenden, und haben an alle Parteien appelliert, einer Waffenruhe zuzustimmen und diese auch einzuhalten sowie humanitäre Hilfe für die belagerte Bevölkerung und ganz Bosnien-Herzegowina zuzulassen. Wir sind der Ansicht, daß die UNPROFOR ihren außerordentlich wichtigen Auftrag fortführen sollten, um humanitäre Hilfe zu leisten und Leben zu schützen. Unsere Militärbehörden führen jedoch eine Pla- nung für den Eventualfall durch, den Abzug der UNPROFOR zu unterstützen, sofern dieser unvermeidbar wird. 17. Als Verteidigungsminister haben wir den Mut und die Hin- gabe besonders gewürdigt, mit der unsere Soldaten ihre an- spruchsvollen Aufgaben sowohl im Rahmen von UNPROFOR als auch zur Unterstützung der UN erfüllen. Die Gewährlei- stung ihrer Sicherheit bleibt für uns hohe Priorität. Die Allianz hat sich bereit erklärt, bestimmte Operationen zur Unterstüt- zung der UN durchzuführen, wir haben unsere Entschlossen- heit zum Ausdruck gebracht, daß jedwedes Ersuchen im Rah- men der bestehenden Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Nord- atlantikrats von unseren Streitkräften unverzüglich und wir- kungsvoll erfüllt werden sollte. In diesem Zusammenhang haben wir die Zusage bekräftigt, gemäß bestehender Abspra- chen mit den Vereinten Nationen, UNPROFOR Luftnahunter- stützung bereitzustellen und Luftstreitkräfte der NATO einzu- setzen. Wir werden die Bemühungen der VN und der Kontakt- gruppe weiter unterstützen, das Leiden der Bevölkerung in der Region zu lindern sowie eine gerechte und dauerhafte Lösung in Bosnien und anderen Teilen des ehemaligen Jugoslawien zu finden. Wir werden dabei die Einheit und den Zusammenhalt der Allianz wahren. 18. Wir haben die Wichtigkeit in Erinnerung gerufen, die der NATO-Gipfel der Sicherheit im Mittelmeerraum beimißt, und unsere volle Unterstützung für Anstrengungen durch die Allianz zum Ausdruck gebracht, die regionale Stabilität zu festigen. 19. Wir haben den Status der nuklearen Kräfte der Allianz über- prüft und ihren grundlegenden Beitrag zur Wahrung von Stabilität und Sicherheit bekräftigt. Die Vereinigten Staaten haben uns über die Ergebnisse der in Konsultation mit der Allianz durchgeführten Überprüfung ihres nuklearen Kräfte- dispositivs unterrichtet; wir haben unsere tiefe Zufrieden- heit über die Bekräftigung der nuklearen Verpflichtung der Vereinigten Staaten gegenüber der NATO zum Ausdruck gebracht. In diesem Zusammenhang unterstreichen wir den essentiellen Wert des Erhalts breit dislozierter substrategischer nuklearer Kräfte der NATO durch die Vereinigten Staaten und europäische Bündnispartner. Diese Kräfte, die integraler Bestandteil des nuklearen Dispositivs der NATO sind, stellen ein wesentliches Element der transatlantischen Bindung dar und sind sichtbares Zeugnis für Zusammenhalt, Solidarität und Lastenteilung der NATO. 20. Wir unterstreichen unsere weitere Unterstützung der Rolle des ABM-Vertrags zur Gewährleistung strategischer Stabilität. Wir haben die jüngsten Entwicklungen in den amerikanisch- russischen Verhandlungen über die Abgrenzung zwischen ver- tragsbegrenzten strategischen Verteidigungssystemen gegen interkontinentale Flugkörper und den zulässigen taktischen Verteidigungssystemen gegen Bedrohungen über kürzere Reichweiten erörtert. Darüber hinaus begrüßten wir die Unter- richtung über die Arbeit der amerikanisch-russischen bilatera- len Arbeitsgruppen zur Minderung der Gefahr einer nuklearen Fehleinschätzung sowie zur Förderung von Stabilität und gegenseitigem Verständnis. 21. Wir erneuerten unsere uneingeschränkte Unterstützung der Bemühungen, die darauf abzielen, die unbefristete und unkon- ditionierte Verlängerung des Vertrags über die Nichtverbrei- tung von Kernwaffen (NVV) im Jahre 1995 zu erreichen. Wir werden die laufenden Anstrengungen weiter unterstützen, um die internationalen Nichtverbreitungsregime zu stärken. Wir werden ebenfalls darauf hinarbeiten, das Verifikationsregime für den NVV zu erweitern. Wir begrüßen den kürzlich erfolg- ten Beitritt der Ukraine zum NVV als Nichtkernwaffenstaat. In Verbindung mit den früheren Schritten durch Weißrußland und Kasachstan ist damit eine wichtige Verpflichtung nach dem Protokoll von Lissabon vom Mai 1992 erfüllt und der vor kurzem erfolgte Austausch von Ratifizierungsinstrumenten für den START-I-Vertrag möglich geworden, so daß dieser Ver- trag nun in Kraft treten kann und der Weg zur baldigen Ratifi- zierung von START II geöffnet wird. Wir sind überzeugt, daß die Implementierung dieser Verträge und der vollständige Abzug aller Kernwaffen aus Weißrußland, Kasachstan und der Ukraine dazu beitragen wird, internationale Sicherheit und Stabilität zu erhöhen. 22. Wir messen den Konsultationen und der Zusammenarbeit zwi- schen einer Reihe von NATO-Nationen und den betreffenden vier neuen unabhängigen Staaten große Bedeutung bei, um praktische technische Unterstützung im gefahrenfreien und sicheren Umgang mit Kernmaterial zu leisten, einschließlich der Zerlegung von Atomwaffen. Wir freuen uns über den in diesem Zusammenhang erzielten Fortschritt. Wir sind der Meinung, daß dies weiterhin ein Gebiet für fruchtbaren Dialog und Zusammenarbeit sein sollte. 23. Wir begrüßen das Vereinbarte Rahmendokument zwischen den Vereinigten Staaten und der Demokratischen Volksrepu- blik Korea als einen wichtigen Schritt, um dieses Land in volle Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen sowohl aus dem NVV als auch aus der Vereinbarung über Sicherungsmaß- nahmen mit der Internationalen Atomenergieorganisation zu bringen und sicherzustellen, daß die Halbinsel Korea frei von Kernwaffen ist. 24. Das Ende der Ost-West-Konfrontation hat zu einer drama- tischen Verbesserung der Sicherheit der Bündnispartner ge- führt. Wie die Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien aber nur allzu schmerzlich aufzeigen, sind Sicherheit und Stabilität nicht verbürgt. Wir sind überzeugt, daß die Allianz für die Sicherheit unserer Nationen und die Aussichten auf Sicherheit im weitergefaßten euro-atlantischen Raum von entscheidender Bedeutung ist. Wir haben dementsprechend unsere Entschlos- senheit bekräftigt sicherzustellen, daß ihre Fundamente - in Form von gemeinsamen politischen Werten, Solidarität und dem Eintreten für eine solide kollektive Verteidigung - fest erhalten bleiben.
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