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1. Auf ihrem Gipfeltreffen am 10. und 11. Januar in Brüssel bekräftigten unsere Staats- und Regierungschefs bleibenden Wert und Unverzichtbarkeit der Nordatlantischen Allianz und Ihr Bekenntnis zu einer starken transatlantischen Partnerschaft zwischen Nordamerika und einem Europa, das eine gemeinsa- me Außen- und Sicherheitspolitik entwickelt und größere Verantwortung in Verteidigungsangelegenheiten übernimmt. Sie bekräftigten ferner, daß die Kernfunktionen der Allianz weiterhin Bestand haben. Sie unterstützten uneingeschränkt die Entwicklung einer Europäischen Sicherheits- und Vertei- digungsidentität. 2. Um die Allianz besser in die Lage zu versetzen, neue sicher- heitspolitische Herausforderungen zu meistern beschlossen sie: - die politischen und militärischen Strukturen und Verfahren des Bündnisses weiter anzupassen, um dem gesamten Spek- trum seiner Aufgaben wie auch der Entwicklung der sich herausbildenden Europäischen Sicherheits- und Verteidi- gungsidentität Rechnung zu tragen und das Konzept alli- ierter Streitkräftekommandos zu billigen; - ihr nachdrückliches Bekenntnis zur transatlantischen Bindung zu wiederholen, dem tragenden Fundament der NATO; - die Offenheit der Allianz für die Mitgliedschaft anderer europäischer Staaten zu bekräftigen; - die Initiative der Partnerschaft für den Frieden einzuleiten; und - die Anstrengungen der Allianz gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme zu intensivieren. 3. Wir haben heute in Istanbul den Prozeß zur Umsetzung dieser Gipfelentscheidungen erörtert und beschlossen, ihn weiter voranzutreiben. Wir nehmen die in der kurzen Zeitspanne nach dem Gipfeltreffen bereits erzielten Fortschritte mit Befriedi- gung zur Kenntnis. Wir haben dem Ständigen Rat Vorgaben für das weitere Vorgehen erteilt und sehen seinem Bericht auf unserem nächsten Treffen im Dezember entgegen. 4. Wir stellen mit besonderer Freude fest, daß die Initiative der Partnerschaft für den Frieden bei unseren Partnern im Nordat- lantischen Kooperationsrat und anderen KSZE-Staaten positiv aufgenommen wird. Zwanzig Länder haben sich uns bereits in diesem Bestreben angeschlossen, neue Sicherheitsbeziehun- gen zum Bündnis zu knüpfen, die politische und militärische Zusammenarbeit auf ganz Europa auszudehnen und Stabilität zu festigen sowie Gefahren für den Frieden abzubauen. Die unmittelbare Reaktion von Partnerländern und die Sorgfalt, die sie ihren Vorbereitungen auf diese Zusammenarbeit gewidmet haben, zeigen ihr Engagement, Seite an Seite mit dem Bündnis zur Wahrung von Frieden und Sicherheit im euro-atlantischen Raum zusammenzuarbeiten. 5. Der Prozeß zur Umsetzung der Initiative der Partnerschaft für den Frieden ist auf gutem Weg. Die Vertreter einiger Partner- länder haben bereits ihre Büroräume auf dem Gelände des NATO-Hauptquartiers bezogen. Die ersten individuellen Part- nerschaftsprogramme sollten in Kürze vereinbart werden. Die Partnerschaftskoordinierungszelle in Mons ist eingeweiht wor- den und wird unter der Autorität des Nordatlantikrats die militärische Planungsarbeit leisten, die zur Umsetzung der Partnerschaftsprogramme erforderlich ist. Die Arbeit der Koordinierungszelle wird die Grundlage für gemeinsame Aus- bildung und Übungen bilden. Die ersten gemeinsamen Feld- übungen zur Friedenserhaltung werden im kommenden Herbst in den Niederlanden und in Polen stattfinden, wobei die Übung in Polen die erste größere Aktivität darstellt, die im Rahmen der Partnerschaftsinitiative in einem Partnerland durchgeführt wird. Ferner wird eine von SACLANT ausgerichtete gemein- same Übung der Seestreitkräfte zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr geplant. Darüber hinaus wird im Jahr 1994 zusam- men mit Partnern eine Reihe national ausgerichteter Übungen zur Friedenserhaltung stattfinden, die ebenfalls zu den Zielen der Partnerschaft beitragen werden. 6. Wir haben den Ständigen Rat beauftragt, die Arbeiten an dem Entwurf für ein Übereinkommen über den Status der Missio- nen und Vertreter der Partner bei der NATO zu beschleunigen. Wir sprechen Belgien unseren Dank für die provisorischen Vorkehrungen aus, die die Verbindungsoffiziere der Partner- länder in die Lage versetzen, ihre Arbeit aufzunehmen. 7. Wir wiederholen unsere Überzeugung, daß Stabilität und Si- cherheit im euro-atlantischen Raum nur durch Erfüllung inter- nationaler Verpflichtungen in gutem Glauben, durch Zusam- menarbeit und durch gemeinsame Anstrengung erzielt werden können. Die Partnerschaft für den Frieden und unsere wach- sende Zusammenarbeit im Rahmen des Nordatlantischen Koo- perationsrats ergänzen sich gegenseitig bei der Verfolgung dieses Ziels. Wir wollen eine starke Partnerschaft mit allen Partnerländern entwickeln. Wir stellen mit Genugtuung fest, daß der bedeutend erweiterte Umfang praktischer Koopera- tionsaktivitäten im Rahmen des NAKR-Arbeitsplans für 1994 in der Durchführung begriffen ist. 8. Das grundlegende Ziel unseres Bündnisses bleibt der Beitrag zu dauerhaftem Frieden, Stabilität und Wohlergehen in ganz Europa. Wir arbeiten an der Intensivierung transparenter Be- ziehungen zwischen der NATO und ihren Partnern auf der Grundlage der Gleichberechtigung. Diese Beziehungen erset- zen zwar nicht das Netz interdependenter und sich gegenseitig verstärkender europäischer und euro-atlantischer Institutionen, sie helfen jedoch, der Entstehung neuer Trennlinien in Europa vorzubeugen und zur Festigung der Sicherheit beizutragen. Wir sehen deshalb der weiteren Vertiefung unseres Dialogs und der Festigung unserer Beziehungen zu jedem unserer Partner entgegen. Dies berührt selbstverständlich nicht das Recht der NATO, ihre eigenen Entscheidungen in eigener Verantwortung durch Konsens ihrer Mitglieder zu treffen, auch Entscheidungen über die Erweiterung der Allianz, wie in der Brüsseler Gipfelerklärung von Januar 1994 ins Auge gefaßt. 9. Wir bekräftigen unsere tatkräftige Unterstützung politischer und wirtschaftlicher Reformen in Rußland und erkennen die wichtigen Beiträge an, die Rußland zu Stabilität und Sicherheit in Europa in einem breiten Spektrum von Fragen leisten kann. Es ist deshalb unser Wunsch, konstruktive Beziehungen der gegenseitigen Achtung, des gegenseitigen Nutzens und der Freundschaft zwischen Rußland und der NATO zu entwickeln, und wir begrüßen den bereits erreichten Fortschritt. Wir wer- den die weitere Entwicklung dieser Beziehung in einer Weise fortführen, die unsere Beziehungen zu allen neuen demokrati- schen Staaten im Osten von uns ergänzt und stärkt. Die Partnerschaft für den Frieden ist ein wichtiges neues Element In diesen Beziehungen, und wir begrüßen die erklärte Absicht Rußlands, sich der Partnerschaft schon bald durch die Unter- zeichnung des Rahmendokuments anzuschließen, das die Grundsätze der Teilnahme für alle Partner festlegt. Wir hoffen und erwarten, daß Rußland zusammen mit uns auch ein umfas- sendes und weitreichendes individuelles Partnerschaftspro- gramm entwickeln wird, das seiner Größe, seiner Bedeutung, seinen Fähigkeiten und seiner Bereitschaft entspricht, zur Verfolgung gemeinsamer Ziele beizutragen. Wie zu allen Partnern wird unsere Beziehung zu Rußland, auch auf geeig- neten Gebieten außerhalb der Partnerschaft für den Frieden, mit der Zeit weiterentwickelt werden. Gute Beziehungen der Zusammenarbeit zwischen der NATO und Rußland werden ein Schlüsselelement für Sicherheit und Stabilität in Europa sein. Wir sind deshalb an einem breitangelegten Dialog mit Rußland zur Verfolgung gemeinsamer Ziele in Bereichen interessiert, in denen Rußland einen einzigartigen oder beson- ders wichtigen Beitrag zu leisten vermag. 10. Wir glauben, daß eine unabhängige, demokratische, stabile und nuklearwaffenfreie Ukraine zu Sicherheit und Stabilität in Europa beitragen würde. Wir begrüßen deshalb den Beitritt der Ukraine zur Partnerschaft für den Frieden und sehen der weiteren Entwicklung unserer Beziehungen zur Ukraine er- wartungsvoll entgegen. 11. Wir haben die ersten Arbeiten zur weiteren Anpassung der Strukturen und Verfahren der Allianz zur Kenntnis genom- men, insbesondere zur Entwicklung des Konzepts alliierter Streitkräftekommandos einschließlich einer ersten Beurteilung der militärischen Aspekte der praktischen Umsetzung dieses Konzepts durch die NATO-Militärbehörden. Auf der Grundla- ge der heutigen Erörterung werden weitere politische Vorga- ben entwickelt, die auch die Standpunkte der WEU berück- sichtigen. In diesem Zusammenhang haben wir die Stand- punkte der WEU-Minister in der Kirchberg-Erklärung vom 9. Mai 1994 zur Kenntnis genommen. Wir erwarten einen weiteren Bericht durch den Ständigen Rat auf unserem näch- sten Treffen im Dezember. Wir messen dieser Arbeit große Bedeutung bei, die die Fähigkeit der Allianz verstärken wird, auf Krisen zu reagieren und trennbare, jedoch nicht getrennte militärische Fähigkeiten bereitzustellen, die durch die NATO oder die WEU eingesetzt werden könnten. Die Gipfelentschei- dungen haben den Kurs für unsere Zusammenarbeit bestimmt, der die Bereitschaft der Allianz einschließt, auf der Grundlage von Konsultationen im Nordatlantikrat ihre kollektiven Res- sourcen für WEU-Operationen zur Verfügung zu stellen, die von den europäischen Bündnispartnern in der Verfolgung ihrer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durchgeführt werden. 12. Nach der Entscheidung des Brüsseler Gipfeltreffens, politische und verteidigungspolitische Anstrengungen der NATO gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme zu intensivieren und zu erweitern, haben wir heute ein umfassendes politisches Rahmendokument*) gebilligt und veröffentlicht, das die grundlegenden Prinzipien für die Rolle der Allianz auf diesem Gebiet festlegt. Wir werden die laufenden Anstrengungen zur Verhinderung der Weiterverbreitung in anderen internationalen Foren und Insti- tutionen weiter unterstützen und bemüht sein, sie zu verstär- ken. Wir werden ferner die Frage, wie die Proliferationsgefahr verringert und Schutz vor ihr erreicht werden kann, in der Allianz aktiv beraten. Wir haben den Ständigen Rat beauftragt, auf unserem nächsten Treffen im Dezember erneut Bericht zu erstatten. 13. Wir haben eine Reihe regionaler Fragen und Ursachen für Spannungen erörtert. 14. Die Lage im Südkaukasus ist weiterhin Grund zu besonderer Sorge. Wir verurteilen die Anwendung von Gewalt zum Zweck von Gebietsgewinnen. Achtung der territorialen Inte- grität, Unabhängigkeit und Souveränität Armeniens, Aserbai- dschans und Georgiens sind von essentieller Bedeutung für die Schaffung von Frieden, Stabilität und Zusammenarbeit in der Region. Friedliche und gerechte Lösungen der andauernden Konflikte in der Region können nur durch Anstrengungen unter der Ägide der VN und der KSZE erreicht werden. *) s. Anlage zum Kommunique der Ministertagung 15. Wir begrüßen die kürzlich zustandegekommene Vereinbarung, den Abzug ausländischer Truppen aus Lettland bis zum 31. Au- gust 1994 zum Abschluß zu bringen. Wir erwarten den baldi- gen Abschluß der laufenden bilateralen Verhandlungen, eine Vereinbarung über den Abzug der noch verbleibenden auslän- dischen Truppen aus Estland bis zum selben Zeitpunkt zu erzielen. Wir fordern die Beteiligten auf, die noch offenen Fragen einer Lösung zuzuführen. 16. Wir werden morgen mit unseren Kooperationspartnern im Nordatlantischen Kooperationsrat über alle diese Fragen und Möglichkeiten ihrer Lösung beraten. 17. Wir sind zutiefst besorgt, daß trotz aller Anstrengungen der Völkergemeinschaft der Konflikt im ehemaligen Jugoslawien, und insbesondere in Bosnien und Herzegowina, andauert. Wir begrüßen den Beitrag der Kontaktgruppe und unterstützen die am 13. Mai auf dem Genfer Treffen der Außenminister erziel- ten Ergebnisse. Wir unterstützen ebenfalls die Anstrengungen der eingeschalteten UN Stellen bei der Suche nach einer friedlichen Lösung und bekräftigen erneut unsere Bereitschaft, weiterhin eng mit ihnen zusammenzuarbeiten. Wir wiederho- len unsere Überzeugung, daß der Konflikt am Konferenztisch gelöst werden muß, und nicht auf dem Schlachtfeld. Wir unterstreichen unsere fortbestehende Bereitschaft zur Unter- stützung der Bemühungen, ein sofortiges und umfassendes Ende der Feindseligkeiten und bald eine dauerhafte politische Lösung zu erzielen. 18. Wir fordern die betroffenen Parteien auf. - ein sofortiges und umfassendes Ende der Feindseligkeiten zu vereinbaren sowie parallel und ohne Vorbedingungen ernsthafte Anstrengungen voranzubringen, um eine politi- sche Lösung zu erreichen; - in die Vereinbarung über das Ende der Feindseligkeiten die Trennung der Streitkräfte, den Abzug schwerer Waffen und die Stationierung von UNPROFOR-Truppen zwischen den Linien der betroffenen Parteien einzubeziehen; - einen Kompromiß auszuhandeln, der die Bosnisch-Kroati- sche Föderation mit einem lebensfähigen, realistischen und vernünftigen Staatsgebiet versieht; und - eine Lösung anzunehmen, die Bosnien und Herzegowina als eine einheitliche Union innerhalb seiner international aner- kannten Grenzen erhält und verfassungsrechtliche Vorkeh- rungen vorsieht, die die Beziehung zwischen dem Bos- nisch-Kroatischen und dem Bosnisch-Serbischen Teil ge- mäß den Vereinbarungen von Washington und Wien fest- legt. Wir begrüßen als einen ersten positiven Schritt die am 8. Juni in Genf erzielte Vereinbarung, keine offensiven militärischen Operationen oder irgendwelche anderen provokativen Aktio- nen für die Dauer eines Monats ab 10. Juni 1994, 12.00 Uhr Ortszeit, durchzuführen. 19. Die Allianz bekräftigt ihre Entschlossenheit, die erforderlichen Maßnahmen unter der Autorität des UN-Sicherheitsrats und gegebenenfalls in enger Abstimmung mit UNPROFOR durchzuführen, um Resolutionen des UN-Sicherheitsrats in bezug auf die Seeblockade des ehemaligen Jugoslawien, die Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina sowie den Schutz von in Übereinstimmung mit den Resolutionen 824 und 836 des UN-Sicherheitsrats in Bosnien und Herzegowina eingerichteten UN-Schutzzonen durchzusetzen. Wir sind uns in der Entschlossenheit einig, die Beschlüsse des Bündnisses vom 9. Februar und 22. April zur Einrichtung militärischer Ausschlußzonen durchzusetzen. Wir bekräftigen unsere Be- reitschaft, die Umsetzung einer vereinbarten Friedenslösung in Bosnien und Herzegowina zu unterstützen. 20. Wir bekräftigen die Bedeutung, die wir verbesserten Bezie- hungen zu anderen Institutionen beimessen. Im Laufe der vergangenen sechs Monate hat sich das Verhältnis der Allianz zu den VN sehr gut fortentwickelt. Die Allianz hat ihre Bereitschaft und ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, von Fall zu Fall friedenserhaltende und andere Operationen unter der Autorität des UN-Sicherheitsrats zu unterstützen. Wir werden uns für weitere Verbesserung des gegenseitigen Verständnis- ses und enge Zusammenarbeit zwischen der NATO und den VN einsetzen. 21. Enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der NATO und der WEU werden in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Komplementarität und Transparenz weiterentwickelt. Die Gipfelentscheidungen haben den Kurs für unsere Zusammen- arbeit bestimmt, der die Bereitschaft der Allianz einschließt, auf der Grundlage von Konsultationen im Nordatlantikrat ihre kollektiven Ressourcen für WEU-Operationen zur Verfügung zu stellen, die von den europäischen Bündnispartnern in der Verfolgung ihrer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durchgeführt werden. 22. Wir begrüßen die Entscheidungen des WEU-Rats in Luxem- burg zur Verabschiedung eines Assoziierungsstatus mit den mitteleuropäischen Konsultationspartnern der WEU. Diese wichtige Entscheidung ergänzt die Anstrengungen der Allianz, Sicherheit und Stabilität durch den Nordatlantischen Koopera- tionsrat und die Partnerschaft für den Frieden zu fördern und trägt zum Ausbau des Netzes der Sicherheitsstrukturen in Europa bei. 23. Wir begrüßen die Fortschritte bei der Vorbereitung des Stabili- tätspakts in Europa, insbesondere den Erfolg der Eröffnungs- konferenz am 26. und 27. Mai in Paris. Wir werden diese Initiative, die die Förderung gutnachbarlicher Beziehungen in Mittel- und Osteuropa zum Ziel hat und auch Grenz- und Minderheitenfragen sowie regionale Kooperation und die Stär- kung demokratischer Institutionen umfaßt, weiter voll unter- stützen. 24. Die KSZE bleibt von zentraler Bedeutung für Sicherheit in Europa. Wir werden mit anderen KSZE-Staaten zusammen- arbeiten, um sicherzustellen, daß die KSZE-Überprüfungskon- ferenz und das KSZE-Gipfeltreffen der Staats- und Regie- rungschefs in Budapest Fortschritte in allen KSZE-Bereichen zeitigen, insbesondere in bezug auf Frühwarnung und Kon- fliktverhütung, und ihre Wirksamkeit weiterhin verstärken. Wir werden zu den Mitteln beitragen, die die KSZE benötigt, um rechtzeitig und wirksam vereinbarte Aufträge und Opera- tionen durchzuführen, und fordern andere KSZE-Teilnehmer- stauten auf, dies ebenso zu tun. Wir begrüßen Vorkehrungen, die der NATO Teilnahme an der Arbeit der KSZE und der KSZE Teilnahme an bestimmten NATO-Aktivitäten ermög- lichen; wir sehen der weiteren Entwicklung des Zusammen- wirkens und der Kooperation zwischen beiden Organisationen entgegen, wie auf unserem Athener Treffen im vergangenen Frühjahr und dem KSZE-Rat in Rom beschlossen. 25. Wir haben die Ergebnisse, die auf dem KSZE-Forum für Sicherheitskooperation bisher erzielt worden sind, mit Befrie- digung zur Kenntnis genommen. Wir erwarten, daß weitere konkrete Resultate bis zum KSZE-Gipfeltreffen in Budapest über die im Programm für Sofortmaßnahmen angesprochenen Fragen erzielt werden können, insbesondere in bezug auf einen Verhaltenskodex, der alle KSZE-Staaten auf gemeinsame Regeln politisch-militärischen Verhaltens verpflichtet, die Harmonisierung der Verpflichtungen nach den geltenden internationalen Vertragsinstrumenten über konventionelle Streitkräfte in Europa, die Entwicklung des Wiener Doku- ments 1992 über Vertrauensbildende Maßnahmen, den welt- weiten Austausch militärischer Informationen und die Nicht- verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Dieser KSZE- Gipfel wird Gelegenheit für eine Bestandsaufnahme bieten und dem Sicherheitsdialog und den im Rahmen der KSZE geführten Verhandlungen Impulse geben. Wir erwarten, daß der Gipfel Fragen der regionalen Rüstungskontrolle angeht, insbesondere in bezug auf das ehemalige Jugoslawien. 26. Wir bleiben der uneingeschränkten und zeitgerechten Um- setzung und Erfüllung bestehender Rüstungskontroll- und Ab- rüstungsvereinbarungen verpflichtet. Wir messen weiterhin besondere Bedeutung bei: - der Integrität des KSE-Vertrags und der uneingeschränkten Erfüllung aller seiner Bestimmungen; - der unbefristeten und unkonditionierten Verlängerung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und der Arbeit zu einem verstärkten Verifikationsregime; - dem Abschluß eines weltweiten und verifizierbaren umfas- senden Teststoppvertrags auf der Genfer Abrüstungskonfe- renz; - dem baldigen Inkrafttreten des Chemiewaffenüberein- kommens; - dem baldigen Inkrafttreten des Vertrags über den "Offenen Himmel"; - der Stärkung des Übereinkommens über das Verbot Biolo- gischer Waffen. 27. Wir begrüßen die Unterstützung, die den betroffenen Staaten bei der Beseitigung ehemals sowjetischer Massenvernich- tungswaffen geleistet wird. Wir werden diese und andere Rüstungskontroll- und Abrüstungsfragen morgen mit unseren Partnern im Nordatlantischen Kooperationsrat erörtern. 28. Wir verurteilen alle Akte des intemationalen Terrorismus. Sie stellen eklatante Verletzungen der Menschenwürde und Men- schenrechte dar und sind eine Bedrohung für die Pflege nor- maler internationaler Beziehungen. In Übereinstimmung mit unseren nationalen Gesetzen unterstreichen wir die Notwen- digkeit der bestmöglichen Zusammenarbeit, um dieses Übel an der Wurzel zu fassen und zu beseitigen. 29. Wir verfolgen die politischen Entwicklungen im Mittelmeer- raum mit Aufmerksamkeit. Die Risiken für die Stabilität in diesem Raum erfüllen uns mit Sorge. Wir sind der Ansicht, daß nicht nur die Sicherheit des Bündnisses, sondern Europas generell von der Sicherheit im Mittelmeerraum berührt wird. Wir erteilen dem Ständigen Rat den Auftrag, die Gesamtsitua- tion weiterhin im Auge zu behalten und mögliche Vorschläge ihrer Mitglieder zu untersuchen, um zur Festigung der Stabi- lität in der Region beizutragen. 30. Wir sprechen der Regierung der Türkei unseren tiefen Dank für ihre Gastfreundschaft aus.
Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen - eine Herausforderung 1. Die Erklärung des VN-Sicherheitsrats vom 31. Januar 1992 bekräftigte, daß die Verbreitung von Massenvernichtungswaf- fen (MVW) eine Bedrohung des Weltfriedens und der intema- tionalen Sicherheit darstelle. Das Strategische Konzept der Allianz, das von den Staats- und Regierungschefs der NATO auf dem Gipfel in Rom im November 1991 angenommen wurde, hatte die Verbreitung von MVW und ballistischen Flugkörpern als ein Problem bezeichnet, das besonderer Beachtung bedürfe. Die Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten betonten auf dem Gipfel in Brüssel 1994, daß die Verbreitung von MVW und ihrer Trägermittel eine Bedrohung der internationalen Sicherheit darstelle und für die Allianz ein Grund zur Sorge sei. Darüber hinaus erteilten sie der NATO den Auftrag, einen politischen Rahmen für Überlegungen zu entwickeln, wie die laufenden Bemühun- gen um Prävention verstärkt, wie die Proliferationsgefahr verringert und Schutz vor ihr erreicht werden können. 2. Die Initiative des Gipfels trägt der Tatsache Rechnung, daß es in dem sich wandelnden sicherheitspolitischen Umfeld Ent- wicklungen gibt, die eine Zunahme der Verbreitung von MVW möglich machen könnten. Zu diesen Entwicklungen gehören: - Einige Staaten (z. B. Irak, Nordkorea) sind ihren internatio- nalen Verpflichtungen hinsichtlich der Nichtverbreitung von MVW, insbesondere den sich aus der Mitgliedschaft im Nichtverbreitungsvertrag ergebenden, nicht nachgekommen und haben sie sogar absichtlich mißachtet; - Wichtige politische Veränderungen auf dem europäischen Kontinent nach dem Zusammenbruch der ehemaligen So- wjetunion haben möglicherweise verbreitungsrelevante Auswirkungen, die große Aufmerksamkeit erfordern; - Einige Staaten an der Peripherie der Allianz setzen ihre Bemühungen fort, die Fähigkeit zur Produktion von MVW und ihrer Trägermittel zu entwickeln oder sie sich anzueig- nen beziehungsweise solche Systeme illegal zu erwerben; - Nichtstaatliche Akteure, z. B. Terroristen, könnten ebenfalls versuchen, MVW-Fähigkeit zu erwerben; - Der sich ständig ausweitende Handel in der heutigen Weltwirtschaft, einschließlich der Weitergabe von Dual- Use-Gütern, führt zu einer weiteren Verbreitung von Tech- nologie, wodurch es schwieriger wird, die Weitergabe von Material und Technologie, die der Entwicklung von MVW und deren Trägermitteln dienen sollen, zu entdecken und zu verhindern; - In ähnlicher Weise hat die zunehmende Entwicklung eige- ner MVW-geeigneter Technologie die Kontrolle der Ver- breitung von MVW erschwert; - Darüber hinaus besteht die Gefahr, daß Verbreiter von MVW versuchen könnten, durch den Verkauf von MVW und deren Trägermitteln sowie einschlägiger Technologien und Fachkenntnisse wirtschaftliche oder politische Vorteile zu erlangen. Ein solcher Handel könnte dazu führen, daß Bündnispartner von einem Gegner bedroht werden, der MVW-Fähigkeiten erworben hat, die in Gebieten jenseits der NATO-Peripherie entwickelt wurden. 3. Derzeit konzentrieren sich die intemationalen Bemühungen auf die Verhinderung der Verbreitung von MVW und Flugkör- pern durch eine Reihe von völkerrechtlichen Verträgen und internationalen Regimen. Die wichtigsten normierenden Ver- träge sind der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaf- fen (NVV), das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) und das Übereinkommen über Biologische Waffen und Toxinwaf- fen (BWÜ). Was den NVV anbelangt, so konzentrieren sich derzeit die Bemühungen auf eine bedingungslose und unbefri- stete Verlängerung des Vertrags im Jahre 1995, seine Univer- salität und die Verbesserung seiner Verifikation sowie Siche- rungsmaßnahmen. In bezug auf das CVÜ ist das unmittelbare Ziel sein baldiges Inkrafttreten. Das BWÜ kann durch Bemü- hungen im Bereich der Transparenz und der Verifikation gestärkt werden. Die Bündnispartner unterstützen diese Bemü- hungen uneingeschränkt. 4. Die genannten Verträge werden auf der Angebotsseite durch die Gruppe der Nuklearlieferländer, den Zangger-Ausschuß, die Australische Gruppe und das Trägertechnologie-Regime ergänzt. Diese Regime sollten durch den Beitritt möglichst vieler Länder und die Verbesserung ihrer Wirksamkeit ge- stärkt werden. 5. Die Bündnispartner unterstützen darüber hinaus weitere für den Bereich der Nichtverbreitung und der Rüstungskontrolle bedeutsame Bemühungen, wie z. B. die Aushandlung eines universellen und verifizierbaren Vertrags über einen umfas- senden nuklearen Teststopp sowie die Aushandlung eines möglichen Übereinkommens über das Verbot der Herstellung von waffenfähigem Spaltmaterial zum Zwecke von Kern- sprengungen. 6. Die Politik der Allianz im Zusammenhang mit der Verbreitung von MVW zielt darauf ab, die genannten Verträge und Regime zu unterstützen, zu stärken und zu ergänzen, nicht jedoch, sie zu ersetzen oder zu duplizieren. Die Rolle der NATO 7. Nach dem Strategischen Konzept besteht die Rolle der NATO nicht nur darin, das Hoheitsgebiet eines jeden ihrer Mitglied- staaten zu verteidigen, sondern auch darin, eines der unver- achtbaren Fundamente für ein stabiles sicherheitspolitisches Umfeld in Europa zu bieten. Das Bündnis dient zudem als ein transatlantisches Forum für Konsultationen unter den Verbün- deten über Fragen, die ihre vitalen Interessen einschließlich möglicher Entwicklungen berühren, die Risiken für die Sicher- heit der Bündnismitglieder mit sich bringen, und als Forum für sachgerechte Koordinierung ihrer Bemühungen in Bereichen, die sie gemeinsam angehen. 8. Eine stabile internationale Ordnung auf einer breiten Grund- lage gemeinsamer Werte ist der Schlüssel zur Sicherheit der Verbündeten. Die Verbreitung von MVW kann die Schaffung einer solchen stabilen intemationalen Ordnung untergraben. Umgekehrt kann ein Mangel an Vertrauen in die internationale Ordnung Staaten dazu veranlassen, MVW zu erwerben, um als Bedrohung empfundenen Situationen zu begegnen. 9. MVW und ihre Trägermittel können ein unmittelbares militä- risches Risiko für die Mitgliedstaaten der Allianz und ihre Streitkräfte darstellen. 10. Der Ansatz der NATO zum Problem der Verbreitung von MVW wird daher sowohl eine politische als auch eine Vertei- digungsdimension haben. Die politische Dimension 11. Das wichtigste Ziel der Allianz und ihrer Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Verbreitung von MVW besteht darin, sie zu verhindern oder, sollte sie dennoch erfolgt sein, durch diplo- matische Maßnahmen rückgängig zu machen. In diesem Zu- sammenhang ist die NATO bemüht, die bereits in anderen intemationalen Foren und Institutionen geleistete Arbeit zu unterstützen, ohne sie jedoch zu duplizieren. Daher werden die Verbündeten im Einklang mit der Rolle der NATO als trans- atlantischem Konsultationsforum: - das von Staaten an der Peripherie der NATO ausgehende potentielle Verbreitungsrisiko sowie einschlägige Entwick- lungen in Gebieten jenseits der NATO-Peripherie bewerten; - regelmäßig über die Bedrohung durch die Verbreitung von MVW und damit im Zusammenhang stehende Angelegen- heiten beraten und die laufenden Aktivitäten der Allianz koordinieren, die Aspekte der Verbreitung von MVW be- rühren; - überprüfen, ob es Möglichkeiten gibt, auf diplomatischem Wege oder durch technische Maßnahmen zur Umsetzung und Stärkung internationaler Rüstungskontroll-, Abrü- stungs- und Nichtverbreitungsnormen und -übereinkommen beizutragen. Die Verbündeten werden insbesondere = Bemühungen um eine breitere Beteiligung an intematio- nalen Nichtverbreitungsforen und -Aktivitäten unterstützen; = auch weiterhin Informationen über ihrejeweiligen Bemü- hungen zur Unterstützung einer unfallsicheren und ge- schützten Beseitigung von Nuklearwaffen in der ehe- maligen Sowjetunion weitergeben; = geeignete Initiativen prüfen, die die Bündnispartner zur Unterstützung von Nichtverbreitungszielen ergreifen könnten; - innerhalb des NAKR-Rahmens mit den NAKR-Partnern und den in der Initiative Partnerschaft für den Frieden zusammengeschlossenen Partnern Konsultationen mit dem Ziel führen, ein gemeinsames Verständnis des Problems der Verbreitung von MVW und einen gemeinsamen diesbezüg- lichen Ansatz zu fördern, wobei Bemühungen anderer Foren in diesem Bereich, insbesondere verschiedener Exportkon- trollgruppen, zu berücksichtigen sind. Die Verteidigungsdimension 12. Jüngste Ereignisse in Irak und Nordkorea haben gezeigt, daß die Verbreitung von MVW trotz internationaler Nichtverbrei- tungsnormen und -Übereinkünfte vorkommen kann. Um ihrer Rolle als Verteidigungsbündnis gerecht zu werden, muß sich die NATO daher mit der Frage befassen, welche militärischen Fähigkeiten benötigt werden, um der Verbreitung und dem Einsatz von MVW entgegenzuwirken und, wenn erforderlich, NATO-Gebiet sowie die Bevölkerung und Streitkräfte der NATO-Mitgliedstaaten zu schützen. 13. Die NATO wird daher - die gegenwärtige und die potentielle Bedrohung der Bünd- nispartner durch die Verbreitung von MVW eingehend prüfen und dabei wichtige militärische/technologische Ent- wicklungen berücksichtigen; - die Auswirkungen der Verbreitung von MVW für die Ver- teidigungsplanung und die Verteidigungsfähigkeit der NATO und ihrer Mitgliedstaaten untersuchen und prüfen, welche neuen Maßnahmen im Verteidigungsbereich erfor- derlich sein könnten; - erforderlichenfalls darauf hinwirken, daß die Verteidigungs- fähigkeit der NATO und ihrer Mitgliedstaaten mit dem Ziel verbessert wird, das NATO-Gebiet sowie die Bevölkerung und die Streitkräfte gegen den Einsatz von MVW zu schüt- zen, wobei als Grundlage die Einschätzung der Bedrohun- gen (auch durch nichtstaatliche Akteure), die Militärdoktrin und Militärplanung sowie militärische Fähigkeiten der Allianz dienen; - prüfen, inwieweit ihr Verteidigungsdispositiv diplomatische Bemühungen unterstützen oder anderweitig beeinflussen kann, die die Verbreitung von MVW, bevor diese zu einer Bedrohung wird, verhindern oder sie rückgängig machen sollen. 14. Dieser politische Rahmen wird laufend überprüft, damit Ent- wicklungen im Bereich der Verbreitung von MVW sowie auf dem Gebiet der Nichtverbreitungspolitik Rechnung getragen werden kann.
1. Wir, die Außenminister und Vertreter der Mitgliedsländer im Nordatlantischen Kooperationsrat (NAKR) sind heute in Istan- bul zu unserem siebten Treffen seit der Gründung unseres Rates am 20. Dezember 1991 zusammengetreten. Wir haben unsere Konsultationen über regionale Konflikte und Spannun- gen fortgeführt, die die Sicherheit in unserem Raum berühren. Wir haben die Umsetzung der von den Staats- und Regierungs- chefs der NATO auf ihrem Brüsseler Treffen am 10. Januar dieses Jahres auf den Weg gebrachten Initiative der Partner- schaft für den Frieden (PFP) sowie unsere sich erweitemde Zusammenarbeit überprüft. Durch zunehmend enge Koopera- tion und gemeinsame Anstrengungen werden wir in der Lage sein, Sicherheit und Stabilität in unserem gesamten Raum zu festigen. 2. Finnland, Slowenien und Schweden haben nach ihrem Beitritt zur Partnerschaft für den Frieden an den Beratungen über PFP-Fragen teilgenommen und dem übrigen Teil des Treffens als Beobachter beigewohnt. 3. Wir sind erfreut über den Fortschritt bei der Umsetzung unseres NAKR-Arbeitsplans für Dialog, Partnerschaft und Zusammenarbeit für das Jahr 1994, den wir auf unserem Treffen im Dezember letzten Jahres vereinbart haben. Unsere Zusammenarbeit hat in vielen Bereichen bereits fest Fuß gefaßt und ihre eigene Dynamik entwickelt. Wir werden die umfangreiche Agenda unserer NAKR-Aktivitäten fortführen. Zusammenarbeit in politischen und sicherheitsbezogenen Fra- gen werden eine der Hauptaktivitäten bleiben. Wir werden unsere regelmäßigen politischen Konsultationen intensivieren, unsere Aktivitäten der praktischen Zusammenarbeit fortführen und dabei die im NAKR-Rahmen geschaffenen Mechanismen nutzen. 4. Wir begrüßen die Einrichtung der Partnerschaft für den Frie- den und unterstützen voll die Prinzipien, auf denen sie sich gründet. Diese bedeutende und weitreichende Partnerschafts- initiative kennzeichnet die Erweiterung unserer Kooperation in diesem Rat und berücksichtigt dabei die Interessen und Fähig- keiten der einzelnen Partnerstaaten. Zwanzig Länder haben sich der Partnerschaft für den Frieden bereits angeschlossen. Wir erwarten den Beitritt weiterer Länder einschließlich ande- rer nicht dem NAKR angehörender KSZE-Staaten, die in der Lage und willens sind, zu diesem Programm beizutragen. 5. Das Ziel der Partnerschaft besteht darin, Sicherheit und Stabi- lität in ganz Europa auszubauen. Die Partnerschaft wird die Beziehungen zwischen der NATO und den teilnehmenden Staaten verändern und sie den neuen Gegebenheiten in Europa weiter anpassen. Die Zusammenarbeit wird die erforderliche Transparenz einschließen und sich gegen kein anderes Land richten. Die Partnerschaft für den Frieden beruht auf dem Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen und Menschen- rechten, zum Erhalt demokratischer Gesellschaften, ihrem Freisein von Zwang und Einschüchterung sowie der Währung der Prinzipien des Völkerrechts. Zentrale Verpflichtungen der Partnerschaft für den Frieden, wie sie bereits mit der UN- Charta eingegangen wurden, schließen die Respektierung der Souveränität und bestehender Grenzen, die Beilegung von Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln und den Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder die politische Unabhängigkeit eines jeden Staates ein. 6. Wichtige praktische Schritte zur Umsetzung der Partnerschaft für den Frieden sind bereits erfolgt: ein politisch-militärischer Lenkungsausschuß ist eingesetzt, und eine getrennte Partner- schaftskoordinierungszelle ist in Mons, Belgien, eingerichtet worden. Vertreter der Partner verfügen nunmehr über Büro- räume beim NATO-Hauptquartier in Brüssel, um die Verbin- dung und engere Kooperation zu erleichtern. Die ersten indivi- duellen Partrierschaftsprogramme sollten in Kürze vereinbart werden. 7. Beginnend in diesem Jahr sehen wir ein inhaltsreiches Übungs- programm vor. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Durchführung der ersten gemeinsamen Feldübungen zur Frie- denserhaltung in den Niederlanden und in Polen im Herbst dieses Jahres. Wir begrüßen ferner eine Reihe national ausge- richteter Übungen zur Friedenserhaltung, die für 1994 geplant sind und die nach unserer Meinung zu unserer gemeinsamen Anstrengung beitragen werden, praktische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Friedenserhaltung im NAKR/PFP-Rah- men zu fördern. Da gemeinsame praktische Planung, Ausbil- dung und Übungen auf dem Gebiet der friedenserhaltenden Operationen einen wichtigen Teil der PFP-Aktivitäten aus- machen werden, haben wir die Zusammenlegung der NAKR- Ad-hoc-Gruppe mit dem politisch-militärischem Lenkungs- ausschuß für PFP beschlossen, mit der Maßgabe, daß die Teilnahme aller, die an der Arbeit der Ad-hoc-Gruppe mitge- wirkt haben, erhalten bleibt. 8. Wir begrüßen den Fortschritt, der in der "NAKR-Ad-hoc- Gruppe für Zusammenarbeit in bezug auf friedenserhaltende Maßnahmen" zur Verbesserung der Fähigkeit teilnehmender Staaten erzielt worden ist, wirksam bei der Unterstützung friedenserhaltender Operationen, einschließlich ihrer humani- tären Aspekte, unter der Autorität des VN-Sicherheitsrats oder der Verantwortung der KSZE zusammenzuarbeiten. Wir ha- ben heute den dritten Fortschrittsbericht veröffentlicht, den uns die Gruppe vorgelegt hat. Die Beteiligung von Vertretern der VN und der KSZE hat die Verbindung und Transparenz mit beiden Organisationen erleichtert. 9. Das PFP-Programm baut auf der wertvollen Kooperation auf, die im NAKR-Rahmen auf den Gebieten der Friedenserhal- tung, der verteidigungsbezogenen Zusammenarbeit und der militärischen Kontakte auf den Weg gebracht worden ist. PFP-Aktivitäten werden tiefer gehen und auf die Belange der einzelnen Partner zugeschnitten, besonders auf der Grundlage individueller Partnerschaftsprogramme. 10. Wir nehmen den Beschluß über einen Assoziierungsstatus mit der WEU für diejenigen Länder Mitteleuropas zur Kenntnis, die bereits Partner im Konsultationsforum sind. Diese Initia- tive für diejenigen, die sich hieran beteiligen, ist darauf ange- legt, zu Sicherheit und Stabilität in ganz Europa beizutragen und ist als solche voll und ganz komplementär zur Zusammen- arbeit im Rahmen der Allianz, besonders der Partnerschaft für den Frieden. 11. Die KSZE bleibt zur Förderung von Sicherheit und Menschen- rechten in unserem Raum von essentieller Bedeutung. Wir halten die Rolle der KSZE bei der Unterstützung neuer Demo- kratien für wichtig. Wir unterstützen das volle Spektrum ihrer Aktivitäten. Wir begrüßen die Entscheidungen des KSZE-Rats in Rom, die Rolle der KSZE in der Konfliktverhütung und Krisenbeherrschung operativer zu gestalten. Wir bekräftigen unser Bekenntnis, die Rolle der KSZE und ihren Beitrag zur Sicherheit in Europa weiter zu stärken, auch ihre Fähigkeiten zur Frühwarnung. Wir bejahen die Arbeit, die im KSZE- Forum für Sicherheitskooperation geleistet wird und treten für rasche weitere Fortschritte ein, besonders in bezug auf den Verhaltenskodex, die Harmonisierung, regionale Rüstungs- kontrolle, auch auf dem Balkan, die Nichtverbreitung und den weltweiten Austausch militärischer Informationen. Wir wer- den auf allen diesen Gebieten bis zur KSZE-Überprüfungs- konferenz und dem KSZE-Gipfel im Dezember in Budapest auf konkrete Ergebnisse hinarbeiten. 12. Wir begrüßen die Fortschritte, die bei der Vorbereitung des Stabilitätspakts in Europa erzielt worden sind, und ganz be- sonders den Erfolg der Eröffnungskonferenz, die am 26. und 27. Mai in Paris stattfand. Wir werden diese Initiative weiter unterstützen, die zum Ziel hat, gutnachbarliche Beziehungen in Mittel- und Osteuropa, unter Einbeziehung von Grenz- und Minderheitenfragen, sowie regionale Zusammenarbeit und die Stärkung demokratischer Institutionen zu fördern. 13. Wie auf unseren früheren Treffen haben wir die regionalen Konflikte und regionalen Sicherheitsfragen erörtert, die Stabi- lität und Sicherheit in unserem Raum unterminieren und den Prozeß des demokratischen Übergangs in Europa gefährden. Unsere Konsultationen tragen dazu bei, ein besseres gemeinsa- mes Verständnis zu entwickeln und unsere Verpflichtung zu bekräftigen, Spannungen abzubauen und nach Lösungswegen zu suchen. Wir teilen die Überzeugung, daß nur ausgehandelte friedliche Regelungen, die für alle Beteiligten annehmbar sind, zu dauerhaften Lösungen solcher Konflikte führen werden. 14. Wenngleich internationale Anstrengungen dazu beigetragen haben, die Gewaltanwendung in einigen Gebieten der Repu- blik Bosnien und Herzegowina zu verringern, dauert das Kämpfen immer noch an. Wir fordern die betroffenen Parteien nachdrücklich auf, ein umfassendes Ende der Feindseligkeiten zu vereinbaren und einzuhalten und über eine baldige und dauerhafte Lösung des Konflikts zu verhandeln, auf der Grundlage des Rahmens, der in vorausgegangenen Verhand- lungen vereinbart und vor kurzem durch das Genfer Minister- treffen am 13. Mai bekräftigt worden ist. Nur eine friedliche Regelung kann auf die Unterstützung der Völkergemeinschaft zählen und den Völkern in Bosnien-Herzegowina die Aussicht auf eine sichere Zukunft bieten. Wir begrüßen alle jüngsten Anstrengungen der Völkergemeinschaft, auch die der Kon- taktgruppe, zur Erreichung einer solchen Regelung. Wir be- grüßen den Fortschritt auf dem Wege zu einer Föderation zwischen den Bosniern und den bosnischen Kroaten in der Republik Bosnien und Herzegowina als einen Schritt zu einer globalen Lösung. Wir appellieren an die Parteien und an alle anderen Betroffenen, alle einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats uneingeschränkt zu erfüllen. Wir verken- nen nicht die wirtschaftlichen Belastungen, die Staaten, beson- ders die in der Region selbst, zur Umsetzung dieser Resolutio- nen auf sich nehmen. Wir appellieren an alle Konfliktparteien, in Übereinstimmung mit den Resolutionen 824 und 836 des VN-Sicherheitsrats eingerichtete Schutzzonen zu respektieren und jede Behinderung humanitärer Hilfsmaßnahmen oder Ak- tionen gegen UNPROFOR oder andere mit der Umsetzung der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats befaßte Kräfte zu unter- lassen. Wir nehmen die Entscheidungen der NATO zur Kenntnis, auf Ersuchen durch den VN-Generalsekretär ihre Luftstreitkräfte zur Unterstützung der einschlägigen Resolu- tionen des VN-Sicherheitsrats bereitzustellen. Wir bekräftigen unsere Bereitschaft, die Vermittlung unter der Ägide der Internationalen Konferenz über das ehemalige Ju- goslawien in bezug auf die Krajina zu unterstützen. Wir sind weiterhin zutiefst besorgt über die Spannungen und das Kon- fliktpotential in der Wojwodina, im Sandjak, in Kosovo sowie in Teilen der Republik Kroatien und in anderen Gebieten. Wir fordern die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Rechte. Wir unterstützen in dieser Hinsicht die Anstrengungen der VN und fordern die Rückkehr der KSZE-Langzeitmissionen. 15. Wir sind nach wie vor überzeugt, daß der Plan für eine KSZE- Konferenz über Berg-Karabach in Minsk das geeignete Mittel bietet, eine gerechte und dauerhafte Lösung dieses Konflikts zu finden, dessen Fortdauer ein Grund zu tiefer Besorgnis bleibt. Wir bekräftigen, daß der Konflikt nicht mit militäri- schen Mitteln gelöst werden kann, sondern nur durch eine Verhandlungslösung auf der Grundlage der Achtung der KSZE-Prinzipien und der VN-Charta sowie der Herstellung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen Armenien und Aser- baidschan sowie allen Ländern in der Region. Wir unterstützen nachhaltig die Arbeit der Minsker KSZE-Gruppe. Wir begrü- ßen alle Vermittlungsanstrengungen, die im Zusammenwirken mit der KSZE unternommen werden, um dabei zu helfen, diese Ziele zu erreichen. Wir stimmen überein, daß die Durch- setzung einer wirksamen Waffenruhe und konstruktive Ver- handlungen im Geiste der Kompromißbereitschaft wesentliche Voraussetzung dafür sind, die für einen schrittweisen Friedens- prozeß erforderlichen Bedingungen zu schaffen, die zu einer dauerhaften Lösung führen einschließlich der Deeskalation des Konflikts und des Truppenabzugs aus gewaltsam besetzten Gebieten sowie der Rückkehr von Vertriebenen in ihre Hei- mat, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats. Wir unterstützen die Entsendung von KSZE-Beobachtern, um eine dauerhafte Beilegung dieses langanhaltenden Konflikts zu erleichtern. 16. Wir begrüßen den Fortschritt auf dem Wege zu einer dauerhaf- ten Lösung des Konflikts in Abchasien, Georgien, der durch Verhandlungen zwischen den betroffenen Parteien erzielt wor- den ist. Wir unterstützen die Anstrengungen der VN und der KSZE, eine dauerhafte Lösung herbeizuführen. Wir nehmen die Maßnahmen zur Kenntnis, die im Rahmen der GUS ergrif- fen worden sind, um bei der Einhaltung einer wirksamen Waffenruhe zu helfen, und die die Voraussetzungen dafür schaffen, daß Flüchtlinge und Vertriebene sicher in ihre Heimat zurückkehren können. Wir bekräftigen unsere Unter- stützung für die territoriale Integrität und Souveränität der Republik Georgien. 17. Wir appellieren gleichfalls an die Konfliktparteien, auf eine friedliche Lösung des Problems in Tadschikistan hinzuarbei- ten und die bewaffnete Konfrontation an der tadschikisch-af- ghanischen Grenze zu beenden. Wir begrüßen den Prozeß der innertadschikischen Verhandlungen und unterstützen die An- strengungen der VN und der KSZE zur Förderung des Dialogs, um eine dauerhafte politische Lösung des Konflikts herbeizu- führen, die den Frieden in Tadschikistan wiederherstellt, die Vertriebenen in die Lage versetzt, an ihre Wohnorte zurückzu- kehren und es dem Land dadurch ermöglicht, sich auf seine demokratische Entwicklung und auf wirtschaftlichen Fort- schritt im Interesse aller seiner Einwohner zu konzentrieren. Wir begrüßen die erste Runde der unter der Ägide der VN geführten Friedensgespräche, die im April in Moskau stattfan- den und drängen auf weiteren Fortschritt in der für Juni geplanten zweiten Gesprächsrunde. 18. Wir begrüßen die kürzlich zustandegekommene Einigung, den Abzug ausländischer Truppen aus Lettland bis zum 31. August 1994 zum Abschluß zu bringen. Wir erwarten den baldigen Abschluß der laufenden bilateralen Verhandlungen zur Erzie- lung einer Vereinbarung über den Abzug der noch in Estland verbleibenden ausländischen Truppen. Der geordnete und zü- gige Abschluß des Truppenabzugs aus Lettland und Estland wird ein positiver Beitrag zur Sicherheit der Region und Europas sein. Er wird dabei helfen, den, Grundstein zu legen für konstruktive nachbarliche Beziehungen in der Region, die nicht nur im Interesse der Länder im Baltikum, sondem in unser aller Interesse sind. Wir fordern die Parteien eindringlich auf, die noch offenen Fragen zu lösen. 19. Wir freuen uns, daß Fortschritte auf dem Wege zu einer dauerhaften friedlichen Lösung im Disput über das Gebiet Transnistrien in Moldau erzielt worden ist. Wir begrüßen die kürzlich erfolgte Unterzeichnung einer Erklärung über die Grundsätze einer Lösung des Konflikts durch die betroffenen Parteien, die als ein wichtiger Schritt zur nationalen Versöh- nung unter Achtung der territorialen Integrität Moldaus dienen sollte. Wir unterstützen den zügigen Abschluß von Verhand- lungen zwischen den betroffenen Parteien, um zu einem bal- digen, umfassenden und geordneten Abzug der 14. russischen Armee aus Moldau zu gelangen, ohne diese Frage mit anderen zu verknüpfen. Wir unterstützen die Anstrengungen der KSZE-Mission in Moldau und die Erleichterung ihrer Arbeit. 20. Wir drücken große Besorgnis angesichts der jüngsten Ent- wicklungen um die Autonome Republik Krim in der Ukraine aus, die zu weiterer Zunahme der Spannung in der Region führen kann, und wiederholen, daß die Lösung dieses Pro- blems durch alle betroffenen Parteien unter uneingeschränkter Achtung der Verfassung und der territorialen Integrität der Ukraine und nur durch friedliche Mittel gefunden werden sollte, in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und den Prinzipien der KSZE-Schlußakte. 21. Wir bekräftigen die Wichtigkeit der vollständigen ImpIemen- tierung und Einhaltung aller bestehenden Vereinbarungen über Rüstungskontrolle und Abrüstung. Das bedeutet: - weitere Unterstützung des KSE-Vertrags als Eckpfeiler für Sicherheit und Stabilität in Europa; - die unbefristete und unkonditionierte Verlängerung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) und die Arbeit zu einem gestärkten Verifikationsregime; - das baldige Inkrafttreten des Übereinkommens über das Verbot Chemischer Waffen und seine baldige Ratifizierung durch diejenigen Staaten, die es bislang noch nicht ratifiziert haben; - die vollständige Implementierung des Übereinkommens über das Verbot Biologischer Waffen und Toxinwaffen sowie neuer Maßnahmen zu seiner Stärkung; - das baldige Inkrafttreten des Vertrags über den "Offenen Himmel"; - größere Transparenz des konventionellen Waffentransfers und die vollständige Bereitstellung der erforderlichen Daten für das VN-Register über Konventionelle Waffen durch alle Staaten; - den baldigen Abschluß eines weltweiten und wirksam veri- fizierbaren umfassenden Teststoppvertrags. 22. Auf dem nuklearen Gebiet begrüßen wir die von Präsident Clinton, Präsident Krawtschuk und Präsident Jelzin am 14. Ja- nuar in Moskau unterzeichnete trilaterale Erklärung über die Übergabe aller in der Ukraine befindlichen nuklearen Ge- fechtsköpfe an Rußland zur Zerlegung dieser Waffen und Wertausgleich durch Rußland an die Ukraine für das in diesen Waffen enthaltene hochangereicherte Uran. Wir begrüßen die im März von der Ukraine begonnene Übergabe nuklearer Gefechtsköpfe aus strategischen Waffensystemen an Rußland als einen bedeutsamen Schritt zur Erfüllung der von der Ukraine mit dem Protokoll von Lissabon und der trilateralen Erklärung übernommenen Verpflichtungen. 23. Wir sehen dem frühestmöglichen Beitritt der Ukraine zum NVV als Nichtkernwaffenstaat entgegen und begrüßen die Bereitschaft der drei gemeinsamen Depositarstaaten des NVV, der Ukraine die in der trilateralen Erklärung festgelegten Zusicherungen zu geben, sobald die Ukraine als Nichtkern- waffenstaat Vertragspartei des NVV wird. 24. Wir begrüßen darüber hinaus die am 13. Mai 1994 zwischen den Vereinigten Staaten und der Ukraine unterzeichnete Ver- einbarung über die Nichtverbreitung von Flugkörpern in Über- einstimmung mit den Richtlinien für Exportkontrollen nach dem Kontrollregime für Flugkörpertechnologie. 25. Wir begrüßen den Beitritt der Republik Kasachstan zum NVV als Nichtkernwaffenstaat und würdigen in hohem Maße die positive Rolle Kasachstans im Prozeß zur Zerlegung nuklearer Waffen der ehemaligen Sowjetunion in Übereinstimmung mit dem Protokoll von Lissabon. 26. Wir fordern mit Nachdruck die Regierung der Volksrepublik Korea auf, ihre Verpflichtung aus dem NVV unmißverständ- lich zu bekräftigen und die Vereinbarung mit der Internationa- len Atomenergieorganisation (IAEO) über Sicherungsmaß- nahmen zu erfüllen. 27. Wir sehen dem nächsten Treffen des Nordatlantischen Koope- rationsrats im Dezember 1994 in Brüssel entgegen. 28. Wir sprechen der türkischen Regierung unseren tiefen Dank für die uns gewährte Gastfreundschaft aus.
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