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1994-05-24

Kommuniqué der Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses und der Nuklearen Planungsgruppe

Ministertagung am 24. Mai 1994 in Brüssel

1.

Der Verteidigungsplanungsausschuß und die Nukleare Pla-
nungsgruppe der Nordatlantikpakt-Organisation traten am
24. Mai auf Ministerebene in Brüssel zusammen.

2.

Auf dieser ersten Tagung der Verteidigungsminister der
Allianz seit dem Brüsseler Gipfeltreffen haben wir die Fort-
schritte bei der Anpassung unseres Verteidigungsdispositivs
und unserer Verteidigungsfähigkeiten zur Bewältigung des Ge-
samtspektrums der Rollen und Aufträge der Allianz in einem
veränderten Sicherheitsumfeld geprüft einschließlich der ver-
teidigungspolitischen Auswirkungen der Gipfelentscheidun-
gen.  Wir haben unsere Entschlossenheit bekräftigt, die Dyna-
nik der Gipfelinitiativen zu nutzen, mit besonderem Nach-
druck in den Bereichen der Partnerschaft für den Frieden
(PFP), der Alliierten Streitkräftekommandos (CJTF) und der
Proliferationsproblematik.

3.

Die kollektive Verteidigung bleibt die Kernfunktion der Al-
lianz; die Herausforderungen, die heute jedoch an unsere
Sicherheit und die Stabilität in ganz Europa gestellt werden,
sind vielfältiger und komplexer als diejenigen, denen sich die
NATO während der ersten vier Jahrzehnte ihres Bestehens zu
stellen hatte.  Um diesen Herausforderungen zu begegnen,
benötigen wir Streitkräfte, Strukturen und Verfahren, die eine
wirksame Reaktion auf Eventualfälle, von der kollektiven
Verteidigung bis zur Friedenswahrung, sowie einen Beitrag
zum umfassenderen Lösungsansatz der Allianz in Sicherheits-
fragen ermöglichen.  Wir haben deshalb neue Verteidigungs-
planungsziele (die Streitkräfteziele der NATO des Jahres
1994) gebilligt, die sicherstellen sollen, daß unsere kollektiven
Verteidigungsvorkehrungen weiterhin das Gesamtspektrum
der Allianz-Aufgaben abdecken.

4.

Wir haben die Ereignisse in Bosnien-Herzegowina erneut
analysiert.  Wir haben die andauernden Kämpfe und die damit
verbundenen Greueltaten verurteilt.  Wir haben die Fortschritte
auf dem Wege zur Gründung einer Föderation in Bosnien-
Herzegowina zwischen den Bosniern und den bosnischen
Kroaten begrüßt.  Wir brachten unsere Bereitschaft zum Aus-
druck, die Anstrengungen zu unterstützen, die die Völkerge-
meinschaft zuletzt am 13.  Mai in Genf unternommen hat, um
die Parteien an den Konferenztisch zur Verhandlung über eine
gerechte und für alle Parteien annehmbare Lösung des Kon-
fIikts zu bringen.  Wir haben erklärt, daß wir eine Lösung
unterstützen, die Bosnien-Herzegowina als einheitliches Gan-
zes innerhalb seiner international anerkannten Grenzen erhält
und verfassungsrechtliche Vereinbarungen vorsieht, die die
Beziehungen zwischen den bosnischen Kroaten und den bos-
nischen Serben in ihrer Gesamtheit regeln.  Streitkräfte der
Allianz und die einzelner Bündnispartner spielen eine bedeu-
tende Rolle bei der Unterstützung der Vereinten Nationen im
ehemaligen Jugoslawien.  Wir haben insbesondere den Beitrag
bekräftigt, den die Entscheidungen der NATO vom 9. Februar
und 22.  April zur Linderung des Leidens der Zivilbevölkerung
in den von den UN erklärten Schutzzonen darstellen.  Als
Verteidigungsminister haben wir den Beitrag gewürdigt, den
unsere Streitkräfte unter schwierigen und oft gefahrvollen
Umständen leisten.  Wir haben erneut bekräftigt, daß der
persönlichen Sicherheit unserer Soldaten und des UN-
Personals weiterhin hohe Priorität beigemessen werden muß.  
Wir haben ebenfalls unsere Anerkennung für die Anstren-
gungen der NATO-Militärbehörden bei der Planung und
Umsetzung der Allianzbeiträge in Einsätzen im ehemaligen
Jugoslawien zum Ausdruck gebracht.  Wir haben unsere
Bereitschaft bekräftigt, die Einsätze der Vereinten Nationen
und den laufenden Friedensprozeß durch das Bündnis weiter
zu unterstützen.

5.

Die Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien und in anderen
Teilen der Welt haben die zunehmende Vielschichtigkeit und
Notwendigkeit friedenswahrender Einsätze herausgestellt.  Die
Allianz leistet einen bedeutenden praktischen Beitrag zur
Unterstützung der Vereinten Nationen in einer Weise, die der
ganzen Völkergemeinschaft zugute kommt, bei bestmögli-
chem Nutzen der kollektiven militärischen Fähigkeiten und
des Fachwissens des Bündnisses und einzelner Bündnispart-
ner.  Parallel dazu erweitern wir unsere Fähigkeit, künftigen
Ersuchen um Unterstützung friedenswahrender Einsätze ent-
sprechen zu können.  Die zu diesem Zweck unternommenen
Anstrengungen stützen sich auf die solide Grundlage unserer
bestehenden Verteidigungsfähigkeiten und ergänzen sie, wo
dies erforderlich ist.  Vor diesem Hintergrund haben wir die in
bezug auf Friedenswahrung geleistete Arbeit der verschiede-
nen für Verteidigungsplanung zuständigen hochrangigen Aus-
schüsse herausgestellt und diese Ausschüsse aufgefordert, ihre
Arbeit fortzusetzen.  Wir haben ebenfalls die Bedeutung der
Zusammenarbeit mit unseren Partnern im Nordatlantischen
Kooperationsrat und in der Partnerschaft für den Frieden auf
diesem Gebiet unterstrichen.

6.

Wir haben die verteidigungspolitischen Aspekte der bei der
Umsetzung des Programms der Partnerschaft für den Frieden
(PFP) bereits erzielten Fortschritte erörtert.  PFP stellt eine
sowohl qualitative als auch quantitative Entwicklung in unse-
rer äußerst erfolgreichen Zusammenarbeit mit Kooperations-
partnern dar.  Sie zielt auf die Ausweitung und Intensivierung
der politischen und militärischen Kooperation und damit auf
größere Stabilität.  Wir haben mit Befriedigung zur Kenntnis
genommen, daß 18 Länder sich inzwischen der Partnerschaft
für den Frieden angeschlossen haben.  Wir begrüßten ebenfalls
die Einrichtung der Partnerschaftskoordinierungszelle in Mons
und den Bau von Büroräumen für Kooperationspartner auf
dem Gelände des NATO-Hauptquartiers innerhalb von nur
fünf Monaten nach dem Gipfel, als sichtbare Zeichen
unseres tatkräftigen Eintretens für die Fortführung der Part-
nerschaft.

7.

Ein großer Teil der praktischen Zusammenarbeit im PFP-Rah-
men wird Aktivitäten einschließlich Übungen und andere
Programme umfassen, die die engere Zusammenarbeit zwi-
schen den Streitkräften der NATO und der Kooperationspart-
ner ermöglichen sollen, zum Beispiel in der Friedenswahrung,
bei humanitärer Hilfe, im Such- und Rettungsdienst und auf
sonstigen noch zu vereinbarenden Gebieten.  Als Verteidi-
gungsminister sind wir entschlossen, die Beziehungen zu den
Ländern der Kooperationspartner auf diesen und weiteren
noch zu vereinbarenden Gebieten zu festigen einschließlich
der schrittweisen Entwicklung eines Verfahrens zur Verteidi-
gungsplanung und ihrer Überrprüfung unter PFP-Ägide.  Zu den
Prioritäten des Bündnisses bei der Entwicklung konkreter und
praktischer Maßnahmen der Zusammenarbeit gehört ein in-
haltsreiches PFP-Übungsprogramm.  Als Teil dieser Anstren-
gung haben wir unseren Dank für das Angebot der Nieder-
lande ausgesprochen, eine multinationale Truppenübung im
Laufe dieses Jahres auszurichten.  Wir sehen darüber hinaus
einer im Laufe dieses Jahres vom Obersten Alliierten Befehls-
haber Atlantik (SACLANT) ausgerichteten Übung für See-
streitkräfte mit Kooperationspartnern entgegen und haben das
Angebot Polens begrüßt, im Herbst 1994 eine Übung auszu-
richten.

8.

Wir sehen der Anwesenheit von General Pavel Gratschow, des
russischen Verteidigungsministers, im NATO-Hauptquartier
im Laufe dieses Tages entgegen und gaben der Hoffnung
Ausdruck, daß Rußland und andere Staaten, die die Vorausset-
zung erfüllen und den Wunsch geäußert haben, PFP beizutre-
ten, dies in Kürze tun werden.  Wir begrüßen gleichermaßen
das morgige Treffen mit unseren Amtskollegen aus den Län-
dem der Kooperationspartner.

9.

Wir haben der Entwicklung des Konzepts des Alliierten Streit-
kräftekommandos (CJTF) besondere Bedeutung beigemessen,
das der Allianz die effizientere und flexiblere Durchführung
ihrer Aufträge einschließlich der Friedenswahrung ermög-
lichen soll.  Das CJTF-Konzept ist ebenfalls ein Mittel zur
Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Westeuropäischen
Union und zur Erleichterung der Beteiligung von Nichtbünd-
nispartnern an den neuen Rollen und Aufträgen, die PFP
vorsieht.  Als Teil der Anpassung der politischen und militäri-
schen Strukturen der Allianz zur Unterstützung des gesamten
Spektrums ihrer Aufträge und der Entwicklung der sich her-
ausbildenden europäischen Sicherheits- und Verteidigungs-
identität ist dieses Konzept ein wichtiger Abschnitt inner-
halb des fortdauernden Prozesses der Erneuerung und der
Umgestaltung der NATO.  Wir werden sicherstellen, daß
dieses Konzept in Übereinstimmung mit dem Grundsatz
der Entwicklung trennbarer, jedoch nicht getrennter Fähig-
keiten für den Einsatz durch die NATO oder die WEU um-
gesetzt wird.

10.

Wir können unseren Partnern die Hand reichen mit einer
Zuversicht, die durch die Beständigkeit der transatlantischen
Beziehung und durch die Entwicklung eines zunehmend wich-
tigen und in sich geschlossenen europäischen Beitrags zu
unserer gemeinsamen Sicherheit gestärkt wird.  Wir haben die
Unverzichtbarkeit sowohl der unmittelbaren Einbeziehung der
Vereinigten Staaten und Kanadas in die Sicherheit Europas
bekräftigt, einschließlich der weiteren Präsenz substantieller
Streitkräfte der Vereinigten Staaten in Europa, als auch der
Notwendigkeit, daß die europäischen Bündnispartner größere
Verantwortung in Verteidigungsangelegenheiten übernehmen.  
Wir haben auch die enge und zunehmend praktische Zusam-
menarbeit zwischen der NATO und der WEU in Fragen
begrüßt, die sich auf die Lage im ehemaligen Jugoslawien und
auf die Arbeit am CJTF-Konzept beziehen, jeweils auf der
Grundlage der vereinbarten Prinzipien von Komplementarität
und Transparenz.

11.

Wir haben erneut unsere Sorge zum Ausdruck gebracht, daß
die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer
Trägersysteme eine Bedrohung der internationalen Sicherheit
darstellt und wiesen noch einmal auf den Beschluß vom
Januar-Gipfel hin, die politischen und verteidigungspoliti-
schen Anstrengungen der NATO gegen die Weiterverbreitung
zu intensivieren und zu erweitern.  In dieser Hinsicht haben
wir mit Zufriedenheit die kürzlich in der Hochrangigen Ver-
teidigungspolitischen Gruppe für Proliferationsfragen be-
gonnene Arbeit überprüft, um die von der Weiterverbreitung
ausgehende Bedrohung zu analysieren und zu überlegen,
wie besserer Schutz vor ihr erreicht werden kann und erwarten
die weiteren Empfehlungen dieses Gremiums.  Wenn wir
bekräftigt haben, daß das Hauptziel darin besteht, die
Weiterverbreitung von vornherein zu verhindern, sind wir
uns einig, daß das Bündnis als kollektive Verteidigungs-
organisation tätig werden muß, um den Risiken und der
möglichen Bedrohung zu begegnen, die von der Weiter-
verbreitung für die Sicherheit eines oder mehrerer Bündnis-
partner ausgehen könnte.

12.

In einer ungewissen Welt muß die Allianz die militärischen
Kräfte und Fähigkeiten erhalten, die für alle ihre Rollen und
Aufträge erforderlich sind.  Die Anforderungen hinsichtlich der
Unterstützung der kollektiven Verteidigung und Friedenswah-
rung im neuen strategischen Umfeld unterscheiden sich in
bedeutender Weise von denen der Vergangenheit.  Anpassun-
gen der Streitkräfte und der Bereitschaftskategorien müssen
einhergehen mit fortlaufender Modernisierung von Ausrü-
stung und Gerät, Verbesserungen der Mobilität, der Durchhal-
tefähigkeit, der Führung sowie der Erstellung wirksamer Ein-
richtung für die Ausbildung und Mobilmachung.  Dies setzt die
Bereitstellung angemessener Investitionsmittel durch alle
Bündnispartner voraus, um die operative Leistungsfähigkeit
ihrer Streitkräfte sicherzustellen.  Wir stimmen daher über die
Wichtigkeit überein, Anstrengungen zu unternehmen, um die
Verteidigungsausgaben zu stabilisieren, damit diese Investitio-
nen getätigt werden können.

13.

Als Teil des regelmäßigen Überprüfungsprozesses unserer
Verteidigungspläne haben wir auch einige neue Streitkräfte-
ziele gebilligt als Planungsvorgaben für die Bündnispartner
bei der Entwicklung der Streitkräfte und Fähigkeiten, wie sie
zur Umsetzung des Strategischen Konzepts des Bündnisses
erforderlich sind.  Diese Streitkräfteziele stellen einen wichti-
gen Meilenstein in der Übergangsphase der NATO dar und
bilden eine maßgebende Grundlage für unsere zukünftige
Streitkräftestruktur.  Wenngleich die Vereinbarung dieser Pla-
nungsvorgaben keine förmliche Verpflichtung darstellt, sind
wir uns darüber einig, daß die Nationen bereit sein sollten, ihre
Streitkräftepläne und Prioritäten entsprechend anzupassen, um
gemeinsam vereinbarte Kräfteziele erreichen zu können.  In der
Billigung dieser Ziele sind wir uns einig, daß weitere Arbeit
erforderlich ist, um die Forderungen in bezug auf die Bereit-
schaftskategorien zu überprüfen und die Fähigkeiten der Al-
lianz auf einer Reihe von Feldern zu erweitern, besonders in
der Bereitstellung strategischer Mittel einschließlich Trans-
port, Logistik sowie Führungs- und Fernmeldesysteme.  Wir
haben den politischen und militärischen NATO-Behörden
entsprechende Aufträge erteilt.

14.

Wir haben auf dieser Tagung einen neuen Jahresbericht über
Rüstungszusammenarbeit in der Allianz entgegengenommen.  
Die Rüstungskooperation in der NATO durchläuft immer noch
einen Prozeß der Revitalisierung und Reform, und wir haben
mit Zufriedenheit die Entscheidungen der Konferenz der Na-
tionalen Rüstungsdirektoren zur Kenntnis genommen, einige
dringende Notwendigkeiten aufzugreifen, zum Beispiel die
Arbeit an einer Bodenüberwachungsfähigkeit und einer erwei-
terten Luftverteidigung des Bündnisses.  Fortschritte auf diesen
Gebieten würden in bedeutsamer Weise zu unseren Anstren-
gungen beitragen, neue Fähigkeiten und Kräfte zur Krisenbe-
herrschung zu entwickeln und die Gefahren der Proliferation
anzugehen.

15.

Nach den bedeutenden Veränderungen in der europäischen
Sicherheitslage hat der NATO-Ausschuß für Luftverteidigung
das langfristige Luftverteidigungsprogramm der Allianz
überprüft.  Wir haben das überarbeitete Programm begrüßt,
dessen Ziel darin besteht, die zusammenhängende Struktur der
NATO-Luftverteidigung zu erhalten.  Dieser Ausschuß hat die
Notwendigkeit einer glaubwürdigen multinationalen Luftver-
teidigung betont und hat kritische Bereiche skizziert, in denen
weitere eingehende Überlegung notwendig ist.  Der Ausschuß
entwickelt ebenfalls ein Konzept für eine erweiterte Luftver-
teidigungsfähigkeit.

16.

Wir haben den Sachstand des nuklearen Dispositivs der Al-
lianz überprüft und die wesentliche Rolle der Nuklearstreit-
kräfte bekräftigt einschließlich substrategischer Kräfte, die in
europäischen Mitgliedstaaten stationiert und auf dem zur Ge-
währleistung von Sicherheit und Stabilität erforderlichen Min-
destniveau gehalten werden.  Die Vereinigten Staaten haben
uns über den Sachstand der laufenden Oberprüfung ihres
nuklearen Dispositivs unterrichtet, und wir haben die Gelegen-
heit begrüßt, uns auf hoher Ebene über Schlüsselfragen zu
konsultieren, die Gegenstand der Überprüfung sind.  Wir haben
den Abschluß der Anfang des Jahres von den Vereinigten
Staaten, dem Vereinigten Königreich und der Russischen
Föderation angekündigten Schritte in sehr naher Zukunft be-
grüßt, die Zielprogrammierung für alle strategischen nuklearen
Flugkörper, die unter ihrer jeweiligen Kommandogewalt ste-
hen, zu entfernen.  Wir haben unsere Zufriedenheit über diese
wichtige Geste zum Ausdruck gebracht, die das verbesserte
Strategische Klima zwischen ehemaligen Gegnern des Kalten
Krieges kennzeichnet.

17.

Die nukleare Bedrohung gegen die NATO ist mit dem Ende
des Kalten Krieges stark zurückgegangen.  Es bestehen jedoch
eine Reihe von Gründen zur Besorgnis fort.  Einer der wichtig-
sten ist die Notwendigkeit, daß die Kontrolle über das Nu-
klearwaffenarsenal der ehemaligen Sowjetunion erhalten
bleibt.  Dies setzt den gefahrenfreien und sicheren Transport
und die Lagerung aller Waffen sowie die Sicherung und
endgültige Entsorgung des Materials aus der großen Anzahl
zu zerlegender Waffen voraus.  Jeglicher Verlust über die
Kontrolle von Nuklearwaffen oder zugehöriges kritisches
Material könnte eine sehr ernste Gefährdung für die Sicher-
heit der Allianz darstellen.  Wir haben unsere Bereitschaft
bekräftigt, bei der Beseitigung dieser Waffen Unterstützung
und damit verbundene Hilfe zu leisten, wie sie von vie-
len NATO-Ländern bereits jetzt zur Verfügung gestellt
werden.

18.

Wir haben unsere Zufriedenheit zum Ausdruck gebracht über
den Fortschritt beim Transfer von Nuklearwaffen aus der
Ukraine nach Rußland zur Beseitigung dieser Waffen in (Ur-
einstimmung mit der trilateralen Erklärung mit den Vereinig-
ten Staaten vom 14.  Januar und haben ferner unsere Erwartung
geäußert, daß die Ukraine bald dem Vertrag über die Nichtver-
breitung nuklearer Waffen (NVV) als Nichtkernwaffenstaat in
Erfüllung der von ihr übernommenen Verpflichtungen beitritt
und damit den Weg freimacht für die Implementierung der
Verträge START 1 und START Il.  Wir haben den Beitritt
Kasachstans und Georgiens zum NVV begrüßt.  Wir unterstüt-
zen Anstrengungen, das Verifikationsregime in Verbindung
mit dem NVV zu stärken, seine Mitgliedschaft zu erweitem
und auf der Konferenz der NVV-Vertragsparteien im Jahre
1995 die unbefristete und unkonditionierte Verlängerung des
Vertragwerks zu erreichen.

19.

Die Weigerung der Demokratischen Volksrepublik Korea, alle
von ihr übemommenen Verpflichtungen des NVV und die
Vereinbarung mit der Internationalen Atomenergieorganisa-
tion (IAEO) über Sicherungsmaßnahmen zu erfüllen, ihre
wiederholte Androhung, aus dem Vertrag ganz auszutreten
und ihre nachweisliche Ausfuhr von ballistischen Flugkörpern
und Waffentechnologien in Krisenregionen stellen eine ernst-
hafte Gefährdung für Frieden und Stabilität im Fernen Osten
und der ganzen Welt dar.  Dies stellt die gesamte Völker-
gemeinschaft vor ein ernstes und beispielloses Problem.  Wir
wollen jede Anstrengung unterstützen, die zur Lösung dieses
Problems beitragen kann.

20.

Das Brüsseler Gipfeltreffen war Markstein in einem neuen
Abschnitt der fortwährenden Anpassung der Allianz, um den
Herausforderungen im sich verändernden Sicherheitsumfeld
zu begegnen.  Er hat Initiativen auf den Weg gebracht, die sich
in bedeutender Weise auf die kollektive Verteidigungsvorkeh-
rungen der Allianz auswirken.  Bei der Umsetzung dieser
Initiativen kommt den Verteidigungsministern eine Schlüssel-
rolle zu, und unsere heutigen Gespräche waren ein wichtiger
Schritt in diesem Prozeß.  Es ist unser Ziel sicherzustellen, daß
die NATO-Kräftestrukturen und -Verfahren wirksam, schlüs-
sig und dazu befähigt sind, alle Rollen und Aufgaben der
Allianz wahrzunehmen, dabei aber gleichzeitig den sich
weiterentwickelnden politischen Notwendigkeiten unseres
gewandelten Bündnisses Rechnung tragen.  Auf dieser
Grundlage werden wir unseren Aufgaben der kollektiven
Verteidigung gerecht werden und einen wesentlichen Bei-
trag zu Kooperation und zu weiterreichender Stabilität in
Europa leisten.

Quelle: Bulletin Nr. 55 vom 08.06.1994, S. 521




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