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1. Der Verteidigungsplanungsausschuß und die Nukleare Pla- nungsgruppe der Nordatlantikpakt-Organisation traten am 24. Mai auf Ministerebene in Brüssel zusammen. 2. Auf dieser ersten Tagung der Verteidigungsminister der Allianz seit dem Brüsseler Gipfeltreffen haben wir die Fort- schritte bei der Anpassung unseres Verteidigungsdispositivs und unserer Verteidigungsfähigkeiten zur Bewältigung des Ge- samtspektrums der Rollen und Aufträge der Allianz in einem veränderten Sicherheitsumfeld geprüft einschließlich der ver- teidigungspolitischen Auswirkungen der Gipfelentscheidun- gen. Wir haben unsere Entschlossenheit bekräftigt, die Dyna- nik der Gipfelinitiativen zu nutzen, mit besonderem Nach- druck in den Bereichen der Partnerschaft für den Frieden (PFP), der Alliierten Streitkräftekommandos (CJTF) und der Proliferationsproblematik. 3. Die kollektive Verteidigung bleibt die Kernfunktion der Al- lianz; die Herausforderungen, die heute jedoch an unsere Sicherheit und die Stabilität in ganz Europa gestellt werden, sind vielfältiger und komplexer als diejenigen, denen sich die NATO während der ersten vier Jahrzehnte ihres Bestehens zu stellen hatte. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, benötigen wir Streitkräfte, Strukturen und Verfahren, die eine wirksame Reaktion auf Eventualfälle, von der kollektiven Verteidigung bis zur Friedenswahrung, sowie einen Beitrag zum umfassenderen Lösungsansatz der Allianz in Sicherheits- fragen ermöglichen. Wir haben deshalb neue Verteidigungs- planungsziele (die Streitkräfteziele der NATO des Jahres 1994) gebilligt, die sicherstellen sollen, daß unsere kollektiven Verteidigungsvorkehrungen weiterhin das Gesamtspektrum der Allianz-Aufgaben abdecken. 4. Wir haben die Ereignisse in Bosnien-Herzegowina erneut analysiert. Wir haben die andauernden Kämpfe und die damit verbundenen Greueltaten verurteilt. Wir haben die Fortschritte auf dem Wege zur Gründung einer Föderation in Bosnien- Herzegowina zwischen den Bosniern und den bosnischen Kroaten begrüßt. Wir brachten unsere Bereitschaft zum Aus- druck, die Anstrengungen zu unterstützen, die die Völkerge- meinschaft zuletzt am 13. Mai in Genf unternommen hat, um die Parteien an den Konferenztisch zur Verhandlung über eine gerechte und für alle Parteien annehmbare Lösung des Kon- fIikts zu bringen. Wir haben erklärt, daß wir eine Lösung unterstützen, die Bosnien-Herzegowina als einheitliches Gan- zes innerhalb seiner international anerkannten Grenzen erhält und verfassungsrechtliche Vereinbarungen vorsieht, die die Beziehungen zwischen den bosnischen Kroaten und den bos- nischen Serben in ihrer Gesamtheit regeln. Streitkräfte der Allianz und die einzelner Bündnispartner spielen eine bedeu- tende Rolle bei der Unterstützung der Vereinten Nationen im ehemaligen Jugoslawien. Wir haben insbesondere den Beitrag bekräftigt, den die Entscheidungen der NATO vom 9. Februar und 22. April zur Linderung des Leidens der Zivilbevölkerung in den von den UN erklärten Schutzzonen darstellen. Als Verteidigungsminister haben wir den Beitrag gewürdigt, den unsere Streitkräfte unter schwierigen und oft gefahrvollen Umständen leisten. Wir haben erneut bekräftigt, daß der persönlichen Sicherheit unserer Soldaten und des UN- Personals weiterhin hohe Priorität beigemessen werden muß. Wir haben ebenfalls unsere Anerkennung für die Anstren- gungen der NATO-Militärbehörden bei der Planung und Umsetzung der Allianzbeiträge in Einsätzen im ehemaligen Jugoslawien zum Ausdruck gebracht. Wir haben unsere Bereitschaft bekräftigt, die Einsätze der Vereinten Nationen und den laufenden Friedensprozeß durch das Bündnis weiter zu unterstützen. 5. Die Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien und in anderen Teilen der Welt haben die zunehmende Vielschichtigkeit und Notwendigkeit friedenswahrender Einsätze herausgestellt. Die Allianz leistet einen bedeutenden praktischen Beitrag zur Unterstützung der Vereinten Nationen in einer Weise, die der ganzen Völkergemeinschaft zugute kommt, bei bestmögli- chem Nutzen der kollektiven militärischen Fähigkeiten und des Fachwissens des Bündnisses und einzelner Bündnispart- ner. Parallel dazu erweitern wir unsere Fähigkeit, künftigen Ersuchen um Unterstützung friedenswahrender Einsätze ent- sprechen zu können. Die zu diesem Zweck unternommenen Anstrengungen stützen sich auf die solide Grundlage unserer bestehenden Verteidigungsfähigkeiten und ergänzen sie, wo dies erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund haben wir die in bezug auf Friedenswahrung geleistete Arbeit der verschiede- nen für Verteidigungsplanung zuständigen hochrangigen Aus- schüsse herausgestellt und diese Ausschüsse aufgefordert, ihre Arbeit fortzusetzen. Wir haben ebenfalls die Bedeutung der Zusammenarbeit mit unseren Partnern im Nordatlantischen Kooperationsrat und in der Partnerschaft für den Frieden auf diesem Gebiet unterstrichen. 6. Wir haben die verteidigungspolitischen Aspekte der bei der Umsetzung des Programms der Partnerschaft für den Frieden (PFP) bereits erzielten Fortschritte erörtert. PFP stellt eine sowohl qualitative als auch quantitative Entwicklung in unse- rer äußerst erfolgreichen Zusammenarbeit mit Kooperations- partnern dar. Sie zielt auf die Ausweitung und Intensivierung der politischen und militärischen Kooperation und damit auf größere Stabilität. Wir haben mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß 18 Länder sich inzwischen der Partnerschaft für den Frieden angeschlossen haben. Wir begrüßten ebenfalls die Einrichtung der Partnerschaftskoordinierungszelle in Mons und den Bau von Büroräumen für Kooperationspartner auf dem Gelände des NATO-Hauptquartiers innerhalb von nur fünf Monaten nach dem Gipfel, als sichtbare Zeichen unseres tatkräftigen Eintretens für die Fortführung der Part- nerschaft. 7. Ein großer Teil der praktischen Zusammenarbeit im PFP-Rah- men wird Aktivitäten einschließlich Übungen und andere Programme umfassen, die die engere Zusammenarbeit zwi- schen den Streitkräften der NATO und der Kooperationspart- ner ermöglichen sollen, zum Beispiel in der Friedenswahrung, bei humanitärer Hilfe, im Such- und Rettungsdienst und auf sonstigen noch zu vereinbarenden Gebieten. Als Verteidi- gungsminister sind wir entschlossen, die Beziehungen zu den Ländern der Kooperationspartner auf diesen und weiteren noch zu vereinbarenden Gebieten zu festigen einschließlich der schrittweisen Entwicklung eines Verfahrens zur Verteidi- gungsplanung und ihrer Überrprüfung unter PFP-Ägide. Zu den Prioritäten des Bündnisses bei der Entwicklung konkreter und praktischer Maßnahmen der Zusammenarbeit gehört ein in- haltsreiches PFP-Übungsprogramm. Als Teil dieser Anstren- gung haben wir unseren Dank für das Angebot der Nieder- lande ausgesprochen, eine multinationale Truppenübung im Laufe dieses Jahres auszurichten. Wir sehen darüber hinaus einer im Laufe dieses Jahres vom Obersten Alliierten Befehls- haber Atlantik (SACLANT) ausgerichteten Übung für See- streitkräfte mit Kooperationspartnern entgegen und haben das Angebot Polens begrüßt, im Herbst 1994 eine Übung auszu- richten. 8. Wir sehen der Anwesenheit von General Pavel Gratschow, des russischen Verteidigungsministers, im NATO-Hauptquartier im Laufe dieses Tages entgegen und gaben der Hoffnung Ausdruck, daß Rußland und andere Staaten, die die Vorausset- zung erfüllen und den Wunsch geäußert haben, PFP beizutre- ten, dies in Kürze tun werden. Wir begrüßen gleichermaßen das morgige Treffen mit unseren Amtskollegen aus den Län- dem der Kooperationspartner. 9. Wir haben der Entwicklung des Konzepts des Alliierten Streit- kräftekommandos (CJTF) besondere Bedeutung beigemessen, das der Allianz die effizientere und flexiblere Durchführung ihrer Aufträge einschließlich der Friedenswahrung ermög- lichen soll. Das CJTF-Konzept ist ebenfalls ein Mittel zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Westeuropäischen Union und zur Erleichterung der Beteiligung von Nichtbünd- nispartnern an den neuen Rollen und Aufträgen, die PFP vorsieht. Als Teil der Anpassung der politischen und militäri- schen Strukturen der Allianz zur Unterstützung des gesamten Spektrums ihrer Aufträge und der Entwicklung der sich her- ausbildenden europäischen Sicherheits- und Verteidigungs- identität ist dieses Konzept ein wichtiger Abschnitt inner- halb des fortdauernden Prozesses der Erneuerung und der Umgestaltung der NATO. Wir werden sicherstellen, daß dieses Konzept in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Entwicklung trennbarer, jedoch nicht getrennter Fähig- keiten für den Einsatz durch die NATO oder die WEU um- gesetzt wird. 10. Wir können unseren Partnern die Hand reichen mit einer Zuversicht, die durch die Beständigkeit der transatlantischen Beziehung und durch die Entwicklung eines zunehmend wich- tigen und in sich geschlossenen europäischen Beitrags zu unserer gemeinsamen Sicherheit gestärkt wird. Wir haben die Unverzichtbarkeit sowohl der unmittelbaren Einbeziehung der Vereinigten Staaten und Kanadas in die Sicherheit Europas bekräftigt, einschließlich der weiteren Präsenz substantieller Streitkräfte der Vereinigten Staaten in Europa, als auch der Notwendigkeit, daß die europäischen Bündnispartner größere Verantwortung in Verteidigungsangelegenheiten übernehmen. Wir haben auch die enge und zunehmend praktische Zusam- menarbeit zwischen der NATO und der WEU in Fragen begrüßt, die sich auf die Lage im ehemaligen Jugoslawien und auf die Arbeit am CJTF-Konzept beziehen, jeweils auf der Grundlage der vereinbarten Prinzipien von Komplementarität und Transparenz. 11. Wir haben erneut unsere Sorge zum Ausdruck gebracht, daß die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme eine Bedrohung der internationalen Sicherheit darstellt und wiesen noch einmal auf den Beschluß vom Januar-Gipfel hin, die politischen und verteidigungspoliti- schen Anstrengungen der NATO gegen die Weiterverbreitung zu intensivieren und zu erweitern. In dieser Hinsicht haben wir mit Zufriedenheit die kürzlich in der Hochrangigen Ver- teidigungspolitischen Gruppe für Proliferationsfragen be- gonnene Arbeit überprüft, um die von der Weiterverbreitung ausgehende Bedrohung zu analysieren und zu überlegen, wie besserer Schutz vor ihr erreicht werden kann und erwarten die weiteren Empfehlungen dieses Gremiums. Wenn wir bekräftigt haben, daß das Hauptziel darin besteht, die Weiterverbreitung von vornherein zu verhindern, sind wir uns einig, daß das Bündnis als kollektive Verteidigungs- organisation tätig werden muß, um den Risiken und der möglichen Bedrohung zu begegnen, die von der Weiter- verbreitung für die Sicherheit eines oder mehrerer Bündnis- partner ausgehen könnte. 12. In einer ungewissen Welt muß die Allianz die militärischen Kräfte und Fähigkeiten erhalten, die für alle ihre Rollen und Aufträge erforderlich sind. Die Anforderungen hinsichtlich der Unterstützung der kollektiven Verteidigung und Friedenswah- rung im neuen strategischen Umfeld unterscheiden sich in bedeutender Weise von denen der Vergangenheit. Anpassun- gen der Streitkräfte und der Bereitschaftskategorien müssen einhergehen mit fortlaufender Modernisierung von Ausrü- stung und Gerät, Verbesserungen der Mobilität, der Durchhal- tefähigkeit, der Führung sowie der Erstellung wirksamer Ein- richtung für die Ausbildung und Mobilmachung. Dies setzt die Bereitstellung angemessener Investitionsmittel durch alle Bündnispartner voraus, um die operative Leistungsfähigkeit ihrer Streitkräfte sicherzustellen. Wir stimmen daher über die Wichtigkeit überein, Anstrengungen zu unternehmen, um die Verteidigungsausgaben zu stabilisieren, damit diese Investitio- nen getätigt werden können. 13. Als Teil des regelmäßigen Überprüfungsprozesses unserer Verteidigungspläne haben wir auch einige neue Streitkräfte- ziele gebilligt als Planungsvorgaben für die Bündnispartner bei der Entwicklung der Streitkräfte und Fähigkeiten, wie sie zur Umsetzung des Strategischen Konzepts des Bündnisses erforderlich sind. Diese Streitkräfteziele stellen einen wichti- gen Meilenstein in der Übergangsphase der NATO dar und bilden eine maßgebende Grundlage für unsere zukünftige Streitkräftestruktur. Wenngleich die Vereinbarung dieser Pla- nungsvorgaben keine förmliche Verpflichtung darstellt, sind wir uns darüber einig, daß die Nationen bereit sein sollten, ihre Streitkräftepläne und Prioritäten entsprechend anzupassen, um gemeinsam vereinbarte Kräfteziele erreichen zu können. In der Billigung dieser Ziele sind wir uns einig, daß weitere Arbeit erforderlich ist, um die Forderungen in bezug auf die Bereit- schaftskategorien zu überprüfen und die Fähigkeiten der Al- lianz auf einer Reihe von Feldern zu erweitern, besonders in der Bereitstellung strategischer Mittel einschließlich Trans- port, Logistik sowie Führungs- und Fernmeldesysteme. Wir haben den politischen und militärischen NATO-Behörden entsprechende Aufträge erteilt. 14. Wir haben auf dieser Tagung einen neuen Jahresbericht über Rüstungszusammenarbeit in der Allianz entgegengenommen. Die Rüstungskooperation in der NATO durchläuft immer noch einen Prozeß der Revitalisierung und Reform, und wir haben mit Zufriedenheit die Entscheidungen der Konferenz der Na- tionalen Rüstungsdirektoren zur Kenntnis genommen, einige dringende Notwendigkeiten aufzugreifen, zum Beispiel die Arbeit an einer Bodenüberwachungsfähigkeit und einer erwei- terten Luftverteidigung des Bündnisses. Fortschritte auf diesen Gebieten würden in bedeutsamer Weise zu unseren Anstren- gungen beitragen, neue Fähigkeiten und Kräfte zur Krisenbe- herrschung zu entwickeln und die Gefahren der Proliferation anzugehen. 15. Nach den bedeutenden Veränderungen in der europäischen Sicherheitslage hat der NATO-Ausschuß für Luftverteidigung das langfristige Luftverteidigungsprogramm der Allianz überprüft. Wir haben das überarbeitete Programm begrüßt, dessen Ziel darin besteht, die zusammenhängende Struktur der NATO-Luftverteidigung zu erhalten. Dieser Ausschuß hat die Notwendigkeit einer glaubwürdigen multinationalen Luftver- teidigung betont und hat kritische Bereiche skizziert, in denen weitere eingehende Überlegung notwendig ist. Der Ausschuß entwickelt ebenfalls ein Konzept für eine erweiterte Luftver- teidigungsfähigkeit. 16. Wir haben den Sachstand des nuklearen Dispositivs der Al- lianz überprüft und die wesentliche Rolle der Nuklearstreit- kräfte bekräftigt einschließlich substrategischer Kräfte, die in europäischen Mitgliedstaaten stationiert und auf dem zur Ge- währleistung von Sicherheit und Stabilität erforderlichen Min- destniveau gehalten werden. Die Vereinigten Staaten haben uns über den Sachstand der laufenden Oberprüfung ihres nuklearen Dispositivs unterrichtet, und wir haben die Gelegen- heit begrüßt, uns auf hoher Ebene über Schlüsselfragen zu konsultieren, die Gegenstand der Überprüfung sind. Wir haben den Abschluß der Anfang des Jahres von den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und der Russischen Föderation angekündigten Schritte in sehr naher Zukunft be- grüßt, die Zielprogrammierung für alle strategischen nuklearen Flugkörper, die unter ihrer jeweiligen Kommandogewalt ste- hen, zu entfernen. Wir haben unsere Zufriedenheit über diese wichtige Geste zum Ausdruck gebracht, die das verbesserte Strategische Klima zwischen ehemaligen Gegnern des Kalten Krieges kennzeichnet. 17. Die nukleare Bedrohung gegen die NATO ist mit dem Ende des Kalten Krieges stark zurückgegangen. Es bestehen jedoch eine Reihe von Gründen zur Besorgnis fort. Einer der wichtig- sten ist die Notwendigkeit, daß die Kontrolle über das Nu- klearwaffenarsenal der ehemaligen Sowjetunion erhalten bleibt. Dies setzt den gefahrenfreien und sicheren Transport und die Lagerung aller Waffen sowie die Sicherung und endgültige Entsorgung des Materials aus der großen Anzahl zu zerlegender Waffen voraus. Jeglicher Verlust über die Kontrolle von Nuklearwaffen oder zugehöriges kritisches Material könnte eine sehr ernste Gefährdung für die Sicher- heit der Allianz darstellen. Wir haben unsere Bereitschaft bekräftigt, bei der Beseitigung dieser Waffen Unterstützung und damit verbundene Hilfe zu leisten, wie sie von vie- len NATO-Ländern bereits jetzt zur Verfügung gestellt werden. 18. Wir haben unsere Zufriedenheit zum Ausdruck gebracht über den Fortschritt beim Transfer von Nuklearwaffen aus der Ukraine nach Rußland zur Beseitigung dieser Waffen in (Ur- einstimmung mit der trilateralen Erklärung mit den Vereinig- ten Staaten vom 14. Januar und haben ferner unsere Erwartung geäußert, daß die Ukraine bald dem Vertrag über die Nichtver- breitung nuklearer Waffen (NVV) als Nichtkernwaffenstaat in Erfüllung der von ihr übernommenen Verpflichtungen beitritt und damit den Weg freimacht für die Implementierung der Verträge START 1 und START Il. Wir haben den Beitritt Kasachstans und Georgiens zum NVV begrüßt. Wir unterstüt- zen Anstrengungen, das Verifikationsregime in Verbindung mit dem NVV zu stärken, seine Mitgliedschaft zu erweitem und auf der Konferenz der NVV-Vertragsparteien im Jahre 1995 die unbefristete und unkonditionierte Verlängerung des Vertragwerks zu erreichen. 19. Die Weigerung der Demokratischen Volksrepublik Korea, alle von ihr übemommenen Verpflichtungen des NVV und die Vereinbarung mit der Internationalen Atomenergieorganisa- tion (IAEO) über Sicherungsmaßnahmen zu erfüllen, ihre wiederholte Androhung, aus dem Vertrag ganz auszutreten und ihre nachweisliche Ausfuhr von ballistischen Flugkörpern und Waffentechnologien in Krisenregionen stellen eine ernst- hafte Gefährdung für Frieden und Stabilität im Fernen Osten und der ganzen Welt dar. Dies stellt die gesamte Völker- gemeinschaft vor ein ernstes und beispielloses Problem. Wir wollen jede Anstrengung unterstützen, die zur Lösung dieses Problems beitragen kann. 20. Das Brüsseler Gipfeltreffen war Markstein in einem neuen Abschnitt der fortwährenden Anpassung der Allianz, um den Herausforderungen im sich verändernden Sicherheitsumfeld zu begegnen. Er hat Initiativen auf den Weg gebracht, die sich in bedeutender Weise auf die kollektive Verteidigungsvorkeh- rungen der Allianz auswirken. Bei der Umsetzung dieser Initiativen kommt den Verteidigungsministern eine Schlüssel- rolle zu, und unsere heutigen Gespräche waren ein wichtiger Schritt in diesem Prozeß. Es ist unser Ziel sicherzustellen, daß die NATO-Kräftestrukturen und -Verfahren wirksam, schlüs- sig und dazu befähigt sind, alle Rollen und Aufgaben der Allianz wahrzunehmen, dabei aber gleichzeitig den sich weiterentwickelnden politischen Notwendigkeiten unseres gewandelten Bündnisses Rechnung tragen. Auf dieser Grundlage werden wir unseren Aufgaben der kollektiven Verteidigung gerecht werden und einen wesentlichen Bei- trag zu Kooperation und zu weiterreichender Stabilität in Europa leisten.
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