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1. Wir, die Verteidigungsminister und Vertreter Albaniens, Ar- meniens, Belgiens, Bulgariens, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Finnlands, Georgiens, Griechenlands, Islands, Ita- liens, Kanadas, der Kirgisischen Republik, Lettlands, - Litau- ens, Luxemburgs, Moldaus, der Niederlande, Norwegens, Polens, Portugals, Rumäniens, Rußlands, Schwedens, der Slowakei, Sloweniens, Spaniens, der Tschechischen Republik, der Türkei, der Ukraine, Ungarns, des Vereinigten König- reichs und der Vereinigten Staaten sowie Weißrußlands sind heute in Brüssel zusammengetreten, um unseren Beitrag zum Prozeß des Dialogs, der Zusammenarbeit und Partnerschaft in Verteidigungsfragen zu bewerten und ihm weitere Impulse zu geben. Wir führten darüber hinaus ein ausführliches Gespräch über weitergefaßte Fragen und Herausforderungen, die unsere Sicherheit betreffen. Wir begrüßten unsere Amtskollegen aus Finnland, Slowenien und Schweden, die zum ersten Mal an unserem Treffen teilnahmen. 2. Seit dem letzten Treffen dieser Art im März 1993 haben wir unseren regelmäßigen und strukturierten Dialog intensiviert, sowohl bilateral als auch multilateral. Zunehmend praktische Zusammenarbeit trägt in bedeutender Weise zu weiterer Ver- besserung von Transparenz und gegenseitigem Verständnis bei. Im Rahmen unserer Kooperation ist eine Vielzahl von Aktivitäten und Projekten angelaufen, unter anderem Sympo- sien, Seminare, Stabsgespräche, Expertenbesuche, militärische Lehrgänge sowie andere Kontakte. Militärische Besuche auf hoher Ebene und Treffen des Militärausschusses mit Koope- rationspartnern, sowohl auf Ebene der Militärischen Vertreter als auch der Generalstabschefs, haben sich als besonders wichtig erwiesen, um unsere Zusammenarbeit weiterzuent- wickeln. 3. Wir sind der Meinung, daß unsere Zusammenarbeit im Rah- men des Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR) einen wertvollen Beitrag zur Festigung von Sicherheit und Stabilität in Europa darstellt. Unsere weiteren Anstrengungen werden auf dem sicheren Fundament des gegenseitigen Verständnisses und der Erfahrung aufbauen, das wir durch diesen intensivier- ten Dialog und die praktische Zusammenarbeit während der vergangenen zwei Jahre geschaffen haben. Wir werden unsere besondere Aufmerksamkeit weiterhin anstehenden Fragen widmen, zum Beispiel der Streitkräftestruktur, Ausbildung und Erziehung; Organisation der Verteidigung, Belangen der Verteidigungsplanung, zivil-militärischen Beziehungen und dem rechtlichen Rahmen für Streitkräfte. 4. Wie auf dem Athener Ministertreffen des NAKR im Juni letzten Jahres bekräftigt, ist es ein wichtiger Grundsatz, daß Friedenswahrung nur unter der Autorität der UN oder der KSZE durchgeführt wird. Da die Forderung zur Unterstützung von Anstrengungen auf diesem Gebiet weiter zunimmt, wird auch unsere Fähigkeit zur Zusammenarbeit immer wichtiger. Viele Länder der NATO und der Kooperationspartner arbeiten bereits jetzt bei der Unterstützung von VN-Einsätzen zusam- men; in einigen Fällen geschieht dies bereits seit vielen Jahren. Angesichts der Notwendigkeit zur erforderlichen Vorberei- tung unserer Streitkräfte auf diese Aufträge, hat sich der im NAKR-Rahmen erreichte Fortschritt in der praktischen und technischen Zusammenarbeit bei der Friedenswahrung als sehr wertvoll erwiesen. Zusätzlich zur Kooperation in der "NAKR-Ad-hoc-Gruppe Zusammenarbeit bei friedenserhal- tenden Maßnahmen" sind eine Anzahl wichtiger bilateraler und multilateraler Aktivitäten angelaufen, so zum Beispiel die zur Zeit unternommenen Anstrengungen einer Reihe von Staaten, Estland, Lettland und Litauen bei der Aufstellung eines baltischen Bataillons für friedenserhaltende Aufgaben zu helfen. Wir haben die Vorlage eines Berichts vom 14. März 1994 durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen an die Vollversammlung und den Sicherheitsrat unter dem Thema "Verbesserung der Fähigkeit der VN zur Friedenserhaltung" begrüßt. 5. Die Initiative der Partnerschaft für den Frieden, die erst vor vier Monaten gebilligt wurde, hat die Bündnis- und die Koope- rationspartner in die Lage versetzt, substantielle Fortschritte zur Förderung der Kooperationsziele zu machen. 18. Länder haben der auf dem Gipfeltreffen ausgesprochenen Einladung bisher Folge geleistet und sich den Bündnispartnern in der Partnerschaft angeschlossen. Bedeutender Fortschritt ist in der Entwicklung des Partnerschafts-Arbeitsprogramms und indivi- dueller Partnerschaftsprogramme erzielt worden. Der Bau von Büroräumen für Kooperationspartner im NATO-Hauptquartier ist abgeschlossen. Die Einrichtungen für die Partnerschafts- koordinierungszelle in Mons wurden am 28. April 1994 ge- öffnet. 6. Darüber hinaus ist ein inhaltsreiches Übungskalendarium für 1994 zusammengestellt worden, das den Beginn einer Reihe gemeinsamer militärischer Ausbildungsaktivitäten einleitet, um engere militärische Zusammenarbeit und Interoperabilität zu fördern. Das Ausbildungs- und Übungsprogramm ist eines der wichtigsten und sichtbarsten Elemente der praktischen, konkreten Zusammenarbeit, die wir in Übereinstimmung mit den Zielen der Partnerschaft für den Frieden anstreben. In diesem Zusammenhang gilt unser Dank den Niederlanden, die als erstes Land angeboten haben, eine multinationale Truppen- übung zur Friedenserhaltung auszurichten, die im Oktober stattfinden wird und an der viele Länder mit Truppenteilen oder Beobachtern teilnehmen werden. Ferner wird die Mög- lichkeit einer Übung im Bereich des Obersten Alliierten Be- fehlshabers Atlantik (SACLANT) ins Auge gefaßt. Darüber hinaus begrüßen wir das Angebot Polens, im Herbst 1994 eine Übung auszurichten. Wir sind ferner der Ansicht, daß Initiati- ven, wie zum Beispiel Vorschläge für eine trilaterale britisch- deutsch-ungarische Übung zur Friedenserhaltung sowie die trilateralen dänisch-deutsch-polnischen Vorhaben einer Mi- nenräumübung und einer Übung der Landstreitkräfte, in nütz- licher Weise zu unserer gemeinsamen Anstrengung beitragen werden, praktische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Frie- denserhaltung im Rahmen des NAKR/der Partnerschaft für den Frieden zu fördern. 7. Diejenigen von uns, die das Rahmendokument zur Partner- schaft für den Frieden bereits unterzeichnet haben, sehen das Jahr 1994 als ein entscheidendes Jahr im Prozeß der Weiter- führung unserer praktischen Zusammenarbeit an. Die durch das NATO-Gipfeltreffen im Januar 1994 auf den Weg ge- brachte Partnerschaft für den Frieden geht weit über Dialog und Zusammenarbeit hinaus, um eine echte Partnerschaft zu begründen. Sie soll politische und militärische Zusammenar- beit auf ganz Europa ausdehnen und intensivieren und so zu größerer Stabilität und dem Abbau von Gefahren für den Frieden führen. Die Partnerschaft wird unter anderem zur Entwicklung kooperativer militärischer Beziehungen durch gemeinsame Planung, Ausbildung und Übungen beitragen, um die Fähigkeit auszubauen, Aufträge auf den Gebieten der Friedenserhaltung, des Such- und Rettungsdienstes, humanitä- rer sowie anderer evtl. noch zu vereinbarender Einsätze durch- zuführen und Kräfte aufzustellen, die besser zusammenwirken können. In dieser Hinsicht kommt der Entwicklung und Um- setzung eines Prozesses der Verteidigungsplanung und ihrer Überprüfung besondere Wichtigkeit zu. Wir treten uneinge- schränkt für die Partnerschaft und ihre erfolgreiche Umset- zung ein, mit dem Ziel, die Erwartungen aller Beteiligten zu erfüllen. Heute haben wir weitere Beiträge erörtert, die wir als Verteidigungsminister zu diesem Prozeß leisten können. Wir werden weiterhin jede mögliche Unterstützung für Anstren- gungen anbieten, die darauf abzielen, einen erfolgreichen Kooperationsprozeß und eine für alle nutzbringende Partner- schaft zu verwirklichen, die auf die Belange der einzelnen Länder zugeschnitten sind. 8. Wir sind weiterhin zutiefst besorgt über die bewaffneten Konflikte in einer Reihe von Ländern, wodurch die Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum ernsthaft bedroht wird. In diesem Zusammenhang haben wir der Lage in der Republik Bosnien und Herzegowina besondere Aufmerksam- keit gewidmet. Wir haben erneut erklärt, daß wir den friedens- wahrenden und humanitären Auftrag der VN unterstützen und darauf hingewiesen, daß viele unserer Länder Truppen für UNPROFOR abgestellt haben. Wir haben auch besonders auf die Entscheidung der NATO hingewiesen, auf Ersuchen durch den VN-Generalsekretär Luftstreitkräfte des Bündnisses zur Unterstützung der einschlägigen Resolutionen des UN-Sicher- heitsrats bereitzustellen. Wir haben bekräftigt, daß eine Lö- sung des Konflikts nur auf dem Verhandlungsweg gefunden werden kann. Daher haben wir das auf dem Genfer Außen- ministertreffen vom 13. Mai 1994 aufgezeigte weitere Vorge- hen begrüßt, das darauf abzielt, ein völliges Ende der Feind- seligkeiten sowie eine baldige und dauerhafte Lösung zu erreichen. 9. Wir sehen der vollständigen Implementierung des START-1- Vertrags entgegen und der von Präsident Clinton, Präsident Krawtschuk und Präsident Jelzin am 14. Januar 1994 in Mos- kau unterzeichneten trilateralen Erklärung über die Übergabe aller Nuklearwaffen der Ukraine an Rußland zur Zerlegung dieser Waffen gegen entsprechenden Wertausgleich durch Rußland an die Ukraine für das in diesen Waffen enthaltene hochangereicherte Uran. Wir begrüßen die Bereitschaft der drei gemeinsamen Depositarstaaten des Vertrags über die Nichtverbreitung nuklearer Waffen (NVV), der Ukraine die in der trilateralen Erklärung festgelegten Zusicherungen zu ge- ben, sobald der START-I-Vertrag in Kraft tritt und die Ukrai- ne als Nichtkernwaffenstaat Vertragspartei des NVV wird. In dieser Hinsicht begrüßen wir die im März 1994 von der Ukraine begonnene Übergabe an Rußland von nuklearen Ge- fechtsköpfen aus strategischen Waffensystemen als einen be- deutsamen Schritt zur Erfüllung der von der Ukraine übernom- menen Verpflichtungen. Wir sehen dem frühestmöglichen Beitritt der Ukraine zum NVV als Nichtkernwaffenstaat ent- gegen. Wir bekräftigen unsere Absicht, die geltenden Normen der Nichtverbreitung und andere Regime zu respektieren, die aufgestellt worden sind, um der Gefahr der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme vor- zubeugen. Wir treten ebenso für größere Transparenz im konventionellen Waffentransfer ein. Wir fordern alle Staaten nachdrücklich auf, alle für das UN-Register über Konventio- nelle Waffen erforderliche Daten und Informationen bereitzu- stellen. Wir bekräftigen unsere Bereitschaft, den KSE-Vertrag als Eckpfeiler für Sicherheit und Stabilität in Europa weiter zu unterstützen. Wir haben mit Zufriedenheit zur Kenntnis ge- nommen, daß mehrere gemeinsame Inspektionen erfolgreich durchgeführt worden sind und daß vor kurzem die Datenbank VERITY im NATO-Hauptquartier für alle KSE-Signatar- staaten geöffnet worden ist. 10. Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen einschließlich Frie- denserhaltung stellt einen der Schlüsselbeiträge zur Gestaltung einer echten Partnerschaft dar, die uns helfen wird, unser gemeinsames Ziel der Festigung internationaler Sicherheit und Stabiliät zu erreichen. In unserer Eigenschaft als Verteidi- gungsminister werden wir unseren Teil im Rahmen dieses Prozesses uneingeschränkt wahrnehmen. Wir werden jährlich oder bei Bedarf häufiger zusammentreten, um den Fortschritt zu überprüfen und der Zusammenarbeit und Partnerschaft auf dem Verteidigungssektor weitere Impulse zu geben.
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