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1994-05-25

Gemeinsame Erklärung der NATO-Verteidigungsminister und Kooperationspartner

Ministertagung am 25. Mai 1994 in Brüssel

1.

Wir, die Verteidigungsminister und Vertreter Albaniens, Ar-
meniens, Belgiens, Bulgariens, Dänemarks, Deutschlands,  
Estlands, Finnlands, Georgiens, Griechenlands, Islands, Ita-
liens, Kanadas, der Kirgisischen Republik, Lettlands, - Litau-
ens, Luxemburgs, Moldaus, der Niederlande, Norwegens,
Polens, Portugals, Rumäniens, Rußlands, Schwedens, der
Slowakei, Sloweniens, Spaniens, der Tschechischen Republik,
der Türkei, der Ukraine, Ungarns, des Vereinigten König-
reichs und der Vereinigten Staaten sowie Weißrußlands sind
heute in Brüssel zusammengetreten, um unseren Beitrag zum
Prozeß des Dialogs, der Zusammenarbeit und Partnerschaft in
Verteidigungsfragen zu bewerten und ihm weitere Impulse zu  
geben.  Wir führten darüber hinaus ein ausführliches Gespräch
über weitergefaßte Fragen und Herausforderungen, die unsere
Sicherheit betreffen.  Wir begrüßten unsere Amtskollegen aus
Finnland, Slowenien und Schweden, die zum ersten Mal an
unserem Treffen teilnahmen.

2.

Seit dem letzten Treffen dieser Art im März 1993 haben wir
unseren regelmäßigen und strukturierten Dialog intensiviert,
sowohl bilateral als auch multilateral.  Zunehmend praktische
Zusammenarbeit trägt in bedeutender Weise zu weiterer Ver-
besserung von Transparenz und gegenseitigem Verständnis
bei.  Im Rahmen unserer Kooperation ist eine Vielzahl von
Aktivitäten und Projekten angelaufen, unter anderem Sympo-
sien, Seminare, Stabsgespräche, Expertenbesuche, militärische
Lehrgänge sowie andere Kontakte.  Militärische Besuche auf
hoher Ebene und Treffen des Militärausschusses mit Koope-
rationspartnern, sowohl auf Ebene der Militärischen Vertreter
als auch der Generalstabschefs, haben sich als besonders 
wichtig erwiesen, um unsere Zusammenarbeit weiterzuent-
wickeln.

3.

Wir sind der Meinung, daß unsere Zusammenarbeit im Rah-
men des Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR) einen
wertvollen Beitrag zur Festigung von Sicherheit und Stabilität
in Europa darstellt.  Unsere weiteren Anstrengungen werden
auf dem sicheren Fundament des gegenseitigen Verständnisses
und der Erfahrung aufbauen, das wir durch diesen intensivier-
ten Dialog und die praktische Zusammenarbeit während der
vergangenen zwei Jahre geschaffen haben.  Wir werden unsere
besondere Aufmerksamkeit weiterhin anstehenden Fragen
widmen, zum Beispiel der Streitkräftestruktur, Ausbildung
und Erziehung; Organisation der Verteidigung, Belangen der  
Verteidigungsplanung, zivil-militärischen Beziehungen und
dem rechtlichen Rahmen für Streitkräfte.

4.

Wie auf dem Athener Ministertreffen des NAKR im Juni
letzten Jahres bekräftigt, ist es ein wichtiger Grundsatz, daß
Friedenswahrung nur unter der Autorität der UN oder der
KSZE durchgeführt wird.  Da die Forderung zur Unterstützung 
von Anstrengungen auf diesem Gebiet weiter zunimmt, wird
auch unsere Fähigkeit zur Zusammenarbeit immer wichtiger.  
Viele Länder der NATO und der Kooperationspartner arbeiten  
bereits jetzt bei der Unterstützung von VN-Einsätzen zusam-
men; in einigen Fällen geschieht dies bereits seit vielen Jahren.
Angesichts der Notwendigkeit zur erforderlichen Vorberei-  
tung unserer Streitkräfte auf diese Aufträge, hat sich der
im NAKR-Rahmen erreichte Fortschritt in der praktischen
und technischen Zusammenarbeit bei der Friedenswahrung
als sehr wertvoll erwiesen.  Zusätzlich zur Kooperation in der
"NAKR-Ad-hoc-Gruppe Zusammenarbeit bei friedenserhal-
tenden Maßnahmen" sind eine Anzahl wichtiger bilateraler    
und multilateraler Aktivitäten angelaufen, so zum Beispiel die
zur Zeit unternommenen Anstrengungen einer Reihe von
Staaten, Estland, Lettland und Litauen bei der Aufstellung
eines baltischen Bataillons für friedenserhaltende Aufgaben zu
helfen.  Wir haben die Vorlage eines Berichts vom 14.  März
1994 durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen an die
Vollversammlung und den Sicherheitsrat unter dem Thema
"Verbesserung der Fähigkeit der VN zur Friedenserhaltung"  
begrüßt.

5.
Die Initiative der Partnerschaft für den Frieden, die erst vor
vier Monaten gebilligt wurde, hat die Bündnis- und die Koope-
rationspartner in die Lage versetzt, substantielle Fortschritte
zur Förderung der Kooperationsziele zu machen. 18.  Länder
haben der auf dem Gipfeltreffen ausgesprochenen Einladung 
bisher Folge geleistet und sich den Bündnispartnern in der 
Partnerschaft angeschlossen.  Bedeutender Fortschritt ist in der
Entwicklung des Partnerschafts-Arbeitsprogramms und indivi-
dueller Partnerschaftsprogramme erzielt worden.  Der Bau von
Büroräumen für Kooperationspartner im NATO-Hauptquartier
ist abgeschlossen.  Die Einrichtungen für die Partnerschafts-
koordinierungszelle in Mons wurden am 28.  April 1994 ge- 
öffnet.

6.
  
Darüber hinaus ist ein inhaltsreiches Übungskalendarium für
1994 zusammengestellt worden, das den Beginn einer Reihe
gemeinsamer militärischer Ausbildungsaktivitäten einleitet,   
um engere militärische Zusammenarbeit und Interoperabilität
zu fördern.  Das Ausbildungs- und Übungsprogramm ist eines 
der wichtigsten und sichtbarsten Elemente der praktischen,
konkreten Zusammenarbeit, die wir in Übereinstimmung mit 
den Zielen der Partnerschaft für den Frieden anstreben.  In
diesem Zusammenhang gilt unser Dank den Niederlanden, die  
als erstes Land angeboten haben, eine multinationale Truppen-
übung zur Friedenserhaltung auszurichten, die im Oktober   
stattfinden wird und an der viele Länder mit Truppenteilen
oder Beobachtern teilnehmen werden.  Ferner wird die Mög-
lichkeit einer Übung im Bereich des Obersten Alliierten Be-
fehlshabers Atlantik (SACLANT) ins Auge gefaßt.  Darüber
hinaus begrüßen wir das Angebot Polens, im Herbst 1994 eine
Übung auszurichten.  Wir sind ferner der Ansicht, daß Initiati-
ven, wie zum Beispiel Vorschläge für eine trilaterale britisch-
deutsch-ungarische Übung zur Friedenserhaltung sowie die
trilateralen dänisch-deutsch-polnischen Vorhaben einer Mi-
nenräumübung und einer Übung der Landstreitkräfte, in nütz-   
licher Weise zu unserer gemeinsamen Anstrengung beitragen  
werden, praktische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Frie-  
denserhaltung im Rahmen des NAKR/der Partnerschaft für
den Frieden zu fördern.

7.

Diejenigen von uns, die das Rahmendokument zur Partner-    
schaft für den Frieden bereits unterzeichnet haben, sehen das
Jahr 1994 als ein entscheidendes Jahr im Prozeß der Weiter-
führung unserer praktischen Zusammenarbeit an.  Die durch  
das NATO-Gipfeltreffen im Januar 1994 auf den Weg ge-
brachte Partnerschaft für den Frieden geht weit über Dialog  
und Zusammenarbeit hinaus, um eine echte Partnerschaft zu  
begründen.  Sie soll politische und militärische Zusammenar-
beit auf ganz Europa ausdehnen und intensivieren und so zu
größerer Stabilität und dem Abbau von Gefahren für den
Frieden führen.  Die Partnerschaft wird unter anderem zur
Entwicklung kooperativer militärischer Beziehungen durch   
gemeinsame Planung, Ausbildung und Übungen beitragen, um
die Fähigkeit auszubauen, Aufträge auf den Gebieten der
Friedenserhaltung, des Such- und Rettungsdienstes, humanitä-
rer sowie anderer evtl. noch zu vereinbarender Einsätze durch-
zuführen und Kräfte aufzustellen, die besser zusammenwirken   
können.  In dieser Hinsicht kommt der Entwicklung und Um-  
setzung eines Prozesses der Verteidigungsplanung und ihrer  
Überprüfung besondere Wichtigkeit zu.  Wir treten uneinge-
schränkt für die Partnerschaft und ihre erfolgreiche Umset-
zung ein, mit dem Ziel, die Erwartungen aller Beteiligten zu
erfüllen.  Heute haben wir weitere Beiträge erörtert, die wir als
Verteidigungsminister zu diesem Prozeß leisten können.  Wir
werden weiterhin jede mögliche Unterstützung für Anstren-
gungen anbieten, die darauf abzielen, einen erfolgreichen
Kooperationsprozeß und eine für alle nutzbringende Partner-
schaft zu verwirklichen, die auf die Belange der einzelnen
Länder zugeschnitten sind.

8.

Wir sind weiterhin zutiefst besorgt über die bewaffneten   
Konflikte in einer Reihe von Ländern, wodurch die Sicherheit
und Stabilität im euro-atlantischen Raum ernsthaft bedroht
wird.  In diesem Zusammenhang haben wir der Lage in der
Republik Bosnien und Herzegowina besondere Aufmerksam-
keit gewidmet.  Wir haben erneut erklärt, daß wir den friedens-
wahrenden und humanitären Auftrag der VN unterstützen und
darauf hingewiesen, daß viele unserer Länder Truppen für   
UNPROFOR abgestellt haben.  Wir haben auch besonders auf
die Entscheidung der NATO hingewiesen, auf Ersuchen durch
den VN-Generalsekretär Luftstreitkräfte des Bündnisses zur  
Unterstützung der einschlägigen Resolutionen des UN-Sicher-
heitsrats bereitzustellen.  Wir haben bekräftigt, daß eine Lö-
sung des Konflikts nur auf dem Verhandlungsweg gefunden
werden kann.  Daher haben wir das auf dem Genfer Außen-
ministertreffen vom 13.  Mai 1994 aufgezeigte weitere Vorge-
hen begrüßt, das darauf abzielt, ein völliges Ende der Feind-
seligkeiten sowie eine baldige und dauerhafte Lösung zu
erreichen.

9.

Wir sehen der vollständigen Implementierung des START-1-
Vertrags entgegen und der von Präsident Clinton, Präsident 
Krawtschuk und Präsident Jelzin am 14.  Januar 1994 in Mos- 
kau unterzeichneten trilateralen Erklärung über die Übergabe  
aller Nuklearwaffen der Ukraine an Rußland zur Zerlegung
dieser Waffen gegen entsprechenden Wertausgleich durch
Rußland an die Ukraine für das in diesen Waffen enthaltene  
hochangereicherte Uran.  Wir begrüßen die Bereitschaft der
drei gemeinsamen Depositarstaaten des Vertrags über die
Nichtverbreitung nuklearer Waffen (NVV), der Ukraine die in
der trilateralen Erklärung festgelegten Zusicherungen zu ge-
ben, sobald der START-I-Vertrag in Kraft tritt und die Ukrai-
ne als Nichtkernwaffenstaat Vertragspartei des NVV wird.  In
dieser Hinsicht begrüßen wir die im März 1994 von der
Ukraine begonnene Übergabe an Rußland von nuklearen Ge-
fechtsköpfen aus strategischen Waffensystemen als einen be-  
deutsamen Schritt zur Erfüllung der von der Ukraine übernom- 
menen Verpflichtungen.  Wir sehen dem frühestmöglichen
Beitritt der Ukraine zum NVV als Nichtkernwaffenstaat ent-
gegen.  Wir bekräftigen unsere Absicht, die geltenden Normen
der Nichtverbreitung und andere Regime zu respektieren, die
aufgestellt worden sind, um der Gefahr der Weiterverbreitung
von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme vor-
zubeugen.  Wir treten ebenso für größere Transparenz im
konventionellen Waffentransfer ein.  Wir fordern alle Staaten
nachdrücklich auf, alle für das UN-Register über Konventio-
nelle Waffen erforderliche Daten und Informationen bereitzu-
stellen.  Wir bekräftigen unsere Bereitschaft, den KSE-Vertrag
als Eckpfeiler für Sicherheit und Stabilität in Europa weiter zu
unterstützen.  Wir haben mit Zufriedenheit zur Kenntnis ge-
nommen, daß mehrere gemeinsame Inspektionen erfolgreich
durchgeführt worden sind und daß vor kurzem die Datenbank
VERITY im NATO-Hauptquartier für alle KSE-Signatar-
staaten geöffnet worden ist.

10.

Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen einschließlich Frie-
denserhaltung stellt einen der Schlüsselbeiträge zur Gestaltung
einer echten Partnerschaft dar, die uns helfen wird, unser   
gemeinsames Ziel der Festigung internationaler Sicherheit und
Stabiliät zu erreichen.  In unserer Eigenschaft als Verteidi-
gungsminister werden wir unseren Teil im Rahmen dieses
Prozesses uneingeschränkt wahrnehmen.  Wir werden jährlich
oder bei Bedarf häufiger zusammentreten, um den Fortschritt
zu überprüfen und der Zusammenarbeit und Partnerschaft auf
dem Verteidigungssektor weitere Impulse zu geben.


Quelle: Bulletin Nr. 58 vom 16.06.1994, S. 546-556




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