![]() |
quellen |
Die an dem Treffen des Nordatlantikrates im NATO-Haupt- quartier in Brüssel teilnehmenden Staats- und Regierungschefs veröffentlichten am 11. Januar 1994 folgende Erklärung: 1. Wir, die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer der Nordatlantischen Allianz, sind in Brüssel zusammengetreten, um unser Bündnis angesichts der historischen Veränderungen, die den gesamten europäischen Kontinent erfassen, zu erneuern. Wir begrüßen das neue Klima der Kooperation, das sich in Europa mit dem Ende der durch den Kalten Krieg verkörperten Periode weltweiter Konfrontation eingestellt hat. Wir müssen aber auch feststellen, daß andere Ursachen für Instabilität, Spannung und Konflikt entstanden sind. Wir bekräftigen daher die bleibende Gültigkeit und Unverzichtbarkeit unserer Allianz. Sie beruht auf einer starken transatlantischen Bindung als Ausdruck eines ge- meinsamen Schicksals. Sie spiegelt eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität wider, die als Ausdruck eines gereiften Europas schrittweise Gestalt annimmt. Sie strebt nach neuen Formen der Zusammenarbeit in ganz Europa. Sie beruht, wie schon in Artikel 2 des Washingtoner Vertrags vorgesehen, auf enger Zusammenarbeit in allen Bereichen. Aufbauend auf unseren Entscheidungen von London und Rom sowie unserem neuen Strategischen Konzept bringen wir In- itiativen auf den Weg, die darauf angelegt sind, zu dauerhaftem Frieden, Stabilität und Wohlstand in ganz Europa beizutragen, dem grundlegenden Ziel unserer Allianz seit jeher. Wir haben vereinbart: - die politischen und militärischen Strukturen des Bündnisses weiter anzupassen, um dem gesamten Spektrum seiner Aufga- ben wie auch der Entwicklung der sich herausbildenden Euro- päischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität Rechnung zu tragen und das Konzept alliierter Streitkräftekommandos zu billigen; - zu bekräftigen, daß die Allianz für die Mitgliedschaft anderer europäischer Staaten offenbleibt; - eine bedeutende Initiative über eine Partnerschaft für den Frieden einzuleiten, in der wir Partner auffordern, gemeinsam mit uns neue politische und militärische Anstrengungen zu unternehmen und Seite an Seite mit dem Bündnis zusammen- zuarbeiten; - unsere Anstrengungen gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme zu inten- sivieren. 2. Wir bekräftigen unser nachdrückliches Bekenntnis zur trans- atlantischen Bindung, die das tragende Fundament der NATO bildet. Die weitere Präsenz substantieller Streitkräfte der Verei- nigten Staaten in Europa ist ein entscheidend wichtiger Aspekt dieser Bindung. Alle unsere Länder wünschen die weitere unmit- telbare Einbeziehung der Vereinigten Staaten und Kanadas in die Sicherheit Europas. Wir stellen fest, daß dies auch der ausdrück- liche Wunsch der neuen Demokratien im Osten ist, die in der transatlantischen Bindung ein unersetzbares Pfand für Sicherheit und Stabilität in Europa insgesamt sehen. Die umfassendere Einbindung der Länder Mittel- und Osteuropas sowie der ehema- ligen Sowjetunion in ein eines und freies Europa kann ohne die starke und aktive Beteiligung aller Bündnispartner auf beiden Seiten des Atlantiks nicht erfolgreich sein. 3. Heute bekräftigen und erneuern wir diese Bindung zwischen Nordamerika und einem Europa, das im Begriff ist, eine gemein- same Außen- und Sicherheitspolitik zu entwickeln und größere Verantwortung in Verteidigungsangelegenheiten zu übernehmen. Wir begrüßen das Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht und das Entstehen der Europäischen Union, die den europäischen Pfeiler der Allianz stärken und das Bündnis in die Lage versetzen wird, einen geschlosseneren Beitrag zur Sicherheit aller Bündnis- partner zu leisten. Wir bekräftigen, daß die Allianz das wesent- liche Forum der Konsultation unter ihren Mitgliedstaaten und für die Vereinbarung von politischen Maßnahmen ist, die sich auf die Sicherheits- und Verteidigungsverpflichtungen der Bündnispart- ner nach dem Washingtoner Vertrag auswirken. 4. Wir unterstützen uneingeschränkt die Entwicklung einer Europäi- schen Sicherheits- und Verteidigungsidentität, die - wie im Ver- trag von Maastricht gefordert - in der längerfristigen Perspektive einer mit der Politik der Atlantischen Allianz zu vereinbarenden gemeinsamen Verteidigungspolitik innerhalb der Europäischen Union zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte. Das Entstehen einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität wird den europäischen Pfeiler der Allianz stärken, dabei die transatlantische Bindung festigen und die euro- päischen Bündnispartner in die Lage versetzen, größere Verant- wortung für ihre gemeinsame Sicherheit und Verteidigung zu übernehmen. Die Allianz und die Europäische Union teilen ge- meinsame strategische Interessen. 5. Wir unterstützen die Stärkung des europäischen Pfeilers der Allianz durch die Westeuropäische Union, die zur Zeit als die Verteidigungskomponente der Europäischen Union ausgebaut wird. Die Organisation und die Ressourcen des Bündnisses wer- den entsprechend angepaßt, um diesen Prozeß zu erleichtem. Wir begrüßen die enge und wachsende Zusammenarbeit zwischen NATO und der WEU, die auf der Grundlage vereinbarter Prinzi- pien der Komplementarität und Transparenz erzielt worden ist. In künftigen Krisenlagen werden NATO und die WEU sich beraten, soweit erforderlich auch durch gemeinsame Ratstreffen, um zu klären, wie solche Krisenlagen anzugehen sind. 6. Wir sind daher bereit, auf der Grundlage von Konsultationen im Nordatlantikrat kollektive Ressourcen des Bündnisses für WEU- Operationen zur Verfügung zu stellen, die von den europäischen Bündnispartnern in der Verfolgung ihrer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wahrgenommen werden. Wir unterstützen die Entwicklung trennbarer, jedoch nicht getrennter Fähigkeiten, die den europäischen Bedürfnissen gerecht werden und zur Si- cherheit der Allianz beitragen können. Bessere europäische Koor- dinierung und Planung werden gleichzeitig den europäischen Pfeiler und das Bündnis selbst stärken. Integrierten und multi- nationalen europäischen Strukturen, wie sie im Zusammenhang mit einer sich herausbildenden Europäischen Verteidigungsidenti- tät weiterentwickelt werden, kommt zunehmend ebenfalls eine ähnlich wichtige Rolle zu, um die Fähigkeit der Bündnispartner zu verbessern, in der gemeinsamen Verteidigung und bei anderen Aufgaben zusammenzuwirken. 7. In der Wahrnehmung unserer gemeinsamen transatlantischen Sicherheitserfordemisse wird die NATO zunehmend aufgefordert werden, Aufträge durchzuführen, zusätzlich zur traditionellen und grundlegenden Aufgabe der kollektiven Verteidigung ihrer Mit- glieder, die eine Kernfunktion bleibt. Wir bekräftigen unser An- gebot, von Fall zu Fall in Übereinstimmung mit unseren eigenen Verfahren friedenswahrende und andere Operationen unter der Autorität des UN-Sicherheitsrats oder der Verantwortung der KSZE zu unterstützen, unter anderem auch dadurch, daß wir Ressourcen und Fachwissen der Allianz zur Verfügung stellen. Eine Teilnahme an solchen Operationen oder Aufträgen bleibt den Entscheidungen der Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit ih- rer jeweiligen nationalen Verfassung vorbehalten. 8. Vor diesem Hintergrund muß die NATO die Anpassung ihrer Kommando- und Streitkräftestruktur entsprechend der im Strate- gischen Konzept der Allianz enthaltenen Forderungen nach flexiblen und zeitgerechten Reaktionen fortführen. Wir werden auch den europäischen Pfeiler der Allianz stärken müssen, indem wir die Nutzung unserer militärischen Fähigkeiten für NATO- und europäische/WEU-Operationen erleichtern und die Teilnah- me von Nichtbündnispartnern an gemeinsamen friedenswahren- den und anderen Operationen in Krisenlagen unterstützen, wie dies unter der "Partnerschaft für den Frieden" vorgesehen ist. 9. Daher beauftragen wir den Ständigen Nordatlantikrat, unter Bera- tung durch die Militärbehörden der NATO die Frage zu untersu- chen, wie die politischen sowie militärischen Strukturen und Verfahren der Allianz weiterentwickelt und angepaßt werden können, um die Allianzaufträge einschließlich Friedenswahrung effizienter und flexibler durchzuführen sowie die Zusammenar- beit mit der WEU zu verbessern und der sich herausbildenden Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität Ausdruck zu verleihen. Als TeiI dieses Prozesses billigen wir das Konzept alliierter Streitkräftekommandos als Mittel, Operationen in Krisenlagen zu erleichtem, auch solche mit teilnehmenden Län- dem von außerhalb der Allianz. Wir haben den Nordatlantikrat angewiesen, dieses Konzept unter Beratung durch die Militärbe- hörden zu entwickeln und die erforderlichen Fähigkeiten bereit- zustellen. Der Rat wird unter Beratung durch die Militärbehörden und in Abstimmung mit der WEU die Umsetzung so angehen, daß trennbare, jedoch nicht getrennte militärische Fähigkeiten entste- hen, die durch die NATO oder die WEU genutzt werden können. Der Ständige Nordatlantikrat wird den Ministern auf ihrem näch- sten regelmäßigen Treffen im Juni 1994 über die Umsetzung dieser Entscheidung berichten. 10. Unsere eigene Sicherheit ist untrennbar mit der aller anderen Staaten in Europa verknüpft. Die Festigung und Wahrung demo- kratischer Gesellschaften auf dem gesamten Kontinent, frei von jeder Form des Zwangs oder der Einschüchterung, sind daher für uns ebenso wie für alle anderen KSZE-Staaten nach den Ver- pflichtungen der Schlußakte von Helsinki und der Charta von Paris ein unmittelbares und konkretes Anliegen. Wir bleiben der weiteren Stärkung der KSZE - der einzigen Organisation, die alle europäischen und nordamerikanischen Länder umfaßt - als Instru- ment präventiver Diplomatie, Konfliktverhütung, kooperativer Sicherheit sowie der Förderung von Demokratie und Menschen- rechten zutiefst verpflichtet. Wir unterstützen aktiv die Anstren- gungen, die operativen Fähigkeiten der KSZE zur Frühwamung, Konfliktverhütung und Krisenbewältigung auszubauen. 11. Als Teil aller unserer Anstrengung, präventive Diplomatie zu fördern, begrüßen wir den Vorschlag der Europäischen Union für einen Stabilitätspakt in Europa; wir werden zu dessen Ausgestal- tung beitragen und sehen der im Frühjahr in Paris stattfindenden Eröffnungskonferenz entgegen. 12. Aufbauend auf der engen und langjährigen Partnerschaft zwi- schen den nordamerikanischen und europäischen Bündnispartnern treten wir dafür ein Sicherheit und Stabilität in ganz Europa zu stärken. Wir haben daher den Wunsch, Bindungen zu den demo- kratischen Staaten im Osten von uns zu festigen. Wir bekräftigen, daß die Allianz, wie in Artikel 10 des Washingtoner Vertrages vorgesehen, für eine Mitgliedschaft anderer europäischer Staaten offenbleibt, die in der Lage sind, die Grundsätze des Vertrages zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizu- tragen. Wir erwarten und würden es begrüßen, wenn eine NATO- Erweiterung demokratische Staaten im Osten von uns erfassen würde, als Teil eines evolutionären Prozesses, unter Berücksichti- gung politischer und sicherheitspolitischer Entwicklungen in ganz Europa. 13. Wir haben beschlossen, ein praktisches Sofortprogramm auf den Weg zu bringen, das die Beziehung zwischen der NATO und Teilnehmerstaaten verändern wird. Dieses neue Programm geht über Dialog und Kooperation hinaus und begründet eine wirkliche Partnerschaft - eine Partnerschaft für den Frieden. Wir laden die anderen im Nordatlantischen Kooperationsrat (NAKR) beteiligten Staaten ein, und andere KSZE-Länder, die in der Lage und willens sind, zu diesem Programm beizutragen, sich uns in dieser Partner- schaft anzuschließen. Aktive Beteiligung an der Partnerschaft für den Frieden wird eine wichtige Rolle im evolutionären Prozeß der NATO-Erweiterung spielen. 14. Die operativ unter der Autorität des Nordatlantikrats stehende Partnerschaft für den Frieden wird neue Sicherheitsbeziehungen zwischen der Nordatlantischen Allianz und ihren Partnern für den Frieden knüpfen. Partnerstaaten werden vom Nordatlantikrat eingeladen, sich an politischen und militärischen Gremien im NATO-Hauptquartier zu beteiligen, soweit sie sich mit Partner- schaftsaktivitäten befassen. Die Partnerschaft wird die politische und militärische Zusammenarbeit in ganz Europa erweitem und intensivieren, Stabilität festigen, Bedrohungen des Friedens ver- ringern und gestärkte Beziehungen aufbauen durch die Förderung des Gedankens der praktischen Kooperation und das Eintreten für demokratische Grundsätze, die unser Bündnis bestimmen. Die NATO wird mit jedem aktiven Teilnehmer an der Partnerschaft in Konsultationen eintreten, wenn dieser Partner eine direkte Bedro- hung seiner territorialen Integrität, politischen Unabhängigkeit oder Sicherheit sieht. In einem durch Fähigkeit und Wunsch der einzelnen Teilnehmerstaaten bestimmten Zeitmaß und Umfang werden wir konkret hinarbeiten auf Transparenz der Verteidi- gungshaushalte, die Förderung demokratischer Kontrolle der Verteidigungsministerien, gemeinsame Planung, gemeinsame mi- litärische Ubungen und den Aufbau einer Fähigkeit, mit NATO- Streitkräften zusammenzuwirken, in Bereichen wie Friedenswah- rung, Such- und Rettungsdienst sowie humanitären und anderen eventuell zu vereinbarenden Operationen. 15. Zur Förderung engerer miliärscher Zusammenarbeit und Inter- operabilität werden wir im Rahmen der Partnerschaft Übungen zur Friedenswahrung ab 1994 vorschlagen. Um gemeinsame mili- tärische Aktivitäten als Teil der Partnerschaft zu koordinieren, werden wir an der Partnerschaft beteiligte Staaten einladen, ständige Verbindungsoffiziere zum NATO-Hauptquartier und zu einer separaten Partnerschaftskoordinierungszelle in Mons (Belgien) zu entsenden, die unter der Autorität des Nordatlantik- rats die militärische Planungsarbeit wahrnehmen würde, die erfor- derlich ist, um die Partnerschaftsprogramme umzusetzen. 16. Seit seiner Gründung vor zwei Jahren hat der Nordatlantische Kooperationsrat (NAKR) Intensität und Umfang seiner Aktivitä- ten stark erweitert. Wir werden mit allen unseren NAKR-Partnem weiter zusammenarbeiten, um kooperative Beziehungen im ge- samten Spektrum der Allianzaktivitäten aufzubauen. Mit der Er- weiterung von NAKR-Aktivitäten und der Schaffung der Partner- schaft für den Frieden haben wir beschlossen, ständige Einrich- tungen im NATO-Hauptquartier für Personal aus NAKR-Ländern und anderen Teilnehmerstaaten an der Partnerschaft für den Frie- den anzubieten, um unsere Arbeitsbeziehungen zu verbessern und engere Zusammenarbeit zu erleichtem. 17. Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Träger- mittel stellt eine Bedrohung für die internationale Sicherheit dar und ist für die NATO ein Grund zur Sorge. Wir haben beschlos- sen, politische und verteidigungspolitische Anstrengungen der NATO gegen die Weiterverbreitung zu intensivieren und zu erweitern und dabei die in anderen internationalen Foren und Institutionen bereits laufenden Arbeiten zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang erteilen wir den Auftrag, die Arbeit in geeigneten Gremien der Allianz unverzüglich in Angriff zu neh- men, um einen umfassenden politischen Rahmen für Überlegun- gen zu entwickeln, wie die laufenden Anstrengungen der Präven- tion verstärkt, wie die Proliferationsgefahr verringert und Schutz vor ihr erreicht werden können. 18. Wir messen der uneingeschränkten und rechtzeitigen Implemen- tierung bestehender Rüstungskontroll- und Abrüstungsverein- barungen sowie weiterem Fortschritt in SchlüsseIfragen der Rü- stungskontrolle und Abrüstung entscheidende Bedeutung bei, so - der unbefristeten und unkonditionierten Verlängerung des Ver- trages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) und der Arbeit zu einem verstärkten Verifikationsregime; - dem baldigen Inkrafttreten des Übereinkommens über das Verbot Chemischer Waffen und neuen Maßnahmen zur Stär- kung des Übereinkommens über das Verbot Biologischer Waffen; - der Verhandlung über einen weltweiten und verifizierbaren umfassenden Teststoppvertrag; - den auf der Agenda des KSZE-Forums für Sicherheitskoope- ration stehenden Fragen; - der Sicherstellung der Integrität des KSE-Vertrags und der uneingeschränkten Erfüllung aller seiner Bestimmungen. 19. Wir verurteilen alle Akte des internationalen Terrorismus. Sie stellen eklatante Verletzungen der Menschenwürde und Men- schenrechte dar und sind eine Bedrohung für die Pflege normaler internationaler Beziehungen. In Übereinstimmung mit unseren nationalen Gesetzen unterstreichen wir die Notwendigkeit der bestmöglichen Zusammenarbeit, um dieses Übel an der Wurzel zu fassen und zu beseitigen. 20. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für politische und wirt- schaftliche Reformen in Rußland und begrüßen die Annahme einer neuen Verfassung sowie die Durchführung demokratischer Parlamentswahlen durch die Bevölkerung der Russischen Föde- ration. Dies ist ein bedeutender Schritt vorwärts bei der Errichtung eines Rahmens für die Entwicklung dauerhafter demokratischer Institutionen. Wir begrüßen ferner die feste Verpflichtung der russischen Regierung auf demokratische und marktwirtschaftliche Reform sowie auf eine reformorientierte Außenpolitik. Beides ist von Bedeutung für Sicherheit und Stabilität in Europa. Wir sind der Auffassung, daß eine unabhängige, demokratische, stabile und nuklearwaffenfreie Ukraine ebenso zu Sicherheit und Stabilität beitragen würde. Wir werden die Reformprozesse in beiden Ländern weiter fördern und unterstützen und die Zusammenarbeit mit ihnen entwickeln, wie mit anderen Ländern Mittel- und Osteuropa. 21. Die Lage im Südkaukasus ist weiterhin Grund zu besonderer Sorge. Wir verurteilen die Anwendung von Gewalt zum Zweck territorialer Gewinne. Achtung der territorialen Integrität, Unab- hängigkeit und Souveränität Armeniens, Aserbaidschans und Georgiens ist von wesentlicher Bedeutung für die Herstellung von Frieden, Stabilität und Zusammenarbeit in der Region. Wir for- dem alle Staaten auf, internationale Anstrengungen unter der Ägide der Vereinten Nationen und der KSZE mitzutragen, die auf eine Lösung bestehender Probleme gerichtet sind. 22. Wir wiederholen unsere Überzeugung, daß die Sicherheit in Europa von der Sicherheit im Mittelmeerraum erheblich beein- flußt wird. Wir begrüßen nachdrücklich die im Nahost-Friedens- prozeß kürzlich geschlossenen Vereinbarungen, die eine histori- sche Chance für eine friedliche und dauerhafte Lösung in dieser Region bieten. Dieser langerwartete Durchbruch hat sich positiv auf die Gesamtsituation im Mittelmeerraum ausgewirkt und eröff- net damit den Weg, Maßnahmen zur Förderung von Dialog, Verständigung und Vertrauensbildung zwischen den Ländern in der Region zu erwägen. Wir erteilen dem Ständigen Nordatlantik- rat den Auftrag, die Gesamtsituation weiter im Auge zu behalten und ermutigen alle Anstrengungen, die einer Festigung der Stabi- lität in der Region dienlich sind. 23. Als Mitglieder der Allianz beklagen wir den andauernden Kon- flikt im ehemaligen Jugoslawien. Wir sind weiterhin der Ansicht, daß der Konflikt in Bosnien am Verhandlungstisch gelöst werden muß, und nicht auf dem Schlachtfeld. Nur die Beteiligten können dem ehemaligen Jugoslawien Frieden bringen. Nur sie können vereinbaren, ihre Waffen niederzulegen und der Gewalt ein Ende zu setzen, die während dieser vielen Monate nur demonstriert hat, daß keine Seite im Streben nach militärischem Sieg erfolgreich sein kann. 24. Wir sind uns einig in der Unterstützung der Anstrengungen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union, eine Lösung des Konflikts in Bosnien auf dem Verhandlungsweg sicherzustellen, der alle Parteien zustimmen können; wir würdigen den Aktions- plan der Europäischen Union vom 22. November 1993 zur Siche- rung einer solchen Verhandlungslösung. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, zur Umsetzung einer dauerhaften, im guten Glauben erzielten Lösung beizutragen. Wir würdigen die Schlüs- selrolle der unmittelbaren Nachbarstaaten bei der Durchsetzung von Sanktionen gegen diejenigen, die Gewalt und Aggression weiter unterstützen. Wir begrüßen die Zusammenarbeit zwischen NATO und der WEU bei der andauernden Durchsetzung von Sanktionen in der Adria. 25. Wir verurteilen die Verletzungen der Vereinbarungen, die die Parteien bereits unterzeichnet haben, um eine Waffenruhe in Kraft zu setzen und humanitäre Hilfe für die Opfer dieses schrecklichen Konflikts ungehindert durchzulassen. Diese Situation ist nicht hinnehmbar. Wir fordern alle Parteien eindringlich auf, ihre Ver- einbarungen zu respektieren. Wir sind entschlossen, Hindernisse zu beseitigen, die der Realisierung des UNPROFOR-Mandats im Wege stehen. Wir werden Operationen zur Durchsetzung der Flugverbotszone über Bosnien fortführen. Wir fordern die unein- geschränkte Umsetzung der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats in bezug auf die Verstärkung von UNPROFOR. Wir bekräftigen unsere Bereitschaft, unter der Autorität des UN-Sicherheitsrats und in Übereinstimmung mit den Entscheidungen der Allianz vom 2. und 9. August 1993 Schläge aus der Luft durchzuführen, um die Einschnürung von Sarajevo, der Schutzzonen und anderer haben UNPROFOR eindringlich aufgefordert, umgehend Pläne aufzustellen, um den Austausch des UNPROFOR-Kontingents in Srebrenica zu gewährleisten und zu prüfen, wie der Flugplatz Tuzla für humanitäre Hilfe geöffnet werden kann. 26. Die vergangenen fünf Jahre haben Europa historische Chancen wie auch neue Ungewißheiten und Instabilitäten gebracht. Unsere Allianz hat Schritte zur Anpassung an die neuen Gegebenheiten unternommen, und wir haben heute Beschlüsse in entscheidenden Bereichen gefaßt. Wir haben der Entwicklung einer sich heraus- bildenden Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität unsere volle Unterstützung gegeben. Wir haben das Konzept alliierter Streitkräftekommandos als ein Mittel gebilligt, die Allianz ihren zukünftigen Aufgaben anzupassen. Wir haben eine neue Perspektive für schrittweise engere Beziehungen zu den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie der ehemaligen Sowjetunion eröffnet. Bei allen diesen Schritten haben wir unser Bündnis erneuert als vereinte Anstrengung und dauerhafte Ver- pflichtung Nordamerikas und Europas zur gemeinsamen und unteilbaren Sicherheit. Die Herausforderungen, denen wir ge- genüberstehen, sind zahlreich und ernst. Unsere heute getroffenen Entscheidungen werden uns besser in die Lage versetzen, sie zu meistern.
EINLADUNG Wir, die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer der Nordatlantischen Allianz, aufbauend auf der engen und langjäh- gen Partnerschaft zwischen den nordamerikanischen und europäi- schen Bündnispartnern, treten dafür ein, Sicherheit und Stabilität in ganz Europa zu stärken. Wir haben daher den Wunsch, Bindun- gen zu den demokratischen Staaten im Osten von uns zu festigen. Wir bekräftigen, daß die Allianz, wie in Artikel 10 des Washing- toner Vertrages vorgesehen, für eine Mitgliedschaft anderer euro- päischer Staaten offenbleibt, die in der Lage sind, die Grundsätze des Vertrages zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen. Wir erwarten und würden es begrüßen, wenn eine NATO-Erweiterung demokratische Staaten im Osten von uns erfassen würde, als Teil eines evolutionären Prozesses, unter Berücksichtigung politischer und sicherheitspolitischer Entwick- lungen in ganz Europa. Wir haben heute ein praktisches Sofortprogramm auf den Weg gebracht, das die Beziehung zwischen der NATO und Teilneh- merstaaten verändern wird. Dieses neue Programm geht über Dialog und Kooperation hinaus und begründet eine wirkliche Partnerschaft - eine Partnerschaft für den Frieden. Wir laden daher die anderen im Nordatlantischen Kooperationsrat (NAKR) beteiligten Staaten und andere KSZE-Länder ein, die in der Lage und willens sind, zu diesem Programm beizutragen, sich uns in dieser Partnerschaft anzuschließen. Aktive Beteiligung an der Partnerschaft für den Frieden wird eine wichtige Rolle im evolu- tionären Prozeß der NATO-Erweiterung spielen. Die operativ unter der Autorität des Nordatlantikrats stehende Partnerschaft für den Frieden wird neue Sicherheitsbeziehungen zwischen der Nordatlantischen Allianz und ihren Partnern für den Frieden knüpfen. Partnerstaaten werden vom Nordatlantikrat eingeladen, sich an politischen und militärischen Gremien im NATO-Hauptquartier zu beteiligen, soweit sie sich mit Partner- schaftsaktivitäten befassen. Die Partnerschaft wird die politische und militärische Zusammenarbeit in ganz Europa erweitern und intensivieren, Stabilität festigen, Bedrohungen des Friedens ver- ringern und gestärkte Beziehungen aufbauen durch die Förderung des Gedankens der praktischen Kooperation und das Eintreten für demokratische Grundsätze, die unser Bündnis bestimmen. Die NATO wird mit jedem aktiven Teilnehmer an der Partnerschaft in Konsultationen eintreten, wenn dieser Partner eine direkte Bedro- hung seiner territorialen Integrität, politischen Unabhängigkeit oder Sicherheit sieht. In einem durch Fähigkeit und Wunsch der einzelnen Teilnehmerstaaten bestimmten Zeitmaß und Umfang werden wir konkret hinarbeiten auf Transparenz der Verteidi- gungshaushalte, die Förderung demokratischer Kontrolle der Verteidigungsministerien, gemeinsame Planung, gemeinsame mi- litärische Übungen und den Aufbau einer Fähigkeit, mit NATO- Streitkräften zusammenzuwirken, in Bereichen wie Friedenswah- rung, Such- und Rettungsdienst sowie humanitären und anderen eventuell zu vereinbarenden Operationen. Zur Förderung engerer militärischer Zusammenarbeit und Inter- operabilität werden wir im Rahmen der Partnerschaft Übungen zur Friedenswahrung ab 1994 vorschlagen. Um gemeinsame mili- tärische Aktivitäten als Teil der Partnerschaft zu koordinieren, werden wir an der Partnerschaft beteiligte Staaten einladen, ständige Verbindungsoffiziere zum NATO-Hauptquartier und zu einer separaten Partnerschaftskoordinierungszelle in Mons (Belgien) zu entsenden, die unter der Autorität des Nordatlantik- rats die militärische Planungsarbeit wahrnehmen würde, die erfor- derlich ist, um die Partnerschaftsprogramme umzusetzen. Seit seiner Gründung vor zwei Jahren hat der Nordatlantische Kooperationsrat (NAKR) Intensität und Umfang seiner Aktivitä- ten stark erweitert. Wir werden mit allen unseren NAKR-Partnern weiter zusammenarbeiten, um kooperative Beziehungen im ge- samten Spektrum der Allianzaktivitäten aufzubauen. Mit der Er- weiterung von NAKR-Aktivitäten und der Schaffung der Partner- schaft für den Frieden haben wir beschlossen, ständige Einrich- tungen im NATO-Hauptquartier für Personal aus NAKR-Ländern und anderen Teilnehmerstaaten an der Partnerschaft für den Frie- den anzubieten, um unsere Arbeitsbeziehungen zu verbessern und engere Zusammenarbeit zu erleichtem. Anhang Partnerschaft für den Frieden: RAHMENDOKUMENT 1. Der Einladung folgend, die die Staats- und Regierungschefs der NATO auf ihrem Treffen am 10./1 1. Januar 1994 ausgesprochen haben, und entschlossen, ihre politischen und militärischen Bin- dungen zu vertiefen und weiter zur Stärkung der Sicherheit innerhalb des euroatlantischen Gebiets beizutragen, begründen die Mitgliedstaaten der Nordatlantischen Allianz und die anderen unterzeichnenden Staaten dieses Dokuments hiermit im Rahmen des Nordatlantischen Kooperationsrats diese Partnerschaft für den Frieden. 2. Diese Partnerschaft wird als Ausdruck gemeinsamer Überzeu- gung begründet, daß Stabilität und Sicherheit im euroatlantischen Gebiet nur durch Zusammenarbeit und gemeinsames Handeln erreicht werden können. Der Schutz und die Förderung der Grundfreiheiten und Menschenrechte und die Sicherung von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden durch Demokratie sind ge- meinsame Werte, die der Partnerschaft zugrunde liegen. Mit der Teilnahme an der Partnerschaft erinnern die Mitgliedstaaten der Nordatlantischen Allianz und die anderen unterzeichnenden Staa- ten dieses Dokuments daran, daß sie der Bewahrung demokrati- scher Gesellschaften, ihrer Freiheit von Zwang und Einschüchte- rung und der Währung der Prinzipien des Völkerrechts verpflich- tet sind. Sie bekräftigen, daß sie dafür eintreten, die Verpflichtun- gen der Charta der Vereinten Nationen und die Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nach Treu und Glau- ben zu erfüllen; insbesondere, sich der Androhung oder Anwen- dung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit irgendeines Staates zu enthalten, bestehende Grenzen zu achten und Streitfälle mit friedlichen Mitteln zu regeln. Sie bekräftigen ebenfalls ihr Bekenntnis zur Schlußakte von Helsinki und allen nachfolgenden KSZE-Dokumenten sowie zur Erfüllung der Pflichten und Verpflichtungen, die sie im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle eingegangen sind. 3. Die anderen unterzeichnenden Staaten dieses Dokuments werden mit der Nordatlantikpakt-Organisation gemeinsam auf die folgen- den Ziele hinarbeiten: a) Förderung von Transparenz nationaler Verteidigungsplanung und Haushaltsverfahren; b) Gewährleistung demokratischer Kontrolle über die Verteidi- gungskräfte; c) Aufrechterhaltung der Fähigkeit und Bereitschaft, zu Einsät- zen unter der Autorität der VN und/oder Verantwortung der KSZE beizutragen, vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Er- wägungen; d) Entwicklung kooperativer militärischer Beziehungen zur NATO mit dem Ziel gemeinsamer Planung, Ausbildung und Übungen, um ihre Fähigkeit für Aufgaben auf den Gebieten Friedenswahrung, Such- und Rettungsdienst, humanitäre Ope- rationen und anderer eventuell noch zu vereinbarender Aufga- ben zu stärken; e) auf längere Sicht Entwicklung von Streitkräften, die mit denen der Mitgliedstaaten der Nordatlantischen Allianz besser ge- meinsam operieren können. 4. Die anderen unterzeichnenden Staaten übermitteln den verant- wortlichen Stellen der NATO Einführungsdokumente, in denen sie die Schritte aufzeigen, die sie zum Erreichen der politischen Ziele der Partnerschaft ergreifen werden, sowie die militärischen und anderen Mittel benennen, die für Partnerschaftsaktivitäten genutzt werden könnten. Die NATO wird ein Programm von Partnerschaftsübungen und anderen Aktivitäten im Einklang mit den Zielen der Partnerschaft vorschlagen. Jeder unterzeichnende Staat wird auf der Grundlage dieses Programms und seines Ein- führungsdokuments mit der NATO ein individuelles Partner- schaftsprogramm entwickeln. 5. In Vorbereitung und Umsetzung ihrer individuellen Partnerschafts- programme können andere unterzeichnende Staaten auf eigene Kosten, im Einvernehmen mit dem Bündnis und soweit erforder- lich mit den zuständigen belgischen Behörden ihr eigenes Verbin- dungsbüro beim NATO-Hauptquartier in Brüssel einrichten. Dies wird ihre Teilnahme an NAKR-/Partnerschaftssitzungen und -Aktivitäten sowie auf Einladung an verschiedenen anderen Akti- vitäten erleichtern. Sie werden ebenso in angemessener Weise Personal, Mittel, Einrichtungen und Fähigkeiten bereitstellen, die für die Durchführung des vereinbarten Partnerschaftsprogramms notwendig sind. Die NATO wird sie bei der Formulierung und Durchführung ihrer individuellen Partnerschaftsprogramme in angemessener Weise unterstützen. 6. Die anderen unterzeichnenden Staaten stimmen folgenden Über- einkünften zu: - diejenigen, die eine Mitwirkung an den in Ziffer 3 (d) genann- ten Aufgaben erwägen, werden an entsprechenden NATO- Übungen teilnehmen, wo dies geeignet erscheint; - sie werden ihre eigene Teilnahme an Partnerschaftsaktivitäten finanzieren und darüber hinaus bemüht sein, sich an den Lasten für die Durchführung von Übungen, an denen sie teilnehmen, zu beteiligen; - sie können nach entsprechender Zustimmung ständige Verbin- dungsoffiziere zu einer separaten Partnerschaftskoordinie- rungszelle in Mons (Belgien) entsenden, die unter der Autorität des Nordatlantikrats die militärische Planungsarbeit wahrneh- men würde, die erforderlich ist, um die Partnerschaftsprogram- me umzusetzen; - diejenigen, die an Planung und militärischen Übungen teil- nehmen, werden Zugang zu bestimmten technischen NATO- Daten erhalten, die für die Interoperabilität relevant sind; - aufbauend auf den KSZE-Maßnahmen zur Verteidigungs- planung werden die anderen unterzeichnenden Staaten und NATO-Staaten Informationen über die Schritte austauschen, die unternommen wurden oder werden sollen, um die Transpa- renz von Verteidigungsplanung und -haushalt zu fördern und die demokratische Kontrolle über die Streitkräfte zu gewähr- leisten; - sie können an gegenseitigern Informationsaustausch über Ver- teidigungsplanung und -haushalte teilnehmen, der im Rahmen des NAKR/der Partnerschaft für den Frieden entwickelt werden wird. 7. In Übereinstimmung mit ihrem Eintreten für die Ziele dieser Partnerschaft für den Frieden werden die Mitgliedstaaten der Nordatlantischen Allianz: - zusammen mit anderen unterzeichnenden Staaten ein Planungs- und Überprüfungsverfahren zur Feststellung und Bewertung von Streitkräften und Fähigkeiten entwickeln, die von ihnen für multinationale Ausbildung, Übungen und Operationen zusam- men mit Streitkräften der Bündnispartner verfügbar gemacht werden könnten; - die militärische und politische Koordinierung im NATO- Hauptquartier fördern, um Weisungen und Richtlinien für Part- nerschaftsaktivitäten mit den anderen unterzeichnenden Staaten zu entwickeln, einschließlich Planung, Ausbildung, Übungen sowie Entwicklung von Einsatzgrundsätzen. 8. Die NATO wird mit jedem aktiven Teilnehmer an der Partner- schaft in Konsultationen eintreten, wenn dieser Partner eine direkte Bedrohung seiner territorialen Integrität, politischen Unabhängigkeit oder Sicherheit sieht.
© GLASNOST, Berlin 1992 - 2019