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1. Der Verteidigungsplanungsausschuß und die Nukleare Pla- nungsgruppe der Nordatlantikvertrags-Organisation traten am 25. und 26. Mai auf Ministerebene in Brüssel zusammen. 2. Ein Hauptanliegen unseres Treffens war es, politische Richt- linien für die nationale und kollektive Verteidigungsplanung in der NATO für die Zeitspanne bis zum Jahre 2000 und darüber hinaus vorzugeben. Unser Treffen fand statt vor einem Hintergrund tiefgreifender Veränderung in Europa, die unver- ändert angehalten hat, seit wir zum letzten Mal vor zwei Jahren solche Richtlinien erlassen haben. In vielen Ländern Mittel- und Osteuropas ist erheblicher Fortschritt auf dem Wege zu einem Europa politisch und wirtschaftlich stabiler Demokratien erzielt worden. Insgesamt haben diese Verände- rungen die Sicherheit der Allianz gestärkt. Dem steht jedoch Instabilität in verschiedenen Teilen des Kontinents gegenüber. Während die politische und militärische Bedrohung der Ver- gangenheit nicht mehr existiert, besteht eine erhöhte Gefahr von Krisen, deren Lösung den Einsatz von Streitkräften zur Unterstützung weitergehender politischer Anstrengungen er- forderlich machen kann. Das Fortdauern bewaffneter Konflik- te in Europa und an seiner Peripherie bereitet allen Bündnis- partnern besondere Sorge. Über die unmittelbare menschliche Tragödie solcher Konflikte hinaus bergen viele von ihnen das Risiko in sich, zu eskalieren und auf benachbarte Staaten überzugreifen. 3. Wir sind zutiefst beunruhigt über die Lage im ehemaligen Jugoslawien und insbesondere über den Krieg in Bosnien-Her- zegowina sowie die damit verbundenen Greueltaten. Sie sind eine Beleidigung aller Werte und Grundsätze der zivilisierten Welt und dauern trotz aller Bemühungen um eine friedliche Lösung an. Wir haben, einzeln und kollektiv, zu den Anstren- gungen der Vereinten Nationen beigetragen, das Leiden durch humanitäre Hilfe zu lindern. Wir haben darüber hinaus die Anstrengungen der Vereinten Nationen unterstützt, den Kon- flikt zu beenden. Das Bündnis hat unter Mandaten des Sicher- heitsrats der Vereinten Nationen einen wichtigen Beitrag ge- leistet. Die Allianz erzwingt seit dem 12. April die Einhaltung des Flugverbots über Bosnien-Herzegowina; und in der Adria setzen Schiffe der NATO sowie der Westeuropäischen Union UN-Sanktionen durch und blockieren die Seezugänge von Serbien und Montenegro. 4. Wir engagieren uns auch weiterhin für das Erreichen einer Lösung des Konflikts, der die Souveränität und territoriale Integrität der Republik Bosnien-Herzegowina bedroht. Wir befürworten dazu die Implementierung des Vance-Owen- Friedensplans. Wir begrüßen Anstrengungen zur Förderung einer dauerhaften und gerechten Lösung dieses Konflikts. In diesem Zusammenhang haben wir die jüngsten Entwicklungen erörtert, und insbesondere das gemeinsame Aktionsprogramm für Bosnien-Herzegowina, das am 22. Mai von Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats (Frankreich, Spanien, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und die Russische Föde- ration) bekanntgegeben wurde. Wir haben auf die Wichtigkeit hingewiesen, die Schutzzonen und Sanktionen zukommt sowie anderen Maßnahmen, die darauf angelegt sind, Druck auf die bosnischen Serben zur Annahme des Friedensplans auszu- üben. Die UN werden den Umfang aller neuen Unternehmun- gen auf diesen Gebieten klar definieren müssen. Wir bleiben weiterhin bereit, jedes weitere Ersuchen der UN um Unterstüt- zung bei der Durchsetzung der Resolutionen des Sicherheits- rats positiv in Erwägung zu ziehen. 5. Vor dem Hintergrund der sehr komplexen Gesamtlage, in der wir die Streitkräftestruktur und die Fähigkeiten der Allianz weiterentwickeln, haben wir uns mit einem ersten, im Dezem- ber letzten Jahres in Auftrag gegebenen Bericht befaßt, der die Auswirkungen der Unterstützung friedenswahrender Aktivi- täten der UN und der KSZE auf die Verteidigungsplanung behandelt. Wir sind gefordert, die Fähigkeit der NATO, schnell und wirksam auf solche Unterstützungsersuchen rea- gieren zu können, weiter zu verbessern. Die vorrangige Aufga- be der NATO-Streitkräfte, Sicherheit und territoriale Integrität der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, bleibt unverändert er- halten. Gleichzeitig ist die Unterstützung friedenswahrender Maßnahmen eine wachsende Verpflichtung, die neue Anforde- rungen an unsere nationalen und kollektiven Ressourcen stel- len kann. Wir sind der Auffassung, daß in der Regel gut ausgerüstete und gut ausgebildete Kampftruppen am besten geeignet sind, friedenswahrende Aufgaben durchzuführen, wenngleich zusätzliche Ausbildung und Ausrüstung für beson- dere Einsätze in Erwägung gezogen werden müssen. Unsere gemeinsamen Verteidigungsvorkehrungen sind gut geeignet, um Streitkräfte für alle Einsätze dieser Art bereitzustellen und auszubilden. Wir überprüfen zur Zeit auch unsere Planung auf den Gebieten der Logistik, der Infrastruktur und des Fernmel- dewesens, um wirksame Unterstützung für Friedenswahrung zu gewährleisten. Die Arbeit auf diesen und anderen Gebieten wird fortgesetzt; wir werden die Fortschritte auf unserem nächsten Treffen überprüfen. 6. Die Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern zur Unterstützung friedenswahrender Aktivitäten unter der Ägide der VN oder der KSZE ist ein wichtiger Beitrag zu Sicherheit und Stabilität in Europa. Wir begrüßen die Arbeit des Nord- atlantischen Kooperationsrats, einen konzeptionellen Rahmen für Zusammenarbeit bei der Friedenswahrung aufzustellen und praktische Maßnahmen zu identifizieren, die unsere Fähigkeit verbessern, bei der Unterstützung friedenswahrender Opera- tionen zusammenzuwirken. Wir werden uns an diesem koope- rativen Prozeß uneingeschränkt beteiligen. Wir sehen einem dichten Programm praktischer Aktivitäten mit unseren Ko- operationspartnem, das gemeinsame Planung, Ausbildung und Ubungen umfassen könnte, erwartungsvoll entgegen. 7. Wir haben die Ministerrichtlinie des Jahres 1993 gebilligt, die am Anfang des zweijährigen Zyklus der NATO-Streitkräfte- planung steht. Sie ist ein Schlüsseldokument für die NATO- Verteidigungsplanung, das den militärischen NATO-Dienst- stellen Vorgaben für ihre Streitkräftevorschläge an die NATO-Nationen gibt und das politische, militärische, zivile sowie wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt, die sich auf die Entwicklung der NATO-Streitkräfte auswirken könnten. Das Dokument bewertet die wahrscheinliche Auswirkung dieser Faktoren auf die Umsetzung der Allianzstrategie und auf die Erstellung der Streitkräftevorschläge für das Bündnis und bildet die Planungsgrundlage für die Logistik, die zivile Not- standsplanung und die Rüstungszusammenarbeit. Der Zusam- menhalt der Allianz beruht auf der gerechten Teilung der Lasten - einschließlich der Kosten - und der Vorteile der gemeinsamen Verteidigung. Der Gesamtumfang der nationa- len Aufwendungen für Verteidigungsanstrengungen ist ein wichtiges Element der Lastenteilung. Zusätzlich tragen die Beiträge der Mitgliedstaaten zu Kooperation und Dialog mit den neu entstehenden Demokratien Mittel- und Osteuropas zur Sicherheit der Allianz bei. In Übereinstimmung mit dem Strategischen Konzept der Al- lianz haben wir die Wichtigkeit der Bereitstellung angemesse- ner Ressourcen unterstrichen, sowohl um einen wirksamen militärischen Beitrag zur gemeinsamen Verteidigung zu erhal- ten als auch die Erfüllung neuer Rollen und Aufgaben der NATO sicherzustellen. 8. Der Anpassungsprozeß an die neue Strategie der Allianz und die Umsetzung ihrer neuen Streitkräftestruktur ist auf gutem Weg. In der Anpassung unserer Streitkräfte an neue Heraus- forderungen ist die Bereitstellung neuer Fähigkeiten, wie sie für die beweglichere und flexiblere Streitkräftestruktur der NATO erforderlich sind, gleichfalls ein wertvoller Beitrag zur gemeinsamen Verantwortung für die gemeinsame Verteidi- gung. Es ist unser Ziel, ein Spektrum von Fähigkeiten und Truppen- teilen zu entwickeln - viele davon multinational -, um in der Lage zu sein, flexibel auf ein breitgefächertes Feld von Even- tualfällen zu reagieren. Krisenreaktionskräfte werden in dieser Struktur eine wichtige Rolle spielen, und ein leistungsfähiges Potential wird zur Zeit bereits entwickelt. Teile unserer mariti- men Krisenreaktionskräfte setzen zum Beispiel gegenwärtig Sanktionen gegen das frühere Jugoslawien durch; das multi- nationale Krisenreaktionskorps des Alliierten Kommando- bereichs Europa wird voraussichtlich bis 1995 seine volle Einsatzbereitschaft herstellen; und der Planungsstab der Kri- senreaktions-Luftstreitkräfte wurde im April aufgestellt. Auch die Umstrukturierung der Hauptverteidigungskräfte, die die Masse der Gesamtfähigkeiten der Allianz darstellen, schreitet zügig voran. Drei neue multinationale Korps der Hauptvertei- digungskräfte (zwei deutsch-amerikanische und ein nieder- ländisch-deutsches) werden zur Zeit als Teile der integrierten nülitärischen Struktur aufgestellt; darüber hinaus wurde ein Abkommen geschlossen, das regelt, wie das von Frankreich und Deutschland aufgestellte Europäische Korps für die Al- lianz verfügbar sein wird. 9. Die politische Lage entwickelt sich zügig fort, und unsere nülitärischen Dienststellen überprüfen daher Einzelheiten der Streitkräftestruktur und der Personalstärken des Bündnisses, um sicherzustellen, daß die NATO auch weiterhin uneinge- schränkt in der Lage ist, den neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begegnen. Wir haben einen Bericht über den Stand der bisherigen Arbeit entgegengenommen und erwarten einen abschließenden Bericht im Dezember. Wir haben die Weisung erteilt, daß die Schlußfolgerungen dieses abschließenden Berichts bei der Entwicklung der Streitkräfte- ziele für 1994, die wir im nächsten Frühjahr beraten werden, Berücksichtigung finden. 10. Das Eintreten der nordamerikanischen Bündnispartner für Frieden und Stabilität in Europa sowie die Präsenz amerikani- scher Truppen in Europa bleiben von vitaler Bedeutung für die Sicherheit Europas, die untrennbar mit der Sicherheit Nord- amerikas verknüpft ist. Die begrüßenswerte Entscheidung der Vereinigten Staaten, ein bedeutsames Militärpotential in Euro- pa zu erhalten, das in der Lage ist, zum vollen Spektrum der NATO-Aufgaben beizutragen, unterstützt unsere Anstrengun- gen um eine in sich abgerundete Streitkräftestruktur. 11. Gleichlaufend dazu und im Einklang nüt der Umgestaltung des Bündnisses entwickelt die Westeuropäische Union ihre Rolle und stärkt den europäischen Pfeiler der Allianz. Seit der Verlegung ihres Rats und Sekretariats nach Brüssel im Januar dieses Jahres ist das Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Organisationen im Geiste von Transparenz und Komplemen- tarität noch enger geworden. Wir werden uns weiterhin um kostenwirksame Lösungen und die Vermeidung von Doppel- arbeit bei der Bewältigung der Herausforderungen im neuen Sicherheitsumfeld bemühen. 12. Wir nutzten die Gelegenheit dieses Treffens, um unser Be- kenntnis zu wirksamer Rüstungskooperation zu bekräftigen. Wir haben kürzlich getroffene Vereinbarungen begrüßt, die Grundsätze, Strukturen und Verfahren zur NATO-Rüstungs- kooperation neuzugestalten, um sie besser auf die Herausfor- derungen der neunziger Jahre einzustellen. Wir haben zur Kenntnis genommen, daß die Konferenz der Nationalen Rü- stungsdirektoren eine Untersuchung über die Möglichkeit ei- ner NATO-weiten Lösung für Terrainaufklärung eingeleitet und einen Verhaltenskodex für den Rüstungshandel der Al- lianz vorgeschlagen hat. Wir haben auch neue Initiativen begrüßt, die die Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren ergriffen hat, um die Koordinierung von Aktivitäten innerhalb der Allianz in Verbindung mit der erweiterten Luftverteidi- gung zu verbessern und eine neue Strategie zur Förderung der Verteidigungsforschung und Technologieentwicklung inner- halb der NATO zu erarbeiten. 13. Wir haben einen Bericht über die dringende Erneuerung des gemeinsam finanzierten NATO-Infrastrukturprogramms ge- bildet. Die Erneuerung wird sicherstellen, daß dieses wichtige Programm auch weiterhin voll auf der Linie unseres Strate- gischen Konzepts und unserer Streitkräftestruktur liegt und dabei die nötige Flexibilität gewährleistet, neuen Rollen und Aufgaben der NATO gerecht zu werden. In der Erkenntnis der begrenzten Ressourcen haben wir uns geeinigt, daß mit dem neugestalteten Programm schwerpunktmäßig diejenigen Infra- strukturforderungen gemeinsam finanziert werden sollten, die den Rahmen dessen übersteigen, was billigerweise durch nationale Ressourcen abgedeckt werden kann, wobei in Aus- nahmefällen eine gemeinsame Finanzierung nicht ausge- schlossen wird. 14. Wir haben mit Befriedigung die Arbeitsrichtlinien für den Oberausschuß für Ressourcen zur Kenntnis genommen, dem mit seiner Einsetzung die Verantwortung für alle Fragen in Verbindung mit der Zuteilung militärischer Ressourcen für gemeinsame NATO-Finanzierungen übertragen worden ist. Der Ausschuß wird die zunehmend einheitliche und kosten- wirksame Nutzung der knappen NATO-Ressourcen sicher- stellen, und durch seine Einsetzung können bestehende Struk- turen und Verfahren von NATO-Ausschüssen gestrafft und vereinfacht werden. 15. Wir haben die wesentliche Rolle wirksamer Nuklearstreit- kräfte für das Bündnis einschließlich der in verschiedenen europäischen Mitgliedstaaten stationierten substrategischen Kräfte, die auf dem zur Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität erforderlichen Mindestniveau gehalten werden, be- kräftigt. Die von uns im Oktober 1991 in Taormina gebilligte Reduzierung und Umstrukturierung der europäischen substra- tegischen nuklearen Kräfte und Waffenbestände der NATO sind erheblich früher als ursprünglich vorgesehen abgeschlos- sen worden. Nach Abzug aller land- und seegestützten takti- schen Nuklearwaffen im vergangenen Jahr ist jetzt auch die erhebliche Verringerung der für Flugzeuge vorgesehenen Ab- wurfwaffen vollzogen. Dem veränderten Sicherheitsumfeld entsprechend wurde die Gesamtzahl der NATO-Kemwaffen in Europa in den letzten zwei Jahren um mehr als 80 Prozent verkleinert. 16. Wir begrüßen die jüngste Erklärung der russischen Regierung, daß sie, dem Beispiel der NATO folgend,. alle seegestützten taktischen Nuklearwaffen von U-Booten und Oberwasser- schiffen abgezogen hat. Ebenfalls begrüßen wir die Unter- zeichnung des START-II-Vertrages durch die Vereinigten Staaten und Rußland; seine Verwirklichung wird zu einer weiteren historischen Reduzierung der strategischen Nuklear- kräfte beider Länder führen. Die Umsetzung dieses Vertrages hängt davon ab, daß START-I in Kraft tritt. Es ist daher von großer Bedeutung für den Abrüstungsprozeß, daß alle Parteien diesen Vertrag ratifizieren und ihren Verpflichtungen nach dem Protokoll von Lissabon nachkommen. Wir unterstützen nachhaltig die baldige Beseitigung taktischer und strategischer Nuklearwaffen der ehemaligen Sowjetunion in Übereinstim- mung mit diesen und anderen Verpflichtungen und begrüßen die Anstrengungen mehrerer Bündnispartner, bei der unfall- sicheren und geschützten Lagerung sowie der Zerlegung der Waffen und der Entsorgung des dabei anfallenden spaltbaren Materials zu helfen. 17. Angesichts der einer Weiterverbreitung nuklearer Waffen innewohnenden Gefahren ist der Vertrag über die Nichtver- breitung von Nuklearwaffen (NVV) für die Bewahrung von Sicherheit und Stabilität von entscheidender Bedeutung: wir werden auf eine weltweite Mitgliedschaft und Vertragstreue sowie ein gestärktes Verifikationsregime hinarbeiten. In die- sem Zusammenhang appellieren wir an diejenigen Staaten, die noch nicht Vertragsparteien sind, dem Vertragswerk so bald wie möglich als Nichtkernwaffenstaaten beizutreten. Wir un- terstützen die unbefristete Verlängerung des NVV im Jahre 1995. Wir sind weiterhin ernsthaft besorgt über die kürzlich von der Demokratischen Volksrepublik Korea angekündigte Absicht, aus dem NVV auszutreten. Wir appellieren an ihre Regierung, das Bekenntnis zum NVV zu bekräftigen, ihre Ankündigung zu widerrufen und ihre Verpflichtungen zur Nichtverbreitung zu achten. 18. Die vollständige Implementierung des KSE-Vertrags, ins- besondere die zeitgerechte Erfüllung der Reduzierungsver- pflichtungen, bleibt für die Sicherheit Europas von größter Bedeutung. Wir arbeiten eng mit Kooperationspartnem zu- sammen, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Verpflichtun- gen zu erfüllen. Wir tragen außerdem aktiv zu laufenden Gesprächen im KSZE-Forum für Sicherheitskooperation in Wien bei. Wir unterstützen besonders Anstrengungen zur Förderung größerer Transparenz der Verteidigungsplanungen, um damit zu besserem Verständnis und größerem Vertrauen unter allen KSZE-Teilnehmern beizutragen. 19. Es bleibt weiterhin die Hauptaufgabe der NATO-Verteidi- gungsplanung, die Einsatzbereitschaft der Bündnisstreitkräfte und der sie unterstützenden Strukturen sicherzustellen, um damit den sicherheitspolitischen Gesamtzielen der Allianz ZU dienen. Es besteht aber auch die Notwendigkeit, die Stimmig- keit der nationalen Verteidigungsprogramme auch in Zukunft zu gewährleisten, damit die Allianz ihrem vollen Aufgaben- spektrum in einer Zeit gerecht werden kann, in der das Sicher- heitsumfeld Anforderungen an unsere Streitkräfte stellt, die vielgestaItiger sind denn je zuvor. Eine Stabilisierung der Verteidigungsausgaben sowie eine kostenwirksamere Nutzung unserer nationalen und kollektiven Ressourcen ist daher er- forderlich, um das Bündnis in die Lage zu versetzen, rechtzei- tig und wirksam auf die Herausforderungen der Zukunft zu reagieren.Quelle: Bulletin Nr. 46 vom 2. Juni 1993
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