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1. Unser Treffen in Athen findet vor dem Hintergrund des gewaltsamsten Konfliktes statt, den unser Kontinent in mehr als einer Generation erlebt hat. Die andauernden Kämpfe und Grausamkeiten stellen eine ungeheuere Herausforderung für die gesamte internationale Gemeinschaft dar. Wir haben uns heute in erster Linie über die Sicherheitsprobleme der Balkan- staaten beraten - über Wege, dem ehemaligen Jugoslawien Frieden zu bringen und ein Übergreifen des Konflikts auf andere Gebiete zu verhindern. Wir sind entschlossen, einzeln und als Bündnis die Anstrengungen der Vereinten Nationen und anderer Institutionen zur Beendigung dieses Krieges zu unterstützen. 2. Es muß von allen Betroffenen verstanden werden, daß ein Übergreifen des Konflikts ernste Konsequenzen nach sich ziehen würde. In diesem Zusammenhang unterstützen wir Vorschläge zur zahlenmäßigen Verstärkung des KSZE-Über- wachungspersonals, insbesondere im Kosovo. Wir begrüßen auch das amerikanische Angebot zur Bereitstellung von Truppen zur Verstärkung des bereits in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien stationierten UN- Kontingents. 3. Wir unterstützen die Einrichtung von Schutzzonen in Bosnien- Herzegowina zur Sicherheit der Zivilbevölkerung, wie in den Resolutionen 824 und 836 des UN-Sicherheitsrats festgelegt. Als Reaktion auf die Resolution 836 des VN-Sicherheitsrats und das erweiterte UNPROFOR-Mandat in bezug auf Schutz- zonen bieten wir an, unsere Luftstreitkräfte im Fall eines Angriffs gegen UNPROFOR in der Ausübung ihres Gesamt- mandats sichernd einzusetzen, sofern UNPROFOR dies an- fordert. Wir haben die militärischen Dienststellen der NATO, die bereits Vorarbeiten geleistet haben, gebeten, schnell die eingehende Planung für die Luftunterstützung in Angriff zu nehmen, die wir in Absprache mit UNPROFOR und anderen Teilnehmerstaaten zu leisten bereit sind. Die Einrichtung von Schutzzonen ist eine vorläufige Maßnahme, die zu einer aus- gehandelten Lösung auf der Grundlage der Prinzipien des Vance-Owen-Plans führt, die die volle Souveränität, territori- ale Integrität und politische Unabhängigkeit der Republik Bosnien-Herzegowina garantieren. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch die Maßnahmen, die in dem am 22. Mai 1993 in Washington D. C. unterzeichneten Gemeinsamen Aktions- programm festgelegt sind. Die NATO bleibt bereit, zur Umsetzung einer solchen Lösung im Zusammenwirken mit anderen und unter der Autorität des VN-Sicherheitsrats beizu- tragen. Wir werden weiterhin die VN-Embargo-Beschlüsse in der Adria, gemeinsam mit der WEU, sowie die von den Vereinten Nationen erklärte Flugverbotszone über der Repu- blik Bosnien-Herzegowina mit Nachdruck durchsetzen. Wir schließen keine Optionen zur Unterstützung neuer und härterer Maßnahmen aus, die von den Vereinten Nationen beschlossen werden. 4. Im KSZE-Raum dauern andere regionale Konflikte an. Sie bedrohen den Prozeß friedlichen Wandels und die Entstehung einer neuen Ordnung kooperativer Sicherheit, die unser Bünd- nis zu verwirklichen sucht. In Übereinstimmung mit den Kernfunktionen der Allianz sind wir entschlossen, uns inner- halb der NATO über diese neuen Herausforderungen umfas- send zu beraten. Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Friedenswahrung werden zur Gewährleistung von Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum in den vor uns liegenden Jahren von ausschlaggebender Bedeutung sein. Un- serem Bündnis kommt auch weiterhin eine Schlüsselrolle für die Sicherheit Europas zu. Wir bekräftigen, daß das vorrangige Ziel der Bündnisstreitkräfte darin besteht, die Sicherheit und territoriale Integrität der Mitgliedsstaaten zu gewährleisten, und wollen zugleich aktiv zu diesen neuen Aufgaben beitra- gen, um unsere Sicherheit und die Stabilität in Europa zu festigen. Die Transatlantische Bindung 5. Die transatlantische Partnerschaft bleibt für Sicherheit und Stabilität Europas von vitaler Bedeutung. Die Förderung fried- lichen Wandels in Europa erfordert eine starke und dynami- sche Atlantische Allianz. Die Herausforderungen, vor denen wir beim Aufbau von Demokratie und Sicherheit durch Zu- sammenarbeit in ganz Europa stehen, können durch Europa oder Nordamerika allein nicht umfassend bewältigt werden, sondem nur durch breitangelegte und eingehende gemeinsame Anstrengungen. Damit die NATO ihren Auftrag der kollek- tiven Verteidigung und ihre vorgenannten neuen Aufgaben - nicht zuletzt zur Unterstützung bei Friedenswahrung - er- füllen kann, und um sie in die Lage zu versetzen, Mit den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie Zentralasiens zusam- menzuarbeiten, ist eine starke transatlantische Dimension von wesentlicher Bedeutung. Die substantielle Präsenz amerikani- scher Streitkräfte in Europa sowie das fortdauemde politische und militärische Engagement und aktive Eintreten sowohl der Vereinigten Staaten als auch Kanadas für die Sicherheit Europas bleiben unersetzbar. Die Rolle des Bündnisses bei Unterstützung für Friedenswahrung 6. Die Allianz hat ihre Bereitschaft unter Beweis gestellt, frie- denswahrende Operationen der VN oder KSZE zu unterstüt- zen, die neue Anforderungen an sie stellen. Die Streitkräfte, internen Strukturen und Verfahren der Allianz werden gegen- wärtig dem neuen Sicherheitsumfeld angepaßt. Das Bündnis wird diesen Prozeß fortführen, um uns in die Lage zu verset- zen, schneller und wirksamer auf Ersuchen um Unterstüt- zung friedenswahrender Operationen zu reagieren und alle Bündnispartner voll in die neue Bündnisrolle in der Friedens- wahrung einzubeziehen, wobei wir anerkennen, daß die natio- nale Beteiligung nationaler Entscheidung vorbehalten bleibt. Wir unterstreichen die Wichtigkeit der Bereitstellung ange- messener Ressourcen, um sowohl einen wirksamen militäri- schen Beitrag zur gemeinsamen Verteidigung beizubehalten als auch die Erfüllung der neuen NATO-Aufgaben sicherzu- stellen. Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie Zentralasiens 7. Wir entwickeln zur Zeit mit unseren Partnern im Nordatlanti- schen Kooperationsrat ein gemeinsames Verständnis für kon- zeptionelle Ansätze zur Friedenswahrung. Um die Fähigkeit unserer Streitkräfte zu verbessern, bei gemeinsamer Durchfüh- rung friedenswahrender Aufgaben erfolgreich zusammenzu- wirken, erweitem wir unsere Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Dieses Zusammenwirken von Nichtbündnispartnern mit der Allianz unterstreicht das Ausmaß der Umgestaltung unseres Bündnisses und wird ein wichtiger Faktor beim Auf- bau von Vertrauen und kooperativer Sicherheit in Europa sein. Dies ergänzt die Bemühungen der KSZE, die durch ihren amtierenden Vorsitz Schweden an diese Aufgabe einbezogen wurde. 8. Der Aufbau dauerhafter demokratischer Institutionen sowie die Fortführung wirksamer politischer und wirtschaftlicher Reformen in den Ländern unserer Partner im Nordatlantischen Kooperationsrat (NAKR) bleiben für Stabilität in Europa von höchster Bedeutung. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Ergebnisse des russischen Referendums im April, die den klaren Wunsch des russischen Volkes aufgezeigt haben, die Reform fortzuführen und nicht zu überholten Formeln der Vergangenheit zurückzukehren. Zusammenarbeit mit den Län- dem Mittel- und Osteuropas sowie Zentralasiens, insbesondere im Rahmen des NAKR, ist ein Schlüsselelement der Allianz- strategie zur Sicherung des Friedens und Förderung des Fort- schritts durch konstruktive gemeinsame Anstrengung. Die Entwicklung der Zusammenarbeit bei der Friedenswahrung erweitert unsere Kooperationsaktivitäten wesentlich und spie- geIt unser gemeinsames Eintreten für den Frieden wider. Konkrete Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern entwik- kelt sich mit der Umsetzung unseres Arbeitsplans für 1993 weiter fort. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 9. Das Ziel unserer Allianz, regionale Konflikte zu bewältigen und zu Sicherheit und Stabilität in Europa beizutragen, kann nur durch enge Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im Rahmen unserer Konzeption sich gegenseitig verstärkender Institutionen verwirklicht werden: - Die NATO setzt als Folge des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien eine Reihe von Resolutionen des, Sicherheits- rats der Vereinten Nationen um, der die Hauptverantwor- tung für internationalen Frieden und Sicherheit trägt. Die Beziehungen zwischen beiden Organisationen haben sich sehr wesentlich und wirkungsvoll entwickelt. Die Allianz ist der Bitte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen nachgekommen, Mittel und Wege vorzuschlagen, wie das Bündnis generell zur Verwirklichung der im Rahmen seiner "Agenda für den Frieden" entwickelten Konzeption beitra- gen könnte. Die Generalsekretäre beider Organisationen haben unmittelbaren Kontakt aufgenommen, und wir wür- den weitere Kontakte auf verschiedenen Ebenen begrüßen. Kommunikation und Koordination zwischen NATO und den Vereinten Nationen müssen ausgebaut werden. Wir haben den Generalsekretär gebeten, hierzu dem Ständigen Rat geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. - Die Arbeit der KSZE wird von uns weiterhin aktiv unter- stützt. Wir sehen der weiteren Diskussion über europäische Sicherheitsfragen im KSZE-Forum für Sicherheitskoopera- tion entgegen, mit dem Ziel, rechtzeitig Ergebnisse auf allen Gebieten zu erzielen, die in dem Forum zur Zeit behandelt werden. Der KSZE kommt eine zentrale Rolle in der prä- ventiven Diplomatie zu. Sicherheit und Stabilität in Europa werden durch die Verhütung von Konflikten entscheidend gefördert. Wir begrüßen den wichtigen Beitrag der KSZE zur Konfliktverhütung und zu Bemühungen um friedliche Streitbeilegung. Wir regen die weitere Entwicklung der KSZE-Fähigkeiten auf diesem Gebiet an. In dieser Hinsicht begrüßen wir Entscheidungen der KSZE zur Stärkung ihrer operativen Fähigkeiten durch strukturelle Reformen und die Ernennung eines Generalsekretärs. Wir begrüßen die Vor- kehrungen, die es der NATO erlauben, sich an der Arbeit der KSZE zu beteiligen und mit ihr zusammenzuarbeiten. Wir werden bestrebt sein, das Zusammenwirken und die Zusammenarbeit zwischen NATO und der KSZE weiter- zuentwickeln. - Die Verlegung der WEU nach Brüssel hat dazu beigetragen, Zusammenwirken und laufende enge Arbeitsbeziehungen zwischen der NATO und der WEU im Geiste von Trans- parenz und Komplementarität zu fördem, für die wir beide eintreten. Die Teilnahme der Generalsekretäre an den jewei- ligen Ratssitzungen hat sich als wertvoll erwiesen. Die beiden Organisationen haben in enger Zusammenarbeit und sich gegenseitig ergänzend zu den Anstrengungen der inter- nationalen Gemeinschaft beigetragen, den Konflikt im ehe- maligen Jugoslawien zu bewältigen. Die Operation "Sharp Guard" in der Adria stellt dies klar unter Beweis. Die zwei Organisationen haben beschlossen, ihre Zusammenarbeit in der Adria durch die Schaffung einer einheitlichen Komman- dostruktur für ihre beteiligten Schiffe zu stärken, und zwar unter der gemeinsamen Leitung der Rate beider Organisa- tionen. Wir begrüßen die gemeinsame Initiative der WEU und Anrainerstaaten, die Durchsetzung der UN-Sanktionen auf der Donau zu verstärken. Regionale Fragen 10. Wir haben eine Reihe regionaler Fragen erörtert, insbesondere den Konflikt, mit dem sich die KSZE-Konferenz über Berg- Karabach befaßt, sowie andere Spannungsherde auf dem Ge- biet der ehemaligen Sowjetunion und die Notwendigkeit des schnellen Abschlusses des Abzugs ausländischer Truppen aus den baltischen Staaten. Wir werden morgen auch mit unseren Partnern im Nordatlantischen Kooperationsrat alle diese Fra- gen beraten. Das Nittelmeer 11. Die Sicherheit in Europa wird stark durch die Sicherheit im Mittelmeerraum beeinflußt. Daher befürworten wir alle An- strengungen zu Dialog und Zusammenarbeit, die darauf ab- zielen, die Stabilität in dieser Region zu festigen. Das Beispiel unseres verbesserten Verständnisses und unserer kooperativen Partnerschaft mit den Ländern Mittel- und Osteuropas könnte als Anregung für solche Anstrengungen dienen. Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung 12. Wir bleiben entschlossen, unsere Rüstungskontrollziele wei- terzuverfolgen, insbesondere auf dem Gebiet der Nichtverbrei- tung und im Hinblick auf die vollständige Implementierung bestehender Verträge. In dieser Hinsicht: - bekräftigen wir unsere nachhaltige Unterstützung für den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen sowie seine unkonditionierte und unbefristete Verlängerung im Jahre 1995. Wir werden auf ein gestärktes Verifikations- regime hinarbeiten. Wir begrüßen die Entscheidung von Weißrußland, sich dem Vertrag anzuschließen und fordern Kasachstan und die Ukraine eindringlich auf, ihrer Ver- pflichtung unverzüglich nachzukommen, ihm als Nicht- kernwaffenstaaten beizutreten. Wir drängen auch alle Län- der, die noch nicht Vertragsparteien sind, dem NVV als Nichtkernwaffenstaaten beizutreten. Wir fordern Nordkorea auf, seine erklärte Absicht zu widerrufen, von diesem Ver- trag zurückzutreten und seine Verpflichtungen zu Siche- rungsmaßnahmen gegenüber der Internationalen Atomener- gieorganisation (IAEO) zu erfüllen; - begrüßen wir den START-II-Vertrag und erwarten wir die baldige Ratifizierung durch alle Vertragsparteien sowie das Inkrafttreten beider START-Verträge. In diesem Zusam- menhang begrüßen wir die Ratifizierung von START I durch Weißrußland und Kasachstan. Wir fordern die Ukrai- ne auf, START I zu ratifizieren und die Umsetzung seiner Bestimmungen zu ermöglichen und drängen auf Ratifizie- rung und Implementierung von START Il. Wir erwarten von Weißrußland, Kasachstan und der Ukraine, daß sie ihre Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllen, so bald wie mög- lich alle Kernwaffen von ihren Territorien zu beseitigen. Die Bündnispartner beabsichtigen, weiterhin Unterstützung anzubieten, um die schnelle, geschützte und unfallsichere Beseitigung ehemals sowjetischer Nuklearwaffen in Über- einstimmung mit geltenden Vereinbarungen sicherzu- stellen; - unterstreichen wir die entscheidende Bedeutung des KSE- Vertrags und seiner vollständigen Implementierung für die Sicherheit Europas. Wir appellieren an alle anderen Unter- zeichnerstaaten, die Bestimmungen des Vertrags vollstän- dig zu erfüllen. Insbesondere messen wir der rechtzeitigen Erfüllung von Reduzierungsverpflichtungen einschließlich der Bereitstellung abgestimmter Angaben über Reduzie- rungsverpflichtungen der KSE-Nachfolgestaaten der ehe- maligen Sowjetunion in Übereinstimmung mit dem Schluß- dokument von Oslo große Bedeutung bei. Wir beabsichtigen, diese und andere Rüstungskontroll- und Abrüstungsfragen morgen mit unseren Partnern im Nordatlan- tischen Kooperationsrat zu erörtern. Zusammenfassung 13. Drei Jahre nach den umwälzenden Veränderungen in Europa können wir bedeutende Erfolge verzeichnen. Aber mehr bleibt zu tun. Das langjährige und höchste Ziel der Allianz einer gerechten und dauerhaften Friedensordnung in Europa ist noch lange nicht erreicht. Wir werden einzeln und als Bündnis mit Energie und Entschlossenheit weiterhin dafür eintreten, wie- derauflebende Streitigkeiten zu überwinden und ein geniein- sames Verständnis, Frieden und Zusammenarbeit aufzubauen. Wir danken der Griechischen Republik für ihre Gastfreund- schaft. Unsere Herbsttagung des Nordatlantikrates wird am 2. Dezem- ber 1993 in Brüssel stattfinden.
1. Wir, die Außenminister und Vertreter der Mitgliedsländer im Nordatlantischen Kooperationsrat, sind heute in Athen zu- sammengetreten, um unsere Konsultationen über drängende Sicherheitsprobleme und regionale Konflikte fortzusetzen. 2. Unsere praktische Zusammenarbeit entwickelt sich nach dem von uns im Dezember letzten Jahres in Brüssel gebilligten Arbeitsplan dynamisch fort. Wir messen der Entwicklung wirksamer Instrumente zur Friedenswahrung und damit ver- bundenen Aufgaben besondere Bedeutung bei. Dazu haben wir ein Kooperationsprogramm zur Vorbereitung auf gemein- same friedenswahrende Aktivitäten zur Unterstützung der UN und KSZE eingeleitet. Wir haben heute den Bericht der Ad- hoc-Gruppe für Zusammenarbeit bei der Friedenswahrung gebilligt, der ein gemeinsames Verständnis über konzeptionel- le Ansätze sowie ein gemeinsames Programm für praktische Zusammenarbeit absteckt, mit dem Ziel, Informationen und Erfahrungen auszutauschen, gemeinsame Aus- und Fortbil- dung zu betreiben und möglicherweise gemeinsame Übungen durchzuführen. Wir haben diesen Bericht heute veröffentlicht. Wir haben die Ad-hoc-Gruppe angewiesen, ihre Arbeit zur Umsetzung dieses Programms, das die Anstrengungen der KSZE auf diesem Gebiet ergänzt, beschleunigt fortzuführen. 3. Wir messen unseren Konsultationen über regionale Sicher- heitsfragen großen Wert bei. Regionale Spannungen, Konflik- te und ethnische Gewalt stellen eine Gefahr für den laufenden Prozeß des demokratischen Übergangs in Europa dar. Wir lehnen Gebietsgewinne und vollendete Tatsachen, die durch Gewaltanwendung erzielt werden, ab. Nur Lösungen, die auf dem Verhandlungsweg oder mit Hilfe anderer friedlicher Mit- tel im Einklang mit den Bestimmungen der UN-Charta erzielt werden, können die Grundlage für dauerhafte Regelungen darstellen. Wir unterstützen die Anstrengungen der VN und der KSZE in dieser Hinsicht. Um wirksamer hierzu beizutra- gen, sind wir entschlossen, unsere Konsultationen über politi- sche und sicherheitsrelevante Fragen sowie Mittel und Wege zu ihrer Lösung zu verstärken. Wir sind entsetzt über die Krise im ehemaligen Jugoslawien und insbesondere den Krieg in Bosnien-Herzegowina. Trotz aller Anstrengungen um eine friedliche Lösung dauern der Konflikt und das Töten an. Wir fordern erneut alle Parteien eindringlich auf, dem Kämpfen ein Ende zu setzen und den Weg für Frieden zu öffnen. Wir verurteilen die "ethnische Säuberung" und andere Greueltaten, die in Bosnien-Herzego- wina und anderen Teilen des ehemaligen Jugoslawien weiter- hin begangen werden. Wir werden weiter auf ein Ende der Gewalt und brutalen Unterdrückung sowie die Wiederherstel- lung und Achtung der Menschenrechte aller Menschen im ehemaligen Jugoslawien drängen. Kriegsverbrechen werden dem von den VN eingerichteten Internationalen Gerichtshof für Kriegsverbrechen zur Ahndung überantwortet. Wir appellieren an die Bundesrepublik, Jugoslawien (Serbien und Montenegro) und auch an Kroatien, jegliche Unterstüt- zung aller Maßnahmen einzustellen, die gegen die volle Sou- veränität, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit der Republik Bosnien-Herzegowina gerichtet sind. Die Umset- zung der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats, die zum Ziel haben, den Frieden im ehemaligen Jugoslawien wiederherzu- stellen, ist unerläßlich. Wir begrüßen auch die Maßnahmen, die in dem Gemeinsamen Aktionsprogramm für Bosnien-Herzegowina festgelegt sind, das am 22. Mai 1993 in Washington D. C. angenommen wurde. Dies sind vorläufige Maßnahmen, die zu dem Ziel führen, eine friedliche und gerechte Lösung des Konflikts durch Implementierung einer ausgehandelten Regelung auf der Grundlage der Prinzipien des Vance-Owen-Plans zu er- zielen. Wir wünschen, daß sie schnell umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die gestrige NATO- Entscheidung, als Reaktion auf die Resolution 836 des VN- Sicherheitsrats und das erweiterte UNPROFOR-Mandat in bezug auf Schutzzonen ihre Luftstreitkräfte im Fall eines Angriffs gegen UNPROFOR in der Ausübung ihres Gesamt- mandats sichernd einzusetzen, sofern UNPROFOR dies an- fordert. Die uneingeschränkte Achtung der Schutzzonen, wie sie in den Resolutionen 824 und 836 des UN-Sicherheitsrats vorgesehen sind, und aller humanitären Hilfsmaßnahmen ist essentiell. Es ist weiterhin wichtig, durch strikte Umsetzung der UN-Sanktionen und anderer Maßnahmen Druck auf die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) sowie auf die bosnischen Serben auszuüben. Wir fordern, daß die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) ihr angekündigtes Lieferverbot für alle nichthumanitären Versorgungsgüter an die bosnischen Serben strikt zur Anwendung bringt und seine internationale Überwa- chung unterstützt. Wir unterstützen auch eine entsprechende Überwachung der Grenze Kroatien/Bosnien-Herzegowina. Wir sind tief besorgt über die zunehmende Gefahr des Über- greifens des Konflikts, insbesondere auf Kosovo, aber auch auf Sandjak und Wojwodina. Wir sind auch besorgt über ein mögliches Übergreifen des Konflikts auf benachbarte Länder. Es muß von allen Betroffenen verstanden werden, daß ein Übergreifen des Konflikts ernste Konsequenzen nach sich ziehen würde. Wir unterstützen die Erweiterung präventiver Schritte gegen ein Übergreifen durch die UN und KSZE, und in diesem Zusammenhang unterstützen wir eine zahlenmäßige Verstärkung des Überwachungspersonals, insbesondere in Kosovo. Wir begrüßen auch das amerikanische Angebot zur Bereitstellung von Truppen zur Verstärkung des bereits in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien stationier- ten UN-Kontingents. Viele von uns arbeiten unmittelbar in Einsätzen zusammen, um Resolutionen des VN-Sicherheitsrats in bezug auf den Konflikt im ehemaligen Jugoslawien umzusetzen. Wir bekräf- tigen die Bedeutung dieser Zusammenarbeit und unsere Ent- schlossenheit, unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Unter- stützung der UN fortzuführen. Wir haben die Besorgnis eini- ger unmittelbar betroffener Partner erörtert, daß ihr Mitwirken an solchen Einsätzen die potentielle Gefährdung ihrer eigenen Sicherheit erhöht hat. Wir betonen, daß die Sicherheit aller Staaten in Europa verknüpft ist und daß im Fall einer Aggres- sion gegen irgendein Land aufgrund seiner Beteiligung an VN-Einsätzen im ehemaligen Jugoslawien ein solcher Angriff eine Angelegenheit wäre, die die internationale Gemeinschaft mit äußerstem Ernst sehen sollte. Wir bedauern tief den Verlust an Menschenleben unter den Angehörigen von UNPROFOR, UNHCR und freiwilligen Hilfsorganisationen, die humanitäre Hilfe nach Bosnien- Herzegowina bringen und fordern alle Konfliktparteien ein- dringlich auf, dringende Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit dieses Personals zu gewährleisten. Der Plan für eine KSZE-Konferenz zu Berg-Karabach in Minsk bietet weiterhin die beste Chance für eine dauerhafte Lösung dieses Konflikts und die Herstellung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen Armenien und Aserbaidschan. Wir unterstützen nachhaltig die Resolution 822 des UN-Sicher- heitsrats, die uneingeschränkt und unverzüglich von allen Ländern und Konfliktparteien umgesetzt werden muß. Wir fordern die sofortige Einstellung von Feindseligkeiten, den Abzug aller Besatzungstruppen aus Kelbadschar und aus ande- ren in jüngster Zeit besetzten Landstrichen Aserbaidschans, ungehinderten Zugang für internationale humanitäre Hilfs- maßnahmen, die Schaffung der erforderlichen Voraussetzun- gen für die Rückkehr der vertriebenen Zivilbevölkerung sowie Wiederaufnahme der Verhandlungen. Wir unterstützen die Initiative des Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der KSZE zur Implementierung eines Friedensplans im Rahmen des Minsk- prozesses und fordern die Parteien eindringlich auf, sie anzu- nehmen. Wir appellieren an die betroffenen Parteien; eine wirksame Waffenruhe in der autonomen Republik Abchasien von Geor- gien einzuhalten und sich aller Aktionen zu enthalten, die den konstruktiven Dialog und die Verwirklichung einer dauerhaf- ten Lösung erschweren könnten. Wir fordern sie auf, dazu mit der KSZE und Vertretern des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten. Wir halten es ebenfalls für wichtig, eine umfassende Regelung der Beziehungen zwischen Georgien und Ossetien in der Konfliktzone in Georgien anzu- streben. Wir fordern die an der andauernden politischen und bewaff- neten Konfrontation in Tadschikistan beteiligten Parteien auf, ihre Differenzen auf dem Wege des Dialogs beizulegen und für die friedliche und demokratische Entwicklung ihres Lan- des zusammenzuarbeiten. Wir unterstützen dazu die Anstren- gungen der internationalen Gemeinschaft. Wir begrüßen die Stabilisierung der Lage im Gebiet am linken Ufer des Dnjestr in Moldova nach der am 21. Juli 1992 erzielten Vereinbarung. Eine dauerhafte Regelung jedoch ist essentiell. Wir begrüßen alle Anstrengungen zur Verwirk- lichung einer dauerhaften Lösung, insbesondere durch die Auf- nahme des direkten Dialogs zwischen den Konfliktparteien und fordem sie alle eindringlich auf, mit der KSZE-Mission in Moldau zusammenzuarbeiten. Wir unterstützen den bal- digen und vollständigen Abzug ausländischer Truppen aus Moldau im Rahmen bilateraler Vereinbarungen ohne zusätz- liche Verknüpfung mit anderen Fragen. 4. Wir bekräftigen unser Einstehen für die vollständige Imple- mentierung der Bestimmungen gemäß Absatz 15 der Schluß- erklärung des KSZE-Gipfels von Helsinki im Jahre 1992 und der NAKR-Erklärung vom 18. Dezember 1992 und betonen, daß der schnelle Abschluß des Abzugs ausländischer Truppen aus den baltischen Staaten wichtig für die Stabilität in der Region und in Europa ist. Wir stellen fest, daß bereits Truppen abgezogen worden sind, und unterstreichen die Notwendig- keit, die geeigneten bilateralen Vereinbaningen in allen Fällen unverzüglich zu schließen. Schwierigkeiten praktischer Natur dürfen den Gesamtprozeß nicht verzögern; wir bekräftigen, daß weitere konstruktive Anstrengungen durch alle beteiligten Parteien zur Lösung ausstehender Probleme, auch die sozialer, materieller und umweltpolitischer Art, erforderlich sind. Wir begrüßen jede praktische Unterstützung und internationale Zusammenarbeit zur Erleichterung dieses Prozesses. 5. Wir begrüßen alle praktischen Schritte, die zu einer Lösung der bestehenden Differenzen zwischen Rußland und Ukraine führen einschließlich der, die sich auf die Schwarzmeerflotte und nukleare Fragen beziehen (in diesem Zusammenhang wird auf Absatz 8 Bezug genommen). Lösungen dieser Probleme sollten in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Schlußakte von Helsinki und mit dem Völkerrecht und im Geiste gutnach- barlicher Beziehungen gefunden werden. Wir hoffen, daß die demnächst auf hoher Ebene vorgesehenen Kontakte zu positi- ven Ergebnissen führen werden. 6. Wir begrüßen die Entscheidungen der KSZE, durch struk- turelle Reformen und die Emennung eines Generalsekretärs ihre operativen Fähigkeiten zu stärken. Wir unterstützen die Entwicklung der KSZE-Fähigkeit zur Frühwarnung und Konfliktverhütung und werden auf die Herstellung engerer Arbeitsbeziehungen zwischen dem NAKR und der KSZE hinarbeiten. Wir haben daher Schweden, das gegenwärtig den KSZE-Vorsitz innehat, mit in die Arbeit der NAKR-Ad-hoc- Gruppe für Zusammenarbeit bei der Friedenswahrung ein- bezogen. Wir engagieren uns für baldigen konkreten Fortschritt in der Arbeit des KSZE-Forums für Sicherheitskooperation, mit dem Ziel, schnelle Ergebnisse auf allen Gebieten zu erzielen, die in dessen Mandat als Sofortmaßnahmen spezifiziert sind. Wir wollen bis zum Ministertreffen des KSZE-Rats im November in Rom auf eine Einigung über Fragen hinarbeiten, wie zum Beispiel Transfer konventioneller Waffen, Informations- austausch über Verteidigungsplanung, militärische Kontakte sowie Zusammenarbeit und stabilisierende Maßnahmen in Krisensituationen. Wir hoffen bis zur 5. KSZE-Überprüfungs- konferenz im nächsten Jahr in Budapest auch auf Einigung über den KSZE-Verhaltenskodex auf dem Gebiet der Sicher- heit und über die Harmonisierung bestehender Rüstungs- kontrollverpflichtungen. Wir betonen die Notwendigkeit für alle KSZE-Staaten, in den Treffen des Forums angemessen vertreten zu sein. 7. Wir messen der vollständigen Erfüllung bestehender Rü- stungskontroll- und Abrüstungsverpflichtungen äußerste Be- deutung bei, insbesondere allen Bestimmungen des KSE-Ver- trags und der Abschließenden Akte des KSE-l-a-Abkommens, die für die Festigung der Sicherheit in Europa von grundlegen- der Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang erinnern wir an die auf der Außerordentlichen Konferenz der KSE-Vertrags- parteien im Juni 1992 in Oslo gemachte Zusage, die KSE-Ver- pflichtungen zur Reduzierung von Waffen und Ausrüstungen zu erfüllen. Wir betonen die Notwendigkeit, daß die KSE- Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion so bald wie möglich Angaben über Reduzierungsverpflichtungen vor- legen, die der Reduzierungsverpflichtung der ehemaligen Sowjetunion in Übereinstimmung mit der Forderung des Schlußdokuments von Oslo voll Rechnung tragen. 8. Wir unterstreichen einmal mehr die Wichtigkeit weltweiter Anstrengungen, um die Verbreitung von Kernwaffen und anderer Massenvernichtungswaffen sowie damit zusammen- hängender Technologien zu verhindern. Wir messen der baldi- gen Inkraftsetzung und Implementierung der Verträge über die Reduzierung Strategischer Waffen (START I und START II) größte Bedeutung bei. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die kürzlich erfolgte Ratifizierung von START I durch Weiß- rußland. Wir appellieren an die Ukraine, START I zu ratifizie- ren und zu implementieren. Wir bekräftigen unsere Unterstüt- zung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) sowie seine unkonditionierte und unbefristete Verlän- gerung im Jahre 1995. Wir werden auf ein gestärktes Verifika- tionsregime hinarbeiten. Wir drängen alle Länder, die noch nicht Vertragsparteien des NVV sind, ihm als Nichtkernwaf- fenstaaten beizutreten. In der Erkenntnis der Sorgen um ihre Sicherheit und der finanziellen Auswirkungen für neue Nicht- kernwaffenstaaten fordern wir diese auf, dem NVV in Über- einstimmung mit ihren bestehenden Verpflichtungen unver- züglich beizutreten. Wir weisen in diesem letzteren Zusam- menhang darauf hin, daß die entsprechenden Sicherheits- garantien, die die Kernwaffenstaaten als Vertragsparteien abgegeben haben, auf neue Nichtkernwaffenstaaten als Ver- tragsparteien Anwendung finden. Wir begrüßen die Entschei- dung von Weißrußland, dem Vertrag als Nichtkernwaffenstaat beizutreten. Wir fordern die Demokratische Volksrepublik Korea nachdrücklich auf, ihre erklärte Absicht, vom NVV zurückzutreten, zu widerrufen und ihre Verpflichtungen ge- genüber der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) zu erfüllen. 9. Wir unterstreichen die herausragende Bedeutung der baldigen Ratifizierung und strikten Einhaltung der Bestimmung des am 13. Januar 1993 in Paris unterzeichneten Übereinkommens über das Verbot von Chemischen Waffen. Wir appellieren an alle Staaten, die es noch nicht unterzeichnet haben, dies unverzüglich zu tun. 10. Wir begrüßen die Tatsache, daß eine große Zahl der Unter- zeichnerstaaten des Vertrags über den "Offenen Himmel" das Vertragswerk bereits ratifiziert haben. Diejenigen von uns, die dies bislang nicht getan haben, bleiben einer baldigen Ratifizierung verpflichtet, und wir appellieren an alle anderen Unterzeichnerstaaten, eine entsprechende Verpflichtung zu übernehmen. Wir sehen dem weiteren Beitritt interessierter Staaten entgegen, die an der KSZE teilnehmen - jedoch nicht ursprüngliche Unterzeichnerstaaten sind -, wie dies dessen Artikel XVII vorsieht und in der Erklärung der KSZE zum "Offenen Himmel" vom 24. März 1992 gefordert ist. 11. Das UN-Register über Konventionelle Waffen ist ein wesent- liches Instrument zur Förderung der Prinzipien von Transpa- renz, Verantwortungsbewußtsein und Zurückhaltung auf dem Gebiet des Transfers konventioneller Waffen. Wir bleiben diesen Prinzipien voll verpflichtet und appellieren an alle Länder, die die erforderlichen Daten für das Register noch nicht gemeldet haben, dies zu tun. 12. Wir unterstreichen die Bedeutung der möglichst vollzähligen Beteiligung aller Mitgliedstaaten an Treffen und Aktivitäten des NAKR. 13. Finnland nahm am Treffen als Beobachter teil. 14. Wir sehen dem nächsten Treffen des Nordatlantischen Koope- Irationsrats im Dezember 1993 in Brüssel entgegen. 15. Wir drücken Griechenland unseren tiefen Dank für die uns gewährte Gastfreundschaft aus.
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