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1. Wir sind heute zusammengekommen in einer Zeit, in der die Sicherheit Europas durch regionale Konflikte vor ernste Her- ausforderungen gestellt ist. Wir haben über diese ernste Lage und die Beiträge beraten, die die Atlantische Allianz leisten kann, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Wie bereits vor 25 Jahren im Harmel-Bericht betont wurde, ist das höchste politische Ziel der Allianz die Schaffung einer gerechten und dauernden Friedensordnung in Europa. Dies bleibt weiterhin unser Ziel. In unserem neuen Strategischen Konzept haben wir den Wandel des sicherheitspolitischen Umfelds anerkannt. Um den neuen Risiken und Herausforderungen zu begegnen, wer- den wir Ressourcen und Fachwissen der Allianz im Rahmen sich gegenseitig verstärkender Institutionen nutzen, zugleich aber auch in Zukunft eine wirksame kollektive Verteidigung gewährleisten. Die Transatlantische Bindung 2. Die transatlantische Partnerschaft, die unsere Allianz verkör- pert, bleibt für Sicherheit und Stabilität Europas von vitaler Bedeutung. Das Bündnis garantiert nicht nur die Sicherheit seiner Mitgliedstaaten, sondern bleibt auch eines der unver- zichtbaren Instrumente zur Förderung von Stabilität und zur Gestaltung des Wandels in ganz Europa. Eine starke Atlanti- sche Allianz und die Fortführung einer aktiven, breitangeleg- ten Zusammenarbeit zwischen Europa und Nordamerika sind wesentlich für eine dauerhafte Friedensordnung und Zusam- menarbeit im euro-atlantischen Raum. Die substantielle Prä- senz amerikanischer Streitkräfte in Europa, das fortdauernde politische und militärische Engagement und das aktive Eintre- ten sowohl der Vereinigten Staaten als auch Kanadas für die Sicherheit Europas bleiben essentiell. Die vor uns liegenden Aufgaben bei der Unterstützung des demokratischen Reform- prozesses in Mittel- und Osteuropa sowie in den Republiken auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion unterstreichen die Bedeutung des Erhalts einer starken transatlantischen Part- nerschaft auf der Grundlage einer Werte- und Zweckgemein- schaft. Die Rolle der NATO bei der Friedenserhaltung 3. In der Folge unserer Entscheidung von Oslo haben wir den bisher erzielten Fortschritt in bezug auf Unterstützung der Allianz für KSZE-Friedenserhaltung erörtert und haben den Rat in Ständiger Sitzung beauftragt, seine Arbeit in dieser Angelegenheit zu Ende zu führen. Wir werden im Bündnis die Koordination in Fragen der Friedenserhaltung weiter stärken und praktische Maßnahmen entwickeln, um den Beitrag des Bündnisses auf diesem Gebiet zu stärken. Der Militärausschuß hat den Rat in Ständiger Sitzung bereits über die zur Verfü- gung stehenden Ressourcen und die Modalitäten möglicher Bündnisunterstützung für Friedenserhaltung fachlich beraten. Wir sind bereit, auf dem Gebiet der Friedenserhaltung Er- fahrungen mit unseren Kooperationspartnern und anderen KSZE-Teilnehmerstaaten zu teilen und gemeinsam mit ihnen, wie erforderlich, friedenserhaltende Operationen der KSZE zu unterstützen. 4. Wir bekräftigen heute die Bereitschaft unserer Allianz, von Fall zu Fall und in Übereinstimmung mit unseren eigenen Verfahren friedenserhaltende Operationen unter der Autorität des UN-Sicherheitsrates zu unterstützen, der die primäre Ver- antwortung für internationalen Frieden und Sicherheit trägt. Wir sind bereit, positiv auf Initiativen zu reagieren, die der Generalsekretär der UN ergreifen könnte, die Allianz um Unterstützung bei der Umsetzung von Resolutionen des UN- Sicherheitsrates zu ersuchen. Wir haben den Generalsekretär der NATO gebeten, unter der Leitung des Ständigen Rates die erforderlichen Kontakte zum Generalsekretär der UN fortzu- führen im Hinblick auf die Unterstützung, die die Allianz leisten könnte. 5. In diesem Sinne tragen wir einzeln und als Bündnis zur Umsetzung der Resolutionen des VN-Sicherheitsrats zum Konflikt im ehemaligen Jugoslawien bei. Zum ersten Mal in ihrer Geschichte beteiligt sich die Allianz an UN-Operationen zur Friedenserhaltung und Durchsetzung von Sanktionen. Die Allianz unterstützt zusammen mit der WEU mit ihren Schiffen in der Adria die Durchsetzung der Wirtschaftssanktionen der UN gegen Serbien und Montenegro sowie des Waffen- embargos gegen alle Republiken des ehemaligen Jugoslawien. Die UNPROFOR nutzen für ihr Hauptquartier Elemente aus dem Kommando der Heeresgruppe Nord (NORTHAG) der Allianz. Flugzeuge des luftgestützten Frühwarnsystems der NATO - AWACS - überwachen täglich die von den UN verfügte Flugverbotszone über Bosnien-Herzegowina. Beziehungen zu den Kooperationspartnern und dem NAKR 6. Das Bündnis hilft bei der Förderung von Stabilität in den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie Zentralasiens und un- terstützt ihre Reformprozesse. Der vor einem Jahr geschaffene Nordatlantische Kooperationsrat hat sich zu einem wertvollen Forum für Konsultationen zu Fragen der Sicherheit und Kon- fliktverhütung entwickelt. Wir haben ein breitangelegtes und vielfältiges Programm praktischer Zusammenarbeit in Berei- chen aufgestellt, in denen unsere Allianz kompetent ist und über Fachwissen verfügt. Wir beabsichtigen, diesen dynami- schen Kooperationsprozeß schrittweise weiterzuentwickeln und auf praktischere Belange zu konzentrieren. Wir haben zusammen mit unseren Kooperationspartnem einen neuen und erweiterten Arbeitsplan für 1993 erstellt. Die Verpflichtung aller Partner zu uneingeschränkter Achtung der Menschen- rechte und demokratischer Grundsätze, wie in den KSZE-DO- kumenten niedergelegt und gemäß ihren internationalen recht- lichen Verpflichtungen wird auch weiterhin die Grundlage unserer Zusammenarbeit bilden. Wir begrüßen alle positiven Schritte, die von den Partnern im Nordatlantischen Koopera- tionsrat in dieser Hinsicht untemommen worden sind und fordern eindringlich zu weiteren Anstrengungen auf. Stärkung der KSZE-Strukturen 7. Die KSZE hat eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung eines kooperativen Ansatzes zu Fragen der Sicherheit sowie der Konfliktverhütung und Krisenbeherrschung zu spielen. Wir unterstützen die weitere Stärkung der KSZE-Strukturen und die Erweiterung der Zuständigkeit der KSZE und ihrer operativen Mitwirkung bei der Konfliktverhütung. Wir begrü- ßen die beim jüngsten Treffen des KSZE-Ministerrats in Stockholm vereinbarte Strategie aktiver Diplomatie. Wir be- grüßen insbesondere die Stärkung der operationellen Fähigkei- ten der KSZE durch strukturelle Reformen und die Ernennung eines Generalsekretärs, die Ernennung eines Hohen Kommis- sars für Nationale Minderheiten und die Einrichtung zusätz- licher Mechanismen für die friedliche Streitbeilegung. Wir werden die Arbeit der KSZE den Erfordernissen entsprechend mit all unserer Erfahrung und unseren Fachkenntnissen unter- stützen, die wir zweckdienlich einbringen können. 8. Wir messen dem Forum für Sicherheitskooperation in Wien große Bedeutung bei, das auf dem KSZE-Gipfeltreffen in Helsinki als Rahmen für die Gestaltung neuer Beziehungen kooperativer Sicherheit unter allen KSZE-Teilnehmerstaaten eingerichtet wurde. Wir haben zusammen mit anderen Teil- nehmerstaaten eine Reihe von Vorschlägen für das in Helsinki vereinbarte Sofortprogramm unterbreitet, die die Harmonisie- rung bestehender Rüstungskontrollverpflichtungen, die Vertei- digungsplanung und die Nichtverbreitung von Massenvemich- tungswaffen sowie den Transfer konventioneller Waffen be- treffen. Wir werden auch in Zukunft weitere Vorschläge ent- wickeln. Wir fordern alle Staaten der KSZE eindringlich auf, im Wiener Forum und allen anderen KSZE-Foren mitzu- wirken. Praktische Beziehung zwischen NATO und WEU 9. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspoli- tik und Verteidigungsidentität, wie sie in der Erklärung der Allianz von Rom über Frieden und Zusammenarbeit sowie im Vertrag und in Erklärungen der Europäischen Gemeinschaft und der Westeuropäischen Union am 9. und 10. Dezember 1991 in Maastricht zum Ausdruck gebracht wurden. Wir sind der Ansicht, daß den Interessen der Allianz durch ein geeinig- teres Europa am besten gedient ist und daß der Erhalt einer starken Atlantischen Allianz in jeder sich herausbildenden europäischen Verteidigungspolitik ein grundlegendes Element sein wird. 10. Wir begrüßen die Ergebnisse der Tagung des WEU-Minister- Tats am 20. November in Rom, die die Teilnahme aller euro- päischen Bündnispartner als Vollmitglieder, assoziierte Mit- glieder oder Beobachter an den Aktivitäten der WEU bestätig- ten und dadurch den europäischen Pfeiler des Bündnisses stärken. Wir begrüßen auch den Fortschritt, den die WEU bei der Weiterentwicklung ihrer operationellen Rolle und Struktu- ren erzielt hat. Diese Entwicklungen werden enge Arbeitsbe- ziehungen und das Zusammenwirken zwischen NATO und WEU erleichtern. Unsere Zusammenarbeit in der Adria ist ein treffendes Beispiel hierfür. Wir bekräftigen noch einmal die Bedeutung, bestehende Verpflichtungen der Bündnispartner und Bindungen der Streitkräfte an die NATO zu erhalten, und wir unterstreichen in diesem Zusammenhang, daß die primäre Verantwortung der der WEU zugeordneten Streitkräfte die kollektive Verteidigung der NATO nach dem Washingtoner Vertrag bleiben wird. 11. Wir haben ein Allianz-Dokument gebilligt, das Richtlinien für die praktischen Arbeitsbeziehungen zwischen den beiden Or- ganisationen vorschlägt. Diese Vorkehrungen werden dazu beitragen sicherzustellen, daß alle Bündnispartner richtig in Entscheidungen einbezogen werden, die ihre Sicherheit betref- fen können. Wir sehen der Verlegung des WEU-Rats und -Sekretariats Anfang 1993 nach Brüssel entgegen, wodurch eine enge praktische Zusammenarbeit zwischen den beiden Raten und Sekretariaten möglich wird. Wir begrüßten die Anwesenheit des Generalsekretärs der WEU, Herrn Willem van Eekelen, der zum ersten Mal an unserem Treffen teil- nahm. Wir verpflichten uns sicherzustellen, daß die zwei Organisa- tionen weiterhin auf der Grundlage von Transparenz und Komplementarität zusammenarbeiten und erkennen dabei an, daß jede von ihnen ihre eigenen Entscheidungen zu treffen hat. Wir würdigen noch einmal die Tatsache, daß die WEU-Mit- gliedstaaten bei Darlegung ihres Ziels, gemeinsame Positionen in den Konsultationsprozeß einzubringen, bekräftigt haben, daß die Allianz das wesentliche Forum für Konsultationen unter ihren Mitgliedern und für die Vereinbarung von politi- schen Maßnahmen bleiben wird, die sich auf die Sicherheits- und Verteidigungsverpflichtungen der Verbündeten nach dem Washingtoner Vertrag auswirken; wir würdigen ebenso die erklärte Absicht der WEU, die Rolle, Verantwortlichkeiten und Beiträge der WEU-Mitgliedstaaten im Bündnis zu stärken und im Einklang mit den in der Allianz beschlossenen Positio- nen zu handeln. 12. Wir drücken unsere Genugtuung über die Initiative der franzö- sischen und deutschen Regierung aus, dem Rat ihren gemein- samen Vorschlag über die Beziehung des von ihnen geschaffe- nen Europäischen Korps und der Allianz zu unterbreiten. Dieser Großverband, der, wie wir zur Kenntnis nehmen, den anderen WEU-Partnern offensteht, ist ein Schritt nach vorn zur Stärkung sowohl der europäischen Sicherheits- und Verteidi- gungsidentität als auch des europäischen Pfeilers der Allianz. Wir begrüßen die Vereinbarung zwischen dem französischen und deutschen Generalstabschef und dem Obersten Alliierten Befehlshaber Europa über die Bedingungen, unter denen das Korps im Rahmen der Atlantischen Allianz eingesetzt werden soll. Diese Vereinbarung wird vom Militärausschuß erörtert und zügig dem Rat in Ständiger Sitzung zur Billigung vorgelegt werden. Regionale Fragen 13. Die Anwendung von Gewalt unter Verstoß gegen internationa- les Recht zur Verwirklichung von Zielen gleich welcher Art ist nicht hinnehmbar. Regionale Konflikte können nicht durch Gewalt beigelegt werden, sondern nur auf dem Verhandlungs- weg und durch uneingeschränkte Achtung der Menschenrech- te und demokratischer Rechte, auch für Angehörige nationaler Minderheiten, der Achtung der territorialen Integrität aller Staaten und der Unverletzlichkeit aller Grenzen in Überein- stimmung mit KSZE-Prinzipien und anderen maßgeblichen internationalen Verpflichtungen und Normen. Wir sind weiter- hin zutiefst besorgt über die anhaltende Gewalt im ehemaligen Jugoslawien einschließlich des schrecklichen als "ethnische Säuberung" bezeichneten Vorgehens und haben heute eine gesonderte Erklärung zu diesem Konflikt abgegeben. 14. Wir bedauern tief die fortdauernden Feindseligkeiten in und um Berg-Karabach. Wir fordern die beteiligten Parteien ein- dringlich zu wirksamer Waffenruhe auf. Wir unterstützen mit Nachdruck die Prinzipien der VN und KSZE sowie alle Schrit- te und Entscheidungen der KSZE in bezug auf den derzeitigen Konflikt. Wir sind weiterhin der Auffassung, daß die vorge- schlagene KSZE-Konferenz in Minsk eine unmittelbare Mög- lichkeit für eine friedliche Lösung dieses Konflikts bietet und unterstützen die Anstrengungen, die Konferenz auf der Grund- lage der Fortführung der im Rahmen des Treffens von Rom eingeleiteten Arbeit einzuberufen. 15. Der Abschluß des schnellen Abzugs ausländischer Truppen aus den baltischen Staaten gemäß entsprechenden Truppenab- zugsvereinbarungen ist angesichts des übergeordneten Grund- prinzips von Wichtigkeit, daß Streitkräfte auf dem Territorium eines ausländischen Staates nur mit Zustimmung dieses Staa- tes stationiert sein sollten. Die Fortführung des Truppenabzugs- prozesses wird ein bedeutender Beitrag zur Stabilität in der baltischen Region sein. Wir erkennen an, daß Schwierigkeiten praktischer Art überwunden werden müssen, aber vorüberge- hende Probleme sollten den Gesamtprozeß nicht verzögern. Dieser Abzug sollte nicht mit anderen Fragen verknüpft werden. Wir fordern alle Parteien auf, Flexibilität und Mäßigung in den Verhandlungen an den Tag zu legen, um ausstehende Pro- bleme, einschließlich sozialer und materieller Art, zu lösen. Rüstungskontrolle 16. Wir begrüßen das endgültige Inkrafttreten des KSE-Vertrags am 9. November, den wir zusammen mit der Abschlußakte der Verhandlung über Personalstärken der Konventionellen Streit- kräfte in Europa (KSE I-a) für eines der Fundamente europäi- scher Sicherheit halten. Wir unterstreichen nach Abschluß der KSE-Evaluierungsphase für Ausgangsdaten die Bedeutung, daß alle Parteien den Zeitplan für die Reduzierung des ver- tragsbegrenzten Geräts sowie die Bestimmungen über Inform- tionsaustausch, Verifikation und die anderen Bestimmungen des Vertragswerks einhalten. 17. Wir sehen dem baldigen Inkrafttreten des Vertrags über "Offe- ne Himmel" und dem Beitritt interessierter Staaten entgegen, die an der KSZE teilnehmen, nicht jedoch ursprüngliche Unterzeichnerstaaten des Vertrags sind, wie dies dessen Arti- kel XVII und die Erklärung der KSZE zu "Offene Himmel" vom 24. März 1992 vorsehen. 18. Wir begrüßen die Zusammenführung ehemals sowjetischer taktischer Waffen durch die GUS-Staaten in Rußland, den Beitritt von Belarus, Kasachstan und der Ukraine zum Vertrag über die Reduzierung Strategischer Waffen (START) und die durch diese drei Staaten übernommene Verpflichtung, alle Nuklearwaffen auf ihren Territorien zu eliminieren. Wir drän- gen auf die frühestmögliche Ratifizierung des START-Ver- trags in Übereinstimmung mit dem Protokoll von Lissabon durch die Vertragsstaaten, die dies bisher noch nicht getan haben. Wir wiederholen unsere Erwartung, daß Belarus, Kasachstan und die Ukraine zügig Schritte unternehmen, ihre wiederholt übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) als Nichtkernwaffenstaaten beizutreten. Ihr Versäumnis, dies zu tun, wäre Anlaß zu ernster Sorge. Wir erneuern ebenfalls unseren Appell an sie, wie vereinbart, die Eliminierung nu- klearer Waffen von ihren Territorien schnell durchzuführen. Wir begrüßen alle zwischen Bündnispartnern und Rußland geschlossenen Vereinbarungen zur Förderung der zügigen und sicheren Vernichtung ehemals sowjetischer Nuklearwaffen. Die Bündnispartner betonen ihre fortbestehende Bereitschaft, diesen Eliminierungsprozeß zu unterstützen und in dieser Frage in der Allianz zu beraten. 19. Wir begrüßen die Vereinbarung vom Juni des Jahres zwischen den Vereinigten Staaten und Rußland, ihre nuklearen Kräfte wesentlich unter die START-Höchstgrenzen zu reduzieren und insbesondere die Entscheidung, alle landgestützten strategi- schen Flugkörper mit Mehrfachgefechtsköpfen zu eliminieren. 20. Wir begrüßen die erfolgreiche Erarbeitung des Entwurfs eines Übereinkommens über das Verbot von Chemischen Waffen. Wir wollen Erstunterzeichnerstaaten des Übereinkommens werden und verpflichten uns, es frühzeitig zu ratifizieren. Wir fordern hierzu auch alle anderen Länder auf. 21. Wir stehen uneingeschränkt zu laufenden Anstrengungen, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und damit zusammenhängender Technologien sowie illegalen Waffen- transfer zu verhindern. Wir fordern nachdrücklich alle Länder auf, insbesondere in Regionen, wo die Risiken der Verbreitung nuklearer, biologi- scher und chemischer Waffen sowie die Beschaffung einschlä- giger Technologie in den letzten Jahren in alarmierender Weise zugenommen haben, dem NVV sowie dem Überein- kommen über das Verbot von Biologischen Waffen beizutre- ten, sofern sie dies bisher nicht getan haben, und sich zu verpflichten, das Obereinkommen über das Verbot von Che- mischen Waffen so bald wie möglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Die strikte Einhaltung dieser Verträge ist essen- tiell. Wir bekräftigen unsere Unterstützung des NVV und seiner unbefristeten Verlängerung im Jahre 1995. Wir drängen auf Transparenz und Zurückhaltung auf dem Gebiet des Transfers konventioneller Waffen. Wir unterstüt- zen das neu eingerichtete VN-Register über Konventionelle Waffen und fordern alle VN-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bis April nächsten Jahres alle erforderlichen Daten zu melden, damit dieses Register voll arbeitsfähig und wirksam werden kann. 22. Wir waren geehrt durch die Anwesenheit von Minister Pierre Harmel auf unserem Treffen. Trotz aller Fortschritte, die in den letzten Jahren erzielt wurden, haben wir noch nicht die gerechte und dauernde Friedensordnung in Europa verwirk- licht, die der Harmel-Bericht als das Ziel unserer Allianz festgelegt hat. Wir hatten gehofft, daß Konflikte und Grausam- keit von unserem Kontinent verbannt werden könnten. Diese Hoffnung besteht angesichts der neuen Herausforderungen fort, und wir wollen unser Möglichstes tun, sie zu verwirk- lichen. Die Nordatlantische Allianz wird weiterhin einen we- sentlichen Beitrag zur Sicherung von Frieden und Stabilität in Europa leisten. 23. Wir haben den Generalsekretär, Herrn Manfred Wörner, ge- beten, bis zum 30. Juni 1996 in seinem Amt zu verbleiben und mit Freude seine Zustimmung zur Kenntnis genommen. 24. Die Frühjahrsministertagung 1993 des Nordatlantikrates findet im Juni in Athen statt.
Abgegeben von der Ministertagung des Nordatlantikrates im NATO-Hauptquartier zu Brüssel am 17. Dezember 1992 1. Wir sind zutiefst beunruhigt über die sich zuspitzende Lage im ehemaligen Jugoslawien, die eine ernste Bedrohung für inter- nationalen Frieden, Stabilität und Sicherheit darstellt. Kürz- liche Treffen in Edinburgh, Stockholm und Genf haben die Ungeduld der inteerationalen Gemeinschaft angesichts dieser Lage und ihre Entschlossenheit deutlich gemacht, daß dem Blutvergießen und der Gesetzlosigkeit im ehemaligen Jugosla- wien ein Ende gesetzt wird; sie haben ferner ihr Engagement deutlich gemacht, auf dem Verhandlungsweg eine friedliche und dauerhafte Lösung zu erreichen. Wir tragen einzeln und als Bündnis zur Umsetzung von Resolutionen des UN-Sicher- heitsrats bei und sind bereit, weiteren Ersuchen um solche Beiträge zu entsprechen. 2. Die primäre Verantwortung für den Konflikt in Bosnien-Her- zegowina liegt bei der derzeitigen Führung Serbiens und der bosnischen Serben. Sie haben nach gewaltsamen Gebietsge- winnen getrachtet und systematisch grobe Verletzungen der Menschenrechte und des interationalen humanitären Rechts begangen, auch durch die barbarische Vorgehensweise der "ethnischen Säuberung". Moslemische Frauen und Mädchen werden systematisch gefangengenommen und vergewaltigt. Hilfskonvois werden behindert und aufgehalten. Alle diese Akte müssen aufhören. Diejenigen, die für Greueltaten verant- wortlich sind, gleich welcher Partei sie angehören, müssen für ihre Handlungen einstehen und entsprechend verurteilt wer- den. Dazu begrüßen wir die Überlegung über die Schaffung eines zu diesem Zweck zu bildenden Gerichtshofs. 3. Wir weisen jede einseitige Veränderung von Grenzen, Territo- rien und Zusammensetzungen der Bevölkerung zurück. Die Souveränität und territoriale Integrität der Republik Bosnien- Herzegowina muß wiederhergestellt werden. Wir fordern alle Parteien in Bosnien-Herzegowina auf, den von der Genfer Konferenz skizzierten Entwurf einer Verfassung als Grund- lage für Verhandlungen zu akzeptieren. Wir unterstützen nach- haltig die unablässigen Bemühungen der UN- und EG-KO- Präsidenten der internationalen Konferenz über das ehemalige Jugoslawien. 4. Wir sind tief besorgt über ein mögliches Übergreifen des Konflikts und über die Lage im Kosovo. Wir fordern dringend alle Parteien auf, Mäßigung und Zurückhaltung an den Tag zu legen. Ernsthafte Verhandlungen über die Wiederherstellung der Autonomie Kosovos innerhalb Serbiens und die Garantie der uneingeschränkten Wahrung der Menschenrechte sollten unverzüglich im Rahmen der Konferenz über das ehemalige Jugoslawien beginnen. Wir befürworten eine präventive Prä- senz der Vereinten Nationen im Kosovo. Ein Ausbruch von Gewalttätigkeit im Kosovo könnte durch Ausweitung des Konflikts eine emste Bedrohung für internationalen Frieden und Sicherheit darstellen und würde eine angemessene Reaktion durch die internationale Gemeinschaft erforderlich machen. 5. Wir unterstützen die Anstrengungen der KSZE und eine sub- stantielle Steigerung internationaler Maßnahmen zur Kon- fliktverhütung, wie zum Beispiel Überwachungsmissionen, und erwarten die Mitarbeit aller Parteien. Wir drängen auf weitere zügige Schritte durch die UN oder die KSZE, um zur Entschärfung der derzeitigen Spannungen beizutragen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Entscheidung des UN-Sicherheitsrats, Friedenstruppen an die Grenzen der ehe- maligen jugoslawischen Republik Makedonien zu Albanien, Serbien und Montenegro zu verlegen. 6. Die strikte Durchsetzung von UN-Embargos ist essentiell. Wir drängen die Nationen zu fortgesetzten Bemühungen, ihre Durchsetzung zu verschärfen. 7. Die Allianz hat Personal und Gerät zum UNPROFOR II Hauptquartier in Bosnien-Herzegowina beigesteuert, sie unter- stützt die Durchsetzung von UN-Embargos in der Adria und hat den Vereinten Nationen durch luftgestützte Flugzeuge des NATO-Frühwarnsystems (AWACS) gewonnene Daten zur Verfügung gestellt, um mitzuhelfen, die Flugverbotzone in Bosnien-Herzegowina zu überwachen. Mitglieder der Allianz sind bereit, weitere Schritte zu unternehmen, um die Vereinten Nationen bei der Umsetzung ihrer Entscheidungen zu unterstützen, internationalen Frieden und Sicherheit zu erhalten. 8. Der Sicherheitsrat wird in Kürze die Verabschiedung einer Resolution zur Durchsetzung der Flugverbotzone prüfen und dabei die Notwendigkeit für die Fortsetzung der derzeitigen humanitären Anstrengungen in Bosnien berücksichtigen. Soll- te eine solche Resolution verabschiedet werden und sollten danach Verletzungen fortdauern, so wären wir bereit, die UN bei der Durchsetzung dieser Resolution zu unterstützen. 9. Angesichts der unablässigen Angriffe auf Sarajevo drängen wir den Sicherheitsrat, weitere Maßnahmen so bald wie mög- lich in Erwägung zu ziehen, wie in der Erklärung des Präsiden- ten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 9. De- zember zum Ausdruck gebracht. 10. Alle Parteien, aber insbesondere die serbische Führung, inner- halb und außerhalb Bosnien-Herzegowinas müssen uneinge- schränkt mit dem Hohen Kommissar der UN für Flüchtlinge (UNHCR) und UNPROFOR zusammenarbeiten. Wir erinnern daran, daß die Resolution 770 des UN-Sicherheitsrats alle Maßnahmen genehmigt, die erforderlich sind, um Hilfsliefe- rungen nach Bosnien sicherzustellen und daß die Behinderung von Hilfsaktionen ein Verbrechen nach internationalem Recht ist. Alle müssen sich jeder Vorgehensweise enthalten, die die Sicherheit der UNPROFOR und anderen VN-Personals ge- fährdet. Falls die Allianz von den Vereinten Nationen darum ersucht würde, wäre sie bereit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sofern dieses Personal in irgendeiner Weise bedroht wird oder zu Schaden kommt.
1. Wir, die Außenminister und Vertreter der Mitgliedsländer im Nordatlantischen Kooperationsrat, haben heute unsere Konsul- tationen fortgeführt, um zur Festigung von Sicherheit und Zusammenarbeit im Raum von Vancouver bis Wladiwostok beizutragen. 2. Wir stehen in diesem Raum vor neuen und schwierigen Her- ausforderungen, die Anlaß zu ernster Sorge geben. Stabilität und Sicherheit in diesem Gebiet werden davon abhängen, wie wir auf diese Herausforderungen reagieren und dadurch den Prozeß des Wandels bestimmen. 3. Während des ersten Jahres seines Bestehens hat unser Rat seine Zweckdienlichkeit für Dialog und Zusammenarbeit so- wie zur Festigung der Sicherheit unter Beweis gestellt. Sein Potential wird weiterentwickelt und zur Geltung gebracht werden. Dazu haben wir heute einen inhaltsreichen Arbeits- plan für Dialog, Partnerschaft und Zusammenarbeit für das Jahr 1993 verabschiedet. Er gründet auf den positiven und für alle Beteiligten nutzbringenden Ergebnissen unseres ersten Arbeitsplans für 1992 auf politischem, militärischem, wirt- schaftlichem, wissenschaftlichem, umweltpolitischem und in- formationspolitischem Gebiet einschließlich der Umstellung der Verteidigungsproduktion sowie der zivil/militärischen Koordination der Luftverkehrsregelung. Wir haben vereinbart, unsere Partnerschaft als dynamischen Prozeß weiter auszubauen und auf praktischere Belange zu konzentrieren. Dies würde den weiteren Fortschritt der demo- kratischen und marktwirtschaftlichen Reformen fördern, der für den Erfolg unserer Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung ist. Unsere Zusammenarbeit könnte sich auch in Form von Aktivitäten gestalten, die von allen Kooperations- partnern vereinbart, jedoch nur von einigen von ihnen in Gruppen durchgeführt werden, die allen offenstehen und spe- zielle gemeinsame Interessen widerspiegeln, wie zum Beispiel die Pilotprojekte zur Umstellung der Verteidigungsproduktion und zu verteidigungsbezogenen Umweltfragen. Aktive Zusammenarbeit in Verteidigungsangelegenheiten und militärische Kontakte nach unserem Arbeitsplan sind ein wichtiger Beitrag zum besseren Verständnis zwischen unseren Streitkräften und zur Förderung eines verantwortungsbewuß- ten und kooperativen Verhaltens auf militärischem Gebiet; beides ist wesentlich für unsere Anstrengungen, zur Friedens- sicherung beizusteuern. Wir beabsichtigen, so zur Ausrichtung demokratisch kontrollierter und zahlenmäßig kleinerer Streit- kräfte beizutragen, die defensive auf niedrigstem Niveau ent- sprechend legitimen Sicherheitserfordemissen strukturiert sind. Diese Ziele sollten sich in der jeweiligen Militärdoktrin widerspiegeln. Wir begrüßen den auf diesen Gebieten bereits erzielten Fortschritt. Die Zusammenarbeit wird auf den Gebieten der Wissenschaft und des Umweltschutzes in prioritären Fragen bedeutend ge- steigert. 4. Die weitere Entwicklung unserer Zusammenarbeit ist ver- knüpft mit der Achtung internationaler Verpflichtungen, wie sie unter anderem im Rahmen der KSZE eingegangen wurden, durch alle unsere Länder. Wir sind entschlossen, diese Ver- pflichtungen uneingeschränkt zu erfüllen und dadurch die Sicherheit und Stabilität in unserem Raum zu festigen. 5. Regionale Spannungen, Konflikte und ethnische Gewalt be- drohen Stabilität und Sicherheit in unserem Raum und behin- dern die Verwirklichung unseres Ziels, die friedliche Zusam- menarbeit zu erweitem. Wir können nicht zulassen, daß der gegenwärtige Prozeß des Übergangs in Europa auf diese Weise untergraben wird. 6. Wir begrüßen die Entscheidungen des KSZE-Rats in Stock- holm, die operative und institutionelle Fähigkeit der KSZE zur Konfliktverhinderung, Beherrschung von Krisen und fried- lichen Beilegung von Streitigkeiten zu stärken. Wir sind ent- schlossen, zur Verwirklichung dieser Ziele beizutragen. 7. Unsere Länder sind bereit, von Fall zu Fall friedenserhaltende Operationen unter Autorität der UN oder Verantwortung der KSZE, die die Rechtmäßigkeit solcher Operationen nach inter- nationalem Recht sicherstellen, zu unterstützen und hierzu beizutragen. Unter Berücksichtigung der Entscheidung des KSZE-Gipfel- treffens 1992 in Helsinki werden wir Erfahrung und Fachwis- sen aus der Friedenserhaltung und damit zusammenhängenden Angelegenheiten austauschen; wir werden unsere Konsultatio- nen auf diesem Gebiet, die zur Zusammenarbeit führen, in Übereinstimmung mit dem von uns verabschiedeten Arbeits- plan fortsetzen. 8. Unser Rat trägt auch weiterhin zum Aufbau einer neuen Sicherheitsarchitektur auf der Grundlage kooperativer Bezie- hungen zwischen Staaten und einem Netz sich gegenseitig verstärkender Institutionen bei. 9. Wir verurteilen die Anwendung völkerrechtlich nicht sanktio- nierter Gewalt als Mittel zur Verfolgung politischer Ziele. Dauerhafte Lösungen regionaler Konflikte können nur durch Verhandlungen sowie gegenseitige uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte, auch für Angehörige nationaler Minder- heilen, Achtung der territorialen Integrität aller Staaten und der Unverletzlichkeit ihrer Grenzen in Übereinstimmung mit den Prinzipien der KSZE und anderen maßgeblichen intema- tionalen Verpflichtungen und Nonnen erzielt werden. Wir verpflichten uns, unseren Dialog und die Zusammenarbeit im NAKR zu nutzen, um zur Verhütung von Konflikten beizu- tragen. 10. Wir sind zutiefst beunruhigt über die sich zuspitzende Lage im ehemaligen Jugoslawien, die eine ernste Bedrohung für inter- nationalen Frieden, Stabilität und Sicherheit darstellt. Wir unterstützen uneingeschränkt die Anstrengungen der UN, der KSZE und der UN- und EG-Ko-Präsidenten der Internationa- len Konferenz über das ehemalige Jugoslawien, auf dem Verhandlungsweg eine gerechte Lösung des tragischen Kon- flikts im ehemaligen Jugoslawien zu finden und fordern alle Parteien, insbesondere die Führung Serbiens und Montenegros und der bosnischen Serben auf, diese Anstrengungen mitzutra- gen und insbesondere die Entscheidungen der Londoner Kon- ferenz sowie die zwingenden Resolutionen des VN-Sicher- heitsrates strikt zu erfüllen. Jede Einnahme von Territorium durch Gewalt oderjede Durchführung "ethnischer Säuberung" ist rechtswidrig und unannehmbar und darf den Ausgang der Verhandlungen über verfassungsrechtliche Regelungen für die Republik Bosnien und Herzegowina nicht beeinträchtigen. Alle Vertriebenen müssen in die Lage versetzt werden, in Frieden zu ihrem früheren Zuhause zurückzukehren. Wir un- terstützen alle humanitären Anstrengungen, die darauf abzie- len, die Not der Bevölkerung zu lindern und weitere Vertrei- bungen zu verhindern, z. B. durch die Schaffung sicherer Räume zum Schutz der Zivilbevölkerung und die Einrichtung von Zufluchtstätten für Kategorien besonders gef'@deter Flüchtlinge. Wir sind tief besorgt über das Risiko, daß der Konflikt auf andere Gebiete übergreift. Dies hätte ernste Auswirkungen für die Region. Daher sind wir beunruhigt angesichts der gefähr- lichen Lage im Kosovo, der Entwicklungen im Sandjak und Woiwodina sowie jüngster Vorgänge in der ehemaligen jugo- slawischen Republik Makedonien. Wir unterstreichen die Not- wendigkeit dringender präventiver Maßnahmen und unterstüt- zen die Schritte, die von den Vereinten Nationen und der KSZE bereits untemommen worden sind. Wir begrüßen die Entscheidung des VN-Sicherheitsrats, präventive Friedens- truppen in die ehemaligejugoslawische Republik Makedonien zu verlegen. Wir sind der Ansicht, daß eine UN-Präsenz im Kosovo ein positiver Schritt wäre. Wir fordern alle betroffenen Parteien eindringlich auf, sich im Rahmen einer Gesamtlösung der Krise um eine erhebliche Reduzierung der Waffen in der Region zu bemühen, insbeson- dere durch eine umfassende regionale Harmonisierung der Rüstungskontrollverpflichtungen. Wir bedauern tief die fortdauernden Feindseligkeiten in dem durch die KSZE-Konferenz zu Berg-Karabach behandelten Konflikt. Wir fordern die beteiligten Parteien eindringlich auf, sofortige Schritte zu unternehmen, um eine wirksame Waffen- ruhe herzustellen. Wir unterstützen mit Nachdruck die Prinzi- pien der UN und KSZE sowie alle Schritte und Entscheidun- gen der KSZE in bezug auf den derzeitigen Konflikt. Wir sind weiterhin der Auffassung, daß die vorgeschlagene KSZE-Kon- ferenz in Minsk eine unmittelbare Möglichkeit für eine fried- liche Lösung dieses Konflikts bietet und unterstützen die Anstrengungen, die Konferenz auf der Grundlage der Fortfüh- rung der im Rahmen des Treffens von Rom eingeleiteten Arbeit einzuberufen. Wir begrüßen den Fortgang des Demokratisierungsprozesses in Georgien. Wir sind erfreut, daß die Waffenstillstandsverein- barung zwischen Georgiern und Osseten im Konfliktgebiet bislang hält. Wir begrüßen die Entsendung der KSZE-Mission in das Gebiet. Wir hoffen, daß sie bei der Förderung einer politischen Lösung eine konstruktive Rolle spielen wird. Wir hoffen, daß die georgisch-russisch-ossetische Friedenstruppe ein Verhältnis der Zusammenarbeit, Konsultation und des Vertrauens zu der Mission entwickeln wird. Wir bleiben tief beunruhigt über den Konflikt in Abchasien. Wir fordern die betroffenen Parteien auf, eine wirksame Waffenruhe herzustel- len und zusammen mit den Vertretern der KSZE und des Generalsekretärs der VN auf eine dauerhafte friedliche Lösung hinzuarbeiten. Wir sind erfreut, daß die Waffenruhe in der Republik Moldau hält. Wir drängen auf weitere Anstrengungen zu einer zügigen dauerhaften Lösung des Problems in den Gebieten am linken Ufer des Dniestrs ohne weitere Gewaltanwendung sowie zu einer Einigung über den Status und den frühen, geordneten und vollständigen Abzug fremder Truppen aus der Republik Moldau. Wir unterstützen KSZE-Anstrengungen, um zu einer friedlichen Lösung der gegenwärtigen Lage beizutragen. Wir fordern dringend ein Ende der inneren Unruhen in Ta- dschikistan. Wir begrüßen die Wahl eines neuen Vorsitzenden der Nationalversammlung und Staatschefs Tadschikistans. Wir hoffen, daß dieser Übergang dazu beitragen wird, den Kämp- fen ein Ende zu setzen. Die Wiederherstellung des Friedens wird es Tadschikistan ermöglichen, sich auf die Herausforde- rungen der demokratischen Entwicklung im Interesse seines Volkes zu konzentrieren. 11. Der Abschluß des schnellen Abzugs ausländischer Truppen aus den baltischen Staaten gemäß entsprechenden Truppenab- zugsvereinbarungen ist angesichts des übergeordneten Grund- prinzips von Wichtigkeit, daß Streitkräfte auf dem Territorium eines ausländischen Staates nur mit Zustimmung dieses Staa- tes stationiert sein dürfen. Die Fortführung des Truppenabzugs- prozesses wird ein bedeutender Beitrag zur Stabilität in der baltischen Region sein. Wir erkennen an, daß Schwierigkeiten praktischer Art überwunden werden müssen, aber sie sollten den Gesamtprozeß nicht über Gebühr verzögern. Wir hoffen, daß internationale Zusammenarbeit dazu beitragen wird, diese Schwierigkeiten zu überwinden. Dieser Abzug sollte nicht mit anderen Fragen verknüpft werden, und ist es auch nicht. Alle Parteien müssen Flexibilität und Mäßigung in den Verhand- lungen an den Tag legen, um ausstehende Probleme, ein- schließlich sozialer und materieller Art, zu lösen. 12. Wir haben bereits historische Fortschritte in der Rüstungskon- trolle, Abrüstung und Vertrauensbildung erzielt. Vollständige Implementierung bestehender Vereinbarungen, weiterer Dialog, Transparenz, vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen sowie die Erweiterung der Konsultation und Kooperation sind fundamentale Voraussetzungen für größere Sicherheit und Berücksichtigung neuer politischer und militärischer Realitä- ten. Dazu - begrüßen wir das Inkrafttreten und den erfolgreichen Ab- schluß der Evaluierungsphase für Ausgangsdaten des KSE-Vertrags, der von unserem Rat immer unterstützt wor- den ist. Die von unserem Rat am 20. Dezember 1991 eingesetzte Hochrangige Arbeitsgruppe hat wesentlich zu diesem Erfolg beigetragen. Wir sind der vollständigen Im- plementierung aller Bestimmungen dieses grundlegenden Vertragswerks einschließlich der Bestimmungen über Re- duzierungen, Informationsaustausch und Verifikation ver- pflichtet; - werden wir mit allen KSZE-Staaten zusammenarbeiten, um das Forum für Sicherheitskooperation zum Erfolg zu füh- ren, insbesondere auf den Gebieten der Harmnonisierung bestehender Rüstungskontrollverpflichtungen, der Transpa- renz in der Verteidigungsplanung und der Nichtverbreitung. Wir fordern alle KSZE-Teilnehmerstaaten auf, in diesem wichtigen Forum mitzuwirken; - unterstützen wir die Entwicklung und Definition des Kon- zepts für einen Verhaltenskodex auf sicherheitspolitischem Gebiet und begrüßen die hierzu im Rahmen der KSZE unternommene wegbereitende Arbeit; - fordern wir die betroffenen Staaten, die den Vertrag über die Reduzierung Strategischer Waffen (START) einschließlich des Protokolls von Lissabon noch nicht ratifiziert haben, dringend auf, dies umgehend zu tun, um sein rechtzeitiges Inkrafttreten zu ermöglichen; - verpflichten wir uns, die Verbreitung von Massenvemich- tungswaffen zu verhindern. Wir bekräftigen unsere Unter- stützung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kern- waffen (NVV) und seine unbefristete Verlängerung im Jahre 1995. Wir fordern dringend alle Länder, die dem NVV noch nicht angehören, zum Beitritt als Nichtkernwaf- fenstaaten auf-, - begrüßen wir die erfolgreiche Erarbeitung des Entwurfs für ein Übereinkommen über das Verbot von Chemischen Waffen. Wir versprechen, Erstunterzeichnerstaaten zu wer- den und verpflichten uns, es frühzeitig zu ratifizieren. Wir fordern hierzu auch andere Länder eindringlich auf, - fordern wir alle Länder auf, insbesondere in Regionen, wo die Gefahr der Verbreitung von Massenvemichtungswaffen in alarnüerender Weise zugenommen hat, alle geeigneten Schütte zu unternehmen, um die Verbreitung solcher Waffen zu verhindern; - verpflichten wir uns auch zu Verantwortungsbewußtsein und Zurückhaltung in bezug auf den Transfer konventionel- ler Waffen. Wir fordern alle Länder auf, die erforderlichen Daten bis April 1993 für das VN-Register über konventio- nelle Waffen vollständig zur Verfügung zu stellen; - verpflichten sich diejenigen von uns, die Unterzeichnerstaa- ten des Vertrags über "Offene Himmel" sind, zu seiner baldigen Ratifizierung und Inkraftsetzung. Diejenigen von uns, die den Vertrag noch nicht unterzeichnet haben, wer- den die Frage des Beitritts so bald wie möglich prüfen. Wir sehen dem weiteren Beitritt zum Vertrag durch interessierte Staaten entgegen, die in der KSZE teilnehmen, nichtjedoch Erstunterzeichnerstaaten des Vertrags sind, wie dies dessen Artikel XVII und die Erklärung der KSZE zu "Offene Himmel" vom 24. März 1992 vorsehen. 13. Wenn wir auch die Zwänge der knappen Mittel anerkennen, mit denen viele unserer Mitglieder konfrontiert sind, regen wir doch die größtmögliche Beteiligung an Aktivitäten im Rah- men unseres Rates an. 14. Wir haben die Erklärung des Vertreters der Tschechischen und Slowakischen Bundesrepublik zur Kenntnis genommen und erklären unsere Bereitschaft, die Tschechische Republik und die Slowakische Republik ab 1. Januar 1993 als Mitglieder im Nordatlantischen Kooperationsrat zu begrüßen. 15. Finnland hat an dem Treffen als Beobachter teilgenommen.
Einführung Die Außenminister und Vertreter der Mitgliedsländer des Nordatlantischen Kooperationsrats haben dem folgenden, auf den bereits bestehenden Grundlagen von Dialog, Partnerschaft und Zusammenarbeit aufbauenden Arbeitsplan für 1993 zu- gestimmt: Politische und sicherheitsbezogene Angelegenheiten Themen: - Politische und sicherheitsbezogene Angelegenheiten; - Konzeptionelle Ansätze zur Rüstungskontrolle und Ab- rüstung, - Konzeptionelle und operationelle Aspekte in Verbindung mit der Friedenserhaltung; - Nukleare Abrüstung und die Sicherheit neuer Nichtkern- waffenstaaten. Aktivitäten: - Konsultationen des Politischen Ausschusses mit Koopera- tionspartnern, falls angezeigt unter Beteiligung von Exper- ten, in der Regel alle zwei Monate; - Konsultationen zu speziellen Themen als Brainstorming auf Botschafterebene; - Konsultationen zu friedenserhaltenden Maßnahmen und damit zusammenhängenden Angelegenheiten, zunächst als Brainstorming auf Botschafterebene; - Konsultationen zu Friedenserhaltung und damit zusammen- hängenden Maßnahmen, zunächst als "Brainstorming" auf Botschafterebene, gefolgt von Ad-hoc-Treffen politisch- militärischer Experten, wie von den Botschaftern verein- bart, führend zu Kooperation zwischen interessierten NAKR- Mitgliedern in der Vorbereitung für friedenserhaltende Aktivitäten einschließlich folgender Maßnahmen: gemein- same Sitzungen zur Planung friedenserhaltender Missionen, gemeinsame Teilnahme an Ausbildung für Friedenserhal- tung und Überlegung über mögliche gemeinsame Übungen zur Friedenserhaltung; - Spezielle Konsultationen mit Kooperationspartnern zu Fra- gen regionaler Sicherheit, einschließlich Treffen des erwei- terten Politischen Ausschusses zur schwerpunktmäßigen Behandlung solcher Fragen; - Jährliche Treffen aller Regionalexpertengruppen mit Exper- ten aus den Ländern der Kooperationspartner. Fragen der Verteidigungsplanung und militärische Angelegenheiten Themen: - Grundsätze und Kernaspekte der Strategie einschließlich der Krisenbewältigung, der defensiven Ausrichtung der Streitkräfte, der Suffizienz und der Flexibilität; - Fragen der Verteidigungsplanung; - Streitkräfte- und Kommandostrukturen; - Militärischer Beitrag zu konzeptionellen Ansätzen für alle Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung; - Meinungsaustausch zu militärischen Übungen; - Demokratische Kontrolle über die Streitkräfte; - Planung, Management und Analyse nationaler Verteidi- gungsprogramme und -haushalte; - Konzepte und Methoden für die Ausbildung und Erziehung im Verteidigungsbereich; - Konsultationen zu Modemisierungskonzepten für Füh- rungssysteme einschließlich Kommunikations- und Infor- mationssysteme; - Reservestreitkräfte einschließlich des Mischungsverhältnis- ses aktiver und Reservestreitkräfte, Streitkräftestrukturen, Ausbildung, Kategorien, Einsatzbereitschaft und Mobil- machung; - Konzeptionelle Diskussion über die mögliche Rolle der Streitkräfte bei der Beseitigung von Schäden durch Natur- und Technologiekatastrophen. Aktivitäten: - Konsultationen des Militärausschusses in einem Koopera- tionstreffen auf Ebene der Stabschefs und andere Treffen des Militärausschusses mit den Kooperationspartnern sowie Konsultationen in anderen geeigneten Foren; - Militärische Kontakte einschließlich Besuche hochrangiger Vertreter, Stabsgespräche und anderer Austausch, wie zum Beispiel Flottenbesuche; - Besuche von Sondierungs- und Expertengruppen; - Teilnahme der Kooperationspartner an speziellen und/oder regelmäßig stattfindenden Lehrgängen am "NATO Defence College" in Rom und an der NATO-Schule (SHAPE) in Oberammergau; - Weitere Einladungen zu Seminaren der Obersten NATO- Befehlshaber, wie zum Beispiel"SHAPEX" und"NAC Sea Day"; - Arbeitstagung zum Thema "Ausbildung und Erziehung" zu Beginn des Jahres 1993; - Seminar zum Thema "Defensive Strukturen und Streit- kräfteanordnung der Militärstrategie"; - Durchführung eines speziellen Lehrgangs in Rußland nach den Muster der Lehrgänge an NATO-Einrichtungen in Rom und Oberammergau. Umstellung der Verteidigungsproduktion Thema: - Umstellung der Verteidigungsproduktion einschließlich der menschlichen Dimension. Aktivitäten: - Definition von Pilotprojekten, die von den Nationen auf der Grundlage eines vom Wirtschaftsausschuß erstellten Me- chanismus und Verfahrens unterstützt werden; - Erstellung einer Datenbank über technisches Fachwissen und Studien zu Beispielen der Umstellung der Verteidi- gungsproduktion in NATO-Ländern; - Sondierungsstudie über die Notwendigkeit und Durchführ- barkeit der Erstellung einer Datenbank über die in Ländern der Kooperationspartner umzustellende Verteidigungsin- dustrie. Wirtschaftsfragen Thema: - Die Wechselwirkung zwischen Verteidigungsausgaben/ Verteidigungshaushalten und der Wirtschaft. Aktivitäten: - Alle drei Monate Konsultationen des Wirtschaftsausschus- ses mit den Kooperationspartnern unter Hinzuziehung von Experten; - Teilnahmevon Partnerländern am jährlichen NATO-Kollo- qium über wirtschaftliche Entwicklungen. Wissenschaft Thema: - Beteiligung von Wissenschaftlern aus den Ländern der Kooperationspartner an den NATO-Wissenschaftsprogram- men unter besonderer Berücksichtigung der für die NATO und die Kooperationspartner prioritären Interessengebiete. Aktivitäten: - Jährliches Treffen des Wissenschaftsausschusses mit Fach- kollegen aus Ländern der Kooperationspartner; - Teilnahme von Wissenschaftlern aus Ländern der Koopera- tionspartner an Aktivitäten im Rahmen des neuen "Advanc- ed Research Perspective Programme" (ARPP) sowie an den "Advanced Study Institutes" (ASI) und den "Advanced Research Workshops" (ARW). (Ungefähr 2000 Wissen- schaftler aus Ländern der Kooperationspartner); - Durchführung von Wissenschaftstagungen zu den vorge- nannten Aktivitäten in Ländem der Kooperationspartner (ungefähr 25 Treffen); - Einbeziehung von Wissenschaftlern aus Ländern der Ko- operationspartner in das Programm für Forschungsbeihilfen (Collaborative Research Grants Programme) (ungefähr 130 Stipendien); - Übersendung von Berichten über Wissenschaftstagungen der NATO an eine Zentralbibliothek in jedem Koopera- tionsland; - Unterstützung der Durchführung von Expertenbesuchen in Laboratorien der Kooperationspartner (ungefähr 15 Besu- che); - Vergabe von Stipendien zur Herstellung von Kontakten zwischen Laboratorien in den NATO-Mitgliedstaaten und in Ländem der Kooperationspartner (ungefähr 70 Stipen- dien); - Einbeziehung von Wissenschaftlem aus Ländern der Ko- operationspartner in das Stipendienprogramm (Science Fel- lowships Programme) (ungefähr 150 - 200 Teilnehmer); - Unterstützung der Kooperationspartner bei der Bewertung von Forschungsvorschlägen durch ausgewählte Gutachter aus den NATO-Mitgliedstaaten ("Peer Review Network of Referees and Experts"); - Verteilung von Inforrnationsschriften über das Wissen- schaftsprogramm an Wissenschaftler in den Ländem der Kooperationspartner; - Untersuchung der Möglichkeiten zur Einbeziehung von Kooperationspartnern in einige Projekte der III. Phase des Programms "Wissenschaft für Stabilität" ("Science for Sta- bility Programme"). Herausforderungen der modernen Gesellschaft (CCMS) Themen: - Verteidigungsbezogene Umweltfragen; - Pilotstudien, die für die Kooperationspartner von Interesse sind. Aktivitäten: - Jährliches Treffen des NATO-Umweltausschusses mit den Fachkollegen aus Ländem der Kooperationspartner; - Beteiligung von Experten der Kooperationspartner an Tagungen im Rahmen der Pilotstudien; - Beteiligung von Experten der Kooperationspartner an Ar- beitstagungen, Konferenzen und Seminaren in Verbindung mit Pilotstudien des NATO-Umweltausschusses; - Verteilung von Informationen über Pilotstudien des NATO- Umweltausschusses, über Arbeitstagungen, Konferenzen, Seminare und Weitergabe gebilligter Berichte an die Ko- operationspartner; - Pilotstudie über die Beseitigung von Umweltlasten in Militärstandorten; - Pilotstudie über den Schutz der Zivilbevölkerung bei der Freisetzung toxischer Stoffe beim Transport militärischer und anderer gefährlicher verteidigungsbezogener Güter; - Pilotstudie über bestehende grenzüberschreitende Umwelt- probleme, die durch verteidigungsbezogene Einrichtungen und Aktivitäten verursacht wurden. Verbreitung von Informationen Thema: - Verbreitung von Informationen über die NATO in den Ländem der Kooperationspartner. Aktivitäten: - Ein Treffen des Ausschusses für Informationen und kultu- relle Beziehungen (CICR) mit Kooperationspartnern; - Weitestmögliche Verbreitung von Informationen über die NATO in den Ländem der Kooperationspartner, insbeson- dere an die relevanten Institutionen und Organisationen, unter anderem über die als Kontaktpunkte dienenden Botschaften von NATO-Mitgliedsländern und über andere durch die diplomatischen Verbindungen geschaffenen Wege; - Enge Zusammenarbeit mit Informationszentren, die von den Ländem der Kooperationspartner, die ein Interesse hieran haben und die benötigten Einrichtungen, das Fachpersonal und die Unterstützungsleistungen zur Verfügung stellen können, eröffnet wurden; - Besuche von..... Gruppen bei der NATO*); - Unterstützung der Teilnahme einer Reihe von Vertretern der Kooperationspartner an Seminaren in Ländem der Bünd- nispartner *); - Gemeinsame Veranstaltung von Seminaren/Arbeitstagun- gen mit Kooperationspartnern; - Reisen von Gastrednern der NATO in Länder der Koopera- tionspartner *); - Ausbau des Programms für das Studium demokratischer Institutionen (individuell und institutionell) *); - Verstärkte Verbreitung von NATO-Dokumentationen in Ländem der Kooperationspartner einschließlich Fachbro- schüren und Videoclips. Konsultationen zur politischen Planung Thema: - Mittel- und langfristige Außen- und Sicherheitspolitik; da- bei könnte auch das Thema "Formulierung der Außenpolitik in einem demokratischen Staat" einbezogen werden. Aktivität: - Ein Treffen der NATO-Beratergruppe für Atlantische Poli- tik (APAG) mit Kooperationspartnern. Luftverkehrsregelung Thema: - Zivil-militärische Koordination der Luftverkehrsregelung. Aktivität: - Zwei erweiterte Plenarsitzungen des Ausschusses für die Koordination des Europäischen Luftraums (CEAC) und, falls angezeigt, Treffen von Unterausschüssen zur Erörte- rung der zivil-militärischen Koordination. __________________________________________________________ 1) Die genaue Anzahl von Aktivitäten wird später entschieden.Quelle: Bulletin Nr. 141 vom 29. Dezember 1992
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