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Wir NATO-Verteidigungsminister und Vertreter Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Griechenlands, Islands, Italiens, Kanadas, Luxemburgs, der Niederlande, Norwegens, Portugals, Spaniens, der Türkei, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten sowie die Verteidigungsminister und Vertreter Armeniens, Aserbaidschans, Belarus, Bulgariens, Estlands, Kasachstans, Kirgistans, Lettlands, Litauens, Moldaus, Polens, Rumäniens, Rußlands, Tadschikistans, der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik, Turkmenistans, Ungarns, der Ukraine und Usbekistans sind heute zum ersten Mal in Brüssel zusammengekommen. 1) Wir haben beraten, wie wir den Dialog in Fragen, die in die Zuständigkeit der Verteidigungsminister fallen, vertiefen und die Zusammenarbeit zwischen uns fördern können. 2. Viel ist inzwischen bereits getan worden, um die Partnerschaft zwischen unseren Ländern zu entwickeln. Die Erklärung des Nordatlantischen Bündnisses von Rom und der Arbeitsplan für Dialog, Partnerschaft und Zusammenarbeit des Nordatlantischen Kooperation srates sowie bilaterale Kontakte und Austausch im Verteidigungsbereich bilden eine ausgezeichnete Grundlage für weiteren Fortschritt. Heute, im Geiste der Freundschaft und des guten Willens, haben wir den Beitrag erörtert, den wir als Verteidigungsminister in diesem Prozeß für die Förderung unserer gemeinsamen Ziele leisten können. 3. Die positiven Veränderungen im sicherheitspolitischen Umfeld der letzten Jahre haben sich in hohem Maße auf die Verteidigungsstrukturen ausgewirkt. In diesem Zusammenhang haben wir unsere Entschlossenheit unterstrichen, ein baldiges Inkrafttreten des KSE -Vertrages ohne erneute Verhandlung zu erreichen und ihn uneingeschränkt so bald wie möglich zu implementieren; wir erwarten, daß der Vertrag zum Helsinki-Gipfel im Juli in Kraft ist. Im Interesse der weiteren Stärkung der Sicherheit und Stabilität in Europa unterstützen wir auch die Entschlossenheit der Teilnehmer an den KSE-I-a-Verhandlungen, im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des KSE-Vertrags rechtzeitig für den Gipfel in Helsinki am Ende des KSZE-Treffens ein Abkommen abzuschließen, welches die Personalstärken ihrer konventionellen Streitkräfte begrenzt. Wir begrüßen den, Vertrag über "Offene Himmel" und das Wiener VSBM-Dokument 1992 als bedeutsame neue Schritte zu größerer Offenheit und Vertrauensbildung auf dem Gebiet der Sicherheit. Ergänzende bilaterale und regionale Aktivitäten, die darauf abzielen, das Vertrauen zu erhöhen und die Sicherheit zu festigen, können ebenfalls einen positiven Beitrag hierzu leisten. 4. Wir alle stimmen der Bedeutung sicherer, verantwortungsbewußter und zuverlässiger Kontrolle der verbleibenden Nuklearpotentiale zu. Wir nahmen die in diesem Zusammenhang gegebenen Zusicherungen bezüglich Zuverlässigkeit, Sicherheit und Kontrolle in einer Hand der Nuklearwaffen der ehemaligen Sowjetunion zur Kenntnis. Wir nahmen auch die Absicht der betroffenen Staaten zur Kenntnis, dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen als Nichtkemwaffenstaaten so bald wie möglich beizutreten. Wir bekräftigen die Notwendigkeit, die uneingeschränkte Einhaltung dieses Ve rtrags zu gewährleisten und auf jede Weise zur Verhinderung der Verbreitung von Nuklear- und anderen Massenvernichtungswaffen beizutragen. 5. Viele von uns stehen vor größerer Umstrukturierung ihrer Verteidigungsanstrengungen, und einige befassen sich erstmals mit grundlegenden Fragen der Organisation und Planung von Verteidigung. Wir alle können aus einer Verstärkung von Kontakten und Zusammenarbeit Nutzen ziehen. Wir nehmen daher mit Befriedigung den Fortschritt zur Kenntnis, der durch umfassende Besuchsprogramme, Diskussionen, Uhrgänge und häufige militärische Kontakte auf allen Ebenen bereits erzielt worden ist. Aber mehr kann und wird getan werden. In diesem Sinne treffen sich unsere Generalstabschefs erstmals am 10. April 1992 im Rahnen einer Sitzung des Militärausschusses mit den Kooperationspartnern. Es wird der Beginn einer Reihe regelmäßiger Treffen auf höchster militärischer Ebene sein. 6. Darüber hinaus haben wir vereinbart, - ein hochrangig besetztes Seminar über Verteidigungspolitik und Organisation auszurichten, das sich mit der Stellung der Streitkräfte in demokratischen Gesellschaften sowie mit strategischen Konzepten und deren Implementierung befaßt; ein wesentliches Ziel wird sein, spezifische Fragen herauszuarbeiten, die künftig in Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen weiterverfolgt werden sollen; - auf einer ersten Arbeitstagung praktische Aspekte der Organisation von Verteidigung sowie der Reform und Umstrukturierung der Streitkräfte zu behandeln. Dies wird ergänzt durch mehrere Panelreisen kleiner Expertengruppen in die Hauptstädte und durch Teilnahme von Kooperationspartnern an entsprechenden Ausbildungsvorhaben der NATO; - eine Arbeitstagung zum Erfahrungsaustausch über die Beseitigung von Umweltlasten in Militärstandorten sowie die dafür am besten geeigneten Techniken und Arbeitsweisen durchzuführen; - eventuell kleine Gruppen ziviler und militärischer Verteidigungsexperten, entsprechend zusammengezogen aus mehreren Bündnisstaaten, auf Antrag in Länder zu entsenden, die Beratung wünschen. Diese Gruppen werden so schnell wie möglich verfügbar gemacht, um in den Verteidigungsministerien oder anderen Bereichen der Verteidigungsorganisation Hilfestellung zu geben und sind darauf eingestellt-, entsprechend dem Bedarf über längere Zeit vor Ort zu bleiben. Detaillierte Absprachen können in der Gruppe für Verteidigungsfragen verfolgt werden, um den Bedürfnissen der Kooperationspartner zu entsprechen, - im Rahmen der Gruppe für Verteidigungsfragen darüber hinaus vereinbarte Aktivitäten von gemeinsam Interesse innerhalb unseres Verantwortungsbereichs zu organisieren und uns bzw. unseren Vertretern regelmäßig hierüber berichten zu lassen. Die Gruppe für Verteidigungsfragen könnte außerdem als Koordinierungsorgan für Vorschläge zur Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich dienen einschließlich bilateraler und multilateraler Aktivitäten" an denen nicht notwendigerweise alle von uns beteiligt sein müssen. Ziel ist nicht nur, unter uns gegenseitiges Verständnis und Vertrauen zu verbessern, sondern auch praktische Hilfe in Angelegenheiten der Verteidigung in einer Zeit des Übergangs und tiefgreifenden Wandels zu leisten. Die NATO-Mitglieder haben zugesagt hierzu die beträchtlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen einzubringen, die sie sich in Verteidigungsfragen erworben haben. Die als A n l a g e beigefügte Liste, die nicht als vollständig angesehen werden sollte, bietet einen Ausgangspunkt zur Diskussion von Feldern für die Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen. 7. Wir sind in eine neue Ära der Partnerschaft zwischen unseren Staaten eingetreten. Das sich hieraus ergebende bessere Verständnis und die größere Transparenz werden zur Entwicklung von Kooperationsmustern beitragen und Bedingungen schaffen, die zur friedlichen Lösung politischer Problerne ermutigen. Wir sind entschlossen, diese Gelegenheit zur Vertiefung unserer Beziehungen und zur Stärkung der Sicherheit zu nutzen und zum fortschreitenden Prozeß des einen und freien Europas beizutragen. In unserer Eigenschaft als Verteidigungsminister werden wir da her unsere Rolle in Dialog, Partnerschaft und Zusammenarbeit voll wahrnehmen. Wir werden jährlich oder den Umständen entsprechend auch häufiger zusammentreffen, um den Fortschritt der Aktivitäten im Verteidigungsbereich festzustellen.Quelle: Bulletin Nr. 40 vom 9. April 1992
Anlage
Bereiche für weitere Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen Nachstehend folgt eine Liste mit möglichen Bereichen für die Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen. Es gibt verschiedene Arten, in denen sie behandelt werden können: Seminare, Arbeitstagungen, Informationsreisen, Lehrgänge, bi- oder multilaterale Zusammenarbeit. Einige Themen sind am besten für militärische Kontakte geeignet, während andere in erster Linie über die zivile Seite zu behandeln sein werden; viele werden gemeinsame Aktivitäten erfordern. Neben der Funktion als Koordinierungsorgan für Vorschläge zur Zusammenarbeit könnte die Gruppe für Verteidigungsfragen ebenfalls bei der Organisation von Aktivitäten auf den nachstehenden Feldern behilflich sein. Die Liste sollte nicht als vollständig angesehen werden, könnte jedoch als Grundlage für ein künftiges Arbeitsprogramm dienen, das auch praktische Aktivitäten einschließt. M i l i t ä r s t r a t e g i e n : schließt Erörterung von Konzepten, wie zum Beispiel Hinlänglichkeit der Verteidigung, Stabilität, Flexibilität und Krisenmanagement ein. Organisation von Verteidigung: Planung und Umsetzung von Verteidigungsprogrammen in demokratischen Gesellschaften einschließlich Rechenschaftspflicht, Finanzplanung, Haushaltsplanung und Durchführung, Forschung und Entwicklung, Verfahren für die Beschaffung von Ausrüstung und Gerät, Personalführung. Der rechtliche Rahmen für Streitkräfte: Aufbau und Gestaltung eines verfassungsrechtlichen Rahmens, die Stellung der Streitkräfte in einer Demokratie, die demokratische Kontrolle über die Streitkräfte sowie die Beziehung zwischen dem zivilen und militäris chen Bereich, das Parlament als Kontrollorgan. Harmonisierung von Verteidigungsplanung und Rüstungskontrolle: Die Auswirkung der Rüstungskontrolle auf die Verteidigungsplanung, die Rolle der Streitkräfte im Rahmen der Verifikation, Verhinderung von Proliferation, Auswirkung des KSE-Vertrages auf Ressourcenbereitstellung. Ü b u n g e n u n d A u s b i l d u n g: Konzept, Rahmen, Forderungen und Normen für Ausbildung und Übungen. Erziehung in den Streitkräften: Gestaltung der Erziehung/Ausbildung für ziviles und militärisches Personal im Verteidigungsbereich. Reservekräfte: Mischungsverhältnis von aktiven und Reservekräften, Streitkräftestrukturen, Ausbildung. U m w e l t s c h u t z: Soldat und Umwelt, Schutz und Erhalt der Umwelt, Beseitigung von Umweltlasten. Luftverkehrskontrolle: Militärischer Beitrag zur Luftverkehrsregelung. Such- und Rettungsdienst: Militärischer Beitrag zu Aktivitäten im Rahmen des Such- und Rettungsdienstes. Militärischer Beitrag zu humanitärer Hilfe. Praktische Erfahrungen, Planung, Koordinierung, zivil-militärische Zusammenarbeit. Sanitäts- und Gesundheitswesen: Organisatorische und praktische Fragen (Berufskrankheiten, vorbeugende Maßnahinen, Führung von Krankenhäusern, sanitätsdienstliche Versorgung, Aus- und Fortbildung). 1) Änderung gemäß weiterer Angaben über die nationale Teilnahme oder Position
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