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1991-11-07

NATO-Gipfelkonferenz in Rom

Tagung der Staats- und Regierungschefs des Nordatlantikrates am 7. und 8. November 1991


Erklärung von Rom über Frieden und Zusammenarbeit

Wir, die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des
Nordatlantischen Bündnisses, sind in Rom zusammengekommen, um ein neues
Kapitel in der Geschichte unserer Allianz aufzuschlagen. Die weitreichenden
Entscheidungen, die wir hier getroffen haben, kennzeichnen einen wichtigen
Abschnitt in der Umgestaltung des Bündnisses, die wir im vergangenen Jahr in
London auf den Weg brachten.

2.  Die Welt hat sich tiefgreifend verändert. Das Bündnis hat einen
wesentlichen Beitrag dazu geleistet. Die Völker Nordamerikas und ganz
Europas können jetzt zu einer Wertegemeinschaft zusammenfinden, die auf
Freiheit, Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit beruht. Als
treibende Kraft des Wandels, Quelle der Stabilität und unverzichtbarer Garant
der Sicherheit ihrer Mitglieder wird unsere Allianz auch künftig eine
Schlüsselrolle beim Aufbau einer neuen, dauerhaften Friedensordnung in Europa
spielen, einem Europa der Zusammenarbeit und des Wohlstands.


Eine neue Sicherheitsarchitektur


3. Die Herausforderungen, die sich uns in diesem neuen Europa stellen
werden, können nicht von einer Institution allein, sondern nur in einem
Geflecht ineinandergreifender Institutionen, das die Staaten Europas und
Nordamerikas miteinander verbindet, umfassend aufgegriffen werden. Deshalb
arbeiten wir auf eine neue Sicherheitsarchitektur hin, in der die NATO, die
KSZE, die Europäische Gemeinschaft, die WEU und der Europarat einander
ergänzen. Regionale Kooperationsstrukturen werden auch wichtig sein. Dieses
Zusammenwirken ist von größter Bedeutung, wenn es darum geht, Instabilität und
Spaltungen zu verhindern, die aus verschiedenen Ursachen wie zum Beispiel
wirtschaftlichen Ungleichgewichten oder gewalttätigem Nationalismus entstehen
könnten.


Die künftige Rolle des Bündnisses:  Unser neues Strategisches Konzept


4.  Gestern veröffentlichten wir unser neues Strategisches Konzept. Unsere
Sicherheit hat sich wesentlich verbessert. Wir sehen uns nicht mehr der
alten Bedrohung durch einen massiven Angriff ausgesetzt. Es ist jedoch ein
Gebot der Vorsicht, daß wir ein strategisches Gesamtgleichgewicht
aufrechterhalten und bereit bleiben, möglichen Sicherheitsrisiken zu
begegnen, die aus Instabilität oder Spannung erwachsen können. Unser
Bündnis, das die in einer bedeutenden Präsenz nordamerikanischer
Streitkräfte in Europa zum Ausdruck gelangende wichtige transatlantische
Verbindung gewährleistet, bleibt in einem Umfeld von Ungewißheit und
unvorhersehbaren Herausforderungen von dauerhaftem Wert. 

Unser neues Strategisches Konzept bekräftigt die Kernfunktionen der NATO und
ermöglicht es uns, angesichts der grundlegend veränderten Lage in Europa,
unseren breit angelegten Ansatz für Stabilität und Sicherheit, der die
politischen, wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Aspekte zusammen
mit der unverzichtbaren Verteidigungsdimension umfaßt, zu verwirklichen.

Noch nie waren die Chancen größer, unsere Bündnisziele im Einklang mit Artikel
2 und 4 des Vertrages von Washington mit politischen Mitteln zu erreichen.
Folglich kann unsere Sicherheitspolitik nun auf drei sich gegenseitig stärkende
Elemente abgestützt werden: Dialog, Kooperation und die Aufrechterhaltung
kollektiver Verteidigungsfähigkeit. Der angemessene Gebrauch dieser Elemente
wird besonders wichtig sein, wenn es darum geht, unsere Sicherheit berührende
Krisen zu verhüten oder zu bewältigen.


5.  Die militärische Dimension unseres Bündnisses bleibt ein wesentlicher
Faktor. Neu ist jedoch, daß mehr als je zuvor diese Dimension einem breit
angelegten Sicherheitskonzept dienen wird. Die Allianz bleibt weiterhin
ausschließlich au Verteidigung ausgerichtet; sie wird ihre auf einer integrier-
ten Militärstruktur und auf Kooperations- und Koordinationsvereinbarungen
beruhenden kollektiven Vorkehrungen sowie für die vorhersehbare Zukunft eine
geeignete Zusammensetzung konventioneller und nuklearer Streitkräfte bei-
behalten.

Unsere Streitkräfte werden sich ihren neuen Aufgaben anpassen, wobei sie
kleiner und flexibler werden. Deshalb werden unsere konventionellen
Streitkräfte beträchtlich reduziert, wie auch in vielen, Fällen ihr
Bereitschaftsgrad herabgesetzt wird. Sie werden auch gesteigerte Beweglich-
keit erhalten, um auf ein breites Spektrum von Krisen reagieren zu können.
Sie werden so strukturiert, daß sie, sowohl zur Krisenbewältigung als auch zur
Verteidigung in der Lage sind, wenn nötig mit Hilfe ihrer Fähigkeit zum
flexiblen Aufwuchs. Multinationale Verbände werden in der integrierten
Militärstrüktur eine größere Rolle spielen.

Die der NATO unterstellten nuklearen Waffen werden beträchtlich reduziert
werden: Der gegenwärtige NATO-Bestand substrategischer Waffen in Europa wird
gemäß den Beschlüssen der Nuklearen Planungsgruppe von Taormina um etwa achtzig
Prozent vermindert werden. Der fundamentale Zweck der nuklearen Streitkräfte
der Verbündeten bleibt politisch: den Frieden zu wahren und Krieg oder jede Art
von Zwang zu verhindern.


Europäische Sicherheitsidentität und Rolle in der  Verteidigung

6.  Wir bekräftigen den von unseren Außenministern in Kopenhagen gefundenen
Konsens. Die Entwicklung einer europäischen Sicherheitsidentität und Rolle
in der Verteidigung, reflektiert in der weiteren Stärkung des europäischen
Pfeilers im Bündnis, wird die Integrität und Wirksamkeit des Atlantischen
Bündnisses verstärken. Die Ausweitung der Rolle und Verantwortung der
europäischen Bündnismitglieder ist eine wichtige Grundlage für die
Umgestaltung der Allianz. Diese beiden positiven Prozesse stärken sich gegen-
seitig.

Wir sind entschlossen, parallel zur Herausbildung und Entwicklung einer
europäischen Sicherheitsidentität und Rolle in der Verteidigung die wesentliche
transatlantische Bindung zu stärken, die das Bündnis gewährleistet, und in
vollem Umfang die strategische Einheit und die Unteilbarkeit der Sicherheit
aller unserer Mitgliedstaaten aufrechtzuerhalten. Die Allianz ist das
wesentliche Forum für Konsultationen unter den Verbündeten und für die
Vereinbarung von politischen Maßnahmen, die sich auf die Sicherheits- und
Verteidigungsverpflichtungen ihrer Mitgliedstaaten nach dem Nordatlantikvertrag
auswirken. Wir sind uns darüber im klaren, daß es Sache der betreffenden
europäischen Verbündeten ist, darüber zu entscheiden, welche Maßnahmen zur
Formulierung einer gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik sowie
Verteidigungsrolle erforderlich sind.

Darüber hinaus sind wir uns einig, daß wir in dem Maße, in dem die beiden
Prozesse sich entwickeln, praktische Vorkehrungen mit dem Ziel treffen
werden, die gebotene Transparenz und Komplementarität zwischen der
europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität, so wie sie sich unter den
Zwölf und in der WEU herausbildet, und dem Bündnis zu gewährleisten.


7.  Wir begrüßen den Geist der Bereitschaft, in dem diejenigen Verbündeten, die
zugleich Mitglieder der Zwölf und der WEU sind, die anderen Bündnispartner über
den Fortschritt ihrer laufenden Erörterungen der Entwicklung der europäischen
Identität und über andere Fragen, wie zum Beispiel ihre Friedensbemühungen in
Jugoslawien, ständig unterrichten.

Zwischen den Zwölf und der WEU einerseits sowie der Allianz andererseits werden
geeignete Verbindungen und Konsultationsmechanismen entwickelt, um zu
gewährleisten, daß Mitgliedstaaten, die gegenwärtig nicht an der Entwicklung
einer europäischen Identität zur Außen- und Sicherheitspolitik sowie
Verteidigung teilnehmen, angemessen an ihre Sicherheit betreffenden
Entscheidungen beteiligt werden.

Das neue Strategische Konzept des Bündnisses, als vereinbarte konzeptionelle
Grundlage für die Streitkräfte aller Verbündeten, sollte die notwendige
Komplementarität zwischen der Allianz und der sich herausbildenden Verteidi-
gungskomponente des europäischen Integrationsprozesses erleichtem. Im
fortschreitenden Umgestaltungsprozeß des Bündnisses beabsichtigen wir, den
bestehenden operationellen Verbund, auf dem unsere Verteidigung beruht, zu
wahren. Wir begrüßen die Perspektive einer Verstärkung der Rolle der WEU
sowohl als Verteidigungskomponente im Prozeß der europäischen Einigung wie auch
als Mittel zur Stärkung des europäischen Pfeilers im Bündnis, wobei wir uns der
unterschiedlichen Qualität ihrer Beziehungen mit der Allianz und mit der
Europäischen Politischen Union bewußt sind.

8.  Wir stellen die schrittweise Konvergenz der Ansichten in den Erörterungen
über die sich entwickelnde europäische Sicherheitsidentität und Rolle in der
Verteidigung fest, die mit der bereits in unserem Bündnis vorhandenen
gemeinsamen Verteidigungspolitik vereinbar ist. Wir sind zuversichtlich, daß
im Einklang mit dem Konsens von Kopenhagen das Ergebnis dieser Erörterungen
einen Beitrag zu einer festen, neuen transatlantischen Partnerschaft durch
Stärkung der europäischen Komponente in, einer umgestalteten Allianz leisten
wird. Wir werden dazu beitragen, diese Entwicklung voranzutreiben.


Beziehungen  mit  der  Sowjetunion  und  den  anderen  Staaten
Mittel und Osteuropas: Ein qualitativer Schritt vorwärts

9.  Wir haben die Entwicklung der Demokratie in der Sowjetunion und den
anderen Staaten Mittel- und Osteuropas stets gefördert. Wir begrüßen daher das
Bekenntnis dieser Staaten zu politischer und wirtschaftlicher Reform, nachdem
ihre Völker die totalitäre kommunistische Herrschaft abgeschüttelt haben.
Wir begrüßen, daß die baltischen Staaten jüngst ihre Unabhängigkeit
wiedererlangt haben.  Wir werden alle Schritte in den Staaten Mittel- und
Osteuropas auf dem Wege der Reform unterstützen und praktische Hilfe leisten,
damit sie diesen schwierigen Übergang bewältigen.  Wir stützen uns hierbei
auf unsere Überzeugung, daß unsere Sicherheit mit der aller anderen Staaten
in Europa untrennbar verknüpft ist.

Das Bündnis kann dazu beitragen, in diesen Staaten ein Gefühl der Sicherheit
und des Vertrauens zu fördern, wodurch ihre Fähigkeit gestärkt wird, ihre
KSZE-Verpflichtungen zu erfüllen und den demokratischen Wandel unwiderruflich
zu machen. In dem Bestreben, seinen Beitrag zum Entstehen des einen und freien
Europa zu verstärken, hat unser Bündnis auf dem Londoner Gipfel den Staaten
Mittel- und Osteuropas die Hand zur Freundschaft gereicht und ständige
diplomatische Verbindung mit ihnen aufgenommen.

Zusammen unterzeichneten wir die Gemeinsame Erklärung von Paris. Im
vergangenen Juni ergriff die Allianz in Kopenhagen weitere Initiativen zur
Entwicklung einer Partnerschaft mit diesen Staaten. Unser umfangreiches
Programm von Besuchen auf hoher Ebene, Meinungsaustausch über Sicherheits- und
damit zusammenhängende Fragen, intensivierter militärischer Kontakte sowie
Erfahrungsaustausch in verschiedenen Bereichen hat seinen Wert erwiesen und
wesentlich zum Aufbau eines neuen Verhältnisses zwischen der NATO und diesen
Staaten beigetragen.

Dies ist ein dynamischer Prozeß: Das Gedeihen demokratischer Institutionen in
ganz Mittel- und Osteuropa und ermutigende Erfahrungen in der Zusammenarbeit
ebenso wie der Wunsch dieser Staaten nach engeren Bindungen machen es uns zur
Aufgabe, unsere Beziehungen mit ihnen auszuweiten, zu verstärken und auf eine
qualitativ neue Ebene anzuheben.

11.  Daher beabsichtigen wir, als nächsten Schritt ein stärker
institutionalisiertes Verhältnis der Konsultation und Kooperation in
politischen und Sicherheitsfragen zu entwickeln. In diesem Stadium des
Prozesses laden wir die Außenminister der Republik Bulgarien, der Republik
Estland, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Polen, der
Republik Rumänien, der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik, der
Republik Ungarn und der Sowjetunion dazu ein, sich im Dezember 1991 mit unseren
Außenministern in Brüssel zu treffen und eine Gemeinsame Politische Erklärung
zu verabschieden, um diese neue Ära der Partnerschaft einzuleiten sowie die
Modalitäten und den Inhalt dieses Prozesses näher zu bestimmen.

Wir schlagen insbesondere folgende Aktivitäten vor:

  -  Jährliche Treffen mit dem Nordatlantikrat auf Minister-
     ebene, die als Nordatlantischer Kooperationsrat bezeich-
     net werden könnten;

  -  periodische Treffen mit dem Nordatlantikrat auf
     Botschafterebene;

  -  zusätzliche Treffen mit dem Nordatlantikrat auf Minister-
     oder Botschafterebene, wenn es die Umstände erfordern;

  -  regelmäßige Treffen in gemeinsam zu vereinbarenden
     Zeitabständen mit

  -  nachgeordneten NATO-Ausschüssen, einschließlich
     des Politischen und des Wirtschaftsausschusses;

  -  dem Militärausschuß und, unter seiner Lenkung, ande-
     ren NATO-Militärbehörden.


Dieser Prozeß wird zur Verwirklichung der Ziele der KSZE unbeschadet ihrer
Zuständigkeit und Mechanismen beitragen. Er wird im Einklang mit den
Kernfunktionen des Bündnisses durchgeführt.

12.  Unsere Konsultationen und Zusammenarbeit werden sich auf Sicherheits-
und damit zusammenhängende Fragen richten, in denen die Verbündeten ihre
Erfahrung und ihr Fachwissen anbieten können, wie zum Beispiel Verteidigungs-
planung, demokratische Konzepte der Beziehungen zwischen Zivil und Militär,
zivil-militärische Koordinierung der Luftverkehrsregelungen und die Umstellung
von Verteidigungsproduktion auf zivile Zwecke.

Unsere neue Initiative wird die Beteiligung unserer Partner an den
Wissenschafts- und Umweltschutzprogrammen der "Dritten Dimension" unseres
Bündnisses verstärken. Sie wird auch die weitestmögliche Verbreitung von
Informationen über die NATO in den Staaten Mittel- und Osteuropas
ermöglichen, unter anderem auf den durch die diplomatischen Verbindungen
geschaffenen Wegen und über unsere Botschaften. Wir werden angemessene Mittel
zur Unterstützung unserer Liaison-Maßnahmen bereitstellen.


Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

13.  Wir bleiben der Stärkung des KSZE-Prozesses, der bei der Förderung von
Stabilität und Demokratie in Europa in einem Zeitabschnitt historischen Wandels
eine entscheidende Rolle zu spielen hat, tief verpflichtet.  Wir werden
unsere Bemühungen verstärken, die Rolle der KSZE auszubauen; in erster Linie,
um durch Zusammenwirken mit den anderen KSZE-Teilnehmerstaaten sicherzustellen,
daß das Folgetreffen von Helsinki im Jahre 1992 zu einem weiteren bedeutenden
Schritt beim Bau eines neuen Europa wird. Die KSZE bietet den herausragenden
Vorteil, das einzige Forum zu sein, das alle Staaten Europas sowie Kanada und
die Vereinigten Staaten auf dem Boden eines gemeinsamen Kodex der
Menschenrechte, Grundfreiheiten, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit
und wirtschaftliche Freiheit vereint.

Die neuen KSZE-Institutionen und -strukturen, die wir auf dem Londoner Gipfel
vorgeschlagen haben und die auf dem Pariser Gipfel geschaffen wurden, müssen
gefestigt und weiterentwickelt werden, um der KSZE die Mittel an die Hand zu
geben, zur Gewährleistung der vollen Umsetzung der Schlußakte von Helsinki, der
Charta von Paris und anderer einschlägiger KSZE-Dokumente beizutragen und es
der KSZE damit zu ermöglichen, die neuen, auf Europa zukommenden
Herausforderungen zu bewältigen.  Unsere Konsultationen im Bündnis werden auch
künftig eine Quelle von Initiativen zur Stärkung der KSZE sein.

14.  Folglich werden wir die Entwicklung der KSZE, als des zu wirksamem
Handeln im Einklang mit ihren neuen und gewachsenen Verantwortlichkeiten
fähigen Organs, aktiv unterstützen, um ihre Fähigkeit zu Konsultation und
Kooperation unter allen Teilnehmerstaaten zu vergrößern, insbe sondere in
Fragen der Menschenrechte und der Sicherheit einschließlich Rüstungskontrolle
und Abrüstung, sowie zu wirksamen Krisenbewältigung und friedlichen Beilegung
von Streitigkeiten in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den
KSZE-Prinzipien. Hierzu regen wir an,

  - daß der KSZE-Rat, das zentrale Forum für politisch Konsultationen,
weiterhin über Fragen beschließt, die sich auf die KSZE sowie auf die
Funktionen und Strukturen der KSZE-Institutionen beziehen;

  - daß der Ausschuß Hoher Beamter als koordinierende und geschäftsführendes
Gremium zwischen Ratstagungen dient und, um die Durchführung von Beschlüssen zu
sichern, mit weitergehenden operativen Befugnissen versehen wird und häufiger
zusammentritt;

  - daß die Fähigkeiten der KSZE zu Konfliktverhütung und Krisenbewältigung
verbessert werden, als ein Beitrag sollten, in Ergänzung der ihr durch die
Charta von Paris anvertrauten Funktionen, die dem Konfliktverhütungszentrum
verfügbaren Mittel gestärkt und flexibler gestaltet werden, damit es die ihm
vom KSZE-Rat und dem Ausschuß Hoher Beamter zugewiesenen spezifischen Auf-
gaben erfüllen kann;

  - daß spezifische Aufgaben, die auf einem klar umrissenen Mandat des
KSZE-Rats oder des Ausschusses Hoher Beamter beruhen, an Ad-hoc-Gruppen
überwiesen werden können;

  - daß die Beschlüsse des Folgetreffens von Helsinki die Komplementarität der
KSZE-Maßnahmen im Sicherheitsbereich gewährleisten; zu denen unter anderem
Konfliktverhütung, Rüstungskontrolle und Konsultationen aber Sicherheit
gehören;

  - daß in der KSZE erwogen werden sollte, ihre Fähigkeit weiterzuentwickeln,
mit friedlichen Mitteln Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in
Fällen eindeutiger grober und nicht behobener Verstöße gegen einschlägige
KSZE-Verpflichtungen zu schützen, falls erforderlich ohne Zustimmung des
betroffenen Staates;

  - daß das Büro für Freie Wahlen in ein breiter angelegtes Büro für
Demokratische Institutionen zur Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit umgestaltet wird;

  - daß die Überwachung und Förderung des Fortschritts in Fragen der
Menschlichen Dimension in Form periodischer Treffen von kurzer Dauer über klar
umrissene Themen fortgesetzt wird;

  - daß der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und umweltpolitischen
Zusammenarbeit zusätzliche politische Impulse gegeben werden, um den Wohlstand
als Grundlage einer stabilen und demokratischen Entwicklung zu vergrößem.


Rüstungskontrolle


15. Wir unterstützen nachhaltig die Initiative von Präsident Bush vom 27.
September 1991, die neue Aussichten für die Reduzierung von Nuklearwaffen
eröffnet hat. Wir begrüßen auch Präsident Gorbatschows Antwort. Ganz
besonders begrüßen wir die Entscheidung beider Seiten, ihre nuklearen
Gefechtsköpfe für bodengestützte Waffensysteme kurzer Reichweite zu
eliminieren. Die betroffenen Verbündeten haben durch ihre Konsultationen eine
zentrale Rolle bei der Entscheidung von Präsident Bush gespielt, die die
Rüstungskontrollziele der Londoner Erklärung erfüllt. Sie werden sich auch
künftig eng über den Prozeß der Eliminierung von bodengestützten
SNF-Gefechtsköpfen bis zu seinem Abschluß konsultieren. Wir werden uns
weiterhin für Sicherheit bei einem zur Wahrung von Frieden und Stabilität
ausreichenden Minimum an Nuklearwaffen einsetzen.  Wir erwarten die baldige
Ratifizierung des kürzlich unterzeichneten START-Vertrages.


  16.  Wir verzeichnen mit Genugtuung die jüngsten Erfolge im Bereich der
konventionellen Rüstungskontrolle und Abrüstung. Wir unterstreichen erneut
die außerordentliche Bedeutung, die wir dem KSE-Vertrag beimessen, und for-
dern alle KSE-Unterzeichnerstaaten auf, ihn bald zu ratifizieren und zu
implementieren. Wir fordern unsere Verhandlungspartner nachdrücklich auf,
gemeinsam mit uns auf substantielle Vereinbarungen in den KSE-IA- und
VSBM-Verhandlungen hinzuarbeiten, und bleiben dem Ziel verpflichtet, bis
zum KSZE-Folgetreffen in Helsinki konkrete Ergebnisse zu erreichen.  Wir
begrüßen die Wiederaufnahme der Verhandlungen über "Offene Himmel"; bis zum
Beginn des Folgetreffens von Helsinki erwarten wir die Einigung auf ein
Vertragswerk über "Offene Himmel" als wichtiges neues Element größerer
Offenheit und der Vertrauensbildung im militärischen Bereich.

17. Das Treffen von Helsinki wird einen Wendepunkt im Rüstungskontroll- und
Abrüstungsprozeß in Europa bedeuten, jetzt unter Teilnahme aller
KSZE-Staaten. Dies bietet eine einmalige Gelegenheit, diesen Prozeß energisch
voranzutreiben. Es wird unser Ziel sein, eine neue, auf Kooperation
aufgebaute Ordnung zu gestalten, in der kein Staat Befürchtungen um seine
Sicherheit hegen muß, und zwar durch:

  Festigung von Sicherheit und Stabilität auf niedrigerem Streitkräfteniveau
soweit wie möglich und vereinbar mit legitimen Sicherheitsbedürfnissen der
Staaten sowohl innerhalb wie auch außerhalb Europas; einen intensivierten
Sicherheitsdialog in einem ständigen Rahmen und durch Förderung einer neuen
Qualität der Transparenz und Zusammenarbeit bei den Streitkräften und in der
Verteidigungspolitik;

- Förderung wirksamer Mechanismen und Instrumente zur Konfliktverhütung.

18. Die Verbreitung von Massenvemichtungswaffen und ihrer Trägersysteme
untergräbt die internationale Sicherheit.  Lieferungen konventioneller
Rüstungsgüter in Spannungs- gebiete, die über legitime Verteidigungsbedürfnisse
hinausgehen, erschweren friedliche Lösungen von Streitigkeiten.  Wir
unterstützen die Einrichtung eines weltweiten und nicht- diskriminierenden
Registers für Lieferungen konventioneller Waffen durch die Vereinten
Nationen. Wir unterstützen Schritte, mit denen andere Aspekte der,
Proliferation sowie sonstige Initiativen zur Vertrauensbildung und Untermaue-
rung der internationalen Sicherheit behandelt werden sollen.  Wir hatten es
auch für wesentlich, daß im nächsten Jahr ein weltweites, umfassendes und
wirksam verifizierbares Verbot chemischer Waffen zustande kommt. Wir begrüßen
die positiven Ergebnisse der Dritten Überprüfungskonferenz zum
B-Waffen-Übereinkommen, vor allem den Beschluß, die Möglichkeit der
Verifikation zu erkunden.


Größere Herausforderungen

19.  Unser Strategisches Konzept unterstreicht, daß die Sicherheit des
Bündnisses im globalen Zusammenhang gesehen werden muß. Es zeigt vielfältigere
Risiken auf, einschließlich der Verbreitung von Massenvemichtungswaffen,
Unterbrechung der Versorgung mit lebenswichtigen Ressourcen sowie Terror- und
Sabotage-Akten, welche die Sicherheitsinteressen des Bündnisses berühren
können.  Wir bekräftigen erneut die Bedeutung der im Bündnis bestehenden
Verfahren zur Konsultation unter den Verbündeten nach Artikel 4 des Vertrages
von Washington und, wo angezeigt, zur Koordinierung unserer Bemühungen
einschließlich unserer Reaktion auf solche Risiken.  Wir werden auch künftig
in unseren Konsultationen und in den geeigneten multilateralen Gremien in
weitestmöglicher Zusammenarbeit mit anderen Staaten den größeren
Herausforderungen begegnen.

20. Das Nordatlantische Bündnis wurde mit zwei Zielen gegründet: die
Verteidigung der Hoheitsgebiete seiner Mitgliedstaaten sowie die Wahrung und
Förderung der ihnen gemeinsamen Werte. In einer immer noch ungewissen Weit
bleibt die Notwendigkeit zur Verteidigung. Doch in einer Welt, in der die
Werte, für die wir einstehen, immer breitere Anerkennung finden, freuen wir uns
über die Gelegenheit und nutzen sie, unsere Verteidigung entsprechend anzupas-
sen, mit unseren neuen Partnern zusammenzuarbeiten und. zu konsultieren, an
der Festigung des nun ungeteilten europäischen Kontinents mitzuwirken und den
Beitrag unseres Bündnisses zu einer neuen Ära des Vertrauens, der Stabilität
und des Friedens zu erbringen.

21. Wir drücken der Italienischen Republik unseren tiefen Dank für die uns
gewährte Gastfreundschaft aus.





Erklärung zu den Entwicklungen in der Sowjetunion 1. Wir, die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Atlantischen Bündnisses, begrüßen sehr die historischen Ereignisse, die die Sowjetunion, wie wir sie bisher kannten, sowie die Beziehungen zwischen den Republiken grundlegend umgestalten. Mit ihrem entschlossenen und mutigen Eintreten gegen den illegalen Putsch von 19. August haben die Männer und Frauen in der Sowjetunion ihren festen Willen bekräftigt, eine neue, auf Demokratie, Men- schenrechte, Rechtsstaatlichkeit und wirtschaftliche Freiheit gegründete Zukunft aufzubauen. Die Mitgliedstaaten des Atlantischen Bündnissses sagen ihre Hilfe bei diesem großen Werk zu. Wir sind bereit, unsere Beziehungen mit der Sowjetunion und den Republiken auf dem Fundament der folgenden Prinzipien aufzubauen, die unsere Politik und unser eigenes Handeln seit Jahrzehnten bestimmen. 2. Es ist Sache der Völker in der Sowjetunion, mit friedlichen und demokratischen Mitteln über ihre künftigen Beziehungen zu entscheiden. Zugleich ermutigen wir sie, Fortschritte auf dem Wege zu einer gemeinsamen Basis für Zusammenarbeit, sowohl untereinander als auch mit uns, zu erzielen. In diesem Prozeß gibt es keinen Raum für Drohungen, Einschüchterung, Zwang oder Gewalt. Die staatlichen Stellen auf allen Ebenen sollten völkerrechtliche Normen und internationale Verpflichtungen achten, insbesondere die der Schlußakte von Helsinki, der Charta von Paris und anderer KSZE-Dokumente. Im Einklang mit diesen Verpflichtungen muß die Regierungsgewalt auf Demokratie durch freie und faire Wahlen und auf Rechtsstaatlichkeit gegründet werden. Die unveräußerlichen Menschenrechte müssen gewährleistet werden einschließlich der vollen Achtung des einzelnen und des Schutzes der Rechte der Angehörigen von Minderheiten. 3. In einer Zeit dramatischen politischen Wandels ist es wichtig, auch für die Entwicklung unserer Beziehungen, daß die Führer der Sowjetunion und der Republiken eine Politik verfolgen, die zum Weltfrieden und zu internationaler Sicherheit beiträgt. In diesem Zusammenhang ist entscheidend, daß die Sowjetunion und die Republiken alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß die von der UdSSR unterzeichneten internationalen Überein- künfte, insbesondere der START-Vertrag, der KSE-Vertrag, der Nichtverbreitungsvertrag und das B-Waffen-Übereinkommen, respektiert, ratifiziert und implementiert werden. Wir fordern alle staatlichen Stellen auf, sich jeden Schritts zu enthalten, der zu einer Verbreitung von Nuklearwaffen oder anderen Massenvernichtungswaffen führen könnte. Wir begrüßen daher die Absicht der sowjetischen Führung, die sichere, verantwortungsbewußte und zuverlässige Kontrolle über diese Waffen in der Hand einer einzigen verantwortlichen Stelle zu gewährleisten. Diese Frage berührt die Sicherheitsinteressen des gesamten Atlantischen Bündnisses sowie der internationalen Staatengemeinschaft insgesamt. Die sowjetische Regierung und die Regierungen der Republiken sollten energische Maßnahmen ergreifen, um die Ausfuhr nuklearer oder anderer potentiell destabilisierender Waffentechnologien zu verhindern. Wir fordern Zurückhaltung bei der Entwicklung konventioneller Streitkräfte, die auf Grund ihres Umfangs und ihrer Eigenschaften politische Spannungen verschärfen, die marktwirtschaftliche Reform verzögern und Bemühungen um ein niedrigeres und stabileres Streitkräfteniveau; wie es im KSE-Vertrag vorgesehen ist, zuwiderlaufen könnten. Weil er die Gefahren der Instabilität vermindert und Offenheit fördert, liegt der KSE-Vertrag im Interesse aller, auch im Interesse der Sowjetunion und der Republiken. 4. Die Bündnispartner sind der festen Überzeugung, daß der politische Wandel von wirtschaftlicher Freiheit und der Errichtung einer marktwirtschaftlichen Ordnung begleitet werden sollte. Wir unterstützen die Entwicklung einer Wirt- schaftspolitik, die Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit unter den Republiken im Interesse von Wachstum und Stabilität fördert. In diesem Zusammenhang ist wesentlich, daß alle Republiken ihren Teil der Verantwortung für die sowjetischen internationalen Zahlungsverpflichtungen übernehmen, was die Integration der Union und der Republiken in die Weltwirtschaft erleichtem würde. Neu geknüpfte Verbindungen mit den internationalen Finanzinstitutionen sollten rasche Reformen auf dem Wege zur Entwicklung einer marktwirtschaftlichen Ordnung als Grundlage für Wirtschaftsaufschwung und Wohlstand in der Union und den Republiken erleichtern. Die Verbündeten stehen bereit, bei dem historischen Bemühen zu helfen, auch durch technische Hilfe in Schlüsselbereichen. Darüber hinaus leisten wir humanitäre Hilfe für die sowjetischen Völker bei ihrem Ringen mit den sie bedrängenden politischen und wirtschaftlichen Krisen. Wir betrachten diese Hilfe als entscheidenden Beitrag für die zukünftige Sicherheit Europas und der gesamten Welt. 5. Wir vertrauen darauf, daß die Führung und die staatlichen Stellen auf allen Ebenen in der gesamten Union und in den Republiken klar zeigen, daß sie sich den Werten und Prinzipien, die wir in dieser Erklärung bekräftigt haben, verpflichtet fühlen. 6. Der Nordatlantikrat wird auch künftig aktiv über die Entwicklungen in der Sowjetunion zur Abstimmung unserer Haltung gegenüber neuen Ereignissen konsultieren.


Erklärung zur Lage in Jugoslawien 1. Wir, die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Nordatlantischen Bündnisses, sind tief besorgt über die gegenwärtige Krise in Jugoslawien und über die ernste Gefahr, die sie für die Stabilität in der Region bedeutet. Wir bedauern zutiefst die tragischen Verluste an Menschenleben, die Einschüchterung der Zivilbevölkerung und die umfangreiche Zerstörung von Eigentum. 2. Es obliegt allein den Völkern Jugoslawiens, überdie Zukunft ihres Landes zu bestimmen. Wir fordern alle Parteien auf, die KSZE-Prinzipien in vollem Umfang einzuhalten. Alle Versuche, bestehende Grenzen durch die Anwendung von Gewalt oder eine auf die Schaffung vollendeter Tatsachen abzielende Politik zu verändern, sind unannehmbar; wir werden keinerlei einseitige Veränderung von äußeren oder inneren Grenzen anerkennen, die durch solche Mittel herbeigeführt wird. 3. Wir verurteilen die Anwendung von Gewalt zur Erreichung politischer Ziele. Fortgesetzte Angriffe der jugoslawischen Volksarmee auf Dubrovnik und andere kroatische Städte stehen in keinem Verhältnis zu irgendeiner Provoka- tion, zur Verletzung von Waffenstillstandsvereinbarungen oder zu der Notwendigkeit, serbische Enklaven oder Kasernen der Armee zu schützen. Wir fordern alle Parteien auf, Waffenstillstandsvereinbarungen zu respektieren. Verpflichtungen, die Blockade von Kasernen aufzuheben und die Kräfte der jugoslawischen Volksarmee abzuziehen, wozu sich Teilnehmer am 18. Oktober in Den Haag verpflichteten und die am 3. November bekräftigt wurden, sind nicht eingehalten worden. Wir erinnern all diejenigen, die für Gewalttaten in Jugoslawien und für Verstöße gegen Waffenstillstandsvereinbarungen verantwortlich sind, daran, daß sie nach dem Völkerrecht persönlich für ihre Handlungen, die einschlägige Normen des humanitären Völkerrechts verletzen, haftbar sind. 4. Wir unterstützen und würdigen die Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft, der KSZE und des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen um die Beilegung dieser Krise. Wir fordern alle Parteien dringend auf, umfassend mit der Europäischen Gemeinschaft bei deren Bemühungen im Rahmen des ihr von der KSZE verliehenen Mandats zusammenzuarbeiten, und zwar sowohl bei der Umsetzung von Waffenstillstands- und Beobachtervereinbarungen als auch beim Verhandlungsprozeß innerhalb der Konferenz über Jugoslawien. 5. Wir begrüßen Lord Carringtons Bemühungen, einen Rahmen zur Verfügung zu stellen, innerhalb dessen die jugoslawischen Völker ihre Differenzen beilegen können. Wir fordern alle betroffenen Parteien dringend auf, sich im Rahmen der Haager Konferenz über Jugoslawien auf eine friedliche Lösung zu verständigen. Die Aussichten auf Anerkennung der Unabhängigkeit derjenigen Republiken, die dies wünschen, ist nur vorstellbar im Rahmen einer Gesamtregelung, die hinreichende Garantien für den Schutz der Menschenrechte und der Rechte von nationalen und ethnischen Gruppen einschließt. Das Selbstbestimmungsrecht aller Völker in Jugoslawien kann nicht losgelöst von den Interessen und Rechten nationaler oder ethnischer Gruppen innerhalb der einzelnen Republiken ausgeübt werden. Zuständige Stellen auf allen Ebenen sollten internationale Normen und Verpflichtungen respektieren, insbesondere diejenigen, die in der Schlußakte von Helsinki, der Charta von Paris und anderen KSZE- Dokumenten niedergelegt sind. 6. Wir begrüßen die von der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten auf der Außenministertagung vom 8. November vereinbarten Maßnahmen. 7. Wir befürworten alle Anstrengungen zur Gewährung humanitärer Hilfe an die Opfer des Konflikts, sowohl innerhalb als auch außerhalb Jugoslawiens, unter Einbeziehung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und des Internationalen Roten Kreuzes. Wir fordern alle Seiten nachdrücklich auf, Lieferungen humanitärer Güter zu den bedürftigen Gemeinden und den vielen durch die Kämpfe vertriebenen Menschen gelangen zu lassen.


Das neue Strategische Konzept des Bündnisses Auf ihrer Tagung in London im Juli 1990 waren sich die Staats- und Regierungschefs der NATO einig über die Notwendigkeit einer Umgestaltung der Atlantischen Allianz mit dem Ziel, der neuen verheißungsvolleren Ära in Europa Rechnung zu tragen. Sie bekräftigten die grundlegenden Prinzipien, auf denen das Bündnis seit seiner Gründung beruht und stellten fest, daß die Entwicklungen, die sich in Europa vollziehen, weitreichenden Einfluß darauf haben, wie die Ziele der Allianz in Zukunft zu erfüllen sein werden. Insbesondere gaben sie eine grundlegende Überprüfung der Strategie in Auftrag. Das Ergebnis, das neue Strategische Konzept, wird nachfolgend dargestellt. Teil I Der strategische Kontext Das neue strategische Umfeld 2. Seit 1989 haben in Mittel- und Osteuropa tiefgreifende politische Veränderungen stattgefunden, durch die sich das sicherheitspolitische Umfeld, in dem die Nordatlantische Allianz ihre Zielsetzung zu erfüllen sucht, entscheidend verbessert hat. Die ehemaligen Satellitenstaaten der UdSSR haben ihre Souveränität in vollem Umfang wiedergewonnen. Die Sowjetunion und ihre Republiken sind in radikalem Wandel begriffen. Die drei baltischen Republiken haben ihre Unabhängigkeit wiedererlangt. Die sowjetischen Streit- kräfte haben Ungarn und die Tschechoslowakei verlassen und sollen ihren Abzug aus Polen und Deutschland bis 1994 abgeschlossen haben. Alle die Staaten, die zuvor Gegner der NATO waren, haben den Warschauer Pakt aufgelöst und ihre ideologisch begründete Feindschaft gegenüber dem Westen aufgegeben. Sie haben, in unterschiedlichem Maße, sich einer Politik zugewandt, die auf pluralistische Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Marktwirtschaft gerichtet ist, und sie haben begonnen, diese umzusetzen. Die politische Teilung Europas, Ursache der militärischen Konfrontation während des Kalten Krieges, ist somit überwunden. 3. Im Westen haben sich ebenfalls bedeutende Veränderungen vollzogen. Deutschland wurde geeint und bleibt Vollmitglied der Allianz und der europäischen Institutionen. Die Tatsache, daß die Staaten der Europäischen Gerneinschaft auf eine politische Union hinarbeiten, einschließlich der Ent- wicklung einer europäischen sicherheitspolitischen Identität, sowie die Verstärkung der Rolle der WEU sind wichtige Faktoren europäischer Sicherheit. Der Ausbau der sicherheitspolitischen Dimension im Prozeß der europäischen Integration sowie der Rolle und Verantwortlichkeiten der europäischen Bündnismitglieder sind positive, sich gegenseitig verstärkende Entwicklungen. Die Schaffung einer europäischen Sicherheitsidentität und Rolle in der Verteidigung, reflektiert in der Stärkung des europäischen Pfeilers im Bündnis, wird nicht nur den Interessen der europäischen Staaten dienen, sondern auch die Integrität und Wirksamkeit des Bündnisses insgesamt verstärken. 4. Erhebliche Fortschritte in der Rüstungskontrolle haben bereits zur Festigung von Stabilität und Sicherheit durch Verringerung des Rüstungsniveaus sowie durch Erhöhung der militärischen Transparenz und des gegenseitigen Ver- trauens geführt (u. a. durch die Stockholmer KVAE-Vereinbarung von 1986, den INF-Vertrag von 1987 und die KSZE-Vereinbarungen sowie die Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Maßnahmen von 1990). Die Umsetzung des START-Vertrags von 1991 mit seinen substantiellen und ausgewogenen Reduzierungen wird bei den strategischen Nuklearwaffen zu größerer Stabilität führen. Weitere weite reichende Änderungen und Reduzierungen bei den Nuklearstreitkräften der USA und der Sowjetunion werden in Fortführung der Initiative von Präsident Bush vom September 1991 angestrebt. Von besonderer Bedeutung ist auch der 1990 beim Pariser Gipfel unterzeichnete Vertrag über Kon- ventionelle Streitkräfte in Europa (KSE); seine Umsetzung wird die zahlenmäßige Unterlegenheit des Bündnisses bei konventionellen Hauptwaffensystemen beseitigen und wirk- same Verifizierungsverfahren ermöglichen. All diese Entwicklungen werden überdies auch ein völlig neues Maß an militärischer Transparenz in Europa zur Folge haben und damit Berechenbarkeit und gegenseitiges Vertrauen verbessern. Diese Transparenz würde durch ein Regime "Offene Himmel" noch verstärkt. Begrüßenswerte Aussichten auf weitere Fortschritte in der Rüstungskontrolle bestehen im' Bereich der konventionellen und nuklearen Streitkräfte, auf ein weltweites Verbot chemischer Waffen sowie auf Beschränkung destabilisierender Rüstungsexporte und der Verbreitung bestimmter Waffentechnologien. 5. Der KSZE-Prozeß, der 1975 in Helsinki begann, hat bereits wesentlich zur Überwindung der Teilung Europas beigetragen. Als ein Ergebnis des Pariser Gipfels umfaßt er jetzt neue institutionelle Regelungen und stellt einen vertraglichen Rahmen für Konsultationen und Zusammenarbeit dar, der, in Ergänzung zur NATO und zum europäischen Integrationsprozeß, eine konstruktive Rolle bei der Wahrung des Friedens spielen kann. 6. Die historischen Veränderungen, die in Europa eingetreten sind und die eine Reihe der im Harmel-Bericht enthaltenen Zielvorgaben erfüllen, haben die Sicherheit der Bündnispartner insgesamt bedeutend verbessert. Die monolithische, massive und potentiell unmittelbare Bedrohung, die die Hauptsorge des Bündnisses in den ersten vierzig Jahren seines Bestehens war, ist verschwunden. Dennoch bleiben ein großes Maß an Unsicherheit im Hinblick auf die Zukunft wie auch Risiken für die Sicherheit des Bündnisses bestehen. 7. Das neue Strategische Konzept ist auf ein sicherheitspolitisches Umfeld gerichtet, in dem die beschriebenen positiven Veränderungen Früchte getragen haben werden. Es setzt insbesondere den Abschluß des geplanten Abzugs der sowjetischen Streitkräfte aus. Mittel- und Osteuropa, sowie die vollständige Durchführung des KSE-Vertrags von 1990 durch alle Parteien voraus. Die Umsetzung des Strategischen Konzepts wird daher im Lichte des sich entwickelnden sicherheitspolitischen Umfelds und insbesondere des Fort- schritts bei der Erfüllung dieser Voraussetzungen laufend überprüft werden. Weitere Anpassungen werden, soweit notwendig, vorgenommen werden. Sicherheitspolitische Herausforderungen und Risiken Die sicherheitspolitischen Herausforderungen und Rsiken, denen sich die NATO gegenübersieht, unterscheiden sich grundsätzlich von denen der Vergangenheit. Die Bedrohung durch einen großangelegten, gleichzeitig an allen europäischen NATO-Fronten vorgetragenen Angriff ist praktisch nicht mehr gegeben. Die Bündnisstrategie ist daher auch nicht mehr auf diesen Fall konzentriert. Insbesondere in Mitteleuropa wurde die Gefahr eines Überraschungsangriffs beträchtlich verringert; die Mindestwarnzeit der Bündnispartner hat sich dementsprechend erhöht. 9. Im Gegensatz zur Hauptbedrohung der Vergangenheit sind die bleibenden Sicherheitsrisiken der Allianz ihrer Natur nach vielgestaltig und kommen aus vielen Richtungen, was dazu führt, daß sie schwer vorherzusehen und einzuschätzen sind. Die NATO muß fähig sein, auf derartige Risiken zu reagieren, wenn Stabilität in Europa und die Sicherheit ihrer Bündnispartner gewahrt werden sollen. Diese Risiken können auf ganz unterschiedliche Weise Gestalt annehmen. 10. Risiken für die Sicherheit der Allianz ergeben sich weniger aus der Wahrscheinlichkeit des kalkulierten Angriffs auf das Hoheitsgebiet der Bündnispartner. Sie sind eher Konsequenz der Instabilitäten, die aus den ernsten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Schwierigkeiten, einschließlich ethnischer Rivalitäten und Gebietsstreitigkeiten entstehen können, denen sich viele mittel- und osteuropäische Staaten gegenübersehen. Solange die daraus womöglich erwachsenden Spannungen begrenzt bleiben, sollten sie die Sicherheit und territoriale Unversehrtheit von Bündnisstaaten nicht bedrohen. Sie könnten jedoch zu Krisen, die die Stabilität in Europa beeinträchtigen, und sogar zu bewaffneten Auseinandersetzungen führen, die außenstehende Mächte einbeziehen oder auf NATO-Staaten übergreifen und damit die Sicherheit des Bündnisses unmittelbar berühren könnten. Im besonderen Falle der Sowjetunion können die Risiken und Unsicherheiten, die den Prozeß der Veränderungen begleiten, nicht losgelöst von der Tatsache gesehen werden, daß ihre konventionellen Streitkräfte erheblich umfangreicher als die irgendeines anderen europäischen Staates sind und daß ihr großes Nuklearwaffenarsenal sich nur mit dem der Vereinigten Staaten vergleichen läßt. Diese Potentiale müssen in Rechnung gestellt werden, wenn Stabilität und Sicherheit in Europa gewahrt werden sollen. 12. Die Bündnispartner wollen auch zu den Staaten am südlichen Mittelmeer und im Nahen Osten friedliche und von Gegnerschaft freie Beziehungen unterhalten. Stabilität und Frieden in den Ländern an der südlichen Peripherie Europas sind wichtig für die Sicherheit des Bündnisses, wie der Golfkrieg im Jahr 1991 gezeigt hat. Dies trifft um so mehr zu in Anbetracht der militärischen Aufrüstung und der Verbreitung von Waffentechnologien in der Region einschließlich Massenvernichtungswaffen und ballistischer Flugkörper, die das Hoheitsgebiet einiger Bündnisstaaten erreichen können. 13. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Gebiet der Bündnispartner, aus welcher Richtung auch immer, finden Arti- kel 5 und 6 des Vertrags von Washington Anwendung. Die Sicherheit des Bündnisses muß jedoch auch den globalen Kontext berücksichtigen. Sicherheitsinteressen des Bündnis- ses können von anderen Risiken berührt werden, einschließlich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, der Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen sowie von Terror- und Sabotageakten. Im Bündnis gibt es Mechanismen für Konsultationen nach Artikel 4 des Vertrags von Washington sowie gegebenenfalls zur Koordinierung der Maßnahmen der Bündnispartner einschließlich ihrer Reaktionen auf derartige Risiken. 14. Aus Sicht der Bündnisstrategie ist eine differenzierte Betrachtung dieser unterschiedlichen Risiken geboten. Wenn auch die Beziehungen zur Sowjetunion von Gegnerschaft frei und kooperativ sind, stellen das sowjetische Militärpotential und seine Aufwuchsfähigkeit, zusammen mit seiner nuklearen Dimension, immer noch den bedeutendsten Faktor dar, den das Bündnis bei der Wahrung des strategischen Gleichgewichts in Europa in Rechnung zu stel- len hat. Das Ende der Ost-West-Konfrontation hat indessen das Risiko eines großen Konflikts in Europa erheblich verringert. Andererseits ist das Risiko gewachsen, daß ganz anders geartete Krisen entstehen, die rasch eskalieren könnten und eine schnelle Reaktion erforderten, auch wenn sie von eher geringerem Ausmaß wären. 15. Zwei Schlußfolgerungen lassen sich aus dieser Analyse des strategischen Kontexts ziehen. Die erste ist, da das neue Umfeld weder den Zweck noch die sicherheitspolitischen Aufgaben des Bündnisses verändert, deren fortdauemde Gültigkeit vielmehr unterstreicht. Die zweite ist, daß das veränderte Umfeld dem Bündnis neue Möglichkeiten bietet, seine Strategie innerhalb eines breitangelegten sicherheitspolitischen Ansatzes zu konzipieren. Teil II Ziele und sicherheitspolitische Aufgaben des Bündnisses Der Zweck des Bündnisses 16. Das wesentliche Ziel der Nordatlantischen Allianz, das Im Vertrag von Washington niedergelegt und in der Londoner Erklärung bekräftigt wurde, besteht darin, die Freiheit und Sicherheit aller ihrer Mitglieder mit politischen und militärischen Mitteln im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zu gewährleisten. Auf der Grundlage der gemeinsamen Werte Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit wirkt das Bündnis seit seiner Gründung für die Schaffung einer gerechten und dauerhaften Friedensordnung in Europa. Dieses Bündnisziel bleibt unverändert. Das Wesen des Bündnisses 17. Das Nordatlantische Bündnis verkörpert die transatlantische Bindung, die die Sicherheit Nordamerikas mit der Sicherheit Europas auf Dauer verknüpft. Es ist der konkrete Ausdruck wirksamen kollektiven Bemühens seiner Mitglieder um Förderung ihrer gemeinsamen Interessen. 18. Grundlegendes Handlungsprinzip des Bündnisses sind gemeinsames Eintreten und allseitige Zusammenarbeit unter souveränen Staaten zur Festigung der Unteilbarkeit der Sicherheit aller seiner Mitglieder. Solidarität im Bündnis, der durch die tägliche Arbeit der NATO im politischen wie im militärischen Bereich Inhalt und Wirkung gegeben wird, bietet die Gewähr, daß kein einziger Verbündeter darauf angewiesen ist, sich bei der Bewältigung elementarer sicher- heitspolitischer Herausforderungen allein auf seine eigenen nationalen Anstrengungen zu verlassen. Ohne den Mitgliedstaaten ihr Recht und ihre Pflicht abzusprechen, ihre souveräne Verantwortung im Verteidigungsbereich wahrzunehmen, ermöglicht ihnen das Bündnis durch kollektives Bemühen, ihre Fähigkeit zur Verwirklichung ihrer entscheidenden nationalen sicherheitspolitischen Ziele zu stärken. 19. Daraus erwächst, ungeachtet jeweils unterschiedlicher Gegebenheiten und nationaler militärischer Fähigkeiten, ein Gefühl gleicher Sicherheit der Bündnismitglieder. Dieses Gefühl trägt zur Gesamtstabilität in Europa und somit zur Schaffung von Bedingungen bei, die eine verstärkte Zusammenarbeit sowohl unter den Bündnismitgliedern als auch mit anderen Staaten fördern. Auf dieser Grundlage können die Bündnismitglieder, gemeinsam mit anderen Staaten, die Entwicklung kooperativer Sicherheitsstrukturen für das eine und freie Europa vorantreiben. Die grundlegenden Aufgaben des Bündnisses 20. Zu den Mitteln, mit denen das Bündnis seine Sicherheitspolitik zur Wahrung des Friedens verfolgt, gehört auch künftig die Erhaltung militärischer Fähigkeiten, die zur Kriegsverhütung und zur Gewährleistung einer wirksamen Verteidigung ausreichen; dazu gehört auch eine umfassende Fähigkeit, die Sicherheit seiner Mitglieder bedrohende Krisen erfolgreich zu bewältigen; dazu gehören ferner politische Anstrengungen, den Dialog mit anderen Staaten sowie die aktive Suche, nach kooperativen Ansätzen in der europäischen Sicherheit einschließlich des Rüstungskontroll- und Abrüstungsbereichs zu fördern. 21. Um sein wesentliches Ziel zu erreichen, nimmt das Bündnis die folgenden grundlegenden Sicherheitsaufgaben wahr: E r s t e n s: Es bietet eines der unverzichtbaren Fundamente für ein stabiles sicherheitspolitisches Umfeld in Europa, gegründet auf dem Wachsen demokratischer Einrichtungen und auf dem Bekenntnis zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, ein Europa, in dem kein Staat in der Lage ist, eine europäische Nation einzuschüchtern oder einem Zwang auszusetzen oder sich durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt die Vorherrschaft zu sichern. Z w e i t e n s: Es dient gemäß Artikel 4 des Nordatlantikvertrags als ein transatlantisches Forum für Konsultationen unter den Verbündeten über Fragen, die ihre vitalen Interessen einschließlich möglicher Entwicklungen berühren, die Risiken für die Sicherheit der Bündnismitglieder mit sich bringen, und als Forum für sachgerechte Koordinierung ihrer Bemühungen in Bereichen, die sie gemeinsam angehen. D r i t t e n s: Es schreckt von jeder Aggressionsdrohung und wehrt jeden Angriff gegen das Hoheitsgebiet eines NATO-Mitgliedstaates ab. V i e r t e n s: Es wahrt das strategische Gleichgewicht in Europa. 22. Andere europäische Institutionen wie die EG, die WEU und die KSZE haben in diesen Bereichen ebenfalls Aufgaben zu erfüllen nach Maßgabe ihrer Zuständigkeit und Zielsetzung. Die Schaffung einer europäischen sicherheits- und verteidigungspolitischen Identität wird die Bereitschaft der Europäer unterstreichen, ein höheres Maß an Verantwortung für ihre Sicherheit zu übernehmen, und wird dazu beitragen, die transatlantische Solidarität zu stärken. Der Umfang seiner Mitgliedschaft und Fähigkeiten verleiht dem Bündnis jedoch eine besondere Stellung, die es ihm ermöglicht, alle vier sicherheitspolitischen Kernfunktionen zu erfüllen. Die Allianz ist das wesentliche Forum für Konsultationen unter den Verbündeten und für die Vereinbarung von politischen Maßnahmen, die sich auf die Sicherheits- und Verteidigungsverpflichtungen ihrer Mitgliedstaaten nach dem Nordatlan- tikvertrag auswirken. 23. Mit der Formulierung der Kernfunktionen des Bündnisses im oben dar gelegten Sinne bestätigen die Mitgliedstaaten, daß der Wirkungsbereich des Bündnisses wie auch ihre Rechte und Pflichten aus dem Nordatlantikvertrag unverändert bleiben. Teil III Ein breitangelegter sicherheitspolitischer Ansatz Friedenssicherung im neuen Europa 24. Das Bündnis war stets bemüht, seine Ziele der Wahrung von Sicherheit und territorialer Unversehrtheit seiner Mitglieder sowie der Errichtung einer gerechten und dauerhaften Friedensordnung in Europa durch politische wie militärische Mittel zu erreichen. Dieser umfassende Ansatz bildet weiterhin die Grundlage der Sicherheitspolitik des Bündnisses. 25. Neu ist jedoch, daß die Möglichkeiten zur Erfüllung der Zielsetzungen des Bündnisses mit politischen Mitteln auf Grund der radikalen Änderungen der sicherheitspolitischen Lage heute größer sind als je zuvor. Jetzt können alle Konsequenzen aus der Tatsache gezogen werden, daß Sicherheit und Stabilität sowohl politische, wirtschaftliche, soziale und umweltpolitische Elemente als auch die unverzichtbare Verteidigungsdimension einschließen. Zur Bewäl- tigung der vielfältigen Herausforderungen, denen sich das Bündnis gegenübersieht, ist ein breit angelegter sicherheitspolitischer Ansatz erforderlich. Dieser findet Ausdruck in drei sich gegenseitig verstärkenden Elementen der Sicherheitspolitik des Bündnisses: Dialog, Kooperation und Auf- rechterhaltung einer kollektiven Verteidigungsfähigkeit. 26. Das Bündnis ist bestrebt, durch aktiv geführten Dialog und aktive Zusammenarbeit und gestützt auf sein Bekenntnis zu wirksamer kollektiver Verteidigungsfähigkeit die Risiken eines aus Mißverständnis erwachsenden oder bewußt herbeigeführten Konflikts zu verringern, besseres gegenseitiges Verständnis und Vertrauen zwischen allen europäischen Staaten aufzubauen, dazu beizutragen, die Sicherheit der Bündnispartner berührende Krisen zu bewältigen und die Möglichkeiten für eine echte Partnerschaft aller europäischen Länder bei der Behandlung gemeinsamer Sicherheitsprobleme zu erweitern. 27. Die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik des Bündnisses leistet in dieser Hinsicht einen Beitrag zu Dialog und Zusammenarbeit mit anderen Staaten und wird daher weiterhin eine gewichtige Rolle bei der Verwirklichung der sicherheitspolitischen Zielsetzungen des Bündnisses spielen. Die Bündnispartner wollen durch Rüstungskontrolle und Abrüstung Sicherheit und Stabilität auf dem niedrigstmöglichen Streitkräfteniveau stärken, das mit den Verteidigungserfordernissen vereinbar ist. So wird das Bündnis wei terhin sicherstellen, daß verteidigungs- sowie rüstungskontroll- und abrüstungspolitische Ziele miteinander in Einklang bleiben. 28. Das Bündnis wird bei der Erfüllung seiner grundlegenden Zielsetzungen und sicherheitspolitischen Kernfunktionen auch weiterhin die legitimen Sicherheitsinteressen anderer Staaten achten und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen anstreben. Das Bündnis wird friedliche und freundschaftliche internationale Beziehungen fördern und demokratische Institutionen unterstützen. In diesem Zusammenhang erkennt es den wertvollen Beitrag anderer Organisationen wie der Europäischen Gerneinschaft und der KSZE an; ebenso erkennt es an, daß die Funktionen dieser Institutionen und des Bündnisses einander ergänzen. Dialog 29. Die neue Lage in Europa hat die Chancen zum Dialog es Bündnisses mit der Sowjetunion und den anderen Ländern Mittel- und Osteuropas vervielfacht. Die Allianz hat entsprechend der Londoner Erklärung ständige diplomatische Verbindung und militärische Kontakte zu den Staaten Mittel- und Osteuropas aufgenommen. Durch ständige diploma- tische Verbindung wird das Bündnis den Dialog unter Einschluß eines intensivierten Meinungs- und Informations- austausches über sicherheitspolitische Fragen weiter fördern. Auf diesem Weg werden die Bündnispartner einzeln wie gemeinsam bestrebt sein, die völlig neuen Möglichkeiten, die sich aus wachsender Freiheit und Demokratie in ganz Europa ergeben haben, umfassend zu nutzen und ein besseres Verständnis der jeweiligen sicherheitspolitischen Belange des anderen zu fördern, Transparenz und Berechenbarkeit in Sicherheitsfragen zu erhöhen und somit die Stabilität zu festigen. Der militärische Bereich kann dazu beitragen, das Trennende der Vergangenheit zu überwinden - nicht zuletzt durch verstärkte Kontakte und größere Transparenz in militärischen Angelegenheiten. Die Dialogpolitik des Bündnisses wird eine Grundlage für die breitere Zusammenarbeit in ganz Europa und die Fähigkeit zur friedlichen Beilegung von Differenzen und Konflikten schaffen. Kooperation 30. Die Bündnispartner sind ebenso der Zusammenarbeit mit allen Staaten Europas auf der Grundlage der in der Charta von Paris für ein Neues Europa niedergelegten Prinzipien verpflichtet. Sie werden bestrebt sein, umfassendere und leistungsfähige Formen bilateraler und multilateraler Zusammenarbeit in allen geeigneten Bereichen der europäischen Sicherheit zu entwickeln, unter anderem mit dem Ziel, Krisen zu verhüten oder - sollten sie dennoch entstehen - ihre wirksame Bewältigung zu gewährleisten. Eine solche Partnerschaft zwischen den Bündnismitgliedern und anderen Staaten bei der Behandlung konkreter Problerne wird ein wesentlicher Faktor sein, wenn es darum geht, über das Trennende der Vergangenheit hinweg den Weg in Richtung auf das eine und freie Europa einzuschlagen. Diese Politik der Zusammenarbeit ist Ausdruck der Unteilbarkeit der Sicherheit der europäischen Staaten. Sie baut auf der gemeinsamen Erkenntnis der Bündnismitglieder auf, daß neue politische, wirtschaftliche oder soziale Gegensätze auf dem Kontinent, wenn sie sich verfestigen, zu künftiger Instabilität führen könnten; solche Gegensätze müssen daher verkleinert werden. Kollektive Verteidigung 31. Der Einsatz der politischen Elemente der Sicherheit gewinnt somit zunehmend an Bedeutung. Dennoch bleibt die militärische Dimension weiterhin unabdingbar. Die Aufrechterhaltung einer angemessenen Verteidigungsfähigkeit und die eindeutige Bereitschaft, gemeinsam in kollektiver Verteidi- gung zu handeln, haben für die sicherheitspolitischen Ziele der Allianz weiterhin zentrale Bedeutung. Eine derartige Fähigkeit ist zusammen mit politischer Solidarität erforderlich, um jeglichen Versuch von Pression oder Einschüchte- rung zu verhindern und zu gewährleisten, daß ein militärischer Angriff gegen das Bündnis niemals als eine auch nur im geringsten erfolgversprechende Option in Betracht gezogen werden kann. Sie ist ebenso unerläßlich, um sicherzustellen, daß Dialog und Zusammenarbeit mit Zuversicht verfolgt und so die gewünschten Ergebnisse erreicht werden können. Krisenbewältigung und Konfliktverhütung 32. Im neuen politischen und strategischen Umfeld in Europa hängt der Erfolg der Bündnispolitik zur Wahrung des Friedens und zur Kriegsverhinderung mehr denn je von einer wirksamen vorbeugenden Diplomatie und der erfolgreichen Bewältigung von Krisen ab, die die Sicherheit der Bündnispartner berühren. Eine größere Aggression in Europa ist sehr viel unwahrscheinlicher geworden; auch ginge ihr eine beträchtliche Warnzeit voraus. Andere potentielle Risiken, denen sich das Bündnis gegenübersieht, sind geringeren Ausmaßes, aber nach Tragweite und Vielfalt weniger vorhersehbar als früher. 33. Unter diesen neuen Umständen gibt es mehr Möglichkeiten, Krisen in einem frühen Stadium erfolgreich beizulegen. Für einen Erfolg der Bündnispolitik ist ein von der politischen Führung des Bündnisses festzulegender kohärenter Ansatz erforderlich, wobei sie nach Bedarf die geeigneten Krisen- bewältigungsmaßnahmen aus einer Palette politischer und sonstiger Optionen, darunter auch aus dem militärischen Bereich, auswählt und koordiniert. Die politische Führung des Bündnisses wird von Anfang an und jederzeit volle Kontrolle ausüben. Geeignete Konsultations- und Entscheidungsverfahren sind hierfür wesentliche Voraussetzung. 34. Die Möglichkeiten des Dialogs und der Zusammenarbeit in ganz Europa müssen voll ausgeschöpft weiden, um zur Entschärfung von Krisen und zur Verhinderung von Konflikten beitragen zu können, da die Sicherheit der Verbündeten untrennbar mit der aller anderen Staaten in Europa verbunden ist. Zu diesem Zweck werden die Bündnispartner die Rolle des KSZE-Prozesses und seiner Institutionen unterstützen. Andere Institutionen, darunter die Europäische Gemeinschaft, die Westeuropäische Union und die Vereinten Nationen, können hierbei ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Teil IV Verteidigungsrichtlinien Grundsätze der Bündnisstrategie 35. Die Vielfalt der Herausforderungen, die dem Bündnis jetzt gestellt sind, erfordert somit einen breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatz. Das veränderte politische und strategische Umfeld ermöglicht dem Bündnis, unter Bekräftigung bewährter grundlegender Prinzipien wichtige Merkmale seiner Militärstrategie zu ändern und neue Richtlinien festzulegen. Auf dem Londoner Gipfel wurde daher vereinbart, eine neue Militärstrategie und ein neues Streitkräfte dispositiv zu entwickeln, die den veränderten Gegebenheiten Rechnung tragen. 36. Die Bündnisstrategie wird weiterhin von einer Reihe grundlegender Prinzipien geprägt sein. Die Allianz ist rein defensiv ausgerichtet: Keine ihrer Waffen wird jemals eingesetzt werden, es sei denn zur Selbstverteidigung, und sie betrachtet sich nicht als Gegner irgendeines Landes. Die Bündnis- partner werden ein Militärpotential unterhalten, das ausreicht, jeden potentiellen Angreifer davon zu überzeugen, daß die Anwendung von Gewalt gegen das Hoheitsgebiet eines Bündnispartners auf eine gemeinsame wirkungsvolle Reaktion aller Bündnispartner stoßen würde und daß die mit der Auslösung eines Konflikts verbundenen Risiken größer wären als jeder zu erwartende Gewinn. Daher müssen die Streitkräfte der Bündnispartner in der Lage sein, die Gren- zen des Bündnisgebiets zu verteidigen, den Vormarsch eines Angreifers möglichst weit vorne aufzuhalten, die territoriale Unversehrtheit der Staaten des Bündnisses zu wahren oder wiederherzustellen und einen Krieg schnell zu beenden, indem sie den Aggressor dazu veranlassen, seine Entscheidung zu überdenken, seinen Angriff einzustellen und sich zurückzuziehen. Die Streitkräfte des Bündnisses haben die Aufgabe, die territoriale Unversehrtheit und die politische Unabhänigkeit seiner Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Somit tragen sie zu Frieden und Stabilität in Europa bei. 37. Die Sicherheit aller Bündnispartner ist unteilbar. Ein Angriff gegen einen ist ein Angriff gegen alle. Die Solidarität des Bündnisses und seine strategische Einheit sind daher entscheiderde Voraussetzungen für die kollektive Sicherheit. Die Verwirklichung der Bündnisziele steht und fällt mit einer fairen Teilung der Aufgaben, Risiken und Verantwortwortlichkeiten wie auch der Vorteile gemeinsamer Verteidigung. Die Präsenz nordamerikanischer konventioneller Streitkräfte und nuklearer Streitkräfte der Vereinigten Staaten in Europa bleibt lebenswichtig für die Sicherheit Europas, die untrennbare mit der Sicherheit Nordamerikas verbunden ist. In dem Maße wie der Prozeß der Entwicklung einer europäischen Sicherheitsidentität und Rolle in der Verteidigung voranschreitet und in der Stärkung des europäischen Pfeilers im Bündnis reflektiert wird, werden die europäischen Mitgliedstaaten des Bündnisses größere Verantwortung für die Verteidigung Europas übernehmen. 33. Der kollektive Charakter der Bündnisverteidigung drückt sich in praktischen Vorkehrungen aus, die es den Bündnispartnern gestattet, die wesentlichen politischen, militärischen und materiellen Vorteile kollektiver Verteidigung zu nutzen. Zugleich verhindern diese Vorteile eine Renationali- sierung der Verteidigungspolitik, ohne dabei die Bündnismitglieder ihrer Souveränität zu berauben. Diese Vorkehrungen stützen sich auf eine integrierte militärische Struktur sowie auf Kooperations- und Koordinationsvereinbarungen. Zu ihren Hauptmerkmalen gehören gemeinsame Streitkräfteplanung, gemeinsame Einsatzplanung, multinationale Verbände, die Stationierung von Streitkräften außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets, soweit angebracht auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, Krisenbewältigungs- und Verstärkungsvorkehrungen, Konsultationsverfahren, einheitliche Standards und Verfahren für Material, Ausbildung und Logistik, gemeinsame und verbundene Übungen sowie Zusammenarbeit bei Infrastruktur, Rüstung und Logistik. 39. Um den Frieden zu wahren und einen Krieg und auch jegliche Form von Pression zu verhindern, wird das Bündnis für die vorhersehbare Zukunft eine geeignete Zusammensetzung nuklearer und konventioneller Streitkräfte beibehalten, die in Europa stationiert sind und auf dem gebotenen Stand gehalten werden, wo dies erforderlich ist, allerdings auf einem beträchtlich niedrigeren Niveau. Beide Elemente sind von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit des Bündnisses und können sich gegenseitig nicht ersetzen. Kon- ventionelle Streitkräfte tragen zur Kriegsverhinderung bei, indem sie sicherstellen, daß kein potentieller Angreifer erwarten kann, einen schnellen oder leichten Sieg oder Geländegewinne durch konventionelle Mittel zu erzielen. Angesichts der Vielfalt der Risiken, denen sich das Bündnis gegenübersehen könnte, muß es die erforderlichen Streitkräfte unterhalten, die ein breites Spektrum konventioneller Reaktionsmöglichkeiten bieten. Aber die konventionellen Streitkräfte des Bündnisses allein können die Kriegsverhinde- derung nicht gewährleisten. Einzig Nuklearwaffen machen die Risiken jeglicher Aggression unkalkulierbar und unannehmbar. Sie sind daher nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die Wahrung des Friedens. Das neue Streitkräftedispositiv des Bündnisses 40. Auf dem Londoner Gipfel hatten die betroffenen Bündnispartner bereits vereinbart, soweit angezeigt vom Konzept der Vorneverteidigung abzurücken hin zu einer verringerten Präsenz im vorderen Bereich und den Grundsatz der flexi- blen Reaktion so zu ändern, daß er eine verminderte Abstützung auf Nuklearwaffen widerspiegelt. Die Änderungen, die sich aus dem neuen strategischen Umfeld ergeben, und die veränderten Risiken, denen sich das Bündnis jetzt gegenübersieht, gestatten beträchtliche Anpassungen hin- sichtlich Auftrag und Dispositiv der Streitkräfte der Verbündeten. Die Aufgaben der Streitkräfte des Bündnisses 41. Die Hauptaufgabe der Streitkräfte des Bündnisses, die Sicherheit und territoriale Unversehrtheit der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, bleibt unverändert. Dabei muß aber das neue strategische Umfeld berücksichtigt werden, in dem eine einzige massive, umfassende Bedrohung vielfältigen, aus vielen Richtungen kommenden Risiken gewichen ist. Die Streitkräfte des Bündnisses haben in Frieden, Krise und Krieg unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. 42. Im Frieden besteht die Aufgabe der Streitkräfte des Bündnisses darin, Schutz zu gewähren vor Risiken, die die Sicherheit der Bündnismitglieder berühren, zur Wahrung der Stabilität und des Gleichgewichts in Europa beizutragen und sicherzustellen, daß der Frieden erhalten bleibt. Sie können zu Dialog und Zusammenarbeit in ganz Europa beitragen durch ihre Mitwirkung an vertrauensbildenden Maßnahmen, einschließlich derjenigen, die die Transparenz erhöhen und die Verständigung verbessern, sowie an der Verifizierung von Rüstungskontrollvereinbarungen. Ferner können die Bündnispartner dazu aufgerufen werden, einen Beitrag zu Stabilität und Frieden in der Welt zu leisten, indem sie Streitkräfte für Missionen der Vereinten Nationen zur Ver- fügung stellen. 43. Im Falle von Krisen, die möglicherweise zu einer militärischen Bedrohung der Sicherheit der Bündnismitglieder führen, können die Streitkräfte des Bündnisses innerhalb eines breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatzes politische Maßnahmen ergänzen und ihnen Nachdruck verleihen und damit zur Bewältigung derartiger Krisen und ihrer friedlichen Lösung beitragen. Dies setzt voraus, daß diese Streitkräfte in der Lage sind, unter solchen Umständen angemessen und rechtzeitig zu reagieren und von militärischem Vorgehen gegen einen Verbündeten abzuschrecken. Für den Fall eines Angriffs müssen sie befähigt sein, diesem entgegenzutreten und ihn abzuweisen sowie die territoriale Unversehrtheit von Mitgliedstaaten wiederherzustellen. 44. In dem neuen Sicherheitsumfeld ist ein allgemeiner Krieg in Europa höchst unwahrscheinlich geworden; er kann jedoch letztlich nicht ausgeschlossen werden. Die Streitkräfte des Bündnisses, deren elementarer Auftrag es ist, den Frieden zu wahren, müssen die entscheidende Versicherung gegen potentielle Risiken sein, und zwar auf dem zur Verhinderung eines Krieges und, sollte ein Angriff erfolgen, zur Wiederherstellung des Friedens erforderlichen Mindestniveau. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der bereits beschriebenen Fähigkeiten und geeigneten Zusammensetzung von Streitkräften. Richtlinien für das Streitkräftedispositiv des Bündnisses 45. Um die sicherheitspolitischen Zielsetzungen und strategi- schen Grundsätze in dem neuen Umfeld verwirklichen zu können, muß die Struktur der Streitkräfte der Bündnispartner so angepaßt werden, daß sie über Fähigkeiten verfügen, die zum Schutz des Friedens, zur Bewältigung von Krisen, welche die Sicherheit der Bündnismitglieder berühren, und zur Kriegsverhinderung beitragen können, während jederzeit, falls erforderlich, die Mittel zur Verteidigung des gesamten Bündnisgebiets und zur Wiederherstellung des Friedens beibehalten werden. Das Streitkräftedispositiv des Bündnisses wird den nachfolgend dargelegten Richtlinien entsprechen. 46. Umfang, Bereitschaftsgrad, Verfügbarkeit und Dislozierung der Streitkräfte des Bündnisses werden weiterhin dessen rein defensiven Charakter widerspiegeln und entsprechend an das neue strategische Umfeld - wozu auch Rüstungskontrollvereinbarungen gehören - angepaßt. Dies bedeutet insbe- sondere: a) Der Gesamtumfang der Streitkräfte des Bündnisses und der Bereitschaftsgrad vieler Einheiten werden verringert. b) Die Aufrechterhaltung einer unifassenden präsenten und linearen Verteidigungsstruktur in der Zentralregion wird nicht mehr erforderlich sein. Die geographische Verteilung der Streitkräfte im Frieden wird sicherstellen, daß im gesamten Bündnisgebiet eine ausreichende militärische Präsenz gegeben ist, einschließlich, soweit erforderlich, einer Vornedislozierung angemessener Streitkräfte. Regionalen Gesichtspunkten und insbesondere geostrategischen Unterschieden innerhalb des Bündnisses wird Rechnung zu tragen sein, einschließlich der kürzeren Warnzeiten, die für die nördlichen und südlichen Regionen im Vergleich zur Zentralregion gelten; in der südlichen Region werden die mögliche Instabilität und die militärischen Fähigkeiten in den angrenzenden Gebieten Berücksichtigung finden müssen. 47. Um zu gewährleisten, daß die Streitkräfte der Verbündeten auf diesem reduzierten Niveau eine wirksame Rolle bei der Bewältigung von Krisen und der Abwehr von Angriffen gegen jeden Verbündeten spielen können, müssen sie flexi- bler und mobiler sein und im Bedarfsfall die gesicherte Fähigkeit zum Aufwuchs besitzen. Aus diesen Gründen gilt folgendes: a) Die zur Verfügung stehenden Streitkräfte müssen in einem begrenzten, aber militärisch bedeutenden Umfang Sofort- und Schnellreaktionsverbände der Land-, Luft- und Seestreitkräfte umfassen, die in der Lage sind, auf ein breites Spektrum von vielfach unvorhersehbaren Eventualfällen zu reagieren. Ihre Qualität, ihre Quantität und ihr Bereitschaftsgrad werden ausreichen, um von einem begrenzten Angriff abzuschrecken und erforderlichenfalls das Hoheitsgebiet der Verbündeten gegen Angriffe zu verteidigen, insbesondere wenn sie ohne lange Warnzeit eingeleitet werden. b) Die Streitkräfte der Bündnispartner werden so struk- turiert sein, daß ihre Verteidigungsfähigkeit erforderlichenfalls verstärkt werden kann. Diese Fähigkeit zum Streitkräfteaufwuchs durch Verstärkung, Mobilmachung von Reserven oder durch den Aufbau zusätzlicher Streitkräfte muß im Verhältnis zu möglichen Bedrohungen der Sicherheit des Bündnisses stehen; dabei muß auch die zwar unwahrscheinliche, aber vernünftigerweise nicht auszuschließende Möglichkeit eines größeren Konflikts einkalkuliert werden. Folglich sind die Kapazitäten für eine rechtzeitige Verstärkung und Anschlußversorgung innerhalb Europas und aus Nordamerika von ausschlaggebener Bedeutung. c) Geeignete Streitkräftestrukturen und Verfahren, darunter solche, die es ermöglichen würden, Streitkräfte schnell und selektiv zu verstärken, zu verlegen und getroffene Maßnahmen rückgängig zu machen, werden entwickelt, um angemessene, flexible und rechtzeitige Reaktionen mit dem Ziel zu ermöglichen, Spannungen abzubauen und zu entschärfen. Dies muß im Frieden regelmäßig geübt werden. d) Werden als Mittel der Krisenbewältigung Streitkräfte, darunter Reaktionsverbände und andere verfügbare Verstärkungskräfte, eingesetzt, so wird die politische Führung des Bündnisses wie bisherjederzeit volle Kontrolle ausüben. Bestellende Verfahren werden im Lichte des neuen Auftrags und Streitkräftepositivs der Bündnisstreitkräfte überprüft werden. Merkmale konventioneller Streitkräfte 48. Es ist unabdingbar, daß die Streitkräfte der Bündnispartner die glaubwürdige Fähigkeit besitzen, ihre Aufgaben in Frieden, Krisen und Krieg in einer dem neuen sicherheitspolitischen Umfeld gemäßen Weise zu erfüllen. Dies wird sich im Streitkräfte- und Ausrüstungsniveau, im Bereitschaftsgrad sind in der Verfügbarkeit, in der Ausbildung und bei Übungen, bei den Dislozierungs- und Einsatzoptionen und den Streitkräfteaufwuchsfähigkeiten niederschlagen, die alle entsprechend angepaßt werden. Die konventionellen Streitkräfte der Bündnispartner umfassen neben den Sofort- und Schnellreaktionsverbänden die Hauptverteidigungskräfte, die das Gros der zur Gewährleistung der territorialen Unversehrtheit des Bündnisses und der ungehinderten Nutzung ihrer Verbindungslinien erforderlichen Streitkräfte stellen, und Verstärkungskräfte, die ein Mittel zur Verstärkung vorhandener Kräfte in einer bestimmten Region darstellen. Hauptverteidigungs- und Verstärkungskräfte werden sowohl aktive als auch mobilmachungsabhängige Elemente umfassen. 49. Land-, See- und Luftstreitkräfte werden eng zusammenwirken und zur Erreichung vereinbarter Ziele im Verbund und in gegenseitigen Unterstützung operieren müssen. Diese Kräfte werden sich wie folgt zusammensetzen: a) L a n d s t r e i t k r ä f t e : Sie sind wesentlich, um Gelände zu halten oder wiederzugewinnen. Der größte Teil dieser Kräfte wird normalerweise auf einem relativ niedrigen Bereitschaftsgrad gehalten, und insgesamt wird man sich in stärkerem Maße auf Mobilmachung und Reserven stützen. Alle Kategorien der Landstreitkräfte werden einer sichtba- ren Kampfkraft und einer in geeigneter Weise verbesserten Fähigkeit zu flexibler Verlegung bedürfen. b) S e e s t r e i t k r ä f t e: Wegen der ihnen eigenen Mobili- tät, Flexibilität und Ausdauer leisten sie einen wichtigen Beitrag zu den Optionen des Bündnisses für eine Reaktion in einer Krise. Ihre wesentlichen Aufgaben bestehen darin, die Seeherrschaft zu gewährleisten, um die Seeverbindungen der Verbündeten zu sichern, Operationen zu Land und amphibische Operationen zu unterstützen und die seegestützten nuklearen Abschreckungsmittel des Bündnisses zu schützen. c) L u f t s t r e i t k r ä f t e : Ihre Fähigkeit, ihre grundlegen- den Aufgaben sowohl bei selbständigen Luft- als auch bei teilstreitkraftübergreifenden Operationen - Bekämpfung des gegnerischen Luftkriegspotentials, Abriegelung und Unterstützung aus der Luft - zu erfüllen sowie zur Überwachung, Aufklärung und elektronischen Kampfführung beizu- tragen, ist für die Gesamtwirksamkeit der Streitkräfte des Bündnisses von wesentlicher Bedeutung. Damit sie ihre Aufgabe bei der Unterstützung von Operationen zu Lande und auf See erfüllen können, sind geeignete Lufttransport- und Luftbetankungskapazitäten großer Reichweite erforderlich. Luftverteidigungskräfte einschließlich moderner Führungs- und Überwachungssysteme sind erforderlich, um die Sicherheit des Luftraums zu gewährleisten. 50. Angesichts der potentiellen Risiken sollte der Verbreitung von ballistischen Flugkörpern und Massenvernichtungswaffen besondere Beachtung geschenkt werden. Eine Lösung des Problems erfordert komplementäre Ansätze, einschließlich beispielsweise Ausfuhrkontrolle und Raketenabwehr. 51. Die Bündnisstrategie ist nicht von der Fähigkeit zur chemischen Kriegführung abhängig. Die Bündnispartner bleiben auch in Zukunft dem Ziel verpflichtet, so bald wie möglich ein weltweites, umfassendes und wirksam verifizierbares Verbot aller chemischen Waffen zu erreichen. Aber selbst nach der Verwirklichung eines weltweiten Verbots werden Vorsichtsmaßnahmen rein defensiver Natur beibehalten werden müssen. 52. In dem neuen sicherheitspolitischen Umfeld wird angesichts des künftigen verringerten Streitkräfteniveaus insgesamt die Fähigkeit, eng miteinander zusammenzuarbeiten, die die kostensparende Nutzung der Ressourcen des Bündnisses erleichtern wird, von besonderer Bedeutung für die Erfül- lung der Aufgaben der Streitkräfte der Verbündeten sein. Die kollektiven Verteidigungsvorkehrungen des Bündnisses, Innerhalb deren für die betroffenen Mitglieder die integrierte Militärstruktur einschließlich multinationaler Verbände die Schlüsselrolle spielt, werden in diesem Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung sein. Integrierte und multinationale europäische Strukturen werden in dem Maße, wie sie im Kontext einer sich herausbildenden europäischen Verteidigungsidentität weiterentwickelt werden, ebenfalls zunehmend eine ähnlich wichtige Rolle zu spielen haben bei der Stärkung der Fähigkeit der Verbündeten, auf dem Gebiet der gemeinsamen Verteidigung zusammenzuarbeiten. Die Bemühungen der Verbündeten um ein Höchstmaß an Zusammenarbeit werden sich auf die oben festgelegten gemeinsamen Verteidigungsrichtlinien stützen. Es werden praktische Vorkehrungen zur Gewährleistung der erforderlichen wechselseitigen Transparenz und Komple- mentarität zwischen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität und dem Bündnis entwickelt. 53. Um auf ein breites Spektrum möglicher Eventualfälle flexibel reagieren zu können, werden die betroffenen Bündnispartner effektive Überwachungs- und Aufklärungs- sowie flexible Führungssysteme, Mobilität innerhalb und zwischen Regionen sowie geeignete logistische Fähigkeiten einschließlich Transportkapazitäten brauchen. Die Bevorratung muß ausreichen, um alle Arten der Streitkräfte einsatzfühig zu erhalten und damit wirksame Verteidigung zu ermöglichen, bis Anschlußversorgung zur Verfügung steht. Die Fähigkeit der betroffenen Bündnispartner, den Umfang an hinreichend ausgerüsteten und ausgebildeten Streitkräften rechtzeitig und in einem jedem Risiko für die Bündnissicherheit angemessenen Maß zu vergrößern, wird ebenfalls einen wesentlichen, Beitrag zur Krisenbewältigung und zur digung leisten. Dies schließt die Fähigkeit ein, in jeder gefährdeten Region innerhalb des Hoheitsgebiets der Verbündeten für Verstärkung zu sorgen und eine multinationale Präsenz herzustellen, wann und wo immer sie erforderlich ist. Elemente aller drei Streitkräftekategorien werden im Rahmen sowohl der innereuropäischen als auch der transatlantischen Verstärkung flexibel verlegt werden können. Die richtige Nutzung dieser Fähigkeiten erfordert die Kontrolle der notwendigen Verbindungslinien sowie angemessene Vorkehrungen in den Bereichen Unterstützung und Übungen. Den zivilen Ressourcen kommt in diesem Zusammenhang wachsende Bedeutung zu. 54. Für die davon betroffenen Bündnispartner werden die Vorkehrungen zur kollektiven Verteidigung zunehmend auf multinationale Kräfte in Ergänzung nationaler Kontingente abgestützt. Multinationale Kräfte stellen die Entschlossenheit des Bündnisses unter Beweis, eine glaubwürdige kollektive Verteidigung aufrechtzuerhalten, stärken den Zusammenhalt des Bündnisses, festigen die transatlantische Partnerschaft und verstärken den europäischen Pfeiler. Multinationale Streitkräfte, insbesondere Reaktionsverbände, stär- ken die Solidarität und können außerdem eine Möglichkeit sein, Verbände aufzustellen, die leistungsfähiger sind als die im rein nationalen Rahmen verfügbaren, und so zu einer effizienteren Nutzung der knappen Verteidigungsressourcen beitragen. Dies könnte einen hochintegrierten, multinationalen Ansatz zur Bewältigung spezifischer Aufgaben und Funktionen einschließen. Merkmale nuklearer Streitkräfte 55. Der grundlegende Zweck der nuklearen Streitkräfte der Bündnispartner ist politischer Art. Wahrung des Friedens und Verhinderung von Zwang und jeder Art von Krieg. Nukleare Streitkräfte werden weiterhin eine wesentliche Rolle spielen, indem sie dafür sorgen, daß ein Angreifer im ungewissen darüber bleibt, wie die Bündnispartner auf einen militärischen Angriff reagieren würden. Sie machen deutlich, daß ein Angriff jeglicher Art keine vernünftige Option ist. Die strategischen Nuklearstreitkräfte des Bündnisses, vor allem diejenigen der Vereinigten Staaten, bieten die oberste Garantie für die Sicherheit der Verbündeten; die unabhängigen Nuklearstreitkräfte des Vereinigten Königreichs und Frankreichs, die eine eigenständige Abschrek- kungsfunktion haben, tragen zu Abschreckung und zur Sicherheit der Verbündeten insgesamt bei. 56. Ein glaubwürdiges nukleares Streitkräftedispositiv des Bündnisses und die Demonstration von Bündnissolidarität und gemeinsamem Bekenntnis zur Kriegsverhinderung erfordern auch in Zukunft breite Teilhabe in die kollektive Verteidigungsplanung involvierter europäischer Bündnispartner an nuklearen Aufgaben, der Stationierung von Nuklearstreitkräften auf ihrem Hoheitsgebiet im Frieden und an Führungs-, Überwachungs- und Konsultationsvorkehrungen. In Europa stationierte und der NATO unterstellte Nuklearstreitkräfte stellen ein wesentliches politisches und militärisches Bindeglied zwischen den europäischen und den nordamerikanischen Mitgliedstaaten des Bündnisses dar. Das Bündnis wird daher angemessene nukleare Streitkräfte in Europa beibehalten. Diese Streitkräfte müssen die erforderlichen Merkmale und angemessene Flexibilität und Überlebensfähigkeit besitzen, damit sie als glaubwürdiges effektives Element der Strategie der Bündnispartner zur Kriegsverhinderung verstanden werden. Sie werden auf dem Mindestniveau gehalten werden, das zur Wahrung von Frieden und Stabilität ausreicht. 57. Die betroffenen Bündnispartner sind der Auffassung, daß sich angesichts der radikalveränderten Sicherheitslage, wozu auch ein relatives Gleichgewicht konventioneller Streitkräftestärken in Europa und eine Verlängerung der Reaktionszeiten gehört, die Fähigkeit der NATO wesentlich verbessern wird, eine Krise mit diplomatischen und anderen Mitteln zu entschärfen oder, sollte dies notwendig werden, sich auf erfolgreiche konventionelle Verteidigung einzurich- ten. Umstände, unter denen ein Einsatz von Nuklearwaffen von ihnen in Betracht zu ziehen wäre, rücken daher in noch weitere Ferne. Sie können daher ihre substrategischen Nuklearstreitkräfte deutlich verringern. Sie werden ange- messene, in Europa stationierte substrategische Nuklearstreitkräfte beibehalten, die ein wesentliches Bindeglied zu strategischen Nuklearstreitkräften darstellen werden, und so die transatlantische Verbindung stärken. Sie werden aus- schließlich aus nuklear und konventionell bestückbaren Luftfahrzeugen bestehen, die nötigenfalls durch seegestützte Systeme ergänzt werden könnten. Substrategische Nuklearwaffen werden unter normalen Umständen jedoch nicht auf Überwasserfahrzeugen und Angriffsunterseebooten disloziert. Es besteht kein Bedarf mehr an nuklearer Artillerie oder bodengestützten nuklearen Flugkörpern kurzer Reichweite; sie werden eliminiert werden. Teil V Zusammenfassung 58. Dieses Stratecyische Konzept bekräftigt erneut den defensiven Charakter des Bündnisses und die Entschlossenheit seiner Mitglieder, ihre Sicherheit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit zu schützen. Die Sicherheitspolitik des Bündnisses beruht auf Dialog, Kooperation und wirksamer kollektiver Verteidigung als sich gegenseitig verstärkenden Instrumenten zur Wahrung des Friedens. Bei voller Nutzung der sich bietenden neuen Möglichkeiten wird das Bündnis die Sicherheit auf dem niedrigstmöglichen Kräfteniveau wahren, das den Verteidigungserfordernissen gerecht wird. Auf diese Weise trägt das Bündnis entscheidend zur Förderung einer dauerhaften Friedensordnung bei. 59. Die Bündnispartner werden sich auch in Zukunft energisch für weitere Fortschritte in der Rüstungskontrolle und bei Vertrauensbildenden Maßnahmen mit dem Ziel einsetzen, Sicherheit und Stabilität zu erhöhen. Sie werden sich dar- über hinaus aktiv an der Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Staaten auf der Grundlage der in der Charta von Paris verkündeten Prinzipien beteiligen. 60. Die NATO-Strategie wird auch in Zukunft die Flexibilität aufweisen, die es erlaubt, künftige Entwicklungen im militärpolitischen Umfeld, darunter auch die auf dem Weg zu einer europäischen Sicherheitsidentität erzielten Fort- schritte, sowie alle Veränderungen der Risiken für die Bündnissicherheit zu berücksichtigen. Für die betroffenen Bündnispartner wird das Strategische Konzept die Grundlage für die Weiterentwicklung der Verteidigungspolitik des Bündnisses, für seine Einsatzpläne, sein konventionelles und nukleares Streitkräftedispositiv und seine kollektiven Vorkehrungen zur Verteidigungsplanung bilden.


Quelle: Bulletin vom 13.11.1991, Nr. 128, S. 1033ff.
===> Londoner Erklaerung vom 06.07.1990
===> Charta von Paris vom 21.11.1990
===> Kommunique der Ministertagung des Nordatlantikrates
Kopenhagen vom 07.06.1991





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