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1999-05-09

Erklärung zum Teilabzug aus Kosovo

1. Da die Aktionen gegen die sogenannte UCK (Kosovo-Befreiungsarmee) in Kosovo beendet sind, hat das Oberkommando einen Teilrückzug der Armee und Polizeieinheiten aus Kosovo angeordnet. Der Befehl gilt seit Sonntag, 22.00 Uhr.

2. Gleichzeitig wurde beschlossen, daß nach einer Übereinkunft mit den Vereinten Nationen über die Stationierung einer UN-Mission in Kosovo - und damit die äußere Bedrohung der territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien aufhört - ein Plan zur Rückführung des Militärs und der Polizeieinheiten in Kosovo auf das Niveau von Friedenszeiten vor Beginn der Aggression verwirklicht werden kann.

3. Gute Sicherheit an den Grenzen vorausgesetzt, die die Infiltration terroristischer Gruppen aus Albanien und Mazedonien verhindert, (können) die auf das Niveau zu Friedenszeiten reduzierten Militär- und Polizeikräfte, deren Stärke von kompetenter Seite eingeschätzt wird, die Sicherheit und den Besitz der Bürger im gesamten Kosovo garantieren. Vereinzelte terroristische Angriffe kleinerer Gruppen, der versprengten UCK, die nicht ausgeschlossen werden können, fallen in die Zuständigkeit und Aktivitäten regulärer Organe.



Quelle: Neues Deutschland, 12.05.1999


 




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