Start  

quellen 

  

  Politik   

 


Presseerklärung Nr. 8 / 99

Bonn, 25. März 1999

Der Präsident der Russischen Föderation, Boris N. Jelzin, hat am 24. März 1999 folgende Erklärung abgegeben:

In Rußland ist man tief empört über die Militäraktion der NATO gegen das souveräne Jugoslawien, die nichts anderes als eine unverhüllte Aggression darstellt.

Es ist der Sicherheitsrat der VN allein, der das Recht hat zu beschließen, welche Maßnahmen – auch gewaltsame – für die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit vorzunehmen sind. Der Sicherheitsrat der VN hat solche Beschlüsse in Bezug auf Jugoslawien nicht angenommen. Es ist nicht nur die Charta der VN verletzt worden, sondern auch die Grundakte über die gegenseitigen Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen Rußland und der NATO. Ein gefährlicher Präzedenzfall des Wiederauflebens der Politik des Gewaltdiktats ist geschaffen und die gesamte derzeitige internationale Rechtsordnung einer Bedrohung ausgesetzt worden.

Es handelt sich faktisch um den Versuch der NATO, das 21. Jahrhundert in der Uniform eines Weltgendarmen zu betreten. Rußland wird dem niemals zustimmen.

Der Sicherheitsrat der VN soll die entstandene Situation erörtern und eine unverzügliche Einstellung der Gewaltaktionen der NATO einfordern.

Die Führung der Russischen Föderation wird ihrerseits ihr Verhältnis zur NATO als einer Organisation revidieren, die gegenüber den fundamentalen Grundlagen des Systems des internationalen Umgangs Mißachtung aufgewiesen hat.

Als Präsident und Oberbefehlshaber habe ich bereits folgende Anweisungen erteilt:

  • den Besuch des Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation J. M. Primakow in die USA abzubrechen;

  • die Einberufung einer Dringlichkeitssitzung des Sicherheitsrates der VN zu verlangen und auf einer unverzüglichen Einstellung der Militäraktion der NATO zu bestehen;

  • den militärischen Chefvertreter der Russischen Föderation bei der NATO nach Moskau abzuberufen;

  • unsere Beteiligung am Programm „Partnerschaft für den Frieden“ und die Umsetzung des Partnerschaftsprogramms Rußland–NATO auszusetzen;

  • Verhandlungen über die Eröffnung einer militärischen Verbindungsmission der NATO in Moskau zu vertagen.

Ich habe mich bereits an den Präsidenten der USA B. Clinton gewandt und rufe auch die Führer der anderen Mitgliedstaaten der NATO auf, diesem militärischen Abenteuer, das das Leben friedlicher Menschen bedroht und die Lage auf dem Balkan zur Explosion bringen kann, unverzüglich ein Ende zu setzen.

Die Regelung der Lage im Kosovo wie auch die Lösung anderer analoger Probleme ist nur auf dem Wege der Verhandlungen möglich. Je schneller sie aufgenommen werden, desto mehr Möglichkeiten wird die internationale Gemeinschaft besitzen, eine politische Regelung zu finden. Rußland ist bereit, auch weiterhin mit den anderen Mitgliedern der Kontaktgruppe eng zusammenzuwirken, um dieses Ziel zu erreichen.

Diejenigen, die dieses militärische Abenteuer eingegangen sind, tragen vor ihren Völkern und der internationalen Gemeinschaft die gesamte Verantwortung für die schwerwiegendsten Folgen für die internationale Stabilität. Im Falle der Ausweitung des militärischen Konflikts behält sich Rußland das Recht vor, adäquate Maßnahmen, u.a. militärischen Charakters, zur Gewährleistung der eigenen und der gesamteuropäischen Sicherheit zu ergreifen.



Quelle: Russische Botschaft, Bonn




Presseerklärung Nr. 11 / 99

Bonn, 29. März 1999

Die Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation hat am 27. März 1999 die nachstehende "Erklärung zur Aggression der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien" beschlossen:

Mit dem Beginn von Raketen- und Bombenangriffen am 24. März 1999 entfesselte die Nordatlantikvertragsorganisation (NATO) einen Krieg gegen den souveränen Staat Bundesrepublik Jugoslawien. Da der Grund für diese Bombenangriffe die Bemühungen Jugoslawiens waren, in seinem eigenen Hoheitsgebiet dem bewaffneten aggressiven Separatismus zu widerstehen, ist die Tatsache unbestreitbar, daß die Gewaltaktion der NATO ein Akt der Aggression ist, die gegen die Charta der Vereinten Nationen, die Prinzipien und Normen des Völkerrechtes grob verstößt. Dieser Tag wurde zu einem "schwarzen Tag" in der Geschichte Europas: der Kontinent geriet auf Verschulden der NATO an den Rand einer seit den letzten Jahrzehnten ernsthaftesten militärisch-politischen Krise. Mit jedem Tag wird die Gefahr eines großangelegten militärischen Konflikts auf dem Balkan realer, in den viele Staaten hineingezogen würden.

Kriegshandlungen gegen Jugoslawien, die von der Nordatlantischen Allianz ohne Sanktion des VN-Sicherheitsrates unternommen wurden, sprengen das ganze System der internationalen Sicherheit, das auf der Autorität der Organisation der Vereinten Nationen beruht, bringen die Rolle der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Mißkredit und demonstrieren anschaulich, daß die von den Vereinigten Staaten inspirierte Raketen- und Bombendiplomatie der NATO eine reale Gefahr für Frieden und Stabilität in Europa und weltweit darstellt.

Trotz der pharisäischen Erklärungen führender Persönlichkeiten der NATO ist offensichtlich, daß der bewaffnete Angriff auf Jugoslawien die humanitäre Katastrophe im Südosten Europas nicht verhindern, sondern nur noch verstärken und zum Tod von Zivilisten und zu immensen Zerstörungen führen wird. Dieser Wahnsinn muß unverzüglich gestoppt werden.

Entschlossen verurteilt die Staatsduma die Aggression der NATO und bringt ihre Solidarität mit den Völkern des brüderlichen Jugoslawiens zur Ausdruck. Nach Art. 51 der Charta der VN steht der Bundesrepublik Jugoslawien das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung zu. Dementsprechend ist sie berechtigt, sich mit allen vorhandenen Mitteln gegen die Aggression zu wehren.

Der bewaffnete Überfall auf Jugoslawien wurde trotz der entschlossenen Gegenwirkung Rußlands und im Widerspruch zu den von den NATO-Staaten übernommenen Verpflichtungen verübt, die in den Dokumenten der OSZE und in der Grundakte über die gegenseitigen Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Russischen Föderation und der Nordatlantikvertragsorganisation verankert sind.

Die Staatsduma erklärt, daß sie die Aggression gegen den befreundeten Staat – die Bundesrepublik Jugoslawien - als eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit der Russischen Föderation betrachtet. Es gibt keine Garantie dafür, daß nicht auch andere Staaten zum nächsten Objekt des staatlichen Terrorismus seitens der NATO werden. In der heutigen Situation können mehr als genug Vorwände für eine Aggression erfunden werden.

Aus den Ereignissen um Jugoslawien müssen ernsthafte Lehren gezogen werden. Die Staatsduma ist überzeugt, daß die Völker Rußlands in sich die Kraft für die Wiedergeburt des Russischen Staates finden werden, der in der Lage sein wird, jeglichen Formen der Aggression und des Diktats Abfuhr zu erteilen und in enger Zusammenarbeit mit anderen Ländern dauerhaften Frieden und zuverlässige Sicherheit auf der Grundlage allgemein anerkannter Prinzipien und Normen des Völkerrechts zu gewährleisten.

Die Staatsduma fordert entschieden die unverzügliche Einstellung militärischer Schläge gegen Jugoslawien und der Gewaltaktionen in Kosovo und Metochien und besteht auf einer sofortigen Wiederaufnahme politischer Verhandlungen mit dem Ziel, Wege zur Lösung des Konflikts mit ausschließlich friedlichen Mitteln auf der Grundlage der Prinzipien der Achtung der Souveränität und der territorialen Integrität Jugoslawiens sowie der vollständigen Einhaltung völkerrechtlicher Normen im Bereich des Schutzes der Menschenrechte und der Rechte nationaler Minderheiten zu finden. Die Staatsduma appelliert an die Parlamente der Staaten der Welt einschließlich die Parlamente der NATO-Mitgliedstaaten, für das unverzügliche Ende der Bombenangrifte auf Jugoslawien einzutreten, neue Opfer zu verhindern und die Rückkehr zu zivilisierten politischen Mitteln der Regelung der Balkan-Krise zu erreichen.

Im Hinblick auf die infolge der Aggression der NATO entstandene Situation erachtet es die Staatsduma für notwendig, daß alle Organe der Staatsmacht der Russischen Föderation einen Maßnahmenkomplex zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit der Russischen Föderation, zum Ausbau der Zusammenarbeit mit befreundeten Staaten und zu einer Revision der Beziehungen mit der Nordatlantikvertragsorganisation erarbeiten.

Die Staatsduma unterstützt die Beschlüsse des Präsidenten und der Regierung der Russischen Föderation, nach denen alle offiziellen Beziehungen zwischen der Russischen Föderation und der Nordatlantikvertragsorganisation unterbrochen sind, der Chefmilitärvertreter der Russischen Föderation bei der NATO abberufen ist, die Teilnahme der Russischen Föderation am Programm "Partnerschaft für den Frieden" und die Tätigkeit der Informationszentren der NATO im Gebiet der Russischen Föderation eingestellt sind und das russische Kontingent der SFOR-Truppen in Bosnien und Herzegovina der Führung des Militärkommandos der NATO entzogen ist, bis die von der NATO entfesselten Kriegshandlungen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien eingestellt sind.

Die Staatsduma empfiehlt dem Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation auch folgende Maßnahmen:

    1. Unter Berücksichtigung der nach der Entfesselung des Krieges von der Nordatlantikvertragsorganisation gegen den unabhängigen Staat Bundesrepublik Jugoslawien entstandenen Situation, die notwendigen Ergänzungen im Konzept der nationalen Sicherheit der Russischen Föderation vorzunehmen und die Ausarbeitung und die Annahme der Militärdoktrin der Russischen Föderation zu beschleunigen.

    2. Im Namen der Russischen Föderation eine breitangelegte Friedensinitiative einzubringen, die auf die sofortige Einstellung der Bomben- und Raketenschläge gegen die Bundesrepublik Jugoslawien und auf die Wiederaufnahme politischer Verhandlungen zur Regelung der Krise gerichtet wäre.

    3. Die Zweckmäßigkeit der Inkrafterhaltung der Grundakte über die gegenseitigen Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Russischen Föderation und der Nordatlantikvertragsorganisation im Zusammenhang mit den groben Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Dokumentes seitens der NATO zu prüfen und den Ständigen Vertreter der Russischen Föderation bei der NATO vorübergehend abzuberufen.

    4. Die Einberufung einer Sondertagung der Vollversammlung der VN zu verlangen, um die Frage über die Aggression gegen einen der Mitgliedstaaten der VN und über den groben Verstoß gegen der Charta der VN seitens der NATO-Staaten zu erörtern.

    5. Davon auszugehen, daß die einseitigen Handlungen der Mitgliedstaaten der NATO unter Verletzung der Charta der VN und unter Umgehung des Sicherheitsrates der VN einen Verzicht auf die Resolutionen Sicherheitsrats der VN einschließlich der Resolutionen 1160 (1998) und 1199 (1998) bedeuten, die unter anderem die Einführung von Sanktionen gegen Jugoslawien vorsehen.

    6. Die Durchführung von Ermittlungen durch der Internationalen Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zu den mit der Aggression der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien verbundenen Verbrechen zu beantragen.

    7. Notwendige Hilfeleistungen an die Bundesrepublik Jugoslawien nach Artikel 51 der Charta der VN zu prüfen.

    8. Zum Zwecke der Koordination der politischen und diplomatischen Maßnahmen zur Beendigung des Krieges auf dem Balkan dringende Konsultationen mit den Staatchefs der Länder vorzuschlagen, die die Aggression der NATO gegen Jugoslawien nicht unterstützt haben.

    9. Eine Botschaft an die Bewegung nichtpaktgebundener Staaten und an regionale internationale Organisationen im Zusammenhang mit dem Kriegsbeginn auf dem Balkan zu richten.

    10. Maßnahmen zur Erhöhung der Kampfbereitschaft der Streitkräfte der Russischen Föderation und zur Präzisierung von Mobilmachungs- und Operationsplänen zu treffen.

    11. Maßnahmen zur humanitären Hilfeleistung für die Völker der Bundesrepublik Jugoslawien sowie zur Gewährung von Hilfe für Flüchtlinge und Betroffene zu ergreifen. Das Bestreben der Bürger der Russischen Föderation zu achten, den Völkern des Bruderstaates Jugoslawien humanitäre und andere Hilfe freiwillig zu leisten.

    12. Aktivitäten zur Rückführung der illegal aus Rußland ausgeführten Finanzmittel zu verstärken und diese Mittel für die Unterstützung der inländischen Industrie zu verwenden, in erster Linie der Branchen, die die Verteidigungsfähigkeit und die Sicherheit der Russischen Föderation gewährleisten.

    13. Den Prozeß der Vereinigung der Russischen Föderation und der Republik Belarus zu beschleunigen. Maßnahmen zu einer engeren Integration der Teilnehmerstaaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten zu ergreifen.

    14. Konsultationen mit interessierten Teilnehmerstaaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten über die Erhöhung der Wirksamkeit des Systems der kollektiven Sicherheit angesichts der Ereignisse auf dem Balkan zu intensivieren.

    15. Den der Staatsduma unterbreiteten Entwurf des föderalen Gesetzes "Über die Ratifizierung des Vertrages zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika über die weitere Reduzierung und Begrenzung strategischer Offensivwaffen" (START II-Vertrages) vorläufig zurückzuziehen.

    16. In Anbetracht der Entfesselung der Kriegshandlungen auf dem Balkan durch die NATO die Einstellung zu den internationalen Verträgen zu korrigieren, welche die Verteidigungsfähigkeit und die Sicherheit der Russischen Föderation betreffen.



Quelle: Russische Botschaft, Bonn




Presseerklärung Nr. 10 / 99

Bonn, 29. März 1999

Aus gegebenem Anlaß erinnert die Botschaft in Auszügen an den Wortlaut der Resolution der VN-Generalversammlung vom 14. Dezember 1974 (Definition der Aggression):

Artikel 3:

Jede der nachfolgend aufgeführten Handlungen wird unabhängig von Kriegserklärung als Akt der Aggression gewertet:

…

    b) Bombenangriff der Streitkräfte eines Staates gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates sowie Anwendung jeglicher Waffen durch einen Staat gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates

    …

    d) Angriff der Streitkräfte eines Staates gegen die Boden,- See- oder Luftstreitkräfte eines anderen Staates oder See- und Luftflotten eines anderen Staates.

Diese Resolution wurde von der Generalversammlung einstimmig verabschiedet, also auch mit den Stimmen der USA, der Bundesrepublik Deutschland und der anderen Nato-Staaten.



Quelle: Russische Botschaft, Bonn


 




©  GLASNOST, Berlin 1992 - 2019