Start  

quellen 

  

  Politik   

 


1999-04-01

"Friedensvertrag" stand nicht ernsthaft zur Verhandlung

Erstmals seit 1945 sind deutsche Soldaten wieder aktiv an Kriegshandlungen beteiligt, und das in einem Gebiet, in dem Deutsche während des Zweiten Weltkriegs unsägliche Verbrechen gegen die dortige Bevölkerung begingen. Die NATO führt Krieg auf dem Balkan und deutsche Tornados greifen Jugoslawien an.

Der Bruch des Völkerrechts Wird dabei hingenommen. Zur Begründung berufen sich CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf humanitäre Zwänge, um zu rechtfertigen, was nicht gerechtfertigt werden kann. Offensichtlich liegen die Voraussetzungen für aktive Kampfhandlungen der Bundeswehr nach Artikel 87a Abs. 2, 25 und 24 Abs. 2 Grundgesetz i.V.m. Artikel 39, 42 und 51 UN­Charta sowie Artikel 1 des NATO­Vertrages nicht vor. Die Bundesrepublik handelt weder im Rahmen individueller poch im Rahmen kollektiver Selbstverteidigung, ein Angriff auf Deutschland oder einen Bündnisstaat ist nicht gegeben. Auch der UN­Sicherheitsrat, dem diese Rolle nach der UN­Charta allein zukommt, hat keine militärischen Maßnahmen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien beschlossen. Die Resolutionen des Sicherheitsrates 1160 vom 3 1. März 1998 und 1199 vom 4. September 1998 enthalten weder direkt noch indirekt, ein Mandat für die NATO zur Anwendung von Waffengewalt.

Der Bundesminister für Verteidigung, Rudolf Scharping, führte im Bundestag dazu aus, daß die Kampfhandlungen der NATO nicht formaljuristisch beurteilt werden dürften. Es bestehe Handlungsbedarf. Die Ergebnisse dieser Sichtweise liegen schon vor. Die Lage der albanischen Bevölkerung im Kosovo hat sich seit Beginn der Kampfhandlungen dramatisch verschlechtert, Zehntausende werden über die Grenzen in die Flucht getrieben. Andere Staaten lösen sich von der Bindung des Völkerrechts, Rußland beispielsweise kündigte an, nicht mehr den Kosovo­Resolutionen des Sicherheitsrates zu folgen und das Waffenembargo gegen Jugoslawien mißachten zu wollen. Damit ist die Zerstörung einer jahrzehntelang bestehenden Weltordnung eingeleitet worden, die auch Ausdruck eines Wertemaßstabes darstellt. Es wird so sichtbar, daß die Kampfeinsätze der NATO den betroffenen Menschen im Kosovo keine Vorteile, sondern nur neue Opfer bringen und weltweit eine Destabilisierung bewirken. Auf die Argumentation Scharpings könnten sich eine Vielzahl von Staaten berufen, um unter Umgehung der UN­Charta zur Verfolgung eigener Ziele Waffengewalt auszuüben.

Zudem ist zu fragen, welche Maßnahmen die NATO ergreifen will, wenn die serbische Führung den »Friedensvertrag« trotz aller Bombardements nicht unterschreibt? An welchem Punkt der Eskalation wird man zur Besinnung kommen, wann den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der längst verletzt ist, beachten?

Dabei wurde der Einsatz der NATO geradezu provoziert. Die serbische Seite erhielt ein als »Friedensvertrag« deklariertes Papier, was nicht ernsthaft zur Verhandlung anstand. Zwingend sah der Vertragsentwurf die Stationierung von »NATO­Friedenstruppen« vor, über Alternativen, wie UN­ oder OSZE­Truppen, wurde nur unzureichend gesprochen. Es drängt sich der Verdacht auf, daß die Friedensverhandlungen zum Kosovo als Machtdemonstration der NATO mißbraucht werden.

Eindeutig festzustellen ist, daß die verbrecherische Politik Serbiens ­ Mord, Vertreibung, Brandschatzung ­ gegen die albanische Bevölkerung im Kosovo von der internationalen Staatengemeinschaft nicht hingenommen werden kann. Wer Handlungsbedarf reklamiert, muß jedoch. mit geeigneten Mitteln reagieren. Angesichts des seit Monaten mit fortschreitender Brutalität geführten Bürgerkriegs hätte die neue Bundesregierung bereits auf der Innenministerkonferenz im Februar humanitäre Zeichen für die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Kosovo entsprechend den Regelungen des § 32 des Ausländergesetzes setzen können. Ebenso hätte ein konsequentes internationales Embargo gegen Jugoslawien zu seiner Isolierung beigetragen. Weiterhin wäre der Ausbau der OSZE­Mission, die bereits Teilerfolge verzeichnen konnte, möglich gewesen.

Wir fordern daher alle beteiligten Staaten auf, die Kriegshandlungen, sowohl die serbischer Truppen gegen den Kosovo als auch die Angriffe der NATO, sofort einzustellen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren!

Vereinigung Demokratischer
Juristinnen und Juristen
10243 Berlin



Quelle: Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.


 




©  GLASNOST, Berlin 1992 - 2019