Press Release: Brussels (14-04-1999) - Nr. (Presse )
Zusammenfassung der Aussprache zu Kosovo durch den Vorsitzenden beim
informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen
Union
in Brüssel am 14. April 1999
1. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen
Union führten heute eine ausführliche Diskussion über
die gegenwärtige Krise im Kosovo. Der Generalsekretär
der Vereinten Nationen nahm an der Sitzung teil.
2. Die Staats- und Regierungschefs erneuern ihre
Entschlossenheit, das Morden und die Deportationen im
Kosovo nicht hinzunehmen und sind der Auffassung, daß
der Einsatz schärfster Maßnahmen - einschließlich
militärischer Aktionen - notwendig und gerechtfertigt
war. Sie werden auf der Zielsetzung eines
mulitethnischen und demokratischen Kosovo bestehen,
in dem alle Menschen in Frieden und Sicherheit leben
können. Sie werden die jugoslawischen Behörden für die
Sicherheit und das Wohlbefinden der Vertriebenen im
Kosovo verantwortlich halten.
3. Die Staats- und Regierungschefs unterstützen die
Initiative des Generalsekretärs vom 9. April 1999, die
die Forderungen der internationalen Gemeinschaft
zusammenfaßt und von denen sie keinesfalls abgehen
werden: Sofortige Beendigung aller Gewaltakte,
Rückzug aller militärischer Kräfte, der Sonderpolizei und
der irregulären Einheiten, Stationierung internationaler
militärischer Kräfte sowie Rückkehr aller Flüchtlinge
und Vertriebenen. Sie stellen fest, daß es jetzt an den
jugoslawischen Behörden liegt, die internationalen
Forderungen ohne Abstriche anzunehmen und umgehend
mit ihrer Umsetzung zu beginnen. Dies würde eine
Suspendierung der militärischen Maßnahmen der NATO
erlauben und den Weg für eine politische Lösung
eröffnen.
4. Die Staats- und Regierungschefs werden sich für die
Verabschiedung dieser Prinzipien in einer Resolution des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen unter Kapitel VII
einsetzen.
5. Die Staats- und Regierungschefs erneuern ihre
Unterstützung für ein politisches Abkommen über den
Kosovo, aufbauend auf dem Rambouillet acquis, der eine
substantielle Autonomie im Rahmen der Grenzen der
Bundesrepublik Jugoslawien vorsieht. Sie verständigten
sich auf Eckpunkte einer Übergangsordnung im Kosovo,
die unmittelbar nach dem Ende des Konflikts hergestellt
werden soll. Insbesondere soll vorgesehen werden:
- die Einrichtung einer internationalen
Übergangsverwaltung, die der
Europäischen Union übertragen
werden könnte,
- der Aufbau einer Polizei, die die Bevölkerung im
Kosovo repräsentiert,
- die Durchführung von freien und fairen Wahlen
und
- die Stationierung internationaler
militärischer Kräfte, die für den Schutz
aller Bevölkerungsgruppen im Kosovo
sorgen werden.
6. Die Staats- und Regierungschefs haben die
Notwendigkeit einer aktiven Rolle der Europäischen
Union in der Überwindung der Krise hervorgehoben.
7. Die Staats- und Regierungschefs unterstreichen die
Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit der
russischen Föderation, deren Beitrag für eine Lösung
des Kosovo-Problems unabdingbar ist.
8. Die Staats- und Regierungschefs bekräftigen die
Beschlüsse des Allgemeinen Rates vom 8. April 1999
über die humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge und
Vertriebenen und über die Unterstützung für die
Nachbarstaaten der Bundesrepublik Jugoslawien. Diese
können sich der Solidarität der Europäischen Union und
ihrer Mitgliedstaaten sicher sein.
9. Die Europäische Union wird zu einer Konferenz über
Südosteuropa einladen, um weitere, umfassende
Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung, Sicherheit,
Demokratisierung und wirtschaftlichen Gesundung
dieser Region zu beschließen. In diesem Zusammenhang
betonen die Staats- und Regierungschefs, daß alle
Staaten der Region das Recht auf eine
Annäherungsperspektive an die Europäische Union
haben.
Quelle:
Councel of Europe Union
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