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1999-03-14Abschlußtext von RambouilletFrankfurt/Main (AP)Im folgenden die Abschlußerklärung der Balkan-Kontaktgruppe vom 23. Februar in Rambouillet nach einer inoffiziellen Übersetzung der Nachrichtenagentur AP: 1. Die Minister der Kontaktgruppe haben sich am 23. Februar nach mehr als zwei Wochen intensiver Bemühungen in Rambouillet getroffen, um bei Respektierung der nationalen Souveränität und territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien eine Einigung zur substantiellen Autonomie für Kosovo zu erreichen. 2. Die Minister würdigen den historischen Charakter der Rambouillet-Konferenz. Diese hat einen Prozeß auf der Basis der Prinzipien und Grundelemente in Gang gebracht, die von der Kontaktgruppe am 29. Januar in London angenommen wurden, mit dem diejenigen zusammengebracht wurden, die für lange Zeit durch tiefe und bittere Meinungsverschiedenheiten getrennt waren. 3. Wie von uns erwartet, waren dies komplexe und schwierige Verhandlungen. Die bedeutenden Bemühungen der Parteien und der unbegrenzte Einsatz unserer Unterhändler - Botschafter Hill, Petritsch und Majorski - haben zu einem Konsens über eine substantielle Autonomie für das Kosovo geführt, die Mechanismen für freie und faire Wahlen der demokratischen Institutionen der Verwaltung Kosovos, den Schutz der Menschenrechte und der Rechte der Mitglieder der nationaler Gemeinden und den Aufbau eines fairen Rechtssystems beinhalten. 4. Ein politisches Rahmenabkommen ist jetzt in Kraft, wie es in dem Abkommen von Rambouillet festgelegt ist. Die Grundlage für das Zustandekommen der Umsetzung der Kapitel des Abkommens ist gelegt, zu dem auch die Modalitäten für eine erwünschte internationale zivile und militärische Präsenz in Kosovo gehören. In diesem Geiste haben sich die Parteien nach Konsultation mit den Parteien und internationalen Organisationen zur Teilnahme an einer Konferenz am 15. März in Frankreich verständigt, auf der alle Aspekte der Umsetzung behandelt werden. Wir verpflichten uns dazu, die volle Respektierung dieser Verpflichtung zu überwachen, um den Prozeß von Rambouillet zu vervollständigen. 5. Die Parteien müssen auf alle Handlungen verzichten, die die Einigung von Rambouillet untergraben könnten. Im Besonderen erwarten wir von den Parteien, - daß sie den Waffenstillstand vollständig und sofort einhalten, der im gesamten Kosovo in Kraft sein muß, - daß sie von allen provokativen Handlungen absehen und sich an ihre Verpflichtungen von Oktober 1998 halten, - und daß sie die relevanten Resolutionen des Weltsicherheitsrates einhalten. Wir unterstützen vollständig die Mission und die Mitarbeiter der Kosovo-Überwachungsmission (KVM) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und wir bestehen darauf, daß die Parteien die Sicherheit der KVM und anderer internationaler Mitarbeiter gewährleisten. Dafür werden sie verantwortlich gemacht. 6. Wir verpflichten uns zur Zusammenarbeit, um eine Einigung zu erreichen, die die legitimen Bestrebungen aller Bürger Kosovos widerspiegelt. Nur eine solche Einigung kann die Bedingungen schaffen, mit der eine humanitäre Katastrophe vermieden werden kann. Diejenigen, die die Umsetzung des Übergangsabkommen für Kosovo verhindern, weitere Feindseligkeiten provozieren oder die Sicherheit der KVM bedrohen, werden in vollem Umfang verantwortlich für ihre Taten gemacht werden. |
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