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  Geschichte   

 


Bereits in der konstituierenden ersten Sitzung des "Zentralen Runden Tisches" am 7. Dezember 1989 stimmten die Anwesenden darin überein, "sofort mit der Erarbeitung des Entwurfes einer neuen Verfassung zu beginnen" (Protokoll: 24) und sie beriefen eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe.

Das ursprüngliche Ziel, den kompletten Entwurf noch vor den Volkskammerwahlen fertigzustellen und am "Runden Tisch" abschließend zu beraten konnte durch die Vorverlegung des Wahltermins vom 06. Mai auf dem 18. März 1990 nicht mehr realisiert werden. So wurden in der 16. und letzten Sitzung des Gremiums lediglich "Gesichtspunkte für eine neue Verfassung " vorgelegt, diskutiert und schließlich fünf Punkte zur weiteren Arbeit beschlossen:

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    1.Die vorgelegten und in Arbeit befindlichen Teile des Entwurfs der neuen Verfassung der DDR sollen von der Arbeitsgruppe zu einem Gesamtentwurf bearbeitet werden.

    2.Der Runde Tisch beauftragt die Arbeitsgruppe, diesen Verfassungsentwurf im April 1990 der Öffentlichkeit zur Diskussion zu übergeben.

    3.Der Runde Tisch empfiehlt der neugewählten Volkskammer, die Arbeitsgruppe Neue Verfassung der DDR dann in die Tätigkeit des zu bildenden Verfassungsausschusses einzubeziehen, wenn er die Ergebenisse der öffentlichen Verfassungsdiskussion auswertet.

    4.Der Runde Tisch schlägt der neugewählten Volkskammer vor, für den 17. Juni 1990 einen Volksentscheid über die Verfassung der DDR und ein Ländereinrichtungsgesetz auszuschreiben.

    5.Der Verfassungsentwurf des Runden Tisches ist in der Debatte um eine neue deutsche Verfassung, gemäß Präambel und Artikel 146 des Grundgesetzes der BRD einzubeziehen."


Von 38 Stimmberechtigten am Runden Tisch stimmten 32 Teilnehmer aller beteiligten Parteien und Gruppierungen diesem Beschluß zu. Vier Stimmen (aus den Reihen von DA, CDU und SPD) stimmten dagegen; zwei Vertreter der LDP enthielten sich der Stimme.

Nach den Wahlen schlossen sich Wissenschaftler, Politiker und Juristen zu einem "Kuratorium für einen demokratisch verfaßten Bund deutscher Länder" zusammen, um Vorschläge für eine Grundgesetzreform, die auch auf Ideen des "Runden Tisches zurückgegingen, auszuarbeiten und zu unterbreiten. Nahezu alle Vorschläge aus den neuen Bundesländern wurden abgelehnt.

Das veranlaßte den einzigen Mitautor des "Verfassungsentwurfes des Runden Tisches", Wolfgang Ullmann, unter Protest aus diesem Gremium auszutreten.

Bei der Grundgesetznovellierung blieben die Verfassungsvorschläge aus den neuen Ländern weitgehend unberücksichtigt.



GLASNOST-Redaktion

zusammengefaßt aus: André Hahn: Der Runde Tisch. Das Volk und Macht - Politische Kultur im letzten Jahr der DDR., Berlin 1998




 




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