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![]() Keine Ermächtigungfür Konzernherren, Geheimdienste, "Werkschutz" und Generäle Rettet das demokratische GrundgesetzGewerkschafter, SPD-Funktionäre, ehemalige Sozialdemokraten und parteilose Persönlichkeiten mahnen: Verhindert die Notstandsgesetze!Die letzte Schranke, die unsere Konzernherren und Machtpolitiker, Finanzgewaltigen und Generale von der absoluten Machtausübung trennt, ist das demokratische Grundgesetz. In ihm schlugen sich jene Erfahrungen nieder, die einsichtige Deutsche der verschiedenen politischen und ideologischen Bekenntnisse während des Dritten Reiches und des zweiten Weltkrieges sammelten. Mit den im Grundgesetz niedergelegten verfassungsrechtlichen Normen sollte ein für alle mal verhindert werden, daß sich die Schrecken der Vergangenheit wiederholen, bzw. daß Demokratie und Frieden und soziale Gerechtigkeit erneut zerstört werden. Die gesellschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik verlief anders. Die gleichen Kräfte des Großbürgertums, die Hitler zur Macht verholfen hatten, setzten nach 1945 mit Hilfe der USA ihren geschichtsblinden militanten AntiKommunismus fort, bauten im Widerspruch zu allen geschichtlichen Erfahrungen der Deutschen die größte Landmacht der NATO auf dem Kontinent auf, reaktivierten entgegen den völkerrechtlichen Geboten hochbelastete Mitarbeiter Hitlers. Was ihnen noch fehlt, um den potentiellen Widerstand der Arbeiterschaft, der Demokraten und der Einsichtigen gegen diese ebenso kostspielige wie gefährliche Politik zu brechen, ist ein Ermächtigungsgesetz wie 1933. Mit der Notstandsverfassung und den verschiedenen einfachen Notstandsgesetzen soll das Grundgesetz durchlöchert und die Ermächtigung juristisch verankert werden. Die gesellschaftliche Wirklichkeit der BRD entfernte sich also immer mehr von den Buchstaben und dem Geist des demokratischen Grundgesetzes. Heute stehen wir nach 17jähriger von der CDU/CSU geprägten Entwicklung vor der Frage.
Als bescheidene Hilfe für diese Auseinandersetzung unterbreiten wir den folgenden Text. Wir, langjährige Mitglieder der SPD und Funktionäre der Gewerkschaften, appellieren an alle Sozialdemokraten: Laßt nicht zu, daß sich die deutsche Sozialdemokratie mit der Zerschlagung des Grundgesetzes belastet! Verteidigt die Verfassung! Die Notstandsplaner glauben sich ihrem Ziele nahe; sie rüsten zur, zweiten und letzten Lesung der Verfassungsänderungen. Herbert Wehner, der Initiator der Großen Koalition, wird von der CDU/CSU bedrängt, den Preis für ein knappes Dutzend Ministersessel einzutreiben und die Zweitdrittelmehrheit für die Annahme der Gesetze zu sichern. Er hat sich, wie K.G. Kiesinger es forderte, "auf Gedeih und Verderb" mit der CDU/CSU eingelassen und läßt kein Mittel unversucht, den starken Widerstand gegen die Grundgesetzänderungen in der Partei zu brechen. Zu diesem Zweck veranlaßte er eine Vorstandsbroschüre, die die eigene Partei und die Öffentlichkeit irreführt. Die Irreführung beginnt bereits mit dem Titel: "In Zeiten der Not Schutz der Bürger und Demokratie."
"Die Bundesregierung", heißt es in der Broschüre des SPDParteivorstandes, "sieht in der Ablösung der Sicherheitsvorbehalte der Drei Mächte, und zwar ihrer vollständigen Ablösung, eines der wesentlichen Ziele des Entwurfs."(1) Dadurch, so behaupten die Notstandsplaner, werde die längst fällige Souveränität der Bundesrepublik hergestellt. Die Behauptung hält keiner Prüfung stand. Die in Aussicht gestellte Ablösung der alliierten Sicherheitsvorbehalte dieses angeblich wesentliche Ziel der Notstandsverfassung bezieht sich lediglich auf Artikel 5 Absatz 2 des Deutschlandvertrages, der die ausländischen Kommandeure zu Maßnahmen für den Schutz ihrer Truppen ermächtigt. Aus zwei Gründen kommt dieser "Ablösung" faktisch keine Bedeutung zu. Erstens: Auch nach Ablösung des Artikels 5 Absatz 2 wird jeder ausländische Militärbefehlshaber das ihm völkerrechtlich zugebilligte Notwehrrecht in Anspruch nehmen, wenn er 'die Sicherheit seiner Truppen bedroht glaubt eine Sachlage, die im Brief des Bundeskanzlers an die Außenminister der drei Westmächte vom 23. Oktober 1954 klargestellt wurde(2). Das militärische Selbstschutzrecht wird durch eine wie immer geartete deutsche Notstandsregelung nicht berührt. Zweitens: Auch nach Ablösung des Artikels 5 Absatz 2 verbleiben den Alliierten ihre durch kein Notstandsgesetz berührten "ausgeübten und innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten" nach Artikel 2 Absatz 1 des Deutschlandvertrages; diese weit über den bloßen ,Schutz ihrer Streitkräfte" hinausgehenden politischen Vollmachten schränken die Souveränität der Bundesrepublik weiter solange ein, bis ein Friedensvertrag und der Abzug aller ausländischen Truppen unsere nationale Selbständigkeit herstellt. Das Gerede von der Wiederherstellung unserer Souveränität als Folge der Notstandsverfassung ist ein Bluff.
Die Notstandsplaner spekulieren auf die Einsicht der Bürger, daß im Falle eines Krieges die Verfassungsnormen und Zuständigkeiten besonderen Bedingungen unterworfen sind. Es gibt Kritiker der Regierungsentwürfe, die darum bereit sind, Ausnahmeregeln für den Kriegsfall gelten zu lassen und einer nur für den Kriegsfall gültigen Notstandsverfassung zuzustimmen. Wir geben zu bedenken: In unserer geographischen Lage und angesichts der Tatsache, daß sich auf deutschem Boden Truppen der NATO und des Warschauer Vertrages, darunter solche der beiden Weltmächte, unmittelbar gegenüberstehen, muß mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, daß jeder militärische Konflikt außer Kontrolle gerät und zu einem atomaren Weltkrieg führt. Gegen die Apokalypse eines Krieges im dichtbesiedelten Mitteleuropa kann keine Vorsorge für den Schutz der Bevölkerung getroffen werden, die diesen Namen verdient. Jede Fluchtbewegung der Bevölkerung, so sehen es die Planungen für den Kriegsfall vor, soll rigoros unterbunden werden. Für den ohnehin problematischen und tatsächlich außerordentlich kostspieligen Schutzraumbau fehlen die finanziellen Mittel. Selbst der bescheidene Zivilschutzhaushalt ist ein Opfer des Sparprogramms geworden. Trotzdem will man uns einreden, Bürger und Demokratie können einen Krieg überleben, wenn es Bestimmungen wie diese gibt: "Die im Zustand äußerer Gefahr ablaufende Amtszeit des Bundespräsidenten endet neun Monate nach Beendigung des Zustandes äußerer Gefahr."(3) Wer genügend Kenntnisse hat, sich die Wirklichkeit eines künftigen Krieges in Mitteleuropa vorzustellen, den muten diese Bestimmungen wie Hohn an. Gegen den Kriegsfall muß politisch Vorsorge getroffen werden - durch beiderseitige, kontrollierte Abrüstung, Sicherungen gegen Überraschungsangriffe und ein gesamteuropäisches Sicherheitssystem. Leider besteht ein verdächtiges Mißverhältnis zwischen dem Eifer, mit dem die Große Koalition die Notstandsverfassung vorantreibt, und ihren Bemühungen um eine Stabilisierung des europäischen Friedens. Nicht weniger alarmierend ist folgendes: Die Hartnäckigkeit, mit der die Notstandsplaner in bisher allen Entwürfen die Grenze zwischen Krieg und Frieden verwischen, legt den Verdacht nahe, daß es ihnen auf die Möglichkeit ankommt, ihr Kriegsrecht mitten im Frieden auszurufen. Auch der jetzt vorliegende Entwurf operiert mit Begriffen, die die Aufhebung wesentlicher Grundrechte ermöglichen, ohne daß die Bundesrepublik "mit Waffengewalt angegriffen" wurde. Der ganze KriegsrechtsMechanismus kann nach dem vorliegenden Entwurf im "Falle einer Bedrohung der Bundesrepublik durch einen bewaffneten Angriff von außen" in Gang gesetzt werden. Wir erinnern uns: Wie oft schon in den letzten fünfzehn Jahren ist diese Bedrohung von außen behauptet worden; die CDU/CSU gewann damit ihre Wahlkämpfe, setzte die Aufrüstung und andere politische Absichten durch. Nach Annahme der vorliegenden Notstandsverfassung wäre es möglich, mit dieser Behauptung auch die in der Verfassung geforderte freiheitliche demokratische Ordnung aufzuheben.
Eine wesentliche Forderung der SPD an eine Notstandsverfassung lautete: "Es ist zu gewährleisten, daß in solchen Situationen nicht eine an der Macht befindliche Gruppe oder Partei, die Mittel der Exekutive zur Unterdrückung der anderen ausnutzen kann." Von dem jüngsten Entwurf behauptet der SPDVorstand: "Alle Beschlüsse zur Ausrufung des Zustandes der äußeren Gefahr sind an eine Zweidrittelmehrheit gebunden, denn nur eine breite Mehrheit im Parlament vermag einen Notstand wirklich zu meistern."(4)V Das ist eine gefährliche Täuschung. Die "breite Mehrheit im Parlament" kann auf ganze 17 sorgfältig ausgewählte reduziert werden das sind noch keine vier Prozent der Abgeordneten! Erfordert "die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln" was die Regierung unter Bezugnahme auf nachrichtendienstliche und andere geheime Quellen jederzeit unwiderlegbar behaupten kann und "stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen" was manipulierbar ist , dann kann ein 33köpfiger "Gemeinsamer Ausschuß" mit "einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder" feststellen, daß der Bundesrepublik ein Angriff "droht". Diese Mehrheit von 17 Mitgliedern des "Gemeinsamen Ausschusses" kann sich dann selbst ermächtigen, an die Stelle von Bundestag und Bundesrat zu treten und beschließen, was sie angesichts der behaupteten Bedrohung für notwendig erachte.(5) Es ist irreführend, den aus 33 Bundestagsabgeordneten und Bundesratsmitgliedern bestehenden "Gemeinsamen Ausschuß" als "Notparlament" oder "Organ der Volksvertretung" zu bezeichnen. Prof. Dr. Evers hat darauf hingewiesen, daß die niedrige Zahl der Mitglieder des 'Gemeinsamen Ausschusses'", seine "Abschirmung vor der Öffentlichkeit" und die allein mit der Bundesregierung "gemeinsame Kenntnis bedeutsamer Staatsgeheimnisse", seine vornehmliche Eignung "als Plattform zum vertraulichen Gespräch zwischen den Führungskräften der Fraktionen, den Mitgliedern der Bundesregierung und der Landesregierungen" zur definitiven Beseitigung der Opposition in der Ebene der Verfassungsorgane führen, das heißt zur Beseitigung der Grundvoraussetzungen einer freiheitlichen demokratischen Ordnung des Gemeinwesens.(6) Die NATOStabsübung hat diese Bedenken bestätigt: Unter der meterdicken Betondecke des Eifelbunkers schmolzen Regierung und "Gemeinsamer Ausschuß" zu einem einzigen vergrößerten Exekutivkörper zusammen. Nach diesen Erfahrungen konnten die Notstandsplaner auf ein Notverordnungsrecht der Regierung verzichten; der "Gemeinsame Ausschuß" übernimmt es, geheime Gesetzentwürfe und Planungen ohne Wissen des Parlaments vorzubereiten und steht zur Verfügung, um sie zum Gesetz zu erheben.
Die Schöpfer des Koalitionsentwurfes rechnen es sich an, daß die in früheren Entwürfen enthaltenen Abschnitte über den "Inneren Notstand" weggefallen sind. Doch handelt es sich um eine Scheinkonzession. Entgegen der Auffassung, daß die geltenden Gesetze und Bestimmungen ausreichen, die von der Verfassung umrissene freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen, sind die Befugnisse der Exekutive durch die Ergänzung des Artikels 91 des Grundgesetzes Wesentlich erweitert worden. Die bedenklichste Erweiterung ist die Ermächtigung der Bundesregierung, "Streitkräfte als Polizeikräfte" bei innenpolitischen Auseinandersetzungen einzusetzen. Der Grundgesetzgeber hatte noch 1965 den Einsatz der Bundeswehr im Innern ausdrücklich abgelehnt. Von gewerkschaftlicher Seite ist gegen die Absichten der Regierung eingewandt worden: "Wie 1965 gilt auch heute, daß jede Möglichkeit des Einsatzes der Streitkräfte im Innern die Gefahr eines Mißbrauchs der bewaffneten Macht als innenpolitisches Instrument in sich trägt, die Stellung der Streitkräfte erheblich verstärkt und damit die Gefahr vergrößert, daß diese zu einem Staat, im Staate werden ... Ein bewaffneter Aufstand kann am ehesten von demjenigen Teil der Bevölkerung ausgehen, der bereits bewaffnet ist, also von den Streitkräften. Dafür legen die zahlreichen Miltärdiktaturen, besonders in Südund Mittelamerika, und auch der jüngste Staatsstreich in Griechenland Zeugnis ab ... Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist also nicht erforderlich. Er ist auch deshalb in höchstem Maße gefährlich, weil er die innenpolitischen Machtverhältnisse bereits in normalen Zeiten' wesentlich verändern würde. Denn der Einsatz der Bundeswehr im Innern muß ;selbstverständlich geplant, vorbereitet und in entsprechenden Übungen erprobt werden. Allein diese Tatsache spielt ihr bereits innenpolitische Macht zu."(7) Als Scheingarantie entpuppt sich bei näherer Betrachtung die Schutzklausel für Arbeitskämpfe in Artikel 91 Abs. 4 des neuen Entwurfs. Der Einsatz von Militär gegen Streikende soll nur dann nicht gestattet sein, wenn es sich um Auseinandersetzungen handelt, "die zur Wahrung und Förderung der Arbeits und Wirtschaftsbedingungen" geführt werden. Es genügt also, einen Streik als den Wirtschaftsbedingungen nicht förderlich zu bezeichnen (was die Unternehmer von jedem Streik behaupten) und ihn zu einer Gefahr für die Ordnung zu erklären, um ihn gegebenenfalls mit Militär niederzuschlagen. Hinzu kommt, daß die Gewerkschaften nach Einführung der geplanten Dienstleistungspflicht an der Ausübung ihrer sozialen und demokratischen Funktion gehindert werden können. Zusammenfassend müssen wir feststellen: Die kritische Prüfung des neuen Entwurfs zeigt, daß die Regierung lediglich in der Taktik, nicht aber in der Zielsetzung von den Notstandsplänen ihrer Vorgänger abgewichen ist.
Zur Beurteilung der Notstandspläne dürfen jedoch nicht allein die Texte der Gesetzentwürfe, ihre vieldeutigen Begriffe und Formulierungen herangezogen werden. Sie zu beurteilen ist nicht in erster Linie eine juristische Frage; das Ja oder Nein zur Notstandsgesetzgebung, erklärte ein Delegierter des Kölner SPDParteitages richtig, ist eine politische Entscheidung, "die man nur treffen kann ausgehend von Erfahrungen, die aus der Zeit vor 1933 vorliegen und die man nach 1950 mit der Bundesregierung gemacht hat."(8) Auch von gewerkschaftlicher Seite ist immer wieder auf die geschichtliche Erfahrung hingewiesen worden: "Ein Rückblick auf die Weimarer Republik und auf die Entwicklung in anderen Staaten zeigt, daß die Demokratie meist nicht von unten, sondern von oben gefährdet wird durch die politische Aktivität autoritär und antidemokratisch eingestellter Politiker und Militärs und hinter ihnen stehender Machtgruppen."(9) Es ist nicht wahr, daß die Notstandsplaner von der Sorge geleitet werden, "in Zeiten der Not Schutz für Bürger und Demokratie" zu garantieren. Den herrschenden Kreisen geht es um etwas anderes: Für sie existiert Deutschland in den Reichsgrenzen von 1937 und ist die Bundesregierung die alleinige Vertreterin aller Deutschen. Jenseits der Elbe liegt für sie ein ihnen von fremder Macht widerrechtlich vorenthaltenes Land, warten Brüder und Schwestern auf ihre Befreiung. ein Zustand, mit man sich nicht abfinden dürfe! Große ökonomische und militärische Anstrengungen sind erforderlich, um den europäischen Status quo zu ändern. "Wir haben außenpolitisch sehr weit gesteckte Ziele", erklärte der Vorsitzende des Außenpolitischen Ausschusses der CDU/CSUBundestagsfraktion, Majonica. "Die Wiedervereinigung bedeutet die radikale Veränderung der Machtverhältnisse, wie sie sich nach dem Zweiten Weltkrieg herausgebildet haben."(10) Radikale Veränderung der Machtverhältnisse bedeutet für sie die Wiederherstellung der alten Herrschafts und Besitzverhältnisse in Osteuropa. Diese abenteuerliche, den Frieden in Europa gefährdende Politik hat ihre Wurzeln in den Besitz und Machtverhältnissen, wie sie sich gegen den Willen der Gewerkschaften und Arbeiterparteien nach 1945 in der BRD wieder herausgebildet haben, sie ist Ausfluß der Interessen des Großkapitals und seiner Furcht vor dem Sozialismus. Diese Politik richtet sich nicht nur gegen den europäischen Frieden, sondern auch gegen die sozialen und demokratischen Belange und Erwartungen der Arbeiter und Angestellten, d. h. gegen die Mehrheit unserer eigenen Bevölkerung. Die Härte der gegenwärtigen sozialen Auseinandersetzungen ist bestimmt durch die Absichten des Großkapitals, die wirtschaftlichen Probleme auf Kosten des kleinen Mannes zu lösen und ihn die Lasten der Machtpolitik tragen zu lassen. Die geplante Aushöhlung des Grundgesetzes soll den herrschenden Kreisen das Instrument zur legalen Verteidigung ihrer Privilegien und Durchsetzung ihrer Interessen liefern. Die Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates, die Schaffung einer nicht allein politischen, sondern auch gesellschaftlichen Demokratie erfordert die Verteidigung des Grundgesetzes und seiner demokratischen Möglichkeiten. In seinem Rahmen gilt es, die wirtschaftliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer, die Erweiterung der Rechte der Betriebsräte und geeignete Maßnahmen gegen den Mißbrauch der in wenigen Händen konzentrierten wirtschaftlichen Macht durchzusetzen. Dabei trägt die deutsche Sozialdemokratie eine große Verantwortung. "Ich meine", erklärte der Vorsitzende der SPD SchleswigHolsteins, Joachim Steffen, "wir sind nicht dazu da, die bestehende Gesellschaft mit ihren Machtverhältnissen auszubauen und zu erweitern. Wir sind dazu da, daß die Masse des Volkes, die jetzt wieder die Reparaturkosten zu tragen hat, künftig mehr wirtschaftliche Kontrollfunktionen und bessere Start und Entwicklungschancen für die kommende Generation erhält ... Bis zur Verwirklichung der Gesellschaft der Freien und Gleichen ist noch ein weiter Weg."(11) Der Notstandsverfassung zuzustimmen hieße, größte Hindernisse auf diesem Wege zu errichten und den Verteidigern der bestehenden Machtverhältnisse scharfe Waffen gegen die Gewerkschaften und die Arbeiterbewegung, gegen alle Demokraten und ihre Reformbestrebungen zu liefern. Aus dieser Erkenntnis vor allem erwächst der seit neun Jahren anhaltende Widerstand gegen eine Änderung der Verfassung zugunsten von Notstandsvollmachten der Exekutive. Den wirksamsten Widerstand setzen die Gewerkschaften entgegen. Sie werden darin von zahlreichen Professoren und der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler unterstützt. Gewerkschafter, Wissenschaftler, Studenten und Demokraten aus anderen Bevölkerungsschichten fanden sich im Kuratorium "Notstand der Demokratie' mit dem Ziel zusammen, die Bevölkerung zur Verteidigung des Grundgesetzes aufzurufen. Am Widerstand dieser demokratischen Kräfte sind die bisherigen Entwürfe einer Notstandsverfassung der Schröder-Entwurf von 1960, der Höcherl-Entwurf von 1963 und die Benda-Vorlage von 1965 gescheitert. Entscheidend war die Weigerung der sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten,. diesen Entwürfen zuzustimmen. Auch der jetzt vorliegende Entwurf kann zu Fall gebracht werden, wenn genügend sozialdemokratische Abgeordnete standhaft bleiben.
Die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten können der
Unterstützung durch die Parteiorganisationen sicher sein
und sich auf die Parteitagsbeschlüsse berufen. Zahlreiche
Organisationen der Partei haben den neuen Entwurf bereits abgelehnt
und wie der Unterbezirk München der SPD darauf hingewiesen,
daß "die darin enthaltenen entscheidenden gesetzlichen
Regelungen nicht übereinstimmen mit den Beschlüssen
der Parteitage von Köln, Karlsruhe, Dortmund und des Parteivorstandes,
Parteirates und der Kontrollkommission vom 31. Mai 1965 in Saarbrücken."
Olaf Radke, stellvertretender Bezirksvorsitzender der SPD Südhessens,
berichtete, von 90 SPDOrganisationen zwischen Flensburg
und Passau, vor denen er referiert hat, habe keine einzige eine
Notstandsverfassung für erforderlich gehalten.
Die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten können der
Unterstützung durch die Gewerkschaften sicher 'sein. Der
Bundesvorstand des DGB hat in seiner Sondersitzung am 17. Juli
1967 auch den neuen Entwurf mit der Begründung abgelehnt,
daß er "erhebliche Grundrechtseinschränkungen
und weitreichende Eingriffe in unantastbare Prinzipien und
in die Struktur unserer Verfassung" vorsieht. Der Bundesausschuß
des DGB hat sein grundsätzliches Nein am 28. Oktober 1967,
nochmals bekräftigt. Der Vorsitzende des DGB, Ludwig Rosenberg,
und der Vorsitzende der IG Metall, Otto Brenner, bekräftigten,
auf dem Hearing des Bundestages erneut die Ablehnung einer Notstandsgesetzgebung
und den entschiedenen Kampf der Gewerkschaften für Demokratie
und Freiheit. Wir richten unseren Appell an jeden Sozialdemokraten: Fordert von unseren Abgeordneten eine Ablehnung der vorliegenden Notstandsverfassung, überzeugt sie, daß sie irregeführt werden sollen! Erinnert sie an ihre große Verantwortung: Sie haben es in der, Hand, den Notstandsplanern einen Strich durch ihre hinterhältige Rechnung zu machen! Stärkt ihnen den Rücken!
1) In Zeiten der Not Schutz für Bürger und Demokratie',
Godesberg 1967, herausgegeben vom Vorstand der SPD, S. 19.
Den vorstehenden Appell unterstützen:
Elmar Altvater, Dipl.Volkswirt, München
Als parteilich nicht gebundene Persönlichkeiten unterstützen
den Aufruf:
Oberkirchenrat Dr. H. Kloppenburg DD
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