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Beiträge zur Geschichte  









Die Reformen in Preußen

In Deutschland begann die bürgerliche Umgestaltung Ende des 18. Anfang des 19. Jh. Die beiden wichtigsten Teilfragen der bürgerlichen Entwicklung waren bis in die ersten Jahrzehnte des 19. Jh. die Agrarfrage und die nationale Frage. Während die Französische Revolution bereits in einem einheitlichen, zentralistischen Staat durchgeführt wurde, fehlten in Deutschland eine einheitliche Wirtschaft und ein einheitlicher Staat. Das Fortbestehen feudaler Bindungen erschwerten die Lösung der nationalen Frage, die Rückständigkeit der Agrarstruktur hemmte die Ausbildung eines einheitlichen Marktes und damit die nationale Bewegung.

1. Die Landwirtschaft

Ende des 18. Jh. lebten von den 23 Millionen Einwohnern Deutschlands mehr als drei Viertel auf dem Lande. Die gesellschaftliche Arbeitsteilung zwischen Stadt und Land setzte sich nur langsam durch. Nur Wien und Berlin hatten mehr als 100.000 Einwohner. Di e meisten Bauern lebten in feudaler Abhängigkeit. Für die ostelbischen Gebiete war die Gutsherrschaft charakteristisch; in Süd- und Westdeutschland die Grundherrschaft vorherrschend. Die gesamte Landwirtschaft stagnierte. Die Hektarerträge waren gering (6 -7 Doppelzentner pro ha galt als gutes Ergebnis). Erst langsam wurden neue Betriebsformen in der Landwirtschaft eingeführt (Verbesserte Dreifelderwirtschaft, Stallfütterung).

2. Handwerk, Manufaktur und Industrie

Ende des 18. Jh. war noch immer das Handwerk in der gewerblichen Produktion ausschlaggebend und konnte noch die Entwicklung der Manufakturen hemmen. Noch immer bestand Zunftverfassung, aber sie war bereits unterhöhlt. In der Praxis wurden die Zunftprivile gien oft verletzt, ohne daß es den Zünften gelang, dies zu verhindern.

Aber noch gab es keine Gewerbefreiheit. Staatliche Konzessionen oder Monopole waren kein Ersatz. Die Feudalverfassung hinderte die Entwicklung der Manufakturen, da die Masse der künftigen Lohnarbeiter nur vom Lande kommen konnten. Den wichtigsten Zweig der Leichtindustrie bildete die Textilindustrie. In Sachsen gab es 1782 25 Spinnmaschinen, 1800 bereits 2.000. Beim Ausbruch der Französischen Revolution gab es noch keine eigentliche Schwerindustrie, die Technik der Hüttenindustrie war noch sehr primitiv, Hochöfen waren selten. Die Kohle- und Erzgewinnung konzentrierte sich auf das Ruhrgebiet, das Saargebiet und auf Oberschlesien. Das bedeutendste Kohlerevier lag an der Ruhr mit einer jährlichen Produktion von 130.000 Tonnen um 1790 ; sie stieg, als die englischen Kohlelieferunegn infolge der Koalitionskriege ausblieben, auf 230.000 Tonnen.

Der Handel

Die feudalen Produktionsverhältnisse hemmten nicht nur die Produktion, sondern auch den Handel. Es gab keinen einheitlichen Markt, kein beherrschendes Zentrum des Handels. Nicht nur jeder einzelne Staat, sondern auch jeder Teil der größeren Staaten hatte besondere Rechte, besondere Zölle und besondere Abgaben. Preußen war in viele Zolldistrikte eingeteilt. Erst 1804 setzte v. Stein durch, daß die Binnen- und Landeszölle, die bisher beim Übergang von einer Provinz in die andere gezahlt werden mußten, wenig stens in den alten Provinzen der preußischen Monarchie abgeschafft wurden. Aber es vergingen noch über 10 Jahre, ehe Preußen ein einheitliches Zollgebiet wurde.

Die Reformen

Wenn Preußen von der Niederlage sich erholen wollte, waren tiefgreifende Reformen nötig, wie sie vom Stein und Scharnhorst schon lange gefordert worden waren. Doch jede einzelne Reform mußte gegen den erbitterten Widerstand reaktionärer Adelskreise durchg esetzt werden. Der König war unentschlossen. Die Reformen waren weit davon entfernt, mit der feudalen Ordnung restlos aufzuräumen; sie erreichten nicht einmal die von ihren Initiatoren gesteckten Ziele.

Die Agrarreformen

In die Amtszeit des Freiherrn vom Stein (1757-1831) fiel die Aufhebung der Erbuntertänigkeit. Das am 9. Oktober 1807 verkündete "Edikt, den erleichterten und den freien Gebrauch des Grundeigentums sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner betreffend."

§ 1 Jeder Einwohner Preußens kann Grundbesitz erwerben.

§ 2 Es beseitigte die ständischen Einschränkungen in der Wahl des Gewerbes.

§ 12 "Mit dem Martinitage 1810 hört alle Gutsuntertänigkeit auf... Nach dem Martinitage 1810 gibt es nur freie Leute."

Die Städtereform

Im Zeitalter des Absolutismus hatte sich die Tätigkeit der Stadtverwaltung darin erschöpft, die Befehle der Regierung auszuführen. Die Städteordnung vom 19.11.1808 legte fest, daß der Staat künftig nur noch das oberste Aufsichtsrecht über die Städte haben sollte. Die Mediatrechte werden aufgehoben. Den Städten werden wichtige Aufgaben übertragen, im Erziehungs-, Gesundheits- und Armenwesen und in der Grundstücksverwaltung. Die Magistrate werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und die Stadtvero rdneten selbst wieder in geheimer und gleicher Wahl von den Bürgern. Das städtische Wahlrecht nahm auf Zünfte und Korporationen keine Rücksicht mehr.

Jeder Bürger sollte dort wählen, wo er wohnte. Das städtische Bürgerrecht war von jedem unbescholtenem Einwohner für ein paar Taler zu erwerben, auch von unverheirateten Einwohnerinnen. Wer zu städtischen Ämtern wählen wollte, mußte über ein jährliches Einkommen von 150 Talern verfügen, in größeren Städten waren es 200 Taler. Im April 1809, den ersten Wahlen, nahmen von 156.000 Einwohnern nur 11.000 teil, und die 102 Stadtverordneten waren durchweg Kaufleute und Gewerbetreibende.

Die Heeresreform

Die Katastrophe von 1806 hatte gezeigt, daß Napoleon mit unfreien Bauern nicht zu schlagen war. Die Stadtreform leistete einen Beitrag zum nationalen Widerstand. Ohne Erneuerung der Armee aber mußte jeder Versuch scheitern, sich von der Fremdherrschaft zu befreien.

Friedrich Wilhelm III. berief im Juli 1807 eine Militär-Reorganisationskommission ein, der er den Neuaufbau des Heereswesens übertrug. Ihr gehörten die führenden fortschrittlichen Offiziere Scharnhorst, Gneisenau, Grolman und Boyen an. Die Kommission bega nn damit, diejenigen zu bestrafen, die sich im Kriege 1806/07 der Feigheit oder des Verrats schuldig gemacht hatten. Von 143 Generälen, die 1806 Dienst taten, waren während der Befreiungskriege noch zwei im Kommando: Blücher und Tauentzien. Personelle Ver änderungen aber reichten nicht aus. Die Reorganisation mußte in einem ganzen System von Maßnahmen bestehen. Es lassen sich nach Clausewitz vier Gruppen unterscheiden:

1. "Eine der neuen Kriegsart entsprechende Einteilung, Bewaffnung und Ausrüstung. Söldnerwesen und Kompaniewirtschaft werden abgeschafft. Die Armee wurde nach Brigaden gegliedert, in denen alle Waffengattungen vertreten sind.

2. "Veredlung der Bestandteile und Erhebung des Geistes. "Abschaffung der Körperstrafe, als Voraussetzung, das Ansehen der Armee zu fördern.

3. "Eine sorgfältige Auswahl derjenigen Offiziere, welche an die Spitze der größeren Abteilungen gestellt werden." Im Prinzip sollten "im Frieden Kenntnis und Bildung, im Krieg Tapferkeit und Überblick" den Anspruch auf Offizierstellen gewähren.

4. "Neue, der heutigen Kriegsart angemessene Übungen." Abschaffung der Lineartaktik, Einführung der Tirailleurtaktik. Man übte Scheibenschießen und das zerstreute Gefecht.



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