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Kurzforum der Beschlüsse:- Der Eingangssteuersatz sinkt von 19,9 auf 16 Prozent, der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 45 Prozent. - Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt auf 7.664 Euro. - Der Werbungskosten-Pauschbetrag sinkt auf 920 Euro. - Die Entfernungspauschale verringert sich auf einheitlich 30 Cent je Kilometer. - Der Sparerfreibetrag sinkt auf 1.370/2.740 Euro für Ledige/Ehepaare. - Allein Erziehende ohne Partner erhalten einen Freibetrag von 1.308 Euro, der bisherige Haushaltsfreibetrag entfällt. - Die Arbeitnehmersparzulage wird auf 18 Prozent der vermögenswirksamen Leistung reduziert. - Reuige Steuersünder bleiben straffrei, müssen ihr Schwarzgeld aber nachversteuern. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind ab einem Stundenlohn über 50 Euro nicht mehr steuerfrei. - Die Eigenheimzulage wird auf höchstens 1.250 Euro jährlich für Alt- wie Neubauten reduziert. Die Kinderzulage beträgt 800 Euro. Die Einkommensgrenzen sinken auf 70.000/140.000 Euro für Ledige/Ehepaare, pro Kind plus 30.000 Euro. ARBEIT- Arbeitslosengeld gibt es höchstens zwölf Monate lang, für über 55-Jährige 18 Monate mit einer Übergangsfrist. - Für Langzeitarbeitslose ist jede legale Arbeit zumutbar, auch unter Tarif. - Kündigungsschutz genießen neu eingestellte Mitarbeiter erst in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten. - Existenzgründern werden befristete Einstellungen erleichtert. HANDWERK- Der Meisterzwang wird auf 41 Handwerke beschränkt. Bis auf wenige Ausnahmen können sich auch in diesen Berufen erfahrene Gesellen selbstständig machen. Einfache Tätigkeiten können ohne Ausbildungsbeleg verrichtet werden. RENTE- Keine Rentenerhöhung 2004. - Ab April bekommen Neurentner ihr Geld erst am Monatsende statt Monatsanfang. - Ab April zahlen Rentner den vollen Pflegebeitrag von 1,7 Prozent. Quelle: AP 30.12.2003 |
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