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2002-02-12

Erklärung des Rates zur Haushaltslage in Deutschland

Brüssel (dpa) - Der EU-Finanzministerrat hat am Dienstag eine Erklärung zur Haushaltslage in Deutschland mit finanzpolitischen Verpflichtungen für die Bundesregierung verabschiedet. dpa dokumentiert die Erklärung im Wortlaut:

"1. Der Rat ist der Auffassung, dass der Frühwarnmechanismus ein wesentlicher Bestandteil des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ist. Mit ihrer Empfehlung vom 31. Januar 2002 für eine Empfehlung des Rates zur frühzeitigen Warnung Deutschlands, um das Entstehen eines übermäßigen Defizits zu verhindern, hat die Kommission daher im Einklang mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes gehandelt.

2. Der Rat begrüßt die Zusagen der deutschen Regierung; diese

- bekräftigt ihr Bestreben, sicherzustellen, dass der Referenzwert von 3 Prozent des BIP für das gesamtstaatliche Defizit nicht überschritten wird; die Regierung beabsichtigt daher, die Haushaltsentwicklung auf allen staatlichen Ebenen, einschließlich der Bundesländer und des Systems der sozialen Sicherheit, im Jahr 2002 genau zu überwachen,

- wird die Haushaltspläne für dieses Jahr sorgfältig ausführen, dabei Ermessensmaßnahmen vermeiden, die die Haushaltsposition verschlechtern könnten, und jeden im Haushalt enthaltenen Spielraum zur Verringerung des Defizits nutzen,

- bekräftigt, dass bis 2004 im Einklang mit früheren Zusagen eine nahezu ausgeglichene Haushaltsposition erreicht werden wird; dies kann es erforderlich machen, dass, sobald sich der wirtschaftliche Aufschwung eingestellt hat, zusätzlich zu den im aktualisierten Stabilitätsprogramm für 2001 enthaltenen Maßnahmen Ermessensmaßnahmen ergriffen werden,

- wird im Wege von Vereinbarungen mit den regionalen Regierungsebenen alle Anstrengungen unternehmen, sicherzustellen, dass die genannten Zusagen eingehalten werden,

- weist darauf hin, dass der Verschuldungsgrad während der gesamten Laufzeit abnehmen soll.

3. In Anbetracht dieser Zusagen der deutschen Regierung ist der Rat der Auffassung, dass sie den in der Empfehlung der Kommission zum Ausdruck gebrachten Bedenken in wirksamer Weise Rechnung getragen hat; deshalb wird die Empfehlung nicht zur Abstimmung gestellt und das Verfahren ist damit abgeschlossen.

4. Der Rat fasst diesen Beschluss einstimmig."




 




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