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2001-01-05

Funke-Programm für eine verbraucher- und umweltorientierte Agrar- und Ernährungspolitik

Die Menschen in unserem Lande haben genug zu essen. Durch BSE ist allerdings vielen bewusst geworden, dass häufig die Transparenz darüber fehlt

- woher unsere Lebensmittel kommen,

- woraus sie bestehen und

- wie sicher sie sind.

Sicherheit muss es vom Hof des Bauern bis zur Ladentheke geben. Verbraucherschutz und Umweltschutz gehören genau so zusammen wie Landwirte und Verbraucher in einem Boot sitzen. Das Funke-Programm ist für gläserne Produktion, bezieht alle gesellschaftlichen Gruppen ein und schafft Vertrauen in die Sicherheit und Qualität unserer Lebensmittel.

Handlungsbedarf besteht in folgenden 8 Bereichen:

1. Weitere BSE-Schutzmaßnahmen

  • Unbegrenztes EU-weites Verbot der Verfütterung von protein- und fetthaltigen tierischen Erzeugnissen nach deutschem Standard.
  • EU-weite Einführung der offenen Deklaration von Futtermitteln und Positivliste; in Deutschland kurzfristige Einführung als freiwillige Maßnahme der Wirtschaft.
  • Branchenleitlinien zur Qualitätssicherung bei Rohstoffen
  • Installation von Inspektionsgruppen in den Bereichen Futtermittel, Veterinär- und Lebensmittelkontrolle. Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen.
  • Anpassung der Düngemittelverordnung an die Vorschriften des Tiermehlverbotsgesetzes vom 02.12.2000.

2. Verbraucherorientierte Agrar- und Ernährungspolitik: Transparenz und Sicherheit vom Stall bis zur Ladentheke

  • Neuausrichtung des Absatzfondsgesetzes und Verwendung der Mittel für die Einführung von Qualitäts- und Herkunftssicherungssystemen, die alle Stufen der Lebensmittelkette (Futterlieferant-Landwirt-Verarbeiter-Vermarkter) erfassen.
  • Ausbau der Verbraucheraufklärung und Stärkung der regionalen Verbraucherzentralen.
  • Verbot antibiotischer Leistungsförderer in der Tiermast.

3. Stärkung der Lebensmittelsicherheits-Forschung

  • Ausbau des nationalen BSE-/Scrapie-Referenzlabors an der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere zu einem "Institut für neue und neuartige Tierseuchenerreger" mit Standort Insel Riems.
  • Einbindung der Lebensmittelsicherheits-Forschung in ein nationales und europäisches Netzwerk.

4. Gemeinschaftsaufgabe nachhaltige ländliche Entwicklung

  • Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" wird zur Gemeinschaftsaufgabe "Nachhaltige ländliche Entwicklung" weiterentwickelt.
  • Die Maßnahmen der 2. Säule der EU-Agrarpolitik werden im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungs- und Umweltprogramme weiter ausgebaut.

5. Erarbeitung eines Landentwicklungsgesetzes

  • Das Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsgesetz werden modernisiert und in einem Landentwicklungsgesetz zusammengefasst; die Grundsätze informeller Planungen sollen im Sinne der Agenda 21 gesetzlich verankert werden.

6. Verabschiedung eines Ökolandbaugesetzes

  • einheitliche Überwachung der Ökobetriebe und Einführung scharfer Sanktionsregelungen bei Verstößen.
  • Staatliches Kennzeichen für Ökoerzeugnisse, um die Transparenz und Sicherheit zu verbessern.
  • Zentralisierung der Importermächtigungen für Drittlandsware, um einheitliche Standards sicherzustellen.
  • Verstärkte Förderung des Anbaus und der Vermarktung ökologischer Erzeugnisse als Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Nachhaltige ländliche Entwicklung".

7. Umweltbezogene Förderung

  • Nachhaltige Stärkung des Vertragsnaturschutzes mit Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
  • Einführung einer Grünlandprämie
  • Verstärkter Anbau von Eiweißfutterpflanzen zweck Verbesserung der Eiweißversorgung aus heimischer Produktion.
  • Stärkung der flächengebundenen Tierhaltung im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Überprüfung des landwirtschaftlichen Bewertungsgesetzes mit dem Ziel, die Abgrenzung bäuerlicher und gewerblicher Tierhaltung anzupassen.

8. EU-Agrarpolitik/WTO

  • Verankerung hoher Standards des Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzes im WTO-Vertragswerk für den Landwirtschaftsbereich.
  • Angleichung der Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU bei Wahrung hoher Standards des Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzes.
  • Überprüfung der EU-Agrarpolitik im Rahmen des für 2003 vorgesehenen mid-term-review.
  • Verschärfung der Tiertransportbedingungen.
Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Pressedienst


 




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