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"Gemaess dem von mir am 10. Juli 1991 geleisteten Eid als Praesident der Russischen Foederation; unter Beachtung meines Schwures, den Willen des Volkes nach bestem Wissen und Gewissen zu erfuellen; ausgehend davon, dass das Praesidentenamt vom direkten Willen des Volkes der Russischen Foederation ausgeht feststellend, dass der achte Kongress der Volksdeputierten der Russischen Foederation keine Entscheidungen zur Vervollkommnung des Systems der staatlichen Macht der Russischen Foederation getroffen hat, das auf den Prinzipien der Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Jurisdiktion beruht, wodurch die Krise in der Wirtschaft und in den Machtstrukturen vertieft wurde; unter Beruecksichtigung der scharfen politischen Konfrontation in der Gesellschaft, der Verstaerkung von Separatismus, Nationalismus und Verbrechen; halte ich es fuer unabdingbar, eine Reihe unaufschiebbarer Massnahmen zu ergreifen, um die Lage zu stabilisieren und die Bedingungen fuer eine effektive Durchfuehrung der Reformen zu schaffen, und erklaere: 1. Fuer den 25. April 1993 wird eine Volksabstimmung ueber das Vertrauen zum Praesidenten angesetzt. Gleichzeitig mit der Durchfuehrung der Volksabstimmung ueber das Vertrauen zum Praesidenten der Russischen Foederation wird eine Abstimmung ueber den Entwurf einer neuen Verfassung der Russischen Foederation und den Entwurf eines Gesetzes zur Wahl eines foederalen Parlaments abgehalten. Es wird festgesetzt, dass die Durchfuehrung der Volksabstimmung und Auszaehlung der Stimmergebnisse unter Beachtung des Gesetzes der Russischen Foederation ueber dieWahlen des Praesidenten der Russischen Foederation stattfindet. 2. Der Praesident der Russischen Foederation - in Uebereinstimmung mit der geltenden Verfassung der Russischen Foederation: unternimmt alle notwendigen Massnahmen zum Schutz des Verfassungsaufbaus der Russischen Foederation, beruhend auf dem Willen des Volkes, dem Foederalismus, - der republikanischen Verwaltung und der Gewaltenteilung; garantiert die politische Stabilitaet in der Gesellschaft; schuetzt die territoriale Einheit der Russischen Foederation und seinen nationalstaatlichen Aufbau; unternimmt Schritte zur Unterstuetzung der zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Realisierung des Foederationsvertrags als bestehende Teile der geltenden und neuen Verfassung der Russischen Foederation; garantiert die Beachtung der Verfassungsrechte und der Freiheit der Buerger der Russischen Foederation; unternimmt die notwendigen Massnahmen fuer die Sicherheit der Buerger der Russischen Foederation; garantiert die freie Taetigkeit aller politischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und Massenbewegungen, mit Ausnahme derer, - die das Ziel einer gewaltsamen Veraenderung des Verfassungsaufbaus verfolgen, - die die Einheit der Russischen Foederation verletzen, - die die staatliche Sicherheit untergraben, - die ungesetzliche bewaffnete Verbaende aufbauen, - die soziale, nationalistische und religioese Unruhe stiften; schafft die notwendigen Bedingungen fuer die normale Arbeit der Gerichte und Staatsanwaelte; schuetzt die Freiheit der Massenmedien und das Recht der Buerger auf objektive Informationen, um Propaganda und Auf- rufen zur gewaltsamen Veraenderung des Verfassungsaufbaus, der Aushoehlung der staatlichen Sicherheit, der Anstiftung zu sozialen, nationalistischen und religioesen Unruhen vorzubeugen. 3. Entscheidungen der staatlichen Organe und politisch Verantwortlichen, die auf die Aussetzung von Erlassen und Verfuegungen des Praesidenten der Russischen Foederation zielen, haben ohne die Entscheidung des Verfassungsgerichts der Russischen Foederation in der bestehenden Ordnung keine Rechtskraft und muessen nicht ausgefuehrt werden. 4. Der Ministerrat und die Regierung der Russischen Foederation sind aufgefordert, eine Wirtschaftsverwaltung des Landes einzurichten und ihr verlaessliches Funktionieren zu garantieren; binnen fuenf Tagen eine Auflistung der vorrangigen wirtschaftlichen Massnahmen vorzustellen, die im einzelnen vorsehen: - ein einfaches und verstaendliches System der Verteilung von Grund und Boden an die Buerger, einschliesslich eines verfahrensrechtlichen Vorgehens bei den Eigentumsrechten und der Uebergabe von Grund und Boden in Pacht; - die Sicherung der Rechte der Buerger bei der Privatisierung und der verfahrensrechtlichen Regelung der Eigentumsfrage von Immobilien; - die verfahrensrechtliche und materielle Unterstuetzung der Unternehmen; - die Begrenzung der Arbeitslosigkeit durch die Schaffung neuer Arbeitsplaetze aus staatlichen, regionalen und kommu- nalen Entwicklungsprogrammen; - die Begrenzung und strenge Kontrolle der Geldemission und die Stabilisierung des Rubelkurses. Der Ministerrat und die Regierung muessen bei der Durchfuehrung der wirtschaftlichen Massnahmen besonders deren Uebereinstimmung mit dem Foederationsvertrag beachten. 5. Das Innenministerium der Russischen Foederation muss die oeffentliche Ordnung schuetzen. Das Sicherheits- und das Verteidigungsministerium der Russischen Foederation muessen mit dem Innenministerium bei der Verbrechensbekaempfung zusammenarbeiten. 6. Das Ministerium fuer Presse und Information der Russischen Foederation muss auf der Grundlage des Gesetzes der Russischen Foederation ueber die Massenmedien Massnahmen ergreifen, um die Verbreitung von Aufrufen zur gewaltsamen Veraenderung des Verfassungsaufbaus, der Verletzung der territorialen Einheit der Russischen Foederation, der Aushoehlung der staatlichen Sicherheit und der Anstiftungsozialer, nationalistischer und religioeser Unruhen zu verhindern. 7. Die Traeger der Exekutive auf den Territorien der Subjekte der Russischen Foederation und die territorialen Strukturen der foederalen Organe der Exekutive muessen durch Massnahmen die Umsetzung des Erlasses sichern. 8. Das Aussenministerium der Russischen Foederation muss andere Staaten besonders durch den Generalsekretaer der Vereinten Nationen darueber informieren, dass die durch den Erlass getroffenen Massnahmen keinen Ausnahmezustand bedeuten und dass das Recht ueber die Abweichung von der Internationalen Menschenrechtskonvention nicht in Anspruch genommen wird. 9. Dieser Erlass tritt mit Veroeffentlichung in Kraft."Quelle: dpa, 21.3.1993
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