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5. Der Fall der sozialen Sicherheit

ERT: Europa zum Arbeiten bringen

Der ERT hat einige Berichte  veroeffentlicht, in  denen er  seine
Ansichten  zur   sozialen  Absicherung   darstellt.  Die   beiden
wichtigsten  sind  `Making  Europe Work',  (1986), und  `European
Labour Markets,  Employment Policies  in Europe  for the  1990s',
(1989,  aktualisiert 1993).  Das Hauptaugenmerk  liegt in  beiden
Berichten auf der Beschaeftigung.

Obwohl  der  ERT  feststellt,  dass  die  Zukunft  der   sozialen
Sicherheit ein wichtiges Feld ist,  bleibt in  seiner Vision  die
Erhaltung eines hohen Niveaus sozialer  Sicherheit nur  moeglich,
wenn   ausreichendes   Wachstum   garantiert   wird.   `Reshaping
Europe'/'Europa  im  Umbruch'  stellt deutlich  fest, dass  ,,Die
Finanzierung  der  sozialen  Sicherheit kein  Hindernis fuer  das
Wirtschaftswachstum werden darf'' (S. 25)

Um  dieses  Wirtschaftswachstum  sicherzustellen,  seien   einige
bedeutende ,Aenderungen in der Funktionsweise des  Arbeitsmarktes
und bei den  Arbeitsbedingungen noetig.  Das Schluesselwort  fuer
den ERT heisst: Flexibilitaet.

,Die  Europaeische  Industrie  braucht  innerhalb  Europas  einen
freien  Wettbewerb,  um   mit  der   uebrigen  Welt   erfolgreich
konkurrieren zu koennen. Hierzu  muss sie  relativ flexibel  sein
und sich an veraenderte Marktbedingungen rasch anpassen koennen."
(Europa im Umbruch, S. 24)

Der/die Beschaeftigte sollte sich an das  sich aendernde  soziale
Profil der Arbeitskraefte anpassen.

Feststellungen wie diese lassen sich in jedem ERT-Bericht finden,
in  dem es  um Beschaeftigung  und soziale  Sicherheit geht.  Sie
moegen subtil  erscheinen, tatsaechlich  implizieren diese  Ideen
fuer die Beschaeftigten bedeutende Aenderungen. In den Augen  des
ERT  ist  der  Arbeitsmarkt  auf Gebieten  wie Einstellungs-  und
Entlassungsgesetzen,     Arbeitszeitregelungen,     Subventionen,
Mindestlohnregelungen   und  sogar   Wohnungspolitik  zu   streng
geregelt. Der  ERT schlaegt  vor, dass  die Regierungen  Schritte
unternehmen, um den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten und  sich
ansonsten  auf  Massnahmen  konzentrieren,  die  den   Wettbewerb
staerken und Verzerrungen des Marktes minimieren.

Tatsaechlich    sagt    der    ERT,     dass    Gesetze     ueber
Arbeitsplatzsicherheit, Arbeitszeiten und sogar Mindestloehne dem
Wirtschaftswachstum der europaeischen Industrie  im Wege  stehen.
Sie wollen eine ArbeiterInnenschaft, der ein weites Spektrum  von
Zeitvertraegen  angeboten  werden kann,  ohne unter  gesetzlichen
Auflagen zu leiden, und Beschaeftigte, die mobil  genug sind,  um
an den Arbeitsort bewegt werden zu koennen. Hierin spiegelt  sich
die unverwurzelte,  fluechtige Natur  grosser Unternehmen  wider,
die sich spontan verlagern koennen muessen, um ihren Vorteil  aus
den profitabelsten Arbeitsbedingungen zu ziehen.

Ein  anderes  wichtiges  Thema  in  den  ERT-Berichten  ist   die
Mitbestimmung der Angestellten bei Entscheidungen der Firma,  vor
deren moeglichen negativen Auswirkungen sie warnen.

,Ein   einziges   europaweites   System   zur   Eibeziehung   der
Arbeitnehmer koennte in das  Gegenteil umschlagen,  indem es  die
lokale Flexibilitaet gefaehrdet, die fuer die Kokurrenzfaehigkeit
in  einem  internationalen  Markt erforderlich  ist." (Europa  im
Umbruch, S.24)

Was der ERT in seinen Berichten nicht erwaehnt,  sind eine  Reihe
von  Aspekten  der  sozialen  Sicherheit,  die   eher  fuer   die
Beschaeftigten wichtig sind: zum Beispiel, was im  Krankheitsfall
geschieht, oder wenn jemand  durch einen  Unfall am  Arbeitsplatz
behindert  wird,  jemand   arbeitslos  wird,   oder  in   anderen
Situationen,  in  denen  der/die Beschaeftigte  von der  sozialen
Absicherung abhaengig ist.



EG-Weissbuch: Hoehere Flexibilitaet des Arbeitsmarktes
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Es hat zwar einige  Zeit gedauert,  doch heute,  acht Jahre  nach
Erscheinen  der  ERT-Publikation  `Making Europe  Work', hat  die
Europaeische Kommission  etliche Vorschlaege  des ERT  bezueglich
des sozialen Schutzes uebernommen.  In einem  Weissbuch, das  auf
dem EU-Gipfel  in Bruessel  im Dezember  1993 vorgestellt  wurde,
schlaegt  die  Kommission  vor,  die  Arbeitsmaerkte  in   Europa
flexibler   zu  machen.   Dies  bedeutet   die  Abschaffung   von
Mindestloehnen,   Arbeitszeitregelungen   und  anderen   sozialen
Schutzmassnahmen.



Gegen den Strom
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Die europaeischen Beschaeftigten  haben prompt  und kritisch  auf
das   Weissbuch   der  Kommission   reagiert.  Der   Europaeische
Gewerkschaftsbund (ETUC)  veroeffentlichte im  Oktober 1993  eine
vorlaeufige  Stellungnahme zu  dem Kommissionspapier,  in dem  er
seine  Sorge  ueber  die  Konzepte  der  Flexibilitaet  und   der
Abschaffung von sozialem Schutz zum Ausdruck brachte.

,Der   ETUC   erkennt    voellig   den    Bedarf   Europas    an,
wettbewerbsfaehig zu  bleiben, doch  duerfen bestehende  Probleme
nicht uebertrieben werden und zur Annahme  von kurzsichtigen  und
kontraproduktiven Massnahmen der Deregulierung oder der negativen
Flexibilitaet fuehren. ... Mit Sicherheit  koennen Versuche,  die
Standards durch sogenannte Flexibilitaet und durch  Deregulierung
zu  senken,  _ was  manchmal bis  zur Kuerzung  von Loehnen,  dem
Vereinfachen von Entlassungen, der Reduktion von Sonderleistungen
(employment benefits) und sogar bis zum Angriff auf  grundlegende
Gewerkschaftsrechte  geht  -  auf   keinen  Fall   gerechtfertigt
werden." (Vorlaeufige Stellungnahme zum Weissbuch der Kommission,
S. 4)

Auf   jeden   Fall   haben   bis   jetzt   die   Meinungen    der
ArbeiterInnenbewegung  wesentlich   weniger  Aufmerksamkeit   bei
europaeischen EntscheidungstraegerInnen erzielt, als die Anliegen
der Konzerne. Es scheint, als bekaeme  der ERT  in einer  Periode
der wirtschaftlichen Rezession alle seine Wuensche erfuellt.

Quelle: cl.europa.eu, 05.12.1994




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