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Sitzung am 26. April 1994 in Bonn Der Exekutivausschuß der Schengen-Staaten, der am 26. April 1994 unter dem Vorsitz des Staatsministers beim Bundeskanzler, Bernd Schmidbauer, zusammentrat, ver- abschiedete das folgende Schlußkommunique: 1. Der Exekutivausschuß der Schengener Vertragsstaaten hat in seiner Sitzung am 26. April 1994 in Bonn über den weiteren Fortgang des schrittweisen Abbaus der Personenkontrollen an den Binnengrenzen beraten. 2. Dabei hat der Exekutivausschuß nochmals seine Erklärung von Paris vom 14. Dezember 1993 bekräftigt, daß alle recht- lichen und politischen Voraussetzungen für die Anwendung des Schengener Übereinkommens gegeben sind und zum end- gültigen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen ein betriebsbereites Schengener Informationssystem die letzte noch verbleibende Voraussetzung ist. 3. Für den Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen hat der Exekutivausschuß eine Einigung über die Anpas- sungsmaßnahmen, insbesondere über die Beseitigung von Verkehrshindernissen und die Aufhebung von Verkehrsbe- schränkungen an Straßenübergängen, erzielt; eine Anpassungs- planung wurde beschlossen. Die Umsetzung der Anpassungs- maßnahmen fällt in die Zuständigkeit der Vertragsstaaten. Die Umsetzung dieses Programms ist an die Betriebsbereit- schaft des Schengener Informationssystems gebunden. 4. Die Vertragsstaaten haben ihren festen Willen bekräftigt, durch enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit so schnell wie möglich die Arbeiten für ein betriebsbereites Schengener Informationssystem abzuschließen. Zu diesem Zwecke soll das Projektmanagement verbessert werden. Hierzu ist bereits ein Krisenstab gebildet worden, dem die technische Gesamt- verantwortung bis zur Aufnahme des Betriebs des Schengener Informationssystems übertragen wurde. 5. Voraussetzung zur Herstellung der Betriebsfähigkeit des Schengener Inforrnationssystems ist ferner der erfolgreiche Abschluß der vorgesehenen Testreihen, die zugleich dem Auffinden und Beseitigen der letzten technischen Fehler im System dienen. Um diesen Prozeß zu beschleunigen, haben sich die Vertragsstaaten auf die Anschaffung eines dritten Rechners und damit auf die Vergrößerung der Testkapazitäten verständigt. 6. Der Exekutivausschuß hat den von den unabhängigen Sach- verständigen erarbeiteten Bericht über das Schengener Infor- mationssystem zur Kenntnis genommen und wird auf dieser Grundlage kurzfristig Verbesserungsvorschläge umsetzen. Für die Phase des Wirkbetriebes wird geprüft, welche Betriebs- struktur eingeführt werden soll. 7. Zugleich hat der Exekutivausschuß festgelegt, daß die Be- triebsbereitschaft des Schengener Informationssystems als Startsignal für den Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen gegeben ist, wenn die wesentlichen Personen- daten in das System geladen sind. 8. Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, ihre nationalen Informationssysteme dem zentralen System in Straßburg an- zupassen, so daß ein reibungsloser Datenaustausch erfolgen kann. Das von der SEMA geleitete Firmenkonsortium hat ebenfalls seine volle Unterstützung für die noch verbleibenden Projektphasen zugesichert. 9. Eine weitere Voraussetzung - die nach Artikel 101 des Schen- gener Übereinkommens erforderliche Benennung der abfrage- berechtigten Behörden durch die Vertragsstaaten - ist zwi- schenzeitlich erfolgt; der Exekutivausschuß wird die Liste der Behörden gemäß Artikel 101 Absatz 4 nach Klärung letzter Details sowie einer Stellungnahme der Gemeinsamen Proviso- rischen Kontrollinstanz in der nächsten Sitzung formal zur Kenntnis nehmen können. Die Öffnung für die in der Liste genannten Endnutzer liegt in der alleinigen Verantwortung und Verfügungsgewalt der einzelnen Vertragsstaaten und wird dem Exekutivausschuß unverzüglich mitgeteilt. 10. Der Exekutivausschuß hat die Mitteilung der Gemeinsamen Provisorischen Kontrollinstanz zur Kenntnis genommen, daß die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Laden und den Betrieb des Schengener Informationssystems in den Erstunterzeichnerstaaten Frankreich, Deutschland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden sowie in den Beitritts- staaten Spanien und Portugal vorliegen. 11. Der Exekutivausschuß hat im übrigen zur Kenntnis genom- men, daß die Arbeiten am Schengener Regelwerk auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der deutschen Präsident- schaft fortgeführt werden. Das schon beschlossene Regelwerk für die einheitliche Visaerteilung wurde durch eine Regelung über die Visaerteilung an der Grenze ergänzt. 12. Ferner wurde ein Protokoll unterzeichnet, wonach die asyl- rechtlichen Bestimmungen des Schengener Übereinkommens durch die entsprechenden Regelungen des Dubliner Überein- kommens nach dessen Inkrafttreten abgelöst werden. Die Schengener Vertragsstaaten haben damit erneut ihre Vor- läufer- und Vorbildfunktion für die Europäische Union unter Beweis gestellt. 13. Der Exekutivausschuß hat auch einen Zwischenbericht über den Stand der Verhandlungen zum Beobachterstatus öster- reichs zur Kenntnis genommen. Alle Beteiligten streben die schnelle Gewährung des Beobachterstatus von Österreich an. Der Exekutivausschuß hat die Präsidentschaft beauftragt, die Verhandlungen mit Österreich fortzuführen, mit dem Ziel, über die Gewährung des Beobachterstatus in der nächsten Sitzung des Exekutivausschusses zu entscheiden. 14. Der Exekutivausschuß wird am 27. Juni 1994 in Berlin erneut zusammentreten.
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