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1994-04-26

Abschlußkommunique des Schengener Exekutivausschusses

Sitzung am 26. April 1994 in Bonn

     Der Exekutivausschuß der Schengen-Staaten, der am
     26. April 1994 unter dem Vorsitz des Staatsministers beim
     Bundeskanzler, Bernd Schmidbauer, zusammentrat, ver-
     abschiedete das folgende Schlußkommunique:

1.

Der Exekutivausschuß der Schengener Vertragsstaaten hat in
seiner Sitzung am 26. April 1994 in Bonn über den weiteren
Fortgang des schrittweisen Abbaus der Personenkontrollen an
den Binnengrenzen beraten.

2.

Dabei hat der Exekutivausschuß nochmals seine Erklärung
von Paris vom 14. Dezember 1993 bekräftigt, daß alle recht-
lichen und politischen Voraussetzungen für die Anwendung
des Schengener Übereinkommens gegeben sind und zum end-
gültigen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen
ein betriebsbereites Schengener Informationssystem die letzte
noch verbleibende Voraussetzung ist.

3.

Für den Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen
hat der Exekutivausschuß eine Einigung über die Anpas-
sungsmaßnahmen, insbesondere über die Beseitigung von
Verkehrshindernissen und die Aufhebung von Verkehrsbe-
schränkungen an Straßenübergängen, erzielt; eine Anpassungs-
planung wurde beschlossen.  Die Umsetzung der Anpassungs-
maßnahmen fällt in die Zuständigkeit der Vertragsstaaten.

Die Umsetzung dieses Programms ist an die Betriebsbereit-
schaft des Schengener Informationssystems gebunden.

4.

Die Vertragsstaaten haben ihren festen Willen bekräftigt,
durch enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit so schnell
wie möglich die Arbeiten für ein betriebsbereites Schengener
Informationssystem abzuschließen.  Zu diesem Zwecke soll
das Projektmanagement verbessert werden.  Hierzu ist bereits
ein Krisenstab gebildet worden, dem die technische Gesamt-
verantwortung bis zur Aufnahme des Betriebs des Schengener
Informationssystems übertragen wurde.

5.

Voraussetzung zur Herstellung der Betriebsfähigkeit des
Schengener Inforrnationssystems ist ferner der erfolgreiche
Abschluß der vorgesehenen Testreihen, die zugleich dem
Auffinden und Beseitigen der letzten technischen Fehler im
System dienen.  Um diesen Prozeß zu beschleunigen, haben
sich die Vertragsstaaten auf die Anschaffung eines dritten
Rechners und damit auf die Vergrößerung der Testkapazitäten
verständigt.

6.

Der Exekutivausschuß hat den von den unabhängigen Sach-
verständigen erarbeiteten Bericht über das Schengener Infor-
mationssystem zur Kenntnis genommen und wird auf dieser
Grundlage kurzfristig Verbesserungsvorschläge umsetzen.  Für
die Phase des Wirkbetriebes wird geprüft, welche Betriebs-
struktur eingeführt werden soll.


7.

Zugleich hat der Exekutivausschuß festgelegt, daß die Be-
triebsbereitschaft des Schengener Informationssystems als
Startsignal für den Abbau der Personenkontrollen an den
Binnengrenzen gegeben ist, wenn die wesentlichen Personen-
daten in das System geladen sind.

8.

Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, ihre nationalen
Informationssysteme dem zentralen System in Straßburg an-
zupassen, so daß ein reibungsloser Datenaustausch erfolgen
kann.  Das von der SEMA geleitete Firmenkonsortium hat
ebenfalls seine volle Unterstützung für die noch verbleibenden
Projektphasen zugesichert.

9.

Eine weitere Voraussetzung - die nach Artikel 101 des Schen-
gener Übereinkommens erforderliche Benennung der abfrage-
berechtigten Behörden durch die Vertragsstaaten - ist zwi-
schenzeitlich erfolgt; der Exekutivausschuß wird die Liste der
Behörden gemäß Artikel 101 Absatz 4 nach Klärung letzter
Details sowie einer Stellungnahme der Gemeinsamen Proviso-
rischen Kontrollinstanz in der nächsten Sitzung formal zur
Kenntnis nehmen können.  Die Öffnung für die in der Liste
genannten Endnutzer liegt in der alleinigen Verantwortung
und Verfügungsgewalt der einzelnen Vertragsstaaten und wird
dem Exekutivausschuß unverzüglich mitgeteilt.

10.

Der Exekutivausschuß hat die Mitteilung der Gemeinsamen
Provisorischen Kontrollinstanz zur Kenntnis genommen, daß
die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Laden
und den Betrieb des Schengener Informationssystems in den
Erstunterzeichnerstaaten Frankreich, Deutschland, Belgien,
Luxemburg und den Niederlanden sowie in den Beitritts-
staaten Spanien und Portugal vorliegen.

11.

Der Exekutivausschuß hat im übrigen zur Kenntnis genom-
men, daß die Arbeiten am Schengener Regelwerk auf der
Grundlage des Arbeitsprogramms der deutschen Präsident-
schaft fortgeführt werden.  Das schon beschlossene Regelwerk
für die einheitliche Visaerteilung wurde durch eine Regelung
über die Visaerteilung an der Grenze ergänzt.

12.

Ferner wurde ein Protokoll unterzeichnet, wonach die asyl-
rechtlichen Bestimmungen des Schengener Übereinkommens
durch die entsprechenden Regelungen des Dubliner Überein-
kommens nach dessen Inkrafttreten abgelöst werden.  Die
Schengener Vertragsstaaten haben damit erneut ihre Vor-
läufer- und Vorbildfunktion für die Europäische Union unter
Beweis gestellt.

13.

Der Exekutivausschuß hat auch einen Zwischenbericht über
den Stand der Verhandlungen zum Beobachterstatus öster-
reichs zur Kenntnis genommen.  Alle Beteiligten streben die
schnelle Gewährung des Beobachterstatus von Österreich an.

Der Exekutivausschuß hat die Präsidentschaft beauftragt, die
Verhandlungen mit Österreich fortzuführen, mit dem Ziel,
über die Gewährung des Beobachterstatus in der nächsten
Sitzung des Exekutivausschusses zu entscheiden.

14.

Der Exekutivausschuß wird am 27. Juni 1994 in Berlin erneut
zusammentreten.


Quelle: Bulletin Nr. 38 vom 29.04.1994, S. 338




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