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Schlußfolgerungen des Vorsitzes Einleitung Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags in Korfu und die Teilnahme der Staats- und Regierungschefs Österreichs, Schwedens, Finnlands und Norwegens an den Beratungen des Europäischen Rates sind ein neuer Markstein in der Geschich- te der europäischen Integration. Die beitretenden Staaten werden Mitglieder einer Europäi- schen Union, die sich nach dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union in einer Phase dynamischer Entwick- lung befindet und an die von vielen Seiten der Wunsch herangetragen wird, sie möge eine immer größere Rolle bei der Förderung von Sicherheit und Wohlstand auf unserem Kontinent und jenseits unseres Kontinents spielen. Bald wer- den die Vorbereitungen für eine neue Regierungskonferenz beginnen, die die Europäische Union in eine bessere Lage versetzen soll, die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, einschließlich derjenigen, die sich auf Grund der Erweiterung der Union nach Osten und nach Süden stellen, anzunehmen. Das Österreichische Volk hat bereits den Wunsch seiner Regie- rung bestätigt, an diesem einzigartigen Unternehmen mitzu- wirken, bei dem unabhängige und souveräne Staaten frei entscheiden, einen Teil ihrer Kompetenzen unter voller Re- spektierung von Geschichte, Kultur und Traditionen jedes einzelnen Landes gemeinsam wahrzunehmen. Der Euro- päische Rat hofft, daß die Bevölkerung in den anderen bei- trittswilligen Ländem genauso entscheiden wird. Die neuen Mitgliedstaaten werden in der Lage sein, in diesem Rahmen sowohl auf die Tagespolitik als auch auf die lang- fristigen strategischen Grundsatzentscheidungen Einfluß zu nehmen. Der Europäische Rat begrüßt in diesem Zusammen- hang die zusätzlichen Impulse, die von diesen Ländern aus- gehen, welche bei den Bemühungen um die Förderung von Umweitschutz und sozialem Schutz, Transparenz und Öffent- lichkeit der Verwaltung - das heißt Bereichen, die von einem Großteil der Unionsbürger in derjüngsten Kampagne für die Wahlen zum Europäischen Parlament als wesentlich erachtet wurden und die der Präsident des Europäischen Parlaments in seiner Rede vor dem Europäischen Rat ebenfalls als solche bezeichnet hat - eine Vorreiterrolle spielen. Der Europäische Rat betont seinerseits, daß Offenheit und Subsidiarität wichtige Konzepte sind, die weiterentwickelt werden müssen. Die Union muß mit der Unterstützung ihrer Bürger aufgebaut werden. Die Wahlen zum Europäischen Parlament haben auch deutlich gemacht, daß die Union von ihren Bürgern danach beurteilt werden wird, welchen Beitrag sie zur Bekämpfung der Ar- beitslosigkeit und zur Förderung der inneren und äußeren Sicherheit der Union leistet. Die Unterzeichnung des Partnerschafts- und Kooperationsab- kommens mit Rußland anläßlich der Tagung des Europäischen Rates in Korfu ist ein wichtiges Ereignis im Rahmen der Bemühungen, Frieden, Stabilität und Wohlstand auf diesem Kontinent zu fördern. Dieses Abkommen wird Rußland und der Europäischen Union, die beide in diesen Bereichen große Verantwortung tragen, die Möglichkeit bieten, ihre Zusam- menarbeit zum gegenseitigen Nutzen ihrer Völker auf zahlrei- chen Gebieten zu intensivieren. In den letzten sechs Monaten sind die neuen institutionellen Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union zur Anwendung gelangt, und dabei wurde auch der Ausschuß der Regionen eingesetzt. Von nun an wird dieser Ausschuß si- cherstellen, daß die regionalen Interessen im Rahmen des Beschlußfassungsverfahrens der Union volle Berücksichti- gung finden. Der Europäische Rat hörte eine Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments zu den wichtigsten vom Europäi- schen Rat behandelten Themen und zu der Notwendigkeit einer konstruktiven Zusammenarbeit der Institutionen, insbe- sondere zwischen dem Rat und dem Parlament. Wie Herr Klepsch begrüßte auch der Europäische Rat die in diesem Sinne bei der Durchführung der neuen Verfahren des Vertrags erzielten Fortschritte. I. WEISSBUCH Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung im Dezember 1993 in Brüssel einen Aktionsplan verabschiedet, der auf dem Weißbuch der Kommission über eine mittelfristige Strategie für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung beruht. Er hat hervorgehoben, daß eine gesunde und offene, aber auch auf Solidarität ausgerichtete Wirtschaft unabding- bare Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung dieses Plans ist. Zur Zeit bestätigen sich erste Anzeichen einer wirtschaftlichen Erholung. Ein inflationsfreies wirtschaftliches Wachstum hat wieder eingesetzt. Der Europäische Rat hält es für wesentlich, daß die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage nicht dazu führt, daß die Bemühungen um die Förderung der strukturellen Anpassung in Europa nachlassen, sondem genutzt wird, um wichtige Reformen insbesondere im Beschäftigungssektor, in dem die Situation weiterhin äußerst besorgniserregend ist, zu beschleunigen. Der erfolgreiche Abschluß der Uruguay-Runde im Rahmen der vom Europäischen Rat festgelegten Leitlinien hat ein internationales handelspolitisches Umfeld geschaffen, das die konjunkturelle Erholung und die Schaffung von Arbeitsplät- zen wirksam unterstützen kann. Der Europäische Rat appel- liert an die Institutionen der Gemeinschaft und die Mitglied- staaten, alle für einen rechtzeitigen Abschluß der Ratifizierung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit ein Inkrafttreten vor dem 1. Januar 1995 gewährleistet ist. Die Europäische Union wird eine aktive Rolle bei den Bemühungen spielen, die neue Welthandelsorganisation in die Lage zu versetzen, wirk- sam für die Einhaltung der gemeinsam aufgestellten Regeln zu sorgen und Fortschritte bei der Bekämpfung unfairer Handels- bedingungen zu fördern. In diesem Zusammenhang müssen auch Umweltprobleme und soziale Fragen zur Sprache ge- bracht werden. Der Europäische Rat hat anhand eines Berichts des Präsiden- ten der Kommission eingehend die verschiedenen Bestandteile des vom Europäischen Rat in Brüssel beschlossenen Aktions- plans erörtert. Der Europäische Rat hebt besonders die nachstehenden Punkte hervor, von denen bei den weiteren Beratungen über das Weißbuch neue Impulse ausgehen dürften. i) Förderung von Reformen in den Mitgliedstaaten zur Ver- besserung der Effizienz der Beschäftigungssysteme. ii) Konkrete Maßnahmen im Hinblick auf eine Ausschöp- fung des Beschäftigungspotentials kleiner und mittlerer Unternehmen. iii) Verstärkte Koordinierung der Forschungspolitik. iv) Rasche Durchführung transeuropäischer Vorhaben in den Bereichen Verkehr und Energie, denen hohe Priorität zukommt. v) Vollständige Nutzung der Möglichkeiten und Chancen, die die Informationsgesellschaft bietet. vi) Förderung des neuen Modells einer nachhaltigen Ent- wicklung, einschließlich der Umweltdimension. 1. Verbesserung der Beschäftigungssituation Ein gesundes makroökonomisches Umfeld ist eine unerläß- liche Voraussetzung für eine erfolgreiche Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (siehe Nummer 5). Das Problem der Arbeitslosigkeit läßt sich nicht allein durch das wieder einsetzende Wirtschaftswachstum lösen. Vielmehr sind dafür auch strukturelle Reformen sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf Ebene der Union notwendig. Der Europäische Rat vertritt die Auffassung, daß der Produkti- vitätszuwachs bis zur Jahrtausendwende in erster Linie für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen genutzt werden sollte. Dieses Ziel sollte im Geiste der Solidarität und unter besonderer Rücksichtnahme auf die sozial Schwächsten verwirklicht werden. Der Europäische Rat betont die Not- wendigkeit, das Potential der menschlichen Ressourcen opti- mal zu nutzen. In diesem Zusammenhang hat sich der Europäische Rat an- hand eines Berichts der Kommission einen Überblick über die Initiativen verschafft, die die Mitgliedstaaten entsprechend den im Dezember 1993 festgelegten allgemeinen Zielen ergrif- fen haben. Der Europäische Rat hat zwar Fortschritte in diesen Bereichen festgestellt, vertritt aber die Auffassung, daß die bisherigen, durchaus beträchtlichen Bemühungen noch weit hinter dem zurückbleiben, was erforderlich ist. Er appelliert an die Mitgliedstaaten, weitere Maßnahmen zur Verwirklichung der im Dezember gesetzten Ziele zu treffen, um den Kampf um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu gewinnen. Im einzel- nen ist der Europäische Rat zu folgenden Ergebnissen ge- langt: - Was die allgemeine und die berufliche Bildung anbelangt, so schließt sich der Europäische Rat der Empfehlung der Kommission an, die in vielen Mitgliedstaaten insbesondere für die Weiterbildung ein systematischeres und umfassende- res Konzept für notwendig erachtet. Auf Gemeinschaftsebe- ne begrüßt es der Europäische Rat, daß der Rat grundsätzli- ches Einvernehmen über die beiden neuen Programme für die allgemeine und die berufliche Bildung (Leonardo und Sokrates) erzielt hat, und ersucht den Rat und das Euro- päische Parlament, die diesbezüglichen Beschlüsse vor En- de des Jahres zu verabschieden. - Was die Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung anbelangt, so nimmt der Europäische Rat die Empfehlung der Kommission bezüglich der Senkung der Lohnnebenko- sten, insbesondere für minderqualifizierte Arbeitskräfte, zur Kenntnis. In diesem Rahmen unterstreicht der Europäische Rat, daß weitere Schritte im Einklang @t dem Ziel der Haushaltskonsolidierung untemommen werden sollten. Der Europäische Rat hat dementsprechend die Beratungen über die Frage der CO2/Energie-Steuer zur Kenntnis ge- nommen und hebt hervor, daß eine bessere Berücksichti- gung der Umweltkosten in der gesamten Wirtschaft gewähr- leistet werden muß. - In der Frage der Förderung wirtschaftlich gesunder Formen der Arbeitsorganisation stellt der Europäische Rat fest, daß die Hindernisse für die Teilzeitarbeit beseitigt und generell neue Formen der Arbeitsorganisation gefördert werden müssen. - Was die Erschließung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Befriedigung neuer Bedürfnisse in Verbindung mit der Lebensqualität und dem Umweltschutz anbelangt, so stellt der Europäische Rat fest, daß zwar einige Initiativen ergriffen, viele der im Weißbuch aufge- zeigten neuen Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeits- plätzen aber noch nicht genutzt worden sind. Der Euro- päische Rat mißt der Studie, die die Komn-ässion zu diesem Thema vor der nächsten Tagung des Europäischen Rates erstellen soll, große Bedeutung bei. - Was die Jugend anbelangt, so ist der Europäische Rat der Auffassung, daß das Schwergewicht verstärkt auf diejeni- gen Jugendlichen gelegt werden sollte, die mit den größten Schwierigkeiten konfrontiert sind. Er hält es für äußerst wichtig, daß soweit wie möglich gewährleistet wird, daß Jugendliche unmittelbar nach ihrer Ausbildung ins Berufs- leben eintreten können; in diesem Zusanunenhang begrüßt er das Youth-Start-Programm der Kommission. Um diese Bemühungen zu unterstützen, ersucht der Euro- päische Rat den Rat "Sozialfragen", den Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen" und die Kommission, auf der Grundlage der von der Kommission zusammengestellten Informationen die Fortschritte in diesem Bereich ständig zu verfolgen. Der Rat wird dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Essen einen Bericht über die einzelstaatlichen Versuche, die sich positiv auf die Beschäftigung ausgewirkt haben, vorlegen und dabei die Gründe für ihren Erfolg analysieren sowie geeignete politi- sche Empfehlungen zur Anpassung der derzeitigen Politiken formulieren. Den Bemühungen um die Förderung der Beschäftigung Ju- gendlicher und um die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosig- keit sollte der Rat im Rahmen seiner Arbeit besonderen Vor- rang einräumen. Schließlich ersucht der Europäische Rat die Kommission, sich erneut um die Gewährleistung des notwendigen sozialen Dia- logs zu bemühen, indem sie die neuen Möglichkeiten voll nutzt, die der Vertrag über die Europäische Union und ins- besondere die Bestimmungen des Protokolls im Anhang, zu diesem Vertrag bieten. 2. Binnenmarkt, Wettbewerbsfähigkeit sowie kleine und mittlere Unternehmen Ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt ist die Voraus- setzung für eine wettbewerbsfähige und dynamische Wirt- schaft. Daher muß der Rückstand in der Umsetzung bestimm- ter wichtiger Richtlinien über öffentliche Auftragsvergabe, Versicherungen, geistiges Eigentum und Gesellschaftsrecht in nationales Recht aufgeholt werden. Außerdem müssen die Grundprinzipien des Binnenmarkts auf diejenigen Bereiche ausgedehnt werden, die, wie etwa die Bereiche Energie und Telekommunikation, noch immer nur teilweise in den Markt einbezogen sind, wobei gleichzeitig sicherzustellen ist, daß sowohl den gemeinwirtschaftlichen als auch den städtischen und ländlichen Erfordernissen in diesen Sektoren ebenfalls Rechnung getragen wird. Der Binnenmarkt wird unter gebührender Berücksichtigung der Umweltprobleme verwirklicht. In diesem Zusammenhang wird gewährleistet, daß wichtige nationale Umweltschutzmaß- nahmen respektiert werden. Der Binnenmarkt ist für das europäische Aufbauwerk von grundlegender Bedeutung, aber er ist kein Selbstzweck, wie dies bereits in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates (Rhodos) im Jahre 1988 hervorgehoben wurde. Er sollte dem Gemeinwohl dienen, entsprechend der Tradition des sozialen Fortschritts in der Geschichte Europas. Die Politik der Union sollte zusammen mit den Politiken der Mitgliedstaaten auf die Bestätigung dieser sozialen Dimension gerichtet sein. Nach Auffassung der betroffenen Mitgliedstaaten stellt die im Rat kürzlich auf Grund der Bestimmungen des Sozialprotokolls erzielte Einigung über die Unterlichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in den multinationalen Untemehmen einen be- deutenden Fortschritt bei der Verwirklichung dieses Ziels dar. Weitere Fortschritte auf dieser Grundlage, einschließlich Be- mühungen um die Vermeidung der sozialen Ausgrenzung, sind in einer im raschen Wandel begriffenen Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung. Der Europäische Rat begrüßte ferner das vor kurzem im Rat erzielte Einvernehmen über den Schutz derjungen Arbeitnehmer sowie die Errichtung der Agentur für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Kleine und mittlere Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, und sie sollten aus all den Möglichkeiten, die der Binnenmarkt bietet, stärkeren Nutzen ziehen können. Der Europäische Rat hat es begrüßt, daß seine Leitlinien für Zinsvergütungen zu- gunsten der KMU vom Rat umgesetzt worden sind und daß die Kommission beschlossen hat, für den Zeitraum 1994 bis 1999 einen Betrag in Höhe von 1 Mrd. ECU für eine Gemein- schaftsinitiative bereitzustellen, die die kleinen und mittleren Untemehmen bei der Anpassung an den Binnenmarkt und an die neuen Wettbewerbsbedingungen unterstützen soll. Er hat ferner mit Interesse die jüngste Initiative der Kommission für ein integriertes Programm zugunsten der kleinen und mittleren Untemehmen, einschließlich der Maßnahme zur Vereinfa- chung der Rechtsvorschriften und zur Verringerung des Ver- waltungsaufwands dieser Untemehmen, sowie die Initiative des portugiesischen Premierministers in bezug auf die lokale Dimension des Binnenmarkts und die Initiativen Irlands in den Bereichen soziale Partnerschaft und lokale Entwicklung zur Kenntnis genommen. Nach Auffassung des Europäischen Rates eröffnen lokale Entwicklungsinitiativen beträchtliche Möglichkeiten zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Gefüges der Europäischen Union und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil des im Weißbuch erwähnten neuen Entwicklungsmodells und werden zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt innerhalb der Union beitragen. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission, in dem auf der Tagung des Europäischen Rates in Essen vorzulegenden Bericht über neue potentielle Beschäftigungsreserven eine ausführliche Be- standsaufnahme der verschiedenen gemeinschaftsweiten Maß- nahmen zur Unterstützung der lokalen Entwicklungs- und Beschäftigungsinitiativen, insbesondere der Maßnahmen zu- gunsten von Kleinstuntemehmen und Handwerksbetrieben, vorzunehmen. Dieser Bestandsaufnahme werden Vorschläge beigefügt, die für erforderlich erachtet werden, um die Kohä- renz und die Wirksamkeit jener Maßnahmen zu erhöhen. Was die wissenschaftliche und technologische Forschung be- trifft, so erwartet der Europäische Rat, daß der jüngste Be- schluß über das ehrgeizige Rahmenprogramm 1994 bis 1998, für das beträchtliche Mittel bereitgestellt worden sind, unver- züglich durch die Annahme spezifischer Sektorprogramme ausgefüllt wird. In diesem Zusammenhang kommt dem Infor- mationssektor und der Biotechnologie besondere Bedeutung zu. Der Europäische Rat ersucht ferner den Rat, darauf hin- zuwirken, daß die gemeinschaftlichen und die nationalen For- schungspolitiken systematischer koordiniert werden, und er- sucht die Kommission, alle zweckdienlichen Initiativen zur Förderung einer solchen Koordinierung zu ergreifen. Schließlich äußerte der Europäische Rat seine Erzeugung, daß die Beseitigung unnötiger gesetzlicher und administrativer Auflagen für die Untemehmen und die Vereinfachung der gemeinschaftlichen und der einzelstaatlichen Rechtsvorschrif- ten wichtige Aspekte für eine Verbesserung der Wettbewerbs- fähigkeit der europäischen Wirtschaft sind. Er begrüßt es, daß die Kommission sich weiterhin um die Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft bemüht und bei Vorschlägen für neue Vorschriften eine gründlichere Kosten-Nutzen-Analyse durchführen wird. Die Kommission will ferner die Auswirkungen der bestehenden gemeinschaft- lichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften auf die Be- schäftigungslage und die Wettbewerbsfähigkeit fortlaufend untersuchen lassen. In diesem Zusammenhang begrüßt es der Europäische Rat, daß die Kommission zu ihrer Unterstützung eine Gruppe unabhängiger Persönlichkeiten einsetzen wird, und mißt deren Arbeit große Bedeutung bei. Im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip begrüßt der Rat die Fortschritte, die die Kommission bislang bei ihrem Tätigwerden auf der Grundlage des Berichts vom Dezember 1993 erzielt hat, und nimmt die Zusage der Kommission zur Kenntnis, auf der Tagung in Essen hierüber umfassend Bericht zu erstatten. 3. Transeuropäische Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und Umwelt Der Binnenmarkt wird sämtliche erwarteten positiven Wirkun- gen zum Vorteil der Bürger und Unternehmen nur dann entfalten, wenn er sich auf effiziente transeuropäische Netze in den Bereichen Verkehr und Energie stützen kann. Der Euro- päische Rat äußerte seine Genugtuung über die Arbeit, die die Gruppe unter Leitung von Herrn Christophersen gemäß dem im Dezember 1993 erteilten Mandat bisher geleistet hat. Auf der Grundlage des Berichts der Gruppe hat sich der Europäische Rat auf eine erste vorrangige Liste mit elf größe- ren Verkehrsprojekten geeinigt, die in A n l a g e I wiedergege- ben ist. In bezug auf den Energiesektor hat der Europäische Rat von den in A n l a g e II aufgeführten Projekten Kenntnis genommen und die Christophersen-Gruppe ersucht, ihre Bera- tungen insbesondere mit der Prüfung der Rentabilität dieser Projekte fortzusetzen. Die beteiligten Mitgliedstaaten werden ersucht, alles daranzusetzen, daß alle Verkehrsprojekte, deren Vorbereitung genügend weit vorangeschritten ist, sofort in Angriff genommen werden und daß die anderen Projekte so weit wie möglich durch Beschleunigung der Verwaltungs- und Rechtsetzungsverfahren spätestens im Laufe des Jahres 1996 eingeleitet werden. Der Europäische Rat ersucht die Kommis- sion, in diesem Zusammenhang alle zweckdienlichen Initiati- ven zu ergreifen und gegebenenfalls Projektseminare durch- zuführen, die zur Koordinierung der Tätigkeiten aller beteilig- ten Parteien dienen sollen. Der Europäische Rat mißt den anderen wichtigen Verkehrs- projekten, die in dem Zwischenbericht aufgeführt sind, gleich- falls Bedeutung bei. Der Europäische Rat ersucht die Christophersen-Gruppe, ihre Arbeit zusammen mit den Vertretern der Beitrittsstaaten auf der Grundlage des im Bericht der Gruppe vorgeschlagenen Mandats fortzuführen, dabei die Ausweitung der transeuro- päischen Netze auf Nachbarländer (insbesondere auf Länder Mittel- und Osteuropas sowie des Mittelmeerraums) eingehen- der zu prüfen und einen Schlußbericht für die Tagung des Europäischen Rates in Essen auszuarbeiten. Er fordert die Christophersen-Gruppe ferner auf, die Frage der für den Um- weltbereich relevanten Netze zu prüfen. Hinsichtlich der Finanzierung der Netze bekräftigt der Euro- päische Rat, daß erforderlichenfalls Maßnahmen ergriffen werden, damit vorrangige Projekte nicht auf finanzielle Hin- dernisse stoßen, die ihre Durchführung gefährden würden. Er nahm die Schlußfolgerungen des Rates "Wirtschafts- und Finanzfragen" und die von der Kommission durchgeführten Untersuchungen zur Kenntnis. Dieser Themenkomplex wird in der Christophersen-Gruppe und im Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen" bis zur Tagung des Europäischen Rates wei- tergeprüft, wobei den besonderen Merkmalen der einzelnen Projekte, der führenden Rolle privater Finanzierung und der umsichtigen Verwendung vorhandener Gemeinschaftsmittel Rechnung getragen wird. Der Rat wird in Kenntnis gesetzt, falls sich herausstellt, daß die Verwirklichung bestimmter Projekte aus finanziellen Gründen in Verbindung mit einer unzureichenden Rentabilität, die beispielsweise auf die Investitionsdauer oder auf Umwelt- zwänge zurückzuführen ist, gefährdet ist. Der Rat wird in diesen Fällen zusammen mit der Kommission und der EIB umgehend geeignete Lösungen innerhalb der durch die Finan- zielle Vorausschau gesetzten Grenzen prüfen. 4. Informationsgesellschaft Der Europäische Rat nahm Kenntnis von dem Bericht der Gruppe führender Persönlichkeiten aus der Industrie und aus Wirtschafts- und Benutzerkreisen, die die verschiedenen Aspekte dieser Frage unter dem Vorsitz von Herrn Bange- mann geprüft haben. Der Europäische Rat ist der Auffassung, daß die derzeitige beispiellose technologische Revolution im Informationsbereich weitreichende Möglichkeiten für den wirtschaftlichen Fortschritt, die Beschäftigung und die Le- bensqualität eröffnet, aber gleichzeitig auch eine große Her- ausforderung darstellt. Es ist in erster Linie Sache der Privat- wirtschaft, sich dieser Herausforderung zu stellen, indem sie das, was auf dem Spiele steht, einer Bewertung unterzieht und insbesondere in bezug auf die Finanzierung die erforderlichen Initiativen ergreift. Der Europäische Rat ist wie die Kommis- sion der Ansicht, daß die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaa- ten jedoch eine wichtige Rolle zu spielen haben, indem sie diese Entwicklung durch politische Impulse abstützen, einen klaren und stabilen rechtlichen Rahmen (insbesondere in be- zug auf den Marktzugang, die Kompatibilität zwischen Net- zen, das geistige Eigentum, den Datenschutz und das Urhe- berrecht) schaffen und in Bereichen, die unter ihre Zuständig- keit fallen, beispielgebend vorangehen. Der Europäische Rat stimmte in allgemeiner Hinsicht den von der Gruppe aufge- zeigten Anwendungsbereichen zu (Telearbeit, Fernunterricht, Netze für Universitäten und Forschungszentren, Telematik- dienstleistungen für KMU, Straßenverkehrsmanagement, Luftverkehrskontrolle, Gesundheitsfürsorgenetze, elektroni- sche Ausschreibungen, Netze zwischen Verwaltungen und urbane Datenschnellstraßen). Auch die Bedeutung der sprach- lichen und kulturellen Aspekte der Informationsgesellschaft wurde vom Europäischen Rat hervorgehoben. Der Europäische Rat vertritt nach Kenntnisnahme von den Feststellungen der Bangemann-Gruppe die Auffassung, daß die Bedeutung und Komplexität der durch die neue Informa- tionsgesellschaft aufgeworfenen Fragen die Schaffung einer ständigen Koordinierungseinrichtung rechtfertigen, die sicher- stellen soll, daß die verschiedenen - öffentlichen und priva- ten - Parteien in dieselbe Richtung arbeiten. Für diese Koor- dinierungseinrichtung, die so rasch wie möglich zu schaffen ist, sollte in jedem Mitgliedstaat eine Person benannt werden, die auf Ministerebene für die Koordinierung aller Aspekte dieser Frage (politischer, finanzielle'r und rechtlicher Art) verantwortlich ist, so daß unter anderem auch ein koordiniertes Vorgehen im Rat sichergestellt wird. Die Kommission würde entsprechend vorgehen. Auf Gemeinschaftsebene muß so rasch wie möglich der erfor- derliche rechtliche Rahmen geschaffen werden. Der Europäi- sche Rat ersucht den Rat und das Europäische Parlament, vor Jahresende Maßnahmen in den Bereichen zu ergreifen, die bereits durch bestehende Vorschläge abgedeckt werden. Er ersucht ferner die Kommission, möglichst rasch ein Programm aufzustellen, in dem die übrigen auf Gemeinschaftsebene nötigen Maßnahmen erfaßt sind. Der Europäische Rat wird auf seiner Tagung in Essen eine Bewertung der erzielten Fortschritte vornehmen. 5. Makroökonomische Rahmenbedingungen In bezug auf die wichtigsten wirtschaftlichen Entwicklungen stellt der Europäische Rat in erster Linie fest, daß sich alle Mitgliedstaaten weitgehend an die vom Europäischen Rat im Dezember 1993 festgelegten Leitlinien gehalten haben. Eine rückläufige Inflation, die Rückkehr zu stabilen Wechselkursen und eine einsetzende Verringerung der öffentlichen Defizite schaffen eine solide Grundlage für künftiges Wachstum und begünstigen die Konvergenz der Volkswirtschaften in Rich- tung auf die im Vertrag von Maastricht für die Endstufe der EWU festgelegten Kriterien. Diese Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, um den Rückgang der kurzfristigen Zins- sätze zu konsolidieren und denjüngsten Aufwärtstrend bei den langfristigen Zinssätzen umzukehren; alle diese Maßnahmen sind wesentliche Voraussetzungen für eine Ankurbelung der Investitionstätigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Aus allen diesen Gründen unterstützt der Europäische Rat die Grundzüge der Wirtschaftspolitik, die in dem vom Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen" gemäß Artikel 103 des EG- Vertrags vorgelegten Bericht aufgezeigt sind. Er ersucht den Rat, die Grundzüge im Lichte der Schlußfolgerungen dieser Tagung des Europäischen Rates zur allgemeinen Umsetzung des Weißbuchs fertigzustellen. II. GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK A. Beziehungen zu den Ländern des Mittelmeerraums Der Europäische Rat bekräftigt die Bedeutung, die er den bereits bestehenden engen Bindungen zu seinen Partnern im Mittelmeerraum beimißt, und bestätigt seinen Wunsch, diese weiterzuentwickeln, so daß sich der Mittelmeerraum zu einer Region der Zusammenarbeit entwickeln kann, die Frieden, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand garantiert. Der Europäische Rat begrüßt die Fortschritte bei den gegen- wärtigen Verhandlungen mit Israel über den Abschluß eines neuen Abkommens, das einen umfassenderen Anwendungsbe- reich als die Abkommen von 1975 haben soll und eine engere Beziehung zwischen den Parteien auf der Grundlage der Ge- genseitigkeit und des gemeinsamen Interesses vorsieht. Dieses neue Abkommen sollte seiner Ansicht nach durch ein geson- dertes Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit ergänzt werden. Der Europäische Rat ersucht ferner den Rat und die Kommission, alles zu tun, damit diese beiden Abkommen bis zum Jahresende fertiggestellt werden können. Diese neuen vertraglichen Bindungen werden nach Ansicht des Europäischen Rates durch die Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit, die Israel und die palästinensische Seite ein- bezieht, gestärkt werden. Der Europäische Rat nimmt die Fortschritte bei den Verhand- lungen mit Marokko und Tunesien über neue Partnerschafts- abkommen mit Befriedigung zur Kenntnis. Er ersucht den Rat und die Kommission, alles zu unternehmen, damit die Ver- handlungen bis zum Jahresende abgeschlossen werden. Der Europäische Rat begrüßt ferner die Aufnahme von Son- dierungsgesprächen zwischen der Kommission und den ägyp- tischen Behörden über ein neues Partnerschaftsabkommen. Der Europäische Rat bringt den Wunsch der Europäischen Union zum Ausdruck, die mit den Maschrik-Ländem beste- henden Kooperationsbeziehungen weiterzuentwickeln, wobei die spezifische Lage in den einzelnen Ländern zu berücksichti- gen ist. Der Europäische Rat verfolgt aufmerksam die Lage in Alge- rien. Er verurteilt alle Terroranschläge und Menschenrechts- verletzungen sowohl gegen Algerier als auch gegen Aus- länder. Der Europäische Rat ermutigt Algerien, mit Entschlossenheit den nationalen Dialog und die Strukturreformen fortzusetzen, die für die Liberalisierung der algerischen Wirtschaft und ihre bessere Integration in die Weltwirtschaft unerläßlich sind. Der Europäische Rat nimmt mit Befriedigung den jüngsten Be- schluß des Rates "Wirtschafts- und Finanzfragen" zur Kennt- nis, einen Vorschlag für eine weitere Finanzhilfe in Höhe von 200 Mill. ECU wohlwollend zu prüfen, die allerdings von Algeriens weiterer Durchführung seines IWF-Programms und dem Standpunkt des Kreditgarantiefonds abhängig gemacht wird. Angesichts der besonderen Bedeutung dieser Frage er- sucht der Europäische Rat den Rat "Wirtschafts- und Finanz- fragen", einen entsprechenden Vorschlag der Kommission sehr bald zu prüfen. Der Europäische Rat hofft, daß sich die interne Lage in Algerien verbessert, so daß sich die Beziehungen zu Algerien im Rahmen dieses neuen, auf Partnerschaft gestützten Kon- zepts entwickeln können. Der Europäische Rat betont, daß es für alle Partner im Mittel- meerraum von Nutzen ist, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme, für die im Rahmen der regionalen Zusam- menarbeit besser nach Lösungen gesucht werden kann, ge- meinsam zu erörtern. Der Europäische Rat hat den Rat beauf- tragt, zusammen mit der Kommission die globale Politik der Europäischen Union im Mittelmeerraum sowie mögliche Ini- tiativen zur kurz- und mittelfristigen Intensivierung dieser Politik zu bewerten und dabei die Möglichkeit der Einberu- fung einer Konferenz der Europäischen Union und ihrer Part- ner im Mittelmeerraum zu berücksichtigen. Diese Bewertung soll das Terrain für Beschlüsse des Europäi- schen Rates in Essen vorbereiten. B. Beitrittswillige Länder Der Europäische Rat begrüßt die bedeutenden Fortschritte, die in bezug auf den Antrag Zyperns und Maltas auf Beitritt zur Europäischen Union erzielt wurden, und ist der Ansicht, daß eine wesentliche Phase des Vorbereitungsprozesses als abge- schlossen betrachtet werden kann. Der Europäische Rat ersucht den Rat und die Kommission, alles zu tun, damit die Verhandlungen mit Malta und Zypern über die vierten Finanzprotokolle, mit denen insbesondere die Bemühungen Maltas und Zyperns um bessere Voraussetzun- gen für die Integration in die Europäische Union unterstützt werden sollen, zu einem raschen Abschluß gebracht werden können. Der Europäische Rat stellt fest, daß die nächste Erweiterungs- phase der Union unter diesen Bedingungen Zypern und Malta umfassen wird. Der Europäische Rat verweist auf die einschlägigen Beschlüs- se des Rates vom 4. Oktober 1993, lg. April 1994 und 13. Juni 1994 und bekräftigt erneut, daß jedwede Lösung der Zypern Frage die Souveränität, Unabhängigkeit, territoriale Unver- sehrtheit und Einheit des Landes in Übereinstimmung mit den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen und den Vereinbarungen auf hoher Ebene respektieren muß. Der Europäische Rat begrüßt es, daß die Europa-Abkommen mit Ungarn und Polen nunmehr in Kraft getreten sind und daß bereits die ersten Tagungen des Assoziationsrates auf Minister- ebene mit diesen Ländem stattgefunden haben. Der Europäische Rat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß Ungarn und Polen am 3 1. März bzw. 4. April ihre Anträge auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt haben. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse des Rates, wo- nach die beiden Anträge der Kommission zuzuleiten sind, damit sie ihre Stellungnahmen ausarbeiten kann. In bezug auf die Türkei stellt der Europäische Rat fest, daß der Assoziationsrat EG-Türkei zusammentritt, um insbesondere die Vollendung der im Assoziierungsabkommen von 1964 vorgesehenen Zollunion zu erörtern. C. Friedensprozeß im Nahen Osten Der Europäische Rat begrüßt ausdrücklich das von Israel und der PLO am 4. Mai 1994 in Kairo geschlossene Abkommen, das einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur volltändigen Umsetzung der Grundsatzerklärung darstellt. Er würdigt die Entschlossenheit beider Seiten, einen gerechten, dauerhaften und umfassenden Frieden in der Region herbeizuführen. Der Europäische Rat begrüßt den von Mitgliedstaaten der Europäi- schen Union bereits geleisteten Beitrag zur zeitweiligen inter- nationalen Präsenz in Hebron. Der Europäische Rat sieht erwartungsvoll der Einsetzung der palästinensischen Selbstverwaltung im Gazastreifen und in Jericho entgegen, deren Befugnisse möglichst rasch auf den Rest der besetzten Gebiete ausgedehnt werden sollten. Unter Hinweis auf die vom Rat am 19. April verabschiedete gemein- same Aktion zur Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten begrüßt der Europäische Rat die Schaffung einer palästinensischen Polizei und bekräftigt den Willen der Union, auch weiterhin Hilfe zu leisten, damit der Friedensprozeß zu einem erfolgreichen Abschluß gebracht wird. D. Mittel- und Osteuropa Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom Juni 1993 in Kopenhagen beschlossen, daß die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas Mitglieder der Europäischen Union werden können, sofern sie dies wünschen und sobald sie in der Lage sind, die entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen. Die Europa-Abkommen und die in Kopenhagen gefaßten Beschlüsse bilden die Grundlage für den Ausbau der Bezie- hungen und für die Schaffung des Rahmens, innerhalb dessen diese Voraussetzungen erfüllt werden können. Die weitere Durchführung dieser Abkommen und Beschlüsse ist eine we- sentliche Voraussetzung für den Beitritt: nunmehr gilt es, in diesem Kontext sämtliche Möglichkeiten im Hinblick auf die Vorbereitung des Beitritts zu nutzen. Der Europäische Rat verweist auf die Bedeutung der Beschlüsse des Rates vom 7. März 1994 über den politischen Dialog, deren uneinge- schränkte und effektive Durchführung Vorrang haben muß. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, so bald wie möglich konkrete Vorschläge für die weitere Durchführung der Europa-Abkommen und der vom Europäischen Rat in Kopenhagen gefaßten Beschlüsse zu unterbreiten. Der Euro- päische Rat ersucht ferner den Vorsitz und die Kommission, ihm auf seiner nächsten Tagung über die auf dieser Grundlage erzielten Fortschritte, über den Annäherungsprozeß seit der Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen sowie über die im Hinblick auf die Vorbereitung des Beitritts zu verfolgende Strategie Bericht zu erstatten. Dies wird durch die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehun- gen im Rahmen des Stabilitätspaktes begünstigt werden. Die institutionellen Voraussetzungen für ein reibungsloses Funktionieren der Union müssen auf der Regierungskonferenz im Jahre 1996 geschaffen werden, die zu diesem Zweck vor Aufnahme der Beitrittsverhandlungen stattfinden muß. Die Union und ihre Mitgliedstaaten werden weiterhin Kon- takte zu Slowenien unterhalten, um die bestmöglichen Voraus- setzungen für eine verstärkte Zusammenarbeit mit diesem Land zu schaffen. Der Rat wird einstweilen die Prüfung des Entwurfs eines Verhandlungsmandats für ein Europa-Abkom- men fortsetzen. Der Europäische Rat begrüßt es, daß sich die Verhandlungen mit den baltischen Staaten über die Schaffung von Freihan- delszonen dem Abschluß nähern, und bekräftigt, daß die Union weiterhin das Ziel verfolgt, mit diesen Ländern Europa- Abkommen zu schließen, die ihnen den Weg zu einem späte- ren Beitritt ebnen werden. Der Europäische Rat erwartet, daß Rußland den Abzug seiner Truppen aus Lettland und Estland im Einklang mit seinen früheren Zusagen bis zum 31. August 1994 abschließen wird. Der Europäische Rat mißt der Schaffung eines Rechtsrahmens in den baltischen Staaten, der unter anderem mit den Empfeh- lungen des Hohen Kommissars der KSZE und des Europarates im Einklang stehen sollte, große Bedeutung bei. Er hat mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, daß das lettische Parla- ment ein mit diesen Empfehlungen nicht zu vereinbarendes Staatsbürgerschaftsgesetz verabschiedet hat, und hofft, daß der Gesetzesentwurf nochmals überdacht wird. E. Stabilitätspakt Der Europäische Rat begrüßt es, daß auf der Pariser Eröff- nungskonferenz die Schlußdokumente angenommen worden sind, mit denen der Prozeß, der zum Abschluß eines Stabili- tätspaktes in Europa führen soll, in Gang gesetzt wird. Der Europäische Rat ruft die betroffenen Länder auf, die von ihnen auf der Eröffnungskonferenz eingegangenen Verpflich- tungen nun in vollem Umfang umzusetzen, und sieht der baldigen Einberufung der Gespräche am runden Tisch erwar- tungsvoll entgegen. Die Europäische Union bekräftigt ihrer- seits die Bereitschaft, ihr wirtschaftliches und finanzielles Instrumentarium als Beitrag zum Erfolg dieses Unterfangens einzusetzen. F. Ruanda Der Europäische Rat gibt seinem Entsetzen über den Völker- mord in Ruanda Ausdruck. Die Verantwortlichen sollten vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Der Europäische Rat fordert alle Konfliktparteien dringend auf, dem blindwüti- gen Töten von Zivilisten ein Ende zu setzen und zu Gesprä- chen über Frieden und Sicherheit für alle auf der Grundlage des Arusha-Abkommens an den Verhandlungstisch zurück- zukehren. Er begrüßt es insbesondere, daß der Sicherheitsrat die Resolu- tion 929 verabschiedet hat, in der er bis zur Ankunft des verstärkten UNAMIR-Kontingents eine befristete Operation zum Schutz von Vertriebenen, Flüchtlingen und gefährdeten Zivilisten in Ruanda genehmigt. Der Europäische Rat begrüßt den Beschluß der Westeuropäischen Union vom 21. Juni 1994, die Bemühungen ihrer Mitgliedstaaten, die sich bereit erklärt haben, zu dieser Operation beizutragen, durch die Koordinie- rung ihrer Beiträge zu unterstützen. Der Europäische Rat würdigt den Einsatz der afrikanischen Länder, die eine so große Zahl von Flüchtlingen aufgenommen haben und zur politischen Lösung dieses Konflikts beitragen. Die Europäische Union wird ihrerseits die humanitäre Hilfe fortsetzen und aufstocken. G. Südliches Afrika Der Europäische Rat würdigt ganz besonders die Art und Weise, in der sich Südafrika durch Mäßigung und nationale Aussöhnung entschlossen dem Übergang zur Demokratie ver- pflichtet hat. Er begrüßt den Beginn der Wiedereingliederung dieses Landes in seine Region und in die weltweite Völkerge- meinschaft und gibt auch die Zusage, die Regierung dieses neuen Südafrika bei ihren Bemühungen, den Bedürfnissen und berechtigten Erwartungen aller von ihr nunmehr vertretenen Bürger gerecht zu werden, zu unterstützen. Der Europäische Rat bestätigt seine Absicht, zwischen der Europäischen Union und Südafrika vertragliche Beziehungen herzustellen, um die wirtschaftliche Entwicklung, die Han- delsbeziehungen und den politischen Dialog mit Südafrika zu fördern. Der Europäische Rat wird auch die politische Stabilisierung und die wirtschaftliche Entwicklung im südlichen Afrika ins- gesamt unterstützen. In diesem Zusammenhang erinnert der Europäische Rat an den Beschluß, am 5. und 6. September 1994 in Berlin zusammen mit den Mitgliedstaaten der SADC und Südafrika eine Ministerkonferenz abzuhalten. Der Europäische Rat begrüßt die erheblichen Fortschritte beim Friedensprozeß in Mosambik, die es unter anderem ermöglicht haben, für den 27. und 28. Oktober 1994 allgemeine Wahlen anzuberaumen. Er ersucht den Rat, weitere Möglichkeiten zur Förderung des Friedensprozesses, insbesondere hinsicht- lich der Unterstützung bei der Durchführung von Wahlen, zu prüfen. Der Europäische Rat appelliert sowohl an die Regierung Mosambiks als auch an die RENAMO, ihre Zusagen bezüglich des Prozesses der nationalen Aussöhnung einzuhalten. H. Beziehungen zu den AKP-Staaten Der Europäische Rat bekräftigt, daß er sich der Zusammen- arbeit mit den Ländem in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, die sich Herausforderungen nie dagewese- nen Ausmaßes gegenübersehen, weiterhin verpflichtet fühlt. Er sagt zu, ihnen bei ihren Bemühungen um wirtschaftliche und politische Reformen zur Seite zu stehen. Die Halbzeit- überprüfung des Abkommens von Lome IV, die bis zum 1. März 1995 zur Revision einiger Bestimmungen des Abkom- mens und zur Erstellung des nächsten Finanzprotokolls führen soll, muß der Anlaß sein, das Engagement der Europäischen Union gegenüber den AKP-Staaten zu bekräftigen. 1. Ukraine Der Europäische Rat begrüßt die Unterzeichnung des Partner- schafts- und Kooperationsabkommens mit der Ukraine, das dazu beitragen wird, den Weg zur Entwicklung umfassender und nutzbringender Kooperationsbeziehungen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union zu ebnen. Der Europäische Rat bekräftigt sein Eintreten für die Unab- hängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine, für die Konsolidierung der demokratischen Institutio- nen und für die Vollendung der marktorientierten Wirt- schaftsreformen. Der Europäische Rat betont in diesem Zu- sammenhang, daß ein Erfolg weitgehend von der unveränder- ten Entschlossenheit und Fähigkeit der ukrainischen Behörden abhängen wird, den Prozeß wirtschaftlicher und politischer Reformen voranzutreiben. Die Europäische Union begrüßt die von der Ukraine bereits unternommenen Schritte in Richtung auf eine uneingeschränk- te Durchführung der Abrüstungsübereinkünfte im nuklearen und konventionellen Bereich und appelliert an die Ukraine, den Nichtverbreitungsvertrag bald als Nichtkernwaffenstaat zu ratifizieren. Der Europäische Rat fordert den Rat auf, die Formulierung einer Gesamtpolitik gegenüber der Ukraine fortzusetzen. Bei der Ausarbeitung einer solchen Politik, die die gesamte Palette der im Rahmen des Vertrags über die Europäische Union verfügbaren Instrumente, einschließlich etwaiger gemeinsa- mer Maßnahmen, nutzt, sollte der Rat die nachstehenden allgemeinen Leitlinien befolgen: - nachhaltige Unterstützung für die Konsolidierung demokra- tischer Institutionen, die Achtung der Menschenrechte und die Vollendung der marktorientierten Wirtschaftsreformen; - Förderung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen der Ukraine und ihren Nachbarstaaten; - Zusammenarbeit mit der Ukraine in multilateralen Gremien zur Förderung regionaler und internationaler Stabilität und zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten; - Unterstützung für die vollständige Durchführung von Abrü- stungsübereinkünften im nuklearen und im konventionellen Bereich; - Annahme international akzeptierter Normen nuklearer Si- cherheit durch die Ukraine im Rahmen einer Gesamtener- giepolitik. Der Europäische Rat äußert seine Besorgnis im Zusammen- hang mit der globalen Frage der nuklearen Sicherheit in der Ukraine. Der Europäische Rat empfiehlt im besonderen, daß das Kernkraftwerk von Tschernobyl möglichst bald endgültig stillgelegt wird. Diese Stillegung sollte durch eine kombinierte Durchführung folgender Maßnahmen vorgenommen werden: - sofortige und endgültige Schließung der Reaktoren 1 und 2 von Tschemobyl sowie möglichst baldige Schließung des Reaktors 3 und als Kompensation hierfür Fertigstellung der im Bau befindlichen Reaktoren von Saporoshje, Rovno und Chmelnitosky sowie Anpassung an adäquate Sicher- heitsnormen; - sofortige strukturelle Reform des Energiesektors in der Ukraine, einschließlich einer effektiven Tarifierungs- und Preispolitik, und Maßnahmen zur Förderung von Energie- einsparungen sowie Entwicklung alternativer Energiequel- len; - sofortige und entschlossene Anstrengungen zur Verschär- fung und Nachbesserung der Bau- und Betriebsnormen zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit mit dem Ziel, einen Standard zu erreichen, der den in der Europäischen Union geltenden Normen entspricht. Die Verwirklichung dieses Ziels sollte durch unabhängige Inspektoren über- wacht werden; - Ratifizierung des Wiener Übereinkommens über die Haf- tung auf dem Gebiet der Kernenergie. Die Europäische Union wünscht, mit der Ukraine ein Abkom- men über dieses Maßnahmenbündel im Bereich der nuklearen Sicherheit zu schließen, und ist bereit, substantielle Hilfe im Rahmen eines umfassenden Plans bereitzustellen, der mit ihren Partnern auf dem bevorstehenden G7-Gipfel zu erörtern sein wird. Dieser Plan wird auch finanzielle Bemühungen der Völkergemeinschaft, einschließlich der internationalen Fi- nanzierungsinstitutionen, beinhalten. Die Europäische Union ist ihrerseits bereit, 400 Mill. ECU in Form von EURATOM- Anleihen und darüber hinaus 100 Mill. ECU über einen Drei- jahreszeitraum im Rahmen des TACIS-Programms für diesen Plan bereitzustellen. Schließlich bringt die Europäische Union nachdrücklich ihre Hoffnung zum Ausdruck, daß sich der nächste G7-Gipfel in Neapel darauf einigen wird, der Ukraine vorzuschlagen, ge- meinsame Anstrengungen zur Stärkung des Reformprozesses insbesondere im Bereich der nuklearen Sicherheit zu unter- nehmen. J. Nordkorea Der Europäische Rat ist tief besorgt darüber, daß die Demo- kratische Volksrepublik Korea die IAEO-Inspektoren sehr wichtige Inspektionstätigkeiten nicht zum Abschluß bringen ließ und es damit unmöglich gemacht hat, zu ermitteln, ob Plutonium für andere als friedliche Zwecke abgezweigt wurde. Die Demokratische Volksrepublik Korea verstößt durch ihre fortgesetzte Mißachtung des zwischen ihr und der IAEO geschlossenen Sicherungsabkommens gegen ihre völkerrecht- lichen Verpflichtungen. Der Europäische Rat betrachtet die Verbreitung von Kernwaf- fen als eine ernste Bedrohung des Weltfriedens und der inter- nationalen Sicherheit und erinnert daran, daß er sich schon seit langem den Zielen des Nichtverbreitungsvertrags verpflichtet fühlt. Der Europäische Rat fordert die Demokratische Volksre- publik Korea erneut auf, ihre internationalen Verpflichtungen anzuerkennen und zu erfüllen, und bekräftigt, daß die Aussich- ten auf bessere gegenseitige Beziehungen erheblich gefördert würden, wenn die Besorgnis über die nuklearen Tätigkeiten dieses Landes verringert werden könnte. Er hofft, daß die laufenden Kontakte mit Nordkorea rasch zu einer zufrieden- stellenden Lösung führen. K. Lateinamerika Der Europäische Rat bekräftigt, daß er seinen Beziehungen zu den lateinamerikanischen Ländern und ihren regionalen Zu- sammenschlüssen große Bedeutung beimißt. Er äußert seine Genugtuung über die Fortschritte, die in bezug auf Demokratie und Achtung der Menschenrechte, Frieden und Abrüstung sowie Wirtschaftsreformen und regionale Integration erzielt worden sind. In diesem Zusammenhang begrüßt der Europäische Rat den Beitritt Mexikos zur OECD und verleiht dem Wunsch Aus- druck, seine politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu diesem Land auszubauen. Er bestätigt ferner, daß die Euro- päische Union beabsichtigt, ihre Beziehungen zu Mercosur auszubauen. Der Europäische Rat fordert den Ministerrat und die Kommission auf, diese Fragen weiter zu verfolgen. L. Leitlinien für eine gemeinsame Aktion zur Vorbereitung der für 1995 geplanten Konferenz der Vertragsparteien des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen Der Europäische Rat erinnert an sein in seiner Dubliner Er- klärung von 1990 zum Ausdruck gebrachtes nachdrückliches und vorbehaltloses Eintreten für das Ziel der Nichtverbreitung von Kernwaffen, an den ihm 1992 in Lissabon unterbreiteten Bericht über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie an den ihm 1992 in Edinburgh vorgelegten Bericht über die Entwicklung der gemeinsamen Außen- und Sicherheits- politik in Sicherheitsfragen und kommt überein, zur Vorberei- tung der für 1995 vorgesehenen Konferenz der Vertragspar- teien des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) eine gemeinsame Aktion zu beschließen. Die gemeinsame Aktion sollte auf der Grundlage folgender Leitlinien vorbereitet werden: - Grundlage für die gemeinsame Aktion ist der Konsens unter den Partnern, daß der NVV unbegrenzt und bedingungslos verlängert werden sollte. - Es müssen gemeinsame Anstrengungen untemommen werden, um die Vertragsparteien des NVV, die diese Über- zeugung vielleicht nicht teilen, für diese Zielsetzung zu gewinnen. - Das Ziel der Universalität des NVV macht gemeinsame Anstrengungen erforderlich, um die Staaten, die noch nicht Vertragsparteien sind, zu einem Beitritt nach Möglichkeit vor 1995 zu bewegen sowie die beitrittswilligen Staaten bei der Beschleunigung ihres Beitritts zu unterstützen. - Zur Verbesserung der Aussichten für einen erfolgreichen Abschluß der NVV-Konferenz 1995 müssen Demarchen untemommen werden, um - die Teilnahme an den noch bevorstehenden zwei Sitzun- gen des Vorbereitungsausschusses in Genf und New York sowie an der Konferenz 1995 selbst zu fördern, - dem Konsens hinsichtlich des Ziels einer unbegrenzten und bedingungslosen Verlängerung des NVV eine brei- tere Grundlage zu verschaffen. M. Ehemaliges Jugoslawien Der Europäische Rat ist tief besorgt über das Andauern des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien und vor allem in Bos- nien und Herzegowina. Am 13. Mai hat die Europäische Union zusammen mit Ruß- land und den Vereinigten Staaten in Genf ihrer Entschlossen- heit Ausdruck gegeben, zusammenzuarbeiten, damit der bos- nische Konflikt bald und dauerhaft auf dem Verhandlungswe- ge beigelegt wird. Die Arbeit der Kontaktgruppe befindet sich nun in einer entscheidenden Phase. Der Europäische Rat äußert die Erwartung, daß die beteiligten Parteien den erfor- derlichen politischen Willen zeigen, um so rasch wie möglich eine Beilegung des Konflikts zu erreichen. Der Europäische Rat fordert die bosnischen Parteien dringend auf, auf dem Waffenstillstandsabkommen vom 8. Juni 1994 aufzubauen. Dies ist jedoch nur ein erster Schritt hin zu einer vollständigen Einstellung der Feindseligkeiten, die unabding- bar ist, damit Verhandlungsfortschritte erzielt werden können. Der Europäische Rat tritt für eine Lösung ein, nach der Bosnien und Herzegowina innerhalb ihrer international aner- kannten Grenzen als eine Union bestehenbleiben und bei der zugleich verfassungsmäßige Regelungen vorgesehen werden, mit denen das Verhältnis zwischen der bosnisch-kroatischen Gebietseinheit und der Gebietseinheit der bosnischen Serben auf der Grundlage einer Gebietsvereinbarung so festgelegt wird, daß der bosnisch-kroatischen Seite 51 Prozent und den bosnischen Serben 49 Prozent des Gebietes zugeteilt werden. Der Europäische Rat begrüßt die Fortschritte, die bei der Aussöhnung zwischen Bosniern und bosnischen Kroaten auf der Grundlage der Vereinbarungen zur Schaffung einer bos- nisch-kroatischen Föderation gemacht wurden. Die Europäi- sche Union ist auf das Ersuchen eingegangen, für einen Zeit- raum von bis zu zwei Jahren die Verwaltung von Mostar zu übernehmen. Der Europäische Rat begrüßt die Bereitschaft der WEU, durch ein Polizeikontingent zu dieser Verwaltung bei- zutragen. Der Europäische Rat appelliert an die betroffenen Parteien, die Vereinbarung zu billigen und damit den Weg für die Unterzeichnung unverzüglich frei zu machen. Die rasche Einrichtung der EU-Verwaltung ist ein wichtiger Schritt in Richtung auf die Stabilisierung der Lage in Bosnien. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Europäische Rat, daß die Euro- päische Union bereit ist, zum Prozeß der Normalisierung des Lebens, der Rückkehr der Flüchtlinge und des Wiederaufbaus in Bosnien-Herzegowina im Rahmen der Bemühungen der Völkergemeinschaft beizutragen. Der Europäische Rat bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, daß die Zusammenkunft zwischen der kroatischen Regierung und den Krajina-Serben in Plitvice abgesagt wurde. Der Rat fordert zu einer baldigen Wiederaufnahme der Ge- spräche auf und appelliert an die Serben, die erforderliche Flexibilität zu zeigen, damit in den Schutzzonen der Vereinten Nationen eine Lösung gemäß dem Aktionsplan der Europäi- schen Union herbeigeführt werden kann. III. ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH JUSTIZ UND INNERES 1. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Der Europäische Rat verurteilt die anhaltenden Manifestatio- nen von Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und bekräftigt seine Entschlossenheit, diese Erscheinungen ver- stärkt zu bekämpfen. Er begrüßt die deutsch-französische Initiative gegen Rassis- mus und Fremdenfeindlichkeit, in der insbesondere folgendes vorgeschlagen wird: - Einsetzung einer Beratenden Kommission, die sich aus herausragenden Persönlichkeiten zusammensetzt, deren Aufgabe es ist, Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen und den verschiedenen gesell- schaftlichen Gruppen zu Förderung von Toleranz und Ver- ständnis gegenüber Ausländern abzugeben; - Entwicklung einer umfassenden Strategie auf Unionsebene zur Bekämpfung rassistischer und fremdenfeindlicher Ge- walthandlungen; - Einführung von Ausbildungsmaßnahmen für Bedienstete in denjenigen Abteilungen der nationalen Verwaltungen, die mit diesen Phänomenen besonders befaßt sind. Der Europäische Rat ersucht den Rat "Allgemeine Angele- genheiten", Aufgabe, Zusammensetzung und Status der in der deutsch-französischen Initiative vorgeschlagenen Beratenden Kommission zu prüfen und dem Europäischen Rat in Essen über die Zwischenergebnisse der Arbeit dieser Kommission Bericht zu erstatten. Er ersucht die Minister für Justiz und Inneres, auf der nächsten Tagung des Europäischen Rates in Essen über ihre Arbeit Bericht zu erstatten. Er fordert ferner dazu auf, die laufenden diesbezüglichen Arbeiten in den Raten "Bildung" und "Sozialfragen" im Lichte der deutsch-französi- schen Initiative zu beschleunigen. Schließlich hat der Europäische Rat einen detaillierten Zeit- und Arbeitsplan gebilligt, damit bis Ende Juni 1995 vom Europäischen Rat eine Gesamtstrategie der Union (vgl. An - l a g e III) verabschiedet werden kann. 2. Durchführung des vorrangigen Plans Der Europäische Rat äußert sich befriedigt über die Fortschrit- te bei der Durchführung seines vorrangigen Aktionsplans, der im Dezember 1993 in Brüssel ausgearbeitet worden ist, sowie über die Tatsache, daß die Kommission ein neues Drogenpro- gramm vorgelegt hat, das einen wichtigen neuen Rahmen für die Suchtprävention, die Bekämpfung des illegalen Drogen- handels und Maßnahmen auf internationaler Ebene darstellt. Er erwartet, daß diese Arbeiten beschleunigt werden, damit der Europäische Rat auf seiner Tagung in Essen feststellen kann, daß in allen Bereichen des Aktionsplans (EUROPOL, globale Drogenbekämpfungsstrategie, gemeinsame Visumli- ste, justitielle Zusammenarbeit, Asyl, Koordinierung mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik) konkrete Maß- nahmen ergriffen worden sind. Der Rat betonte generell die Bedeutung der Arbeiten im Rahmen der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres zur Bewältigung der durch das organisierte Verbre- chen (einschließlich der Terrorismus) und Drogen verursach- ten Gefahren. Er forderte den Rat "Justiz und Inneres" auf, die Ausarbeitung des Übereinkommens zur Gründung von Euro- pol bis Anfang Oktober abzuschließen, und war sich darin einig, daß als nächste Priorität der Aufgabenbereich von Euro- pol auf das organisierte Verbrechen ausgedehnt werden sollte. Der Europäische Rat ersuchte den deutschen Vorsitz, mit den mittel- und osteuropäischen Staaten eine Konferenz über Dro- gen und organisiertes Verbrechen zu veranstalten. Der Europä- ische Rat ersuchte den Rat "Justiz und Inneres", eine Einigung über die Behandlung der strafrechtlichen Aspekte von Betrü- gereien herbeizuführen und ihm auf seiner Tagung im Dezem- ber in Essen Bericht zu erstatten. Bei der Ausarbeitung der verschiedenen Rechtsakte zur Schaf- fung computergestützter Systeme muß dem Datenschutz, ins- besondere folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden: Recht der Betroffenen auf Zugang zu dem System, Individualbeschwerderecht und Einrichtung einer ge- meinsamen Aufsichtsstelle. Der Europäische Rat ersucht die zuständigen Gremien, diesen Fragen weiterhin Vorrang ein- zuräumen, und hofft, auf seiner Tagung im Dezember 1994 einen Zwischenbericht zu erhalten. IV. VORBEREITUNG DER REGIERUNGSKONFERENZ 1996 Der Europäische Rat setzt entsprechend der Vereinbarung von Ioannina eine RefIexionsgruppe zur Vorbereitung der Regie- rungskonferenz 1996 ein, die sich aus Vertretern der Außen- minister der Mitgliedstaaten und des Präsidenten der Kommis- sion zusammensetzt. Eine von der spanischen Regierung be- nannte Persönlichkeit wird den Vorsitz der Gruppe führen, die ihre Arbeit im Juni 1995 aufnehmen wird. Zwei Vertreter des Europäischen Parlaments werden ebenfalls an den Beratungen der Reflexionsgruppe teilnehmen. Ferner führt die Reflexions- gruppe einen Gedankenaustausch mit den anderen Organen und Institutionen der Europäischen Union. Die Organe werden ersucht, vor Beginn der Arbeiten der Reflexionsgruppe Berichte über das Funktionieren des Ver- trags über die Europäische Union zu erstellen, die dann in die Beratungen der Reflexionsgruppe einfließen werden. Die Reflexionsgruppe wird Gedanken in bezug auf die Be- stimmungen des Vertrags über die Europäische Union, für die eine Überprüfung vorgesehen ist, prüfen und weiterentwickeln und sonstige mögliche Verbesserungen im Geiste der Demo- kratie und Offenheit auf der Grundlage der in den Berichten enthaltenen Bewertung der Durchführung des Vertrags unter- suchen und ausarbeiten. Ferner wird sie im Hinblick auf die künftige Erweiterung der Union Optionen für die institutionel- len Fragen ausarbeiten, die in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel und der Vereinbarung von loannina genannt sind (Stimmengewichtung, Schwelle für Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit, Anzahl der Kommis- sionsmitglieder sowie sonstige Maßnahmen, die als erforder- lich erachtet werden, um die Arbeit der Institutionen zu er- leichtern und deren effizientes Funktionieren im Hinblick auf die Erweiterung zu gewährleisten). Der Generalsekretär des Rates wird die erforderlichen Vorkeh- rungen für die Wahrnehmung der Sekretariatsaufgaben der Reflexionsgruppe im Einvernehmen mit deren Vorsitzenden treffen. Die Reflexionsgruppe wird rechtzeitig vor der Tagung des Europäischen Rates Ende 1995 Bericht erstatten. Das im Vertrag vorgesehene Überprüfungsverfahren gilt für die näch- ste Stufe. Der Europäische Rat hat zur Kenntnis genommen, daß der deutsche Vorsitz beabsichtigt, in bilateralen Kontakten mit den Delegationen einen Beschluß über die Ernennung des künfti- gen Präsidenten der Kommission vorzubereiten, der auf einer Sondertagung des Europäischen Rates am 15. Juli in Brüssel ergehen soll.
Vorhaben Beteiligte Lände,r - Hochgeschwindigkeitszug/Kombinierter Verkehr Nord-Süd I/A/D Brennerachse Verona-München-Nürnberg- Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin - Hochgeschwindigkeitszug (Paris-)Brüssel-Köln- Amsterdam-London Folgende Teilabschnitte: Belgien: Grenze F/B-Brüssel-Lüttich-Grenze B/D B Brüssel-Grenze B/NL Vereinigtes Königreich: London-Ärmelkanaltunnel UK Niederlande: Grenze B/NL-Rotterdam-Amsterdam NL Deutschland: (Aachen-)') Köln-Rhein/Main D - Hochgeschwindigkeitszug Süd Madrid-Barcelona-Perpignan-Montpellier E/F Madrid-Vitoria-Dax E/F - Hochgeschwindigkeitszug Ost Folgende Teilabschnitte l): Paris-Metz-Straßburg-Appenweier-Karlsruhe F mit Anbindungen an Metz-Saarbrücken- Mannheim F/D und Metz-Luxemburg, F/L ----------- 1) Im Bau. Wird bereits auf Gemeinschaftsebene unterstützt. 2) Erweiterung Frankfurt ist bereits im Bau. Weiterführung nach Berlin noch nicht ausgereift. - Betuwe-Strecke: Kombinierter Verkehr/ Konventionelle Bahnstrecke NL/D Rotterdam-Grenze NLAD-(Rhein/Ruhr) 1) - Hochgeschwindigkeitszug/Kombinierter Verkehr Frankreich-Italien Lyon-Turin F/I - Autobahn Patras-griechisch-bulgarische Grenze GR gemeinsam mit West-Ost-Autobahn: Via Egnatia Igoumenitsa-Thessaloniki-Alexandroupolis- Ormenio/Kipi - Autobahn Lissabon-Valladolid P/E - Eisenbahnverbindung Cork-Dublin-Belfast- Larne-Stranraer IRL/UK - Flughafen Malpensa (Mailand) I - Feste Verbindung Oresund (Schiene/Straße) zwischen Dänemark und Schweden DK/S einschließlich Zufahrtsstrecken
Frankreich - Italien: Elektrizitätsverbund Italien - Griechenland: Elektiizitätsverbund (Kabel) Dänemark: Ost-West-Elektrizitätsverbund (Kabel) (kommt nicht für eine Förderung aus den Strukturfonds in Betracht) Portugal: Erdgasnetz Griechenland: Erdgasnetz Spanien - Portugal- Erdgasverbundl) Spanien - Portugal: Elektrizitätsverbund Algerien - Marokko - Europäische Union: Gaspipeline Rußland - Belarus - Polen - Europäische Union: Gaspipeline 4)
Zeitplan und Arbeitsprogramm (....) ---------- 3) Einschließlich Einführung von Erdgas in den Regionen Extremadura und Galicien in Spanien. 4) Dieses Projekt sollte gleichfalls zitiert und geprüft werden, obschon es noch nicht so ausgereift ist wie die anderen vier Gasprojekte.
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