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Schlußfolgerungen des Vorsitzes Einführung Der Europäische Rat begrüßte das Ergebnis des dänischen Referendums und die Aussicht auf einen raschen Abschluß der Verfahren zur Ratifikation des Vertrags von Maastricht in allen Mitgliedstaaten. Er ist der festen Überzeugung, daß mit diesem wichtigen Schritt eine längere Zeit der Ungewißheit über den weiteren Kurs der Gemeinschaft zu Ende geht und daß sich die Union nunmehr mit neuer Kraft und Entschlos- senheit den zahlreichen inneren und äußeren Herausforderun- gen stellen kann, indem sie die Möglichkeiten, die der neue Vertrag bietet, in vollem Umfang nutzt. Die vom Europäi- schen Rat in Birmingham und Edinburgh aufgestellten Grund- sätze in bezug auf Demokratie, Subsidiarität und Offenheit werden als Richtschnur für die Durchführung des neuen Ver- trags dienen, um so die Gemeinschaft den Bürgern näherzu- bringen. Besondere Aufmerksamkeit widmete der Europäische Rat auf seiner Kopenhagener Tagung zum einen den Maßnahmen, mit denen die wirtschaftlichen und sozialen Probleme in der Ge- meinschaft, insbesondere die viel zu hohe Arbeitslosigkeit, angegangen werden sollen, und zum anderen dem breit- gefächerten Themenbereich Frieden und Sicherheit in Europa. Er räumt ein, daß die Gemeinschaft nur dann weiterhin mit einer Unterstützung der Öffentlichkeit für den Aufbau Europas rechnen kann, wenn sie den Beweis er- bringt, daß sie zur Sicherheit und zum Wohlergehen aller Bürger beiträgt. Die Mitglieder des Europäischen Rates hatten einen Mei- nungsaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Par- laments. Die Erörterungen fanden vor dem Hintergrund der größeren politischen und legislativen Rolle statt, die dem Europäischen Parlament im Rahmen des Vertrags von Maas- tricht zukommen wird. Der Europäische Rat hob hervor, daß es wichtig ist diese Bestimmungen unter voller Währung des vom Vertrag von Maastricht geschaffenen institutionellen Gleichgewichts bestmöglich zu nutzen. Er betonte zugleich, daß die nationalen Parlamente enger in die Arbeit der Gemein- schaft einbezogen werden müssen. Er begrüßte die zunehmen- den Kontakte zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament. 1. Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitslosigkeit Der Europäische Rat ist zutiefst besorgt über die derzeitige Arbeitslosigkeit und die schwerwiegenden Gefahren, die mit einer Entwicklung verbunden sind, die immer mehr Menschen in der Gemeinschaft auf Dauer vom Arbeitsmarkt abkoppelt. Der Europäische Rat versicherte, daß die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten entschlossen sind, durch eine klare Stra- tegie, die sowohl kurz- als auch mittel- und langfristige Maß- nahmen umfaßt, das Vertrauen wiederherzustellen und erneut für ein nachhaltiges Wachstum zu sorgen, die Wettbewerbs- fähigkeit der europäischen Industrie zu verstärken und die Arbeitslosigkeit zu verringern. Kurzfristige Maßnahmen Der Europäische Rat ist übereingekommen, daß einem ab- gestimmten wirtschaftlichen Vorgehen auf der Grundlage der Prinzipien des "Aktionsplans der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft zur Förderung des Wachstums und zur Be- kämpfung der Arbeitslosigkeit", den der Europäische Rat auf seiner Tagung in Edinburgh aufgestellt hat, auch weiter- hin höchste Priorität einzuräumen ist. Er begrüßte das erste Paket nationaler und gemeinschaftlicher Maßnahmen, das der Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen" auf seiner Tagung vom 19. April 1993 beschlossen hat, und nahm mit Genug- tuung zur Kenntnis, daß einige Mitgliedstaaten seither neue zusätzliche Maßnahmen mit derselben Zielsetzung durch- geführt haben. Die Förderung von Investitionen ist von ausschlaggebender Bedeutung. Der Europäische Rat ist sich darin einig, daß die Mitgliedstaa- ten auf einzelstaatlicher Ebene diesem Ziel bei der Aufstellung ihrer nationalen Haushaltspläne für 1994 besondere Bedeu- tung beimessen sollten. In der derzeitigen konjunkturellen Phase in Europa ist es von besonderer Bedeutung, öffentliche Investitionen, insbesondere im Bereich der Infrastrukturen, des Umweltschutzes und der Stadterneuerung, früher als ge- plant vorzunehmen und private Investitionen (unter besonde- rer Beachtung der kleinen und mittleren Unternehmen und des Wohnungsbaus) zu fördern. Geringere arbeitsbezogene Steuern würden jedoch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie fördern. In diesem Zusammenhang sollte auch finanzpolitische Maßnahmen geprüft werden, mit denen der Verbrauch knapper Energieressourcen gesenkt werden könnte. Wenn auch weitergehende einzelstaatliche Maßnahmen davon abhängen, wieviel Handlungsspielraum die einzelnen Mit- gliedstaaten haben, so sollte doch dem Multiplikatoreffekt des Binnenmarktes, der die einzelstaatlichen Maßnahmen zur Konjunkturbelebung verstärkt, sowie den positiven Auswir- kungen einer Steigerung des Wachstums auf die einzelstaat- lichen Haushaltspläne, in vollem Umfang Rechnung getragen werden. Auf Gemeinschaftsebene ersuchte der Europäische Rat die EIB, in Zusammenarbeit mit der Kommission die in Edin- burgh vereinbarte befristete Fazilität von 5 Mrd. ECU um 3 Mrd. ECU aufzustocken und ihre Laufzeit über 1994 hinaus zu verlängern; 2 Mrd. ECU wären für die transeuropäischen Netze bestimmt, und 1 Mrd. ECU würde zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in Europa eingesetzt. Der Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen" wird gebeten zu prüfen, in welcher Weise für den Teil, der für die kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung steht, Zinssubventionen bis zu maximal 3 Prozentpunkten während eines Zeitraums von fünf Jahren gewährt werden könnten. Die Zinssubvention würde (ähnlich den bestehenden EGKS-Dar- lehen) von der Schaffung von Arbeitsplätzen abhängig ge- macht und im Rahmen der bestehenden finanziellen Perspekti- ven finanziert. Der Europäische Rat wird den Betrag der Fazilität für kleine und mittlere Unternehmen auf seiner Ta- gung im Dezember im Lichte der Verwendung dieses Betrags überprüfen. Der Europäische Rat unterstrich die Bedeutung einer raschen Durchführung des Strukturpolitikprogramms der Gemein- schaft für die Jahre 1994-1999. Die Durchführung dieses Programms von 160 Milliarden ECU (real das Dreifache des Marshall-Plans) ist von entscheidender Bedeutung für den inneren Zusammenhalt, das Wirtschaftswachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, und zwar nicht nur in weniger begünstigten Gebieten der Gemeinschaft, sondern EG-weit. Der Europäische Rat rief daher die Institutionen auf, die Strukturfondsverordnungen noch vor Ende Juli 1993 förmlich anzunehmen. Er nahm zur Kenntnis, daß der Präsident des Europäischen Parlaments diesem Ziel zustimmt. Die Rechts- vorschriften und die praktische Durchführung sollten in vollem Umfang der in Edinburgh erzielten Vereinbarung über das DELORS-II-Paket Rechnung tragen. Der Europäische Rat vereinbarte ferner, daß der Rat "Wirt- schafts- und Finanzfragen" zwecks vorzeitiger Inangriffnahme der im Rahmen der Strukturfonds durchzuführenden Investi- tionsvorhaben einen Vorschlag der Kommission prüfen wird, der es den Mitgliedstaaten ermöglichen würde, zu markt- üblichen Zinssätzen Mittel bis zu maximal 5 Mrd. ECU aus einer "Überbrückungsfazilität" der Gemeinschaft zu erhalten, die bis Ende 1995 zur Verfügung stehen würde. Für die Rückzahlung dieses Gemeinschaftsdarlehens würden Mittel aus den Strukturfonds für die darauffolgenden Jahre verwendet. Eine ähnliche Regelung könnte für den Kohäsionsfonds gelten. Der Europäische Rat betonte, wie wichtig es ist, daß die neuen Bestimmungen des Vertrags von Maastricht über die Förde- rung transeuropäischer Netze der Spitzenqualität im Rahmen der Förderung des wirtschaftlichen und industriellen Wachs- tums, des Zusammenhalts, des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts und der Stimulierung der europäischen Industrie zur vollen Nutzung moderner Informationstechnolo- gien voll ausgeschöpft werden. Der Europäische Rat forderte die Kommission und den Rat auf, Anfang 1994 die Pläne für die Netze in allen relevanten Bereichen (Verkehr, Telekom- munikation und Energie) fertigzustellen, und nahm mit Befrie- digung die Fortschritte zur Kenntnis, die bei Hochgeschwin- digkeitszügen, Straßen, Binnenwasserstraßen und kombinier- tem Verkehr erzielt worden sind. Ferner ersuchte er den Rat, die Vorschläge der Kommission in bezug auf Telematiknetze rasch zu prüfen. Der Rat wird auch anhand eines Vorschlags der Kommission die Anbindung der peripheren Mitglied- staaten an die zentralen Regionen der Gemeinschaft prüfen. Die verlängerte Laufzeit und die nunmehr vereinbarte Auf- stockung der in Edinburgh beschlossenen befristeten Fazilität werden einen weiteren erheblichen Beitrag zu diesen Netzen ermöglichen. Transeuropäische Vorhaben, die von der Ge- meinschaft im Wege einer l,Erklärung des Gemeinschaftsin- teresses" gebilligt worden sind, werden im Rahmen dieses Instruments und anderer Finanzinstrumente der Gemeinschaft bevorzugt behandelt. Mittel- und langfristige Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Der Europäische Rat war sich darin einig, daß die gesamtwirt- schaftlichen Maßnahmen durch auf die jeweiligen Gegeben- heiten zugeschnittene Strukturmaßnahmen in den Mitglied- staaten ergänzt werden sollten, damit eine spürbare Ver- ringerung der viel zu hohen Arbeitslosigkeit insbesondere unter jungen Menschen, den Langzeitarbeitslosen und den sozial am stärksten benachteiligten Personengruppen erreicht wird. Der Europäische Rat hörte eine Analyse des Präsidenten der Kommission über die Wettbewerbslage der Europäischen Wirtschaft. Er stimmte dieser Diagnose uneingeschränkt zu. Der Europäische Rat begrüßte den von Präsident Delors vor- gestellten mittelfristigen europäischen Plan der wirtschaft- lichen Neubelebung "Wege ins 21. Jahrhundert", der diesen Schlußfolgerungen beigefügt ist (s. A n l a g e I). Der Euro- päische Rat ersuchte die Kommission, ein Weißbuch über eine mittelfristige Strategie für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu erarbeiten, das er auf seiner Tagung im Dezember 1993 prüfen will. Die Mitgliedstaaten werden der Kommission bis zum 1. September Vorschläge zu spezifischen Aspekten vorlegen, die in diese Initiative einbezogen werden könnten. Der Europäische Rat ersuchte die Kommission, das Weißbuch so rechtzeitig zu erstellen, daß es bei den Vorarbei- ten des Rates "Wirtschafts- und Finanzfragen" zur Festlegung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten berücksichtigt werden kann. Die Sozial- partner werden von der Kommission konsultiert. Der Europäische Rat erinnerte daran, daß er nach dem Vertrag über die Europäische Union diese Grundzüge zu prüfen hat. Er ersuchte den Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen", ihm auf seiner Tagung im Dezember in Brüssel auf Vorschlag der Kommission einen Entwurf für Leitlinien zur Förderung eines dauerhaften, inflationsfreien und umweltverträglichen Wachstums auf der Grundlage der vorstehenden Ziele zu unterbreiten, die in den vorangehenden Absätzen betreffend die kurz- wie auch die mittelfristigen Aspekte dargelegt sind. Währungs- und Wechselkurspolitik Währungspolitik und Wechselkursstabilität sind Schlüsselfak- toren sowohl der kurz- als auch der mittelfristigen Komponen- ten einer Strategie zur Wiederherstellung des Wachstums und zur Verringerung der Arbeitslosigkeit. Der Europäische Rat war sich darin einig, daß die Schaffung der haushaltspoliti- schen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine rasche Senkung der Zinssätze in Europa und damit eine Verringe- rung des derzeitigen Abstandes zwischen den Zinssätzen in Europa und den Zinssätzen in anderen führenden Industrie- ländern von vorrangiger Bedeutung ist. Schritte in diese Richtung sind für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung und für die Investitionsförderung in Europa von grund- legender Bedeutung. Der Europäische Rat prüfte die jüngsten Entwicklungen der Wechselkurse. Er vertrat die Auffassung, daß die von den Wirtschafts- und Finanzministern auf ihrem informellen Tref- fen in Kolding vereinbarten Leitlinien betreffend das EWS in die richtige Richtung weisen. Der Europäische Rat erinnerte daran, daß die Wechselkurspolitik aller Mitgliedstaaten eine Angele-enheit von gemeinsamem Interesse ist. Er verwies auf die entscheidende Rolle des Europäischen Währungsinstituts (EWI) in diesem Bereich. Er ersuchte die Kommission, Vor- schläge für all die Maßnahmen zu unterbreiten, die zur Durch- führung der zweiten Stufe der Wirtschafts- und Währungs- union getroffen werden müssen, damit sie so rasch wie mög- lich nach Inkrafttreten des Vertrags und vor dem 1. Januar 1994 vom Rat angenommen werden können. Internationale Aspekte Die Wirksamkeit der Maßnahmen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten kann durch internationale Koordinierung der Politik gesteigert werden. In diesem Zusammenhang begrüßte der Europäische Rat die Ergebnisse der gemeinsamen Tagung der Wirtschafts- und Finanzminister der EG und der EFTA vom April 1993 und ersuchte den Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen", weiterhin enge Kontakte zu den EFTA- Ländern in diesem Bereich zu unterhalten. Was die Welt- wirtschaftslage anbelangt, so erhofft sich der Europäische Rat vom G-7-Gipfel in Tokyo eine gerneinsame Grundlage für entschlossene Bemühungen um ein stärkeres Weltwirt- schaftswachstum. 2. Der Binnenmarkt und die gemeinsamen Politiken Zu einem Zeitpunkt, da sich immer dringender die Frage stellt, wie Wirtschaftswachstum herbeigeführt und der Arbeitsmarkt stimuliert werden kann, stellt die Existenz eines großen Bin- nenmarktes mit 350 Millionen Menschen einen großen Vorteil für die Gemeinschaft dar. Der Europäische Rat begrüßte die jüngsten Beschlüsse des Rates "Binnenmarkt" und forderte ihn auf, so rasch wie mög- lich die letzten noch verbleibenden Maßnahmen, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes wichtig sind, zu verabschieden. Was den Verkehrsbereich anbelangt, so nahm der Europäische Rat mit Genugtuung zur Kenntnis, daß die jüngste Einigung über die Abgaben im Straßenverkehr den Weg für eine voll- ständige Liberalisierung der Tätigkeiten von Güterkraftver- kehrsuntemehmen in der Gemeinschaft geebnet hat, wie sie im Luft- und Seeverkehr bereits besteht. Der Binnenmarkt ist rechtlich seit dem 1. Januar 1993 ver- wirklicht; es ist von entscheidender Bedeutung, daß auch in der Praxis ein reibungsloses Funktionieren sichergestellt wird, das zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft beiträgt und den Bürgem möglichst große wirt- schaftliche und soziale Vorteile bringt. Der Europäische Rat forderte daher alle Beteiligten und insbesondere die Kommis- sion und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit auf, damit eine effiziente Verwaltung des Binnenmarktes mit möglichst wenig Bürokratie gewährleistet ist. Der Europäische Rat betonte, daß der Binnenmarkt nur ver- wirklicht werden kann, wenn neben den Bestimmungen über den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital auch die Bestimmungen über die Freizügigkeit gemäß Arti- kel 8 a des Vertrags uneingeschränkt durchgeführt werden. Dies erfordert insbesondere Maßnahmen der Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Kriminalität und des Drogenhandels und zur Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle der Außengrenzen. Der Europäische Rat ersuchte die zuständigen Minister, ihre Beratungen über diese Maßnahmen vordringlich voranzu- bringen. In bezug auf die letzte noch ungeklärte Frage betref- fend das Übereinkommen über die Außengrenzen stellte der Europäische Rat mit Genugtuung fest, daß die betreffenden Mitgliedstaaten ihre Entschlossenheit bekundet haben, alles daranzusetzen, daß so bald wie möglich eine für alle annehm- bare Lösung gefunden wird. 3. GATT Der Europäische Rat begrüßte den Bericht der Kommission über die Fortschritte, die bislang im Rahmen der Uruguay- Runde erzielt worden sind. Er unterstrich, daß die Gemein- schaft weiterhin eine aktive Rolle im Hinblick auf weitere Fortschritte spielen und dabei während der gesamten Verhand- lungen die europäische Identität wahren muß. Der Europäische Rat betonte, daß der multilaterale Prozeß in Genf hinsichtlich aller Themen, einschließlich der Landwirt- schaft, so bald wie möglich wieder in Gang gebracht werden muß, damit noch vor Jahresende eine umfassende, dauerhafte und ausgewogene Vereinbarung getroffen werden kann. Dies sei dringend notwendig, um zu einer neuen, auf Regeln ge- stützten Welthandelsordnung zu gelangen, in der einseitige Maßnahmen ausgeschlossen sind. Ein Abschluß der Verhand- lungsrunde auf dieser Grundlage wird zu einer nachhaltigen Ausweitung des Welthandels beitrage, welche wiederum für die Förderung des Wirtschaftswachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa und überall in der Welt von entscheidender Bedeutung ist. Eine baldige Festlegung der wesentlichen Bestandteile einer Komponente, die einen umfassenden Marktzugang und echte Fortschritte in den Bereichen Dienstleistungen und geistiges Eigentum vorsieht, wobei alle GATT-Partner ihren Beitrag leisten müssen, würde dazu beitragen, die Dynamik zu erhal- ten, und würde der rechtzeitigen Verabschiedung des Schluß- pakets den Weg ebnen. - Die Gemeinschaft wird auch weiterhin einen erheblichen Teil der für exteme Maßnahmen vorgesehenen Haushalts- mittel, insbesondere über das PHARE-Programm, für die nüttel- und osteuropäischen Länder einsetzen. Die Gemein- schaft wird auch in vollem Umfang die im Rahmen der befristeten Darlehensfazilität der EIB vorgesehene Mög- lichkeit nutzen, Vorhaben betreffend transeuropäische Net- ze, an denen die mittel- und osteuropäischen Länder betei- ligt sind, zu finanzieren. Gegebenenfalls kann ein Teil der im Rahmen des PHARE-Programms verfügbaren Mittel nach Maßgabe der vom Rat "Allgemeine Angelegenheiten" am 8. Juni getroffenen Vereinbarungen für umfangreiche Infrastrukturverbesserungen eingesetzt werden. - Der Europäische Rat begrüßte die den assoziierten Ländern eingeräumte Möglichkeit, im Rahmen der Europa-Abkom- men an Gemeinschaftsprogrammen teilzunehmen, und er- suchte die Kommission, bis Ende des Jahres Vorschläge zur Öffnung weiterer Programme für die assoziierten Länder vorzulegen und dabei von den Programmen auszugehen, die den EFTA-Ländern für eine Beteiligung bereits offen- stehen. - Der Europäische Rat hob hervor, daß es von großer Bedeu- tung ist, solche Rechtsvorschriften der assoziierten Länder an das Gemeinschaftsrecht anzugleichen, die in erster Linie die Wettbewerbsverzerrungen und ferner - im Hinblick auf den Beitritt - den Schutz der Arbeitnehmer, der Umwelt und der Verbraucher betreffen. Er vereinbarte, daß Beamten der assoziierten Länder Kurse über Theorie und Praxis des Gemeinschaftsrechts angeboten werden sollen und be- schloß, zur Koordinierung und Leitung dieser Arbeiten eine Task-Force aus Vertretem der Mitgliedstaaten und der Kommission einzusetzen. - Die Einzelheiten zu den vorstehenden Punkten sind in der A n l a g e II dargelegt. B) Andere mittel- und osteuropäische Länder Der Europäische Rat erörterte die Wirtschaftslage in Albanien. Er begrüßte die Schlußfolgerungen des Rates "Wirtschafts- und Finanzfragen" vom 7. Juni sowie die Tatsache, daß die Gemeinschaft das Erfordernis anerkannt hat, eine angemesse- ne Hilfe für Albanien im Wege von Zuschüssen, Darlehen oder beiden sicherzustellen. Der Europäische Rat betonte ferner, wie wichtig es ist, die Bestimmungen über den politi- schen Dialog, die im derzeitigen Abkommen mit Albanien enthalten sind, in vollem Umfang anzuwenden. Um die handelspolitischen Beziehungen zwischen den drei baltischen Staaten und der Gemeinschaft zu verstärken, er- suchte der Europäische Rat die Kommission, Vorschläge für eine Umwandlung der derzeitigen Handelsabkommen mit den baltischen Staaten in Freihandelsabkommen vorzulegen. Die Gemeinschaft verfolgt weiterhin das Ziel, Europa-Abkommen mit den baltischen Staaten zu schließen, sobald die erforder- lichen Voraussetzungen erfüllt sind. 8. Pakt für Stabilität in Europa Der Europäische Rat erörterte den französischen Vorschlag für eine Initiative der Europäischen Union, die auf einen Pakt für Stabilität in Europa abzielt. Durch diese Initiative soll die praktische Anwendung der Grundsätze gewährleistet werden, auf die sich die europäischen Länder in bezug auf die Unver- letzlichkeit der Grenzen und die Achtung der Minderheiten- rechte geeinigt haben. Der Europäische Rat stellte überein- stimmend fest, daß die jüngsten Ereignisse in Europa gezeigt haben, daß Maßnahmen in diesem Bereich zeitgemäß und angemessen sind. Er begrüßte den Gedanken, das Instrument der "Gemeinsamen Aktion" entsprechend den Verfahren einzusetzen, die im Rah- men der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vorgese- hen sind. Der Europäische Rat forderte den Rat "Allgemeine Angele- genheiten" auf, den Vorschlag zu prüfen und ihm auf seiner Tagung im Dezember 1993 Bericht zu erstatten, damit eine Vorbereitungskonferenz für den Pakt einzuberufen werden kann. 9. Rußland Der Europäische Rat begrüßte die neuen Initiativen Präsident Jelzins auf dem Gebiet der politischen Reformen in Rußland. Er hofft, daß diese Bemühungen erfolgreich verlaufen und zur Konsolidierung von Demokratie und Marktwirtschaft beitra- gen werden. Der Europäische Rat begrüßte diejüngsten Fortschritte bei den Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsab- kommen mit Rußland. Er hofft auf einen baldigen Abschluß eines solchen Abkommens, mit dem ein vertragliches Verhält- nis zwischen der Gemeinschaft und Rußland hergestellt wür- de, das der politischen und wirtschaftlichen Rolle Rußlands auf der internationalen Bühne gerecht wird und das Konsulta- tionen - auch auf höchster Ebene - zu einem regulären Bestandteil der Beziehungen werden läßt. Der Europäische Rat hofft auf die Fortsetzung der engen politischen Zusammenarbeit mit Rußland, um auf diese Weise gemeinsam zur Beilegung internationaler Krisensituationen beitragen zu können. Dies wird als ein wesentlicher Beitrag zu Frieden und Stabilität in Europa und der Welt betrachtet. Der Europäische Rat vereinbarte regelmäßige Gemeinschaftsta- gungen vorzuschlagen, an denen der Präsident des Europäi- schen Rates, der Präsident der Kommission und der russische Präsident teilnehmen. Der Europäische Rat erklärte sich bereit, seine Unterstützung für den russischen Reformprozeß aufrechtzuerhalten und zu verstärken. Das bevorstehende Gipfeltreffen der G 7 ist ein geeigneter Zeitpunkt, die bereits untemommenen substantiel- len Anstrengungen zur Stützung der Reformmaßnahmen, die gegenwärtig in Rußland sowie in anderen Staaten der ehema- ligen Sowjetunion durchgeführt werden, zu fördern. Der Europäische Rat zog eine Bilanz der Vorbereitung der Gespräche auf dem Gipfeltreffen der G 7 zum Thema Ruß- landhilfe. Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten halten es für besonders wichtig, daß in Tokyo Fortschritte in Fragen der nuklearen Sicherheit erzielt werden (Kraftwerke, nukleare Abfälle sowie Abbau von Kernwaffen). In diesem Zusammen- hang begrüßte er die substantiellen Maßnahmen, die jetzt zur Ausgestaltung der Leitlinien ergriffen werden, die der Euro- päische Rat auf seiner Tagung in Lissabon beschlossen hat; darunter die kürzlich vom Rat "Wirtschafts- und Finanz- fragen" erzielte Einigung über Euratom-Kredite, die auf eine Verbesserung der Sicherheit von Kernkraftwerken in den Republiken der ehemaligen Sowjetunion sowie in mittel- und osteuropäischen Ländem abzielen. Der Europäische Rat wies auch auf die Wichtigkeit einer praktischen Umsetzung der Europäischen Energie- charta hin. Der Europäische Rat sagte die Unterstützung der Gemein- schaft für weitere konkrete Schritte zu, die die Effizienz der Rußland zugedachten Hilfe steigern sollen, sowie für konkrete Projekte, die auf die Beschleunigung des Privatisierungspro- zesses abzielen, insbesondere durch geeignete Maßnahmen zur Ausbildung russischer Unternehmer im Rahmen der techni- schen Hilfe. Der Europäische Rat betonte, daß die Wirksam- keit von Hilfsleistungen von der Existenz einer stabilitäts- orientierten Wirtschaftspolitik in Rußland abhängt. 10. Ukraine Der Europäische Rat zeigte sich sehr interessiert an einer Ausweitung der Zusammenarbeit mit der Ukraine. Substan- tielle Fortschritte seitens der Ukraine bei der Erfüllung der von ihr im Protokoll von Lissabon übemommenen Verpflichtun- gen, den START-I-Vertrag zu ratifizieren und dem Nichtver- breitungsvertrag als Nichtkernwaffenstaat beizutreten, sind wesentlich für die vollständige Eingliederung der Ukraine in die Völkergemeinschaft und würden den Ausbau ihrer Bezie- hungen zur Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitglied- staaten fördern. 11. Ehemaliges Jugoslawien Der Europäische Rat hat die in A n l a g e III enthaltene Erklä- rung zu Bosnien-Herzegowina angenommen. 12. Beziehungen zu dem Maghreb-Ländern Der Europäische Rat erinnerte an seine Entschlossenheit, dafür zu sorgen, daß den Beziehungen zu den Maghreb-Ländern das Maß an Bedeutung und Intensität eingeräumt wird, das der engen geographischen und historischen Verbindung zu diesen Ländern entspricht. Dies sollte im Rahmen einer intensiveren Partnerschaft zwischen der Union und den einzelnen Maghreb- Ländern geschehen. Der Europäische Rat forderte den Rat auf, den Richtlinienent- wurf für ein Partnerschaftsabkommen mit Marokko, der ge- genwärtig geprüft wird, rasch zu verabschieden. Er nahm mit Genugtuung zur Kenntnis, daß die Kommission beabsichtigt, in Kürze einen Richtlinienentwurf für die Aushandlung eines ähnlichen Abkommens mit Tunesien vorzulegen. 13. Schlußfolgerungen der Außenminister Der Europäische Rat nahm die Schlußfolgerungen der Außen- minister zu den in Anlage IV behandelten Themen zur Kenntnis. 14. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Vorarbeiten zum Thema Sicherheit Der Europäische Rat nahm die Vorarbeiten zum Thema Sicherheit zur Kenntnis, die von den Außenministern im Zusammenhang mit dem vom Europäischen Rat in Edinburgh erteilten Mandat bereits geleistet wurden, und ersuchte sie, ihre Beratungen mit dem Ziel fortzusetzen, bis zum Inkraft- treten des Vertrags die erforderlichen Grundelemente einer Politik der Union zu definieren. 15. Eine bürgernahe Gemeinschaft Der Europäische Rat forderte alle Organe auf, dafür Sorge zu tragen, daß die Grundsätze der Subsidiarität und der Offenheit in allen Tätigkeitsbereichen der Gemeinschaft verankert und bei der täglichen Arbeit der Organe in vollem Umfang beach- tet werden. Was den Grundsatz der Subsidiarität betrifft, so stellte der Europäische Rat mit Genugtuung fest, daß die Kommission inzwischen nur noch dann Vorschläge unterbreitet, wenn diese ihrer Ansicht nach die Subsidiaritätskriterien erfüllen; ferner begrüßte er ganz allgemein, daß der Umfang der Gemein- schaftsrechtsvorschriften, die in dem Gesetzgebungspro- gramm der Kommission für 1993 vorgesehen sind, gegenüber den Vorjahren beträchtlich abgenommen hat. Die ausführ- licheren Konsultationen durch die Kommission vor wichtigen neuen Vorschlägen und insbesondere die Erstellung von "Grünbüchern" über wichtige neue Tätigkeiten wie auch Kosten-Nutzen-Analysen neuer Vorschläge sind ebenfalls vielversprechend. Er hofft, daß die Überprüfung bestehen- der und geplanter Rechtsvorschriften durch die Kommission unter dem Blickwinkel des Subsidiaritätsprinzips noch vor der Tagung des Europäischen Rates im Dezember abgeschlos- sen wird. Der Europäische Rat stellte mit Befriedigung fest, daß der Rat und die Kommission nunmehr die Subsidiaritätsgrundsätze, -Leitlinien und -verfahren, die in Edinburgh beschlossen wur- den, als Bestandteil des Beschlußfassungsprozesses zur An- wendung bringt. Er hofft, daß das Europäische Parlament dies in Bälde ebenfalls tun kann. Bezüglich der Offenheit stellte der Europäische Rat fest, daß als Reaktion auf die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Edinburgh über den Zugang der Öffentlichkeit zu bestimmten Ratsdebatten, die Vereinfachung und Kodifizie- rung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und über die Informationspolitik im allgemeinen bereits erste Schritte ein- geleitet worden sind. Er bekennt sich unverändert dazu, den Prozeß zur Schaffung einer offeneren und transparenteren Gemeinschaft voranzutreiben. Er forderte den Rat und die Kommission auf, ihre Arbeiten hinsichtlich des Zugangs der Öffentlichkeit zur Informationen im Einklang mit dem Grundsatz, daß die Bürger möglichst umfassenden Zugang zu Informationen erhalten, fortzusetzen. Dabei sollte angestrebt werden, die erforderlichen Maßnah- men bis Ende 1993 zu treffen. Der Europäische Rat ersuchte das Europäische Parlament und den Rat, die letzten noch offenen Fragen betreffend die Einset- zung des Ombudsmanns (Bürgerbeauftragten) rechtzeitig bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht zu regeln. 16. Die Gemeinschaft schädigende Betrügereien Der Europäische Rat hob hervor, wie wichtig es ist, Betrüge- reien und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Haushaltsmitteln der Gemeinschaft sowohl angesichts der hiervon betroffenen Beträge als auch im Hinblick auf eine Förderung des Vertrauens in das europäische Aufbauwerk weiterhin zu bekämpfen. Er betonte, daß die Bestimmungen des Vertrags von Maastricht, nach denen die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finan- ziellen Interessen der Gemeinschaft richten, die gleichen Maß- nahmen zu ergreifen haben, die sie auch zur Bekämpfung von Betrügereien treffen würden, die sich gegen ihre eigenen finanziellen Interessen richten, im vollen Umfange durchzu- führen sind. Er sieht mit Erwartung dem Bericht über die weiteren Entwicklungen in der Betrugsbekämpfungsstrategie der Gemeinschaft und den damit verbundenen Vorschlägen entgegen. Er ersuchte die Kommission, diese Vorschläge spä- testens im März 1994 vorzulegen. 17. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Der Europäische Rat verurteilte scharf die jüngsten Angriffe auf Einwanderer und Flüchtlinge in den Mitgliedstaaten und sprach den unschuldigen Opfern dieser gewalttätigen Über- griffe sein tiefempfundenes Mitgefühl aus. Der Europäische Rat bekräftigte seine feste Entschlossenheit, Intoleranz und Rassismus in jeglicher Form mit allen verfüg- baren Mitteln zu bekämpfen. Er betonte, daß Intoleranz und Rassismus in unserer heutigen Gesellschaft nicht hingenom- men werden können. Der Europäische Rat bekräftigt seine Verpflichtung, dafür zur sorgen, daß alle Menschen, auch Einwanderer und Flüchtlinge, gegen Verletzungen der Grundrechte und Grundfreiheiten geschützt werden, die in den Verfassungen und Gesetzen der Mitgliedstaaten, in der Europäischen Menschenrechtskonven- tion und in anderen internationalen Übereinkünften, ein- schließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, niederge- legt sind. Der Europäische Rat erinnerte an seine früheren Erklärungen zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und beschloß, sich verstärkt um eine Ermittlung und völlige Beseitigung der Ursachen zu bemühen. Er sagt zu, daß die Mitgliedstaaten alles daran setzen werden, um Einwanderer, Flüchtlinge und andere Menschen vor Rassismus und Intoleranz in ihren verschiedenen Ausdrucks- und Erscheinungsformen zu schützen.
1. Kurs auf die Wirtschafts- und Währungsunion Eine einheitliche Währung wird - den Binnenmarkt festigen und die Voraussetzungen für einen fairen und gewinnbringenden Wettbewerb schaffen; - die Attraktivität der Gemeinschaft für Investitionen - auch außergemeinschaftlicher Investoren - erhöhen und generell die zur Finanzierung großer Infrastruktur- vorhaben erforderliche Sparneigung stimulieren; - stabilisierend auf das Internationale Währungssystem wirken und die zu Instabilität und Verunsicherung führenden Spekulationen verringern. Daher gilt es, - das Konvergenzziel wieder in den Mittelpunkt unserer Überlegungen zu stellen, denn die Konvergenz fördert das Wachstum und schafft Arbeitsplätze in der gesam- ten Gemeinschaft - ein Einsatz, der allen Gewinn bringt, - den Binnenmarkt produktiv zu gestalten, um somit den Staaten und den Unternehmen für ihre Politik bzw. Strategien eine klare, glaubwürdige Perspektive zu bieten; - darauf hinzuwirken, daß sich die Bürger dem europäi- schen Einigungswerk wieder zuwenden, indem wir ihnen die Vorteile aufzeigen, die sich für sie ergeben aus der Weiterentwicklung der Gemeinschaft und der Ausdehnung dieser Vorteile auf die Bürger der anderen europäischen Länder, insbesondere in Mittel- und Ost- europa, deren außerordentliches Wachstumspotential uns allen zugute käme. 2. Die Gemeinschaft als offener und solidarischer Partner in der Welt - Die Gemeinschaft muß sich weiterhin um einen raschen Abschluß der Uruguay-Runde bemühen und ein ausge- wogenes Abkommen, in dem alle bisher nicht gelösten Fragen geregelt werden, anstreben; - dieses Abkommen muß den Weg ebnen für eine Welt- handelsorganisation, die der Globalisierung der Märkte und Untemehmensstrategien Rechnung trägt; - diese Organisation muß sich ohne Ausnahme in Theorie und Praxis auf den Grundsatz der Multilateralität stüt- zen und ihr Vorgehen ausrichten an weltwirtschaft- lichen Parametern wie Währungsentwicklung, Kapital- ströme, gerechte Lastenverteilung beim Umweltschutz sowie schrittweise und mit der wirtschaftlichen Ent- wicklung vereinbare Verwirklichung des sozialen Fort- schritts, auf den jedermann Anspruch hat. 3. Eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung - Wir müssen uns zum Ziel setzen, anstatt 2 Prozent künftig 3 Prozent des Bruttosozialprodukts für For- schung und Entwicklung und Innovationsförderung aufzuwenden; - die Gemeinschaftsaktionen müssen auf Maßnahmen zur Ergänzung und Verbesserung der Politik der Mitglied- staaten und der Untemehmensstrategien konzentriert werden; - auf europäischer Ebene müssen mit Hilfe von Gemein- schaftsaktionen neue Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen geschaffen werden, um sie dabei zu unterstützen, Innovationen nutzbar zu machen und die Produktionsprozesse zu modernisieren. 4. Ein leistungsfähiges Infrastrukturnetz in den Bereichen Verkehr und Telekommunikation - Durch die Erleichterung und Verbilligung des Perso- nen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft ge- stärkt werden; - effiziente Infrastrukturnetze werden einen unschätzba- ren Beitrag zur Raumordnung sowie zum wirtschaft- lichen und sozialen Zusammenhalt leisten; - wir müssen uns zehn Jahre Zeit nehmen, um die an der Planung und Verwirklichung dieser Infrastruktur- netze beteiligten europäischen Untemehmen (Verkehr, Bauwesen, öffentliches Bauwesen) zu stimulieren, wo- bei einjährliches Finanzierungsvolumen von insgesamt 30 Mrd. ECU eine realistische Mindestgröße darstellt. 5. Ein gemeinsamer Informationsraum: Der Beginn einer technischen Revolution - Das Ziel ist eine dezentrale Wirtschaft mit gut aus- gebildeten Arbeitskräften und einer Vielzahl mit- einander kooperierender kleiner und mittlerer Unter- nehmen; - zu diesem Zweck müssen wir eine "europäische In- formationsinfrastruktur" schaffen, die die Lebensader der Wirtschaft von morgen bildet, und den im Bereich Informationstechnik tätigen Untemehmen (Telekom- munikation, Datenverarbeitung, optische Fasern) durch die Aussicht auf eine Vielzahl von Aufträgen über mehrere Jahre hinweg neue Anreize bieten. Hierzu sind Anfangsinvestitionen in Höhe von 5 Mrd. ECU not- wendig, gefolgt von Jahresprogrammen mit einem Um- fang von 5 bis 8 Mrd. ECU. - Wir müssen auch europäische Bildungsangebote für diese neuen Berufszweige schaffen und die Fernarbeit per Computer fördern (nicht nur in der Informationsin- dustrie selbst, sondern auch in den Bereichen Bildung, Medizin, soziale Dienste, Umweltschutz, Städteplanung sowie in der Bekämpfung der großen Übel unserer Zeit: Krankheiten, Drogen, Kriminalität). 6. Eine grundlegende Neuorientierung der Bildungssysteme Hier ergeben sich folgende Prioritäten: - Anleitung zu lebenslangem Lernen; Vermittlung so- wohl fachlicher als auch beruflicher Kompetenzen; - Förderung der Fähigkeit zu kreativem und eigenständi- gem Handeln; - die Schaffung eines individuellen Rechts auf lebens- lange Ausbildung jeder Jugendliche sollte einen Bil- dungsgutschein erhalten, der ihn zur Aus- bzw. Weiter- bildung berechtigt). 7. Ein neues Entwicklungsmodell - Die Berücksichtigung des Umweltschutzes wird zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen; - die Besteuerung knapper natürlicher Ressourcen wird einen Abbau der überhöhten arbeitsbezogenen Steuern ermöglichen und so zu einer größeren Wettbewerbs- fähigkeit der europäischen Wirtschaft beitragen; - Produktivitätszuwächse müssen zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze eingesetzt werden; dieses dynamische Konzept des "work sharing" beinhaltet, daß zusätzliche Arbeitsplät- ze geschaffen werden, um einem qualitativen Bedarf gerecht zu werden, der ein breites Spektrum weitgehend unerforschter, ja ungeahnter Möglichkeiten erschließt. 8. Eine aktivere Arbeitsmarktpolitik - Vorrangige Aufgabe ist es, allen Erwerbsfähigen einen Arbeitsplatz, eine Beschäftigung oder eine sinnvolle Ausbildung zu verschaffen; - der technische und wirtschaftliche Wandel darf nicht aufgehalten, er muß vielmehr rechtzeitig vorhergesehen und gestaltet werden; - die Qualität und Zahl der Arbeitsämter und ähnlicher Stellen muß gesteigert werden, um allen Arbeitslosen eine wirksame Hilfe anbieten zu können (die entspre- chenden Ausgaben müssen von derzeit 0,1 Prozent auf 0,5 Prozent des Bruttosozialprodukts der Gemeinschaft steigen).
i) Strukturierte Beziehungen zu den Institutionen der Europäischen Union Im Hinblick auf den Beitritt und die einschlägigen Vorarbeiten - und parallel zu der bilateralen Struktur der Europa-Abkom- men - wird mit den mit der Gemeinschaft durch Europa- Abkommen verbundenen mittel- und osteuropäischen Län- dem ein multilateraler Rahmen für einen intensiveren Dialog und Konsultationen über Fragen von gemeinsamem Interesse geschaffen. In diesem Rahmen werden Tagungen des Rates der Union und aller assoziierten MOEL über Fragen von gemeinsamem In- teresse, die im voraus festgelegt werden und sich im Zustän- digkeitsbereich der Union stellen, einberufen, das heißt - Gemeinschaftsbereiche, vor allem solche mit transeuropäi- scher Dimension, einschließlich der Bereiche Energie, Umwelt, Verkehr, Wissen und Technik, - gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, - Inneres und Justiz. Diese Tagungen haben beratenden Charakter. Beschlüsse wer- den nicht gefaßt. Sollten die Tagungen zu Schlußfolgerungen führen, die operativ auszuführen sind, so werden diese in dem entsprechenden institutionellen Rahmen (normales Gemein- schaftsverfahren bzw. Assoziationsrat mit den betreffenden assoziierten Ländem) umgesetzt. Die Tagungen werden intern nach den üblichen Verfahren insbesondere mit dem Ziel vorbereitet, den Standpunkt zu den zu erörternden Themen festzulegen. Auch mit den MOEL werden Kontakte zur Vorbereitung der Tagungen aufgenom- men. Neben der Anwendung des oben unrissenen allgemeinen Dialogschemas würde der Dialog über Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik noch folgende Vorkehrungen umfassen: - Eine Troika-Tagung auf der Ebene der Außenminister und eine Tagung auf der Ebene der Politischen Direktoren während jeder Präsidentschaft; - ein Briefing auf Sekretariatsebene nach jeder Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" und nach jeder Ta- gung der Politischen Direktoren; - eine Troika-Sitzung auf Arbeitsgruppenebene je Präsident- schaft für die betroffenen Arbeitsgruppen. Ferner werden regelmäßige Troika-Konsultationen mit den assoziierten Ländem vor wichtigen Tagungen der VN-Gene- ralversammlung und der KSZE stattfinden. ii) Verbesserung des Marktzugangs a) Die Einfuhrzölle der Gemeinschaft auf sensitive gewerb- liche Grunderzeugnisse mit Ursprung in den assoziierten Ländern (Anlage IIb der Interimsabkommen) werden am Ende des zweiten Jahres nach Inkrafttreten des Abkom- mens abgeschafft (statt am Ende des vierten Jahres). b) Die Einfuhrzölle auf gewerbliche Waren, die unter die APS-Konsolidierung fallen (Anlage III der Interimsab- kommen), werden am Ende des dritten Jahres abgeschafft (statt am Ende des fünften Jahres). c) Die Kontingente und Plafonds in der vorgenannten An- lage III (APS-Konsolidierung) werden von der zweiten Hälfte des zweiten Jahres nach dem Inkrafttreten des Ab- kommens an jährlich um 30 Prozent (Polen, die Tsche- chische und die Slowakische Republik, Bulgarien und Rumänien) bzw. um 25 Prozent (Ungarn) erhöht (statt 20 v. H. für Polen, die Tschechoslowakei, Bulgarien, Rumä- nien und 15 v. H. für Ungarn). d) Die Abschöpfungen/Zölle innerhalb der Kontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse werden sechs Monate frü- her als in den Abkommen vorgesehen um 60 Prozent gesenkt. Die vom dritten Jahr an vorgesehene Erhöhung der Kontingente um 10 Prozent wird sechs Monate früher vorgenommen. e) Die ab 1994 geltende Zollbefreiung für Waren, die der Verordnung 636/82 unterliegen und vom passiven Verede- lungsverkehr betroffen sind, wird im Einklang mit dieser Verordnung, die zu diesem Zweck entsprechend zu ändern wäre, ausgedehnt werden. f) Die Einfuhrzölle der Gemeinschaft auf Textilien werden gesenkt, damit sie fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Abkommens (anstelle von sechs Jahren) vollständig abge- schafft sind. g) Die Einfuhrzölle der Gemeinschaft auf EGKS-Stahlerzeug- nisse mit Ursprung in den assoziierten Ländern werden spätestens am Ende des vierten Jahres nach dem Inkraft- treten des Abkommens (statt am Ende des fünften Jahres) abgeschafft, wobei besondere Beschlüsse zum Handeln mit Stahlerzeugnissen zu beachten sind. h) Der Rat ersucht die Kommission, eine Studie über die Durchführbarkeit und die Auswirkungen einer Kumu- lierung der Ursprungsregeln für Erzeugnisse aus den asso- ziierten Ländem Mittel- und Osteuropas und aus den EFTA-Staaten durchzuführen und ihm im Lichte der Ergebnisse dieser Studie entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. iii) Erhöhung der Wirksamkeit der Hilfe a) Die Gemeinschaft wird die Entwicklung der Infrastruktur- netze in Mittel- und Osteuropa entsprechend den Beschlüs- sen von Edinburgh unterstützen. Die EIB, die EBWE und die anderen internationalen Finanzinstitute werden in die- sem Prozeß die Führungsrolle übernehmen. b) Die Gemeinschaft wird über das PHARE-Programm tech- nische Unterstützung bei der Ausarbeitung und Durchfüh- rung größerer Infrastrukturverbesserungen in den mittel- und osteuropäischen Ländern anbieten. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unbeschadet der Grund- ausrichtung des PHARE-Programms wird die Gemein- schaft auch bereit sein, auf Ersuchen der mittel- und osteu- ropäischen Partnerländer aus dem PHARE-Programm in begrenztem Umfang zusätzliche Mittel für Ausgaben im Zusammenhang mit solchen technischen Unterstützungs- maßnahmen in besonderen Fällen bereitzustellen, soweit feststeht, daß diese Mittel unbedingt erforderlich und eine notwendige Komponente von Projekten sind, die - von der EIB und/oder von internationalen Finanzinsti- tutionen und den Empfängerländern gemeinsam finan- ziert werden, - nicht aus privaten Mitteln finanziert werden können, - im Gemeinschaftsinteresse liegen, und zwar insbe- sondere nach Maßgabe einschlägiger Gemeinschafts- texte. c) Diese zusätzlichen Mittel dürfen 15 Prozent derjährlichen Gesamtverpflichtungen im Rahmen von PHARE nicht übersteigen. d) Die Kommission wird die Verwendung der Mittel des PHARE-Programms zur Unterstützung der Infrastruktur- entwicklung in Mittel- und Osteuropa einzelfallbezogen prüfen. Sie wird dabei die finanzielle Lage des Empfänger- landes auf Grund verfügbarer Analysen berücksichtigen; die Finanzinstitute, die Darlehen für Vorhaben gewähren, wer- den ihre eigenen Bewertungen wie üblich durchführen. In jedem Fall wird die Kommission gewährleisten, daß das Empfängerland einen angemessenen Beitrag zu der Vor- habensfinanzierung leistet, um sich seines Engagements für das Vorhaben zu versichern. Die Kommission wird vermeiden, daß die hierfür verfüg- baren PHARE-Mittel zu sehr auf einzelne Empfängerlän- der konzentriert werden; sie wird deshalb auch verhindern, daß ein übermäßig hoher Anteil der einzelstaatlichen Pro- gramme für diesen Zweck eingesetzt wird. Vorschläge werden dem PHARE-Verwaltungsausschuß nach dem üblichen Verfahren unterbreitet. iv) Förderung der wirtschaftlichen Integration Was die Angleichung der Rechtsvorschriften betrifft, so haben sich die mittel- und osteuropäischen Länder in den Europa- Abkommen verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach deren Inkrafttreten Rechtsvorschriften einzuführen, die denjenigen der Römischen Verträge entsprechen, und restriktive Prakti- ken, den Mißbrauch beherrschender Stellungen und staatliche Beihilfen zu untersagen, welche den Wettbewerb verzerren oder zu verzerren drohen. Zudem ist es im Hinblick auf den Beitritt äußerst wichtig, daß auch in anderen in den Europa- Abkommen behandelten Bereichen Fortschritte erzielt werden, insbesondere beim Schutz der Arbeitnehmer, der Umwelt und der Verbraucher. Auch die Schulung von Beamten der assoziierten Länder in Gemeinschaftsrecht wird zur Vorbereitung des Beitritts bei- tragen. Die Kommission und die zuständigen Behörden der Mitglied- staaten werden mobilisiert werden, um die Angleichung der Rechtsvorschriften zu unterstützen, auch durch technische Hilfe bei der Ausbildung von Beamten. Zur Koordinierung und Leitung dieser Arbeiten soll eine Task force aus Ver- tretern der Mitgliedstaaten und der Kommission gebildet werden. Die Kommission wird prüfen, welche Gemeinschaftsprogram- me für eine Beteiligung der mittel- und osteuropäischen Län- der geöffnet werden können. Sie wird dem Rat bis Ende 1993 ihre diesbezüglichen Vorschläge vorlegen.
Der Europäische Rat prüfte anhand eines Berichts von Lord Owen an die Minister die außerordentlich ernste Lage im ehemaligen Jugoslawien und die jüngsten Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien in Bosnien-Herzegowina. Der Europäische Rat spricht den Vorsitzenden des Lenkungs- ausschusses der Internationalen Konferenz über das ehemalige Jugoslawien sein uneingeschränktes Vertrauen aus und ermu- tigt sie, sich weiterhin um eine gerechte und tragfähige Rege- lung zu bemühen, die für alle drei Volksgruppen in Bosnien- Herzegowina annehmbar ist. Er wird einer von Serben und Kroaten diktierten territorialen Lösung, auf Kosten der bosni- schen Muslime nicht zustimmen. Der Europäische Rat bekräftigt seine Überzeugung, daß sich jede Verhandlungslösung auf die Grundsätze der Londoner Konferenz, wie sie im Vance-Owen-Friedensplan zum Aus- druck kommen, stützen muß, insbesondere auf die Unäbhän- gigkeit, Souveränität und tertitoriale Unversehrtheit Bosnien- Herzegowinas, auf den Schutz der Menschen- und Minder- heitenrechte, die Unzulässigkeit gewaltsamer Gebietsaneig- nungen, die dringende Notwendigkeit humanitärer Hilfe, die die Bedürftigen auch erreicht, sowie die Verfolgung von Kriegsverbrechen und von Verstößen gegen die internationa- len Menschenrechtsnormen. Der Europäische Rat schließt sich der Forderung der Regie- rung Bosnien-Herzegowinas nach einem sofortigen Waffen- stillstand an. Er bekräftigt, daß für die humanitäre Hilfe und die garantierte sichere Durchfahrt von Hilfskonvois eine brei- tere internationale Unterstützung erforderlich ist. Die rasche Durchführung der Resolutionen des VN-Sicher- heitsrates zu den Schutzgebieten stellt einen unverzichtbaren Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele dar. Der Europäische Rat hat beschlossen, auf das Ersuchen des VN-Generalsekre- tärs um personelle und finanzielle Unterstützung positiv zu reagieren. Er appellierte dringend an die Mitgliedstaaten, die- sem Ersuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu entsprechen. Gleichzeitig ruft er die anderen Mitglieder der Völkergemein- schaft dazu auf, dies ebenfalls zu tun. Die Sanktionen werden beibehalten und verschärft, bis die von den Vereinten Nationen und der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Bedingungen für ihre Aufhebung erfüllt sind. Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten werden weiterhin Mittel zu ihrer strikten Durchsetzung beitragen.
Die Außenminister einigten sich auf der Tagung des Euro- päischen Rates am 21. und 22. Juni 1993 in Kopenhagen auf folgende Schlußfolgerungen: Afrika Europa ist Afrikas wichtigster Partner in politischer und wirt- schaftlicher Hinsicht sowie bei der Entwicklungszusammen- arbeit. Der Europäische Rat unterstrich die Bedeutung einer kontinuierlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage der So- lidarität. 1993 haben die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen zur Vertiefung und Erweiterung der Zusammenarbeit mit Afrika ergriffen. Der Europäische Rat betonte, daß einem weiteren Ausbau der Zusammenarbeit bei der Demokratisierung, der friedlichen Entwicklung und der Entwicklungshilfe große Bedeutung zukommt. Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten sagen ihre Unter- stützung für den Demokratisierungsprozeß zu, der in ganz Afrika an Dynamik gewinnt, und setzen sich für eine verant- wortungsvolle Führung der Regierungsgeschäfte, eine gesunde Wirtschaftspolitik und die Währung der Menschenrechte ein. Der Europäische Rat erinnerte an die Resolution des Rates "Entwicklung" vom 28. November 1991 betreffend Men- schenrechte, Demokratie und Entwicklung. Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben die Durch- führung von Wahlen in einer Reihe afrikanischer Staaten aktiv unterstützt. Sie werden sich weiterhin um eine Koordinierung dieser Hilfe bemühen, damit sichergestellt ist, daß alle afrika- nischen Länder im Übergang zur Demokratie die erforderliche Hilfe und Aufmerksamkeit erfahren. Die erfolgreiche Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Eritreas nach dreißigjährigem Bürgerkrieg gab Anlaß zu der Hoffnung, daß Konflikte in Afrika friedlich beigelegt werden können. Der Europäische Rat begrüßte das wachsende Engagement afrikanischer Staaten bei der Bewältigung von Krisen und bewaffneten Konflikten, das in jüngster Zeit mehrfach zu beobachten war. Der Rat hofft auch, daß die Staatschefs der OAU auf ihrem bevorstehenden Gipfeltreffen in Kairo die wichtige Frage der Konfliktverhütung und -beilegung behan- deln werden. Anläßlich des Besuchs des OAU-Generalsekre- tärs im Juni in Kopenhagen wurde ein nützlicher Kontakt zu dieser Organisation geknüpft. Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben die Ent- wicklungszusammenarbeit mit Afrika weiter ausgebaut. Das Lome-Abkommen ist ein wichtiges Element dieser Zusam- menarbeit. Der Europäische Entwicklungsfonds wird zum Nutzen aller Beteiligten immer effizienter und schneller ein- gesetzt. Die Entwicklungsminister haben eine besondere Wiederauf- bauinitiative für Afrika vereinbart. Mindestens 100 Mill. ECU werden umgehend für Wiederaufbau-Sofortprogramme in ausgewählten Ländem südlich der Sahara bereitgestellt. Der Ministerrat prüft zur Zeit ein weiteres Wiederaufbau- programm speziell für Entwicklungsländer. Südafrika Der Europäische Rat begrüßte die erheblichen Fortschritte, die kürzlich im Verhandlungsprozeß in Südafrika erzielt wurden. Der Rat hofft, daß sich die Parteien schon sehr bald darauf verständigen werden, Südafrika zielstrebig auf den Weg der Demokratie zu führen. Die Einsetzung eines Exekutivrats für die Übergangszeit wird einen weiteren Schritt hin zur Normalisierung und Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und Südafrika bedeuten. Der Europäische Rat bekräftigte seine Entschlossenheit, zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des neuen Südafri- ka beizutragen. Wiederaufbau sind dauerhaftes Wirtschafts- wachstum sind nur in einem demokratischen, gewaltfreien Umfeld möglich. Deshalb sind die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten bereit, die für April 1994 geplanten ersten freien Wahlen unter anderem durch die Entsendung von Wahl- beobachtern zu unterstützen und ihre Hilfe für den Demokrati- sierungsprozeß und die Bemühungen um eine Beendigung der Gewalt zu verstärken. Sudan Der Europäische Rat äußerte seine Besorgnis über den anhal- tenden Bürgerkrieg im Sudan zwischen der Regierung in Khartoum und den SPLA-Gruppierungen im Süden. Annä- hernd 500 000 Menschen haben bereits ihr Leben lassen müs- sen, und viele andere sind vertrieben worden. Bei den Abuja- Gesprächen zwischen den Parteien wurden kaum Fortschritte in Richtung auf eine Lösung erzielt. Anlaß zu großer Sorge gibt auch die Situation der Menschenrechte im Sudan: die Unterdrückung der Zivilbevölkerung im nördlichen Sudan durch die Regierung, Morde, Festnahmen und Folter durch die Regierungstruppen in den Kriegsgebieten sowie Morde, Fest- nahmen und Hinrichtungen durch die Truppen der Rebellen. Der Europäische Rat fördert die Regierung von Sudan drin- gend auf, keine Aktivitäten zu unterstützen, die gegen kon- struktive Beziehungen mit der Gemeinschaft und ihren Mit- gliedstaaten gerichtet sind. Der Europäische Rat begrüßte, daß die Völkergemeinschaft inzwischen in wachsendem Maße. auf die katastrophale Lage der Menschen in diesem Land aufmerksam wird. Gegenwärtig besucht eine EG-Troika-Delegation der Entwicklungsminister den Sudan und macht damit deutlich, wie ernst die Gemein- schaft und ihre Mitgliedstaaten die humanitäre Krise in diesem Land nehmen und wie außerordentlich dringend es ist, daß alle Parteien für eine Lösung der Probleme sorgen. Im Anschluß an den Bericht dieser Delegation werden die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten darüber beraten, wie sie auch in Zukunft am besten dazu beitragen können, die Not der sudanesischen Bevölkerung zu lindern, wozu auch gehört, daß die Menschen- rechte wieder geachtet werden. Somalia Der Europäische Rat begrüßte die umfassenden Anstrengun- gen, die die Vereinten Nationen untemehmen, um zur Wieder- herstellung von Frieden und Sicherheit sowie zur Aussöhnung und zur Herbeiführung einer politischen Lösung in Somalia beizutragen und eine weitere menschliche Katastrophe zu verhindern. Wichtige Ziele in diesem Zusammenhang sind die Entwaffnung der Parteien und die Wiederherstellung von Recht und Ordnung. Die Staats- und Regierungschefs verur- teilten den Angriff auf pakistanische VN-Soldaten, bei dem 23 Soldaten getötet und viele weitere verwundet wurden. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Staats- und Regierungschefs bedauerten ferner, daß es Opfer unter der Zivilbevölkerung gegeben hat, und sprechen allen von diesen tragischen Ereignissen betroffenen Personen ihr Mitgefühl aus. Der Europäische Rat forderte alle Parteien auf, die Resolutionen des Sicherheitsrats in vollem Umfang einzuhalten. Angola Der Europäische Rat bedauerte zutiefst die Aussetzung der Verhandlungen zwischen der angolanischen Regierung und der Unita sowie die fortdauemden Versuche der Unita, sich mit Waffengewalt weitere Gebiete anzueignen. Der Euro- päische Rat brachte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Resolution 834 des Sicherheitsrates vom 1. Juni 1993 zum Ausdruck, in der das Vorgehen der Unita scharf verurteilt und an beide Seiten appelliert wurde, so bald wie möglich an den Verhandlungstisch zurückzukehren und den Waffenstillstand wieder zu befolgen. Der Europäische Rat bekräftigte, daß zur Beile-ung der derzeitigen Krise eine friedliche Lösung auf der Grundlage der nationalen Aussöhnung und der Grundsätze des Friedensabkommens gefunden werden muß. Der Europäische Rat zeigte sich zutiefst beunruhigt über die humanitäre Lage in Angola. Er appelliert an die Unita, den VN-Plan für humani- täre Hilfe anzunehmen. Die Gemeinschaft und ihre Mitglied- staaten verpflichten sich, auf den Hilfsappell der VN im Anschluß an die Konferenz der Geberländer vom 3. Juni einzugehen. Mosambik Der Europäische Rat bedauerte, daß im Friedensprozeß in Mosambik so große Verzögerungen eingetreten sind. Zwar ist die Einhaltung des Waffenstillstands ein ermutigendes Zei- chen, jedoch ist es ausgesprochen enttäuschend, daß bei der Durchführung des Friedensabkommens kaum Fortschritte er- zielt worden sind. Der Europäische Rat appellierte an die Regierung Mosambiks und die RENAMO, den bei der Unter- zeichnung des Friedensabkommens eingegangenen Verpflich- tungen nachzukommen. Darüber hinaus bekräftigten die Ge- meinschaft und ihre Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft, zum Wiederaufbau und zur wirtschaftlichen und sozialen Entwick- lung Mosambiks beizutragen. Liberia Der Europäische Rat beklagte die sinnlosen Morde, die vor kurzem in Liberia an Zivilisten verübt wurden. Diese Morde machen deutlich, daß dringend eine politische Lösung für die Krise gefunden werden muß. Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten bekräftigten ihre Überzeugung, daß die IV. Übereinkunft von Yamoussoukro den bestmöglichen Rah- men für eine solche friedliche Beilegung des liberianischen Konflikts darstellt; sie appellierten daher dringend an alle Parteien, die Bemühungen der Sonderbeauftragten der VN und der OAU um eine friedliche Beendigung des Bürgerkriegs zu unterstützen. Malawi Der Europäische Rat begrüßte den friedlichen und reibungs- losen Verlauf der Volksabstimmung am 14. Juni in Malawi einschließlich der deutlichen Verbesserung der Lage in der Schlußphase des Wahlkampfes. Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten sind davon überzeugt, daß das Ergebnis im wesentlichen den Willen des malawischen Volkes widerspie- gelt. Sie fordern die politische Führung Malawis dringend auf, unter den neuen Gegebenheiten eng zusammenzuarbeiten, um die Menschenrechte zu schützen, die Demokratie zu fördern, die noch offenen Fragen in bezug auf die Führung der Regie- rungsgeschäfte zu klären und so den Weg für eine Wiederauf- nahme der umfassenden wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu ebnen. Zaire Der Europäische Rat bekräftigte seine Unterstützung für den Prozeß der nationalen Aussöhnung und brachte seine Besorg- nis angesichts der Verschlechterung der Lage in Zaire zum Ausdruck, die durch einen Stillstand des Demokratisierungs- prozesses und durch wiederholte Verstöße gegen die Men- schenrechte, insbesondere die willkürliche Festnahme und Inhaftierung von Personen wegen verbotener Meinungsäuße- rungen, gekennzeichnet ist. Der Europäische Rat verurteilte ferner jegliche Aufstachelung zum Rassenhaß, die sich in bestimmten Regionen des Landes in politischer Gewalt und Exzessen mit der Folge nieder- schlägt, daß es zu massenhaften Vertreibungen kommt. Der Europäische Rat bekräftigte seine Unterstützung für den Präsi- denten des Hohen Rates der Republik und forderte ihn drin- gend auf, seine Bemühungen fortzusetzen. Nigeria Der Europäische Rat hat mit tiefer Sorge die jüngsten Ent- wicklungen in Nigeria zur Kenntnis genommen, wo nach einer erfolgreichen Präsidentschaftswahl am 12. Juni der Ubergang zu einer zivilen Regierungsform möglicherweise in Frage gestellt ist. Der Europäische Rat gab der Hoffnung Ausdruck, daß der Übergang zu einer Zivilregierung weitergehen kann, damit die Einführung einer uneingeschränkten Demokratie in Afrikas volkreichstem Staat ohne Verzögerung gelingt. Naher Osten Der Europäische Rat begrüßte die Wiederaufnahme der bilate- ralen Gespräche, die auf eine gerechte, dauerhafte und umfas- sende Lösung des arabisch-israelischen Konflikts und der palästinensischen Frage gerichtet sind. Er appellierte dringend an alle betroffenen Parteien, auf den bereits erzielten Ergebnis- sen aufzubauen und die konkreten Verhandlungen in einer Atmosphäre des guten Willens und der Kompromißbereit- schaft energisch fortzusetzen. Der Europäische Rat rief alle betroffenen Parteien nochmals auf, von allen Maßnahmen abzusehen, die den Friedensprozeß untergraben könnten. Er ist nach wie vor überzeugt, daß die von der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten angeregten vertrauensbildenden Maßnahmen und merkliche konkrete Verbesserungen unter anderem der Menschenrechtslage dazu beitragen würden, den Friedensprozeß einem erfolgreichen Abschluß näherzubringen. In Übereinstimmung mit ihren bekannten Grundsatzpositionen werden die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaa- ten weiterhin eine aktive, konstruktive und ausgewogene Rolle im Friedensprozeß im Nahen Osten - sowohl in seinen bilate- ralen als auch seinen multilateralen Aspekten - spielen. Sie würdigten die unermüdlichen Anstrengungen der Schirm- herren, den Prozeß voranzubringen, und sind zur Teilnahme an internationalen Vereinbarungen zur Unterstützung einer Friedensregelung bereit. Zentralamerika Der Europäische Rat nahm mit Genugtuung die Fortschritte, die in Zentralamerika im Bemühen um Frieden, Dialog und Aussöhnung erzielt worden sind, sowie die Erfolge bei der Konsolidierung der Demokratie und der regionalen Integration zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang begrüßte der Europäische Rat die Fortschritte bei der Verwirklichung der Friedensvereinbarun- gen in EI Salvador und forderte die Unterzeichner auf, alle verbleibenden Verpflichtungen einschließlich der Empfehlun- gen der Ad-hoc-Kommisson und der "Wahrheits"-Kommis- sion zu erfüllen, damit der Friedensprozeß zum Abschluß gebracht und die nationale Aussöhnung herbeigeführt werden kann. Der Europäische Rat zeigte sich befriedigt über die friedliche und verfassungsmäßige Beilegung derjüngsten Krise in Gua- temala und hofft, daß die Ernennung eines neuen verfassungs- mäßigen Präsidenten zur Stärkung der demokratischen Insti- tutionen, zur uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und zur Wiederaufnahme der Friedens- verhandlungen beitragen wird. Der Europäische Rat begrüßte ferner, daß in San Salvador das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemein- schaft und den Ländern des zentralamerikanischen Isthmus unterzeichnet worden ist, das zur Intensivierung und Auswei- tung der gegenseitigen Zusammenarbeit beitragen wird. Kambodscha Der Europäische Rat begrüßte die Durchführung von Wahlen in Kambodscha, die dank der Unterstützung durch die Verein- ten Nationen stattfinden konnten und gezeigt haben, daß das kambodschanische Volk nach Frieden und Demokratie strebt. Er nahm den Beschluß der verfassungsgebenden Versamm- lung zur Kenntnis, durch den Prinz Norodom Sihanouk als Staatsoberhaupt von Kambodscha bestätigt wurde. Er hofft, daß der Friedensprozeß unter optimalen Bedingungen mit der Annahme einer Verfassung in den nächsten drei Monaten abgeschlossen und schon bald eine Regierung gebildet werden kann, um die nationale Aussöhnung einzuleiten.
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