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1993-07-08

Europäischer Rat in Kopenhagen

Quelle: Bulletin Nr. 60 vom 8. Juli 1993

Europäischer Rat in Kopenhagen

Tagung der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft am 21. und 22. Juni 1993

Schlußfolgerungen des Vorsitzes

Einführung

Der Europäische Rat begrüßte das Ergebnis des dänischen
Referendums und die Aussicht auf einen raschen Abschluß der
Verfahren zur Ratifikation des Vertrags von Maastricht in
allen Mitgliedstaaten.  Er ist der festen Überzeugung, daß mit
diesem wichtigen Schritt eine längere Zeit der Ungewißheit
über den weiteren Kurs der Gemeinschaft zu Ende geht und
daß sich die Union nunmehr mit neuer Kraft und Entschlos-
senheit den zahlreichen inneren und äußeren Herausforderun-
gen stellen kann, indem sie die Möglichkeiten, die der neue
Vertrag bietet, in vollem Umfang nutzt.  Die vom Europäi-
schen Rat in Birmingham und Edinburgh aufgestellten Grund-
sätze in bezug auf Demokratie, Subsidiarität und Offenheit
werden als Richtschnur für die Durchführung des neuen Ver-
trags dienen, um so die Gemeinschaft den Bürgern näherzu-
bringen.

Besondere Aufmerksamkeit widmete der Europäische Rat auf
seiner Kopenhagener Tagung zum einen den Maßnahmen, mit
denen die wirtschaftlichen und sozialen Probleme in der Ge-
meinschaft, insbesondere die viel zu hohe Arbeitslosigkeit,
angegangen werden sollen, und zum anderen dem breit-
gefächerten Themenbereich Frieden und Sicherheit in
Europa.  Er räumt ein, daß die Gemeinschaft nur dann
weiterhin mit einer Unterstützung der Öffentlichkeit für den
Aufbau Europas rechnen kann, wenn sie den Beweis er-
bringt, daß sie zur Sicherheit und zum Wohlergehen aller
Bürger beiträgt.

Die Mitglieder des Europäischen Rates hatten einen Mei-
nungsaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Par-
laments.  Die Erörterungen fanden vor dem Hintergrund der
größeren politischen und legislativen Rolle statt, die dem
Europäischen Parlament im Rahmen des Vertrags von Maas-
tricht zukommen wird.  Der Europäische Rat hob hervor, daß
es wichtig ist diese Bestimmungen unter voller Währung des
vom Vertrag von Maastricht geschaffenen institutionellen
Gleichgewichts bestmöglich zu nutzen.  Er betonte zugleich,
daß die nationalen Parlamente enger in die Arbeit der Gemein-
schaft einbezogen werden müssen.  Er begrüßte die zunehmen-
den Kontakte zwischen den nationalen Parlamenten und dem
Europäischen Parlament.



1.   Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit
     und Arbeitslosigkeit

Der Europäische Rat ist zutiefst besorgt über die derzeitige
Arbeitslosigkeit und die schwerwiegenden Gefahren, die mit
einer Entwicklung verbunden sind, die immer mehr Menschen
in der Gemeinschaft auf Dauer vom Arbeitsmarkt abkoppelt.  
Der Europäische Rat versicherte, daß die Gemeinschaft und
ihre Mitgliedstaaten entschlossen sind, durch eine klare Stra-
tegie, die sowohl kurz- als auch mittel- und langfristige Maß-
nahmen umfaßt, das Vertrauen wiederherzustellen und erneut
für ein nachhaltiges Wachstum zu sorgen, die Wettbewerbs-
fähigkeit der europäischen Industrie zu verstärken und die
Arbeitslosigkeit zu verringern.


Kurzfristige Maßnahmen

Der Europäische Rat ist übereingekommen, daß einem ab-
gestimmten wirtschaftlichen Vorgehen auf der Grundlage
der Prinzipien des "Aktionsplans der Mitgliedstaaten und
der Gemeinschaft zur Förderung des Wachstums und zur Be-
kämpfung der Arbeitslosigkeit", den der Europäische Rat
auf seiner Tagung in Edinburgh aufgestellt hat, auch weiter-
hin höchste Priorität einzuräumen ist.  Er begrüßte das erste
Paket nationaler und gemeinschaftlicher Maßnahmen, das
der Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen" auf seiner Tagung
vom 19.  April 1993 beschlossen hat, und nahm mit Genug-
tuung zur Kenntnis, daß einige Mitgliedstaaten seither neue
zusätzliche Maßnahmen mit derselben Zielsetzung durch-
geführt haben.


Die Förderung von Investitionen ist von ausschlaggebender
Bedeutung.

Der Europäische Rat ist sich darin einig, daß die Mitgliedstaa-
ten auf einzelstaatlicher Ebene diesem Ziel bei der Aufstellung
ihrer nationalen Haushaltspläne für 1994 besondere Bedeu-
tung beimessen sollten.  In der derzeitigen konjunkturellen
Phase in Europa ist es von besonderer Bedeutung, öffentliche
Investitionen, insbesondere im Bereich der Infrastrukturen,
des Umweltschutzes und der Stadterneuerung, früher als ge-
plant vorzunehmen und private Investitionen (unter besonde-
rer Beachtung der kleinen und mittleren Unternehmen und des
Wohnungsbaus) zu fördern.  Geringere arbeitsbezogene Steuern
würden jedoch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Industrie fördern.  In diesem Zusammenhang sollte auch
finanzpolitische Maßnahmen geprüft werden, mit denen
der Verbrauch knapper Energieressourcen gesenkt werden
könnte.

Wenn auch weitergehende einzelstaatliche Maßnahmen davon
abhängen, wieviel Handlungsspielraum die einzelnen Mit-
gliedstaaten haben, so sollte doch dem Multiplikatoreffekt des
Binnenmarktes, der die einzelstaatlichen Maßnahmen zur
Konjunkturbelebung verstärkt, sowie den positiven Auswir-
kungen einer Steigerung des Wachstums auf die einzelstaat-
lichen Haushaltspläne, in vollem Umfang Rechnung getragen
werden.

Auf Gemeinschaftsebene ersuchte der Europäische Rat die
EIB, in Zusammenarbeit mit der Kommission die in Edin-
burgh vereinbarte befristete Fazilität von 5 Mrd.  ECU um
3 Mrd.  ECU aufzustocken und ihre Laufzeit über 1994 hinaus
zu verlängern; 2 Mrd.  ECU wären für die transeuropäischen
Netze bestimmt, und 1 Mrd.  ECU würde zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen
in Europa eingesetzt.  Der Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen"
wird gebeten zu prüfen, in welcher Weise für den Teil, der für
die kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung steht,
Zinssubventionen bis zu maximal 3 Prozentpunkten während
eines Zeitraums von fünf Jahren gewährt werden könnten.  Die
Zinssubvention würde (ähnlich den bestehenden EGKS-Dar-
lehen) von der Schaffung von Arbeitsplätzen abhängig ge-
macht und im Rahmen der bestehenden finanziellen Perspekti-
ven finanziert.  Der Europäische Rat wird den Betrag der
Fazilität für kleine und mittlere Unternehmen auf seiner Ta-
gung im Dezember im Lichte der Verwendung dieses Betrags
überprüfen.

Der Europäische Rat unterstrich die Bedeutung einer raschen
Durchführung des Strukturpolitikprogramms der Gemein-
schaft für die Jahre 1994-1999.  Die Durchführung dieses
Programms von 160 Milliarden ECU (real das Dreifache des
Marshall-Plans) ist von entscheidender Bedeutung für den
inneren Zusammenhalt, das Wirtschaftswachstum und die
Schaffung neuer Arbeitsplätze, und zwar nicht nur in weniger
begünstigten Gebieten der Gemeinschaft, sondern EG-weit.  
Der Europäische Rat rief daher die Institutionen auf, die
Strukturfondsverordnungen noch vor Ende Juli 1993 förmlich
anzunehmen.  Er nahm zur Kenntnis, daß der Präsident des
Europäischen Parlaments diesem Ziel zustimmt.  Die Rechts-
vorschriften und die praktische Durchführung sollten in
vollem Umfang der in Edinburgh erzielten Vereinbarung über
das DELORS-II-Paket Rechnung tragen.

Der Europäische Rat vereinbarte ferner, daß der Rat "Wirt-
schafts- und Finanzfragen" zwecks vorzeitiger Inangriffnahme
der im Rahmen der Strukturfonds durchzuführenden Investi-
tionsvorhaben einen Vorschlag der Kommission prüfen wird,
der es den Mitgliedstaaten ermöglichen würde, zu markt-
üblichen Zinssätzen Mittel bis zu maximal 5 Mrd.  ECU
aus einer "Überbrückungsfazilität" der Gemeinschaft zu
erhalten, die bis Ende 1995 zur  Verfügung stehen würde.  
Für die Rückzahlung dieses Gemeinschaftsdarlehens
würden Mittel aus den Strukturfonds  für die darauffolgenden
Jahre verwendet.  Eine ähnliche Regelung könnte für den
Kohäsionsfonds gelten.

Der Europäische Rat betonte, wie wichtig es ist, daß die neuen
Bestimmungen des Vertrags von Maastricht über die Förde-
rung transeuropäischer Netze der Spitzenqualität im Rahmen
der Förderung des wirtschaftlichen und industriellen Wachs-
tums, des Zusammenhalts, des reibungslosen Funktionierens
des Binnenmarkts und der Stimulierung der europäischen
Industrie zur vollen Nutzung moderner Informationstechnolo-
gien voll ausgeschöpft werden.  Der Europäische Rat forderte
die Kommission und den Rat auf, Anfang 1994 die Pläne für
die Netze in allen relevanten Bereichen (Verkehr, Telekom-
munikation und Energie) fertigzustellen, und nahm mit Befrie-
digung die Fortschritte zur Kenntnis, die bei Hochgeschwin-
digkeitszügen, Straßen, Binnenwasserstraßen und kombinier-
tem Verkehr erzielt worden sind.  Ferner ersuchte er den Rat,
die Vorschläge der Kommission in bezug auf Telematiknetze
rasch zu prüfen.  Der Rat wird auch anhand eines Vorschlags
der Kommission die Anbindung der peripheren Mitglied-
staaten an die zentralen Regionen der Gemeinschaft prüfen.

Die verlängerte Laufzeit und die nunmehr vereinbarte Auf-
stockung der in Edinburgh beschlossenen befristeten Fazilität
werden einen weiteren erheblichen Beitrag zu diesen Netzen
ermöglichen.  Transeuropäische Vorhaben, die von der Ge-
meinschaft im Wege einer l,Erklärung des Gemeinschaftsin-
teresses" gebilligt worden sind, werden im Rahmen dieses
Instruments und anderer Finanzinstrumente der Gemeinschaft
bevorzugt behandelt.


Mittel- und langfristige Maßnahmen zur Förderung
von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Der Europäische Rat war sich darin einig, daß die gesamtwirt-
schaftlichen Maßnahmen durch auf die jeweiligen Gegeben-
heiten zugeschnittene Strukturmaßnahmen in den Mitglied-
staaten ergänzt werden sollten, damit eine spürbare Ver-
ringerung der viel zu hohen Arbeitslosigkeit insbesondere
unter jungen Menschen, den Langzeitarbeitslosen und den
sozial am stärksten benachteiligten Personengruppen erreicht
wird.

Der Europäische Rat hörte eine Analyse des Präsidenten der
Kommission über die Wettbewerbslage der Europäischen
Wirtschaft.  Er stimmte dieser Diagnose uneingeschränkt zu.

Der Europäische Rat begrüßte den von Präsident Delors vor-
gestellten mittelfristigen europäischen Plan der wirtschaft-
lichen Neubelebung "Wege ins 21.  Jahrhundert", der diesen
Schlußfolgerungen beigefügt ist (s.  A n l a g e  I).  Der Euro-
päische Rat ersuchte die Kommission, ein Weißbuch über eine
mittelfristige Strategie für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit
und Beschäftigung zu erarbeiten, das er auf seiner Tagung im
Dezember 1993 prüfen will.  Die Mitgliedstaaten werden der
Kommission bis zum 1. September Vorschläge zu spezifischen
Aspekten vorlegen, die in diese Initiative einbezogen werden
könnten.  Der Europäische Rat ersuchte die Kommission, das
Weißbuch so rechtzeitig zu erstellen, daß es bei den Vorarbei-
ten des Rates "Wirtschafts- und Finanzfragen" zur Festlegung
der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft und
ihrer Mitgliedstaaten berücksichtigt werden kann.  Die Sozial-
partner werden von der Kommission konsultiert.

Der Europäische Rat erinnerte daran, daß er nach dem Vertrag
über die Europäische Union diese Grundzüge zu prüfen hat.  
Er ersuchte den Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen", ihm
auf seiner Tagung im Dezember in Brüssel auf Vorschlag
der Kommission einen Entwurf für Leitlinien zur Förderung
eines dauerhaften, inflationsfreien und umweltverträglichen
Wachstums auf der Grundlage der vorstehenden Ziele zu
unterbreiten, die in den vorangehenden Absätzen betreffend
die kurz- wie auch die mittelfristigen Aspekte dargelegt
sind.


Währungs- und Wechselkurspolitik

Währungspolitik und Wechselkursstabilität sind Schlüsselfak-
toren sowohl der kurz- als auch der mittelfristigen Komponen-
ten einer Strategie zur Wiederherstellung des Wachstums und
zur Verringerung der Arbeitslosigkeit.  Der Europäische Rat
war sich darin einig, daß die Schaffung der haushaltspoliti-
schen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine rasche
Senkung der Zinssätze in Europa und damit eine Verringe-
rung des derzeitigen Abstandes zwischen den Zinssätzen in
Europa und den Zinssätzen in anderen führenden Industrie-
ländern von vorrangiger Bedeutung ist.  Schritte in diese
Richtung sind für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung
und für die Investitionsförderung in Europa von grund-
legender Bedeutung.

Der Europäische Rat prüfte die jüngsten Entwicklungen der
Wechselkurse.  Er vertrat die Auffassung, daß die von den
Wirtschafts- und Finanzministern auf ihrem informellen Tref-
fen in Kolding vereinbarten Leitlinien betreffend das EWS in
die richtige Richtung weisen.  Der Europäische Rat erinnerte
daran, daß die Wechselkurspolitik aller Mitgliedstaaten eine
Angele-enheit von gemeinsamem Interesse ist.  Er verwies auf
die entscheidende Rolle des Europäischen Währungsinstituts
(EWI) in diesem Bereich.  Er ersuchte die Kommission, Vor-
schläge für all die Maßnahmen zu unterbreiten, die zur Durch-
führung der zweiten Stufe der Wirtschafts- und Währungs-
union getroffen werden müssen, damit sie so rasch wie mög-
lich nach Inkrafttreten des Vertrags und vor dem 1. Januar
1994 vom Rat angenommen werden können.


Internationale Aspekte

Die Wirksamkeit der Maßnahmen der Gemeinschaft und ihrer
Mitgliedstaaten kann durch internationale Koordinierung der
Politik gesteigert werden.  In diesem Zusammenhang begrüßte
der Europäische Rat die Ergebnisse der gemeinsamen Tagung
der Wirtschafts- und Finanzminister der EG und der EFTA
vom April 1993 und ersuchte den Rat "Wirtschafts- und
Finanzfragen", weiterhin enge Kontakte zu den EFTA-
Ländern in diesem Bereich zu unterhalten.  Was die Welt-
wirtschaftslage anbelangt, so erhofft sich der Europäische
Rat vom G-7-Gipfel in Tokyo eine gerneinsame Grundlage
für entschlossene Bemühungen um ein stärkeres Weltwirt-
schaftswachstum.


2. Der Binnenmarkt und die gemeinsamen Politiken

Zu einem Zeitpunkt, da sich immer dringender die Frage stellt,
wie Wirtschaftswachstum herbeigeführt und der Arbeitsmarkt
stimuliert werden kann, stellt die Existenz eines großen Bin-
nenmarktes mit 350 Millionen Menschen einen großen Vorteil
für die Gemeinschaft dar.

Der Europäische Rat begrüßte die jüngsten Beschlüsse des
Rates "Binnenmarkt" und forderte ihn auf, so rasch wie mög-
lich die letzten noch verbleibenden Maßnahmen, die für das
ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes wichtig
sind, zu verabschieden.

Was den Verkehrsbereich anbelangt, so nahm der Europäische
Rat mit Genugtuung zur Kenntnis, daß die jüngste Einigung
über die Abgaben im Straßenverkehr den Weg für eine voll-
ständige Liberalisierung der Tätigkeiten von Güterkraftver-
kehrsuntemehmen in der Gemeinschaft geebnet hat, wie sie im
Luft- und Seeverkehr bereits besteht.

Der Binnenmarkt ist rechtlich seit dem 1. Januar 1993 ver-
wirklicht; es ist von entscheidender Bedeutung, daß auch in
der Praxis ein reibungsloses Funktionieren sichergestellt wird,
das zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Wirtschaft beiträgt und den Bürgem möglichst große wirt-
schaftliche und soziale Vorteile bringt.  Der Europäische Rat
forderte daher alle Beteiligten und insbesondere die Kommis-
sion und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zur
Zusammenarbeit auf, damit eine effiziente Verwaltung des
Binnenmarktes mit möglichst wenig Bürokratie gewährleistet
ist.

Der Europäische Rat betonte, daß der Binnenmarkt nur ver-
wirklicht werden kann, wenn neben den Bestimmungen über
den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital
auch die Bestimmungen über die Freizügigkeit gemäß Arti-
kel 8 a des Vertrags uneingeschränkt durchgeführt werden.  Dies
erfordert insbesondere Maßnahmen der Zusammenarbeit
zur Bekämpfung der Kriminalität und des Drogenhandels
und zur Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle der
Außengrenzen.

Der Europäische Rat ersuchte die zuständigen Minister, ihre
Beratungen über diese Maßnahmen vordringlich voranzu-
bringen.  In bezug auf die letzte noch ungeklärte Frage betref-
fend das Übereinkommen über die Außengrenzen stellte der
Europäische Rat mit Genugtuung fest, daß die betreffenden
Mitgliedstaaten ihre Entschlossenheit bekundet haben, alles
daranzusetzen, daß so bald wie möglich eine für alle annehm-
bare Lösung gefunden wird.


3. GATT

Der Europäische Rat begrüßte den Bericht der Kommission
über die Fortschritte, die bislang im Rahmen der Uruguay-
Runde erzielt worden sind.  Er unterstrich, daß die Gemein-
schaft weiterhin eine aktive Rolle im Hinblick auf weitere
Fortschritte spielen und dabei während der gesamten Verhand-
lungen die europäische Identität wahren muß.

Der Europäische Rat betonte, daß der multilaterale Prozeß in
Genf hinsichtlich aller Themen, einschließlich der Landwirt-
schaft, so bald wie möglich wieder in Gang gebracht werden
muß, damit noch vor Jahresende eine umfassende, dauerhafte
und ausgewogene Vereinbarung getroffen werden kann.  Dies
sei dringend notwendig, um zu einer neuen, auf Regeln ge-
stützten Welthandelsordnung zu gelangen, in der einseitige
Maßnahmen ausgeschlossen sind.  Ein Abschluß der Verhand-
lungsrunde auf dieser Grundlage wird zu einer nachhaltigen
Ausweitung des Welthandels beitrage, welche wiederum für
die Förderung des Wirtschaftswachstums und die Schaffung
von Arbeitsplätzen in Europa und überall in der Welt von
entscheidender Bedeutung ist.

Eine baldige Festlegung der wesentlichen Bestandteile einer
Komponente, die einen umfassenden Marktzugang und echte
Fortschritte in den Bereichen Dienstleistungen und geistiges
Eigentum vorsieht, wobei alle GATT-Partner ihren Beitrag
leisten müssen, würde dazu beitragen, die Dynamik zu erhal-
ten, und würde der rechtzeitigen Verabschiedung des Schluß-
pakets den Weg ebnen.

- Die Gemeinschaft wird auch weiterhin einen erheblichen
Teil der für exteme Maßnahmen vorgesehenen Haushalts-
mittel, insbesondere über das PHARE-Programm, für die
nüttel- und osteuropäischen Länder einsetzen.  Die Gemein-
schaft wird auch in vollem Umfang die im Rahmen der
befristeten Darlehensfazilität der EIB vorgesehene Mög-
lichkeit nutzen, Vorhaben betreffend transeuropäische Net-
ze, an denen die mittel- und osteuropäischen Länder betei-
ligt sind, zu finanzieren.  Gegebenenfalls kann ein Teil der
im Rahmen des PHARE-Programms verfügbaren Mittel
nach Maßgabe der vom Rat "Allgemeine Angelegenheiten"
am 8. Juni getroffenen Vereinbarungen für umfangreiche
Infrastrukturverbesserungen eingesetzt werden.

- Der Europäische Rat begrüßte die den assoziierten Ländern
eingeräumte Möglichkeit, im Rahmen der Europa-Abkom-
men an Gemeinschaftsprogrammen teilzunehmen, und er-
suchte die Kommission, bis Ende des Jahres Vorschläge zur
Öffnung weiterer Programme für die assoziierten Länder
vorzulegen und dabei von den Programmen auszugehen,
die den EFTA-Ländern für eine Beteiligung bereits offen-
stehen.

- Der Europäische Rat hob hervor, daß es von großer Bedeu-
tung ist, solche Rechtsvorschriften der assoziierten Länder
an das Gemeinschaftsrecht anzugleichen, die in erster Linie
die Wettbewerbsverzerrungen und ferner - im Hinblick auf
den Beitritt - den Schutz der Arbeitnehmer, der Umwelt
und der Verbraucher betreffen.  Er vereinbarte, daß Beamten
der assoziierten Länder Kurse über Theorie und Praxis des
Gemeinschaftsrechts angeboten werden sollen und be-
schloß, zur Koordinierung und Leitung dieser Arbeiten eine
Task-Force aus Vertretem der Mitgliedstaaten und der
Kommission einzusetzen.

- Die Einzelheiten zu den vorstehenden Punkten sind in der
A n l a g e  II  dargelegt.

B) Andere mittel- und osteuropäische Länder

Der Europäische Rat erörterte die Wirtschaftslage in Albanien.  
Er begrüßte die Schlußfolgerungen des Rates "Wirtschafts-
und Finanzfragen" vom 7. Juni sowie die Tatsache, daß die
Gemeinschaft das Erfordernis anerkannt hat, eine angemesse-
ne Hilfe für Albanien im Wege von Zuschüssen, Darlehen
oder beiden sicherzustellen.  Der Europäische Rat betonte
ferner, wie wichtig es ist, die Bestimmungen über den politi-
schen Dialog, die im derzeitigen Abkommen mit Albanien
enthalten sind, in vollem Umfang anzuwenden.

Um die handelspolitischen Beziehungen zwischen den drei
baltischen Staaten und der Gemeinschaft zu verstärken, er-
suchte der Europäische Rat die Kommission, Vorschläge für
eine Umwandlung der derzeitigen Handelsabkommen mit den
baltischen Staaten in Freihandelsabkommen vorzulegen.  Die
Gemeinschaft verfolgt weiterhin das Ziel, Europa-Abkommen
mit den baltischen Staaten zu schließen, sobald die erforder-
lichen Voraussetzungen erfüllt sind.


8. Pakt für Stabilität in Europa

Der Europäische Rat erörterte den französischen Vorschlag für
eine Initiative der Europäischen Union, die auf einen Pakt für
Stabilität in Europa abzielt.  Durch diese Initiative soll die
praktische Anwendung der Grundsätze gewährleistet werden,
auf die sich die europäischen Länder in bezug auf die Unver-
letzlichkeit der Grenzen und die Achtung der Minderheiten-
rechte geeinigt haben.  Der Europäische Rat stellte überein-
stimmend fest, daß die jüngsten Ereignisse in Europa gezeigt
haben, daß Maßnahmen in diesem Bereich zeitgemäß und
angemessen sind.

Er begrüßte den Gedanken, das Instrument der "Gemeinsamen
Aktion" entsprechend den Verfahren einzusetzen, die im Rah-
men der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vorgese-
hen sind.

Der Europäische Rat forderte den Rat "Allgemeine Angele-
genheiten" auf, den Vorschlag zu prüfen und ihm auf seiner
Tagung im Dezember 1993 Bericht zu erstatten, damit eine
Vorbereitungskonferenz für den Pakt einzuberufen werden
kann.


9. Rußland

Der Europäische Rat begrüßte die neuen Initiativen Präsident
Jelzins auf dem Gebiet der politischen Reformen in Rußland.  
Er hofft, daß diese Bemühungen erfolgreich verlaufen und zur
Konsolidierung von Demokratie und Marktwirtschaft beitra-
gen werden.

Der Europäische Rat begrüßte diejüngsten Fortschritte bei den
Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsab-
kommen mit Rußland.  Er hofft auf einen baldigen Abschluß
eines solchen Abkommens, mit dem ein vertragliches Verhält-
nis zwischen der Gemeinschaft und Rußland hergestellt wür-
de, das der politischen und wirtschaftlichen Rolle Rußlands
auf der internationalen Bühne gerecht wird und das Konsulta-
tionen - auch auf höchster Ebene - zu einem regulären
Bestandteil der Beziehungen werden läßt.

Der Europäische Rat hofft auf die Fortsetzung der engen
politischen Zusammenarbeit mit Rußland, um auf diese Weise
gemeinsam zur Beilegung internationaler Krisensituationen
beitragen zu können.  Dies wird als ein wesentlicher Beitrag zu
Frieden und Stabilität in Europa und der Welt betrachtet.  Der
Europäische Rat vereinbarte regelmäßige Gemeinschaftsta-
gungen vorzuschlagen, an denen der Präsident des Europäi-
schen Rates, der Präsident der Kommission und der russische
Präsident teilnehmen.

Der Europäische Rat erklärte sich bereit, seine Unterstützung
für den russischen Reformprozeß aufrechtzuerhalten und zu
verstärken.  Das bevorstehende Gipfeltreffen der G 7 ist ein
geeigneter Zeitpunkt, die bereits untemommenen substantiel-
len Anstrengungen zur Stützung der Reformmaßnahmen, die
gegenwärtig in Rußland sowie in anderen Staaten der ehema-
ligen Sowjetunion durchgeführt werden, zu fördern.

Der Europäische Rat zog eine Bilanz der Vorbereitung der
Gespräche auf dem Gipfeltreffen der G 7 zum Thema Ruß-
landhilfe.  Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten halten es
für besonders wichtig, daß in Tokyo Fortschritte in Fragen der
nuklearen Sicherheit erzielt werden (Kraftwerke, nukleare
Abfälle sowie Abbau von Kernwaffen).  In diesem Zusammen-
hang begrüßte er die substantiellen Maßnahmen, die jetzt zur
Ausgestaltung der Leitlinien ergriffen werden, die der Euro-
päische Rat auf seiner Tagung in Lissabon beschlossen hat;
darunter die kürzlich vom Rat "Wirtschafts- und Finanz-
fragen" erzielte Einigung über Euratom-Kredite, die auf eine
Verbesserung der Sicherheit von Kernkraftwerken in den
Republiken der ehemaligen Sowjetunion sowie in mittel- und
osteuropäischen Ländem abzielen.

Der Europäische Rat wies auch auf die Wichtigkeit
einer praktischen Umsetzung der Europäischen Energie-
charta hin.

Der Europäische Rat sagte die Unterstützung der Gemein-
schaft für weitere konkrete Schritte zu, die die Effizienz der
Rußland zugedachten Hilfe steigern sollen, sowie für konkrete
Projekte, die auf die Beschleunigung des Privatisierungspro-
zesses abzielen, insbesondere durch geeignete Maßnahmen zur
Ausbildung russischer Unternehmer im Rahmen der techni-
schen Hilfe.  Der Europäische Rat betonte, daß die Wirksam-
keit von Hilfsleistungen von der Existenz einer stabilitäts-
orientierten Wirtschaftspolitik in Rußland abhängt.


10. Ukraine

Der Europäische Rat zeigte sich sehr interessiert an einer
Ausweitung der Zusammenarbeit mit der Ukraine.  Substan-
tielle Fortschritte seitens der Ukraine bei der Erfüllung der von
ihr im Protokoll von Lissabon übemommenen Verpflichtun-
gen, den START-I-Vertrag zu ratifizieren und dem Nichtver-
breitungsvertrag als Nichtkernwaffenstaat beizutreten, sind
wesentlich für die vollständige Eingliederung der Ukraine in
die Völkergemeinschaft und würden den Ausbau ihrer Bezie-
hungen zur Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitglied-
staaten fördern.


11. Ehemaliges Jugoslawien

Der Europäische Rat hat die in A n l a g e  III enthaltene Erklä-
rung zu Bosnien-Herzegowina angenommen.

12. Beziehungen zu dem Maghreb-Ländern

Der Europäische Rat erinnerte an seine Entschlossenheit, dafür
zu sorgen, daß den Beziehungen zu den Maghreb-Ländern das
Maß an Bedeutung und Intensität eingeräumt wird, das der
engen geographischen und historischen Verbindung zu diesen
Ländern entspricht.  Dies sollte im Rahmen einer intensiveren
Partnerschaft zwischen der Union und den einzelnen Maghreb-
Ländern geschehen.

Der Europäische Rat forderte den Rat auf, den Richtlinienent-
wurf für ein Partnerschaftsabkommen mit Marokko, der ge-
genwärtig geprüft wird, rasch zu verabschieden.

Er nahm mit Genugtuung zur Kenntnis, daß die Kommission
beabsichtigt, in Kürze einen Richtlinienentwurf für die
Aushandlung eines ähnlichen Abkommens mit Tunesien
vorzulegen.


13. Schlußfolgerungen der Außenminister

Der Europäische Rat nahm die Schlußfolgerungen der Außen-
minister zu den in Anlage IV behandelten Themen zur
Kenntnis.


14.  Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -
     Vorarbeiten zum Thema Sicherheit

Der Europäische Rat nahm die Vorarbeiten zum Thema
Sicherheit zur Kenntnis, die von den Außenministern im
Zusammenhang mit dem vom Europäischen Rat in Edinburgh
erteilten Mandat bereits geleistet wurden, und ersuchte sie,
ihre Beratungen mit dem Ziel fortzusetzen, bis zum Inkraft-
treten des Vertrags die erforderlichen Grundelemente einer
Politik der Union zu definieren.


15. Eine bürgernahe Gemeinschaft

Der Europäische Rat forderte alle Organe auf, dafür Sorge zu
tragen, daß die Grundsätze der Subsidiarität und der Offenheit
in allen Tätigkeitsbereichen der Gemeinschaft verankert und
bei der täglichen Arbeit der Organe in vollem Umfang beach-
tet werden.

Was den Grundsatz der Subsidiarität betrifft, so stellte der
Europäische Rat mit Genugtuung fest, daß die Kommission
inzwischen nur noch dann Vorschläge unterbreitet, wenn diese
ihrer Ansicht nach die Subsidiaritätskriterien erfüllen; ferner
begrüßte er ganz allgemein, daß der Umfang der Gemein-
schaftsrechtsvorschriften, die in dem Gesetzgebungspro-
gramm der Kommission für 1993 vorgesehen sind, gegenüber
den Vorjahren beträchtlich abgenommen hat.  Die ausführ-
licheren Konsultationen durch die Kommission vor wichtigen
neuen Vorschlägen und insbesondere die Erstellung von
"Grünbüchern" über wichtige neue Tätigkeiten wie auch
Kosten-Nutzen-Analysen neuer Vorschläge sind ebenfalls
vielversprechend.  Er hofft, daß die Überprüfung bestehen-
der und geplanter Rechtsvorschriften durch die Kommission
unter dem Blickwinkel des Subsidiaritätsprinzips noch vor
der Tagung des Europäischen Rates im Dezember abgeschlos-
sen wird.

Der Europäische Rat stellte mit Befriedigung fest, daß der Rat
und die Kommission nunmehr die Subsidiaritätsgrundsätze,
-Leitlinien und -verfahren, die in Edinburgh beschlossen wur-
den, als Bestandteil des Beschlußfassungsprozesses zur An-
wendung bringt.  Er hofft, daß das Europäische Parlament dies
in Bälde ebenfalls tun kann.

Bezüglich der Offenheit stellte der Europäische Rat fest, daß
als Reaktion auf die Schlußfolgerungen des Europäischen
Rates von Edinburgh über den Zugang der Öffentlichkeit zu
bestimmten Ratsdebatten, die Vereinfachung und Kodifizie-
rung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und über die
Informationspolitik im allgemeinen bereits erste Schritte ein-
geleitet worden sind.  Er bekennt sich unverändert dazu, den
Prozeß zur Schaffung einer offeneren und transparenteren
Gemeinschaft voranzutreiben.

Er forderte den Rat und die Kommission auf, ihre Arbeiten
hinsichtlich des Zugangs der Öffentlichkeit zur Informationen
im Einklang mit dem Grundsatz, daß die Bürger möglichst
umfassenden Zugang zu Informationen erhalten, fortzusetzen.  
Dabei sollte angestrebt werden, die erforderlichen Maßnah-
men bis Ende 1993 zu treffen.

Der Europäische Rat ersuchte das Europäische Parlament und
den Rat, die letzten noch offenen Fragen betreffend die Einset-
zung des Ombudsmanns (Bürgerbeauftragten) rechtzeitig bis
zum Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht zu regeln.


16. Die Gemeinschaft schädigende Betrügereien

Der Europäische Rat hob hervor, wie wichtig es ist, Betrüge-
reien und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den
Haushaltsmitteln der Gemeinschaft sowohl angesichts der
hiervon betroffenen Beträge als auch im Hinblick auf eine
Förderung des Vertrauens in das europäische Aufbauwerk
weiterhin zu bekämpfen.  Er betonte, daß die Bestimmungen
des Vertrags von Maastricht, nach denen die Mitgliedstaaten
zur Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finan-
ziellen Interessen der Gemeinschaft richten, die gleichen Maß-
nahmen zu ergreifen haben, die sie auch zur Bekämpfung von
Betrügereien treffen würden, die sich gegen ihre eigenen
finanziellen Interessen richten, im vollen Umfange durchzu-
führen sind.  Er sieht mit Erwartung dem Bericht über die
weiteren Entwicklungen in der Betrugsbekämpfungsstrategie
der Gemeinschaft und den damit verbundenen Vorschlägen
entgegen.  Er ersuchte die Kommission, diese Vorschläge spä-
testens im März 1994 vorzulegen.


17. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Der Europäische Rat verurteilte scharf die jüngsten Angriffe
auf Einwanderer und Flüchtlinge in den Mitgliedstaaten und
sprach den unschuldigen Opfern dieser gewalttätigen Über-
griffe sein tiefempfundenes Mitgefühl aus.

Der Europäische Rat bekräftigte seine feste Entschlossenheit,
Intoleranz und Rassismus in jeglicher Form mit allen verfüg-
baren Mitteln zu bekämpfen.  Er betonte, daß Intoleranz und
Rassismus in unserer heutigen Gesellschaft nicht hingenom-
men werden können.

Der Europäische Rat bekräftigt seine Verpflichtung, dafür zur
sorgen, daß alle Menschen, auch Einwanderer und Flüchtlinge,
gegen Verletzungen der Grundrechte und Grundfreiheiten
geschützt werden, die in den Verfassungen und Gesetzen der
Mitgliedstaaten, in der Europäischen Menschenrechtskonven-
tion und in anderen internationalen Übereinkünften, ein-
schließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur
Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, niederge-
legt sind.

Der Europäische Rat erinnerte an seine früheren Erklärungen
zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und beschloß, sich
verstärkt um eine Ermittlung und völlige Beseitigung der
Ursachen zu bemühen.  Er sagt zu, daß die Mitgliedstaaten
alles daran setzen werden, um Einwanderer, Flüchtlinge
und andere Menschen vor Rassismus und Intoleranz in
ihren verschiedenen Ausdrucks- und Erscheinungsformen zu
schützen.




Anlage I

Wege ins 21. Jahrhundert

Leitlinien für die wirtschaftliche Erneuerung in Europa

1.   Kurs auf die Wirtschafts- und Währungsunion
     Eine einheitliche Währung wird

     - den Binnenmarkt festigen und die Voraussetzungen
          für einen fairen und gewinnbringenden Wettbewerb
          schaffen;

     -    die Attraktivität der Gemeinschaft für Investitionen
          - auch außergemeinschaftlicher Investoren - erhöhen
          und generell die zur Finanzierung großer Infrastruktur-
          vorhaben erforderliche Sparneigung stimulieren;

     -    stabilisierend auf das Internationale Währungssystem
          wirken und die zu Instabilität und Verunsicherung
          führenden Spekulationen verringern.

     Daher gilt es,

     - das Konvergenzziel wieder in den Mittelpunkt unserer
     Überlegungen zu stellen, denn die Konvergenz fördert
     das Wachstum und schafft Arbeitsplätze in der gesam-
     ten Gemeinschaft - ein Einsatz, der allen Gewinn
     bringt,

     - den Binnenmarkt produktiv zu gestalten, um somit den
     Staaten und den Unternehmen für ihre Politik bzw.  
     Strategien eine klare, glaubwürdige Perspektive zu
     bieten;

     - darauf hinzuwirken, daß sich die Bürger dem europäi-
     schen Einigungswerk wieder zuwenden, indem wir
     ihnen die Vorteile aufzeigen, die sich für sie ergeben
     aus der Weiterentwicklung der Gemeinschaft und der
     Ausdehnung dieser Vorteile auf die Bürger der anderen
     europäischen Länder, insbesondere in Mittel- und Ost-
     europa, deren außerordentliches Wachstumspotential
     uns allen zugute käme.

2.   Die Gemeinschaft als offener und solidarischer
     Partner in der Welt

     - Die Gemeinschaft muß sich weiterhin um einen raschen
     Abschluß der Uruguay-Runde bemühen und ein ausge-
     wogenes Abkommen, in dem alle bisher nicht gelösten
     Fragen geregelt werden, anstreben;

     -    dieses Abkommen muß den Weg ebnen für eine Welt-
          handelsorganisation, die der Globalisierung der Märkte
          und Untemehmensstrategien Rechnung trägt;

     - diese Organisation muß sich ohne Ausnahme in Theorie
     und Praxis auf den Grundsatz der Multilateralität stüt-
     zen und ihr Vorgehen ausrichten an weltwirtschaft-
     lichen Parametern wie Währungsentwicklung, Kapital-
     ströme, gerechte Lastenverteilung beim Umweltschutz
     sowie schrittweise und mit der wirtschaftlichen Ent-
     wicklung vereinbare Verwirklichung des sozialen Fort-
     schritts, auf den jedermann Anspruch hat.

3.   Eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich
     Forschung und Entwicklung

     - Wir müssen uns zum Ziel setzen, anstatt 2 Prozent
          künftig 3  Prozent  des  Bruttosozialprodukts  für  For-
          schung und Entwicklung und Innovationsförderung
          aufzuwenden;

     -    die Gemeinschaftsaktionen müssen auf Maßnahmen zur
          Ergänzung und Verbesserung der Politik der Mitglied-
          staaten und der Untemehmensstrategien konzentriert
          werden;

     -    auf europäischer Ebene müssen mit Hilfe von Gemein-
          schaftsaktionen neue Rahmenbedingungen für die
          Zusammenarbeit zwischen Unternehmen geschaffen
          werden, um sie dabei zu unterstützen, Innovationen
          nutzbar zu machen und die Produktionsprozesse zu
          modernisieren.

4.   Ein leistungsfähiges Infrastrukturnetz
     in den Bereichen Verkehr und Telekommunikation
     - Durch die Erleichterung und Verbilligung des Perso-
     nen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs wird die
     Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft ge-
     stärkt werden;

     -    effiziente Infrastrukturnetze werden einen unschätzba-
          ren Beitrag zur Raumordnung sowie zum wirtschaft-
          lichen und sozialen Zusammenhalt leisten;

     - wir müssen uns zehn Jahre Zeit nehmen, um die an
     der Planung und Verwirklichung dieser Infrastruktur-
     netze beteiligten europäischen Untemehmen (Verkehr,
     Bauwesen, öffentliches Bauwesen) zu stimulieren, wo-
     bei einjährliches Finanzierungsvolumen von insgesamt
     30 Mrd.  ECU eine realistische Mindestgröße darstellt.

5.   Ein gemeinsamer Informationsraum:
     Der Beginn einer technischen Revolution

     - Das Ziel ist eine dezentrale Wirtschaft mit gut aus-
     gebildeten Arbeitskräften und einer Vielzahl mit-
     einander kooperierender kleiner und mittlerer Unter-
     nehmen;

     - zu diesem Zweck müssen wir eine "europäische In-
     formationsinfrastruktur" schaffen, die die Lebensader
     der Wirtschaft von morgen bildet, und den im Bereich
     Informationstechnik tätigen Untemehmen (Telekom-
     munikation, Datenverarbeitung, optische Fasern) durch
     die Aussicht auf eine Vielzahl von Aufträgen über
     mehrere Jahre hinweg neue Anreize bieten.  Hierzu sind
     Anfangsinvestitionen in Höhe von 5 Mrd.  ECU not-
     wendig, gefolgt von Jahresprogrammen mit einem Um-
     fang von 5 bis 8 Mrd.  ECU.

     - Wir müssen auch europäische Bildungsangebote für
     diese neuen Berufszweige schaffen und die Fernarbeit
     per Computer fördern (nicht nur in der Informationsin-
     dustrie selbst, sondern auch in den Bereichen Bildung,
     Medizin, soziale Dienste, Umweltschutz, Städteplanung
     sowie in der Bekämpfung der großen Übel unserer Zeit:
     Krankheiten, Drogen, Kriminalität).

6.   Eine grundlegende Neuorientierung der Bildungssysteme
     Hier ergeben sich folgende Prioritäten:

     - Anleitung zu lebenslangem Lernen; Vermittlung so-
          wohl fachlicher als auch beruflicher Kompetenzen;

     -    Förderung der Fähigkeit zu kreativem und eigenständi-
          gem Handeln;

     -    die Schaffung eines individuellen Rechts auf lebens-
          lange Ausbildung jeder Jugendliche sollte einen Bil-
          dungsgutschein erhalten, der ihn zur Aus- bzw.  Weiter-
          bildung berechtigt).

7.   Ein neues Entwicklungsmodell

     - Die Berücksichtigung des Umweltschutzes wird zur
          Schaffung neuer Arbeitsplätze führen;

     -    die Besteuerung knapper natürlicher Ressourcen wird
          einen Abbau der überhöhten arbeitsbezogenen Steuern
          ermöglichen und so zu einer größeren Wettbewerbs-
          fähigkeit der europäischen Wirtschaft beitragen;

     -    Produktivitätszuwächse müssen zur Verbesserung der
          Lebensqualität und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
          eingesetzt werden; dieses dynamische Konzept des
          "work sharing" beinhaltet, daß zusätzliche Arbeitsplät-
          ze geschaffen werden, um einem qualitativen Bedarf
          gerecht zu werden, der ein breites Spektrum weitgehend
          unerforschter, ja ungeahnter Möglichkeiten erschließt.

8.   Eine aktivere Arbeitsmarktpolitik

     - Vorrangige Aufgabe ist es, allen Erwerbsfähigen einen
     Arbeitsplatz, eine Beschäftigung oder eine sinnvolle
     Ausbildung zu verschaffen;

     - der technische und wirtschaftliche Wandel darf nicht
     aufgehalten, er muß vielmehr rechtzeitig vorhergesehen
     und gestaltet werden;

     - die Qualität und Zahl der Arbeitsämter und ähnlicher
     Stellen muß gesteigert werden, um allen Arbeitslosen
     eine wirksame Hilfe anbieten zu können (die entspre-
     chenden Ausgaben müssen von derzeit 0,1 Prozent auf
     0,5 Prozent des Bruttosozialprodukts der Gemeinschaft
     steigen).





Anlage II

Zusammenarbeit mit den assoziierten Ländern mit Blick auf die spätere Mitgliedschaft

i)   Strukturierte Beziehungen zu den Institutionen
     der Europäischen Union

Im Hinblick auf den Beitritt und die einschlägigen Vorarbeiten
- und parallel zu der bilateralen Struktur der Europa-Abkom-
men - wird mit den mit der Gemeinschaft durch Europa-
Abkommen verbundenen mittel- und osteuropäischen Län-
dem ein multilateraler Rahmen für einen intensiveren Dialog
und Konsultationen über Fragen von gemeinsamem Interesse
geschaffen.

In diesem Rahmen werden Tagungen des Rates der Union und
aller assoziierten MOEL über Fragen von gemeinsamem In-
teresse, die im voraus festgelegt werden und sich im Zustän-
digkeitsbereich der Union stellen, einberufen, das heißt

- Gemeinschaftsbereiche, vor allem solche mit transeuropäi-
scher Dimension, einschließlich der Bereiche Energie,
Umwelt, Verkehr, Wissen und Technik,

-    gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,

-    Inneres und Justiz.

Diese Tagungen haben beratenden Charakter.  Beschlüsse wer-
den nicht gefaßt.  Sollten die Tagungen zu Schlußfolgerungen
führen, die operativ auszuführen sind, so werden diese in dem
entsprechenden institutionellen Rahmen (normales Gemein-
schaftsverfahren bzw.  Assoziationsrat mit den betreffenden
assoziierten Ländem) umgesetzt.

Die Tagungen werden intern nach den üblichen Verfahren
insbesondere mit dem Ziel vorbereitet, den Standpunkt zu den
zu erörternden Themen festzulegen.  Auch mit den MOEL
werden Kontakte zur Vorbereitung der Tagungen aufgenom-
men.

Neben der Anwendung des oben unrissenen allgemeinen
Dialogschemas würde der Dialog über Fragen der Außen- und
Sicherheitspolitik noch folgende Vorkehrungen umfassen:

- Eine Troika-Tagung auf der Ebene der Außenminister und
eine Tagung auf der Ebene der Politischen Direktoren
während jeder Präsidentschaft;

- ein Briefing auf Sekretariatsebene nach jeder Tagung des
Rates "Allgemeine Angelegenheiten" und nach jeder Ta-
gung der Politischen Direktoren;

- eine Troika-Sitzung auf Arbeitsgruppenebene je Präsident-
schaft für die betroffenen Arbeitsgruppen.

Ferner werden regelmäßige Troika-Konsultationen mit den
assoziierten Ländem vor wichtigen Tagungen der VN-Gene-
ralversammlung und der KSZE stattfinden.

ii)  Verbesserung des Marktzugangs

a)   Die Einfuhrzölle der Gemeinschaft auf sensitive gewerb-
     liche Grunderzeugnisse mit Ursprung in den assoziierten
     Ländern (Anlage IIb der Interimsabkommen) werden am
     Ende des zweiten Jahres nach Inkrafttreten des Abkom-
     mens abgeschafft (statt am Ende des vierten Jahres).

b)   Die Einfuhrzölle auf gewerbliche Waren, die unter die
     APS-Konsolidierung fallen (Anlage III der Interimsab-
     kommen), werden am Ende des dritten Jahres abgeschafft
     (statt am Ende des fünften Jahres).

c)   Die Kontingente und Plafonds in der vorgenannten An-
     lage III (APS-Konsolidierung) werden von der zweiten
     Hälfte des zweiten Jahres nach dem Inkrafttreten des Ab-
     kommens an jährlich um 30 Prozent (Polen, die Tsche-
     chische und die Slowakische Republik, Bulgarien und
     Rumänien) bzw. um 25 Prozent (Ungarn) erhöht (statt
     20 v. H. für Polen, die Tschechoslowakei, Bulgarien, Rumä-
     nien und 15 v. H. für Ungarn).

d)   Die Abschöpfungen/Zölle innerhalb der Kontingente für
     landwirtschaftliche Erzeugnisse werden sechs Monate frü-
     her als in den Abkommen vorgesehen um 60 Prozent
     gesenkt.  Die vom dritten Jahr an vorgesehene Erhöhung
     der Kontingente um 10 Prozent wird sechs Monate früher
     vorgenommen.

e)   Die ab 1994 geltende Zollbefreiung für Waren, die der
     Verordnung 636/82 unterliegen und vom passiven Verede-
     lungsverkehr betroffen sind, wird im Einklang mit dieser
     Verordnung, die zu diesem Zweck entsprechend zu ändern
     wäre, ausgedehnt werden.

f)   Die Einfuhrzölle der Gemeinschaft auf Textilien werden
     gesenkt, damit sie fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des
     Abkommens (anstelle von sechs Jahren) vollständig abge-
     schafft sind.

g)   Die Einfuhrzölle der Gemeinschaft auf EGKS-Stahlerzeug-
     nisse mit Ursprung in den assoziierten Ländern werden
     spätestens am Ende des vierten Jahres nach dem Inkraft-
     treten des Abkommens (statt am Ende des fünften Jahres)
     abgeschafft, wobei besondere Beschlüsse zum Handeln mit
     Stahlerzeugnissen zu beachten sind.

h)   Der Rat ersucht die Kommission, eine Studie über die
     Durchführbarkeit und die Auswirkungen einer Kumu-
     lierung der Ursprungsregeln für Erzeugnisse aus den asso-
     ziierten Ländem Mittel- und Osteuropas und aus den
     EFTA-Staaten durchzuführen und ihm im Lichte der
     Ergebnisse dieser Studie entsprechende Vorschläge zu
     unterbreiten.

iii) Erhöhung der Wirksamkeit der Hilfe

a)   Die Gemeinschaft wird die Entwicklung der Infrastruktur-
     netze in Mittel- und Osteuropa entsprechend den Beschlüs-
     sen von Edinburgh unterstützen.  Die EIB, die EBWE und
     die anderen internationalen Finanzinstitute werden in die-
     sem Prozeß die Führungsrolle übernehmen.

b)   Die Gemeinschaft wird über das PHARE-Programm tech-
     nische Unterstützung bei der Ausarbeitung und Durchfüh-
     rung größerer Infrastrukturverbesserungen in den mittel-
     und osteuropäischen Ländern anbieten.  Im Rahmen der
     verfügbaren Haushaltsmittel und unbeschadet der Grund-
     ausrichtung des PHARE-Programms wird die Gemein-
     schaft auch bereit sein, auf Ersuchen der mittel- und osteu-
     ropäischen Partnerländer aus dem PHARE-Programm in
     begrenztem Umfang zusätzliche Mittel für Ausgaben im
     Zusammenhang mit solchen technischen Unterstützungs-
     maßnahmen in besonderen Fällen bereitzustellen, soweit
     feststeht, daß diese Mittel unbedingt erforderlich und eine
     notwendige Komponente von Projekten sind, die

     -    von der EIB und/oder von internationalen Finanzinsti-
          tutionen und den Empfängerländern gemeinsam finan-
          ziert werden,

     -    nicht aus privaten Mitteln finanziert werden können,

     -    im Gemeinschaftsinteresse liegen, und zwar insbe-
          sondere nach Maßgabe einschlägiger Gemeinschafts-
          texte.

c)   Diese zusätzlichen Mittel dürfen 15 Prozent derjährlichen
     Gesamtverpflichtungen im Rahmen von PHARE nicht
     übersteigen.

d)   Die Kommission wird die Verwendung der Mittel des
     PHARE-Programms zur Unterstützung der Infrastruktur-
     entwicklung in Mittel- und Osteuropa einzelfallbezogen
     prüfen.  Sie wird dabei die finanzielle Lage des Empfänger-
     landes auf Grund verfügbarer Analysen berücksichtigen; die
     Finanzinstitute, die Darlehen für Vorhaben gewähren, wer-
     den ihre eigenen Bewertungen wie üblich durchführen.  In
     jedem Fall wird die Kommission gewährleisten, daß das
     Empfängerland einen angemessenen Beitrag zu der Vor-
     habensfinanzierung leistet, um sich seines Engagements
     für das Vorhaben zu versichern.

     Die Kommission wird vermeiden, daß die hierfür verfüg-
     baren PHARE-Mittel zu sehr auf einzelne Empfängerlän-
     der konzentriert werden; sie wird deshalb auch verhindern,
     daß ein übermäßig hoher Anteil der einzelstaatlichen Pro-
     gramme für diesen Zweck eingesetzt wird.

     Vorschläge werden dem PHARE-Verwaltungsausschuß
     nach dem üblichen Verfahren unterbreitet.

iv)  Förderung der wirtschaftlichen Integration

Was die Angleichung der Rechtsvorschriften betrifft, so haben
sich die mittel- und osteuropäischen Länder in den Europa-
Abkommen verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach deren
Inkrafttreten Rechtsvorschriften einzuführen, die denjenigen
der Römischen Verträge entsprechen, und restriktive Prakti-
ken, den Mißbrauch beherrschender Stellungen und staatliche
Beihilfen zu untersagen, welche den Wettbewerb verzerren
oder zu verzerren drohen.  Zudem ist es im Hinblick auf den
Beitritt äußerst wichtig, daß auch in anderen in den Europa-
Abkommen behandelten Bereichen Fortschritte erzielt werden,
insbesondere beim Schutz der Arbeitnehmer, der Umwelt und
der Verbraucher.

Auch die Schulung von Beamten der assoziierten Länder in
Gemeinschaftsrecht wird zur Vorbereitung des Beitritts bei-
tragen.

Die Kommission und die zuständigen Behörden der Mitglied-
staaten werden mobilisiert werden, um die Angleichung der
Rechtsvorschriften zu unterstützen, auch durch technische
Hilfe bei der Ausbildung von Beamten.  Zur Koordinierung
und Leitung dieser Arbeiten soll eine Task force aus Ver-
tretern der Mitgliedstaaten und der Kommission gebildet
werden.

Die Kommission wird prüfen, welche Gemeinschaftsprogram-
me für eine Beteiligung der mittel- und osteuropäischen Län-
der geöffnet werden können.  Sie wird dem Rat bis Ende 1993
ihre diesbezüglichen Vorschläge vorlegen.





Anlage III

Erklärung zu Bosnien-Herzegowina

Der Europäische Rat prüfte anhand eines Berichts von Lord
Owen an die Minister die außerordentlich ernste Lage im
ehemaligen Jugoslawien und die jüngsten Verhandlungen
zwischen den Konfliktparteien in Bosnien-Herzegowina.

Der Europäische Rat spricht den Vorsitzenden des Lenkungs-
ausschusses der Internationalen Konferenz über das ehemalige
Jugoslawien sein uneingeschränktes Vertrauen aus und ermu-
tigt sie, sich weiterhin um eine gerechte und tragfähige Rege-
lung zu bemühen, die für alle drei Volksgruppen in Bosnien-
Herzegowina annehmbar ist.  Er wird einer von Serben und
Kroaten diktierten territorialen Lösung, auf Kosten der bosni-
schen Muslime nicht zustimmen.

Der Europäische Rat bekräftigt seine Überzeugung, daß sich
jede Verhandlungslösung auf die Grundsätze der Londoner
Konferenz, wie sie im Vance-Owen-Friedensplan zum Aus-
druck kommen, stützen muß, insbesondere auf die Unäbhän-
gigkeit, Souveränität und tertitoriale Unversehrtheit Bosnien-
Herzegowinas, auf den Schutz der Menschen- und Minder-
heitenrechte, die Unzulässigkeit gewaltsamer Gebietsaneig-
nungen, die dringende Notwendigkeit humanitärer Hilfe, die
die Bedürftigen auch erreicht, sowie die Verfolgung von
Kriegsverbrechen und von Verstößen gegen die internationa-
len Menschenrechtsnormen.

Der Europäische Rat schließt sich der Forderung der Regie-
rung Bosnien-Herzegowinas nach einem sofortigen Waffen-
stillstand an.  Er bekräftigt, daß für die humanitäre Hilfe und
die garantierte sichere Durchfahrt von Hilfskonvois eine brei-
tere internationale Unterstützung erforderlich ist.

Die rasche Durchführung der Resolutionen des VN-Sicher-
heitsrates zu den Schutzgebieten stellt einen unverzichtbaren
Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele dar.  Der Europäische
Rat hat beschlossen, auf das Ersuchen des VN-Generalsekre-
tärs um personelle und finanzielle Unterstützung positiv zu
reagieren.  Er appellierte dringend an die Mitgliedstaaten, die-
sem Ersuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu entsprechen.  
Gleichzeitig ruft er die anderen Mitglieder der Völkergemein-
schaft dazu auf, dies ebenfalls zu tun.

Die Sanktionen werden beibehalten und verschärft, bis die von
den Vereinten Nationen und der Europäischen Gemeinschaft
festgelegten Bedingungen für ihre Aufhebung erfüllt sind.  
Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten werden weiterhin
Mittel zu ihrer strikten Durchsetzung beitragen.





Anlage IV

Schlußfolgerungen der Außenminister


Die Außenminister einigten sich auf der Tagung des Euro-
päischen Rates am 21. und 22.  Juni 1993 in Kopenhagen
auf folgende Schlußfolgerungen:


Afrika

Europa ist Afrikas wichtigster Partner in politischer und wirt-
schaftlicher Hinsicht sowie bei der Entwicklungszusammen-
arbeit.  Der Europäische Rat unterstrich die Bedeutung einer
kontinuierlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage der So-
lidarität.

1993 haben die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten eine
Reihe von Maßnahmen zur Vertiefung und Erweiterung der
Zusammenarbeit mit Afrika ergriffen.  Der Europäische Rat
betonte, daß einem weiteren Ausbau der Zusammenarbeit bei
der Demokratisierung, der friedlichen Entwicklung und der
Entwicklungshilfe große Bedeutung zukommt.

Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten sagen ihre Unter-
stützung für den Demokratisierungsprozeß zu, der in ganz
Afrika an Dynamik gewinnt, und setzen sich für eine verant-
wortungsvolle Führung der Regierungsgeschäfte, eine gesunde
Wirtschaftspolitik und die Währung der Menschenrechte ein.  
Der Europäische Rat erinnerte an die Resolution des Rates
"Entwicklung" vom 28.  November 1991 betreffend Men-
schenrechte, Demokratie und Entwicklung.

Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben die Durch-
führung von Wahlen in einer Reihe afrikanischer Staaten aktiv
unterstützt.  Sie werden sich weiterhin um eine Koordinierung
dieser Hilfe bemühen, damit sichergestellt ist, daß alle afrika-
nischen Länder im Übergang zur Demokratie die erforderliche
Hilfe und Aufmerksamkeit erfahren.

Die erfolgreiche Volksabstimmung über die Unabhängigkeit
Eritreas nach dreißigjährigem Bürgerkrieg gab Anlaß zu der
Hoffnung, daß Konflikte in Afrika friedlich beigelegt werden
können.

Der Europäische Rat begrüßte das wachsende Engagement
afrikanischer Staaten bei der Bewältigung von Krisen und
bewaffneten Konflikten, das in jüngster Zeit mehrfach zu
beobachten war.  Der Rat hofft auch, daß die Staatschefs der
OAU auf ihrem bevorstehenden Gipfeltreffen in Kairo die
wichtige Frage der Konfliktverhütung und -beilegung behan-
deln werden.  Anläßlich des Besuchs des OAU-Generalsekre-
tärs im Juni in Kopenhagen wurde ein nützlicher Kontakt zu
dieser Organisation geknüpft.

Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben die Ent-
wicklungszusammenarbeit mit Afrika weiter ausgebaut.  Das
Lome-Abkommen ist ein wichtiges Element dieser Zusam-
menarbeit.  Der Europäische Entwicklungsfonds wird zum
Nutzen aller Beteiligten immer effizienter und schneller ein-
gesetzt.

Die Entwicklungsminister haben eine besondere Wiederauf-
bauinitiative für Afrika vereinbart.  Mindestens 100 Mill.  
ECU werden umgehend für Wiederaufbau-Sofortprogramme
in ausgewählten Ländem südlich der Sahara bereitgestellt.  
Der Ministerrat prüft zur Zeit ein weiteres Wiederaufbau-
programm speziell für Entwicklungsländer.


Südafrika

Der Europäische Rat begrüßte die erheblichen Fortschritte, die
kürzlich im Verhandlungsprozeß in Südafrika erzielt wurden.  
Der Rat hofft, daß sich die Parteien schon sehr bald darauf
verständigen werden, Südafrika zielstrebig auf den Weg der
Demokratie zu führen.

Die Einsetzung eines Exekutivrats für die Übergangszeit wird
einen weiteren Schritt hin zur Normalisierung und Stärkung
der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen
der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und Südafrika
bedeuten.

Der Europäische Rat bekräftigte seine Entschlossenheit, zur
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des neuen Südafri-
ka beizutragen.  Wiederaufbau sind dauerhaftes Wirtschafts-
wachstum sind nur in einem demokratischen, gewaltfreien
Umfeld möglich.  Deshalb sind die Gemeinschaft und ihre
Mitgliedstaaten bereit, die für April 1994 geplanten ersten
freien Wahlen unter anderem durch die Entsendung von Wahl-
beobachtern zu unterstützen und ihre Hilfe für den Demokrati-
sierungsprozeß und die Bemühungen um eine Beendigung der
Gewalt zu verstärken.

Sudan

Der Europäische Rat äußerte seine Besorgnis über den anhal-
tenden Bürgerkrieg im Sudan zwischen der Regierung in
Khartoum und den SPLA-Gruppierungen im Süden.  Annä-
hernd 500 000 Menschen haben bereits ihr Leben lassen müs-
sen, und viele andere sind vertrieben worden.  Bei den Abuja-
Gesprächen zwischen den Parteien wurden kaum Fortschritte
in Richtung auf eine Lösung erzielt.  Anlaß zu großer Sorge
gibt auch die Situation der Menschenrechte im Sudan: die
Unterdrückung der Zivilbevölkerung im nördlichen Sudan
durch die Regierung, Morde, Festnahmen und Folter durch die
Regierungstruppen in den Kriegsgebieten sowie Morde, Fest-
nahmen und Hinrichtungen durch die Truppen der Rebellen.  
Der Europäische Rat fördert die Regierung von Sudan drin-
gend auf, keine Aktivitäten zu unterstützen, die gegen kon-
struktive Beziehungen mit der Gemeinschaft und ihren Mit-
gliedstaaten gerichtet sind.

Der Europäische Rat begrüßte, daß die Völkergemeinschaft
inzwischen in wachsendem Maße. auf die katastrophale Lage
der Menschen in diesem Land aufmerksam wird.  Gegenwärtig
besucht eine EG-Troika-Delegation der Entwicklungsminister
den Sudan und macht damit deutlich, wie ernst die Gemein-
schaft und ihre Mitgliedstaaten die humanitäre Krise in diesem
Land nehmen und wie außerordentlich dringend es ist, daß alle
Parteien für eine Lösung der Probleme sorgen.  Im Anschluß an
den Bericht dieser Delegation werden die Gemeinschaft und
ihre Mitgliedstaaten darüber beraten, wie sie auch in Zukunft
am besten dazu beitragen können, die Not der sudanesischen
Bevölkerung zu lindern, wozu auch gehört, daß die Menschen-
rechte wieder geachtet werden.


Somalia

Der Europäische Rat begrüßte die umfassenden Anstrengun-
gen, die die Vereinten Nationen untemehmen, um zur Wieder-
herstellung von Frieden und Sicherheit sowie zur Aussöhnung
und zur Herbeiführung einer politischen Lösung in Somalia
beizutragen und eine weitere menschliche Katastrophe zu
verhindern.  Wichtige Ziele in diesem Zusammenhang sind die
Entwaffnung der Parteien und die Wiederherstellung von
Recht und Ordnung.  Die Staats- und Regierungschefs verur-
teilten den Angriff auf pakistanische VN-Soldaten, bei dem
23 Soldaten getötet und viele weitere verwundet wurden.  Die
Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.  
Die Staats- und Regierungschefs bedauerten ferner, daß es
Opfer unter der Zivilbevölkerung gegeben hat, und sprechen
allen von diesen tragischen Ereignissen betroffenen Personen
ihr Mitgefühl aus.  Der Europäische Rat forderte alle Parteien
auf, die Resolutionen des Sicherheitsrats in vollem Umfang
einzuhalten.


Angola

Der Europäische Rat bedauerte zutiefst die Aussetzung der
Verhandlungen zwischen der angolanischen Regierung und
der Unita sowie die fortdauemden Versuche der Unita, sich
mit Waffengewalt weitere Gebiete anzueignen.  Der Euro-
päische Rat brachte seine uneingeschränkte Unterstützung für
die Resolution 834 des Sicherheitsrates vom 1. Juni 1993 zum
Ausdruck, in der das Vorgehen der Unita scharf verurteilt und
an beide Seiten appelliert wurde, so bald wie möglich an den
Verhandlungstisch zurückzukehren und den Waffenstillstand
wieder zu befolgen.  Der Europäische Rat bekräftigte, daß zur
Beile-ung der derzeitigen Krise eine friedliche Lösung auf der
Grundlage der nationalen Aussöhnung und der Grundsätze des
Friedensabkommens gefunden werden muß.  Der Europäische
Rat zeigte sich zutiefst beunruhigt über die humanitäre Lage in
Angola.  Er appelliert an die Unita, den VN-Plan für humani-
täre Hilfe anzunehmen.  Die Gemeinschaft und ihre Mitglied-
staaten verpflichten sich, auf den Hilfsappell der VN im
Anschluß an die Konferenz der Geberländer vom 3. Juni
einzugehen.


Mosambik

Der Europäische Rat bedauerte, daß im Friedensprozeß in
Mosambik so große Verzögerungen eingetreten sind.  Zwar ist
die Einhaltung des Waffenstillstands ein ermutigendes Zei-
chen, jedoch ist es ausgesprochen enttäuschend, daß bei der
Durchführung des Friedensabkommens kaum Fortschritte er-
zielt worden sind.  Der Europäische Rat appellierte an die
Regierung Mosambiks und die RENAMO, den bei der Unter-
zeichnung des Friedensabkommens eingegangenen Verpflich-
tungen nachzukommen.  Darüber hinaus bekräftigten die Ge-
meinschaft und ihre Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft, zum
Wiederaufbau und zur wirtschaftlichen und sozialen Entwick-
lung Mosambiks beizutragen.


Liberia

Der Europäische Rat beklagte die sinnlosen Morde, die vor
kurzem in Liberia an Zivilisten verübt wurden.  Diese Morde
machen deutlich, daß dringend eine politische Lösung für
die Krise gefunden werden muß.  Die Gemeinschaft und
ihre Mitgliedstaaten bekräftigten ihre Überzeugung, daß die
IV.  Übereinkunft von Yamoussoukro den bestmöglichen Rah-
men für eine solche friedliche Beilegung des liberianischen
Konflikts darstellt; sie appellierten daher dringend an alle
Parteien, die Bemühungen der Sonderbeauftragten der VN und
der OAU um eine friedliche Beendigung des Bürgerkriegs zu
unterstützen.


Malawi

Der Europäische Rat begrüßte den friedlichen und reibungs-
losen Verlauf der Volksabstimmung am 14.  Juni in Malawi
einschließlich der deutlichen Verbesserung der Lage in der
Schlußphase des Wahlkampfes.  Die Gemeinschaft und ihre
Mitgliedstaaten sind davon überzeugt, daß das Ergebnis im
wesentlichen den Willen des malawischen Volkes widerspie-
gelt.  Sie fordern die politische Führung Malawis dringend auf,
unter den neuen Gegebenheiten eng zusammenzuarbeiten, um
die Menschenrechte zu schützen, die Demokratie zu fördern,
die noch offenen Fragen in bezug auf die Führung der Regie-
rungsgeschäfte zu klären und so den Weg für eine Wiederauf-
nahme der umfassenden wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu
ebnen.


Zaire

Der Europäische Rat bekräftigte seine Unterstützung für den
Prozeß der nationalen Aussöhnung und brachte seine Besorg-
nis angesichts der Verschlechterung der Lage in Zaire zum
Ausdruck, die durch einen Stillstand des Demokratisierungs-
prozesses und durch wiederholte Verstöße gegen die Men-
schenrechte, insbesondere die willkürliche Festnahme und
Inhaftierung von Personen wegen verbotener Meinungsäuße-
rungen, gekennzeichnet ist.

Der Europäische Rat verurteilte ferner jegliche Aufstachelung
zum Rassenhaß, die sich in bestimmten Regionen des Landes
in politischer Gewalt und Exzessen mit der Folge nieder-
schlägt, daß es zu massenhaften Vertreibungen kommt.  Der
Europäische Rat bekräftigte seine Unterstützung für den Präsi-
denten des Hohen Rates der Republik und forderte ihn drin-
gend auf, seine Bemühungen fortzusetzen.


Nigeria

Der Europäische Rat hat mit tiefer Sorge die jüngsten Ent-
wicklungen in Nigeria zur Kenntnis genommen, wo nach einer
erfolgreichen Präsidentschaftswahl am 12.  Juni der Ubergang
zu einer zivilen Regierungsform möglicherweise in Frage
gestellt ist.  Der Europäische Rat gab der Hoffnung Ausdruck,
daß der Übergang zu einer Zivilregierung weitergehen kann,
damit die Einführung einer uneingeschränkten Demokratie in
Afrikas volkreichstem Staat ohne Verzögerung gelingt.


Naher Osten

Der Europäische Rat begrüßte die Wiederaufnahme der bilate-
ralen Gespräche, die auf eine gerechte, dauerhafte und umfas-
sende Lösung des arabisch-israelischen Konflikts und der
palästinensischen Frage gerichtet sind.  Er appellierte dringend
an alle betroffenen Parteien, auf den bereits erzielten Ergebnis-
sen aufzubauen und die konkreten Verhandlungen in einer
Atmosphäre des guten Willens und der Kompromißbereit-
schaft energisch fortzusetzen.

Der Europäische Rat rief alle betroffenen Parteien nochmals
auf, von allen Maßnahmen abzusehen, die den Friedensprozeß
untergraben könnten.  Er ist nach wie vor überzeugt, daß die
von der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten angeregten
vertrauensbildenden Maßnahmen und merkliche konkrete
Verbesserungen unter anderem der Menschenrechtslage dazu
beitragen würden, den Friedensprozeß einem erfolgreichen
Abschluß näherzubringen.

In Übereinstimmung mit ihren bekannten Grundsatzpositionen
werden die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaa-
ten weiterhin eine aktive, konstruktive und ausgewogene Rolle
im Friedensprozeß im Nahen Osten - sowohl in seinen bilate-
ralen als auch seinen multilateralen Aspekten - spielen.  Sie
würdigten die unermüdlichen Anstrengungen der Schirm-
herren, den Prozeß voranzubringen, und sind zur Teilnahme
an internationalen Vereinbarungen zur Unterstützung einer
Friedensregelung bereit.


Zentralamerika

Der Europäische Rat nahm mit Genugtuung die Fortschritte,
die in Zentralamerika im Bemühen um Frieden, Dialog und
Aussöhnung erzielt worden sind, sowie die Erfolge bei der
Konsolidierung der Demokratie und der regionalen Integration
zur Kenntnis.

In diesem Zusammenhang begrüßte der Europäische Rat die
Fortschritte bei der Verwirklichung der Friedensvereinbarun-
gen in EI Salvador und forderte die Unterzeichner auf, alle
verbleibenden Verpflichtungen einschließlich der Empfehlun-
gen der Ad-hoc-Kommisson und der "Wahrheits"-Kommis-
sion zu erfüllen, damit der Friedensprozeß zum Abschluß
gebracht und die nationale Aussöhnung herbeigeführt werden
kann.

Der Europäische Rat zeigte sich befriedigt über die friedliche
und verfassungsmäßige Beilegung derjüngsten Krise in Gua-
temala und hofft, daß die Ernennung eines neuen verfassungs-
mäßigen Präsidenten zur Stärkung der demokratischen Insti-
tutionen, zur uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte
und Grundfreiheiten und zur Wiederaufnahme der Friedens-
verhandlungen beitragen wird.

Der Europäische Rat begrüßte ferner, daß in San Salvador das
Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemein-
schaft und den Ländern des zentralamerikanischen Isthmus
unterzeichnet worden ist, das zur Intensivierung und Auswei-
tung der gegenseitigen Zusammenarbeit beitragen wird.


Kambodscha

Der Europäische Rat begrüßte die Durchführung von Wahlen
in Kambodscha, die dank der Unterstützung durch die Verein-
ten Nationen stattfinden konnten und gezeigt haben, daß
das kambodschanische Volk nach Frieden und Demokratie
strebt.

Er nahm den Beschluß der verfassungsgebenden Versamm-
lung zur Kenntnis, durch den Prinz Norodom Sihanouk als
Staatsoberhaupt von Kambodscha bestätigt wurde.  Er hofft,
daß der Friedensprozeß unter optimalen Bedingungen mit der
Annahme einer Verfassung in den nächsten drei Monaten
abgeschlossen und schon bald eine Regierung gebildet werden
kann, um die nationale Aussöhnung einzuleiten.

Quelle: Bulletin Nr. 60 vom 8. Juli 1993




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