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1992-10-08

Rede von Gregor Gysi in der Maastricht-Debatte des Bundestages am 8.10.92

(Abschrift des Stenographischen Protokolls)

Dr. Gregor Gysi (PDS/Linke Liste): Herr Praesident, meine Damen und
Herren! Seit  der Herstellung der deutschen Einheit gibt es in der
Bundesrepublik Deutschland,  gesamtgesellchaftlich gesehen,  einen
Rechtsruck.  Dieser   Rechtsruck  zeigt   sich  auf  verschiedenen
Gebieten und  wird durch  die permanente Annaeherung von Positionen
in den  grossen Parteien nach rechts hin nur besonders deutlich zum
Ausdruck gebracht.  Wenn ich ueber die gesamtgesellschaftliche Ent-
wicklung spreche,  dann  meine  ich  damit  nicht  nur  den  immer
schlimmer um  sich greifenden  Rassismus, den  immer  gefaehrlicher
werdenden Fremdenhass  und den ernstzunehmenden Antisemitismus. Ich
meine damit  auch nicht  nur,  dass  rechtsextremistische  Parteien
immer staerker  gewaehlt und schrittweise salonfaehig gemacht werden.
Es geht  mir  mehr  darum,  welche  gesellschaftlichen  Stimmungen
existieren, die zu wesentlichen politischen Veraenderungen fuehren.

Worueber wurde  eigentlich in  den letzten beiden Jahren und in den
letzten Monaten diskutiert und gestritten? Es geht es zum einen um
die Aufarbeitung  der Geschichte  der DDR,  die aber  nicht diffe-
renziert und in ihren historischen Zusammenhaengen erfolgt, sondern
u.a. dem  Zweck dient,  die Geschichte zwischen 1933 und 1945 ver-
gessen zu  machen; zumindest  durch einige,  nicht durch alle. Zum
anderen geht  es darum,  dass die  Situation im  Osten Deutschlands
dazu missbraucht  wird, die  Bereitschaft der  Menschen zu Sozial-,
Rechts- und Demokratieabbau zu entwickeln.

Hier sei  nur an  die Kuerzung  von Mitteln  im Sozialbereich,  die
Deregulierung   zur    Einschraenkung   von    Arbeitnehmer-    und
Gewerkschaftsrechten,  das  Verkehrswegebeschleunigungsgesetz  und
die geplante Justizreform erinnert.

Gegenwaertig  gibt   es  eine   lebendige   Diskussion,   wie   man
polizeistaatliche Methoden  erweitern kann,  und  zwar  unter  dem
Vorwand der  Bekaempfung organisierter  Kriminalitaet. Das Stichwort
"grosser Lauschangriff" ist bekannt.

Der Rechtsruck  kommt selbstverstaendlich  auch in der immer wieder
neu geschuerten Asyldebatte zum Ausdruck, die die Angst vor Fremden
und den  Nationalismus befoerdert.  In diese  Bereiche gehoert  auch
alles hinein,  was mit deutscher Grossmachtpolitik zu tun hat, denn
auch das  foerdert Nationalismus.  Das  Grundgesetz  soll  geaendert
werden, um  internationale Einsaetze  der deutschen  Bundeswehr  zu
ermoeglichen, und  der Bundesaussenminister  schlaegt offiziell  vor,
dass Deutschland  endlich staendiges  Mitglied im Sicherheitsrat der
UN wird.
Besonders bedenklich  an diesem Prozess ist, dass die Verschiebungen
in der Politik nach rechts in allen bedeutenden Parteien, d.h., in
der CSU, in der der CDU, in der FDP und in der SPD, zum Teil sogar
bei den  Gruenen/Buendnis 90,  stattfindet. Wenn man sich allein die
Entwicklung in  der Asylfrage  ansieht, wird deutlich, dass die CDU
laengst Positionen eingenommen hat, die frueher nicht einmal von den
Republikanern vertreten wurden,

   (Unruhe bei der CDU/CSU)

und dass  sich die  SPD-Fuehrung auf  CDU-Positionen hin entwickelt.
Besonders empfindlich  scheint die  SPD in solchen Fragen zu sein,
die einen  nationalistischen Aspekt  haben. Offensichtlich aus der
Furcht heraus,  erneut als vaterlandslose Gesellinnen und Gesellen
gelten zu  koennen, bemuehen  sich prominente Mitglieder der SPD, in
der Asylfrage,  in der  Frage des  Einsatzes der Bundeswehr und in
anderen  Fragen   den  Nachweis   anzutreten,  dass  ihnen  niemand
mangelndes Nationalbewusstsein  vorwerfen kann. Die Frage ist aber,
was fuer  diese Nation  wirklich gut  und was fuer sie eher schlecht
ist.

   (Zuruf von der CDU/CSU: Die PDS ist eher schlecht!)

Worin besteht  nun aber  der  Zusammenhang  mit  dem  Vertrag  von
Maastricht.  Die   breite  Uebereinstimmung   hinsichtlich   dieses
Vertrages in diesem Haus, also wiederum zwischen CSU, CDU, FDP und
SPD, haengt  meines Erachtens  damit zusammen,  dass es u.a. auch um
eine Frage  des Nationalismus  geht, denn der Maastrichter Vertrag
ermoeglicht eine  Vorherrschaftsrolle Deutschlands  in  Europa.  Da
will eben  keine dieser Parteien in der Befuerwortung zurueckstehen.
Genau das macht mir und vielen anderen Sorge. Dass die Republikaner
und andere ueberhaupt gegen eine europaeische Integration sind, weil
sie  trotz  einer  Vorherrschaftsrolle  immer  noch  Einbussen  der
Souveraenitaet Deutschlands  befuerchten, macht  den Vertrag fuer mich
nicht zustimmungsfaehiger.

Unsere Kritik  am Vertrag  von Maastricht  besteht  unter  anderem
genau darin,  dass eine  Vorherrschaftsrolle damit ermoeglicht wird.
Wie Deutschland  inzwischen bereit  ist, diese  Rolle zu  spielen,
zeigt der  Umgang mit  Grossbritannien in den letzteren Wochen, ein
Umgang, der  noch vor  drei Jahren undenkbar gewesen waere. Nur aus
dieser Tatsache  heraus, naemlich der geplanten Herrschaft Deutsch-
lands in  Europa, laesst  sich die  breite Uebereinstimmung in diesem
Bundestag erklaeren.

Aus der  gleichen Tatsache  heraus laesst sich erklaeren, weshalb die
Meinung  bei  Politikerinnen  und  Politikern  unterschiedlichster
Coleur und  in der  Bevoelkerung  ueberhaupt  bei  den  anderen  EG-
Mitgliedslaendern so  geteilt ist.  Es muss  doch wenigstens stutzig
machen, weshalb  zum Vertrag  von Maastricht  so  unterschiedliche
Auffassungen in  Frankreich, in Daenemark, in Grossbritannien und in
anderen Laendern  existieren und  nur in diesem Haus eine so breite
Uebereinstimmung herrscht.  Eine andere,  als die von mir gefundene
Erklaerung koennte naemlich nur darin bestehen, dass unterstellt wird,
dass in  diesem Hause  sehr viel  mehr  bewusste  Europaeerinnen  und
Europaeer  vertreten  sind  als  in  den  Parlamenten  und  in  der
Bevoelkerung der anderen EG-Staaten. Aber fuer eine solche anmassende
Einschaetzung besteht meines Erachtens kein Grund.
Meine  Gruppe  hat  einen  Gesetzentwurf  zur  Durchfuehrung  eines
Volksentscheids   eingebracht.    Hinsichtlich   der   Frage   der
Zulaessigkeit stuetzen  wir  uns  dabei  u.a.  auf  den  von  vielen
serioesen   Juristen    erarbeiteten    Alternativ-Kommentar    zum
Grundgesetz, der ausdruecklich folgendes bestaetigt:

   "Nach Art.  20 abs.  2 Satz 1 wird die Staatsgewalt vom Volk
   ausser  in   Wahlen  auch   in  Abstimmungen   ausgeuebt.  Das
   Grundgesetz   sieht    eine   Volksbefragung    und    einen
   Volksentscheid nur  bei der Neugliederung des Bundesgebietes
   (Art. 29  und 118) vor. Daraus wird teilweise gefolgert, dass
   Volksbefragungen und  Volksentscheide im  uebrigen unzulaessig
   seien. Diese  Ansicht ist  mit  dem  demokratischen  Prinzip
   nicht vereinbar. Das Grundgesetz hat sich zwar grundsaetzlich
   fuer die  repraesentative Demokratie  entschieden.  Dass  diese
   Entscheidung nicht  als  generelle  Ablehnung  plebiszitaerer
   Elemente gemeint  ist, zeigt die ausdrueckliche Zulassung von
   Volksbefragung und  Volksentscheid bei  einer  Neugliederung
   des  Bundesgebietes.   Nirgendwo  ist   im  Grundgesetz  ein
   ausdrueckliches Verbot  plebiszitaerer Elemente  in  sonstigen
   Faellen  ausgesprochen.  Auch  ein  stillschweigendes  Verbot
   dieses  Inhalts   laesst  sich   nicht  aus   dem  Grundgesetz
   herleiten."

Das heisst,  dass auch schon jetzt nach Artikel 20 des Grundgesetzes
ein Volksentscheid  moeglich ist.  Wenn Sie  diesbezueglich  anderer
Auffassung sind, ist es Ihnen unbenommen, eine Verfassungsaenderung
zu beschliessen.

Auf jeden  Fall sollte  der  Volksentscheid  durchgefuehrt  werden,
damit die  Bevoelkerung dieses  Landes in  dieser Frage  nicht ueber
weniger  Rechte   verfuegt  als   die  Bevoelkerung   Daenemarks  und
Frankreichs. Die  erste Frage,  die unserer  Bevoelkerung  gestellt
werden sollte,  bezieht sich darauf, ob die Buergerinnen und Buerger
dafuer  oder  dagegen  sind,  dass  die  Bundesrepublik  Deutschland
Mitglied der Europaeischen Union wird. Dies ist eine grundsaetzliche
Veraenderung  der   Verfasstheit  der   Bundesrepublik  Deutschland.
Darueber muss  das Volk entscheiden duerfen. Ich kenne keine Fraktion
und keine  Gruppe in  diesem Haus,  die diese  Frage nicht bejahen
wuerde. Ich  gehe deshalb davon aus, dass eine breite Zustimmung der
Bevoelkerung zu erreichen waere.

Das  waere   fuer  die  kuenftige  Europapolitik  der  Bundesrepublik
Deutschland von  ausschlaggebender Bedeutung.  Zugleich waere  dies
ein wichtiges  Zeichen, um sich von rechtsextremistischen Parteien
abzusetzen, die  selbstverstaendlich dazu  aufrufen  wuerden,  diese
Frage  mit  Nein  zu  beantworten,  wobei  die  Liste  der  vielen
Persoenlichkeiten,  die   hier  vom   Bundesfinanzminister  genannt
wurden,  die   schon  fuer  die  europaeische  Einigung  waren,  der
Vollstaendigkeit halber  von mir  ergaenzt werden muss: Lenin hat die
Vereinigten Staaten von Europa gefordert, man hoere und staune!

   (Zustimmung bei  der PDS/Linke  Liste - Lachen bei der CDU/CSU,
   der SPD, der FDP und dem Buendnis 90/Die Gruenen)

- Das  Ihnen das  nicht bekannt  ist, ist  mir auch klar, aber ich
wollte es einfach der Vollstaendigkeit halber erwaehnen.

Aber auch  fuer Befuerworter  der europaeischen  Idee muss  es moeglich
sein,  den   Weg  zur  Europaeischen  Union,  der  im  Vertrag  von
Maastricht vorgezeichnet  ist, zu  verneinen, ohne die Europaeische
Union selbst abzulehnen.

Deshalb sollte sich die zweite Frage eines Volksentscheids mit der
Zustimmung bzw. Ablehnung des Maastrichter Vertrages beschaeftigen,
und wer  will, dass  die  Europaeische  Union  eine  Union  wirklich
gleichberechtigter Staaten,  Nationen und  Regionen wird, die jede
Vorherrschaft ausschliesst, der muesste zu Maastricht eigentlich nein
sagen.

Der Vertrag  von Maastricht hat noch weitere entscheidende Maengel.
Unser Nein moechte ich deshalb zusammenfassend wie folgt begruenden,
unabhaengig davon, dass er selbstverstaendlich auch positive Elemente
enthaelt:

Erstens. Wie  bei  der  deutschen  Vereinigung  soll  nach  diesem
Vertrag am  Beginn  die  Waehrungsunion  stehen,  waehrend  an  eine
wirkliche Wirtschaftsunion  zu  diesem  Zeitpunkt  ueberhaupt  noch
nicht zu  denken ist,  geschweige denn  an eine soziale Union, die
sogar ausgeklammert  wurde. Damit  ist aber, wie bei der deutschen
Vereinigung,  zwingend   verbunden,  dass   der  Abstand   zwischen
reicheren und  aermeren Regionen  weiter waechst  und eine wirkliche
Wirtschaftsunion  nicht  kommen  wird.  Ueber  diese  Waehrungsunion
werden Betriebe  aus aermeren  Regionen kaputtgewirtschaftet, bevor
es eine  Chance zur  Sanierung und zur Strukturpolitik geben wird.
Die neuen  Bundeslaender werden  noch  haerter  getroffen,  und  der
europaeische Agrarmarkt wird weiter abgebaut.

Zweitens. Die  abgestimmte Aussen-  und Sicherheitspolitik bereitet
uns groesste  Sorgen. Aus  dem Vertrag  ergibt sich naemlich, dass die
Westeuropaeische Union  als militaerischer  Arm dieser  Europaeischen
Union fungieren  soll. Das  wird ein  Militaerbuendnis ohne  USA und
Kanada  sein.   Es  soll   neben  der  NATO  existieren  und  eine
europaeische Eingreiftruppe  ermoeglichen. Bisher  konnte  mir  noch
niemand  erklaeren,   wozu  die  Europaeische  Union  einer  eigenen
Streitmacht neben der NATO bedarf, unabhaengig davon, dass ich schon
letzere fuer ueberfluessig halte.

   (Dr. Hartmut  Soell (SPD):  Dann ist  das, was  Sie sagen, aber
   sehr unlogisch!)

Aber weshalb  wird diesbezueglich  Unabhaengigkeit von  den USA  und
Kanada angestrebt?

   (Dr. Hartmut  Soell (SPD):  Die Logik  ist nicht  seine  starke
   Seite!)

Welchen Einsatz  sollen diese  Truppen  im  Unterschied  zu  NATO-
Truppen erleben?  An welche  neuen moeglichen  Gegnerschaften  wird
hier gedacht?  Der Vertrag  informiert darueber  nicht,  und,  Frau
Kollegin Wieczorek-Zoll,  insofern meine  ich auch  nicht, dass  im
Vertrag kein  militaerisches Buendnis  vorgesehen ist.  Es ist  nach
meinem  Verstaendnis   ein   europaeisches   militaerisches   Buendnis
vorgesehen.

   (Zuruf von der CDU/CSU: Da haben Sie ein falsches Verstaendnis!)

Drittens.    Geplant     ist    eine    gemeinsame    Asyl-    und
Einwanderungspolitik, die auf eine Abschottung gegenueber Osteuropa
und der  sogenannten  Dritten  Welt  hinauslaeuft.  Diese  Abschot-
tungspolitik fuehrt  nicht zur  Loesung der  Emigrationsprobleme und
der Konflikte in Osteuropa.

Vizepraesident Helmut Becker: Herr Kollege Gysi, gestatten Sie eine
Zwischenfrage? - Bitte.

Heidemarie Wieczorek-Zoll  (SPD): Herr  Kollege  Gysi,  ist  Ihnen
klar,  dass  Sie  mit  Ihrer  Argumentation,  die  rechtlich  nicht
begruendet ist,  denjenigen das  Stichwort liefern,  die  eben  die
Europaeische  Gemeinschaft  dafuer  nutzen  wollen?  Es  muss  darauf
hingewiesen werden,  dass das, was als Erklaerung der WEU-Staaten im
Anhang steht, von uns materiell nicht mit ratifiziert wird.

Dr. Gregor  Gysi (PDS/Linke  Liste): Aber  die Absicht ist doch im
Vertrag schon  eindeutig zum  Ausdruck gebracht. Das ist doch dann
nur noch  eine Frage  der Entwicklung.  Um die Sorgen geht es mir.
Ich habe  auch nur  auf Gefahren  hingewiesen, die damit verbunden
sind. Hier wird man doch artikulieren duerfen, denke ich.

Ich habe  also darauf  hingewiesen, dass  diese Abschottungspolitik
meines Erachtens nicht zur Loesung der Emnigartionsprobleme und der
osteuropaeischen Konflikte  beitragen wird, sondern schrittweise zu
deren Unloesbarkeit,  bis die Zivilisation insgesamt gefaehrdet ist,
ganz abgesehen davon, dass Europa mehr als die EG ist.

Ausserdem enthaelt  der Vertrag  nichts, aber  auch gar  nichts  zur
Aenderung  der   Weltwirtschaftsordnung  in   eine  Richtung,   die
Fluchtursachen  auch   nur  einschraenken  wuerde.  Auf  Kosten  der
sogenannten Dritten  Welt leben, und sich dann von ihr abschotten,
ist gleichermassen  inhuman amoralisch  und letzlich  auch fuer  uns
selbst existenzbedrohend.

   (Beifall bei der PDS/LL).

Viertens. Eine gemeinsame Polizeipolitik in der Europaeischen Union
ist  nicht  etwa  darauf  gerichtet,  die  Rechtsstaatlichkeit  zu
erhoehen und  Buergerrechte zu  entfalten, sondern unter dem Vorwand
der gemeinsamen Kriminalitaetsbekaempfung polizeistaatliche Methoden
innerhalb der  Europaeischen Union  durchzusetzen,  Datenschutz  zu
verletzen, wobei  jeder Nationalstaat  dann die  Moeglichkeit  hat,
sich immer  auf Bruessel  herauszureden. Das  gefaehrdet Grundrechte
der Buergerinnen und Buerger und stellt zugleich einen Missbrauch der
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dar.

Fuenftens.   Durch   den   Vertrag   von   Maastricht   geben   die
Nationalstaaten Kompetenzen  an den  Europaeischen Rat  und die EG-
Kommission in  Bruessel ab. Es handelt sich hierbei um Kompetenzen,
die bisher  bei den  nationalen Parlamenten lagen. Ich habe nichts
gegen  eine   Uebertragung  von   Parlamentskompetenzen   auf   die
europaeische Ebene,  wenn das Europaeische Parlament zustaendig wird.
Ich habe  aber etwas dagegen, wenn Kompetenzen von den Parlamenten
auf die Exekutive von Bruessel verlagert werden. Dies ist eindeutig
ein undemokratischer Akt.

Wer sich die Bestimmungen des Vertrages zum Europaeischen Parlament
durchliest, wird  dabei immer  wieder die  gleichen Formulierungen
finden. So heisst es z.B. im Titel V, Artikel J.7:

   "Das Europaeische  Parlament kann  Anfragen oder Empfehlungen
   an den Rat richten. Einmal jaehrlich fuehrt es eine Aussprache
   ueber die  Fortschritte bei  der Durchfuehrung der gemeinsamen
   Aussen- und Sicherheitspolitik durch."

Das heisst ja wohl im Klartext: Das Europaeische Parlament hat nicht
zu entscheiden;  es darf  fragen, empfehlen  und sich aussprechen.
Letzteres ist psychotherapeutisch sicherlich wichtig und wird wohl
deshalb auch  auf ein  Mal im  Jahr  beschraenkt,  aber  von  einer
wirklichen Parlamentstaetigkeit weit entfernt.

Faktisch wird  das Europaeische  Parlament zu  einem Beratungsorgan
der  Exekutive.   Das  ist   aber  eine   voellige  Verkehrung  des
demokratischen Verhaeltnisses  zwischen Legislative  und Exekutive,
die hier  im Vertrag  festgelegt wird.  Und das gilt nicht nur fuer
das von  mir zitierte  Beispiel der Aussen- und Sicherheitspolitik,
sondern   ebenso   in   anderen   Bereichen,   wo   sich   analoge
Formulierungen wiederfinden.

Gleichermassen kritisieren wir den vereinbarten Zentralismus, statt
den Regionen und Kommunen mehr Verantwortung zu uebertragen.

Sechstens. Vor  allem kritisieren  wir natuerlich  auch,  dass  eine
Sozialunion nicht verabredet wurde. Das bedeutet faktisch, dass der
Druck auf die Staaten mit relativ hohem sozialen Standard zunehmen
wird,  Sozialabbau   zu  betreiben.  Ich  hoere  jetzt  schon  alle
Argumente,  die  nach  der  Ratifizierung  des  Vertrages  umgehen
werden. Man wird erklaeren, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland
nicht zu  halten sei,  wenn die  sozialen und demokratischen Stan-
dards nicht  reduziert werden,  einfach weil die Produkte zu teuer
und international nicht mehr absetzbar sein wuerden; die Folge waere
Arbeitslosigkeit, so  dass jede  und  jeder,  der  Arbeitslosigkeit
verhindern  will,  einem  sozialen  und  Demokratieabau  zustimmen
muesse. Und  an diesem  Argument waere ja dann auch etwas dran. Aber
die Grundlage  fuer dieses  Argument wird  unter anderem mit diesem
Vertrag geschaffen.  Waere die  Sozialunion vereinbart worden, dann
koennte ein  umgekehrter Druck  entstehen, naemlich  dergestalt, dass
sich die  Standards im  sozialen Bereich ebenso wie im Bereich des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes erhoehen.

Besonders betroffen  werden wieder einmal die Frauen sein, die den
Arbeitsplatzabbau und Sozialabbau immer zuerst zu spueren bekommen.

Aehnliches gilt fuer die Oekologie, wo ebenfalls ein Druck nach unten
statt nach oben durch den Vertrag organisiert wurden ist.

Gegen    viele    dieser    Argumente    wird    das    allgemeine
Subsidaritaetsprinzip angefuehrt.  Aber wer  sich den  Artikel 3b im
Titel II  durchliest, kann  sich zumindest als Jurist nur wundern.
Woertlich heisst es hier:

   "In  den   Bereichen,  die  nicht  in  ihre  ausschliessliche
   Zustaendigkeit  fallen,   wird  die   Gemeinschaft  nach  dem
   Subsidaritaetsprinzip nur  taetig, sofern und soweit die Ziele
   der  in   Betracht  gezogenen   Massnahmen  auf   Ebene   der
   Mitgliedsstaaten nicht  ausreichend erreicht  werden  koennen
   und daher  wegen ihres  Umfangs oder  ihrer Wirkungen besser
   auf Gemeinschaftsebene erreicht werden koennen."

So verschwommenen  Formulierungen kenne ich eigentlich nur aus dem
Paragraphen des DDR-Strafgesetzbuches zur Asozialitaet, mit dem man
auch alles  oder nichts  anfangen konnte. Im Prinzip wird hier die
Tuer dafuer geoeffnet, dass die Exekutive der Europaeischen Union alles
an sich  heranziehen kann. Denn welche nationalstaatliche Massnahme
kann es  noch geben,  die keine  Wirkungen auf  Gemeinschaftsebene
erreicht?

Ich komme  zum Schluss:  Aus all  diesen Gruenden  muss es  auch  fuer
jemanden, der  die Europaeische Union befuerwortet, moeglich sein, zu
diesem Vertrag  nein zu  sagen. Dies  sollten wir  nicht allein im
Parlament entscheiden.  Hier geht  es um  Rechte aller Buergerinnen
und Buerger  der Bundesrepublik  Deutschland.  Sie  muessen  deshalb
beteiligt  werden.   Sagen  Sie   deshalb   ja   zum   beantragten
Volksentscheid, reden  Sie mit  dem Volk,  vertrauen Sie  ihm doch
einfach einmal.

   (Beifall bei der PDS/LL).

Quelle: Pressebuero der PDS/LL, 09.10.1992




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