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Der Weltsicherheitsrat verabschiedete am 30. Mai 1992 zu Jugoslawien folgende Resolution (737), die hier auszugsweise wiedergegeben wird:
...
- "die Entscheidungen unter Kapitel VII der UNO-Charta zu stellen und
damit für alle Mitgliedstaaten bindend zu machen;
- die Machthaber in Serbien und Montenegro einschließlich der
Jugoslawischen Volksarmee dafür zu verurteilen, daß sie sich nicht an
die bisherigen UNO-Beschlüsse gehalten haben;
- alle Staaten zu verpflichten,
(a) alle Einfuhren aus Serbien/Montenegro zu verhindern,
(b) alle Aktivitäten ihrer Bürger oder auf ihrem Territorium zu
verhindern, die Importe aus Restjugoslawien ermöglichen,
(c) alle Lieferungen von ihrem Territorium aus oder mit Hilfe ihrer
Flugzeuge oder Schiffe nach Serbien/Montenegro zu verhindern,
ausgenommen Medikamente und Nahrungsmittel;
- alle finanziellen Transkationen nach Serbien-Montenegro zu
verhindern, ausgenommen aus humanitären Gründen;
- allen Flugzeugen mit Start oder Ziel Serbien/Montenegro die
Start- Lande- oder Überflugsgenehmigungen zu verweigern und
Dienstleistungs- oder Wartungsmaßnahmen für dort registierte
Flugzeuge zu verhindern;
- alle Staaten zu verpflichten,
(a) das Personal der diplomatischen und konsularischen Vertretungen
der Bundesrepublik Jugoslwaien (Serbien und Montenegro)
"beträchtlich" zu reduzieren,
(b) die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit Personen oder
Gruppen, die Jugoslawien repräsentieren, nicht an
Sportveranstaltungen auf ihrem Gebiet teilnehmen können,
(c) jede wissenschaftliche technische Kooperation und jeden
kulturellen Austausch zu verhindern,
- alle Parteien aufzufordern, eine Sicherhetiszone für Sarajevo und
dessen Flughafen zu schaffen, um die Sicherheit der Bevölkerung
wieder herzustellen und den Zugang für humanitäre Aktionen zu
öffnen."
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