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Der Weltsicherheitsrat verabschiedete am 30. Mai 1992 zu Jugoslawien folgende Resolution (737), die hier auszugsweise wiedergegeben wird:
... - "die Entscheidungen unter Kapitel VII der UNO-Charta zu stellen und damit für alle Mitgliedstaaten bindend zu machen; - die Machthaber in Serbien und Montenegro einschließlich der Jugoslawischen Volksarmee dafür zu verurteilen, daß sie sich nicht an die bisherigen UNO-Beschlüsse gehalten haben; - alle Staaten zu verpflichten, (a) alle Einfuhren aus Serbien/Montenegro zu verhindern, (b) alle Aktivitäten ihrer Bürger oder auf ihrem Territorium zu verhindern, die Importe aus Restjugoslawien ermöglichen, (c) alle Lieferungen von ihrem Territorium aus oder mit Hilfe ihrer Flugzeuge oder Schiffe nach Serbien/Montenegro zu verhindern, ausgenommen Medikamente und Nahrungsmittel; - alle finanziellen Transkationen nach Serbien-Montenegro zu verhindern, ausgenommen aus humanitären Gründen; - allen Flugzeugen mit Start oder Ziel Serbien/Montenegro die Start- Lande- oder Überflugsgenehmigungen zu verweigern und Dienstleistungs- oder Wartungsmaßnahmen für dort registierte Flugzeuge zu verhindern; - alle Staaten zu verpflichten, (a) das Personal der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Jugoslwaien (Serbien und Montenegro) "beträchtlich" zu reduzieren, (b) die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit Personen oder Gruppen, die Jugoslawien repräsentieren, nicht an Sportveranstaltungen auf ihrem Gebiet teilnehmen können, (c) jede wissenschaftliche technische Kooperation und jeden kulturellen Austausch zu verhindern, - alle Parteien aufzufordern, eine Sicherhetiszone für Sarajevo und dessen Flughafen zu schaffen, um die Sicherheit der Bevölkerung wieder herzustellen und den Zugang für humanitäre Aktionen zu öffnen."
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