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Beiträge zur Politik  






Hartmut Krauss


'Integration' im Zeichen globaler Krisenverflechtung und soziokultureller Konfliktdynamik.

Eine analytische Skizze

Inhalt:

1.    Was heißt 'Integration'?
2.    Makrobedingungen des Migrations-Integrations-Problems
3.    Daten und Fakten zur Quantität und Heterogenität der Zuwanderung
4.    Grundlegende Dimensionen der Integration
4.1  Politisch-rechtliche Dimension
4.2  Sprachliche und qualifikatorische Dimension
4.3  Sozialökonomische Dimension
4.4  Soziokulturelle Dimension
       Exkurs: Die Wiederkehr prämodern-konservativer Herrschafts- und Sozialisationsverhältnisse
       in der spätkapitalistischen 'Moderne'
4.5   Lebensweltliche Dimension

Fazit und Schlussfolgerungen
Literatur

Ebenso wie Alltagsdiskurse neigen auch die meisten sozialwissenschaftlichen Erklärungsmodelle zur Monokausalität, d. h. zur Reduzierung komplexer sozialer Probleme auf eine Grund- bzw. Primärursache. Dementsprechend stehen sich dann oftmals objektivistische und subjektivistische oder ökonomistische und kulturalistische Positionen unvermittelt und sich wechselseitig ausschließend gegenüber. Anstatt die vielfältig zusammengesetzte und verknüpfte 'Ganzheitlichkeit' gesellschaftlicher Phänomene begreifend zu rekonstruieren und die unterschiedlichen Seiten der 'Komplexproblematik' analytisch angemessen zu berücksichtigen, werden einzelne Aspekte (je nach verschwiegener ideologischer Vorliebe) isoliert und verabsolutiert, andere hingegen realitätswidrig entwichtigt und eliminiert. Das Resultat ist dann oftmals ein fachterminologisch geschickt formuliertes und verbissen verteidigtes, aber nur 'eindimensionales' bzw. 'unterkomplexes' Bild der Wirklichkeit, das seitens der zumeist auf 'Einfachheit' und 'Verständlichkeit' bedachten Leserschaft der meisten Zeitschriften, Magazine und Feuilletons auf willkommene Resonanz stößt.

Hinzu kommt als weiterer fataler Effekt, dass einseitige/unterkomplexe/vereinfachende Diskurse die objektive 'Verwickeltheit' und 'Tiefe' von Problemkonstellationen in der Regel auf unangemessene bzw. illusionäre Weise entschärfen und so einem substanzlosen Bewältigungsoptimismus Vorschub leisten, der im Falle des vorhersehbaren Scheiterns der sich darauf gründenden Handlungskonzepte zu noch größerer gesellschaftlicher Frustration führt.

Ein aktuelles Beispiel dafür lieferte unlängst die 'Interpretationsschlacht' um die "Krawalle in Frankreich". Neigte die eine Fraktion der Interpreten zur Hervorkehrung der ökonomischen und politischen Ausgrenzung und dementierte den 'kulturellen Faktor' als Teil des Problems, so akzentuierte die andere Fraktion umgekehrt die kulturelle Selbstausgrenzung der Migranten als 'eigentliche' Ursache und blendete die ökonomisch-sozialen Problembezüge vielfach aus.

In kritischer Abhebung von diesen ein-seitigen Erklärungsmustern soll im Folgenden der Versuch unternommen werden, die komplexe Problemverflechtung, die der Integration von Zuwanderern in die Gesellschaftssysteme des westlichen Spätkapitalismus zugrunde liegt, ein Stück weit zu erhellen.


1. Was heißt 'Integration'?

Der Begriff 'Integration' bezeichnet den mehrdimensionalen Prozess der Eingliederung von Zuwanderern in ein konkretes, nationalstaatlich geregeltes und kulturhistorisch gewachsenes Gesellschaftssystem mit spezifischen (z. B. sprachlichen, qualifikatorischen, normativen etc.) Anforderungsstrukturen. Dabei besteht die eigentümliche Beschaffenheit bzw. Komplexität des Integrationsprozesses in der Verschränkung folgender grundlegender Aspekte:

Das Ziel der Integration ist eine vom individuellen Subjekt zu erbringende Anforderungsbewältigung: Der Zuwanderer/die Zuwanderin will/soll/muss sich in die 'neue' Aufnahme- bzw. Einwanderungsgesellschaft 'eingliedern'. 'Eingliederung' bedeutet die Einnahme einer gleichberechtigten und gleichverpflichteten Position innerhalb des vorgegebenen gesellschaftlichen Reproduktionssystems, die es dem Einzelnen ermöglicht, seinen individuellen Lebensprozess vermittels positionsspezifischer Teilbeiträge zur gesellschaftlichen Reproduktion eigenständig und unabhängig von zunächst gewährten Unterstützungsleistungen zu realisieren. Dazu bedarf es a) der objektiven Verfügbarkeit entsprechender Positionen und b) der subjektiven Aneignung integrationsrelevanter Kompetenzen und Kenntnisse.
Die Gesellschaft mit ihren konkreten Anforderungsstrukturen, Regelungen, normativen Standards etc. fungiert zum einen als abstrakt-allgemeines Bedingungsgefüge für den subjektiven Integrationsprozess, definiert darüber hinaus mehr oder minder deutlich bestimmte Anforderungen an die Zuwanderer und gewährt ihnen zudem bestimmte Unterstützungsleistungen für einen gelingenden Integrationsprozess.

Als spezifische Form der Vermittlung des individuellen Subjekts mit der vorgegebenen Gesellschaft vollzieht sich der Integrationsprozess zum Teil gleichzeitig und zum Teil zeitlich verschoben auf verschiedenen gesellschaftlichen Systemebenen (Verwaltungssystem, Bildungssystem, Arbeitssystem, Wohnungsmarkt, alltägliche Lebensumwelt).

Als komplexer, multidimensional ablaufender, subjekt-objekt-verschränkter Vorgang ist die Integration von Zuwanderern ein hochgradig problembehafteter und deshalb störanfälliger Prozess, der sowohl aufgrund von subjektiven als auch objektiven Faktoren scheitern bzw. stagnieren kann, wobei wohl zumeist eine multifaktorielle Konstellation aus subjektiven und objektiven Aspekten ausschlaggebend sein dürfte. In der öffentlichen Debatte über Migration und Integration wird dieser multifaktorielle Problemkontext zumeist einseitig aufgelöst und je nach Lagerinteressen entweder der Subjektivität der Zuwanderer oder aber der Insuffizienz der Aufnahmegesellschaft angelastet. Grundlegender Sachverhalt ist jedenfalls, dass der einzelne Zuwanderer, der als individuelles Subjekt den Prozess der Eingliederung unter bestimmten Bedingungen vollziehen will/soll/muss, im Zentrum des Geschehens steht. Es stellt sich mithin die Frage, unter welchen objektiven und subjektiven Prämissen die Integration gelingen kann oder misslingen muss. Dabei lassen sich als subjektive Prämissen im Näheren zwei wesentliche Momente herausheben: Integrationsbereitschaft (der individuelle Wille zur Integration) und Integrationskompetenz (die individuelle Fähigkeit zur Integration). Auch auf Seiten der interessenpluralistisch strukturierten Aufnahmegesellschaft sind 'Integrationsbereitschaft' (der gesellschaftliche Wille zur Integration) und 'Integrationskompetenz' (die gesellschaftliche Fähigkeit zur Integration) zentrale Voraussetzungen. In verallgemeinernder Perspektive lassen sich damit folgende 'Möglichkeitstypen' des Integrationsprozesses unterscheiden:

Best-case-Szenario: Das Individuum ist integrationswillig, verfügt über gute sprachliche und qualifikatorische Voraussetzungen, markiert und empfindet keine oder nur eine geringe kulturelle Differenz zur Aufnahmegesellschaft, stößt auf eine förderliche Infrastruktur von Unterstützungsleistungen und auf eine objektiv günstige gesellschaftliche Aufnahmesituation (starke Nachfrage nach Arbeitskräften, großes Angebot an günstigem Wohnraum, schrumpfende einheimische Bevölkerung, ausländerfreundliches Klima etc.).

Worst-case-Szenario: Das Individuum ist integrationsunwillig, verfügt über schlechte sprachliche und qualifikatorische Voraussetzungen, markiert und empfindet eine starke kulturelle Differenz zur Aufnahmegesellschaft, stößt auf eine mangelhafte Infrastruktur von Unterstützungsleistungen und auf eine objektiv ungünstige gesellschaftliche Aufnahmesituation (schwache Nachfrage nach Arbeitskräften, knappes Angebot an günstigem Wohnraum, wachsende einheimische Bevölkerung, ausländerfeindliches Klima).

Anhand dieser beiden "extremen" Möglichkeitstypen lassen sich leicht weitere, wahrscheinlich "realistischere" Varianten konstruieren: Zum Beispiel: Das Individuum ist zwar integrationswillig, verfügt aber über schlechte sprachliche und qualifikatorische Voraussetzungen, empfindet und markiert eine relativ schwache kulturelle Differenz zur Aufnahmegesellschaft, stößt zwar auf eine relativ förderliche Infrastruktur von Unterstützungsleistungen aber zugleich auf eine objektiv relativ ungünstige gesellschaftliche Aufnahmesituation (chronisch hohe Massenarbeitslosigkeit, knappes Anbot an günstigem Wohnraum, schrumpfende einheimische Bevölkerung, "durchwachsenes" und uneinheitliches 'Klima' in Bezug auf Ausländer/Zuwanderer).

Um die Problematik des Integrationsverlaufs genauer zu erfassen, sind zudem die einzelnen Prozessdimensionen zu differenzieren und in ihrer wechselseitigen Bedingtheit zu erfassen:

Politisch-rechtliche Integration (Staatsbürgerschaft, Klärung des Rechtsstatus des Einwanderers als Voraussetzung für die Wahrnehmung von Integrationsmöglichkeiten)

Sprachintegration (Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes als elementare Voraussetzung individueller Teilhabe am gesellschaftlichen Reproduktionsprozess)

Sozialökonomische Integration (berufliche Eingliederung in das System der Erwerbsarbeit)

Soziokulturelle Integration (akzeptierende Aneignung der verfassungsmäßigen Grundwerte und Rechtsnormen des Aufnahmelandes einschließlich bestimmter Kenntnisse über deren kulturhistorische Gewordenheit)

Lebensweltliche Integration (Einbindung in das Gemeinschaftsleben des Aufnahmelandes - subjektiv positiv erlebte 'Assimilation').

Bevor die einzelnen Dimensionen konkreter betrachtet werden, soll zuvor noch ein Blick auf die allgemeinen Rahmenbedingungen des Migrations-Integrations-Komplexes geworfen werden.


2. Makrobedingungen des Migrations-Integrations-Problems

Der nationalgesellschaftliche Integrationsprozess von Zuwanderern ist eingebettet in eine globale Entwicklungskonstellation, die folgende wesentliche Seiten aufweist:

1) Der grundlegende Widerspruch der zunehmend interdependenter (wechselseitig von einander abhängig) werdenden, aber gleichzeitig herrschaftskulturell heterogen und fragmentiert bleibenden 'Weltgesellschaft‘ ist die Diskrepanz zwischen wachsender Erdbevölkerung (von derzeit 6,1 auf 9,3 Milliarden Menschen 2050) bei gleichzeitiger Verknappung substanzieller Lebensgüter wie Wasser, Nahrung' Wohnung, Energie, 'auskömmliche‘ Arbeitsplätze, Bildung, Gesundheitsversorgung etc. So verbrauchen die Menschen nach einem Bericht des World Wide Fund for Nature (WWF) jährlich rund 20 Prozent mehr natürliche Ressourcen, als die Erde an Naturschätzen produziert bzw. regenerativ hergibt. Der Verbrauch fossiler Brennstoffe wie Kohle, Öl und Gas ist von 1961 bis 2001 um fast 700 Prozent gewachsen, während die Bestände von Land-, Süßwasser- und Meerestierarten von 1970 bis 2000 durchschnittlich um 40 Prozent zurückgegangen ist. Gemessen an Landverbrauch, Umweltverschmutzung, Energieverbrauch und Kohlendioxydausstoß erwiesen sich die Bewohner der vereinigten Arabischen Emirate, gefolgt von den USA, Kuwait, Australien und Schweden als die größten Umweltsünder. Ein erhöhter Druck auf die Ressourcen ergibt sich gegenwärtig aus dem Anstieg des Energieverbrauchs in Asien, vor allem in China und Indien. Wenn nicht massiv gegengesteuert wird, muss weltweit spätestens 2030 mit einer drastisch sinkenden Lebensqualität gerechnet werden. Nach einem Bericht des UNO-Bevölkerungsfonds (UNFPA) für den Zeitraum 1990-2000 konnte in 64 von 105 untersuchten Entwicklungsländern die Nahrungsmittelproduktion nicht mit dem Bevölkerungswachstum Schritt halten. So waren 2001 800 Millionen Menschen chronisch unterernährt und über eine halbe Milliarde Menschen litten unter Wasserknappheit. Bis 2025 könnte sich diese Zahl verdoppeln. Ca. 25 Millionen Menschen sind bereits jetzt auf der Flucht vor Umweltkatastrophen und Ressourcenknappheit. Auch dadurch bedingt, hat sich infolge eines rapiden Urbanisierungsprozesses die städtische Bevölkerung weltweit seit 1950 mehr als vervierfacht, von damals 733 Millionen auf heute knapp drei Milliarden. Aufgrund der damit hervorgerufenen Überlastungssituation "haben schätzungsweise 220 Millionen Stadtbewohner in der Dritten Welt keinen ausreichenden Zugang zu sauberem Trinkwasser, 420 Millionen keinen Zugang zu auch nur den einfachsten sanitären Einrichtungen, 600 Millionen sind ohne angemessenen Wohnraum und 1,1 Milliarden leiden unter gesundheitsgefährlicher Luftverschmutzung" (Worldwatch Institute 2005, S. 97).

2) Ein hervorstechender Ausdruck der spätkapitalistischen Systemreproduktion ist die Herausbildung und Verfestigung einer chronisch hohen Massenarbeitslosigkeit relativ unabhängig vom Konjunkturzyklus. Aufgrund der mikroelektronischen und informationstechnologischen Umwälzung der Produktivkräfte sowie der grundlegenden Verschiebungen innerhalb der gesellschaftlichen Gesamtarbeit (Agrarproduktion/Güterproduktion/Dienstleistungen) breitete sich in den letzten Jahrzehnten eine enorme Rationalisierungswelle aus, in deren Folge es zu einschneidenden Veränderungen in der gesellschaftlichen Kapitalanlage mit dem Effekt der massenhaften Reduzierung einfacher manueller Tätigkeit kam. So hat die globalisierte Kapitalreproduktion heute offensichtlich ein wissenschaftlich-technisches Intensitäts-, Produktivitäts- und organisches Zusammensetzungsniveau erreicht, das die quantitative Nachfrage nach 'verwertbarer‘ lebendiger Arbeitskraft teils stagnieren, teils absolut sinken läßt. "Laut Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation ILO waren 2003 schätzungsweise 88 Millionen junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren ohne Arbeit. In der Dritten Welt, in der 85% aller jungen Menschen zu Hause sind, ist die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe besonders hoch und liegt fast viermal höher als bei den Erwachsenen insgesamt" (Worldwatch Institute 2005, S. 89f.). Während diese der kapitalistischen Verwertungslogik entspringende Produktion einer Masse überschüssiger Arbeitskräfte an der Peripherie als Verelendung ganzer Weltregionen in Erscheinung tritt, entwickelt sich in den Zentren eine wachsende "Unterklasse" von Langzeit- und Dauerarbeitslosen als soziostruktureller Ausdruck des Übergangs vom fordistischen "Vollbeschäftigungskapitalismus" zum postfordistischen/neoliberalen "Unterbeschäftigungskapitalismus".

3) Als weiterer global wirksamer Einflussfaktor muss die Beharrungsmacht nichtwestlicher prämoderner Herrschafts- und Sozialisationsverhältnisse in Rechnung gestellt werden: Nicht das Fehlen kapitalistischer Handlungsmuster sowie die Nichtintegration in den Weltmarkt zeichnet nichtwestliche Herrschaftskulturen überwiegend aus, sondern die Abwesenheit von der 'kulturellen Moderne‘ (individuell-emanzipatorische Grund- und Menschenrechte, Trennung von Religion, Staat/Politik und Privatsphäre, demokratische Zivilgesellschaft, Kultur der Aufklärung bzw. säkular-humanistische Bedeutungssysteme etc.). Systemstrukturell sind nichtwestliche Gesellschaften demnach durch die Verflechtung von Profitökonomie, technologischer und bürokratischer Modernität sowie prämodern-, religiös legitimierten Herrschaftsbeziehungen charakterisiert. Dabei sind hier folgende Aspekte von Bedeutung:

A) Die Herausbildung und Verfestigung der Tradition absolutistisch-autokratischer Herrschaftsausübung mit einem despotischen Führer (Pharao, Kaiser, Mogul, Kalif, Sultan etc.) und seinem Clan an der Spitze (Herrscherhaus).

B) Die Etablierung und Fixierung eines außerhalb rechtlicher Einschränkungen agierenden Machtstaates, dessen Funktionsträger notorisch zur Praxis der Korruption/Erpressung, Willkür, Repression und des Terrors greifen.

C) Die chronisch schwache Stellung des Privateigentums vor dem Hintergrund des Fehlens einer Kultur der institutionalisierten Freiheitsgarantie und Rechtssicherheit des bürgerlichen Privateigentümers sowie des staatsbürgerlichen Individuums (Nichtexistenz einer Tradition der vertragsrechtlichen "Bürgergesellschaft").

D) Die Tradition einer religiös begründeten/legitimierten Gehorsamskultur als herrschaftskultureller Grundzug, wobei die Religion gezielt als geistig-psychisches Instrument der Verformung menschlicher Subjektivität in Untertänigkeit genutzt wird. (Als hegemoniales Bedeutungssystem liefert die Religion das 'Begründungsmaterial‘ für subjektiv sinnhafte Unterwerfung.) Ein wesentliches sozialisatorisches Reproduktionsmoment der orientalisch-despotischen 'Gehorsamskultur‘ ist die Etablierung eines schulischen Indoktrinationssystems, in dem Auswendiglernen religiöser Texte und das Einpauken eines Habitus der frömmigen Unterwürfigkeit (einschließlich der 'expressiven‘ Bekundung herrschaftlich gesetzter Feindbilder) an erster Stelle steht.

E) Die Verankerung einer zählebigen Tradition des patriarchalischen Familiendespotismus als soziokultureller Mikroaspekt der prämodern-despotischen Herrschaftskultur (Strukturelle Ergänzung von Staats- und Familienautorität). Die umfassende Beherrschung der Gesellschaftsmitglieder durch die despotischen Machtinstanzen wird 'von unten‘ abgesichert durch eine intrafamiliale diktatorische Kontrolle der Lebensführungspraxen der Familienmitglieder seitens des männlichen Familienoberhauptes. So ist z. B. nach Konfuzius eine Erziehung, die absoluten Gehorsam gegenüber den Eltern und Lehrern verlangt, die ideale Erzeugungsbasis für totalen Gehorsam gegenüber den Herrschenden.

Insbesondere die patriarchalische Beherrschung der Frau in Verbindung mit dem Fehlen einer institutionalisierten, säkular ausgerichteten und reflexiven Bildungs- und Erziehungskultur führt zur Fixierung traditionalistischer Orientierungen und Verhaltensmuster, was nicht zuletzt das religiöse Verbot von Empfängnisverhütung sowie Kinderreichtum als göttliche Pflicht beinhaltet. So "wiesen im Jahr 2000 weltweit über 100 Länder 'Jugendbeulen‘ auf - also eine Situation, in der auf die Altersgruppe der 15 bis 29-Jährigen über 40% der gesamten Erwachsenenbevölkerung entfällt. Diese Länder mit einer extrem jungen Bevölkerung liegen ausnahmslos in der Dritten Welt, wo die Fruchtbarkeitsraten am höchsten sind, und die meisten davon wiederum in Afrika südlich der Sahara sowie im Nahen und Mittleren Osten" (Worldwatch Institute 2005, S. 88). Bevölkerungsexplosion erweist sich demnach als struktureller Ausdruck unaufgeklärter bzw. aufklärungsresistenter Herrschaftsverhältnisse, so dass wir es hier - im Unterschied zur künstlichen/kapitallogischen bzw. 'marktreligiösen' Erzeugung einer stockenden Masse nichtverwertbarer Arbeitskräfte - mit der gottesreligiösen Erzeugung einer realen Überschußbevölkerung zu tun haben. Dabei erweist sich Religion nicht nur als funktionales 'Bindemittel‘ rückständiger Sozialstrukturen, sondern in ihrer fundamentalistischen Form zugleich auch als desorientierende und gewalterzeugende Instanz, die jene mehrheitlich jugendliche Überschußbevölkerung indoktriniert, fanatisiert und in eine regressiv-problemverschärfende Richtung drängt. In Pakistan beispielsweise werden die Kinder landloser Bauern und Tagelöhner, die sich in städtischen Slums angesammelt haben, in einem Netz von Koranschulen und extremistischen Gruppen aufgefangen und abgerichtet. "In einem Land, in dem die Hälfte der Bevölkerung unter achtzehn Jahre alt ist, herrscht kein Mangel an Jungen, die man zu selbstmörderischer religiöser Eiferei verführen kann" (Bales 2001, S. 235).

Insgesamt lässt sich folgende widersprüchliche Entwicklung feststellen: Aufgrund a) der 'postfordistischen' Erfahrung chronischer Massenarbeitslosigkeit und b) der Verarbeitung spätkapitalismusspezifischer Existenzrisiken und Lebensanforderungen (labile Zukunftsperspektive, Flexibilitäts- und Mobilitätsansprüche der Unternehmen etc.) schrumpft die Geburtenrate in den europäischen (Aufnahme-)Ländern. Gleichzeitig wächst die Bevölkerung in den meisten nichtwestlichen Ländern. Insbesondere "in den 25 Ländern des europäischen Hinterlandes nimmt (die Bevölkerungszahl) von 2000 bis 2050 von 587 auf 1.298 Mio. zu" (Birg 2005, S. 63). "Vor hundert Jahren lebte ein Viertel der Weltbevölkerung in Europa, 1950 betrug der europäische Anteil noch 21,7%, heute ist er bei 11,5%, 2050 wird er noch bei 7% sein. Während die europäische Bevölkerung sich verringert, steigt diejenige der islamischen Länder. Innert fünf Generationen (von 1900 bis 2000) hat sich die Zahl der Muslime auf der Welt von 150 Millionen auf 1.200 Millionen verachtfacht. Die Muslime vermehrten sich im letzten Jahrhundert doppelt so schnell wie der Rest der Welt" (Born 2006).

Zu den Makrobedingungen des Migrations-Integrations-Problems gehört auch der sprachlich oftmals 'verstellte' Tatbestand, dass weder die Aufnahmegesellschaft noch die Zuwanderer einen homogenen Block darstellen. Tatsächlich zerfällt nämlich die 'Aufnahmegesellschaft' in unterschiedliche, sich zum Teil befehdende Interessengruppen auch und gerade in Bezug auf das Phänomen der Zuwanderung, während sich die Gruppe der Zuwanderer aus zum Teil äußerst heterogenen Teilsegmenten mit unterschiedlichen Integrationsvoraussetzungen zusammensetzt. Darauf wird noch genauer zurückzukommen sein.


3. Daten und Fakten zur Quantität und Heterogenität der Zuwanderung

Betrachtet man die aktuellen Zahlen, dann scheint die Integration von Zuwanderern ein eher randständiges Phänomen zu sein: 2005 kamen so wenige Ausländer wie nie zuvor seit der Wiedervereinigung nach Deutschland, nämlich 579.000. Demgegenüber verließen 484.000 Deutschland und zogen fort. Gleichzeitig sind im selben Jahr erstmals seit 1969 mit 145.000 mehr Deutsche ausgewandert als zugezogen (128.000). Die Zahl der Asylanträge ist von über 400.000 im Jahr 1992 auf 35.607 im Jahr 2005 gesunken. Seit Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes im Januar 2005 und der seither obligatorischen Sprachprüfungen für mitreisende nichtdeutsche Familienangehörige hat sich auch der Rückgang des Spätaussiedlerzuzugs aus den GUS-Staaten beschleunigt und ist 2005 auf 35.522 eingereiste Personen gesunken. Ebenso ist 2005 die Zahl der Einbürgerungen auf 117.240 und damit um 7,8% im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.

Betrachtet man den aktuellen Anteil der ausländischen Bevölkerung in Deutschland, dann ergibt sich folgendes Bild:


Tabelle des Statistischen Bundesamtes

 Ausländische Bevölkerung in Deutschland nach Aufenthaltsdauer am 31.12.2005
      
Aufenthaltsdauer    
von ... bis unter ... Jahre 

insgesamt  6 755 811
unter 1  274 158
1 - 4 812 389
4 - 6 533 173
6 - 8 499 834
8 - 10 446 036
10 - 15 1 149 800
15 - 20 748 680
20 - 25 376 841
25 - 30 509 930
30 und mehr 1 404 970

        
Quelle: Ausländische Bevölkerung nur mit Daten aus dem AZR.
(AZR = Ausländerzentralregister)
Aktualisiert am 18. April 2006

Fixiert man sich freilich auf eine Momentaufnahme und blickt nur auf die aktuellen Zuwanderungszahlen und den Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung, dann bleibt die aus der akkumulierten Zuwanderungsquantität resultierende Integrationsanforderung ausgeblendet. Wie der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes unlängst bestätigte, ist der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund mit 18,6% mehr als doppelt so hoch wie der sog. Ausländeranteil (8,6%). Zu den Ausländern mit und ohne Migrationserfahrung sind hier die Aussiedler mit und ohne Migrationserfahrung sowie die Eingebürgerten mit und ohne Migrationserfahrung hinzuzurechnen. "15,3 Millionen der in Deutschland lebenden Bürger haben entweder eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit (7,3 Millionen) oder sie sind Deutsche, die entweder selbst oder deren Eltern Migrationserfahrung haben (zusammen rund 8 Millionen). Dabei gibt es große regionale Unterschiede und Differenzen in den Altersgruppen: In Westdeutschland liegt der Anteil der Migranten und ihrer Kinder mit 21,5% mehr als viermal so hoch wie in den neuen Bundesländern (5,2%). Bei den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 25 Jahre) haben 27,2% einen Migrationshintergrund, bei Kindern unter 6 Jahren bereits ein Drittel."

Als gesellschaftspolitisch brisant ist hier der Tatbestand hervorzuheben, dass in Ostdeutschland, wo die Überalterung und der Bevölkerungsrückgang am höchsten sind, pauschale Ressentiments gegen Zuwanderer am stärksten verbreitet sind.

Für die zukünftige relationale Anteilsentwicklung der Migranten an der Gesamtbevölkerung ist aber nicht nur die Höhe der jährlichen Zuwanderungsrate, sondern insbesondere auch die Reproduktionsrate der bereits hier lebenden (akkumulierten) Teilpopulation mit Migrationshintergrund von Bedeutung. Während einheimische deutsche Frauen ohne Migrationshintergrund im Durchschnitt 1,2 Kinder zur Welt bringen, liegt die Quote bei Zuwanderinnen bei 1,9. "Nur 11 Prozent der deutschen Familien haben drei und mehr Kinder. Bei den Ausländern sind es 22,5 Prozent, wobei der Anteil bei den Türken mit 30 Prozent am höchsten und bei Ausländern aus der Europäischen Union mit 16 Prozent am niedrigsten liegt." Nach Vorausberechnungen der Demographie "ergibt sich für die zugewanderte Bevölkerung (ohne Eingebürgerte und Aussiedler, H. K.) ein Wachstum von 1998 bis 2050 von 7,4 Mio. auf 19,0 Mio, also um 11,6 Mio." (Birg 2005, S. 107). Selbst bei einem völligen Zuwanderungsstopp würde sowohl die absolute Zahl als auch der Anteil der Migranten in den nächsten Jahrzehnten wachsen. Wie das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW in einer Bevölkerungsvorausberechnung ermittelt hat, nimmt die "nichtdeutsche Bevölkerung" von 1998 bis 2015 durch Geburtenüberschüsse um 23,4% zu und die deutsche Bevölkerung um 7,9% ab (Birg 2001, S. 24).

Die unter der vorherigen rot-grünen Bundesregierung vollzogene Gesetzesänderung hat dazu geführt, dass Kinder ausländischer Eltern bei der Geburt automatisch Deutsche werden können, obwohl sie bei der Einschulung oftmals kaum ein Wort Deutsch sprechen. Auf der Erscheinungsoberfläche wird somit der Migrationshintergrund durch bloße Betrachtung der formalen Staatsangehörigkeit unkenntlich gemacht. Berücksichtigt man dagegen auch die Staatsangehörigkeit der Eltern, dann ergibt sich ein ganz anderes Bild. So wird zum Beispiel in Berlin nach einer neuen Untersuchung der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von gegenwärtig 34% auf 50% im Jahre 2026 steigen. Die Brisanz dieser Entwicklung ergibt sich insbesondere daraus, "dass nach Angaben des Türkischen Bundes drei Viertel der Türken, die größte Gruppe der Migranten in Berlin, aus der sozialen Unterschicht kommen."

Bundesweit ergibt sich folgendes Bild: "Fast jedes vierte in Deutschland Neugeborene hat mindestens ein ausländisches Elternteil. Legt man statt der Staatsangehörigkeit das Kriterium 'Migrationshintergrund' zu Grunde, so kommt inzwischen fast ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland aus Migrantenfamilien. In den Städten Westdeutschlands liegt der Anteil bei den 15jährigen Jugendlichen sogar bei bis zu 40%."

Nicht die Anteilsverschiebung zugunsten der Migranten "an sich" dürfte aber das eigentliche Problem sein, sondern vielmehr die Beschaffenheit der individuellen Vergesellschaftung der nachwachsenden Migrantengenerationen, d. h. deren familiensozialisatorisch, erzieherisch, schulisch-bildungsinhaltlich, medial etc. bedingte Entwicklung. Gerade vor diesem Hintergrund ist der folgende Problemhinweis von Birg von Bedeutung: "Die bisherige Mehrheitsgesellschaft wandelt sich [in den Ballungsräumen] durch die Zuwanderungen und durch die Geburtenüberschüsse der Zugewanderten zu einer Multi-Minoritäten-Gesellschaft, wobei keine dieser Minderheiten, auch nicht die Deutschen im Sinne der bisher geltenden Staatsangehörigkeit, die absolute Mehrheit hat. Dadurch verliert auch der Begriff der Mehrheitsgesellschaft, in die sich die zugewanderte Bevölkerung integrieren soll, an konzeptioneller Aussagekraft, denn eine Mehrheitsgesellschaft, die die absolute Mehrheit eingebüßt hat, erleidet auch Einbußen an ihrer Integrationsfähigkeit" (zit. n. Luft 2005). Die Koexistenz unterschiedlicher ethnokultureller Bevölkerungssegmente in Form einer "multikulturellen Gesellschaft" stellt aber erst dann ein Problem dar, wenn ein allgemeinverbindlicher bzw. von allen Gruppen geteilter Normen- und Wertekonsens als tragfähige Basis einer interkulturellen Synthese nicht vorhanden ist bzw. nicht hergestellt werden kann und stattdessen divergierende/unvereinbare weltanschaulich-normative Orientierungs-, Überzeugungs- und Handlungssysteme aufeinander prallen und eine ständig sprudelnde Quelle interkultureller Konflikte bilden. Eine Integrationspolitik, die (a) nicht gezielt auf die Herstellung und Aufrechterhaltung eines übergreifenden Werte- und Normenkonsenses hinarbeitet und (b) das wechselseitige "Sich-Einbunkern" in identitätspolitisch inszenierten "kulturellen Differenzen" zulässt bzw. unterstützt, verfehlt vollständig ihren Zweck. In diesem Kontext muss auch der im Grunde blauäugigen Forderung widersprochen werden, "kulturelle Differenz" auszuhandeln, d. h. konkret die Wertekultur der demokratischen Grundrechtsordnung z. B. gegenüber bestimmten religiösen Migrantengruppen zur Disposition zu stellen und tendenziell "aufzuweichen". Priorität hat hier tatsächlich das Interesse der einheimischen Bevölkerung, ihre gewachsenen und begründet fixierten Regularien (Grundgesetz) nicht zu Gunsten der 'entgegenstehenden' Orientierungen von frei Zugewanderten aufzugeben bzw. in aufgenötigten Aushandlungsprozessen partiell zu revidieren. Oder um es zugespitzt zu sagen: Es besteht keine regulative Geltungssymmetrie zwischen der hier gültigen und "herrschenden" demokratischen Grundrechtsordnung und der von vielen Zuwanderern mitgebrachten religiös-autoritären Normenkultur. Wer dieses Dominanzverhältnis nicht akzeptiert, befindet sich in der 'falschen' Gesellschaft und es steht ihm frei zu gehen. Allerdings sind immer auch diejenigen Teilgruppen von Zuwanderern zu berücksichtigen, die gerade wegen der demokratischen Normenkultur nach Deutschland gekommen sind und im Unterschied zu den lautstarken und von den Medien protegierten religionspolitischen Migrantenverbänden nur ungenügend Gehör finden. Eine selbstbewusste Integrationspolitik müsste genau hier ansetzen und die Zuwanderer - statt begrifflich inadäquat zu homogenisieren - entsprechend bewerten und differenzieren.

Die einzelnen Zuwanderer unterscheiden sich zum einen 'objektiv' insbesondere nach ihren Herkunftsländern und -regionen und zum anderen 'subjektiv' insbesondere nach ihren Qualifikationen und weltanschaulich-normativer Orientierungen. Betrachten wir zunächst die objektive Heterogenität der Zuwanderer:

Von den 6,76 Millionen Ausländern, die das Ausländerzentralregister (AZR) am Jahresende 2005 aufwies, kamen 32% (2,1 Millionen) aus den Mitgliedsstaaten der EU und weitere 48% (3,2 Millionen) aus anderen europäischen Ländern. "12% stammten aus Asien, 4% aus Afrika, 3% aus Amerika und 1% hatten keine oder eine ungeklärte Staatsangehörigkeit. Die wichtigsten Herkunftsländer … sind die Türkei mit einem Anteil von 26 %, Italien mit 8%, Polen und Griechenland mit jeweils 5% sowie das Land Serbien und Montenegro mit 4%." Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer aller ausländischen Personen betrug 16,8 Jahre, über ein Drittel wohnt mehr als 20 Jahre in Deutschland. Ungefähr zwei Drittel (4,6 Millionen) leben hier seit acht Jahren und haben damit die erforderliche Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung erreicht. Das Durchschnittsalter der ausländischen Frauen lag bei 35,6 Jahren, das der ausländischen Männer bei 36,4 Jahren.

Zwischen 1993 und 2004 sind insgesamt über 190.000 jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion zugewandert. Darüber hinaus erfolgte von 1990 bis 2004 eine Zuwanderung von über 230.000 Ausländern aus humanitären Gründen (Asylberechtigte, Familienasyl, Abschiebungsschutz und Abschiebungshindernisse). Zudem wanderten im Zeitraum von 1990 bis 2004 fast zweieinhalb Millionen Menschen im Rahmen des (Spät-)Aussiedlerzuzugs nach Deutschland ein (2.444.669 Personen).

Die subjektive (qualifikatorische und normative) Heterogenität der Migranten wird im Kontext der nun folgenden Betrachtung der einzelnen 'Integrationsdimensionen' thematisiert.


4. Grundlegende Dimensionen der Integration

Die anschließende Betrachtung konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die sprachliche, sozialökonomische und soziokulturelle 'Seite' der Integration. Die politisch-rechtliche und die lebensweltliche Ebene werden nur kurz behandelt. Betont werden muss an dieser Stelle auch, dass die deutsche Öffentlichkeit die aus der Zuwanderung resultierenden Integrationsprobleme lange Zeit ignoriert und dadurch noch verschärft hat. Dabei kristallisierten sich in erster Linie zwei Hauptformen der Realitätsverleugnung heraus: Während das bürgerlich-konservative Lager bis vor Kurzem hartnäckig den Tatbestand dementierte, dass Deutschland überhaupt ein Einwanderungsland geworden ist, romantisierte das kleinbürgerlich-alternative Lager die Zuwanderung als Herausbildung einer 'multikulturellen Gesellschaft', ohne die damit verbundenen weltanschaulich-normativen Kollisionen und Desintegrationspotentiale zur Kenntnis zu nehmen. Vielmehr wurde ein spezifischer, mitunter kulturrelativistisch verbrämter Abwehrmechanismus konstruiert, der nach wie vor darauf abzielt, eine kritische Reflexion der gesellschaftlichen Effekte des Zuwanderungsprozesses von vornherein ins Zwielicht von "Fremdenfeindlichkeit", "(Neo-)Rassismus", "Alarmismus", "Islamophobie" etc. zu rücken.


4.1 Politisch-rechtliche Dimension

'Integration' ist nur dann objektiv möglich und subjektiv sinnvoll, wenn der Zuwanderer/die Zuwanderin über eine langfristige Aufenthalts- und Lebensperspektive im Aufnahmeland verfügt. Voraussetzung dafür ist die Vergabe einer entsprechenden politisch-rechtlichen Statusform seitens der zuständigen Behörden des Aufnahmelandes (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge/BAMF und seine Untergliederungen). Eine solche Perspektive ist zunächst bei jenen Statusgruppen von Zuwanderern nicht gegeben, die keine dauerhafte bzw. unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen und nur "vorübergehend geduldet" werden. Dazu gehören:

Asylbewerber, über deren Antrag noch nicht entschieden worden ist,
Bürgerkriegsflüchtlinge,
De-facto-Flüchtlinge, d. h. Personen, die keinen Asylantrag gestellt haben oder deren Antrag abgelehnt wurde, aber dennoch aus humanitären oder politischen Gründen nicht abgeschoben werden,
Illegal (oftmals über Schleuserbanden) Eingewanderte.

Die Gewährung/Nichtgewährung bzw. Erreichung/Nichterreichung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung ist ein hart umkämpftes Feld zwischen den Entscheidungsinstanzen der BAMF-Bürokratie und den genannten Zuwanderergruppen, die von einer starken und emsigen Lobby unterstützt werden. Eine zentrale Rolle spielt hierbei das Vorbringen und das Überprüfen von Asylgründen, wobei es seitens der Entscheider darauf ankommt, gestützt auf einen komplexen Informationsapparat, zwischen Wahrheit und Legende zu unterscheiden. Ein Beispiel: "Geht der türkische Menschenrechtsverein IHD für 1995 von 251 Personen aus, die in der Türkei gefoltert wurden, so ergibt eine Hochrechnung für die türkischen - insbesondere kurdischen - Asylbewerber in Deutschland, die im selben Jahr angaben, gefoltert worden zu sein, eine Zahl von rund 7.900" (Luft 2002, S. 23f.). Oftmals gehört auch die Aushändigung gefälschter Haftbefehle, Vorladungen und anderer Dokumente zum Dienstleistungsangebot von Schleuserorganisationen.

Nicht die Motive von Zuwanderern, aus wirtschaftlichen Gründen und der Suche nach einem besseren Leben eine dauerhafte Bleibe in Deutschland zu finden, sind zu verurteilen. Andererseits darf aber auch die verfahrenstaktische Zweckentfremdung des deutschen Individualgrundrechts auf Asyl, das für sich betrachtet ein humanistisches Prunkstück darstellt, kritisiert werden, ohne gleich als "(Neo-)Rassismus" verleumdet zu werden. Wenn Verfolgungsgründe tatsächlich nur vorgeschoben werden, um die 'wahren' Motive der Einwanderung zu bedeckmänteln, dann darf man sich über eine Ablehnung des Antrags auch nicht wundern. Auch ist in Rechnung zu stellen, dass bereits die deutsche Rechtsweggarantie mit ihren langen Laufzeiten, Einspruchsmöglichkeiten und Widerspruchsfristen bei gleichzeitigem Anspruch auf Staatsversorgung für manche Migranten von hohem Anziehungswert ist. "Dieser damit erreichte Aufenthalt kann bereits genutzt werden, um durch Sozialhilfebezug oder auf legalem oder illegalem Weg Geld zu verdienen oder sich um eine Verlängerung des Aufenthalts auf andere Weise als durch einen Asylantrag zu bemühen" (ebenda, S. 26).
Aus integrationspolitischer Perspektive ist jedenfalls grundsätzlich eine nachhaltige Verkürzung des Statusklärungsprozesses zu fordern.

4.2 Sprachliche und qualifikatorische Dimension

Das Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes ist die Basisvoraussetzung für den gesamten Integrationsprozess. Je niedriger der Grad der Sprachbeherrschung, desto geringer sind einerseits die schulischen und beruflichen Erfolgschancen und andererseits die kommunikativen und sozialen Partizipationsmöglichkeiten des einzelnen Zuwanderers. Das bedeutet: Das Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes ist die conditio sine qua non für eine möglichst umfassende und intensive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben des Aufnahmelandes und damit zentrales 'Mittel' zur bewussten Gestaltung und optimierenden Beeinflussung des zukünftigen Lebensprozesses der 'freiwillig' Eingewanderten. Dieser objektiv evidente Sachverhalt, der unmittelbar einleuchtet und aufgrund dieser Transparenz ein 'Motivationsproblem' seitens erwachsener Zuwanderer kaum zulässt, traf und trifft in Deutschland - unabhängig von sprachlerninternen Problemen - dennoch auf spezifische subjektive Umsetzungsbarrieren insbesondere bei der größten, türkischstämmigen Teilgruppe der Zuwanderer. Vor allem zwei Ursachenbündel sind hier zu nennen:

1) Infolge der extensiven Wachstumsstrategie während der 'hochfordistischen' Phase des westdeutschen "Vollbeschäftigungskapitalismus" überstieg zu Anfang der 1960er Jahre die Zahl der offenen Stellen die Zahl der Arbeitslosen. Nach dem Mauerbau 1961 drängte deshalb das Kapital aus seiner kurzfristigen Interessenlage verstärkt auf den Import ausländischer Arbeitskräfte. Daraufhin kam es zur Anwerbung von mehrheitlich un- und angelernten Gastarbeitern, die überwiegend in der Schwerindustrie, im Straßenbau und der industriellen Massenproduktion eingesetzt wurden. "Die Gastarbeiter aus der Türkei machten mit 605.000 den größten Teil aus, ihnen folgten Jugoslawen mit 535.000 und Italiener mit 450.000 Personen. Insgesamt vermittelte die Bundesanstalt für Arbeit bis zum Anwerbestopp 1973 2,39 Millionen Arbeitskräfte nach Deutschland" (Luft 2002, S. 15). Da die ausländischen Arbeitskräfte lediglich als kurz- oder bestenfalls mittelfristiger "Konjunkturpuffer" bestimmt waren und deshalb von einer nur vorübergehenden Aufenthaltsdauer der 'Arbeitsmigranten' auszugehen war, stellte sich aus der damaligen Sicht der deutschen Aufnahmegesellschaft noch kein integrationspolitisches Problem im heutigen Sinne.
Auch die türkischen Gastarbeiter hegten zunächst keine dauerhafte Bleibeperspektive. Bei ihnen handelte es sich überwiegend um anatolische Landflüchtlinge, die erst in die wachsenden Randzonen der türkischen Großstädte wie Istanbul und Ankara übergesiedelt waren und nun in die deutschen Großstädte weiterzogen. Sie gingen davon aus, bald genügend Geld verdient zu haben, um sich dann in der türkischen Heimat eine sichere Existenz aufbauen zu können. Nur im Rahmen dieser zeitlich begrenzten Aufenthaltsperspektive ertrugen sie das Leben in beengten Sammelquartieren und unter den Bedingungen einer ihnen fremden, säkular-freizügigen Lebenskultur. Sprachliche und soziokulturelle Integration ergab für sie keinen Sinn.
Doch die Rückkehrperspektive verblasste in dem Maße, wie sich in der Türkei aufgrund verschlechterter Wirtschaftsentwicklung, hoher Arbeitslosigkeit und einem steigenden Bevölkerungswachstum die Lage negativ veränderte. Nun gingen zahlreiche türkische Gastarbeiter dazu über, ihre Familien nachzuholen und sich längerfristig in Deutschland einzurichten. Hatten schon 1968 41 Prozent aller ausländischen Männer ihre Ehefrauen nachgeholt, erleichterte die Bundesregierung 1971 die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen und entkoppelte damit - mehr oder minder bewusst - die Zuwanderung von der Entwicklung des Arbeitsmarkts. Der Versuch, die Zuwanderung "an kurz- und mittelfristige Konjunkturzyklen und damit am Bedarf der Wirtschaft zu orientieren, war gescheitert" (ebenda, S. 19). Von nun an bestimmten der Familiennachzug und die Kettenmigration - das Nachholen von Verwandten und Freunden - das Zuwanderungsgeschehen. Nachdem das Kapital - gestützt auf die willfährige Politik - die "Gastarbeiter" kurzfristig profitabel als "Konjunkturpuffer" ausgenutzt hatte, sollte fortan die Gesellschaft für die Folgekosten der akkumulierten Massenzuwanderung aufkommen.

2) Mit dem Familiennachzug und der Kettenmigration entstanden in den ehemaligen Arbeiterbezirken der deutschen Großstädte relativ rasch Zuwandererghettos, in deren tendenziell geschlossenen Sozialräumen sich oftmals sukzessive ein türkischer Kulturimport abspielte: Es kam zum Aufbau eines selbstgenügsamen Netzwerkes von Einrichtungen, die es den Einwanderern gestatten, ihre alltäglichen Lebensvollzüge so weit wie möglich ohne Kontakte mit der einheimischen Gesellschaft zu realisieren. So existieren dort neben Moscheen, Koranschulen und islamischen Vereinshäusern Lebensmittelläden, Cafés, (Schnell-)Restaurants, Friseure, Rechtsanwaltskanzleien, Arztpraxen, Kindergärten, Reisebüros und weitere diverse Dienstleistungseinrichtungen, die allesamt von muslimischen Zuwanderern betrieben werden. In den Wohnungen wiederum werden nahezu ausschließlich das über Satellit empfangene türkische Fernsehen mit über 15 Sendern oder die Programme arabischer Sender konsumiert. In den türkischen Zeitungsläden sind zudem täglich die neusten Ausgaben von "Hürriyet", "Milliyet", "Milli Gazete" u. a. erhältlich.
Diese infrastrukturelle und informationelle "Selbstabschließung", die kaum Interaktionen mit Einheimischen erfordert und gänzlich ohne deutsche Sprache auskommt, wird elementar und reproduktiv ergänzt durch den Import von Eheleuten, insbesondere Bräuten, aus der Türkei. "Wir Importbräute", so eine Interviewpartnerin von Necla Kelek (2005, S. 208), "kommen alle aus der Türkei und verstehen kein Wort Deutsch. Wir reden nur Türkisch." In der Regel stammen diese zwangsverheirateten jungen Frauen aus bildungsfernen, ländlich-traditionalistischen Milieus der Türkei, wo sie nur notdürftig lesen und schreiben gelernt haben und mit der säkular-demokratischen Moderne so gut wie überhaupt nicht in Berührung gekommen sind. Nach der Übersiedlung in irgendeine deutsche Stadt spielt sich dann ihr Leben ausschließlich in der traditionell-patriarchalisch reglementierten Familie des Ehemanns ab - ohne Kontakt zur einheimischen Bevölkerung außerhalb der türkisch-muslimischen Gemeinde und ohne Kenntnis über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung. Da die importierte Braut "nichts von der deutschen Gesellschaft weiß und auch keine Gelegenheit hat, etwas zu erfahren, wenn es ihr niemand aus der Familie gestattet, wird sie ihre Kinder so erziehen, wie sie es in der Türkei gesehen hat. Sie wird mit dem Kind türkisch sprechen, es so erziehen, wie sie erzogen wurde, nach islamischer Tradition. Sie wird in Deutschland leben, aber nie dort angekommen sein" (ebenda, S. 172). Auf diese Weise erklärt sich auch, warum die sprachliche Integration der in Deutschland geborenen Kinder türkischstämmiger Eltern sinkt, obwohl die angehenden türkischen Grundschüler oft bereits der dritten Generation angehören.

Kinder aus Zuwandererfamilien, deren Eltern (a) aus der Unterschicht stammen, (b) einen niedrigen Bildungsstatus aufweisen, (c) gemäß religiös-autoritären ("prämodernen") Prinzipien erziehen und (d) kaum oder nur schlecht Deutsch sprechen, sind sozialisatorisch so negativ konditioniert, dass die bereits in der vorschulischen Entwicklung angehäuften und später weiterwirkenden Entwicklungsnachteile durch die Bildungsinstitutionen mitunter noch abgeschwächt, aber nicht mehr kompensiert werden können. Es ist also nicht die soziale Unterschichtzugehörigkeit 'an sich', sondern die eigentümliche Verflechtung von sozialen, sprachlichen und kulturellen Einflussfaktoren, die hier negativ zum Tragen kommt. Ohne diesen Tatbestand offen beim Namen zu nennen bzw. die familiensozialisatorische Integrationsbeeinträchtigung stillschweigend als unveränderbare 'Naturkonstante' in Kauf nehmend, wird in der derzeitigen bildungspolitischen Diskussion der Ausweg in der besonderen frühkindlichen Bildungsförderung von Kindern mit Migrationshintergrund gesehen und ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige empfohlen. "Für Kinder, die weder in ihrer Familie noch in ihrem Wohnumfeld Deutsch sprechen, wird die Kindertageseinrichtung zum zentralen Lernort, an dem ihnen der Zugang zur deutschen Sprache eröffnet werden kann." Nicht die Orientierung auf frühkindliche Sprachförderung ist hier zu kritisieren, sondern die gleichzeitige Ausblendung bzw. Tabusetzung und praktisch-politische Duldung der zugrundeliegenden Probleme in Gestalt (a) des religiös (islamisch) motivierten Nachzugimports von bildungsfernen Eheleuten über Zwangsheiraten und arrangierte Ehen und (b) der Reproduktion kommunikativ abgeschlossener Sozialräume ("Parallelgesellschaften").
Vor diesem Hintergrund kann der defizitäre Sprachstand vieler türkischstämmiger Kinder und Jugendlicher nicht mehr wirklich überraschen. Nach der PISA-Studie (PISA 2003) sind drei Viertel der Jugendlichen mit Eltern aus der Türkei in Deutschland geboren und aufgewachsen. "Umso auffälliger ist, dass weniger als ein Drittel dieser Schülerinnen und Schüler im Alltag überwiegend deutsch spricht und fast 20 Prozent sogar angeben, hauptsächlich die türkische oder die kurdische Sprache zu verwenden" (PISA 2003, S. 279). Während die Aussiedler-Jugendlichen zu über 40 Prozent überwiegend deutsch sprechen, obwohl fast 90 Prozent von ihnen nicht in Deutschland geboren sind, stellt sich die Situation für die Jugendlichen türkischer Abstammung umgekehrt dar. "Fast drei Viertel von ihnen sind in Deutschland geboren. Aber weniger als ein Drittel gehört zur Gruppe der 'Deutschsprachigen'" (ebenda, S. 291). Nach IGLU und PISA sind 25% der Grundschulkinder mit Migrationshintergrund und 50% der 15-Jährigen der gleichen Herkunftsgruppe schwache Leser.
Die defizitären Sprachkenntnisse zahlreicher Schülerinnen und Schüler aus Zuwandererfamilien sind auch der zentrale Grund für deren vergleichsweise schlechten Schulleistungen. Daraus erklärt sich primär auch die hohe Rate von 56,1 Prozent türkischstämmigen Jugendlichen, die entweder über keinerlei Schulabschluss verfügen oder einen Hauptschulabschluss erreichen, jedoch keine berufliche Ausbildung beenden. Während im Schuljahr 2002/2003 nur 18,6% der deutschen Kinder und Jugendlichen eine Hauptschule besuchten, lag dieser Anteil bei den ausländischen Heranwachsenden bei 43,8%. Dagegen besuchten 32,3% der deutschen Schülerinnen und Schüler und nur 14% der ausländischen ein Gymnasium. Bei einem Anteil an der Gesamtschülerschaft von 9,8% liegt der Anteil von Migrantenkindern an Sonderschülern mit 16% und an Sonderschülern für den besonderen Förderbereich "Lernen" (früher: Sonderschulen für Lernbehinderte) mit 19% überproportional hoch.

Vergleicht man deutsche und ausländische Schulabsolventen nach den Schularten, dann ergibt sich folgendes Bild:

Hauptschulabschluss: Deutsche 24,5%, Ausländer 41,5%
Realschulabschluss: Deutsche 41,6%, Ausländer 29,1%
Hoch-/Fachhochschulreife: Deutsche 26%, Ausländer 10,2%
Ohne Abschluss: Deutsche 7,9%, Ausländer 19,2%.

Wie bei den deutschen zeigt sich auch bei den ausländischen Jugendlichen, dass Mädchen einen besseren Abschluss erreichen als Jungen. Das zeigt sich auch unter umgekehrten Vorzeichen bei den Absolventen ohne Abschluss: Bei den Deutschen erreichen 10% der Schüler, aber nur 5,8 % der Schülerinnen keinen Abschluss. Bei den Ausländern sind es 22,6% Schüler gegenüber 15,4% Schülerinnen.
40% aller ausländischen Jugendlichen bleiben nach ihrer Schulzeit ohne jede Ausbildung. Dafür nehmen überproportional viele von ihnen an schulischen und außerschulischen Maßnahmen der Berufsvorbereitung und -grundbildung teil. Von 1992 bis 2003 ist die Anzahl um 92% gestiegen, was in absoluten Zahlen eine Zunahme um knapp 250.000 auf 500.000 bedeutet. Wie stark kulturbedingte (islamische und andere religiöse) Geschlechternormen wirken, ist hier daran abzulesen, dass trotz ihrer besseren schulischen Leistungen etwa 10% mehr junge ausländische Frauen als Männer ohne berufliche Qualifikation verbleiben.
Von den 1,55 Millionen Auszubildenden in Deutschland im Jahr 2005 hatten 67.600 (4,4%) eine ausländische Staatsangehörigkeit. Gegenüber 2004 bedeutete das einen Rückgang von 0,2% und gegenüber 1994, dem Jahr mit dem höchsten Ausländeranteil (8,0%) fast eine Halbierung. Dabei ging der Ausländeranteil an den männlichen Azubis stärker zurück (von 8,6% 1994 auf 4% 2005) als der an weiblichen Auszubildenden (von 7,1% auf 4,9%). Von den einzelnen Berufen wies im Jahr 2005 die Ausbildung zum Friseur/in mit 12,1% den höchsten Ausländeranteil auf. Es folgten pharmazeutisch kaufmännische/r Angestellte/r (9,6%), Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (9%), Arzthelfer/in (8,9%) und Fahrzeuglackierer/in (8,6%).
Als mögliche Ursachen für die signifikant geringe Beteiligung von türkischen Migrantenjugendlichen an der Berufsausbildung ist anhand von Befragungen auf folgende Gegebenheiten hingewiesen worden:

Nicht alle Eltern haben ihre Rückkehrorientierung aufgegeben. Deshalb veranlassen sie ihre Kinder dazu, "möglichst schnell nach Ende der Schulpflicht (wenn man endlich arbeiten 'darf'), so viel Geld wie möglich zu verdienen. Als Lehrling bringt man nichts nach Hause, aber als Straßenbauer schon. Dass Straßenbau keine zukunftsträchtige Sparte ist, ist nicht bewusst, außerdem ist man ja bald wieder in der Türkei. Deshalb wird das verdiente Geld auch in der Türkei investiert und nicht in die Ausbildung der Kinder" (Siebel o. J., S. 12.)
Die von den Eltern erzwungene oder arrangierte frühe Heirat schließt eine Ausbildung aus, "weil man mit einem Lehrlingsgehalt keine Familie ernähren kann. Mann oder Frau müssen außerdem auch Geld verdienen, um eine standesgemäße Hochzeit auszurichten und ihren Ehepartner aus der Türkei nach Deutschland holen zu können" (ebenda).

Die Autoren der PISA-Studie resümieren den Bildungsstand folgendermaßen: "Die Gruppe der hier geborenen fünfzehnjährigen Schülerinnen und Schüler mit Eltern aus der Türkei ist anhand dieser Ergebnisse offenbar als eine Gruppe einzuschätzen, für deren soziale und wirtschaftliche Zukunft eine unzureichende Grundlage besteht. Nur eine Minderheit von ihnen spricht im Alltag überwiegend deutsch und ihre mit fünfzehn Jahren erreichten Kompetenzen liegen im Durchschnitt auf einem niedrigen Niveau. Dieser Befund ist alarmierend, gerade in Anbetracht der Tatsache, dass diese Jugendlichen bereits in Deutschland geboren sind, ihre gesamte Schulzeit in Deutschland verbracht haben und diese Gruppe einen relativ großen Anteil an der Bevölkerung aufweist" (PISA 2003, S. 294).

Die geringen bzw. unzureichenden Deutschkenntnisse bei großen Teilen der erwachsenen Migranten und Migrantinnen, die schon längere Zeit in Deutschland leben, können nicht auf ein unzureichendes gesellschaftliches Angebot von Sprachintegrationslehrgängen ("Deutsch als Fremdsprache") zurückgeführt werden. Schon vor dem Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetztes ("Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung") gab es ein flächendeckendes Angebot von Deutschkursen sowohl für Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge (die sog. DFA-Lehrgänge unter der Regie der Bundesagentur für Arbeit) als auch für ausländische Arbeitnehmer aus EU und ehemaligen Anwerbestaaten einschließlich ihrer Familienangehörigen (unter der Regie des Sprachverbandes). Hinzu kamen spezielle Garantiefondsmaßnahmen für Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge unter 27 Jahren sowie ein Akademikerprogramm für Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge (unter der Regie der Otto Benecke Stiftung). Zusätzlich existierte immer schon ein für alle Gruppen zugängliches kostengünstiges Angebot von Deutschkursen an den Volkshochschulen. Dass dieses Angebot oftmals nicht genutzt wurde (und wird), hängt auch mit der traditionellen muslimischen Geschlechterrollenzuweisung zusammen, die für Frauen ein wesentliches Hindernis darstellt, Sprachkurse außerhalb der eigenen vier Wände zu besuchen. "'Oftmals können türkische Frauen ihre Erziehungsaufgabe in Deutschland nicht adäquat wahrnehmen, weil es ihnen verwehrt wird, Bildungs- bzw. Sprachbildungsinstitutionen zu besuchen. Nach dem klassischen Bild der Frauen in der Familie, was vielen türkischen Familien vorschwebt, ist eine Weiterbildung der Frau nicht vorgesehen, da sie diese nicht bräuchte, um ihre Aufgaben zu Hause zu erfüllen', fasst die Leiterin eines Kindergartens im Kreis Aachen ihre Erfahrungen zusammen" (Luft 2002, S. 100).
Entgegen der schönfärberischen Selbstdarstellung der beteiligten Parteien und Regierungsinstanzen stellen die jetzigen Integrationskurse nach dem neuen Zuwanderungsgesetz mit ihrem Stundenumfang von 600 Stunden Deutsch und 30 Stunden Orientierung über das Leben in Deutschland im Vergleich zu den ehemaligen DFA-Lehrgängen mit ihren mehr als 900 Unterrichtsstunden eine nachhaltige Verschlechterung dar. In der Fachöffentlichkeit wird einmütig betont, dass 600 Unterrichtstunden für Erwachsene mit keinen oder nur geringen Vorkenntnissen nicht ausreichend sind, um ein für berufliche Eingliederung erforderliches Sprachniveau zu erreichen. So heißt es in einer Presseerklärung des Deutschen Volkshochschulverbandes: "Die bisherigen Erfahrungen mit den Integrationskursen belegen, dass nur ein geringer Teil der Kursteilnehmer/innen innerhalb der sechshundert Unterrichtsstunden des Sprachkurses das angestrebte Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen erreicht. Die meisten Teilnehmer/innen melden sich angesichts des zu erwartenden Misserfolgs erst gar nicht zur Zertifikatsprüfung an. Da das gesetzlich geforderte Sprachniveau (B1) für die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben unabdingbar ist, muss die Zahl der förderungsfähigen Unterrichtsstunden für Menschen mit geringer Schulbildung und nicht vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen bis auf neunhundert erhöht werden. Zugewanderte, die noch nicht alphabetisiert sind, benötigen darüber hinaus mindestens zusätzliche dreihundert Unterrichtsstunden." Bemängelt wird ferner die mit 2,05 Euro pro Teilnehmer und Unterrichtsstunde viel zu geringe Vergütung der Sprachkursträger, die einerseits keine angemessene Bezahlung der Lehrkräfte gewährleistet und zum anderen dazu zwingt, die zugelassene maximale Teilnehmerzahl von 25 Personen pro Kurs voll auszuschöpfen, was einem schnellen und dauerhaften Lernerfolg aber abträglich ist. Gerügt wird auch der enorm gestiegene Verwaltungsaufwand. "Der bürokratische Aufwand für die Integrationskurse ist wegen der zahlreichen Durchführungsvorschriften viel zu hoch und von den Kursträgern weder personell noch finanziell zu erfüllen. Der VDP fordert daher, 1. den Umfang der Kurse von derzeit 600 Stunden spürbar auszuweiten; 2. die Vergütung pro Teilnehmer und Unterrichtsstunde deutlich zu erhöhen und am besten eine kursbezogene Abrechnung einzuführen, sodass auch die Teilnehmerzahl im Sinne eines intensiveren Unterrichts reduziert werden kann" (Pressemitteilung des Verbandes deutscher Privatschulen vom 16. Mai 2006).
Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in seiner Jahresbilanz 2005 feststellt, haben von den 215.651 berechtigten Personen insgesamt 115.158 Teilnehmer mit dem Besuch von einem der 8.169 Integrationskurse begonnen und die Kurse teilweise noch im selben Jahr beendet. Davon waren 24.651 Neuzuwanderer, 68.696 schon länger in Deutschland lebende Ausländer und 21.811 Spätaussiedler. Positiv wird hervorgehoben, dass mit 63% deutlich mehr Frauen als Männer an den Kursen teilgenommen haben. Betrachtet man die Kursteilnehmer nach ihrer Staatsangehörigkeit, dann stellen die Türken mit 20,8% den größten Anteil, gefolgt von Angehörigen der russischen Föderation mit 17,7%. Weiter folgen Teilnehmer aus der Ukraine mit 8,3% und Kasachstan mit 7,3%. Alle anderen Staatsangehörigkeiten liegen unter 3% aller Teilnehmer und setzen sich aus ca. 170 verschiedenen Ländern zusammen. An der freiwilligen Abschlussprüfung zum Zertifikat Deutsch und zum Orientierungskurs nahmen 17.482 Personen teil, von denen 12.151 (69,9%) die Prüfung bestanden. Ganz offensichtlich ist es so, dass nur jüngere Teilnehmer mit mittleren bis fortgeschrittenen Vorkenntnissen und Lerntempi gute Prüfungschancen besitzen. Nehmen Teilnehmer mit geringen Vorkenntnissen und niedrigeren Lerntempi in großer Zahl an den Prüfungen teil, verschlechtern sich die Ergebnisse. So sind wohl auch die Resultate in Sachsen-Anhalt zu erklären, wo 65% der Ausländer beim Sprachtest durchfielen.

4.3 Sozialökonomische Dimension

Die sozialökonomische Integration, deren "harter Kern" die berufliche Eingliederung ist, hängt in einem kapitalistischen Wirtschaftssystem von folgenden Voraussetzungen ab:
vom Qualifikations-, Verhaltens- und Motivationsprofil der Arbeitssuchenden,
von der Quantität und Qualität der angebotenen Arbeitsplätze sowie
von den Erfolgschancen der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.

Im Zentrum steht demnach die Entwicklung des Arbeitsmarktes als Folge des makroökonomischen Entwicklungsverlaufs.
Betrachtet man rückblickend die grundlegenden wirtschaftlichen Umstrukturierungsprozesse seit den frühen siebziger Jahren, dem Höhepunkt der "Gastarbeiterbeschäftigung", dann zeigt sich als elementarer Sachverhalt der Übergang vom Typus der extensiv erweiterten Reproduktion mit einem hohen Material-, Energie- und Personaleinsatz, einer Zentrierung von Schwerindustrie und industrieller Massenproduktion und einer fordistisch-keynesianistischen Regulierungsweise zum Typus der intensiv erweiterten Reproduktion mit einem Einsatz neuer material-, energie- und personalsparender Technologien, einer "postindustriellen" Schwerpunktverlagerung zum Dienstleistungssektor und einer "postfordistisch"-neoliberalen Regulierungsweise. Im Einzelnen manifestiert sich dieser ökonomische Transformationsprozess in folgenden Entwicklungen:

Verstärkter Kapitaleinsatz in Form von Rationalisierungsinvestitionen mit dem Effekt einer Umwälzung der Sachausstattung der Arbeitsprozesse in Gestalt von zunehmender Automatisierung der Produktion, "flächendeckendem" Einzug der Computer und später dann des Internets in die Arbeitswelt, Elektronisierung der Kommunikation und Logistik etc. Dadurch verändern sich nachhaltig und umfassend die Qualifikationsanforderungen an die Arbeitskräfte mit dem Ergebnis, dass die Nachfrage nach minder qualifizierter industrieller Arbeit rapide sinkt.
Neoliberale Umgestaltung der Arbeitsorganisation und Deregulierung der Vertragsverhältnisse zwischen Unternehmern und Beschäftigten vermittels erhöhter Flexibilitäts- und Mobilitätsanforderungen an die Lohnabhängigen, Einrichtung "teilautonomer Arbeitsgruppen", Lockerung des Kündigungsschutzes und der Arbeitszeitregelungen etc. Dadurch wird zum einen der Konkurrenzdruck zwischen den Beschäftigten erhöht und zum anderen der Zwang zur Hinnahme von Arbeitsverschlechterungen (Lohnsenkung, Überstunden, höheres Arbeitstempo etc.) bei Strafe des Arbeitsplatzverlustes verstärkt.
Globalisierung der Kapitalakkumulation in Form der Verlagerung von Produktionseinheiten oder ganzer Betriebe ins kostengünstigere Ausland.
Profitable "Entschlackung" der Belegschaften und "Prekarisierung" der Beschäftigungsverhältnisse durch Abbau von Arbeitsplätzen, Zunahme befristeter Teilzeitjobs, Spaltung in Stamm- und Randbelegschaften, Mini- und Ein-Euro-Jobs.

Das zentrale sozialökonomische Kernmerkmal des umgestalteten spätkapitalistischen Gesellschaftssystems ist die Herausbildung und strukturelle Fixierung einer chronischen Massenarbeitslosigkeit unabhängig vom Konjunkturzyklus. Die dafür verantwortliche Entkoppelung von Gewinnentwicklung und Beschäftigungsentwicklung zeigt sich aktuell darin, dass die deutsche Industrie trotz steigender Umsätze und Gewinne Stellen abbaut. So stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum die Erlöse im 1. Quartal 2006 um 9,4% auf 378 Milliarden Euro, während gleichzeitig die Zahl der Beschäftigten um 1,3% auf 5,86 Millionen sank. Im März zeigte sich die gegenläufige Entwicklung besonders deutlich, als bei einem Umsatzplus von fast 12% die Zahl der Beschäftigten um 1,2% schrumpfte. Das gleiche Bild zeigen zahlreiche deutsche Großunternehmen wie Allianz, Deutsche Telekom, VW, DaimlerChrysler, Siemens, Bayer u. a.

Im Zuge des Übergangs vom "fordistischen Vollbeschäftigungskapitalismus" zum "postfordistischen Kapitalismus der chronischen Massenarbeitslosigkeit" haben sich die sozialökonomischen Integrationschancen der überwiegenden Mehrheit der minder- und niedrigqualifizierten Zuwanderer nicht einfach nur gravierend verschlechtert. De facto sind sie prekär geworden und werden es auch in Zukunft bleiben. So wird nämlich auch von prokapitalistischen Wirtschaftsforschungsunternehmen wie zum Beispiel unlängst von dem Schweizer Prognos-Institut festgestellt, dass es auch in den nächsten zweieinhalb Jahrzehnten in Deutschland keine Vollbeschäftigung geben wird und die Arbeitsmarktchancen für gering Qualifizierte durch Rationalisierung, Strukturwandel und Globalisierung weiter deutlich sinken.
Dieser sozialökonomische Übergangsprozess lässt sich auch sehr klar an den Entwicklungsetappen der (west-)deutschen Zuwanderungspolitik ablesen:
In der unmittelbaren arbeitsintensiven "Rekonstruktionsperiode" nach dem Zweiten Weltkrieg konnten die ca. 8 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene aus Osteuropa und der Sowjetunion aufgrund der kriegsbedingten Bevölkerungsdezimierung und des Wiederaufbaubooms relativ problemlos integriert bzw. auf dem Arbeitsmarkt absorbiert werden. Das gleiche galt für die 3,8 Millionen Übersiedler aus der DDR, die zwischen 1949 bis zum Bau der Mauer am 13. August 1961 nach Westdeutschland zogen. Danach setzte die staatsaktive Anwerbung von Gastarbeitern und damit die "fordistische Arbeitsimmigration" aus den europäischen Mittelmeerländern und der Türkei ein, die bis zum Anwerbestopp 1973 dauerte. In dieser Zeit gab es kaum Arbeitslose unter den ausländischen Arbeitskräften. Nach dem ersten Höhepunkt der Arbeitslosigkeit von Ausländern mit151.000 im Jahr 1975 begann dann die Phase der arbeitsmarktentkoppelten "postfordistischen Familiennachzugs-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerimmigration". "In der Rezession der frühen 80er Jahre stieg die Zahl der arbeitslosen Ausländer auf nahezu 300.000 Personen (1983) … Eine verbesserte Konjunkturlage, insbesondere zu Beginn des kurzen "Vereinigungsbooms", ließ die Zahl der arbeitslosen Ausländer Anfang der 90er Jahre auf annähernd 200.000 sinken. Danach stieg die Zahl der beschäftigungslosen Ausländer wieder sprunghaft an. 1994 wurden in Deutschland im Jahresdurchschnitt erstmals über 400.000 arbeitslose Ausländer registriert; 1997 waren es bereits 550.000" (Münz u. a. 1999, S. 86).
Als zentrales sozialökonomisches Integrationshindernis zeigt sich somit die Divergenz zwischen (a) der objektiven Anforderungsentwicklung des Arbeitsmarktes im Sinne der Herausbildung einer "Wissens- und Informationsgesellschaft" (verstärkte Nachfrage nach höherer Bildung, beruflicher Qualifikation und sprachlich-kommunikativer Kompetenz) einerseits und (b) dem diesbezüglich disparaten subjektiven Fähigkeitsprofil von Großteilen der zugewanderten Arbeitskräfte andererseits. Dabei wirkt die 'kalte Logik' des kapitalistischen Arbeitsmarktes als selektiver Filter, der sich nicht 'personalistisch' in eine "rassistische Verschwörung" oder eine "fremdenfeindliche Diskriminierung" umdeuten lässt.

Sprachlich-kommunikative Kompetenzen: "Bei den Aussiedlern und den Zuwanderern aus den EU-Staaten schätzen knapp 80% ihre deutschen Sprachkenntnisse als gut ein und immerhin noch 60% beurteilen ihre Schreibfähigkeit im Deutschen als gut. Hingegen liegen die Quoten bei Zuwanderern aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien um 20 bis 30 Prozentpunkte niedriger. Bis auf die Gruppe der Zuwanderer aus der Türkei ergibt sich im Querschnittvergleich zwischen 1996 und 2001 eine Verbesserung der Sprach und Schreibkenntnisse." (Statistisches Bundesamt 2004, S. 578).
Schulbildung: Obwohl sich seit den 80er Jahren der Bildungsabstand zwischen den Deutschen und jenen Zuwanderergruppen verringert hat, die schon länger in Deutschland leben, wurden bereits die gravierenden aktuellen Unterschiede aufgezeigt. "Wiederum sind es Zuwanderer aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien, die sowohl den höchsten Anteil von Personen ohne Schulabschluss aufweisen, als auch in den weiterführenden Schulen unterdurchschnittlich vertreten sind" (ebenda, S. 579).
Berufsqualifikation: Der Anteil der Zuwanderer ohne eine Berufsausbildung liegt zwischen 26% bei den Aussiedlern und 59% bei den türkischen Migranten. Frauen aus der Türkei besitzen zu 70% keinen Berufsabschluss. "Bei der akademischen Ausbildung sind die Anteile der Zuwanderer aus den EU-Staaten und der Aussiedler sogar höher als bei den Deutschen" (ebenda). "Im Jahr 2003 lag der Anteil der ausländischen Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung bei 72,5% aller ausländischen Arbeitslosen, der entsprechende Anteil der Deutschen bei 28,9%.". Im Vergleich dazu hatten 1996 78% der arbeitslosen Ausländer keine berufliche Ausbildung abgeschlossen (Vgl. Münz u. a. 1999, S. 88).

Infolge der dargelegten Veränderungsprozesse und Divergenzen hat sich das Arbeitslosigkeitsrisiko für Zuwanderer in den 90er Jahren deutlich erhöht und liegt weit über dem der einheimischen Bevölkerung. Da die Mehrheit der beschäftigten Zuwanderer insbesondere aus der Türkei den objektiven Anforderungswandel subjektiv nicht mit einem ausreichenden subjektiven Profilwandel beantwortet hat und größtenteils als un- oder angelernte Arbeiter wie zum Zeitpunkt der Gastarbeiteranwerbung im industriellen Sektor verweilt, also gerade dort, wo der rationalisierungsbedingte Arbeitsplatzabbau am meisten grassiert, ist dieser Tatbestand leicht erklärlich. "Nur die Zuwanderer aus den EU-Staaten sind zu über 30% als Angestellte beschäftigt und weisen im Vergleich zu den Deutschen eine ähnliche Beschäftigtenstruktur auf" (Datenreport 2004, S. 580). "Während bei den Deutschen und den Zuwanderern aus den EU-Staaten weit über 60% einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, sind dies bei den Zuwanderern aus der Türkei nur rund 45%" (Reißlandt 2005, S. 5).
Schon seit einem längeren Zeitraum liegt die Arbeitslosenquote der Ausländer (nur nach Staatsangehörigkeit betrachtet, d. h. ohne Spätaussiedler und Eingebürgerte) ca. doppelt so hoch wie bei den Deutschen. Lag die Quote der Ausländerarbeitslosigkeit 2001 im Jahredurchschnitt bei 17,4%, so stieg sie im Jahresdurchschnitt 2004 auf den bisherigen historischen Höchststand von 20,5%. "Der Vergleich nach Herkunftsländern zeigt, dass die türkischen Staatsangehörigen als größte ausländische Bevölkerungsgruppe mit fast einem Drittel (2003: 31%) auch den höchsten Anteil aller arbeitslosen Nichtdeutschen stellen. Insgesamt sind fast 80% der arbeitslosen Ausländerinnen und Ausländer (2003) Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten". Die Gesamtzahl der arbeitslosen Ausländer betrug am 30. September 2004 534.000 Personen. Beachtenswert ist auch der Tatbestand, dass ausländische Arbeitslose im Durchschnitt jünger sind als die deutschen Arbeitslosen. "41% der arbeitslosen Ausländer, aber nur 33% der arbeitslosen Deutschen waren im September 2003 unter 35 Jahre alt. Besonders hoch lag der Anteil der unter 35jährigen bei den türkischen (49,1%) und bei den Staatsangehörigen aus Serbien und Montenegro (44,7%). Dagegen waren 25% der arbeitslosen Deutschen 50 Jahre und älter, während dieser Anteil bei den ausländischen Arbeitslosen bei lediglich rund 21% lag". Zudem ist von einer hohen Dunkelziffer von jugendlichen Ausländern auszugehen, die weder zur Schule gehen noch eine Ausbildung absolvieren und sich trotzdem nicht arbeitslos melden.

Insgesamt waren im März 2004 1,789 Millionen Ausländer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, was einem Anteil von 6,8% entspricht. Dabei betrug die Quote bei türkischen Staatsangehörigen 26%, bei Griechen und Zuwanderern aus Serbien und Montenegro 27%, bei Italienern 29% und im Durchschnitt von Unionsbürgern 30%. Davon waren 2003 nur 36,7% der ausländischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Frauen, im Unterschied zum Frauenanteil von Deutschen mit ca. 46%. Auffällig ist der durchweg sehr niedrige Anteil von Frauen aus muslimischen Ländern.
Aufgrund einer niedrigeren Qualifikation, einer stärkeren Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit, eines im Durchschnitt größeren Familienumfangs und einer kürzeren Anwartschaftszeit auf Sozialleistungen trägt die ausländische Bevölkerung ein höheres Armutsrisiko als die einheimische Bevölkerung. Zwischen 1998 und 2003 stieg es von 19,6% auf 24% (bei Einheimischen von 12,9 auf 15,4%). "In der Gruppe der Aussiedler lebte im Jahr 2003 über ein Viertel unterhalb der Armutsrisikogrenze. Migrantinnen und Migranten türkischer Herkunft und aus dem ehemaligen Jugoslawien sind am stärksten von Armut betroffen und haben die längste Verweildauer in Armut." . Ohne Einbezug von Eingebürgerten und Spätaussiedlern betrug die Zahl von ausländischen Sozialhilfebeziehern (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen) zum Jahresende 2003 616.934 Personen. Damit waren 22% aller Sozialhilfebezieher ausländischer Herkunft. Da in den Migrantenfamilien im Durchschnitt mehr Kinder und Jugendliche aufwachsen als in einheimischen Haushalten, liegt es auf der Hand, dass deren Armutsquote gegenüber deutschen Kindern zwischen 1991 und 2001 erheblich stärker gestiegen ist (um 10 Prozentpunkte gegenüber 0,5 Prozentpunkten). Ende 2002 lag die Sozialhilfequote bei den unter 18-jährigen ausländischen Kindern und Jugendlichen bei gut 13% und damit um etwa 7 Prozentpunkte höher als bei den deutschen Kindern und Jugendlichen.
In einer Fußnote ihres Berichts versteckt die ehemalige Bundesbeauftragte für Migration und Flüchtlinge den bemerkenswerten Satz: "Während die Sozialhilfedichte unter der deutschen Bevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten stetig zurückgegangen ist, stieg sie bei Ausländerinnen und Ausländern bis zur Einführung des GSiG (Grundsicherungsgesetz, H. K.) an" (S. 109).
Trotz dieser hohen Rate von Zuwanderern, die ihren Lebensunterhalt außerhalb des spätkapitalistischen Erwerbsarbeitssystem auf der Grundlage des Bezugs von Sozialtransfereinkommen bestreiten, ist in Rechnung zu stellen, dass im Vergleich zu den Einkommens- und Lebensverhältnissen in vielen Herkunftsländern das Leben in Deutschland auf Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosengeldniveau subjektiv durchaus akzeptabel sein kann.

4.4 Soziokulturelle Dimension

Ein legaler aufenthaltsrechtlicher Status und gute Sprachkenntnisse sind notwendige Voraussetzungen, aber noch keine hinreichenden Bedingungen für eine erfolgreiche Integration. Bei den Krawallen in Frankreich im November 2005 konnte man beobachten, wie fließend französisch sprechende Jugendliche mit französischem Pass ihre sozialökonomische und soziokulturelle Desintegration aggressiv auslebten. Zu berücksichtigen ist auch, dass die abnehmende Arbeitsmarktintegration einerseits den Sozialkontakt zur Aufnahmegesellschaft reduziert und so die Hinwendung zur migrantischen Herkunftsgemeinschaft verstärkt. Andererseits wirkt wiederum die starke (primäre) soziokulturelle Bindung an das Herkunftsmilieu oftmals als identitätspolitische Blockade bzw. Hemmnisfaktor in den politisch-rechtlichen (Einbürgerung), sprachlich-qualifikatorischen und sozialökonomischen Dimensionen des Integrationsprozesses.
Je ausgeprägter die inhaltliche Differenz zwischen der Kultur der Aufnahmegesellschaft und der verinnerlichten Kultur der Zuwanderer ist, desto größer sind auch die Integrationsprobleme. Das gilt - im Unterschied zu Migranten aus EU-Staaten und Spätaussiedlern - insbesondere für Zuwanderer aus islamischen Ländern, da bei diesen der Kontrast zwischen säkular-demokratischer und religiös-autoritärer Kultur am größten ist.
Bevor dieser integrationsrelevante Widerspruch näher behandelt wird, ist zunächst der hier verwendete Begriff von 'Kultur' näher zu bestimmen:
Im historisch-gesellschaftlichen Prozess ihrer Lebensreproduktion schaffen die Menschen nicht nur eine Welt von sinnlich-konkreten Gebrauchsgegenständen, Werkzeugen, Bauwerken etc. zwecks erweiterter Lebensmöglichkeiten (materielle Kultur), sondern erzeugen ebenso ein Ensemble sozialer Beziehungsverhältnisse und darauf gerichtete ideelle 'Bedeutungssysteme' zwecks Deutung, Bewertung und Handlungsbewältigung grundlegender Welttatbestände und Tätigkeitskonstellationen. Als Orientierungsgrundlage 'menschlichen in-der-Welt-Seins‘ beinhalten diese ideellen Bedeutungssysteme folgende Kernbestandteile:

Auf die Beschaffenheit der Wirklichkeit bezogene Aussagen/Behauptungen (Das und das ist so aus dem und dem Grund),
Werturteile (Das und das ist aus dem und dem Grund positiv oder negativ) und
Normen/Handlungsanweisungen (Weil das und das so und so aus dem und dem Grund positiv oder negativ ist, handle so).

Der (wirkungs-)funktional-notwendige Zusammenhang zwischen diesen Teilaspekten besteht nun einerseits darin, dass vermittels der 'Übersetzung‘ von Wirklichkeitsinterpretationen (Aussagen/Behauptungen) in explizite Wirklichkeitsbewertung (Werturteil) und Handlungsanleitung (Normen) die Mobilisierungs-, Überzeugungs- und Regulierungsfähigkeit ('Geschichtsmächtigkeit‘) eines kulturell-ideologischen Bedeutungssystems entscheidend potenziert bzw. überhaupt erst hergestellt wird, während andererseits die wertungsbezogenen und normativen Systemkomponenten durch die 'kognitiv-interpretativen‘ Bestandteile erst ihre legitimierende ("absichernde") Grundlage erhalten. Diese Kohärenz von Wirklichkeitsinterpretation/-bewertung/Handlungsnormierung fundiert die hegemoniale Kapazität eines konkreten kulturellen Bedeutungssystems und gewährleistet dessen subjektbezogene Orientierungsrelevanz als Folie sinnhafter Lebensbewältigung und situativ-konkreter Widerspruchsverarbeitung.

Als grundlegend andersartige Varianten sind immanent-rationale und transzendent-religiöse Bedeutungssysteme zu unterscheiden: Immanent-rationale Bedeutungssysteme gewinnen ihre Aussagen, Werte und Normen aus der Beschaffenheitsanalyse des prozessierenden Mensch-Weltzusammenhangs (Mensch-Gesellschaft-Natur); transzendent-religiöse Bedeutungssysteme gewinnen ihre Aussagen hingegen vermittels der fiktionalen Setzung/Behauptung einer göttlichen (Ursprungs-)Instanz oberhalb bzw. außerhalb der menschlichen Daseinswirklichkeit. Daraus resultiert der Gegensatz zwischen wissenschaftlicher Weltanschauung und religiösem Glauben, der in Gestalt der säkular-demokratischen (pluralistischen) Verfassungsordnung eine zivilisierte Bewegungsform gefunden hat. Voraussetzung dafür war die revolutionäre 'Brechung' der absolutistischen Deutungs-, Wertungs- und Normierungsherrschaft des religiösen (christlichen) Glaubens als ein Kernmerkmal der westeuropäisch-modernen Kultur ('kulturelle Moderne').

Indem der individuelle Mensch sich in die vorgefundenen gesellschaftlichen Bedingungen hineinentwickelt, eignet er sich die objektive materielle und ideelle Kultur in ihrer jeweiligen konkreten (raum- und zeitspezifischen) Beschaffenheit an. Im Rahmen dieses Aneignungsprozesses findet so eine ausschnitthafte Transformation ("Übersetzung") von objektiver Kultur in subjektive Kultur statt. Das, was das Individuum wird, hängt folglich ganz entscheidend vom Zustand der objektiven Kultur ab, wobei das unmittelbare Sozialmilieu zugleich als 'Konkretisierung' der objektiven Kultur sowie als 'Zugangsweg' zu ihr wirkt. Aus der Perspektive der Gesellschaft lässt sich diese Transformation/"Übersetzung" von objektiver Kultur in subjektive Kultur als 'Sozialisation' betrachten.

Ohne im vorliegenden Kontext eine ausführliche Analyse des Islam leisten zu können, sind dennoch für die sich anschließende Betrachtung der muslimischen Sozialisation folgende Grundmerkmale dieses kulturellen Bedeutungssystems hervorzuheben:

1) In seiner ungebrochenen orthodoxen Kerngestalt kennt der Islam keine Trennung von Religion, Staat, Recht und Privatsphäre, wie sie im Herausbildungs- und Durchsetzungsprozess der europäischen Moderne vollzogen wurde. Deshalb existiert auch keine rechtlich geschützte individuelle Wahlfreiheit in weltanschaulichen Fragen. "Den Religionswandel des Christentums in Richtung einer Privatisierung der Religion als Folge der Moderne, d. h. die Säkularisierung, lassen selbst liberale Muslime für den Islam nicht zu" (Tibi 1996, S. 231). Entsprechend ist der Islam als allein herrschende Religion nicht einfach nur ein privates Glaubenssystem, sondern eine umfassende Weltanschauung, politische Doktrin und Herrschaftsideologie. Die Gesetze Allahs als dem einzigen und allmächtigen Schöpfer der Welt und des Menschen, die im Koran ewig und endgültig festgelegt sind, beinhalten nicht etwa nur spirituelle Aussagen und rituelle Hinweise, sondern Regeln, Vorschriften und Hinweise für alle Lebensbereiche, denen der Gläubige unbedingt zu folgen hat. 'Islam‘ bedeutet damit Unterwerfung unter den Willen Allahs in allen Lebensfragen wie Tagesablauf, Ernährung, Kleidungsordnung als Ausdruck von rechtgläubiger Moral, politisches, wirtschaftliches und soziales Handeln, das Verhalten gegenüber einer nichtmuslimischen Umwelt etc. Die alltagspraktische Befolgung der Gottesgesetze ist der wahre Gottesdienst der gläubigen Muslime und bildet den 'eigentlichen‘ Kern des gesamten Islam = Hingabe an Gott. Eine herausragende Rolle spielt hierbei die Transformation von Koran und Sunna in das Konstrukt des islamischen Gottesgesetzes, die sog. Schari'a. Dabei handelt es sich um eine willkürliche Schöpfung orthodoxer Rechtsgelehrter, die den situationsspezifischen Aussagebestand des Koran sowie zeitgebundene Äußerungen und Verhaltensweisen des Propheten (Traditionen/Hadith) in ein absolutes und unwandelbares, jederzeit und überall geltendes System von Vorschriften und Strafregeln verwandelten.

2) In seiner Selbstbespiegelung setzt sich der Islam als letztgültige und damit einzig wahre Religion. Demnach hat sich Gott/Allah vermittels Mohammed im Koran abschließend und kategorisch geoffenbart. Daraus wird dann der Geltungsanspruch des Islam als der 'überlegenen' und zur Herrschaft berechtigten Religion abgeleitet und mit der religiösen Pflicht zur Islamisierung verbunden, also der weltweiten missionarischen Verbreitung/Durchsetzung des Islam. Diese Idee des 'Taghallub‘, die gleichermaßen Dominanz und Überlegenheit bedeutet, bildet die zentrale Basis der islamischen Weltanschauung. Folgerichtig akzeptiert das islamische Glaubensbekenntnis auch keine interkulturelle Gleichberechtigung, sondern impliziert die Forderung nach Unterordnung/Unterwerfung der Anders- und Nichtgläubigen. Entsprechend kann der siegreiche Islam Minderheiten oder generell die Anderen nur im Zustand des Erniedrigtseins und der Unterwürfigkeit dulden. Die Grundlage für diesen Herrschaftsanspruch ist Sure 3, Vers 110 des Koran: "Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen erstand. Ihr heißet, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrechte und glaubet an Allah". Wenn die Realität nun aber diesem Selbstanspruch widerspricht, resultiert aus dieser spezifischen Kränkungserfahrung bei vielen Muslimen das Gefühl, beständig gedemütigt zu werden und sich dafür rächen zu wollen.

3) Die klassische Weltsicht des Islam ist die herrschaftlich-moralistische Unterscheidung zwischen dem "Reich des Islam" (Dar-al-Islam) und dem Reich des Krieges (Dar-al-Harb). Zum "Reich des Islam" gehören demnach in erster Linie die Gemeinschaft aller rechtgläubigen Muslime und in zweiter Linie diejenigen Juden oder Christen ("Schriftbesitzer"), die sich der politisch-gesellschaftlichen Herrschaft des Islam unterwerfen und gegen Zahlung einer Steuer den Status eines Dhimmis, d. h. eines 'geschützten‘ Bürgers zweiter Klasse, erlangen. Die Gesamtheit des Kufr hingegen, all jene Elemente, welche die Herrschaft des Islam ablehnen und sich damit der gottgewollten Ordnung verweigern, bilden das "Reich des Krieges". Dieses Reich der Ungläubigen ist von den Muslimen als Feind anzusehen: Es in Form des 'kleinen Djihad‘ bzw. des "heiligen Krieges" zu bekämpfen ist göttliche Pflicht. Die Handlungslogik der frühmuslimischen Beutezüge widerspiegelnd, wird die Verpflichtung zum heiligen Krieg im Koran sowie in den Traditionen des Propheten (Hadith) immer wieder betont.

4) Der Islam tritt aber nicht nur nach außen mit einem imperialen Herrschaftsanspruch auf, sondern dient auch nach innen als normative Begründung und Rechtfertigung einer intramuslimischen Herrschaftsordnung. Unter Verweis auf den Koran, Sure 4, Vers 59 ("O ihr, die ihr glaubt, gehorchet Allah und gehorchet dem Gesandten und denen, die Befehl unter euch haben"), werden die irdischen Herrschaftsbeziehungen innerhalb der islamischen Gemeinwesen sakralisiert, d. h. als heiliges Gebot Allahs sanktioniert. Damit fungiert der Islam als kulturelles Begründungssystem für eine autoritär-hierarchisch strukturierte prämoderne Herrschaftsordnung, das in Berührung und Konfrontation mit der modern-kapitalistischen Herrschaftsordnung leicht in eine totalitär-aktivistische Mobilisierungsideologie umschlagen kann.

5) Der herrschaftsbegründende und -legitimierende Wesenszug des Islam tritt nicht zuletzt in einem ausgeprägt repressiven Patriarchalismus in Erscheinung. Die Grundlage hierfür bietet die folgende unmissverständliche Aussage des Koran (Sure 4, Vers 34):
"Die Männer sind den Frauen überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat, und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) auslegen. Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit (ihrer Gatten), wie Allah für sie sorgte. Diejenigen aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet - warnet sie, verbannt sie aus den Schlafgemächern und schlagt sie. Und so sie euch gehorchen, so suchet keinen Weg wider sie; siehe Allah ist hoch und groß."
Diese patriarchalische Ungleichstellung und Herrschaftsbeziehung zwischen den Geschlechtern ist untrennbar mit einer repressiven Sexualmoral verknüpft. In deren Mittelpunkt steht ein Bild von der Frau als einem von Begierden getriebenen Wesen, das als permanenter Ausstrahlungsherd satanischer Versuchungen unter fortwährender männlicher Gehorsamskontrolle zu halten ist. Zur Bannung der vom weiblichen Wesen ausgehenden Versuchung und zur Eindämmung der daraus erwachsenden Gefährdungen schreibt die praktische Ethik des Gesetzes-Islam eine Reihe von operativen Maßnahmen vor. Ihre wichtigsten sind: (a) eine rigorose voreheliche Trennung der Geschlechter; (b) die weitgehende Verbannung der Frauen aus dem öffentlichen Raum und (c) die Verschleierung der Frauen in der Öffentlichkeit. Als fatal erweist sich immer wieder der Umstand, dass die Ehre der islamischen (Groß-)Familie an das - nach islamischen Regeln bewertete - moralische Verhalten der weiblichen Angehörigen gekettet ist.

Insgesamt erweist sich damit der 'traditionelle' Islam als ein religiös-kulturelles Bedeutungssystem, dessen Inhalte eine prämoderne Herrschaftsordnung absichern und legitimieren und damit die Integration in eine westliche Gesellschaftsordnung massiv behindern.

Nun muss aber auch betont werden, dass die orthodoxe Kerngestalt des konservativen Gesetzesislam nicht unmittelbar gleichgesetzt werden darf mit der individuell-konkreten Subjektivität der einzelnen Muslime. Jeder 'vernunftbegabte' Mensch ist in der Lage, sich gegenüber seinen objektiven Lebensbedingungen, darunter auch die "angebotenen" kulturellen Bedeutungssysteme, 'bewusst' zu verhalten, d. h. diese kritisch zu reflektieren und gegebenenfalls zu modifizieren, zu revidieren oder gar zu verwerfen/zurückzuweisen. Insofern ist die "Übersetzung" objektiver Kultur in subjektive Kultur kein linear-mechanischer Vorgang. Andererseits muss ebenso nachdrücklich in Rechnung gestellt werden, dass aufgrund einer starken kulturinternen Repressionsausübung und autoritären 'Überwachung' die individuelle 'Vernunftbegabtheit' und Potentialität zu kritischer Reflexion massiv behindert und im Keim erstickt werden kann, so dass auf diese Weise die Differenz zwischen objektiver (Herrschafts-)Kultur und individueller Subjektivität sehr niedrig gehalten wird. Daraus kann dann oftmals das Phänomen radikal-aggressiver Überangepasstheit an das Herkunftsmilieu in Abgrenzung zur "feindlichen" Umwelt erwachsen.
Gerade aus dem Umstand, dass es im Islam keine Religionsfreiheit gibt und ein "Austritt" aus der muslimischen Glaubensgemeinschaft massiv bestraft wird, ist eine differenzierende Sichtweise auf Muslime beiderlei Geschlechts zu entwickeln. So ist nämlich begründet davon auszugehen, dass zahlreiche Menschen nicht aufgrund eines autonomen Überzeugungsbildungsprozesses, sondern nur infolge dieser sozialisatorisch-kulturellen Drucksituation und Alternativlosigkeit Muslime (geblieben) sind. Insofern ist unsere sprachliche Pauschalbezeichnung "die Muslime" korrekturbedürftig. Die zentrale - auch integrationspolitisch bedeutsame - intramuslimische Unterscheidungslinie verläuft demnach nicht primär zwischen "Mehrheit der Muslime" und "Minderheit islamistischer Extremisten", sondern zwischen subjektiv überzeugten "streng gläubigen Muslimen" konservativer bis fundamentalistischer Couleur einerseits und innerlich mehr oder minder glaubens- und weltanschauungsdistanzierten "Zwangsmuslimen" andererseits. Was den "streng gläubigen" Teil der Muslime betrifft, so zeigt sich tatsächlich, dass die Abgrenzung zwischen Islam und Islamismus, Orthodoxie und Extremismus nicht nur schwierig und willkürlich ist, sondern im Grunde realitätswidrigem Wunschdenken entspringt.
Prinzipiell wäre demnach zu unterscheiden zwischen politisch und sozio-kulturell integrationsbereiten Muslimen, welche die säkular-demokratischen Grundprinzipien und Menschenrechte anerkennen bzw. die kulturelle Moderne akzeptieren und jenen 'fundamentalistischen‘ Muslimen, die das ablehnen und die demokratische Grundordnung durch ein schariatisches Herrschaftsregime ersetzen wollen. So kann im Näheren unterschieden werden zwischen:

a) streng gläubigen Muslimen, die den schariatischen Normenkodex befolgen und auch entgegen den europäischen Grundwerten und Verfassungsprinzipien praktizieren,
b) lau gläubigen Muslimen, die nur punktuell und/oder aus Gewohnheit an islamischen Riten festhalten und sich tendenziell einer säkularen Lebensführung annähern,
c) "Zwangsmuslimen", die nur aufgrund des äußeren kulturell-sozialisatorischen und (groß-)familären Drucks Mitglieder der muslimischen Glaubensgemeinschaft bleiben und
d) jenen oppositionell-demokratischen Zuwanderern, die nicht zuletzt deshalb hierher gekommen sind, um der islamischen Herrschaftsordnung und ihren Repressionen zu entrinnen.
Ohne eine solche diskursive und praktische Differenzierung kann die orthodox-islamische Zwangsgemeinschaft nicht aufgebrochen werden und ist auch kein integrationsadäquater Umgang mit Muslimen möglich.

Unabhängig von dieser unterschiedlichen weltanschaulich-normativen Ausrichtung der Zuwanderer aus islamisch dominierten Gesellschaften bzw. Herkunftsmilieus, die als ein 'eigensinniges' Produkt lebensgeschichtlicher Überzeugungsbildungsprozesse zu begreifen ist, gilt es nun grundlegende Bestimmungsmerkmale der muslimischen Sozialisation zu skizzieren. Dabei erweist sich dieser Sozialisationsprozess im Sinne der vorangegangenen Ausführungen als 'Übertragung' grundlegender Inhalte des 'objektiven' islamischen Bedeutungssystems in die individuelle Subjektivität der nachwachsenden Generationen.

1) Hervorzuheben ist hier zunächst ein prämodern-religiöser Autoritarismus und eine daraus hervorgehende "Gehorsamsmoral" als Leitkonzept. Im Unterschied zur säkular-demokratischen Moderne steht nicht der Mensch als bewusster (vernunftbegabter) und handlungsmächtiger Gestalter seiner Lebensumstände im Zentrum soziokultureller Grundorientierung, sondern der Mensch als gehorsampflichtiger, auf Hingabe fixierter Gottesknecht, dem eine selbstbestimmte Handlungsautonomie abgesprochen wird. Nicht die Freiheit, die Rechte und Pflichten des Individuums sowie dessen Schutz vor und durch den Staat stehen im Zentrum (liberaler Individualismus). Vielmehr bildet die umma, das hierarchisch-herrschaftlich konstituierte Kollektiv in seinen unterschiedlichen Erscheinungen (Familie, Sippe, Glaubensgemeinschaft), den sinngebenden Mittelpunkt (autoritärer Kollektivismus). Das Individuum ist hier nicht eine autonom selbstorganisierte, sich selbst bestimmende 'Grundeinheit‘, sondern nur ein unselbständiger (entsubjektivierter) Teil des Ganzen. Damit ist 'natürlich‘ nicht nur das Persönlichkeitsrecht auf freie Entscheidung und Selbstbestimmung stark eingeschränkt, sondern es entsteht auch ein passiv-fatalistisches Selbstbild, wonach andere, insbesondere traditionelle Autoritäten, für den Einzelnen bestimmen und Verantwortung tragen und letztlich ohnehin alles von Allahs unergründlichem Ratschluss abhängt. Dieses kulturelle Orientierungsmuster prägt den muslimischen Lebens- und Erziehungsalltag auf nachhaltige Weise. Die folgende Feststellung trifft deshalb nicht nur auf arabische Familien, sondern auch auf den konservativ-traditionalistischen Sektor der türkisch-muslimischen Familien zu: "Verschiedene Studien zeigen, dass der in arabischen Familien am weitesten verbreitete Stil der Kindererziehung autoritär und gleichzeitig überbehütend ist. Dies verringert die Unabhängigkeit, das Selbstwertgefühl und die soziale Kompetenz der Kinder und unterstützt ihre Passivität, sowie ihre Unfähigkeit, Entscheidungen zu treffen. Viel gravierender ist, dass auch das Denken des Kindes beeinträchtigt wird, indem sein Hinterfragen, sein Erkunden und seine Initiativen unterdrückt werden" (Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen 2003, S. 5).

2) Die 'Einübung' in die religiös überwölbte und durchformte 'Gehorsamskultur', in der beständig Allah als übermächtiger Lenker, Strafrichter und "Allerbarmer" angerufen wird und die auf einem Bild vom Menschen als "Gottesdiener" basiert, korrespondiert mit einer ausgeprägten Bildungsabstinenz. Da alles Wissen von Allah herrührt, wird in den einflussreichen, streng konservativen Auslegungsvarianten des Islam ein eigenständiges menschliches Erkunden der "Weltgesetzte" verpönt und Wissensaneignung im Wesentlichen auf das Studium von Koran, Sunna und Scharia reduziert. So gilt für den orthodox-gläubigen Muslim, dass der Verstand keinen Spielraum besitzt, sofern die Überlieferung klar und eindeutig ist. "Jenes Wissen allein, das den Islam als eine Glaubens-, Gesellschafts- und Herrschaftsordnung umgreift, ist gewichtiges, nötiges, wirkliches Wissen; nur um es vor Verunstaltung zu bewahren oder von möglicherweise schon eingetretener Trübung wieder zu klären, hat der Mensch seinen Verstand empfangen" (Nagel 1994, S. 244). Vor dem Hintergrund dieser religiös-ideologisch verwurzelten Distanz gegenüber moderner Bildung wirkt dann zusätzlich die sozial bedingte Bildungsferne, die sich aus der zirkulären Monotonie des prämodernen (anatolischen) Landlebens ergibt, wie es für die Mehrheit der türkisch-muslimischen Zuwanderer subjektprägend gewesen ist. Je geringer aber die Bildung der Eltern und je geringer der Stellenwert, den Bildung in der Familienerziehung einnimmt, desto schlechter die Integrationschancen der nachwachsenden Generation. Dabei verdichten sich hier folgende negativen Gegebenheiten: Zum einen behindern sowohl die schlechten Sprachkenntnisse als auch die Unkenntnis über die Inhalte und Anforderungen des deutschen Schulsystems eine adäquate Unterstützung des Lernverhaltens der Kinder und Jugendlichen. Lernen wird im Grunde als 'Auswendiglernen' (nach dem Modell der Koranrezitation) und 'Disziplineinübung' angesehen. Zum anderen wirkt sich hier aber auch das verinnerlichte autoritäre Erziehungskonzept der Eltern kontraproduktiv aus: Der Lehrer wird als Fortsetzer der elterlichen Erziehungsgewalt angesehen, der nach den gleichen rigiden Gehorsamsregeln handelt. Damit fällt das schulische Verhalten des Kindes gänzlich in den Zuständigkeitsbereich des Lehrers, aus dem sich die Eltern tunlichst herauszuhalten haben. Daraus erklärt sich auch die geringe Mitwirkungsbereitschaft türkischstämmiger Eltern in Schulangelegenheiten. Nach Einschätzung von Ertekin Özcan, dem Bundesvorsitzenden der "Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland", kümmern sich drei Viertel der Eltern türkischer Herkunft nicht um die schulischen Belange ihrer Kinder.

3) Mit dem Hineingeborenwerden in eine orthodox-islamische Lebensumwelt sieht sich das heranwachsende Individuum mit einem traditionellen Normenkodex konfrontiert, der ihm mit einem nicht hinterfragbaren autoritativen Anspruch gegenübertritt. Grundlegender Ausgangstatbestand ist hier die patriarchalisch-hierarchische Struktur der muslimischen Familie, die den Mikrobereich bzw. die 'Kernzelle' der islamischen Herrschaftsordnung bildet. Der absolute Herrscher dieser familialen 'Mikrodiktatur' ist der Hausvater, dem weder widersprochen werden darf und der nur gegenüber Allah rechenschaftspflichtig ist. Er trifft alle relevanten Entscheidungen, legt fest, wer wen heiratet und vertritt die Familie nach außen. Im Zentrum seiner Aufmerksamkeit steht aber letztendlich die Wahrung der Familienehre, d. h. die Überwachung der Rechtgläubigkeit, Tugendhaftigkeit und Gehorsamkeit insbesondere der weiblichen Familienmitglieder. Zu diesem Zweck setzt der väterliche Patriarch seine Söhne als Ordnungs- und Kontrollbevollmächtigte ein, die von dieser übertragenen Machtbefugnis mitunter auch reichlich und rigide Gebrauch machen. "Die Söhne werden im absoluten Glauben an ihren Herrn, ihren Vater erzogen und werden tun, was 'man tut' - auch weil sie wissen, dass sie eines Tages selbst die Macht übernehmen" (Kelek 2006, S. 150). Innerhalb dieses familialen Kontrollsystems wird der Heranwachsende in erster Linie auf die Erfüllung von Unterwerfungs- und Gehorsamsanforderungen programmiert, während ihm eine Erklärung der Welt und die Vermittlung von Selbständigkeit vorenthalten wird.
Die Funktionsweise der autoritär-patriarchalischen Familienverhältnisse ist mit einer signifikant hohen Gewaltausübung und -erfahrung verbunden, die auch als kulturelle Norm bei einem großen Teil der Muslime verinnerlicht ist. "44,9 Prozent der Frauen und 45 Prozent der Männer in der Türkei vertreten die Meinung, dass der Ehemann berechtigt sei, seine Frau zu schlagen, falls sie ungehorsam ist. 77,8 Prozent der misshandelten Frauen schweigen" (Cileli 2002, S. 32). Deshalb ist es nicht überraschend, wenn auch in deutschen Studien immer wieder festgestellt wird, dass türkische und andere muslimische Migrantinnen durch körperliche und sexuelle Gewalt in Paarbeziehungen und in der Familie weit überdurchschnittlich häufig betroffen sind. Das gleiche Bild zeigt sich auch im Hinblick auf die Gewalterfahrung und -ausübung von türkischstämmigen Jugendlichen. Nach einer Untersuchung von Pfeiffer/Wetzels aus dem Jahr 2000 gab jeder Fünfte der interviewten türkischen Jugendlichen an, im Laufe des letzten Jahres zu Hause misshandelt worden zu sein (Fausthiebe aufwärts) - im Unterschied zu jedem Achtzehnten der befragten Deutschen. Gewalttaten der Eltern untereinander berichtete fast jeder dritte türkische Jugendliche gegenüber jedem elften Deutschen. In einer anderen Studie stellten Brettfeld und Wetzels fest, dass insbesondere die stark religiösen muslimischen Jugendlichen in hohem Maße von massiver elterlicher Gewalt betroffen waren. "Tendenziell lässt sich für die muslimischen Jugendlichen ein Anstieg der Viktimisierung durch innerfamiliäre Gewalt mit Zunahme ihrer Religiosität feststellen" (Brettfeld/Wetzels 2004, S. 281). Je höher die Intensität und die Dauer der erlittenen und beobachteten Gewalt, umso höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, selbst Gewalttäter zu werden. Entsprechend zeigt sich, "dass männliche türkische Jugendliche mehr als doppelt so oft Mehrfachtäter von Gewalt sind wie Deutsche. Wir deuten das so: Ein beachtlicher Teil von ihnen ist stark durch ein traditionelles Männlichkeitskonzept geprägt, das sie in ihrer familiären und kulturellen Sozialisation erlernen und das ihre Gewaltbereitschaft deutlich erhöht" (Pfeiffer/Wetzels 2000, S. 20f.).

4) Einen Kernaspekt der muslimischen Sozialisation bildet die implizit bereits mit angesprochene rigide Geschlechtsrollenerziehung als konsequenter Ausfluss des islamisch-patriarchalischen Diskurses über die herrschaftsbegründende Ungleichheit von Mann und Frau. Konstitutiv sind hierfür insbesondere folgende eigentümlichen Aspekte der islamischen "Anthropologie" und Sexualmoral: (1) Der Mann wird als ein selbstkontrollunfähiges Wesen naturalisiert, das seine Triebe nicht im Zaum zu halten vermag und dem deshalb keine Selbstbeherrschung abverlangt werden kann. Im Gegenteil wird ihm ein Recht auf relativ ungehemmte Triebbefriedigung eingeräumt. (2) Vor- und außerehelicher Geschlechtsverkehr gilt gemäß dem islamischen Sittenkodex als schwere Sünde und gehört nach dem islamischen Recht schwer bestraft. (3) Um das männliche Triebwesen nicht unnötig in Versuchung zu führen, muss die Frau als Inkarnation der sündigen Verführerin in ihrer Eigenschaft als Nichtehefrau so weit wie möglich aus dem männlichen Gesichtsfeld verbannt sowie in ihrer potentiell aufreizenden Erscheinung verhüllt werden. Das zentrale 'Maß' der Familienehre ist folglich die auch äußerlich sichtbare und im Verhalten wahrnehmbare Tugendhaftigkeit und Züchtigkeit ihrer weiblichen Familienmitglieder, insbesondere der Töchter. Diese werden schon frühzeitig auf ihre Rolle als gehorsame "Mannesdienerin" vorbereitet und spätestens mit Eintritt der Pubertät der rigiden häuslichen Kontrollmacht unterworfen, d. h. soweit es geht aus der - noch dazu fremdkulturell-nichtmuslimischen - Öffentlichkeit entfernt. Zudem werden sie oftmals unter Strafandrohung dazu angehalten, das Kopftuch zu tragen (soweit sie den normativen Druck nicht schon hinreichend verinnerlicht haben und es "freiwillig" tragen) und massiv daran gehindert, Freundschaften mit Jungen - noch dazu etwa deutschen oder "ungläubigen" - einzugehen. Wenn selbst die Teilnahme am schulischen Schwimm-, Sport-, Biologie- und Sexualkundeunterricht oder an Klassenfahrten auf dem Index der Familienmoral steht, kann man sich leicht ausmalen, wie zum Beispiel Diskothek- oder Partybesuche geahndet werden. "Voreheliche Kontakte", schreibt Necla Kelek (2005, S. 216), "gar vorehelicher Geschlechtsverkehr wären für eine muslimische Familie der GAU, der größte anzunehmende Unfall in der Familiengeschichte." Denn der voreheliche Verlust der Jungfräulichkeit oder aber die Ablehnung des ausgesuchten Ehepartners gelten als Super-Schande und bergen die Gefahr schärfster Repressionen bis hin zum "Ehrenmord" in sich. Dass die Zahl der Ehrenmorde als spektakuläre Erscheinungsoberfläche der muslimischen Sozialisationsverhältnisse noch überschaubar ist, hat sicher ganz wesentlich auch damit zu tun, dass viele Mädchen es aus Angst nicht soweit kommen lassen und sich in ihr fremdbestimmtes Schicksal fügen.
Während die Mädchen als zentrale Objekte der Familienehre auf ihre Rolle als gottesfürchtige "Mannesdienerin" konditioniert werden - mit dem Ziel der Austreibung eines eigenen Willens, ist die Sozialisation der männlichen Muslime durch folgende widersprüchliche Anorderungsstruktur gekennzeichnet: (a) absolute Gehorsampflicht gegenüber Allah und dem patriarchalischen Vater, (b) eine verhätschelnde Liebesbeziehung zur Mutter als Teileinübung in die Pascha-Rolle, (c) vormundschaftlich-repressive Überwachung ggf. der jüngeren Brüder und in jedem Fall der Schwestern sowie (d) Kontrolle und Verteidigung der Familienehre im väterlichen Auftrag. Folglich lautet das Grundprogramm: Den Autoritäten gehorchen; gegenüber der 'feindlichen' Außenwelt (körperliche) Stärke zeigen und Frauen befehlen. Insbesondere der älteste Sohn nimmt in der türkisch-muslimischen Familie eine Sonderstellung ein: "Er wird neben dem Vater geehrt und geachtet, den er in seiner Abwesenheit vertritt. Er trägt auch die Verantwortung für die Mutter und die Geschwister, ist also für die Ehre der Familie verantwortlich. In der Familienhierarchie steht er ganz oben, auch für die Mutter. Die Mutter hat auf seine Liebe Anspruch, sie bedient ihn und buhlt um seine Liebe. Die jüngeren Geschwister haben ihn zu bedienen und ihm zu gehorchen. Sie dürfen ihm nicht widerspreche" (Kelek 2005, S. 121.). Mit Eintritt der Pubertät überlässt man die Jungen - ganz im Gegensatz zur Behandlung der Mädchen - sich selbst. Die nun verstärkt einsetzenden Unbeherrschtheiten, Verrücktheiten, Rüpeleien, sexistischen Pöbeleien etc. werden gemäß der islamischen Naturalisierung der männlichen Triebhaftigkeit fatalistisch hingenommen. Reagiert wird nur dann, wenn das Ansehen der Familie darunter leiden könnte.
Innerhalb der sich nun bildenden türkisch-muslimischen Gleichaltrigengruppen wird zum einen die autoritär-patriarchalische Struktur der Familie reproduziert, indem die Älteren und Stärkeren die Jüngeren und Schwächeren in Gehorsampflicht nehmen, während zum anderen Attitüden und Machosprüche aus Actionfilmen und Videoclips übernommen werden und bisweilen ein Verhalten an den Tag gelegt wird, das einem Aufmarsch eitler Gockel gleicht. Wenn dieses Verhalten - gepaart mit schlechten Deutschkenntnissen und Zeugnissen - in Schule, Arbeitswelt und Zivilgesellschaft dann auf Ablehnung stößt, wird das selbstgerecht als "rassistische Diskriminierung" halluziniert. So wähnt man sich diskriminiert, diskriminiert andere und grenzt sich letztlich selbst aus. Anstatt eine "Zukunftskompetenz" zu erwerben, wird den muslimischen Migrantenjugendlichen in der Koranschule zum Trost beigebracht, dass derjenige, der in dieser Welt schlecht lebt, in der späteren, jenseitigen Welt bei Allah gut leben wird, während die hier jetzt gut Lebenden gestraft werden.
5) Als zentraler soziokultureller Desintegrationsfaktor hat sich die in der türkisch-muslimischen Gemeinschaft stark verbreitete, nach hiesigem Recht gesetzwidrige Praxis der Zwangsverheiratung erwiesen, d. h. die Herbeiführung einer Ehe ohne eindeutige Zustimmung der Ehepartner aufgrund von Nötigung, emotionaler Erpressung oder sozialem Druck. Nach einer Umfrage des türkischen Forschungsinstituts für Frauen Profile aus dem Jahr 2000 gaben 61 Prozent der befragten Frauen an, per Brautwerber oder Vermittler an den Mann gebracht worden zu sein. "Die Väter von 24 Prozent der Frauen verlangen vor der Ehe Brautgeld. Von den verheirateten Frauen sind in den ländlichen Gebieten 52,2 Prozent und in den Städten 36,3 Prozent mit dem Ehemann verwandt" (Cileli 2002, S. 32). Auch für die Ehen der in Deutschland lebenden türkisch-muslimischen Zuwanderer ist davon auszugehen, dass diese in etwa der Hälfte der Fälle arrangiert oder erzwungen wurden.
Von Zwangsverheiratung betroffen sind sowohl junge Frauen als auch junge Männer, wobei die fremdbestimmten Brautleute in beide Richtungen importiert oder exportiert werden. So kann es z. B. in Deutschland aufgewachsenen türkischstämmigen Mädchen passieren, dass sie ohne ihr vorgängiges Wissen während eines Ferienaufenthalts in der Türkei verheiratet werden. Im vorliegenden Kontext ist aber vor allem die sozialisatorische Bedeutung der aus der Türkei importierten Bräute von Interesse. "Die typische Importbraut ist meist gerade 18 Jahre alt, stammt aus einem Dorf und hat in vier oder sechs Jahren notdürftig lesen und schreiben gelernt" (Kelek 2005, S. 171). Nach der Zwangsverheiratung mit einem (manchmal verwandten) Mann türkischer Herkunft aus Deutschland kommt sie in eine türkische Familie, in der sie weitestgehend isoliert von der nichtmuslimischen Außenwelt und uninformiert über die deutsche Aufnahmegesellschaft wie in einer soziokulturell abgeschotteten Quarantänestation lebt. Der deutschen Sprache kaum oder gar nicht mächtig, kommuniziert sie mit ihren bald geborenen Kindern nur auf türkisch und erzieht sie nach den islamisch-traditionellen Regeln, nach denen sie selbst erzogen wurde und die für sie als einzig gewusste Orientierungen unhinterfragt und alternativlos gültig sind. In Verbindung mit der skizzierten patriarchalisch-autoritären Familienstruktur und deren Normengefüge sind die Produkte dieser Erziehungsprozesse dann oftmals jene aggressiv-machistischen Schulversager oder aber verängstigt-verschlossene und schicksalsergebene Mädchen und junge Frauen - bereit für die nächste Reproduktionsspirale islamischer Herrschaftskultur. Einerseits Objekt und Opfer des islamisch-patriarchalischen Familiendespotismus fungieren die Importbräute auf diese Weise zugleich als Werkzeuge und 'Täter' der reproduktiven Befestigung muslimischer Sozialisationsverhältnisse und damit als unsichtbarer Nährboden der Herausbildung einer islamischen Gegengesellschaft.

6) Die Überwachung und Verteidigung der Familienehre sowie das darin eingebettete und leicht "entsicherbare 'Ehrgefühl' steht in einem engen, wechselseitigen Festigungszusammenhang mit dem übergreifenden muslimischen Identitätsmerkmal, Träger und Sachwalter des für den Islam spezifischen Überlegenheits- und Herrschaftsanspruchs zu sein. So wird den jungen männlichen Muslimen bereits mit dem Beschneidungsritual bedeutet, dass man mit den Schmerzen etwas Höheres erwirbt: "Du bist anders, du bist besser als die Ungläubigen" (Kelek 2006, S. 122.). Die Vermittlung dieser orthodox-koranischen Grundeinstellung steht generell immer mit im Zentrum der muslimischen Erziehung in Familie, Moschee, Koranschule, islamischem Verband, Medien etc. und bildet die eigentliche Basis der strategischen Selbstsegregation. Kein Wunder, dass Positionen, die einen islamzentrierten Überlegenheitsanspruch ausdrücken, bei gut der Hälfte der türkischen Jugendlichen auf uneingeschränkte Zustimmung stoßen (vgl. Heitmeyer u. a. 1997, S. 125ff.). Neben der 'Ehre' geht es hier primär um das Einfordern von 'Respekt'. Ganz im Gegensatz zur gutmenschlichen Dialogideologie bedeutet 'Respekt' im Kontext des islamischen Bedeutungssystems aber nicht etwa wechselseitige Anerkennung auf gleicher Augenhöhe, sondern Bezeugung von Unterwerfungsbereitschaft. "Wenn Muslime 'Respekt‘ vor dem Islam einfordern, dann meinen sie nicht die Achtung oder Anerkennung ihres Glaubens, sondern Respekt vor dem Stärkeren - in ihren Augen die Anerkennung, dass der Orient und mit ihm der Islam auf dem Vormarsch sind. Respekt ist eine Machtfrage" (Kelek 2005, S. 236). Als zusätzlicher Faktor ist die spezifische "Türkisch-Islamische Synthese" in Betracht zu ziehen, d. h. die politisch-weltanschauliche Verbindung des türkischen Nationalismus mit dem Islamismus zu einer besonderen herrschaftsideologischen Bewusstseinsform, die Nationalstolz mit religiös-moralischem Überlegenheitsanspruch verknüpft. Sie erzielt ihre Wirkung auf Teile der Migranten vor allem dadurch, dass sie das Scheitern im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt systematisch externalisiert und einseitig unter Zuhilfenahme verschwörungstheoretischer Mythen der deutschen Aufnahmegesellschaft anlastet.
Die sozialisatorische Vermittlung des islamspezifischen Überlegenheitsanspruchs korrespondiert mit einem ausgeprägten, wenn auch nicht immer offen (verbal-diskursiv) nach außen artikulierten Negativbild der "ungläubigen" und "unreinen" westlich-modernen Aufnahmegesellschaft, die nicht nach den Gesetzen und Vorschriften Allahs lebt. Folgerichtig ist ganz und gar nicht die soziokulturelle Integration in diese Gesellschaft des Unglaubens das Ziel, vielmehr gilt es, sich von dieser deutlich sichtbar abzugrenzen. Als eine wesentliche Distinktionsform erweist sich hier das Kopftuch. Es ist nicht etwa nur 'unschuldig-harmloser' Ausdruck religiöser Identität, sondern immer auch provokativ gemeintes Verachtungssymbol gegenüber der nichtislamischen Kultur des Unglaubens. Mit dem Kopftuch indiziert die islamisch-patriarchalisch unterworfene Frau somit zugleich zweierlei: (1) einerseits gehorsame Unterwürfigkeit gegenüber der umma und dem Familienclan und (2) ostentative Abgrenzung und Geringschätzung gegenüber der säkular-demokratischen Kultur. Als dialektisch konstituiertes Symbol, das in Einem Unterwerfung und Verachtung anzeigt, sagt es aus, dass nur eine Frau, die das Kopftuch trägt, als ehrbar gelten kann. Im Umkehrschluss bedeutet das: Frauen ohne Kopftuch sind unrein und moralisch minderwertig. Während man einheimische Frauen 'nur‘ verachtet, gelten muslimische Frauen ohne Kopftuch als Schande und werden in weiten Teilen der türkisch-muslimischen Einwanderermilieus entsprechend schikaniert und unterdrückt.
Das Negativbild von der westlich-modernen Aufnahmegesellschaft muss nicht unmittelbar aktivistisch-aggressiv sein, sondern wurde und wird in den muslimischen Elternhäusern (insbesondere der ersten Generation) oftmals im Sinne einer 'quietistischen Reserviertheitsregel' vermittelt: Passe dich formal an, aber hüte dich innerlich vor den Ungläubigen und den Verlockungen der modernen Gesellschaft. Das Kopftuch markiert hier gleichsam die Grenze. Diese passiv-defensive Form der soziokulturellen 'Islambehauptung' ist nun zwischenzeitlich durch Teile der zweiten und dritten Generation der muslimischen Einwanderer in Europa unter dem Einfluss von Hasspredigern, der flächendeckenden Zugänglichkeit von arabischem, türkischem, pakistanischem etc. Satellitenfernsehen mit seiner verschwörungsideologischen Weltdeutung, islamistischer Propaganda im Internet (dem sog. Google-Islamismus) etc. sukzessive zu einer aktiv-offensiven Form radikalisiert worden. Der traditionalistisch-konservative Islam, der die allgemeine sozialisatorische Basis bildet, schlägt so um in einen aggressiv politisierten Islamismus. Die ideologische Schnittstelle zwischen diesen beiden Formen antiwestlicher Behauptung islamischer Herrschaftskultur lässt sich bereits im Glaubensbekenntnis von Hassan al-Banna, dem Gründer der ägyptischen Muslimbruderschaft, auffinden:
"Ich verpflichte mich, alles mir Mögliche in diesem Sinne zu tun, den Mitgliedern meiner Familie die islamische Lehre einzustillen, meine Kinder nicht in eine beliebige Schule zu schicken, die sie nicht die Sitten und den Glauben der Muslime lehrt, alle Zeitungen, Veröffentlichungen, Bücher, Organisationen, Gruppen und Klubs zu meiden, die sich den Lehren des Islam widersetzen.
Ich glaube, dass ein Muslim die Pflicht hat, den Ruhm des Islam neu zu beleben, indem er die Renaissance der Völker fördert und die islamische Gesetzgebung wiederherstellt. Ich glaube, dass die Fahne des Islam die Menschheit beherrschen sollte und dass es Pflicht eines jeden Muslim ist, die Welt von den Regeln des Islam zu unterrichten. Ich gelobe, mein Leben lang zu kämpfen, um diese Mission zu erfüllen, und ihr alles, was ich besitze, aufzuopfern" (zit. n. Ulfkotte 2003, S. 252f.).

Die stärkere Hinwendung der türkischen Einwanderer zum Islam ist auch ein importierter Effekt der innertürkischen Reislamisierung. Zwar wurde mit der Einführung der türkischen Republik unter Kemal Atatürk (1923) die Trennung von Staat und Religion zum Verfassungsprinzip erhoben, aber de facto blieb die alltagskulturelle Prägekraft des Islam insbesondere außerhalb der städtischen Zentren erhalten. 1949 wurde bereits wieder der Religionsunterricht an Grundschulen eingeführt und in den folgenden Jahren auch an allen anderen Schultypen. Im Verlauf der 60er und 70er Jahre wurde dann mit Hilfe institutioneller Veränderungen und der Verbeamtung der "Religionsdiener" ein zentralistischer Staatislam installiert. Dem "Ministeriums für religiöse Angelegenheiten", das über 20 Auslandsvertretungen unterhält, darunter die größte in Deutschland im Rahmen der "Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB), gehören nach statistischen Angaben aus dem Jahr 1993 88.539 Mitarbeiter an (Bozay 2005, S. 165). Auch nach dem Militärputsch im Jahre 1980 wurde die Islamisierung fortgesetzt. "Verbunden mit steigendem Einfluss auf die Imam-Hatip-Schulen (türk. Imam hatip=predigender Imam) verschafften sich Erbakans Islamisten Zugang zur radikal-islamistischen Ausbildung der kommenden Generation … In Deutschland konnte sich dieser Trend besonders intensiv entfalten. Dem Islamistenkader der Milli Görüsh ermöglichte die offizielle Toleranzpolitik schon ab den 90er Jahren, die Imam-Hatip-Agitatoren systematisch in ihren Moscheen und 'Kulturzentren' einzusetzen" (Raddatz 2004, S. 133). Auf die Frage eines türkischen Umfrageinstituts vom Mai 1995 "Sind sie dafür, dass sich die Türkei an der Scharia ausrichten sollte?" antwortete ein Drittel der Befragten mit "Ja". "Von den 'marginalen Gruppen' sind 41,5% Befürworter eines Gottesstaates, von den Händlern/Handwerkern 3,5%, von den Arbeitern 23,3% und von den Beamten 19% … Menschen, die schon längere Zeit in der Stadt leben, sind weniger anfällig für den Islam. 40% der Personen ohne Schulabschluss und 13% mit Hochschulabschluss plädieren für die Scharia. 16,5% der erwerbstätigen Frauen und 28,5% der Hausfrauen treten für einen islamischen Gottesstaat ein" (Bozay 2005, S. 167).

Exkurs: Die Wiederkehr prämodern-konservativer Herrschafts- und Sozialisationsverhältnisse in der spätkapitalistischen 'Moderne'

Unter den vorgegebenen Bedingungen prämodern konstituierter Herrschafts- und Vergesellschaftungsverhältnisse wird der Mensch in religiös fundierte Traditionen hineingeboren, die ihm mit autoritativem Absolutheitsanspruch gegenübertreten und von denen er sich nur schwer zu befreien vermag. Diese kulturspezifische (Re-)Produktionsweise menschlicher Subjektivität dominiert nicht nur nach wie vor in weiten Teilen der Welt, sondern sie hat sich bereits auch wieder in Westeuropa reetabliert und bildet so etwas wie die verschwiegene Schattenseite der 'Globalisierung'. So ist, wie vorstehend umrissen wurde, begründet davon auszugehen, dass in den spätkapitalistischen Gegenwartsgesellschaften - bedingt durch multiple Migrationsprozesse - nichtwestlich-religiös geprägte Subkulturen entstanden sind, die unterhalb der Ebene der einheimischen Offizialkultur einen relativ autonom wirksamen Bereich der spezifischen Generierung und Strukturierung zwischenmenschlicher Herrschaftsbeziehungen, Abhängigkeitsverhältnisse und Sozialisationsmilieus bilden. In England, wo 60% der ansässigen Muslime unter dem religiösen Gesetz der Scharia leben möchten, in Frankreich, wo die ethno-religiösen Banlieus bereits brennen, in Holland, wo ein islamistischer Rachemord das Land verändert hat, ist das bereits eruptiv deutlich geworden. In Deutschland verläuft der Prozess des Erwachens bislang noch recht schleppend und wird durch eine islamophile Beschwichtigungspropaganda übertönt.
Diese 'Einlagerung' nichtwestlicher Sozial- und Kulturformen in die Lebenswirklichkeit 'postmodern'-spätkapitalistischer Gesellschaften setzt nun in der Perspektive der hier geborenen MigrantInnen der zweiten und dritten Generation eine widersprüchliche Gleichzeitigkeit zweier divergenter Herrschaftskulturen in Kraft: eine direkt-sozialisatorische und eine indirekt-anforderungsbildende. Die Logik traditionell-autoritärer Sozialmoral kollidiert mit der spontan-anarchischen Logik des Kapitals: Prämodern-unaufgeklärte Gottesreligion vs. riskante Marktvergesellschaftung.
Für die Heranwachsenden aus muslimischen Migrantenfamilien mit traditionell-religiöser Lebensorientierung ergibt sich aus dieser soziokulturellen Gegensatzerfahrung ein elementarer Vergesellschaftungskonflikt: Einerseits unterliegen sie dem primären Einfluss der 'unmittelbaren', innerhäuslich vermittelten autoritär-patriarchalischen Denkweisen, Werte, Rollenbilder und Lebensregeln mit ihren spezifischen Sanktions- und Belohnungsformen. Andererseits sind sie unhintergehbar den vielschichtigen Einwirkungen der westlich-spätkapitalistischen 'Spätmoderne' mit ihren kontrastierenden Anforderungslogiken, Normen, Verhaltensmodellen, Anreizungen etc. ausgesetzt. Im Näheren konkretisiert sich diese Widerspruchserfahrung insbesondere in folgenden elementaren Kollisionen:

a. moderne (säkular-rationale) Bildungsinhalte vs. religiös-konservative Lebensausrichtung,
b. liberal-hedonistische Freizeitkultur vs. rigide Geschlechts- und Sexualmoral,
c. demokratisch-menschenrechtlicher Wertekanon vs. islamisch-schariatischer Normorientierung,
d. Anforderungen der kapitalistischen Arbeits- und Warengesellschaft vs. Imperative eines gottgefälligen Lebens und
e. Individualisierungstendenz und autonome Konstruktion von offenen Beziehungen vs. festgefügter hierarchischer/autoritärer Kollektivismus (Familie, Clan, Glaubensgemeinschaft)

Die individuelle Verarbeitung dieser soziokulturellen Widerspruchserfahrung hängt nun ihrerseits von zahlreichen Faktoren ab. Anzuführen sind hier vor allem:

1) der Grad der subjektiven Verinnerlichung der familialen 'Leitkultur' (werden die innerhäuslichen Normen, Sichtweisen, Regeln etc. aus Überzeugung oder aus Gründen bloßer Konfliktvermeidung bzw. formaler Anpassung befolgt?),
2) der Grad der Aneignung der außerhäuslichen westlich-modernen Kultur sowie die konkrete Beschaffenheit der angeeigneten Kulturaspekte (Bildung, Wissensinhalte, Freizeitverhalten/Mode/Mediennutzung, Freundschaften etc.),
3) der Grad der ethno-religiösen Geschlossenheit der individuellen Lebensführung,
4) der Möglichkeitsgrad der Aneignung alternativer konfliktrelevanter Bedeutungen und
5) der Zustand des individuellen Beziehungsnetzwerks.

Aus diesem dynamischen Geflecht aus äußeren und inneren Einflussgrößen lassen sich nun folgende Grundrichtungen der subjektiven Widerspruchsverarbeitung abstrahieren:

A) Dem Einzelnen gelingt eine doppelte kritisch-reflexive Distanzierung gegenüber beiden Herrschaftskulturen und die Aneignung einer progressiv-humanistischen Lebensorientierung unter widerspruchslösendem Rückgriff auf emanzipatorische Bedeutungsangebote. (Progressive Variante/'kritische' Integration).

B) Das Individuum versucht über einen längeren Zeitraum beiden gegenläufigen Anforderungslogiken gerecht zu werden und die damit untilgbar verknüpfte innere Zerrissenheit unter Rückgriff auf pseudoharmonisierende und 'widerspruchdämpfende' Deutungsmuster sich selbst und den Anderen gegenüber zu kaschieren. In Form eines subjektiven 'Selektionismus' eignet sich das Individuum in diesem Verarbeitungskontext bestimmte Teilaspekte aus beiden kontrastierenden kulturellen Bedeutungsangeboten an, darunter zumeist gerade die besonders negativen und problematischen Seiten - z. B. islamisch begründete patriarchalisch-machistische Einstellungsmuster und diverse Momente der spätkapitalistischen Vergnügungs- und Freizeitkultur - und kombiniert diese zu einer eigentümlichen soziokulturellen 'Patchworkidentität' (Stagnative Variante 1/Balance- und Syntheseversuch)

C) Das Individuum löst den inneren Zwiespalt auf, indem es sich für die kapitalistische Anforderungslogik entscheidet und sich von der traditionell-religiösen Einbindung tendenziell ablöst. Damit gerät es in den 'normalen` Entwicklungswiderspruch der Persönlichkeit, wie ihn alle Menschen unter spätkapitalistischen Lebensverhältnissen bewältigen müssen. (Stagnative Variante 2/Integration)

D) Das Individuum löst den inneren Widerspruch auf, indem es sich gegen die Integration in die säkular-kapitalistische Gesellschaft und für die Unterwerfung unter die strikten Vorgaben einer islamischen Lebensführung entscheidet. Damit unterschreitet es aber zum einen objektiv die Nutzung von Freiheits- und Entwicklungsräumen, die eine 'moderne' Lebensführung unter spätkapitalistischen Bedingungen vergleichsweise immerhin noch bietet. Zum anderen gerät es damit in einen immer schärferen Gegensatz zur Offizialkultur des Einwanderungslandes und betreibt so aktiv 'Selbstausgrenzung', indem es ablehnende Reaktionen der einheimischen Gesellschaft in Form sich selbst bestätigender Prophezeiungen zwangsläufig provoziert. Diese provozierten Ablehnungsreaktionen werden dann wiederum als 'Begründung' für eine noch radikalere Ablehnung der 'westlichen Kultur der Ungläubigen' instrumentalisiert und münden in einen Prozess der fundamentalistischen Subjektformierung, der bis hin zu terroristischer Handlungsbereitschaft reichen kann. Das spezifisch bedingte Scheitern innerhalb des Anforderungsrahmens der spätkapitalistischen Aufnahmegesellschaft wird folglich unter Rückgriff auf islamistische Parolen und Verschwörungsideologeme vermittels eines selbstgerechten 'Verratsmythos' (ir-)rationalisiert, während der familiale Traditionalismus nunmehr als "zu weich" und nicht rigoros bzw. 'kämpferisch' genug erscheint. (Regressive Variante 1/Fundamentalistischer Aktivismus)

E) Oftmals, nach zahlreichen fehlgeschlagenen Versuchen an der Herstellung einer bikulturellen Identität, zerbricht der Heranwachsende am inneren Widerspruch, entfernt sich sowohl vom religiösen Herkunftsmilieu als auch von der säkular-kapitalistischen Arbeitsgesellschaft und gerät entweder in eine psychopathologische Krise oder in das Fahrwasser anomischer Gangstrukturen (Drogen-, Türsteher- und Zuhältermilieus etc.). Dabei sind die Verbindungen und Übergänge zum fundamentalistischen Milieu fließend. (Regressive Variante 2/ psychopathologische und anomische Deformation).

Der kardinale Fehler der deutschen Aufnahmegesellschaft besteht vor diesem Konflikthintergrund darin, gegenüber MigrantInnen keine eindeutige politisch-kulturelle Anforderungssetzung vorzunehmen, d. h. ein limitiertes und klar definiertes Akzeptanzangebot zu unterbreiten. Stattdessen herrscht eine diffuse Gemengelage aus sicherheitspolitischem Alarmismus, nachgiebiger/preisgebender Justiz, kulturpolitischer Türöffnung (Islamunterricht statt neutrale Religionskunde), integrationspolitischer "Verschlimmbesserung" und "Flickschusterei", islamophiler Verharmlosungsdiskurse seitens der "Migrationsindustrie" und einer politisch im Stich gelassenen realistisch-islamkritischen Mehrheitsströmung innerhalb der einheimischen Bevölkerung.

Insgesamt ist demnach festzustellen: Eine starke Bindung an den Islam, insbesondere an dessen dominierende konservativ-orthodoxe Ausprägung, wirkt als zentraler Desintegrationsfaktor. Damit erweist sich letztlich die ungebrochene Reproduktion muslimischer Sozialisationsverhältnisse als der kausale Problemkern, in dem nämlich der Grundstein gelegt wird für (a) eine disparate sprachliche, schulische, berufliche und weltanschauliche (Bildungs-)Orientierung des Subjekts und (b) eine dysfunktionale bis feindselige Normorientierung im Kontrast zur säkular-demokratischen Wertekultur der Aufnahmegesellschaft. Das wird indirekt auch durch Untersuchungen des Zentrums für Türkeistudien bestätigt. "Je (muslimisch-)religiöser die Befragten sind, um so weniger fühlen sie sich der … bundesdeutschen Gesellschaft zugehörig" (Zentrum für Türkeistudien 2004, S. 37) Hinzu kommt folgendes: "Je länger die Befragten in Deutschland leben, um so eher fühlen sie sich religiös. Ein langer Aufenthalt in einer nichtmuslimischen Umgebung führt folglich nicht zur Loslösung von der ursprünglichen Religion" (ebenda, S. 27). Im Vergleich zu 2000 hat die Religiosität der Türkeistämmigen sogar noch einmal deutlich zugenommen: 83% definierten sich 2005 bei einer Telefonbefragung als religiös, gegenüber 73% fünf Jahre zuvor. 23% sind selbst Mitglied eines Moscheevereins, weitere 22% über einen Familienangehörigen an einen Verein gebunden. Allerdings kann die Selbstbezeichnung "religiös" nicht gleichgesetzt werden mit "streng religiös". So befürworteten 2005 bei einer Telefonbefragung immerhin "nur" 47% das Tragen des Kopftuchs in der Öffentlichkeit, während es 2000 mit 27% noch deutlich weniger waren. Insgesamt zeigt sich, dass der Faktor 'Bildung' einen 'mäßigenden' Einfluss ausüben kann: Bei höherer Schulbildung ist das Religionsverständnis liberaler als bei niedriger Schulbildung. Arbeitslose, meist niedrig qualifizierte muslimische Migranten sind überdurchschnittlich konservativ.

4.5 Lebensweltliche Dimension

Von einer gelungenen Integration kann dann gesprochen werden, wenn der einzelne Zuwanderer Staatsbürger des Aufnahmelandes gewordenen ist, die Landessprache gut beherrscht, als lohnabhängig Beschäftigter oder Selbständiger einer legalen Erwerbstätigkeit nachgeht und sich mit den Grundregeln einer 'modernen', säkular-demokratischen Gesellschaftsordnung positiv identifiziert (was eine kritische Einstellung zu den konkreten gesellschaftlichen Eigentumsverhältnissen, kapitalistischen Herrschaftsstrukturen, politischen Machtverhältnissen etc. nicht ausschließt). Entscheidend ist letztendlich, ob der Migrant/die Migrantin in der 'kulturellen Moderne' ankommt bzw. ankommen will. Der Staat des Aufnahmelandes sollte mit einem Bündel rechtlicher, finanzieller, sozialer, sprach- und berufsqualifizierender Voraussetzungen und Maßnahmen diesen Integrationsprozess sachgerecht unterstützen und absichern; durchlaufen wollen muss ihn der Einzelne schließlich selbst. Fehlt auf Seiten der Einwanderer das subjektive Motiv zur Integration, dann helfen auch die bestgemeinten Integrationsprogramme nichts (was eine nur schwer verdauliche und deshalb oftmals diskursiv umgangene Wahrheit für die Akteure der Migrations- bzw. Integrationsindustrie ist.)

In dem Maße, wie die genannten Integrationsschritte durchlaufen werden und sich der/die Zuwanderer/-in mit dem soziokulturellen System des Aufnahmelandes im umrissenen Sinne identifiziert, gibt es keinen Raum mehr für eine identitätspolitische Selbstabgrenzung. Entsprechend können sich die Interaktionen mit den Einheimischen verdichten, so dass eine tendenzielle Assimilation stattfindet, die man freilich nicht verordnen kann. Subjektive Ansatzpunkte für eine solche gelingende Integration und soziokulturelle Identifikation/Assimilation sind auch bei nennenswerten Teilen der türkischen Migrantenjugendlichen durchaus vorhanden. In der Studie von Heitmeyer u. a. (1997) bestätigten z. B. 33,4% der Befragten die Aussage "Ich fühle mich in Deutschland unter Deutschen wohler als unter Türken." Auch in den Bereichen Freizeitverhalten, Erziehungsoptionen, Geschlechterrollen und politische Orientierungen ist durchaus ein Modernisierungspotential erkennbar. Entscheidend ist hier aber letztlich der Grad der Distanzierung vom konservativen Mehrheitsislam. 4% stimmten der Aussage zu: "Der Islam ist teilweise ziemlich unmodern. Im Prinzip könnten wir darauf verzichten." 3,5% stimmten der Aussage zu: "Der Islam ist nicht nur veraltet. In unserer modernen Welt ist er auch überflüssig, manchmal sogar störend." Und 3,4% bejahten die Aussage: "Der Islam dient dazu, die Menschen unmündig und in überkommenen Herrschaftsverhältnissen zu halten." Zusammen 10,9% gegenüber 32%, die folgende Aussage befürworteten: "Der Islam war und ist immer gültig. Er kann von Menschen gar nicht in Frage gestellt werden." Recht aufschlussreich auch die Zustimmungsrate von 55,9% der Befragten zu folgendem Statement: "Jeder Gläubige muss wissen, dass die Religionen anderer Nationen nichtig und falsch sind und ihre Angehörigen Ungläubige sind. Der Islam ist die einzige rechtgläubige Religion."

Wie das Zentrum für Türkeistudien konstatiert hat, sieht fast die Hälfte der Befragten eine Gefahr darin, langsam zu Deutschen zu werden. Wohin der integrationspolitische Hase laufen müsste, verdeutlicht schließlich folgende Feststellung: "Je religiöser die Befragten sind, umso eher möchten sie sich auf die eigene Ethnie beziehen und die türkische Lebensweise bewahren. Nichtreligiöse Befragte vertreten in sehr geringem Maße Abschottungstendenzen" (Zentrum für Türkeistudien 2004, S. 39).


Fazit und Schlussfolgerungen

Eine kritisch-realistische Betrachtung der Situation in Deutschland zeigt ein ebenso paradoxes wie problemverdichtetes Bild: Zum einen wandert eine relativ große Zahl von Deutschen auf der Suche nach besseren Arbeitsmöglichkeiten und Lebensperspektiven ins Ausland ab (vorzugsweise in die USA und die Schweiz). Darin ist eine Reaktion auf die chronische Arbeitsmarktkrise sowie auf die hohen Abgabelasten infolge der ebenso chronischen Krise der Sozialsysteme und der Staatsfinanzen zu sehen und zugleich ein Misstrauensvotum gegenüber der Problemlösungskompetenz der Regierungspolitik zu erkennen. Auf der anderen Seite findet momentan eine nur recht spärliche Zuwanderung statt. Dennoch stellt sich wiederum die Integration der in der Vergangenheit eingewanderten Migranten in allen Dimensionen als sehr schwierig dar.

Folgt man dem Lager der ökonomistischen "Zuwanderungsprotagonisten", dann ist angesichts der demographischen Schrumpfung der einheimischen Bevölkerung und der Überalterung der Gesellschaft eine kompensatorische Masseneinwanderung unumgänglich und die Migrationsrate entsprechend zu erhöhen. Mehr Zuwanderer würden den wachsenden Arbeitskräftebedarf decken, die Zahl der Steuerzahler und sozialabgabenpflichtigen Erwerbstätigen erhöhen, die Renten sichern helfen, die Konsumrate anheben und das Wachstum steigern etc. Hierbei werden aber folgende grundlegenden Sachverhalte übersehen:

1) Einseitig fokussiert und verabsolutiert wird in den Standardargumentationen stets die Relation Erwerbstätige/Rentner. Übersehen wird dabei aber, dass sich aus einer demographischen Perspektive das Nachrücken geburtenschwacher Jahrgänge angesichts der chronischen Arbeitsmarktkrise dahingehend positiv auswirkt, dass auch der nichterwerbstätige (arbeitslose) Teil der erwerbsfähigen Bevölkerung sinkt und somit ein enormer Kostenapparat (Transferleistungen plus Steuerausfälle) reduziert wird. Ein höheres Aufkommen für die Versorgung der älteren Bevölkerung würde somit durch den Abbau von Versorgungsleistungen für den nichterwerbstätigen Teil der erwerbsfähigen Bevölkerung kompensiert.

2) Übersehen wird zudem die gravierende Disparität zwischen der verstärkten Nachfrage des Arbeitsmarktes nach umfassend qualifizierten Arbeitskräften und dem gering bzw. niedrigqualifiziertem Arbeitsvermögen der meisten Zuwanderer der ersten, zweiten und dritten Generation. Eine arbeitsmarktkonforme Migration findet eben gerade nicht statt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben ganz im Gegenteil sehr klar gezeigt, dass eine diesbezügliche Steuerung der Zuwanderung misslungen ist. "Bei einem Großteil der auf einen Daueraufenthalt angelegten Zuwanderung nach Deutschland hat die berufliche Qualifikation keine Rolle gespielt, da sie auf dem Familiennachzug (1996 bis 2005: rund 690.000 Personen) basierte oder aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie über Asylverfahren erfolgte" (Bundesministerium des Innern 2006, S. 18). Der spätkapitalistische deutsche Arbeitsmarkt hat sich längst als unfähig erwiesen, die Masse der gering- und niedrigqualifizierten Zuwanderer zu absorbieren. Vielmehr verharrt ein Großteil der Migranten im Sozialtransfersystem und zieht zusätzlich den komplexen Kostenapparat der Integrations- und Migrationsindustrie sowie - im Falle wachsender gruppenspezifischer Anomie - des Polizei- und Justizapparats auf sich.
In diesem Sinne kann dem Lager der 'Zuwanderungsskeptiker' zugestimmt werden, die dahingehend argumentieren, dass eine undifferenziert erhöhte Zuwanderung gesellschaftliche Destabilisierungsprozesse auslöst, die im Endeffekt den vermeintlichen ökonomischen Nutzen negativ überkompensieren. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf das Absinken des Ausbildungsniveaus der Bevölkerung, auf ausufernde Integrationskosten sowie auf soziokulturelle Konfliktszenarien und Spaltungsprozesse. Kritisiert wird auch die kurzsichtige betriebswirtschaftliche Kapitalhörigkeit der 'Zuwanderungsprotagonisten'. Während bestimmte Betriebe und Wirtschaftszweige vorübergehend von hohen Zuwanderungen durch Lohnabsenkung profitieren, werden später dann die Risiken und Folgekosten auf die Gesellschaft abgewälzt, wenn die Zuwanderer ihren Arbeitsplatz im nächsten Konjunktureinbruch verlieren. Aktuell ist Deutschland noch nicht einmal in der Lage, ein anforderungsadäquates Sprachintegrationskonzept zu installieren und angemessen zu finanzieren.

Die äußerst mangelhafte sozialökonomische Integrationsfähigkeit des postfordistischen Kapitalismus findet ihre negative Ergänzung in der soziokulturellen Integrationsunwilligkeit und -unfähigkeit großer Teile der zugewanderten Muslime, die einem orthodox-konservativen Islam anhängen und sich darauf gründende Sozialisationsmilieus bilden. Unter den Bedingungen einer nichtislamischen, westlich-säkularen Lebensumwelt verfolgen sie - gestützt auf ihre Verbände - eine Strategie der Minimierung geistig-moralischer (kulturell-moderner) Fremdeinflüsse bei gleichzeitiger Maximierung islamischer Normierungsherrschaft. Nichts wäre für sie 'unislamischer‘ als die Integration in eine säkular-demokratisch konstituierte Gesellschaft und die subjektive Übernahme der Grundregeln der 'kulturellen Moderne'. Vielmehr sind sie bestrebt, innerhalb der strategisch nutzbaren Fremdkultur soviel herrschaftliche Gestaltungsmacht wie nur möglich durchzusetzen. So werden, wie Ayaan Hirsi Ali (2005, S. 71) auch für Holland festgestellt hat, "in der Praxis formale Rechte für das Gegenteil von Integration genutzt, nämlich, um sich auf der Grundlage des Glaubens (Ethnizität) als Gemeinschaft von der Gesellschaft abzusondern." Unter der Losung "Werde Deutscher, bleibe Türke" fordern die türkisch-rechtsextremistischen Organisationen ihre Mitglieder auf, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen. "Sie sollen zwar die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, doch diese für türkisch-nationale Interessen und die Bildung einer starken türkisch-nationalistischen Lobby nutzen" (Bozay 2005, S. 172).
Sowohl die kulturellen als auch die daraus hervorgehenden qualifikatorischen Divergenzen zwischen (a) der Subjektivität der konservativen und fundamentalistischen Muslime und (b) den Anforderungen, Bedeutungen, Lebensweisen - und -risiken der spätkapitalistischen deutschen Aufnahmegesellschaft sind zu groß, als dass sie wirklich in Form einer gelingenden Integration gelöst werden könnten.

Genau genommen verschränken sich hier zwei Prozesse: Zum einen die selektiven Wirkungen des spätkapitalistischen Arbeitsmarktes, auf dem unqualifizierte und "sperrige" Arbeitskräfte - unabhängig von der ethnischen Herkunft ihrer Träger - auf eine zunehmend geringer werdende Nachfrage treffen. Zum anderen die subjektiven Effekte der 'ghettoislamischen‘ Erziehung, die in Form von mangelhafter Sprachkompetenz und anforderungswidriger Bewußtseins- und Persönlichkeitsbildung (religiöser Verhaltensdogmatismus, Männlichkeitskult und archaische Ehrenmoral) zusätzlich desintegrierend wirken. D. h.: die muslimischen Jugendlichen und Erwachsenen sind den 'normalen‘ spätkapitalistischen Lebensrisiken ausgesetzt (und nicht etwa einer 'fremdenfeindlichen‘ Verschwörung von Einheimischen). Gleichzeitig sind sie aber durch ihre islamische Sozialisation auf deren Bewältigung vergleichsweise schlechter vorbereitet als Einheimische und westlich-modern sozialisierte Zuwanderer. Die daraus resultierende Erfahrung gruppenspezifischer Ungleichheit wird hier dann wiederum auf regressive Weise im Kontext der verinnerlichten islamischen Herrschaftsideologie verarbeitet.

Breite Sektoren der deutschen Aufnahmegesellschaft verweigern aber immer noch unter Rückgriff auf eine realitätsverleugnende "Dialog-Ideologie" die Einsicht in den zentralen Sachverhalt, dass der orthodox-konservative Gesetzesislam als absolutistische Vorschriftenreligion mit den Grundwerten einer säkular-demokratischen Gesellschaftsordnung nicht nur kollidiert, sondern unvereinbar ist. Eine Vereinbarkeit von Islam und kultureller Moderne könnte nur im Rahmen einer innerislamischen 'Reformation' in Form der Herausbildung und Festigung eines hegemoniefähigen "Euro-Islam" hergestellt werden, der den Übergang zur Privatreligion vollzieht, das Konzept der individuellen Grund- und Menschenrechte übernimmt und das islamische Recht außer Kraft setzt. Eine solche Umwälzung aber, die nur aus der Umma selbst kommen könnte, ist aber nicht in Sicht. Im Gegenteil: Aktuell befindet sich der Radikalislam im Vormarsch, und die Deutungshoheit des orthodox-konservativen Gesetzesislam ist ungebrochen.

In Anbetracht dieser facettenreichen Faktenlage sind folgende strategischen Schlussfolgerungen zu ziehen:

Der in der Öffentlichkeit vorherrschende pauschal-euphemistische Islamdiskurs muss überwunden und durch eine realitätsadäquate Kritik der muslimischen Herrschaftskultur ersetzt werden. So ist davon auszugehen, dass z. B. Ehrenmorde, Zwangsheiraten und rigide patriarchalische Grundorientierungen ebenso wie antijüdische Verschwörungsideologien und mangelnder Respekt gegenüber säkular-demokratischen Grundprinzipien ernst zu nehmende und nichtmarginale Phänomene innerhalb der islamisch geprägten Kulturgemeinschaft sind. Darüber gibt es national und international eine umfangreiche Literatur einschließlich zahlreicher hinreichend validierter Studien. Vor diesem Hintergrund behauptet niemand, dass sämtliche Muslime aktive Anhänger und Akteure eines reaktionär-konservativen bis fundamentalistischen Gesetzesislam sind, aber es ist gut begründet davon auszugehen, dass innerhalb der islamischen Gemeinschaft, darunter auch in den europäischen Einwanderungsländern, starke und einflussreiche Sektoren existieren, die einen strengen, schariatischen und grundrechtswidrigen Glauben lehren, predigen, normieren, anstacheln und repressiv überwachen. Insofern verbietet sich eine undifferenzierte Generalamnestie für alle Muslime. Es kann nicht darum gehen, "den Islam ein(zu)bürgern" (dabei handelt es sich schlichtweg um ein integrationspolitisches perpetuum mobile). Es geht vielmehr darum, den einzelnen Zuwanderer aus islamischen Gesellschaften in die kulturelle Moderne mit ihren emanzipatorischen Potentialen hineinzuholen.
Integrationspolitisch reicht es deshalb nicht aus, sich mit der Binsenweisheit zufrieden zu geben, dass nicht alle Muslime Terroristen sind, wenn auf der anderen Seite die grundrechtswidrigen Einstellungen und Praktiken der "streng Gläubigen" tabuisiert werden. Statt islamophiler Legendenbildung muss vielmehr ein offensiver säkular-demokratischer Grundkonsens erarbeitet und artikuliert werden, der den Muslimen in Politik, Medien, Schulen, Gerichten etc. klar und deutlich erklärt: "Wir dulden hierzulande nur einen grundrechtskonformen Reformislam. Einen Prozess der Islamisierung "auf leisen Sohlen" werden wir nicht zulassen. Die Zeit der Verwechselung von Toleranz und Ignoranz ist vorbei". In diesem Kontext gilt es auch die Zusammenarbeit mit demokratisch-oppositionellen und islamismuskritischen Einwanderergruppen zu intensivieren (bzw. überhaupt erst aufzunehmen) und diese stärker zu fördern. Genau hier gilt es verstärkt Strukturen des "Dialogs" aufzubauen und zu festigen.
Die Einwanderung unqualifizierter und religiös-reaktionär sozialisierter und überzeugter Menschen ist weder sozialökonomisch noch soziokulturell sinnvoll und widerspricht objektiv auch dem Interesse Derjenigen, die hierzulande für eine progressive Veränderung der gesellschaftlichen Lebensverhältnisse in Richtung auf Abbau zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse und die Installierung einer aufklärungshumanistischen Leitkultur eintreten. Deshalb gilt es zum Zweck einer halbwegs wirksamen Zuwanderungssteuerung ein Punktesystem anhand der Kriterien Alter, Qualifikation, Sprachkenntnisse und Annerkennung der Grund- und Menschenrechte einzuführen und ein jährliches Zuwanderungskontingent auszuschreiben. Damit könnte auch ein Stück weit der Schleuserkriminalität sowie der Fehlinstrumentalisierung des Asylrechts entgegengewirkt werden. Gleichzeitig sollten Flüchtlinge, die schon seit Jahren hier leben und relativ gut integriert sind, ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Andererseits wären die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass dauerhaften Integrationsverweigerern, die weder die deutsche Sprache lernen noch die säkular-demokratischen Spielregeln einhalten oder diese sogar bekämpfen, die Aufenthaltsgenehmigung aberkannt werden kann.
Aufgrund der desintegrativen Wirkungskette, die durch den Import von unfreiwillig und damit nach hiesiger Gesetzeslage rechtswidrig verheirateten Eheleuten aus islamischen Ländern induziert wird, gilt es den Ehegattennachzug für diesen Personenkreis zu entprivilegieren und aus präventiven Gründen strikter zu reglementieren. Der Verletzung des Grundrechts auf freie Partnerwahl darf nicht dadurch Vorschub geleistet werden, dass man wirksame Gegenmaßnahmen von vornherein ins Zwielicht rückt. Die deutsche Gesetzgebung und Politik kann das Phänomen der Zwangsverheiratung, das sehr wohl religiös begründet wird und tatsächlich in der muslimischen Glaubensgemeinschaft eine besonders hohe Verbreitung aufweist, zwar nicht aus der Welt schaffen, wohl aber innerhalb ihres Einflussbereichs erschweren und dadurch ein Signal setzen. Sowohl die Einführung eines Nachzugsalters von 21 Jahren für Ehegatten als auch der Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise (was den Familienangehörigen von Spätaussiedlern ja auch bereits abverlangt wird), ist deshalb durchaus diskutabel. Den zur Zwangsheirat ins Ausland verschleppten jungen Frauen und - erheblich seltener - jungen Männern ist allerdings ein großzügiges Rückkehrrecht einzuräumen. In Erwägung gezogen werden müsste schließlich auch eine generelle Nichtanerkennung von verwandtschaftsinternen Eheschließungen und gegenüber den Ausländerbehörden dokumentierten Kaufvertragsehen.
Das staatliche Angebot in Form von Deutsch- und Orientierungskursen ist im Interesse einer effektiveren Basisintegration deutlich zu verbessern. Dementsprechend wäre die Zahl der geförderten Unterrichtsstunden für Sprachlehrgänge von 600 auf 900 und die Anzahl der geförderten Unterrichtstunden für Orientierungskurse von 30 auf 75 Stunden zu erhöhen. Zudem müsste die Kostenerstattung pro Unterrichtsstunde je Teilnehmer deutlich erhöht und der Verwaltungsaufwand aufgrund der umfangreichen bürokratischen Auflagen spürbar reduziert werden. Sinnvoll wäre es auch, wenn in den Städten und Regionen eine einheitliche und transparente Verteilung der Teilnehmer auf die Kursträger herbeigeführt würde.
Die Einführung eines flächendeckenden Islam-Unterrichts im deutschen Schulsystem widerspricht nicht nur dem Grunderfordernis einer politisch-kulturellen Integration, sie trägt vielmehr ganz im Gegenteil zur Verfestigung einer auf Abgrenzung bedachten, ethno-religiösen Identität bei und fördert damit desintegrative Einstellungs- und Verhaltensmuster. Unter den Bedingungen einer sich zunehmend globalisierenden Weltgesellschaft sollte deshalb der konfessionsgebundene Religionsunterricht im Interesse interkulturellen Lernens generell durch das neu zu schaffende Fach "Religions- und Weltanschauungskunde" ersetzt werden. Darin sind die Heranwachsenden sowohl mit den Grundinhalten aller Weltreligionen als auch mit den Ideen der aufklärungshumanistischen Religionskritik bekannt zu machen. Eine solche neutrale Informations- und Wissensvermittlung würde nicht nur der Integration in eine pluralistisch-demokratische Gesellschaftsordnung besser dienen, sondern wäre auch die beste Prophylaxe gegen einen "Kampf der Kulturen". Zudem ist es naiv zu glauben, dass staatlicher Islam-Unterricht dazu führt, dass Koranschulen mit fundamentalistischen Predigern freiwillig ihre Arbeit einstellen oder aber die häusliche Normierungsgewalt des konservativen Gesetzes-Islam gebrochen wird.
Die deutsche Gesellschaft sollte nicht päpstlicher als der Papst, muslimischer als die Türkei und proislamischer als der europäische Menschenrechtsgerichtshof sein. Letzterer hat in einem Urteil vom November 2005 festgestellt, dass das Kopftuch eine politische Bedeutung trage und der türkische Staat das Recht habe, mit dem Kopftuchverbot den Säkularismus "als Garant demokratischer Werte" zu schützen. Es ist - auch vor diesem Hintergrund - geradezu absurd und selbstbeschädigend, die Duldung des Kopftuchs in Deutschland als Zeichen für Weltoffenheit und Toleranz auszugeben. Ganz im Gegenteil wäre eine solche Akzeptanz ein verhängnisvolles Zeichen der Kapitulation vor einer repressiv-vormodernen Herrschaftskultur. Anstatt aber nur ein passives Angebot für muslimische Frauen in Gestalt von Frauenhäusern, Beratungsstellen, Betreuungseinrichtungen etc. vorzuhalten und den Frauen die aktive (und zumeist überfordernde) Last der Durchbrechung milieuspezifischer Barrieren aufzubürden, um dieses Angebote dann auch wahrnehmen zu können, müsste seitens der Staates und der Zivilgesellschaft ein offensives und an die Wurzel gehendes Regulativ geschaffen werden, nämlich die Durchsetzung eines Kopftuchverbots an staatlichen Schulen verbunden mit dem Verbot, Schülerinnen und Schüler aus religiösen oder ethno-kulturellen Gründen von bestimmten ("unreinen") Unterrichtsfächern (Sexualkunde, Biologie/Evolutionstheorie, Schwimmen, Sport) und Klassenfahrten abzumelden.
Angesichts der großen Masse von jungen fehlsozialisierten Zuwanderern ohne Schulabschluss, ohne Berufsausbildung und mit schlechten Deutschkenntnissen, die insgesamt ein großes Anomiepotential in sich bergen, wird dem Staat gar nichts anderes übrig bleiben, als ein Sonderprogramm für diesen Personenkreis aufzulegen. Unter dem Stichwort "Zweite Chance" müssten nicht nur die eklatanten Bildungsdefizite bearbeitet werden, sondern auch in Form einer konfrontativen Pädagogik deren macho-islamischen und totalitären Bewußtseinsstrukturen aufgebrochen und überwunden werden. Dafür wäre aber zunächst einmal - jenseits der marktgängigen "Kuscheldidaktik" - ein geeignetes Lehrpersonal heranzubilden, was freilich wiederum einen "Regimewechsel" zu Lasten der momentan dominierenden kulturrelativistischen Hochschulausbilder voraussetzen würde, die mit ihren inadäquaten Diskursen selber Teil des Problems einer offensiven Integrationsstrategie sind.

Derzeit ist Deutschland - trotz einer entsprechenden Einstellung innerhalb der einheimischen Bevölkerung - aufgrund der Inkompetenz und lobbyistischen Gebundenheit seiner politischen Entscheidungsträger noch weit davon entfernt, diese Strategie auch wirklich in die Tat umzusetzen. Der klarsichtige Beiruter Theologe Khalil Samir hat recht, wenn er ungeschminkt feststellt: "Insbesondere Deutschland scheint keinen Mut, kein Rückgrat zu haben und so letztlich islamistischen Gruppen vor der eigenen Tür Vorschub zu leisten. Statt Muslimen, die in Deutschland leben, klare Integrationsregeln vorzugeben, bleiben sie einer Ghettosituation überlassen, die einen Nährboden für alle bietet, die für sich zwar Toleranz fordern, selbst aber intolerante Ideen verfolgen. Die Deutschen neigen zu einer Multi-Kulti-Vorstellung, die weniger romantisch als wertindifferent ist - aus ihrer Hemmung heraus, sich kritisch gegenüber fremden Kulturen zu äußern. Statt sachlich, aber selbstbewusst aufzutreten, schweigen sie."


© Hartmut Kraus, Osnabrück 2006

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